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Autor Thema: Aktuelles zur Immigration  (Gelesen 589123 mal)

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Burianer

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #240 am: 11. Januar 2016, 13:20:53 »

non2011   ???   was ist das ?  bei steht  Non-Immigrant O     multiple entry  M   140 Euronen bezahlt.  ( Oktober 2014 ausgestellt )
Was ist ein   NON-IMMIGRANT-O-VISA A     ?
Du glaubst doch nicht, dass die Thais  etwas zu unserem Nutzen veraendern wuerden  :]   {;
Werde in Germanien wieder ein neues Visa beantragen  Anfang Februar , same , same.
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poldi

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #241 am: 11. Januar 2016, 14:08:27 »

Ist eine Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit geplant, so erhält der Visainhaber bei Wiedereinreise ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.

Also kein RE oder ähnliches ?
die erneuten 365 Tage beim NON-O-A gibt es natürlich nur, wen es sich um ein multiple entry handelt. Reist man z.B. am letzten Tag der Gültigkeit ein, erhält man ein weiteres Jahr Aufenthalt. Will man während dieser Zeit ausreisen, ist eine Reentry Permit erforderlich.

Gruß poldi
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Non2011

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #242 am: 11. Januar 2016, 14:13:20 »

Das ein R - Permit ( zwingend ) erforderlich, wird von der Botschaft - Berlin aber nicht kommuniziert ?
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Non2011

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #243 am: 11. Januar 2016, 14:22:06 »

Nachtrag:

Das NON-IMMIGRANT-O-VISA ( A ) ist immer 365 Tage.

Lediglich das NON-IMMIGRANT-O-VISA ( M ) ist multible.
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durianandy

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #244 am: 11. Januar 2016, 15:36:44 »

hier ist noch ein link über das Problem von Non2011
http://www.thaivisa.com/forum/topic/659730-non-immigrant-visa-o-a-long-stay/
poldi hat recht, es ist immer Gesetzlich zwingend vorgeschrieben bei Ausreise ein Re entry Visa zubeantragen.ob multi oder einfach bleibt jedem selber überlassen.Wenn das Visa nach einem Jahr abläuft hat derjenige eh Auszureisen um ein neues zu beantragen und das geht eben nur im Heimatland oder in einem Nachbarland und das halte ich für einen Nachteil gegenüber dem "Rentner Visum"weil man dieses im Land bei entsprechenden finanziellen Rücklagen die der Immi nachzuweisen sind in Th verlängern kann.
Ansonsten sind die Vorschriften bei Einreise die gleichen wie beim sog."Rentner Visum"
http://www.mfa.go.th/main/en/services/4908/15385-Non-Immigrant-Visa-"O-A
durianandy ;)
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Non2011

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #245 am: 11. Januar 2016, 19:07:24 »

Immer dieses Procedere um die Auslegung.

Ein Longstay – Visum / NON-IMMIGRANT-O – VISA ( A ) / ist eben ein Visum ausschliesslich für Rentner ( ob verheirate mit einer Thai ist hier zweitrangig * ) und trägt bei der Erteilung auch nicht den Stempel / Multiple.

Lediglich das – Visum / NON-IMMIGRANT-O- ( M ) 90 Tage Aufenthalt pro Einreise und Gültigkeit 1 Jahr, ist multiple.

Ansonsten sind die Vorschriften bei Einreise die gleichen wie beim sog."Rentner Visum" ist nun mal nicht korrekt.

Auch ist das nicht ein sog. RENTNERVISUM sondern es ist, so die Definition der TH Botschaft Berlin – ein Visum eben ( nur ) für Rentner bzw. Personen ab dem 50 ten. Lebensjahr.

Ob man das Kind nun / Longstay / Rentnervisum oder ganz offiziell als NON-IMMIGRANT-O – VISA ( A ) bezeichnet, na ja... 

* 800000 / 400000
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durianandy

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #246 am: 11. Januar 2016, 19:32:14 »

das hatte ich doch geschrieben
(M) steht für multiple (A) einfach,deshalb musst DU mit dem A Visum nach 365 Tagen wieder raus (trotzdem auch alle 90 Tage Meldung),die Botschaft in Berlin nimmt wohl an wenn jemand solch ein Visum beantragt dann wird er auch seine 365Tage dort im ganzen verbringen.Deshalb steht dort nichts von re entry.Es gibt eben auch das andere multiple und mit dem sollte man eben auch ein re entry im Pass haben.Obwohl ich mit dem multiple auch 365 Tage ohne auszureisen im Land bleiben kann.
Vorteil das (M) mache ich in Th neu,dass (A) machst Du im Heimat- oder Nachbarland neu.
Wie Du mal geschrieben hast bist Du nicht so gut zu Fuss,deshalb würde mein Rat sein,eher NON IMMI O (M).Du bist flexibler.
durianandy ;)
Anmerkung,ich denke aber auch das Du das (A) Visum in BKK wenn es abläuft,
vorausgesetzt Finanzen und Dokumente stimmen,in ein (M) umschreiben lassen kannst.Das musst Du aber beantragen und wird dann Abschliessend auf der Immi in BKK entschieden.
« Letzte Änderung: 11. Januar 2016, 19:42:37 von durianandy »
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Burianer

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #247 am: 11. Januar 2016, 20:08:06 »

 ???   
Zitat
Zitat
Obwohl ich mit dem multiple auch 365 Tage ohne auszureisen im Land bleiben kann. 

das waere ja ganz neu durianandy.
Bei der Einreise become ich lediglich einen 90 Tage Stempel, danach muss ich Aus- und wieder Einreisen  um erneut 90 Tage zu bekommen.
Mache ich das nicht   und warte bis das jahr abgelaufen  ist, dann haette ich erhebliche Probleme bei der Ausreise aus Thailand  :-X
Zitat
  Lediglich das – Visum / NON-IMMIGRANT-O- ( M ) 90 Tage Aufenthalt pro Einreise und Gültigkeit 1 Jahr, ist multiple 
Da ich ja gerne wieder  nach Thailand kommen moechte,  werde ich alle90 Tage mal Kap Choeng besuchen  :]
Das geht sogar ueber die 12 Monate , bzw  fast 15 Monate, wenn man kurz vor Ablauf des Visas nochmal einen Borderrun unternimmt.
Was ich bissher immer ausgenutzt habe.
Die Immi in Kap Choeng sagt mir, dass ich ausreisen muss, alle 90 Tage   {+
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poldi

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #248 am: 11. Januar 2016, 20:27:03 »

Nachtrag:
Das NON-IMMIGRANT-O-VISA ( A ) ist immer 365 Tage.
Lediglich das NON-IMMIGRANT-O-VISA ( M ) ist multible.
Das ist so nicht ganz richtig. Das NON-O-A berechtigt ab der Einreise immer für einen Aufenthalt von 365 Tagen. Es gibt dieses Visum als single entry oder auch als multiple entry.

(M) steht für multiple (A) einfach
Das A steht nicht für "einfach". Das hat mit der Anzahl der möglichen Einreisen nichts zu tun!

Obwohl ich mit dem multiple auch 365 Tage ohne auszureisen im Land bleiben kann.
Das kannst Du nicht, dazu brauchst Du die Jahresverlängerung!

Vorteil das (M) mache ich in Th neu,dass (A) machst Du im Heimat- oder Nachbarland neu.
Um das NON-O neu zu machen, musst Du leider auch in Dein Heimat- oder ein Nachbarland reisen. In Thailand kann man lediglich die Jahresverlängerung neu machen. Es gibt leider immer noch Leute, die den Unterschied zwischen Visum und Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung nicht verstanden haben.

Anmerkung,ich denke aber auch das Du das (A) Visum in BKK wenn es abläuft,
vorausgesetzt Finanzen und Dokumente stimmen,in ein (M) umschreiben lassen kannst.Das musst Du aber beantragen und wird dann Abschliessend auf der Immi in BKK entschieden.
Mit dem NON-O-A kann man natürlich, wenn es abläuft, auch eine Verlängerung des Aufenthaltes für ein weiteres Jahr beantragen. Das ist aber keine Unschreibung in ein M! Da es sich um ein Visum ausschließlich für Rentner handelt, braucht in Bangkok abschließend auch nichts entschieden werden. Die Verlängerung wird auf jeder Immi, wenn die Unterlagen komplett sind, sofort erteilt.

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durianandy

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #249 am: 11. Januar 2016, 21:22:47 »

habe ich totalen  Unsinn geschrieben,Asche auf mein Haupt  C--
kann dann als schlechtes Bsp. stehen bleiben  }{ }{ }{
Poldi s Antworten wie immer Kompetent,gut das wir Dich haben und alles gleich richtig gestellt wird {* {*
An den Marterpfahl mit mir  C--
durianandy }{ [-]
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Burianer

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #250 am: 12. Januar 2016, 07:35:24 »

 :]  ein Friedenspfeichen reicht auch aus  C--
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poldi

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #251 am: 12. Januar 2016, 08:16:37 »

3 Leo würden es auch tun!   C--
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Non2011

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #252 am: 12. Januar 2016, 09:16:48 »

Ja was nun ?

Anfrage an die TH – Botschaft Berlin betr. d. LONGSTAY !

Kopien des Rentenbescheids mit einem monatlichen Betrag von mind. 1.500,- Euro ( 65.000,-
Baht ) . Falls dieser Betrag nicht erfüllt wird weitere Vermögensnachweise von mind. 20.000.- Euro ( 800.000.- Bath ).

Meine Frage an die Botschaft :. gelten diese Beträge auch für Rentner ( Personen über 50 Jahre )  die mit einer Thai verheiratet.

Die Antwort :. Die Voraussetzungen gelten auch für deutsche Staatsbürger, die mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind.

Also kein Hinweis auf die ominösen ( nur ) 400.000.- Bath.

Auch nochmals hinterfragt wegen den bes. 365 Tagen :.

Beispiel, das Visum ist gültig v. 01.04.2016 - 31.03.2017

Sollte also am sagen wir, 17.08.2016 Ausgereist werden und am 14.02.2017 erfolgt die Wiedereinreise, dann erhält man am 14.02.2017 erneut die 365 Tage ?

Die Antwort :. Das ist richtig, Sie erhalten bei Wiedereinreise während der Gültigkeit des Visums ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.

Also auch hier kein Hinweis auf ein notwendiges – RE -
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udo50

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #253 am: 12. Januar 2016, 09:31:50 »

Moin@ Non2011
 
Zitat
  Meine Frage an die Botschaft :. gelten diese Beträge auch für Rentner ( Personen über 50 Jahre )  die mit einer Thai verheiratet.

Die Antwort :. Die Voraussetzungen gelten auch für deutsche Staatsbürger, die mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind.   
Ich gehe mal davon aus  das diese Antwort TH typisch ist. ;]
Denn du hättest fragen müßen ob die Voraussetzungen auch gelten bei Beantragung eines LONGSTAY
 auf married with TH Wife Basis.   {-- DIE sind so ;) :D
 Schönen Tag wünscht Udo aus der schönen Provinz Ratchaburi
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Gruß Udo

malakor

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #254 am: 12. Januar 2016, 09:34:03 »

Ja was nun ?

Anfrage an die TH – Botschaft Berlin betr. d. LONGSTAY !

Kopien des Rentenbescheids mit einem monatlichen Betrag von mind. 1.500,- Euro ( 65.000,-
Baht ) . Falls dieser Betrag nicht erfüllt wird weitere Vermögensnachweise von mind. 20.000.- Euro ( 800.000.- Bath ).



Das stimmt doch so nicht.

Falls die Rente von 65.000 THB nicht erreicht wird, muss so viel an Deposit vorhanden sein, dass aus Rente x 12 und Deposit zusammen mind. 800.000 THB vorhanden sind.  (am besten etwas mehr)

Liegt keine Rente vor oder wird die nicht erklaert, muss ein Deposit von 800.000 THB vorhanden sein.
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