Da diese Geschichte mir keine Ruhe läßt, habe ich mal Google bemüht.
Auf einer Seite dee „Vereinigte Lohnsteuerhilfe eV „ findet sich folgender Artikel
Auslandsrenter sind „beschränkt steuerpflichtig“
Rentner, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, sind in Deutschland „beschränkt steuerpflichtig“. Was im ersten Moment nach einer Vergünstigung klingt, beschreibt tatsächlich einen Nachteil: Deutschen Rentnern im Ausland steht kein steuerfreier Grundfreibetrag zu.
Sie müssen den steuerpflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an versteuern – schon bei einer kleinen Rente fallen also Steuern an. Zum Vergleich: Ab 2021 darf ein allein lebender Rentner in Deutschland 9.744 Euro jährlich steuerfrei einnehmen, das sind immerhin 812 Euro im Monat. Doppelt so viel steht verheirateten oder verpartnerten Rentnern zu.
https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/rentenzahlungen-ins-und-aus-dem-ausland-steuerliche-konsequenzen.htmlAuf der Seite des Bundesministerium für Finanzen ( Österreich)
Das Finanzamt Neubrandenburg ist zuständig für ausländische Rentenbezieher.
Neuregelung ab 1. Jänner 2005:
Auf Grund einer gesetzlichen Regelung in Deutschland unterliegt die deutsche Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung mit einem sogenannten „Besteuerungsanteil“ der deutschen Besteuerung. Sie werden derzeit mittels Informationsschreiben der deutschen Rentenversicherung darauf aufmerksam gemacht, dass Ihre deutsche Rente in Deutschland steuerpflichtig ist.
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/deutsche-renten/haeufig-gestellte-fragen-zu-deutschen-renten.htmlIch hatte vor langer Zeit mal einen Artikel des Vereins Deutscher Auslandsrentner ? im web gefunden.
Da wurde von einem Fall berichtet, dass das FA Neubrandenburg sich nach mehreren Jahren gemeldet hat und Steuern von ca € 12.000 haben wollte. Es ist wohl nicht so das man automatisch von dort aufgefordert wird die Steuererklärung abzugeben, sondern irgendwann mal “im Netz“ hängen bleibt. Die haben ja auch Zeit, Steuerschulden verjähren mWn erst nach 10 Jahren.
Ich werde Anfang nächsten Jahres meinen Steuerberater in Deutschland zu diesem Thema befragen. Ich habe nämlich keine Lust nach vielleicht 5 Jahren eine Steuernachforderung zu bekommen. Ach ja, in dem Artikel stand auch, dass falls man meint 10.000 Km weit weg zu sein und nicht zahlen zu müssen die Rente bis zur Höhe der Steuerschuld gepfändet wird.
Ich denke sogar darüber nach aufgrund des fehlenden Freibetrages die uneingeschränkte Steuerpflicht zu beantragen. In diesem Fall muss ich dann zwar meine Dividenden und Zinsen in Deutschland versteuern, dafür bleibt dann aber die Rente vermutlich steuerfrei. Das muss der Steuerberater mir dann mal ausrechnen ob das Sinn macht.