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Autor Thema: Aktuelles zur Immigration  (Gelesen 587262 mal)

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poldi

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #1080 am: 14. Juli 2017, 15:00:43 »

Sorry, da hast du nicht richtig gelesen!
Es geht um den "ANTRAG", nicht um die Verlängerung! + da liegt das Visum zu Grunde!
Hab schon richtig gelesen. Es geht um den Antrag zur Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung. Dabei ist es lediglich interessant, mit welchem Visum Du eingereist bist, nicht, ob und wie lange es noch gültig ist! Nun verstanden?
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uwelong

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #1081 am: 14. Juli 2017, 19:01:54 »

Ich hab das schon verstanden!

+ ich bleibe dabei, du mußt schon richtig lesen!
« Letzte Änderung: 14. Juli 2017, 19:34:21 von uwelong »
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Ich lass mir doch nicht erlauben - was mir keiner verbieten kann!

Blaubeeren sind grün, wenn sie rot sind!

Peter56

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #1082 am: 17. Juli 2017, 19:01:33 »

Samurai schreibt " multiple O" macht...

Dazu kann ich nur ausführen, dass in Bern mir dies verweigert wurde, obwohl alle Papier vorhanden waren und auch genügend Kohle.
Ich soll den Prozess über die Immi in Thailand wählen.

Somit also nur Non-O singel erhalten.
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MIR

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #1083 am: 17. Juli 2017, 20:33:33 »

@ Samurai

Der Punkt ist, das einige allen anderen es versauen.
Mit den Touristen Visa hier arbeiten ist illegal, und trotzdem
gibt es viele die als Lehrer und sonst was hier Arbeiten.

Aber noch gibt es keine offizelle Einreise beschraenkung bezueglich des Touristen Visa.

Man koennte ja hier auch nur eine 3 Malige Einreise Pro zu lassen, wenn man Angst das hier
zu viele Illegal arbeiten.

Aber von gleich auf jetzt Leute mit gueltigen Visa nicht einreisen zu lassen, ist kei feiner Zug.

Bei dieser Regierung kann sich von heut auf morgen alles aendern, und man
kommt einfach nicht mehr rein, obwohl man ein gueltiges Visa mit allen notwendigen
Papieren hat.
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Wonderring

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #1084 am: 17. Juli 2017, 20:44:27 »

Moin
Zitat
Bei dieser Regierung kann sich von heut auf morgen alles aendern, und man
kommt einfach nicht mehr rein, obwohl man ein gueltiges Visa mit allen notwendigen
Papieren hat.

Sogar in die andere Richtung,
Zitat
kann sich von heut auf morgen alles aendern
?? C--

LG W
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Benno

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #1085 am: 17. Juli 2017, 21:27:08 »


>>>Das Ein- und Ausreisedatum wird vom Immigrationsbüro in den Reisepass gestempelt. Die Einreise in das Land wird nur vor Ort vom Immigration Office Thailands gewährt und kann trotz eines gültigen Einreisevisums abgelehnt werden.<<<

Quelle

Nicht nur bei der Thai-Regierung ist das NICHMEHRREINGELASSENWERDEN trotz gueltigem Visa mit allen notwendigen Papieren so, sondern wie ich weiss an den Grenzkontrollpunkten vieler Staaten dieser Welt.

Mit Sicherheit gibt es diese Vorgehensweise in Indonesien und Malaysia genauso wie in Thailand, was ich durch persoenliche Gespraeche mit den dortigen Immigrations-Beamten weiss.

Die Genehmigung zur EInreise liegt in diesen Staaten immer bei den Grenzbeamten vor Ort, der diese  ohne Angabe von Gruenden ablehnen kann.

Juristisch auf Deutsch sieht es so aus:

>>>In einigen Staaten, wie etwa den USA und Japan, wird das Visum rechtlich nicht als Aufenthaltstitel behandelt, sondern als Urkunde eigener Art, die eine notwendige Voraussetzung dafür darstellt, an der Grenzübergangsstelle erst den eigentlichen Antrag auf Zulassung der Einreise und des Aufenthalts zu stellen. Das Visum selbst berechtigt also nicht zum Aufenthalt. Das Aufenthaltsrecht wird vielmehr erst bei der Einreise gewährt. Diese rechtliche Konstruktion ermöglicht es den Einwanderungsbeamten, die Einreisevoraussetzungen trotz vorhandenen Visums beim Grenzübertritt zu überprüfen und erst nach dieser Prüfung die Einreise zu gestatten.

Die Abgrenzung zwischen einem Visum und einem Grenzkontrollstempel kann – ebenso wie der rechtliche Inhalt eines Visums – nur anhand der Rechtsordnung des jeweiligen betreffenden Staates bestimmt werden. Es sind vor allem folgende Gestaltungen verbreitet:

Dokumentation der Aufenthaltsentscheidung: Sieht das Recht des Einreisestaates vor, dass das Aufenthaltsrecht erst bei der Einreise durch eine Entscheidung des Grenzkontrollpersonals verliehen wird, kann durch den Einreisestempel diese Entscheidung dokumentiert werden. Kombinationen mit der ersten Variante sind denkbar (etwa: Dokumentation nur des Grenzübertritts durch den Stempel im Pass, Dokumentation der Länge und Art des erlaubten Aufenthalts auf einer separaten Einreisekarte). Einige Staaten (wie etwa Israel, Malaysia und Singapur) beurkunden bei visumfreien Einreisen die Aufenthaltsentscheidung mit Angabe der zulässigen Aufenthaltsdauer (z. B. 90 Tage) und des Aufenthaltszwecks (z. B. Besucher) im Kontrollstempel, während sie bei Einreisen mit Visum durch einen anderen Kontrollstempel nur die Tatsache der Einreise entsprechend der ersten Variante dokumentieren.

Ob Staatsangehörige anderer Staaten der Visumpflicht unterworfen werden oder nicht, bestimmt sich allein nach dem Recht des Einreisestaates. Es besteht kein allgemeiner Grundsatz des Völkerrechts, wonach hinsichtlich der Visumpflicht Gegenseitigkeit zu gewähren wäre oder nicht. Ein anderes Ergebnis könnte auch dazu führen, dass ein eventuell sogar sicherheitspolitisch problematischer Staat seinen Bürgern universelle Visumfreiheit dadurch verschaffen könnte, dass er selbst alle Ausländer visumfrei stellt.

In so genannten Sichtvermerksabkommen haben allerdings zahlreiche Staaten auf zweiseitiger Grundlage vereinbart, ihren Staatsangehörigen gegenseitig Visumfreiheit zu gewähren. Zumeist beziehen sich diese Abkommen dabei nur für bestimmte Aufenthaltskategorien, wie etwa Touristen, oder Aufenthalte für einen bestimmten Höchstzeitraum. Teils sind diese Abkommen auch asymmetrisch ausgestaltet. In diesen Fällen gewähren sie für die Angehörigen des einen Staates günstigere Rechte als für die Angehörigen des anderen Vertragsstaats. Beispielsweise gewährt ein Sichtvermerksabkommen von 1953, das zwischen Deutschland und den USA geschlossen wurde, den Staatsangehörigen der USA eine visumfreie Einreise nach Deutschland für zahlreiche Zwecke, während es für Deutsche nur eine erleichterte Visumerteilung vorsieht. Umgekehrt gewährt das Sichtvermerksabkommen zwischen Deutschland und Mexiko deutschen Touristen einen visumfreien Aufenthalt für sechs Monate in Mexiko, während Mexikaner in Deutschland keine vergleichbaren Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.<<<

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In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)

poldi

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #1086 am: 18. Juli 2017, 08:35:10 »


>>>Das Ein- und Ausreisedatum wird vom Immigrationsbüro in den Reisepass gestempelt. Die Einreise in das Land wird nur vor Ort vom Immigration Office Thailands gewährt und kann trotz eines gültigen Einreisevisums abgelehnt werden.<<<
...
Das Visum selbst berechtigt also nicht zum Aufenthalt. Das Aufenthaltsrecht wird vielmehr erst bei der Einreise gewährt.
Genau so ist es rechtlich auch in Thailand. Ein Visum berechtigt nicht zum Aufenthalt, sondern erst die vom Immigrationsbeamten in den Pass gestempelte Aufenthaltserlaubnis!
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luklak

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #1087 am: 18. Juli 2017, 08:53:31 »

Visum ?

A. zielen
B. etwas visieren


1. mit einem Visum versehen (Pass)
2. 〈veraltet〉 beglaubigen    
3. Etwas "freigeben"
4. Etwas "anvisieren"

Also ist ein VISUM :

- Mittel zum Zweck
- Weg zum Ziel

 8)

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Helli

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Aktuelles zur Immigration
« Antwort #1088 am: 18. Juli 2017, 20:02:00 »

Heute stand in den deutschsprachlichen Blättern, dass man neuerdings bei der Einreise (auch mit Visum) 20.000 THB vorweisen müsse. Wo hat das denn gestanden?
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sabeidi

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #1089 am: 18. Juli 2017, 20:18:34 »

Heute stand in den deutschsprachlichen Blättern, dass man neuerdings bei der Einreise (auch mit Visum) 20.000 THB vorweisen müsse. Wo hat das denn gestanden?

Ich zbs. habe es hier gelesen.

wochenwitz.com/nachrichten/bangkok/81839-einige-touristen-muessen-bei-einreise-20000-baht-in-bar-vorzeigen.html#contenttxt





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Burianer

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #1090 am: 18. Juli 2017, 20:25:50 »

 ???  Die Wechselstuben kommen doch erst nach der Immi  :]
Reichen auch 500 Euros ?  oder mehr.
Wochenwitz  :]
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Helli

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Aktuelles zur Immigration
« Antwort #1091 am: 18. Juli 2017, 20:26:29 »

Ich zbs. habe es hier gelesen.
wochenwitz.com/nachrichten/bangkok/81839-einige-touristen-muessen-bei-einreise-20000-baht-in-bar-vorzeigen.html#contenttxt
Sorry, vielleicht hab' ich mich falsch ausgedrückt.
Da hab' ich es auch gelesen (bekomme ich kostenfrei täglich per E-Mail - warum auch immer), kann es aber nicht einordnen.
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Lung Tom

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #1092 am: 19. Juli 2017, 22:12:24 »


Hallo @Buri(aner)
auf welchem Flughafen warst Du denn, als die Wechselstuben erst nach der Immi kamen?
Also in krung thep am Flughafen Suvarnabhumi gibts sowohl bei Ankunft als auch Abflug vor und nach der Immi Wechselstuben....

Beste Grüße
Lung Tom
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Suksabai

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #1093 am: 19. Juli 2017, 22:15:39 »

auf welchem Flughafen warst Du denn, als die Wechselstuben erst nach der Immi kamen?
Also in krung thep am Flughafen Suvarnabhumi gibts sowohl bei Ankunft als auch Abflug vor und nach der Immi Wechselstuben....

Nun ja, wenn einem der Kurs egal ist.. . .

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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

Helli

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Aktuelles zur Immigration
« Antwort #1094 am: 19. Juli 2017, 22:19:10 »

Das ist ja noch keine Antwort auf meine Frage!
Warum soll ich in Zukunft 20.000 THB bei der Einreise vorzeigen müssen?
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