@Raburi -
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Wer sich (freiwillige) in Gefahr begibt ,,,,, muss zugegeben nicht zwangsläufig mit den sich daraus manifestierenden Konsequenzen leben.
Es gab einmal ein Urteil in der BRD (Einzelrichter) – der den Tatbestand einer Vergewaltigung in einem (VW – Käfer) verneint hat.
Nun, auf dem besagten Rücksitz des besagten BMW befanden sich zum Tatzeitpunkt drei Personen. Da kommt man als Betrachter schon ins Grübeln, dem Gegenüber unter dem Einsatz von Gewalt a. die Hose(n) ausziehen und hernach b. noch den Geschlechtsakt zu vollziehen.
Indes den Opfern von sexueller Gewalt dürfte es noch immer schwer fallen, Nein hin oder Nein her, den Tatbestand einer Vergewaltigung einer sexuellen Belästigung und oder, vor Gericht zu beweisen, so lange der oder die Täter/innen nicht geständig.
Die jedoch Anschuldigungen ausgehend von vornehmlich dem weiblichen Geschlecht sexuell belästigt oder gar vergewaltigt worden sein, hat schon Existenzen vernichtet - auch wenn sich im Nachhinein deren Unschuld beweisen sollte.