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Autor Thema: Gerichtsurteil aus D-A-CH  (Gelesen 75978 mal)

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goldfinger

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #480 am: 13. Juli 2024, 03:51:24 »

Für Empörung sorgt ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 10. Juli: Eine Frau aus Mainz hatte gegen BioNTech geklagt und Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert, weil sie seit ihrer Corona-Impfung unter Gangunsicherheit und Fallneigung leide. Das Gericht sah nicht nur keinen Zusammenhang der Beschwerden zur Impfung: Es befand auch, dass dem Einzelnen ein „vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ abverlangt werden könne..

https://report24.news/impfschaden-deutsches-gericht-urteilt-von-buergern-koennen-solche-opfer-verlangt-werden/
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Es gibt Staubsaugervertreter, die verkaufen Staubsauger. Es gibt Versicherungsvertreter, die verkaufen Versicherungen. Und dann gibts noch die Volksvertreter…

Helli

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #481 am: 13. Juli 2024, 17:13:08 »

Für Empörung sorgt ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 10. Juli: Eine Frau aus Mainz hatte gegen BioNTech geklagt und Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert, weil sie seit ihrer Corona-Impfung unter Gangunsicherheit und Fallneigung leide. Das Gericht sah nicht nur keinen Zusammenhang der Beschwerden zur Impfung: Es befand auch, dass dem Einzelnen ein „vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ abverlangt werden könne..

https://report24.news/impfschaden-deutsches-gericht-urteilt-von-buergern-koennen-solche-opfer-verlangt-werden/

....und, wer hat sich denn "empört"?
Bei allem Verständnis für Zweifel an dieser Impf-Sache, man muß den Zusammenhang mit seinen eigenen Beschwerden auch beweisen können! Und wenn man das nicht kann (weil es fast unmöglich ist), kommen eben solche Urteile zustande!
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Bruno99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #482 am: 22. September 2024, 12:49:10 »

Es gibt sie schon noch, die guten Nachrichten aus dem Strassenverkehr   ;}

https://www.20min.ch/story/kanton-schwyz-waere-sie-55-schneller-gefahren-haette-sie-keine-busse-bekommen-103188907

Zitat

... wie sie über eine Distanz von etwa 2300 Metern mit einem «deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegenden Tempo auf dem Überholstreifen fuhr».
..
Obwohl sie mehrfach die Gelegenheit gehabt habe, die Spur zu wechseln, habe sie den linken Fahrstreifen nicht freigegeben, sondern sei darauf weitergefahren.

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Wer Politik und Moral auseinander halten will,
versteht von beidem nichts.
Jean-Jacques Rousseau

Raburi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #483 am: 26. November 2024, 07:25:26 »



Wegen dreifachen Mordes an Sex-Arbeiterinnen in Wien wurde ein 27-Jähriger in eine Klinik eingewiesen. Er gilt als schuldunfähig.  {[


https://www.20min.ch/story/wien-drei-sex-arbeiterinnen-erstochen-afghane-27-wird-eingewiesen-103227136

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«Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.» Einstein

Raburi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #484 am: 26. November 2024, 07:26:31 »



Ein Nordmazedonier, der eine junge Finnin im Auto vergewaltigt hatte, erhielt vom Obergericht eine abzusitzende Strafe von 46 Monaten plus Landesverweis.
In erster Instanz wurde er so milde angefasst, dass er nicht einmal ins Gefängnis gewandert wäre.  {*


https://www.20min.ch/story/obergericht-au-pair-vergewaltigt-taeter-24-muss-die-schweiz-verlassen-103226387

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Pensionär

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #485 am: 26. November 2024, 14:51:02 »

@Raburi -

Wikipedia - Das in der Schweiz geschriebene Deutsch unterscheidet sich von der geschriebenen Sprache im übrigen deutschsprachigen Raum.

Wer sich (freiwillige) in Gefahr begibt ,,,,, muss zugegeben nicht zwangsläufig mit den sich daraus manifestierenden Konsequenzen leben.

Es gab einmal ein Urteil in der BRD (Einzelrichter) – der den Tatbestand einer Vergewaltigung in einem (VW – Käfer) verneint hat.

Nun, auf dem besagten Rücksitz des besagten BMW befanden sich zum Tatzeitpunkt drei Personen. Da kommt man als Betrachter schon ins Grübeln, dem Gegenüber unter dem Einsatz von Gewalt a. die Hose(n) ausziehen und hernach b. noch den Geschlechtsakt zu vollziehen.

Indes den Opfern von sexueller Gewalt dürfte es noch immer schwer fallen, Nein hin oder Nein her, den Tatbestand einer Vergewaltigung einer sexuellen Belästigung und oder, vor Gericht zu beweisen, so lange der oder die Täter/innen nicht geständig.

Die jedoch Anschuldigungen ausgehend von vornehmlich dem weiblichen Geschlecht sexuell belästigt oder gar vergewaltigt worden sein, hat schon Existenzen vernichtet - auch wenn sich im Nachhinein deren Unschuld beweisen sollte.



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Kern

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #486 am: 26. November 2024, 19:42:08 »

Pensionär, auch mit diesem Beitrag zeigst Du, dass realistische Sichtweisen oft nicht Dein Ding sind.
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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #487 am: 26. November 2024, 20:19:25 »

@Kern -

Realistische Sichtweisen sind immer Auslegungssache.
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Raburi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #488 am: 27. November 2024, 08:17:15 »

@Raburi -
...
Nun, auf dem besagten Rücksitz des besagten BMW befanden sich zum Tatzeitpunkt drei Personen. Da kommt man als Betrachter schon ins Grübeln, dem Gegenüber unter dem Einsatz von Gewalt a. die Hose(n) ausziehen und hernach b. noch den Geschlechtsakt zu vollziehen.
...

Hallo Pensionär

Zitat
Einer der beiden Nordmazedonier begann auf der Rückbank die Frau zu betasten und griff ihr zwischen die Beine.
Kurze Zeit später tauschte er mit dem Landsmann auf dem Beifahrersitz den Platz.

Wo steht hier, dass drei Personen auf der Rückbank waren?

Gruss   Raburi

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Bruno99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #489 am: 27. November 2024, 08:52:49 »

Realistische Sichtweisen sind immer Auslegungssache.

dann lege ich mal deinen Kommentar

Wikipedia - Das in der Schweiz geschriebene Deutsch unterscheidet sich von der geschriebenen Sprache im übrigen deutschsprachigen Raum.

Wer sich (freiwillige) in Gefahr begibt ,,,,, muss zugegeben nicht zwangsläufig mit den sich daraus manifestierenden Konsequenzen leben.

Es gab einmal ein Urteil in der BRD (Einzelrichter) – der den Tatbestand einer Vergewaltigung in einem (VW – Käfer) verneint hat.

Nun, auf dem besagten Rücksitz des besagten BMW befanden sich zum Tatzeitpunkt drei Personen. Da kommt man als Betrachter schon ins Grübeln, dem Gegenüber unter dem Einsatz von Gewalt a. die Hose(n) ausziehen und hernach b. noch den Geschlechtsakt zu vollziehen.

Indes den Opfern von sexueller Gewalt dürfte es noch immer schwer fallen, Nein hin oder Nein her, den Tatbestand einer Vergewaltigung einer sexuellen Belästigung und oder, vor Gericht zu beweisen, so lange der oder die Täter/innen nicht geständig.

Die jedoch Anschuldigungen ausgehend von vornehmlich dem weiblichen Geschlecht sexuell belästigt oder gar vergewaltigt worden sein, hat schon Existenzen vernichtet - auch wenn sich im Nachhinein deren Unschuld beweisen sollte.

zum Thema als sinnloses Gewurbel und viel Whataboutism aus.
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Jean-Jacques Rousseau

Scaramanga

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #490 am: 27. November 2024, 09:01:38 »


Hallo Pensionär

Zitat
Einer der beiden Nordmazedonier begann auf der Rückbank die Frau zu betasten und griff ihr zwischen die Beine.
Kurze Zeit später tauschte er mit dem Landsmann auf dem Beifahrersitz den Platz.

Wo steht hier, dass drei Personen auf der Rückbank waren?

Gruss   Raburi

Er war vermutlich dabei ;]
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