@Zentrum
Deine Recherchen sind teilweise korrekt, d.h. das verheirateten Visa gibt es auch für 90 Tage, dieses muß nach den 3 Monaten auf 1 Jahr dann verlängert werden bei der Immigration in BKK, was bei mir in den letzten Jahren keine Probleme bereitete.
Es ist eine Art Aufenthaltsgenehmigung, das man dann nach 1 Jahr wieder erneut auf ein weiteres Jahr verlängern lassen kann.
Es gibt aber auch ein 1 Jares Visa für Verheiratete, laut pers. Gespräch vor ca, 6 Wochen in der Thail. Botschaft München, laut Auskunft des zu bearbeitenden Sachbearbeiter.
Ich praktiziere das jetzt schon 4 Jahre so, ohne Beanstandungen, etwas anderes kann ich Dir nicht sagen.
Bei OA Visa sind Deine Aussagen mit pol. Führungszeugnis, Lebenslauf auf Englisch 3 fach, und Gesundheitszeugnis richtig, ja das ist schon lästig.
Auch eine Hinterlegung von 800.000,.. THB ist für manchen schon heftig, das sind gegenwärtig immerhin knapp 21.000,-- €, und die müssen auf ein separates Konto liegen und das Geld darf für evt. andere Zwecke nicht abgehoben werden.
Übrigens, wenn nämlich der Befund des Gesundheitszeugnis etwas, sagen wir mal bedenklich ausfällt, evt auch noch mit kleineren bis größeren Vorerkrankungen kann es massiv Probleme geben, zumindest heftige Prämienverteuerung, bis hin zum Ausschluß.
Da wird bei dem " O " Visa nicht nachgefragt.
Gut, die Bedenken von @ Suksabai sind natürlich nicht von der Hand zu weisen, aber ich denke, wie schon @alhash andeutete, kann man dann immer noch das Visa umwandeln in " O/A ".
Hoffen wir nur noch, daß die ständig andauernde Ebbe und desolate Zustand der Rentenkasse nicht ihre Gelder ausgehen, und überhaupt noch auszahlen können.
Gruß Sumi