@poldi@
Ist ja gut möglich – man(n) wird letztlich ja nicht Jünger, das ich deine Antwort nicht verstanden habe, sorry.
Nochmal mein Beispiel, angefragt bei der Botschaft in Berlin :.
Das Visum ist gültig v. 01.04.2016 - 31.03.2017
Sollte also am sagen wir, 17.08.2016 Ausgereist werden und am 14.02.2017 erfolgt die Wiedereinreise, dann erhält man am 14.02.2017 erneut die 365 Tage.
Auskunft der Botschaft :.
das ist richtig, Sie erhalten bei Wiedereinreise während der Gültigkeit des Visums ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.
Würde doch im Klartext bedeuten, das wenn ich nach 300 Tagen Ausreise und dann am 364 Tag wieder Einreise – ich ohne großes Procedere erneut die 365 Tage bekomme. Müsste ich doch quasi bei der Wiedereinreise am Suvarnabhumi einen Stempel für 365 Tage verpasst bekommen, oder etwa nicht ?
Und wenn ja, wie verhält es sich sodann mit den 800.000.- / 400.000.- oder gilt sodann – einmalig 800.000.- THB nachgewiesen, gleich immer nachgewiesen ?