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Thailändisches Zollrecht:

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Alex:
Übersicht zur neuen Rechtslage in Thailand


Das bisherige thailändische Zollgesetz stammt aus dem Jahr 1926 und wird zum 13. November 2017 durch eine gesetzliche Neuregelung ersetzt. Der neue „Thailand Customs Act“ enthält fast durchgängig Modernisierungen und Verbesserungen gegenüber der alten Rechtslage. Hierbei hebt das zum Finanzministerium gehörende „Customs Department“ diese fünf Punkte der Beschleunigung und Entlastung heraus:

1. Strafregelungen

Das alte Recht sieht für Zollvergehen neben der nur selten verhängten Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren eine einheitliche Geldstrafe in Höhe des Vierfachen des Zollwerts (einschließlich Zollabgaben) vor. Ein thailändisches Gericht kann nur diese Einheitsgeldstrafe festlegen, keinen geringeren Betrag.

Das neue Recht differenziert nach der Art des Zollvergehens und gibt dem Gericht die Möglichkeit, statt des vierfachen Zollwerts eine Strafe zwischen 50 % bis 400 % der Zollabgabe oder auch nur THB 500.000 (ca. Euro 12.500) zu verhängen.

2. Belohnungssystem

Gemäß der alten Rechtslage erhalten Zollbeamte und Informanten eine hohe Belohnung, wenn sie Zollvergehen aufdecken. Die Beträge umfassen 10 %, aber auch 30 % und bis zu 55 %, jeweils ohne jede betragsmäßige Beschränkung.

Nach neuem Recht beträgt die Quote sachverhaltsabhängig nur noch 10 oder 20 %, maximal jedoch THB 5 Millionen (ca. Euro 125.000).

3. Zeitrahmen für Zollaudits

Nach altem Recht kann eine zollrechtliche Prüfung ohne zeitliche Begrenzung erfolgen. Das neue Recht sieht vor, dass dies nur innerhalb von fünf Jahren nach Import, Export oder Transit möglich ist.

4. Zeitrahmen für die Zollfestsetzung

Für die Zollfestsetzung sieht das alte Recht keine zeitlichen Grenzen vor, wobei in der Zollpraxis von einer Zehn-Jahres-Dauer ausgegangen wird. Das neue Recht gibt einen zeitlichen Rahmen von drei Jahren, der gegebenenfalls um zwei Jahre erweitert werden kann. Zehn Jahre gelten nur im Fall nachweisbarer Betrugsabsicht.

5. Beschleunigtes Beschwerdeverfahren

Eine einheitliche Beschwerdestelle hat nach altem Recht keine Vorgabe, in welchem Zeitrahmen ihre Entscheidung zu fällen ist. Die verschiedenen unter neuem Recht eingerichteten Beschwerdestellen sind dagegen angewiesen, ihre Beschwerdeentscheidung innerhalb von 180 Tagen bekannt zu geben, nachdem alle Unterlagen und Informationen vorliegen.

Gestaltungsmöglichkeiten unter der neuen Rechtslage

Der drakonische Charakter der alten Rechtslage verhindert viele kreative Gestaltungsmöglichkeiten. Zu groß ist die Strafgefahr, selbst wenn der Zollrechtsanwalt keinen klaren Gesetzesverstoß erkennen kann. Dies ändert sich mit der Neuregelung. Zollrechtsgestaltungen haben dieselbe Berechtigung und Gestaltungsspielräume wie die internationale Steuerplanung. Dies betrifft die klassischen vier Stufen der Zollstrukturierung

    Optimierung der Zollsätze durch Klassifizierung gemäß den harmonisierten Zolltarifen.
    Berücksichtigung von Freihandelsabkommen und sonstigen Zollvorteilen.
    Gestaltung des Herkunftslandes gemäß den Rules of Origin (ROO)
    und Operational Certification Procedures (OCP).

    Ermittlung des Zollwerts, insbesondere bezüglich Wertzollsätzen, also dem durch Hinzurechnungen und Abzügen korrigierten Transaktionswert.

Während die bisherigen Zollabwicklungen sprichwörtlich stets unter dem Damoklesschwert erfolgten, macht es die neue, entspannte Rechtslage sinnvoll, zollrechtliches Know-how zu nutzen, um Gestaltungsspielräume risikobewusst in Finanzvorteile umzuwandeln.

Interessante weitere Gesichtspunkte sind zu berücksichtigen, die hier nicht angesprochen werden können. Das Gesetz ist von bisher 122 Paragrafen auf jetzt 262 angewachsen – nicht ohne Grund.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/thailaendisches-zollrecht-uebersicht-zur-neuen-rechtslage-in-thailand_114359.html

goldfinger:
Einfuhr von Farangfood

Hatte soeben ein Telefon mit der Heimat. Da wollte mir doch einer erzählen  dass keine Schokolade, Milchprodukte, Fleischwaren und andere Sachen mehr nach Thailand gebracht werden dürfen.

Ich habe diese Woche noch problemlos ein Paket mit Käse und Landjägern erhalten.

Weiss jemand etwas von neuen Einfuhrregeln. Oder ist dss ein alter Furz der nicht umgesetzt wird?

goldfinger:
Auf die Schnelle habe ich folgendes gefunden:


--- Zitat ---Fleisch und Wurstwaren

Nach Auskunft der thailändischen Botschaft in der BRD war die Einfuhr von Fleisch, Wurstwaren und Fleischprodukten nach Thailand ab der BSE-Krise strengstens untersagt und wurde mit Gefängnisstrafen von bis zu 2 Jahren bestraft.
Ob das noch gilt, konnte mir im Konsulat niemand sagen.
Inwieweit Tierprodukte wie z.B. Gummibärchen unter diese Regelung fallen, konnte man uns ebenfalls nicht sagen und liegt wahrscheinlich im Ermessen des Zollbeamten.
--- Ende Zitat ---

https://www.thailandsun.com/thailand-infos/visa-bestimmungen/zollvorschriften-visa-bestimmungen.php#Einfuhrverbote

Suksabai:


Ohne Gewähr:

soweit ich weiss, ist die Einfuhr genannter Nahrungsmittel nach wie vor offiziell verboten - aber wie so oft in Thailand kümmert es
9 von 10 Zollbeamten überhaupt nicht - ist halt ein Glücksspiel, aber mit grossen Gewinnchancen.

Habe bis vor ca. 3 Jahren regelmässig Wurst (eine Art Salami) per Post aus A bekommen, alles lief gut.
Seither haben sich allerdings scheinbar auch die Beförderungsgebühren erhöht.
Seit es auf Lazada Farang-Food gibt, bestelle ich dort, sogar BELUCKY aus Pattaya ist dort inzwischen vertreten.

tom_bkk:
Interessant, wir hatten schon öfters Wurst, Süssigkeiten oder anders Zeugs dabei. Wurden auch schon kontrolliert am Flughafen. Keine Beanstandung  ???
Die Cousine meiner Frau steht auf Weisswürste, hab da immer einige vom Metzger meines Vertrauens einschweissen lassen, aber gut das lasse ich jetzt lieber  :censored:

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