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Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: schiene am 13. Januar 2018, 21:52:57

Titel: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: schiene am 13. Januar 2018, 21:52:57
Königlich Thailändisches Generalkonsulat in Frankfurt teilt mit das die Beantragung des Visums auf dem Postweg seit dem 02. Januar 2018 wieder in Frankfurt möglich.
http://thaiembassy.de/site/index.php/consular-news/1385-bekanntmachung-des-koeniglich-thailaendischen-generalkonsulats-in-frankfurt (http://thaiembassy.de/site/index.php/consular-news/1385-bekanntmachung-des-koeniglich-thailaendischen-generalkonsulats-in-frankfurt)

Wer ein Visum beantragen will sollte daran denken das die Botschaft und Konsulate am Montag dem 12.Februar
geschlossen sind.
Hier eine Liste mit den Fest und -  Feiertagen in Thailand
http://forum.thailandtip.info/index.php?action=post;board=9.0 (http://forum.thailandtip.info/index.php?action=post;board=9.0)
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Non2011 am 14. Januar 2018, 15:21:11
Nicht nur das, es müssen auch keinerlei finanziellen Nachweise mehr erbracht werden ( NON – O 90 Tage ) wenn mit einer/m TH – Staatsbürger/in verheiratet.

Habe mich wegen dieser Sache in FRA oft genug beschwert. Soll nicht gleichzusetzen sein mit,  – das diese Änderung nunmehr dem NON zu verdanken ist. Sonst kommt ein MOD gleich wieder auf ,,,,,,,,, Gedanken.

Nichts geändert hat sich allerdings, das bei einem LONG STAY wenn denn die monaatl. Rente nicht ausreicht / 800.000.- Bath nac hzuweisen sind. Hier noch immer kein Hinweis – ob die 8 ,,, sich bei einer Heirat m. TH – halbieren bzw. sich auf dann 400.000.- Bath reduzieren.

Wird wohl nicht gerne kommuniziert. 

Dennoch, dieser Saftladen in FRA verdient an mir keinen einzigen Cent.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: somwang am 21. Januar 2018, 20:28:40
Danke @schiene für die Info, hab´s jetzt erst gelesen. Ist zwar noch `ne Weile hin, aber gut zu wissen ...  [-]
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: jms am 21. Januar 2018, 21:26:40
Und falls ihr mal persönlich zum thail. Konsulat in Frankfurt müsst und ihr fahrt mit dem Auto: das Parkhaus Villa Kennedy ist die einzige Parkmöglichkeit breit und weit.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Non2011 am 22. Januar 2018, 07:25:05
Noch ein Grund mehr, diesern Saftladen zu meiden.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate
Beitrag von: Burianer am 22. Januar 2018, 08:01:15
Ich parke immer vorne an der Shelltankstelle in der Kennedy Allee  und laufe den   einen km  dorthin.  ( wenn man nach Frankfurt reinfaehrt )
Rund um das Konsulat  ist es unmoeglich zu Parken.
Ferner,   es gibt im Konsulat  auch keinen Kopierer, man wuerde ja gerne etwas bezahlen fuer  die fehlende Kopie, doch weit  und breit auch kein Kopiergeschaft.

Luia sog I nur  {+
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate
Beitrag von: malakor am 22. Januar 2018, 08:20:48
Ich parke immer vorne an der Shelltankstelle in der Kennedy Allee  und laufe den   einen km  dorthin.  ( wenn man nach Frankfurt reinfaehrt )
Rund um das Konsulat  ist es unmoeglich zu Parken.
Ferner,   es gibt im Konsulat  auch keinen Kopierer, man wuerde ja gerne etwas bezahlen fuer  die fehlende Kopie, doch weit  und breit auch kein Kopiergeschaft.

Luia sog I nur  {+

Servicewueste Deutschland.


Bei der immi Phuket ist im Gebaeude ein Kopier- und Fotografierladen integriert, Kopie kostet 3 B.    {*
Oeffnungszeiten genau wie die immi.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate
Beitrag von: Philipp am 22. Januar 2018, 09:48:56

Bei der immi Phuket ist im Gebaeude ein Kopier- und Fotografierladen integriert, Kopie kostet 3 B.   


Nur wie komm ich nach Phuket, wenn ich erstmal für den Visaantrag in Frankfurt eine Kopie brauche.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: durianandy am 22. Januar 2018, 09:56:41
vieleicht kannst Du Dir ja in Frankfurt von den Neubürgern einen fliegenden Teppich aus 1001 Nacht borgen
Titel: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: schiene am 22. Januar 2019, 03:28:59
Heute war ich wegen meines Visums im thail.Konsulat in Frankfurt.
Die gewuenschten Unterlagen hatte ich alle vollstaendig dabei aber auch dismal passte es nicht  >:
Die Kopien des Reisepass bezw, der ID Card des thail.Ehepartners muss auch von diesem Unterschrieben
sein.Ich durfte aber "gnaedigerweise" trotzdem den Antrag abgeben.
Ich hatte noch den Ausdruck des Konsulats dabei auf welchen geschrieben steht welche Unterlagen in welcher
Form verlangt werden.Das die Kopien des Pass unterschrieben sein m[ssen stand da nicht und wurde auch so
noch nie bei mir gefordert.Aber was solls,waere ja auch langweilig wenns nichts Neues geben wuerde .
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: jock am 22. Januar 2019, 14:13:01
Ist das neu ?

Seit wann benoetigt man fuer ein Einreisevisum nach Thailand,Passkopien und
eine Kopie der ID-Card der Partnerin/Frau ?

Darf man ohne Partnerin/Frau kein Visum beantragen ?

Jock
Titel: die sind so
Beitrag von: Burianer am 22. Januar 2019, 14:40:00
jock, das ist nicht neu, man muss nur Nachweisen, dass man da auch wohnt und das geht nur ueber diese Kopie des Ausweises  mit Unterschrift.
Pruefen koennen die eh nicht.  --C
Das war bei mir letztes Jahr genau so.
Da ich aber keine Kopie  mit Unterschrift dabei hatte, habe ich als Notfall eben ein Hotel gebucht und gleich wieder storniert, nur damit die wussten, wo ich absteige in Thailand  {+
Sind eben so 
Entweder man kann nachweisen, dass man wie bei mir ,  ich in Buriram bei meiner Frau wohne oder aber ein Hotelnachweis.
Bei Nachweis in Buriram benoetigt man eben dies Kopie des passes mit Unterschrift.
( koennte auch jede Thaifrau in Deutschland dir geben  :-X )
Hatte Adresse und  Telefonnummer beigefuegt,  nuetzt nichts  {/  {[
Die wollen eben beschissen   werden  oder bescheid wissen, wo man  wohnt oder auch nicht  :]
Was hat ein Non O multiple entry  mit dem Nachweis zu tun, wo man sich aufhaelt.
Ein Jahr zuvor hatte ich Probleme mit dem Flug nach Thailand 
Sollte ich womoeglich zu Fuss gehen  oder mit dem Fahrrad , koennte ja noch schwimmen  :] oder gar Iim Container versteckt einreisen .
Hab dann auch einen Flug gebucht, Nachweis ausgedruckt und sofort kostenlos wieder storniert  C--
Was haben die an der Rassel ?
Unterwuerfigkeit  vor den Vorgesetzten   {--
Politik ist Politik, Gesetz ist Gesetz und Vorschriften fuer den Ar :-X
Wie ich doch Thailand liebe  {/

bin dann mal gespannt, was die I'm Oktober wieder finden, wohmoeglich  >: ob ich noch Zeugungsfaehig bin  :-*
Titel: Re: die sind so
Beitrag von: Don Patthana am 22. Januar 2019, 15:10:59



bin dann mal gespannt, was die I'm Oktober wieder finden, wohmoeglich  >: ob ich noch Zeugungsfaehig bin  :-*

Könnte auch jede Thaifrau in Deutschland dir geben  :-X



@Helmut
Habe deinen Beitrag auf das Wichtigste konzentriert

Das macht Laune, ich muss im Oktober 2019 auch zur Immi in
--- Buriram

Allerdings kenne ich in Deutschland keine Thaifrauen :)
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: jock am 22. Januar 2019, 15:40:37
@Burianer

Danke fuer die Aufklaerung.

Bei meinem letzten Visumsantrag vor 12 Jahren war das noch nicht.

Zwar hat die Botschaft in Wien sich gestraeubt,ein Non - Immigrantvisum zu erteilen,
woraufhin ich das Ganze beim Salzburger Konsulat eingebracht habe.

Da wollte niemand ein Retour - oder Weiterflugticket sehen,noch hat es sie interessiert,
wo ich wohnen werde.

Jock
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: schiene am 22. Januar 2019, 18:45:41
Ist das neu ?
Seit wann benoetigt man fuer ein Einreisevisum nach Thailand,Passkopien und
eine Kopie der ID-Card der Partnerin/Frau ?
Darf man ohne Partnerin/Frau kein Visum beantragen ?
Jock
Hier die Anforderungen für das Visum "0" Multi für mit thail.Staatsbürgern
verheirateten:
Personen, die mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind:

Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)1 PassbildKopie der FlugbestätigungKopie der HeiratsurkundeKopie vom Reisepass des thailändischen Ehegatten/der thailändischen EhegattinKopie finanzieller Nachweise (z.B. Verdienstabrechnung) Kopie des Mietvertrags in Thailand oder eine Einladung von dem Bürgen in Thailand oder Kopie des thailändischen HausregistersVisagebühr
Quelle
https://www.thaigeneralkonsulat.de/de/visaarten-und-erforderliche-unterlagen.html
Letztes Jahr  wurden die Unterschriften bei mir noch nicht verlangt
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Rangwahn am 23. Januar 2019, 00:14:39
ist es einfacher nicht mit Thai verheiratet zu sein ?
Titel: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: schiene am 23. Januar 2019, 00:22:18
ist es einfacher nicht mit Thai verheiratet zu sein ?
Nein,nur ein wenug anders...

"Non-Immigrant-Visum “O” Multiple Entry (mehrfache Einreise): 90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, gültig für 1 Jahr
Rentner:
•Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
•Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
•1 aktuelles Passbild, nicht älter als 6 Monate
•Kopie der Flugbestätigung
•Kopie des Rentenbescheids mit monatlichem Betrag von mind. 1.200,- Euro - Falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Vermögensnachweise (z.B. andere Einnahmequelle, Kontoauszüge der letzten 3 Monate)
•bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der  Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels
•Kopie des Mietvertrags in Thailand oder eine Einladung von dem Bürgen in Thailand oder Kopie des thailändischen Hausregisters
•Visagebühr
•Die Konsularbeamten können zusätzliche Unterlagen anfordern.
Quelle:
https://www.thaigeneralkonsulat.de/de/visaarten-und-erforderliche-unterlagen.html (https://www.thaigeneralkonsulat.de/de/visaarten-und-erforderliche-unterlagen.html)
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: knappe23 am 23. Januar 2019, 09:44:32
ich war gestern in Essen im Konsulat,
hatte alles dabei,
der Herr hatte alles nachgeschaut,
war alles in Ordnung,
nur habe ich ein Tag vorher die Visumgebühr nach Berlin überwiesen,
das war mein Fehler,
deswegen konnte er mein Antrag nicht weiter bearbeiten,
habe dann es gestern nach Berlin per Einschreiben geschickt,
jetzt hoffe ich das mein Pass bis spätestens am 26.02.kommt,
ansonsten kann ich mein Ticket in die Tonne schmeißen.

Schalker
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Rangwahn am 23. Januar 2019, 10:06:12
Komme mir vor wie ein Verbrecher wenn ich Thailand länger als 30 Tage besuchen will  {+
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Pete99 am 23. Januar 2019, 12:42:28
In CH wollte ich gerne ein Non O multiple. Obwohl ich alle Papiere und das nötige Kleingeld zusammen hatte, wurde dies mir verwehrt. Die Aussage Non O single ist o.k. den Rest mit der Immi in Thailand. Dies habe ich so gemacht und obwohl mit einer Thai verheiratet habe ich mich für retierd entschieden.
Titel: Infos der thail. Botschaft und Konsulate in Deutschland, Schweiz und Österreich
Beitrag von: Helli am 23. Januar 2019, 14:34:06
Komme mir vor wie ein Verbrecher wenn ich Thailand länger als 30 Tage besuchen will  {+
Da ist 'was dran! Letzten Freitag wurde am Stammtisch (nicht Steintisch) über die wieder gewünschte Meldeverpflichtung gesprochen. Meine Frau war dann auf der hiesigen Amphoere mit allen nur möglichen "Dokumenten" und wollte ihrer "Pflicht" Genüge tun.
Man hat sich dort aber für nicht zuständig erklärt und sie aufgefordert, mit diesem Begehr zur Immi nach Khon Kaen zu fahren! Das sind über 100 km von meinem Wohndorf. Wie krank ist das denn? Nix wird gemacht!
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Non2011 am 23. Januar 2019, 15:23:46
Warum eigentlich wird hier immer nur – Frankfurt – ausgewiesen. Sollte doch zwischenzeitlich bekannt sein, das dieser Saftladen alles andere als die Normalität und beständig seine eigenen Süppchen kocht.

NON-Immigrant – O – 90 Tage oder – M - ( Botschaft Berlin )

Rentner/ Personen, ab einem Alter von 50 Jahren:

Vollständig ausgefüllter Visaantrag:
die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
Kopie der Flugbestätigung
Kopie des Rentenbescheids mit mntl. Betrag von mind. 1.200,- Euro netto (Original muss zusätzlich vorgelegt werden)
falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Barvermögensnachweise von mind. 5.000,- Euro (Kontoauszüge der letzten 3 Monate)
Visagebühr
Bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels.
Weitere Barvermögensnachweise von mind. 5.000,- Euro.

Wird d. Frankfurt so nicht ausgewiesen – lediglich lapidar weitere    Vermögensnachweise. Hier entscheidet augenscheinlich die dann Tagesform des/r jew. Angestellte/n des Konsulat ob es € 1000 oder € 10000 sein dürfen.


Mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind ( Botschaft Berlin )

Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
Kopie der Flugbestätigung
Kopie der Heiratsurkunde
Kopie vom Reisepass des thailändischen Ehegatten/ der thail. Ehegattin
Visagebühr

Kopie finanzieller Nachweise (z.B. Verdienstabrechnung ) wird nur in Frankfurt verlangt. Auch hier – Betrag / Summe ?????. In Berlin ist die Vorlage einer Flugbestätigung für Verheiratete entbehrlich.

Gefunden ( Link ) auf der www Seite des Gen. Konsulate Frankfurt -
http://thaikonsulatmuenchen.de/   --- ( ohne Worte )
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: knappe23 am 13. Februar 2019, 19:33:47
ich war gestern in Essen im Konsulat,
hatte alles dabei,
der Herr hatte alles nachgeschaut,
war alles in Ordnung,
nur habe ich ein Tag vorher die Visumgebühr nach Berlin überwiesen,
das war mein Fehler,
deswegen konnte er mein Antrag nicht weiter bearbeiten,
habe dann es gestern nach Berlin per Einschreiben geschickt,
jetzt hoffe ich das mein Pass bis spätestens am 26.02.kommt,
ansonsten kann ich mein Ticket in die Tonne schmeißen.

Schalker
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: knappe23 am 13. Februar 2019, 19:36:54
heut kam mein Pass von Berlin,
Non-O-Visum,
alles in 3 wochen,
das ist ok, }} }} }}

Schalker
Titel: Konsulat
Beitrag von: Burianer am 13. Februar 2019, 20:23:36
Ist ja schoen fuer Dich, aber warum hast Du dem Konsulat nicht die Gebuehr bezahlt  und von Berlin  eine Ruckueberweisung verlangt.
Zitat
  nur habe ich ein Tag vorher die Visumgebühr nach Berlin überwiesen,
das war mein Fehler,
deswegen konnte er mein Antrag nicht weiter bearbeiten   
   ich haette dem den Betrag gegeben und fertig.  }}
Bei Konsulaten  gehe ich immer selber hin und bezahle vor Ort.
Frankfurt ist fuer mich keine 50 km entfernt.  Bis auf wenige dumme Vorschriften hatte ich nie Probleme.
Aber dumme Vorschriften kann man ja umgehen  :]
Darf im Oktober auch wieder mein NON O multiple machen in Frankfurt  ;]
Nur gut, dass die fuer mich sehr gut zu erreichen sind.
Titel: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: schiene am 13. Februar 2019, 20:32:54
Im Frankfurter Konsulat kann man nur bar und nicht mit Karte bezahlen.
Allerdings konnten sie auf meinen 100 Euroschein auch nicht rausgeben
und ich musste mich durchfragen wer ihn wechseln kann  {:}
Titel: Konsulat FFM
Beitrag von: Burianer am 13. Februar 2019, 20:41:43
UUUUWE  , wer dahin  geht, weiss , dass man die Kohle so hat, wie sie verlangt wird. 150 Euro fuer NON O multipe.
Bei Dir wohl 2 mal 2 Monate?  was kostet dies ?
Ich habe immer mehr  kleine Scheine dabei, denn die im Konsulat sind sooo.    NETT
Fragen die mich wo ich wohne, sage ich Buriram,
Bestaetigung  ??? hatte keine. Gut in 3 Tagen  beim abholen des Visas reiche ich die nach.
Hotel buchen und cancelln. Ausdruck  abgeben und pasta  :]
Ich weiss jetzt nicht, wieviele Bilder die von mir haben oder Nachweise ueber die Einkuenfte, die muessten doch langsam dort Erweitern  :]  :]
Es geht mir sicher nicht alleine so.
Titel: Re: Konsulat FFM
Beitrag von: schiene am 13. Februar 2019, 20:44:40
Bei Dir wohl 2 mal 2 Monate?  was kostet dies ?
90 Tage einmalige Einreise 60 Euro
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: toglog am 13. Februar 2019, 20:47:20
Also ich gehe ja auch jedes 2. Jahr dorthin.
Mit einem No O multiple kriegt man ja problemlos bei der Immi ein re-entry-permit, das wieder ein Jahr gültig ist. Somit kostet das Visum im Idealfall nur die Hälfte.
Die mitzubringenden Unterlagen sind doch auf der Website beschrieben, und ich hatte da noch nie irgendein Problem.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: uwelong am 14. Februar 2019, 13:35:40
Mit einem No O multiple kriegt man ja problemlos bei der Immi ein re-entry-permit, das wieder ein Jahr gültig ist.

Wenn ich das richtig verstanden habe, denkst du, das ein „Re-entry-permit“ dein eigentliches Visum verlängert.

Wenn dem so ist, liegst du aber gewaltig falsch!

Das „re-entry“ berechtigt lediglich zur Wiedereinreise und zwar in dem angegebenen
Zeitraum der auf dem „Re-entry“ steht! Dieses Datum ist auf das Ende deines normalen
Visums festgelegt!

Bei der Einreise kommt dann ein „used“ drauf! Das "muliple" gilt auch nur für die Einreise
während deines ausgestellten Visums und nur dafür ist es da!
Früher war es zum. so, das du nach der letzten Einreise noch mal 3 Monate hattest. Ob das heute noch so ist weiß ich allerdings nicht!

Das wäre auch zu schön, wenn sich das eigentliche Visum (oder EoS) bei jeder Wiedereinreise verlängert!
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: namtok am 14. Februar 2019, 14:51:11
Für Aus - und Wiedereinreise  entweder Multiple Entry Visum , deswegen heisst es ja so oder Reentry Permit.

Beides zusammen geht natürlich auch   :-) und das Reentry wird dir sicher bei der Immi auch verkauft  obwohl gar nicht notwendig
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: toglog am 14. Februar 2019, 20:42:17

Wenn ich das richtig verstanden habe, denkst du, das ein „Re-entry-permit“ dein eigentliches Visum verlängert.

Wenn dem so ist, liegst du aber gewaltig falsch!

Das „re-entry“ berechtigt lediglich zur Wiedereinreise und zwar in dem angegebenen
Zeitraum der auf dem „Re-entry“ steht! Dieses Datum ist auf das Ende deines normalen
Visums festgelegt!

Ich konkretisiere meinen Fall nochmals, um Klarheit zu schaffen:

Mein Jahresvisum "Non-Immigrant-O-A-M" wurde ausgestellt vom Generalkonsulat Frankfurt für den Zeitraum 8.9.2017 bis 7.9.2018.
Ich reiste damit in TH am 4.10.2017 ein und danach am 20.5.2018 wieder aus. Danach wieder am 25.7.2018 eingereist nach TH und Anfang September wieder zurück nach D.
Vor dieser Ausreise habe ich mit dem Immigration Officer in Udon-Thani gesprochen und er hat mir bestätigt, dass sich das Visum um 1 Jahr verlängert (Basis ist letzte Einreise im Visums-Gültigkeitszeitraum, in meinem Fall also der 25.7.2018 (s.o.)).
Der Re-Entry-Permit-Stempel wurde in den Pass gestempelt, mit Gültigkeit bis 24.7.2019. Ich bin am 7.11.2018 , also nach der Gültigkeit des ersten Jahresvisums (s.o.) ohne Probleme eingereist und habe inzwischen auch meine erste 90-Tagesmeldung bei der Immi vollzogen.
Diesen "Trick" der Verlängerung hat mir der Immigration-Officer dankenswerterweise nahegelegt. Theoretisch hätte ich auch 1 Tag vor Ablauf des ersten Visums wieder einreisen können, dann hätte ich eine Verlängerung um fast ein Jahr erhalten. In meinem Fall waren es "nur" 11 Monate.
Das alles ist nur eine Schilderung meines konkreten Falls. ich will nicht darüber spekulieren, inwiefern sich der auf andere Rahmenbedingungen übertragen lässt.

Viele Grüße, toglog
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: namtok am 14. Februar 2019, 21:08:02
Das O-A ist anscheinend fast ein 2 Jahresvisum bei maximaler Nutzung :-) :

Non-Immigrant O-A: (365-Tage-Aufenthalt) nur in der Thailändischen Botschaft in Berlin oder im Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt oder im Thailändischen Generalkonsulat in München erhältlich

Bitte beachten Sie, dass sich Inhaber dieses Visums alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden müssen (Immigration Office). Ist eine Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit geplant, so erhält der Visainhaber bei Wiedereinreise ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Wandat am 15. Februar 2019, 04:51:05
Das O-A ist anscheinend fast ein 2 Jahresvisum bei maximaler Nutzung :-) :

Ja, habe ich auch so genutzt. Allerdings benötigte ich kein Re-Entry-Stempel.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: uwelong am 15. Februar 2019, 10:33:11
o.k.!

Wenn dem so ist, dann ist es wohl auch so und eine prima Sache!

Ich hatte bis dato noch nie davon gehört!
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: namtok am 15. Februar 2019, 12:56:37
Ja, habe ich auch so genutzt. Allerdings benötigte ich kein Re-Entry-Stempel.

Gilt das auch im 2. Nutzungsjahr ? Das geht aus dem offiziellem Text nicht eindeutig hervor, denn das "erneute Aufenthaltsrecht" gemaess Text in #32 koennte mit der erneuten Ausreise wie bei den meisten anderen Visatypen verfallen, wenn man nicht per Reentry die urspruengliche Aufenthaltsdauer trotz Ausreise beibehalten kann.

Toglogs Beitrag und der Tip seines zustaendigen Immibeamten spricht auch dafuer...
Titel: IMMI Regelung neu ?
Beitrag von: Burianer am 15. Februar 2019, 14:25:05
Sehe ich auch so, wieso kam bis jetzt noch niemand auf solch eine glorreiche Idee  ???

Ein Visum fuer fast 2 Jahre zu beantragen.
Ich habe bissher immer mein Non O Multiple entry gemacht wegen den fast 15 Monaten, die ich in Thailand bleiben kann.
Bei diesem VISA Non-Immigrant Visa  “O-A” (Long Stay)  bin ich mir nicht sicher, dass man ausreisen kann und danach wieder einreisen  am Ende des Visaverfalls  {;


  http://www.mfa.go.th/main/en/services/4908/15385-Non-Immigrant-Visa-%22O-A%22-(Long-Stay).html    (http://www.mfa.go.th/main/en/services/4908/15385-Non-Immigrant-Visa-%22O-A%22-(Long-Stay).html)

Ich werde naechste Woche mal bei der Immi am Changstadium vorbeigehen und fragen, wie es sich jetzt bei mir verhaelt. ( hinter dem KFC ) fuer die, die es nicht kennen.
Ich moechte ja kurz vor  dem Ende meines Non O multiple  Visas nochmals 90 Tage bekommen.
Das was mir ein wenig spansich, naja thailandisch vorkommt, kann ich fast nicht glauben.
Gut waere es allemal, wenn die Thais die 1800 Baht kassieren und nicht Kambodia.  ( Kambodia Einreise 1500 Bath  plus sofortige Ausreis 300 Bath )

Ich kann/koennte diese Regelung wirklich unterstuetzen.  }}
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Wandat am 15. Februar 2019, 16:57:50
Ja, habe ich auch so genutzt. Allerdings benötigte ich kein Re-Entry-Stempel.

Gilt das auch im 2. Nutzungsjahr ?

Sorry, da war ich nicht eindeutig. Ich bin während der Gültigkeit des Visums (also kurz vor Ende des 1. Jahres) aus- und eingereist und bekam in Suvarnabhumi eine einjährige Verlängerung.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Non2011 am 16. Februar 2019, 14:55:11
,,,, Bitte beachten Sie, dass sich Inhaber dieses Visums alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden müssen (Immigration Office). Ist eine Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit geplant, so erhält der Visainhaber bei Wiedereinreise ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen ,,,,

Wurde vor Jahren schon von mir Gepostet ,,,,,
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate
Beitrag von: Gregor am 17. Februar 2019, 10:07:07
Ich parke immer vorne an der Shelltankstelle in der Kennedy Allee  und laufe den   einen km  dorthin.  ( wenn man nach Frankfurt reinfaehrt )
Rund um das Konsulat  ist es unmoeglich zu Parken.
Ferner,   es gibt im Konsulat  auch keinen Kopierer, man wuerde ja gerne etwas bezahlen fuer  die fehlende Kopie, doch weit  und breit auch kein Kopiergeschaft.

Luia sog I nur  {+

In der türkischen Botschaft bzw. daneben kann man kopieren.
Ich parke immer auf dieser Tennisanlage 200 m vor der Botschaft. Ist bisher nie was passiert, aber ich werde nächstes mal wohl auch dieses Kennedy Parkhaus nehmen. Irgendwie keine Lust mehr, mich nur auf mein Glück zu verlassen...
Titel: Re: die sind so
Beitrag von: Gregor am 17. Februar 2019, 10:17:43

 .
Hab dann auch einen Flug gebucht, Nachweis ausgedruckt und sofort kostenlos wieder storniert  C--


Hi, wie geht das denn? Ich buche immer über swoodoo und da gibts die Flugbestätigung erst nach Zahlung. Wie machst Du das denn genau?? Danke für den Hinweis....
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,
Beitrag von: Burianer am 17. Februar 2019, 10:22:23
Gregor,  ich buche bei Opodo, da kann man den Flug buchen und innerhalb einer bestimmten Zeit wieder anullieren.
Mache ich normalerweis nie, nur diesmal musste ich eben ueber diesen Trick eine Flugbestaetigung bekommen fuer das Konsulat.
Ansonsten haetten die mir kein Non O multiple Visa gegeben.
Brauchte nur den Hinflug nach Thailand von Frankfurt aus.
Naja, zu Fuss waere ich wohl heute noch unterwegs  :]
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Gregor am 17. Februar 2019, 16:57:03
Danke für den Tip. Das kann ja mal wichtig sein in dieser Beantragungsorgie. Opodo wird über swoodoo auch mit abgeklappert. Werde mal in Zukunft die Widerrufsfristen etc näher anschauen.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: schiene am 07. März 2019, 07:06:28
Das Auswärtige Amt hat seine Sicherheitshinweise zur kommenden Wahl aktualisierte
http://thailandtip.info/2019/03/06/das-auswaertige-amt-hat-seine-reise-und-sicherheitshinweise-fuer-thailand-aktualisiert-2/ (http://thailandtip.info/2019/03/06/das-auswaertige-amt-hat-seine-reise-und-sicherheitshinweise-fuer-thailand-aktualisiert-2/)
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: crazygreg44 am 07. März 2019, 09:00:48
Ja, habe ich auch so genutzt. Allerdings benötigte ich kein Re-Entry-Stempel.

Gilt das auch im 2. Nutzungsjahr ? Das geht aus dem offiziellem Text nicht eindeutig hervor, denn das "erneute Aufenthaltsrecht" gemaess Text in #32 koennte mit der erneuten Ausreise wie bei den meisten anderen Visatypen verfallen, wenn man nicht per Reentry die urspruengliche Aufenthaltsdauer trotz Ausreise beibehalten kann.

Toglogs Beitrag und der Tip seines zustaendigen Immibeamten spricht auch dafuer...

das ist seltsam, denn nach meinem Kenntnisstand ist das Multi-Re-Entry im zweiten Jahr nicht mehr gültig, sondern es muss dann vor jeder Ausreise entweder bei einer Immigration oder am Airport ein Re-Entry Permit (1000 THB) geholt werden, sonst verfällt das Visum.

Man muss unterscheiden zwischen dem Ablauf der Gültigkeit des Visums (365 Tage!)  und der genehmigten Aufenthaltsdauer  ("admitted until")  Das Non-Imm O/A ME Visum ist 365 Tage nach der Ausstellung erloschen, alles was man danach in den Pass gestempelt bekommt, ist eine "Permit of Stay" bzw. das "admitted until" - das ist kein Visum mehr. Da sich das ursprüngliche "Multi Entry" auf das Visum bezog, ist es ab Ablaufdatum der Gültigkeit des Visums ebenfalls erloschen.

Was toglog beschreibt, dass sein ursprüngliches Multi Entry über das Verfallsdatum des Visums hinaus verlängert wurde, ist seltsam. Das habe ich aus etlichen Erfahrungsberichten anders in Erinnerung. Sei es drum: Eins kann ich mit Sicherheit sagen, nicht sein Visum wurde bei seiner letzten Einreise vor Ablauf der Visumgültigkeit verlängert, sondern die genehmigte Aufenthaltsdauer! Ein Visum kann nicht verlängert werden!

Man kann sich für die Dauer des weiterhin genehmigten Aufenthalts selbstredend wieder eine Multi Entry Permit holen (3800 THB) oder halt eben vor jeder Ausreise ein Single Re-Entry Permit, damit die Aufenthaltsgenehmigung nicht erlischt.

Gerne lasse ich mich berichtigen
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: crazygreg44 am 07. März 2019, 09:37:17
toglog schreibt:

"Vor dieser Ausreise habe ich mit dem Immigration Officer in Udon-Thani gesprochen und er hat mir bestätigt, dass sich das Visum um 1 Jahr verlängert (Basis ist letzte Einreise im Visums-Gültigkeitszeitraum, in meinem Fall also der 25.7.2018 (s.o.)).
Der Re-Entry-Permit-Stempel wurde in den Pass gestempelt, mit Gültigkeit bis 24.7.2019. Ich bin am 7.11.2018 , also nach der Gültigkeit des ersten Jahresvisums (s.o.) ohne Probleme eingereist und habe inzwischen auch meine erste 90-Tagesmeldung bei der Immi vollzogen"

Da ist dem Immigrationsbeamten etwas entglitten.

Erstens verlängert sich das "Visum" nicht - nur die Dauer des genehmigten Aufenthalts verlängert sich

Nicht nur das re-entry wurde bis zum 24.7.2019 verlängert, sondern seine Aufenthaltsgenehmigung bis zum gleichen Datum. Dass der Immigrationsbeamte gleichzeitg ein Multi-Entry bis zum Ende der genehmigten Aufenthaltsdauer stempelte, ist ein Lapsus!

Nur so konnte toglog nach Ablauf der Gültigkeit seines Visums ohne Probleme einreisen - das fälschlich eingetragene Multi Entry hat ihm Kopf und Kragen gerettet.

Üblich ist das nicht! Normalerweise nimmt die Immigration das Multi Entry nicht über die Gültigkeit des Visum hinaus automatisch in den nächsten Aufenthaltszeitraum mit!  Im zweiten Jahr (die Zeit nach Ablauf der Gültigkeit des Non-Imm-O/A)  muss man sich vor jeder Ausreise ein Re-Entry Permit kaufen, sonst verfällt die Aufenthaltsgenehmigung

nochmal: bitte unterscheiden zwischen Visum und Aufenthaltsgenehmigung !
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: crazygreg44 am 07. März 2019, 11:47:51

Sorry, da war ich nicht eindeutig. Ich bin während der Gültigkeit des Visums (also kurz vor Ende des 1. Jahres) aus- und eingereist und bekam in Suvarnabhumi eine einjährige Verlängerung.

Hast Du mal nachgeschaut, ob Dein ursprüngliches Multi Entry (das gehört zum Non-Imm-O/A im ersten Jahr bis zum Ablauf der Visumgültigkeit dazu!) noch gültig ist?

Oder wurde ein roter Stempel "used" darüber gemacht?

Wenn mich nicht alles täuscht, hast Du nun kein Re-Entry Permit mehr. Wenn Du also innerhalb der Gültigkeit Deines "admitted until" Stempels ohne ein erneutes Re-Entry Permit ausreist, verfällt diese Aufenthaltsgenehmigung
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: crazygreg44 am 07. März 2019, 11:52:47
in Beitrag Nr. 44 ist mir ein Fehler unterlaufen:

ich schrieb:

das ist seltsam, denn nach meinem Kenntnisstand ist das Multi-Re-Entry im zweiten Jahr nicht mehr gültig, sondern es muss dann vor jeder Ausreise entweder bei einer Immigration oder am Airport ein Re-Entry Permit (1000 THB) geholt werden, sonst verfällt das Visum.

das ist natürlich falsch. Nicht das Visum verfällt (es ist ja bereits verfallen!) sondern die Aufenthaltsgenemigung
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Bruno99 am 07. März 2019, 11:56:07
Oder wurde ein roter Stempel "used" darüber gemacht?

Diesen Stempel gibt doch nur bei "Single Entry", beim 'Multiple Entry" weiss der Beamte ja nicht, ob die aktuelle auch die letzte Einreise ist, abgesehen davon hat es ja ein "Gueltig bis-Datum", daher ist ein nachtraeglicher Stempel unnoetig.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: crazygreg44 am 07. März 2019, 12:04:34
Oder wurde ein roter Stempel "used" darüber gemacht?

Diesen Stempel gibt doch nur bei "Single Entry", beim 'Multiple Entry" weiss der Beamte ja nicht, ob die aktuelle auch die letzte Einreise ist, abgesehen davon hat es ja ein "Gueltig bis-Datum", daher ist ein nachtraeglicher Stempel unnoetig.

richtig.

Dann müssten wandat und toglog genaustens überprüfen, wie lange das Multi Entry gültig gestempelt wurde.

Rein immigrations-technisch galt das Multi Entry nur für das Non-Imm-O/A Visum. Sobald dessen Gültigkeit abgelaufen ist und man sich im "Aufenthalt-genehmigt-bis" Status befindet, gilt das Multi Entry ja nicht mehr

Wandat schrieb, er hätte überhaupt kein Re-Entry Permit besessen. Das kann gar nicht sein, denn ein Non-Imm-O/A gibts automatisch inklusive Multi Entry . . .also müsste er mal in seinem Reisepass genauestens nachschauen, irgendwo im Pass sollte es ja gestempelt worden sein
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: durianandy am 07. März 2019, 14:47:42
Das kann gar nicht sein, denn ein Non-Imm-O/A gibts automatisch inklusive Multi Entry . . .

das ist aber eine neue Regelung,habe ich bis jetzt noch nie etwas von gehört.
EoS + multiple Re-entry ist die geläufigste Form bei der IMMI nach Einreise in Thailand mit einem Non Immi Visa O/A

in früheren Zeiten wurde das Non Immi Visa O/A mit Einfacheinreise und/oder multiple (3 Einreisen) ausgestellt,
nur das Non Immi Visa B wurde multiple ausgestellt,dass hiess dann auch unbegrennzte Einreise in dem Jahr der Gültigkeit.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: namtok am 07. März 2019, 17:28:24
Stimmt so nicht, auch das B Visum gab es entweder Single oder Multiple entry. Welches man nimmt ist ja auch davon abhängig ob und wie oft man jobbedingt das Land verlassen muss.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Wandat am 07. März 2019, 19:41:54

Wandat schrieb, er hätte überhaupt kein Re-Entry Permit besessen. Das kann gar nicht sein, denn ein Non-Imm-O/A gibts automatisch inklusive Multi Entry . . .also müsste er mal in seinem Reisepass genauestens nachschauen, irgendwo im Pass sollte es ja gestempelt worden sein

Richtig, "ein Non-Imm-O/A gibts automatisch inklusive Multi Entry". Wozu also der Stempel? Ich habe jedenfalls keinen.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Wandat am 07. März 2019, 19:45:38
Hier noch einmal zur Aufklärung:

Ja, habe ich auch so genutzt. Allerdings benötigte ich kein Re-Entry-Stempel.

Gilt das auch im 2. Nutzungsjahr ?

Sorry, da war ich nicht eindeutig. Ich bin während der Gültigkeit des Visums (also kurz vor Ende des 1. Jahres) aus- und eingereist und bekam in Suvarnabhumi eine einjährige Verlängerung.

6 Wochen vor Ablauf der o.a. Verlängerung habe ich eine einjährige Aufenthaltsverlängerung und eine Re-Entry-Permit beantragt und problemlos bekommen.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: crazygreg44 am 07. März 2019, 20:59:28

Sorry, da war ich nicht eindeutig. Ich bin während der Gültigkeit des Visums (also kurz vor Ende des 1. Jahres) aus- und eingereist und bekam in Suvarnabhumi eine einjährige Verlängerung.

6 Wochen vor Ablauf der o.a. Verlängerung habe ich eine einjährige Aufenthaltsverlängerung und eine Re-Entry-Permit beantragt und problemlos bekommen.


Du bringst einiges durcheinander.  Automatisch bekommen oder beantragt ?? Bitte lege Dich fest !

Du hast 6 Wochen vor Ablauf des Non-Imm-O/A Visums bei der Wiedereinreise ohne dass Du einen Antrag stellen musstest, ein weiteres Jahr Aufenthalt genehmigt bekommen.  Du kannst unmöglich dafür einen extra Antrag gestellt haben, wenn Du im Besitz eines gültigen Non-Imm-O/A gewesen bist.

Wenn Du nun ein Re-Entry Permit dazu beantragt und erhalten hast, muss das ja irgendwo im Pass vermerkt sein. WO hast Du denn dieses re-entry permit beantragt - am Einreiseschalter gibts es das nicht.

Hast Du jetzt einen Stempel im Pass der besagt "Single re-entry" ?

Weil dann wäre es ja tatsächlich so, dass das ursprüngliche Multi-Re-Entry bei Ablauf der Gültigkeit des Non-Imm-O/A Visums ebenso verfällt und man sich im zweiten Jahr zur Aufrechterhaltung der Aufenthaltserlaubnis bei Aus-und Wiedereinreise vorher ein Re-Entry holen muss.

Und meine Vermutung zu toglog's Vorgang (post nr. 45) wäre korrekt - der Beamte lag wohl einen Moment neben sich

Nur eins macht mich stutzig: Wenn Du 6 Wochen vor Ablauf des Multi Entry Deines noch gültigen Non-Imm-O/A Visums vom Einreisebeamten am Suvarnabhumi dazu angehalten wirst, ein Re-Entry permit zu beantragen, dann darf er das eigentlich nicht, denn Dein Multi Entry ist noch 6 Wochen gültig. Vielleicht wollte er Dich vorsorglich für das in 6 Wochen später beginnende 2. Jahr Deines Non-Imm-O/A wappnen, dennoch wäre der Vorgang sehr Thai-untypisch - man greift den Begebenheiten nicht vor.  Ausserdem kann man am Subvarnabhumi bei der Einreise kein re-entry beantragen . . .dieses erhält man auf Antrag an einem Schalter in Sektion 2 der sich vor den Schaltern zur Ausreise befindet, und es kostet 1200 THB. Nur muss man ohne Bordkante für einen Abflug einen kleinen Aufstand machen, um dorthin vorgelassen zu werden.

Deswegen meine Gegenfrage: Hast Du das Re-entry wirklich am Suvarnabhumi im Zug Deiner Einreise gemacht (wie haben sie Dich an den Re-Entry Schalter auf der departure-Ebene gelotst?) oder hast Du Dir es später auf der Immigration ausstellen lassen? Deine Beschreibung der Vorgänge sind widersprüchlich - siehe oben
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Gregor am 07. März 2019, 21:12:45

Nur eins macht mich stutzig: Wenn Du 6 Wochen vor Ablauf des Multi Entry Deines noch gültigen Non-Imm-O/A Visums vom Einreisebeamten am Suvarnabhumi dazu angehalten wirst, ein Re-Entry permit zu beantragen, dann darf er das eigentlich nicht.  Vielleicht wollte er Dich vorsorglich für das in 6 Wochen später beginnende 2. Jahr Deines Non-Imm-O/A wappnen, dennoch wäre der Vorgang sehr Thai-untypisch

Vielleicht wandere ich doch nach woandershin aus.....ist ja gaaar nicht kompliziert..... :-[
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: crazygreg44 am 07. März 2019, 21:31:41

das ist aber eine neue Regelung,habe ich bis jetzt noch nie etwas von gehört.

in früheren Zeiten wurde das Non Immi Visa O/A mit Einfacheinreise und/oder multiple (3 Einreisen) ausgestellt,


Ich glaube Du verwechselst das Non-Imm-O/A mit dem Non-Imm-O

Dieses Non-Imm-O gibts als 90-Tage Single Entry,  oder als 365 Tage Multiple Entry

Die einzige Änderung war, dass es das Non-Imm-O früher als single oder double Entry gegeben hat, das double Re-Entry ist weg gefallen zugunsten des Single Entry, dafür wurde das Multi-Entry eingeführt - beliebig viele Wiedereinreisen

Das Non-Imm-O/A wird schon immer inklusiv Multiple Re-Entry permit ausgegeben - zumindest in meiner Wahrnehmung. Wie das vor 25 Jahren gewesen ist, kann ich nicht wissen
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Wandat am 08. März 2019, 05:54:35

Sorry, da war ich nicht eindeutig. Ich bin während der Gültigkeit des Visums (also kurz vor Ende des 1. Jahres) aus- und eingereist und bekam in Suvarnabhumi eine einjährige Verlängerung.

6 Wochen vor Ablauf der o.a. Verlängerung habe ich eine einjährige Aufenthaltsverlängerung und eine Re-Entry-Permit beantragt und problemlos bekommen.


Du bringst einiges durcheinander.  Automatisch bekommen oder beantragt ?? Bitte lege Dich fest !

Du hast mein "6 Wochen vor Ablauf der o.a. Verlängerung" falsch verstanden oder ich habe mich wieder falsch ausgedrückt. Hier die chronologische Reihenfolge, dann sollte alles klar sein:

10/2016: Non-Immigrant O-A ausgestellt
11/2016: Einreise Thailand
09/2017: 10 Tage Deutschlandbesuch
09/2017: Einreise Thailand, Aufenthaltsgenehmigung lt. Stempel bis 09/2018 (hier hat die Beamtin das Non O-A übersehen und zunächst nur 30 Tage gestempelt. Auf meinen Einspruch dann korrigiert)
08/2018: Einjahresverlängerung bis 09/2019 und Single Re-Entry beantragt und bekommen
08/2018: 14 Tage Deutschlandbesuch
09/2018: Einreise Thailand
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: crazygreg44 am 08. März 2019, 11:57:36

Du hast mein "6 Wochen vor Ablauf der o.a. Verlängerung" falsch verstanden oder ich habe mich wieder falsch ausgedrückt. Hier die chronologische Reihenfolge, dann sollte alles klar sein:


08/2018: Einjahresverlängerung bis 09/2019 und Single Re-Entry beantragt und bekommen



okay. . . . .alles klar jetzt.

Die Verlängerung um jeweils 1 Jahr während einer Einreise mit gültigem Non-Imm-O/A ist ja nicht die "gleiche" Verlängerung, die Du anschliessend aufgrund erfüllter Voraussetzungen (based on retirement/being over 50  oder based on marriage to a Thai) beantragt und erhalten hast.

Dein jetziger Aufenthaltsstatus hat mit dem Non-Imm-O/A gar nichts mehr zu tun.

Du hast eine "Extension of Stay based on (aufgrund marriage? aufgrund being over 50?) beantragt und erhalten bevor der zweite Abschnitt aus dem ursprünglichen Non-Imm-O/A zu Ende gewesen wäre ( das wäre 09/18 gewesen)

Und für diese "Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis" muss man sich ein Single Re-Entry kaufen, will man nicht riskieren dass sie bei einer Ausreise und Wiedereinreise nach TH verfällt. In der Zwischenzeit hast Du dieses Re-entry bei der 14-Tage Reise nach Deutschland plus Wiedereinreise verbraucht.

Du hast im Zeitraum vom 09/17 bis 08/18 (während des zweiten Abschnitts des Non-Imm-O) keine Ausreise gemacht, daher können wir Deinen Fall nicht als Beweis heranziehen, dass das Multi Re-Entry aus dem ersten Jahr Deines Non-Imm-O/A im zweiten Jahr nicht mehr gültig war.
Titel: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: schiene am 22. Oktober 2019, 07:03:57
Seit dem 1.Juli 2019 gibt es in den Konsulaten hoehere Gebuehren fuer Visas,Beglaubigungen u.a.
Genaus koennt ihr hier nachlesen...
https://www.thaigeneralkonsulat.de/files/images/downloads/2019/Änderung%20der%20Gebühren%20im%20Konsularwesen%20.pdf (https://www.thaigeneralkonsulat.de/files/images/downloads/2019/Änderung%20der%20Gebühren%20im%20Konsularwesen%20.pdf)
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: BAN1 am 06. Oktober 2020, 02:33:08


Aenderung im Konsulat Frankfurt
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: schiene am 06. März 2021, 10:16:14
Betreff: Vorläufige Schließung der Konsularabteilung in Berlin
(https://up.picr.de/40690515pg.jpg)
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: BAN1 am 18. März 2021, 11:47:53
Bekanntmachung der Königlich Thailändischen Botschaft, Berlin über die Änderung der Gebühren im Konsularwesen

http://german.thaiembassy.de/wp-content/uploads/2021/03/fee.jpg (http://german.thaiembassy.de/wp-content/uploads/2021/03/fee.jpg)
Titel: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Helli am 18. März 2021, 15:02:44
Bekanntmachung der Königlich Thailändischen Botschaft, Berlin über die Änderung der Gebühren im Konsularwesen

http://german.thaiembassy.de/wp-content/uploads/2021/03/fee.jpg (http://german.thaiembassy.de/wp-content/uploads/2021/03/fee.jpg)

Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft für 1 Euro? Gab's das vorher auch schon? (....und, was ist ein "Beamtenpass"?)
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Nadja am 18. März 2021, 15:58:37


Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft für 1 Euro? Gab's das vorher auch schon? (....und, was ist ein "Beamtenpass"?)

ja, im Beitrag #59 , in dem die Preise vom 1. Juli 2019 erwaehnt wurden( uebrigens die gleichen Preise, wie im  heutigen Beitrag von BAN1)
sind diese Begriffe vorhanden.
Beamtenpass ist aehnlich dem Diplomatenpass, nur ohne die Vorrechte diplom. Immunitaet.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: namtok am 18. März 2021, 16:04:32
Nennt sich auf englisch "official passport", auf Deutsch "Dienstpass":

https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstpass

Damit bekommt man in der Regel weniger Aufenthaltsdauer als mit dem Diplomatenpass, Thais können damit aber visafrei z.B. in die EU einreisen ( ich glaube für 1 Monat )

Nicht nur für Beamte, auch z.B. in einer Position in einem staatlichen Unternehmen kann man ihn auch bekommen.


Titel: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Helli am 18. März 2021, 20:25:45


Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft für 1 Euro? Gab's das vorher auch schon? (....und, was ist ein "Beamtenpass"?)

ja, im Beitrag #59 , in dem die Preise vom 1. Juli 2019 erwaehnt wurden (uebrigens die gleichen Preise, wie im  heutigen Beitrag von BAN1) sind diese Begriffe vorhanden.

Diese Information setzt aber dann auch voraus, dass es eine solche "Rücknahme" gibt. Das immer wieder angeführte Argument der möglichen doppelten Staatsbürgerschaft thai/deutsch sagt aber, dass Thailand keine Staatsbürgerschaft zurück nimmt (einmal Thai, immer Thai). So wird das auch von den Ausländerämtern in DE gesehen. Oder ist das eine international übliche Floskel in Botschafts-Preislisten die mit einer Angabe von 1 € signalisiert, dass es das eh nicht gibt? Fragen über Fragen!
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: namtok am 18. März 2021, 22:09:51
Geben tut's das schon, die Nachfrage danach dürfte aber nicht übermässig gross sein da Doppelstaatsbürgerschaften in den letzten Jahren keine Probleme mehr aufwarfen (wohl weil etliche "Grosskopferte" das ebenfalls in Anspruch nehmen, z.B. Ex PM Abhisit) und zur Not hat man halt die Vorteile beider, so bleibt in Th das Grunderwerbsrecht und derzeit das Recht auf Einreise und kostenlose Staatsquarantäne.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: udo50 am 08. Mai 2021, 04:55:30
http://german.thaiembassy.de/uber-die-beendigung-der-konsularischen-dienste-visumangelegenheit-und-legalisation-der-honorarkonsulate
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: namtok am 08. Mai 2021, 12:30:19
Tja, dann werden diese 3 Honorarkonsulate (Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart) demnächst wohl dichtmachen, denn was wäre sonst der Zweck und weitgehend einzige Einnahmequelle eines Honorarkonsulats.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Schmizzkazze am 08. Mai 2021, 13:10:48
Und warum das?
Haben die Mist gebaut? Eher doch nicht. Also warum?
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: udo50 am 08. Mai 2021, 14:52:12
Mahlzeit. Ich denke mal das wird wohl unbeantwortet bleiben.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: namdock am 08. Mai 2021, 15:07:51

Den Honorarkunsuln wird die Butter auf dem Brot nicht gegönnt, zumal dieselben freundlich und schnell arbeiten, im Gegesatz

zu den hauptberuflichen Konsulaten.

Die sind hochnäsig, unhöflich, ok., das reicht schon.

mfg

Dieter
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: udo50 am 08. Mai 2021, 16:22:05

Den Honorarkunsuln wird die Butter auf dem Brot nicht gegönnt, zumal dieselben freundlich und schnell arbeiten, im Gegesatz

zu den hauptberuflichen Konsulaten.

Die sind hochnäsig, unhöflich, ok., das reicht schon.

mfg



Dieter
100 Prozent konform mit meiner Sicht der Dinge ;} ;}
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: atm am 08. Mai 2021, 16:36:59

Den Honorarkunsuln wird die Butter auf dem Brot nicht gegönnt, zumal dieselben freundlich und schnell arbeiten, im Gegesatz

zu den hauptberuflichen Konsulaten.

Die sind hochnäsig, unhöflich, ok., das reicht schon.

mfg



Dieter
100 Prozent konform mit meiner Sicht der Dinge ;} ;}
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Helli am 08. Mai 2021, 16:53:12
Tja, dann werden diese 3 Honorarkonsulate (Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart) demnächst wohl dichtmachen, denn was wäre sonst der Zweck und weitgehend einzige Einnahmequelle eines Honorarkonsulats.
Ich wusste gar nicht, dass es die gibt! Was haben die denn anders/besser gemacht? Freundlicher und höflicher alleine reicht ja nicht. Von meinem RB (besorgt seit 1994 meine Visa) kenne ich nur den Kontakt nach Essen und neue Pässe (die ja wohl ohnehin nur von den Konsulaten ausgestellt werden) gelten jetzt doppelt so lange = weniger Aufwand.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: BAN1 am 09. Mai 2021, 13:06:11
Hauptsache Frankfurt bleibt bestehen  :-)
ich kann mich ueber die nicht beklagen, bisher lief immer alles schnell und zuegig und freundlich waren die auch immer
im Januar habe ich mir allerdings dort beim warten bald den allerwertesten abgefroren, da man wegen corona beschraenkungen im kleinen vorraum jacke, schal, muetze, handschuhe usw... ausziehen und dort abhaengen mußte, denn das koennte ja im gegensatz zu den kleidungsstuecken die man noch anhat corona verseucht sein  {--
gut, ich gehe dort nur zum Visum erteilen hin, andere Angelegenheiten habe ich dort nicht zu erledigen
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: schiene am 31. Mai 2021, 22:04:58
(https://up.picr.de/41322320wz.png)
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: schiene am 08. August 2021, 09:51:20
(https://up.picr.de/41786778ba.jpg)
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: karl am 08. August 2021, 15:04:35
dem gegenüber steht auf RKI:

Zitat
Beendigung der Quarantäne: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Nach Voraufenthalt in Hochrisikogebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden („Freitestung“ ab Tag fünf nach Einreise möglich). Geimpfte und Genesene können die Quarantäne ab dem Zeitpunkt beenden, an dem der Impf- oder Genesenennachweis über das Einreiseprotal übermittelt wird. Erfolgt die Übermittlung vor Einreise (wird dringende empfohlen), muss die Quarantäne nicht angetreten werden.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Helli am 08. August 2021, 16:39:08
dem gegenüber steht auf RKI:

Zitat
Beendigung der Quarantäne: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Nach Voraufenthalt in Hochrisikogebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden („Freitestung“ ab Tag fünf nach Einreise möglich). Geimpfte und Genesene können die Quarantäne ab dem Zeitpunkt beenden, an dem der Impf- oder Genesenennachweis über das Einreiseprotal übermittelt wird. Erfolgt die Übermittlung vor Einreise (wird dringende empfohlen), muss die Quarantäne nicht angetreten werden.

Besagt nix Anderes!
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.
Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: schiene am 01. Juni 2022, 08:19:07
Am Freitag den 03.Juni 2022 bleibt das thail.Konsulat in Frankfurt geschlossen
https://www.thaigeneralkonsulat.de/de/oeffnungszeiten.html (https://www.thaigeneralkonsulat.de/de/oeffnungszeiten.html)
Titel: Re: Einreise nach Thailand COE ,Visa & ASQ + Sandbox
Beitrag von: BAN1 am 24. November 2022, 18:17:51
das Generalkonsulat in Frankfurt hat eine neue Webseite, hier die Mitteilung
https://frankfurt.thaiembassy.org/de/content/neue-webseite-des-k%C3%B6niglich-thail%C3%A4ndischen-general?cate=61b7633a3ac9ce6a9f1fb332

hier der link zur neuen Seite
https://frankfurt.thaiembassy.org/de/index


Titel: Re: Infos der thail.Botschaft und Konsulate in Deutschland,Schweiz und Österreich
Beitrag von: Zentrum am 25. November 2022, 06:51:15
Neuer Wein in alten Schläuchen.