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Autor Thema: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?  (Gelesen 94694 mal)

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goldfinger

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #630 am: 20. Oktober 2021, 14:03:33 »

Zu obiger unklarer Meldung Von ThaiPBS:

Es geht um die über 70-jährigen.

Zitat
Ausländer im Alter von über 70 Jahren, die mit einem einjährigen O-A-Visum in Thailand leben, können nun eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 100.000 USD (ca. 3 Mio. THB) für medizinische Kosten und die Behandlung von Covid-19 abschließen, sagte der stellvertretende Gesundheitsminister Dr. Satit Pitutecha am Dienstag.

https://www.nationthailand.com/in-focus/40007747
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Lupo2002

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #631 am: 20. Oktober 2021, 14:36:04 »

Zu obiger unklarer Meldung Von ThaiPBS:

Es geht um die über 70-jährigen.

Zitat
Ausländer im Alter von über 70 Jahren, die mit einem einjährigen O-A-Visum in Thailand leben, können nun eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 100.000 USD (ca. 3 Mio. THB) für medizinische Kosten und die Behandlung von Covid-19 abschließen, sagte der stellvertretende Gesundheitsminister Dr. Satit Pitutecha am Dienstag.

https://www.nationthailand.com/in-focus/40007747

Das ist nichts Neues, bereits am 16 Juni wurde von Bangkok Post darüber berichtet,

https://www.bangkokpost.com/thailand/general/2132935/virus-cover-needed-for-long-stays

Ausländer mit dem Nichteinwanderungsvisum O-A, manchmal auch als Ruhestandsvisum bezeichnet, müssen künftig einen Versicherungsschutz von mindestens 100.000 US-Dollar (drei Millionen Baht) gegen Covid-19 nachweisen.

Der Vorschlag wurde am Dienstag vom Kabinett grundsätzlich genehmigt und Traisuree Taisaranakul, stellvertretende Regierungssprecherin, sagte, er werde für alle Inhaber des einjährigen Visums gelten.

Die neue Regelung folgt einer vom Kabinett im April letzten Jahres beschlossenen Änderung der Verordnung.

Die zusätzliche Covid-19-Versicherungsverordnung gilt nicht für andere Nichteinwanderungsvisakategorien: unter anderem für Ehe, Geschäft, Bildung und Medien.

Derzeit müssen Inhaber des Non-Immigrant-O-A-Visums nur mit 40.000 Baht für die ambulante Behandlung und 400.000 Baht für die stationäre Behandlung in einem Krankenhaus versichert werden. Sie müssen eine thailändische Krankenversicherung über eine spezielle Website abschließen, was problematisch ist.

Zukünftige Nichteinwanderungs-O-A-Visumantragsteller müssen nachweisen, dass sie die weitaus höhere Versicherung gegen Covid-19 abgeschlossen haben, und wenn sie Anspruch auf staatliche Sozialhilfe oder Versicherung haben, gilt die gleiche Mindestdeckung.

Diejenigen, die ihr Nichteinwanderungs-O-A-Visum erneuern möchten, können die Versicherung im Ausland kaufen.

Wenn sie Zugang zu einer staatlich geförderten Versicherung haben, müssen sie von den in Bangkok ansässigen Botschaften ihrer jeweiligen Nationen oder von einem bevollmächtigten Beamten des Außenministeriums ihres Heimatlandes beglaubigte Nachweise vorlegen.

Wenn jemandem die erforderliche Covid-19-Versicherung verweigert wird, weil er einer Risikogruppe angehört, muss er das Ablehnungsdokument sowie einen Nachweis über die finanzielle Sicherheit, ein Bankkonto oder eine andere Krankenversicherung im Wert von mindestens 100.000 US-Dollar vorlegen .

Frau Traisuree sagte, da das Kabinett die neue Regel im Prinzip gebilligt habe, bestünde der nächste Schritt darin, dass die Einwanderungsbehörde alle Details veröffentlicht und sie offiziell macht.

Das Außenministerium wird auch daran arbeiten, das Verfahren zur Beantragung eines O-A-Visums für Nichteinwanderer zu verbessern, während das Gesundheitsministerium und das Innenministerium dafür verantwortlich sind, die entsprechenden Vorschriften zu ändern und die Öffentlichkeit darüber zu informieren.

Frau Traisuree sagte, die aktuellen O-A-Visumbestimmungen für Nichteinwanderer seien fehlerhaft, da Expats über 70 in Thailand keine Versicherung abschließen konnten, was dazu führte, dass sie von der Verlängerung ihres Aufenthalts im Königreich ausgeschlossen wurden.

Zitat
Frau Traisuree sagte, da das Kabinett die neue Regel im Prinzip gebilligt habe, bestünde der nächste Schritt darin, dass die Einwanderungsbehörde alle Details veröffentlicht und sie offiziell macht.

In der Richtung ist seitdem nichts passiert.

Zitat
Ausländer über 70 Jahre, die in Thailand mit einem einjährigen OA-Nichteinwanderungsvisum leben, können jetzt eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 100.000 US-Dollar (ca sagte Satit Pitutecha am Dienstag.

Das Ministerium hat die Krankenversicherungsgrenze von 40.000 THB für ambulante Pflege und 400.000 THB für stationäre Pflege auf 3 Millionen THB erhöht, um Ausländer mit hoher Kaufkraft für das Leben in Thailand zu gewinnen und gleichzeitig sicherzustellen, dass ihre medizinischen Kosten während ihres Aufenthalts vollständig gedeckt sind. .

https://www.nationthailand.com/in-focus/40007747

Jetzt drehen sie wohl völlig durch {+
« Letzte Änderung: 20. Oktober 2021, 15:18:07 von Lupo2002 »
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franzi

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #632 am: 20. Oktober 2021, 15:34:31 »

Wahrscheinlich ist es nur ein Uebersetzungsfehler Thai/Englich/Deutsch.

Zitat
Das Ministerium hat die Krankenversicherungsgrenze von 40.000 THB für ambulante Pflege und 400.000 THB für stationäre Pflege auf 3 Millionen THB erhöht, um Ausländer mit hoher Kaufkraft für das Leben in Thailand zu gewinnen

fr
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Wenn ich nur "hier" schreibe, meine ich Nakhon Si Thammarat und Umgebung

dolaeh

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #633 am: 21. Oktober 2021, 06:22:52 »

Hier steht nicht's von nur 70 jaehrigen:
https://www.schoenes-thailand.at/Archive/66132
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goldfinger

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #634 am: 21. Oktober 2021, 06:32:13 »

@dolaeh,

Bisher konnten die über 70 sich nicht versichern lassen. Jetzt geht es und nur darum geht es und nichts anderes auch wenn im ST wieder einmal geschwurbelt wird.
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dolaeh

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #635 am: 21. Oktober 2021, 07:00:36 »

@dolaeh,
Bisher konnten die über 70 sich nicht versichern lassen. Jetzt geht es und nur darum geht es und nichts anderes auch wenn im ST wieder einmal geschwurbelt wird.

Ok  :)
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Lupo2002

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #636 am: 21. Oktober 2021, 11:13:33 »

Thailand verlangt eine 3-Millionen-Baht-Versicherung für "Ruhestandsvisa"



https://wochenwitz.com/index.php/home/wochenwitz/2013-09-11-06-44-59/item/12019-thailand-verlangt-eine-3-millionen-baht-versicherung-fuer-ruhestandsvisa

Bangkok - In einer Überarbeitung der Regeln für Nichteinwanderungs-OA-Visa müssen Ausländer jetzt mindestens 3 Millionen Baht in der Krankenversicherung für stationäre Leistungen vorhalten, um für einen langfristigen Aufenthalt in Thailand in Frage zu kommen, 8 mal mehr als die bisher geforderten 400.000 Baht.

Das OA-Visum wird auch als Ruhestandsvisum (oder Geeza-Visum) bezeichnet.

Laut Thai PBS World wurde die neue Regel gestern vom stellvertretenden Minister für öffentliche Gesundheit, Satit Pitutacha, angekündigt und sagte, dass die Aufstockung der Versicherung notwendig ist, um sicherzustellen, dass ein Reisender, der während seines einjährigen Aufenthalts im Land krank wird, versorgt werden kann. Mehr verfügbares Versicherungsgeld ist notwendig, um eine angemessene Behandlung zu gewährleisten.

Die massiv erhöhte Versicherungspflicht wäre für Ausländer mit einem Nichteinwanderungsvisum, einschließlich O-Visa und A-Visa, die sich bis zu einem Jahr in Thailand aufhalten. Aufgrund der strengen Grenzkontrollen, die die Einreise für fast alle versperrten, wurden im gesamten Jahr 2021 und 2020 nur 3.768 Expats und ausländische Reisende Nichteinwanderungsvisa erteilt.

Das Gesundheitsministerium sagt, dass Versicherungspolicen von ihrem Heimatland oder im Inland innerhalb Thailands erworben werden können, schreibt jedoch vor, dass die Deckung mindestens 3 Millionen Baht oder den Gegenwert betragen muss, wenn die Police in einer Fremdwährung ausgestellt wird.

Die Ankündigung wird wahrscheinlich auf Unmut und Gegenreaktion von internationalen Reisenden stoßen, die hoffen, Thailand langfristig oder zumindest für ein Jahr zu ihrer Heimat zu machen. Es ist besonders schwierig für diejenigen, die in Thailand in Rente gehen möchten, da die Versicherungsprämien dafür bekannt sind, dass sie ab einem bestimmten Alter in die Höhe schnellen und mit zunehmendem Alter exponentiell ansteigen, da ältere Menschen anfälliger für Krankheiten und Unfälle sind.

Als Thailand einen Plan nach dem anderen veröffentlicht, um Touristen zurückzulocken, beklagen viele, dass der komplizierte Einreiseprozess, die steigenden Kosten und die ständigen Änderungen der Einwanderungspolitik, die nicht zum Vorteil internationaler Reisender sind, gleichzeitig die Expats mit Geld verdrängen.

Quelle: PBS
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2021, 12:06:56 von Lupo2002 »
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Lupo2002

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #637 am: 22. Oktober 2021, 12:32:40 »


Jetzt ist es scheinbar endgültig beschlossen, wird vermutlich ein böses erwachen für viele Rentner geben.

 https://thailandtip.info/2021/10/21/krankenversicherungsleistungen-fuer-auslaender-erweitert-die-obergrenze/
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kiauwan

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #638 am: 22. Oktober 2021, 13:51:03 »

80000 Euro Deckungssumme , die haben ja einen an der waffel

Ist das jetzt nur fuer das O-A oder auch fuer das nur "O"
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Suksabai

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #639 am: 22. Oktober 2021, 13:59:57 »

Ist das jetzt nur fuer das O-A oder auch fuer das nur "O"

Ich lese im Tip nur was von OA...

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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

thai-ger

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #640 am: 22. Oktober 2021, 14:49:43 »

 ???Merkwürdig  ???   Ich habe auch immer nur von O-A gelesen, aber dann habe ich auf 
https://www.thaiembassy.at/en/type-of-visa/non-immigrant-visa-o-other-purposes.html

das gefunden:
Für Rentner ab 50 Jahren („O“-Ruhestand) :
Personen über 50 , die noch nicht im Ruhestand sind, können diese Art von Visum nicht beantragen; Ihnen wird empfohlen, das OA-Visum zu beantragen, stattdessen  HIER KLICKEN.
...........
Dokument der Krankenversicherungspolice für den gesamten geplanten Aufenthalt in Thailand mit folgendem Versicherungsschutz :
Ambulante Leistung mit einer Versicherungssumme von mindestens 40.000 THB oder 1.300 EUR und
Stationäre Leistung mit einer Versicherungssumme von mindestens 400.000 THB oder 13.000 EUR.
HINWEIS: Das Dokument zur Krankenversicherungspolice, das für den Antrag auf ein "O - Retirement"-Visum eingereicht wird, kann auch für den COE-Antrag verwendet werden * nur wenn*  die Versicherung ausdrücklich COVID-19 mit einer Mindestdeckung von 100.000 USD abdeckt. Wenn die für die Beantragung des „O-Retirement“-Visums verwendete Versicherung COVID-19 nicht ausdrücklich mit der erforderlichen Mindestdeckung abdeckt, müssen die Antragsteller eine zusätzliche Krankenversicherung für ihren COE-Antrag abschließen (weitere Informationen zum COE-Antrag siehe unten).

 ???  ???
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #641 am: 23. Oktober 2021, 15:35:05 »

Die € 80.000.- Deckungssumme – ist doch zumindest bei Deutschen Assekuranzen ( Wohnsitz – BRD - ) kein Problem. Dabei ist es völlig wurscht, ob das Visum nun ein – O – oder A B C D ,,,. Daher erwähne ich gerne nochmals die - Hanse Merkur - mit unbegrenzter Deckung. Bis 64 Jahre 1,15 Euro und ab 65 bis 100 Jahre Jahre 3,50 Euro per Tag. Kann für 365 Tage abgeschlossen werden, monatliche Zahlung. Eine Verlängerung – Anschlussvertrag - kurz vor Ablauf der Versicherung ist auch vom Ausland aus möglich. Bedarf aber der ausdrücklichen Zustimmung des Versicherer. Ob ähnliche Vers. auch in (D)ACH angeboten werden – ? Wer also seine Zelte in der – BRD – ( Abmeldung ) warum auch immer, nicht gänzlich abgebrochen hat, wäre hier mit einem monatlichen Beitrag – bis 64 J – mit monatlich ~ 34,50 Euro und ab 65 J mit monatlich ~ 105.- Euro bestens bedient.

PS: Um die Vers. abschließen zu können ist der Wohnsitz – BRD - ist entscheidend, nicht die jeweilige Nationalität. Und nein, ich war und bin kein Mitarbeiter der – Hanse Merkur - .

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samurai

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #642 am: 23. Oktober 2021, 16:07:08 »

Danke, hoert sich gut an.
Ich mache naechste Woche meinen Jahresstempel - Extension of stay (O-A?). Schaun wa mal ob ich ne Vers. brauche. Wenn doch, werde ich das Angebot der HM mal checken.  ;}
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #643 am: 23. Oktober 2021, 16:39:55 »

Für das O Visa wirst du keine Versicherung brauchen. Die HM kannst du sowieso nur VOR reiseantritt abschließen. Sie kann bis max. 5 Jahre verlängert werden, oder sofort auf 5 Jahre abschließen, danach must du wieder nach DE um eine neue (VOR reiseantritt) abzuschließen.  Hab ich alles schon gemacht. 2X hat sie auch schon bezahlt.
Vor 1 Monat hat meine Immi mir gesagt, das im nächstem Bank Statement bitte der Kontostand von den letzten 3 Monaten aufgeführt sein sollte. Also 3 x ein Kontostand und der aktuelle. Sonst keine Änderungen erlebt.
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Philipp

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #644 am: 23. Oktober 2021, 17:43:58 »

Für das O Visa wirst du keine Versicherung brauchen.t.

Samurai

schreibt Extension of stay (O-A?) und dafür braucht er eine Krankenversicherung.
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