Hab schon Antwort vom Bezirksamt wegen meiner Abmeldebescheinigung bekommen.
Nun geht alles seinen Weg
Sie beantragen eine Auskunft bzw. Bescheinigung aus dem Melderegister.
Beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise.
Die Zustellung erfolgt generell per Post.
Es ist nicht gestattet, personengebundene Daten per Fax oder Mail zu versenden, da unsere Geräte nicht über die entsprechenden Sicherungen verfügen.
Ich bitte um Ihr Verständnis.
Auskünfte und Bescheinigungen aus dem Melderegister sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
Bitte überweisen Sie die Gebühr, unter Angabe des Verwendungszweckes, innerhalb der nächsten 14 Tage auf unser Konto.
Die Bearbeitung erfolgt erst nach gebuchtem Zahlungseingang.
Hinsichtlich der Rechtsgrundlagen und der Gebührenhöhe verweise ich auf die beigefügten Hinweise. Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften sind Verwaltungsgebühren im Voraus zu entrichten.
Die nachträgliche Gebührenerhebung ist im Hinblick auf den erheblichen Verwaltungsaufwand nicht vertretbar.
Dies gilt nicht, wenn Sie nach § 18 MRRG von der Gebührenzahlung freigestellt sind.
Verwaltungsgebühr:
5, 00 € /Auskunft