@franzi
Bei einem Asylwerber der in der Grundversorgung und in einem Asylanten-
heim untergebracht ist ,sind eben die Kosten,die auf seinem Kopf ange-
rechnet werden koennen,nicht mehr als die 7.500 Euro.
Der Quartiergeber bekommt taeglich 19 Euro x 365 6.935
plus 40 Euro "Taschengeld" x 12 480
Anspruch auf sonstige Sozialleistungen hat er nicht,ebensowenig Anspruch auf
Familiennachzug und dass Dolmetscher,Beamte, Gerichte und Polizei in dem
ganzen Ablauf "vorraetig" gehalten werden,kann man sicherlich nicht auf den
einzelnen Kopf zurueckrechnen.
Da ist eine Menge an hoheitsrechtlichen Erfordernissen da,die es auch gaebe,
wenn kein einziger Asylbewerber hier waere z.B. Gefaengnisse.
Herr Wilder wird ja auch nicht konkret.Wer sind Asylanten,denen man die Kosten
von 36.000 Euro,pro Jahr zurechnet ?
Meint er nur Asylwerber,oder meint er Asylwerber und Asylanten,also Menschen
denen das Asylrecht zugestanden wurde und die in Holland rechtmaessig leben ?
Ich glaube hier wird einiges vermischt,eine genaue Zahl pro Kopf laesst ich sowieso
nicht zurechnen.
Jock