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Autor Thema: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?  (Gelesen 95289 mal)

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samurai

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #645 am: 23. Oktober 2021, 18:41:40 »

Für das O Visa wirst du keine Versicherung brauchen.t.

Samurai

schreibt Extension of stay (O-A?) und dafür braucht er eine Krankenversicherung.
Kann ich Ende naechster Woche mit Eigenerfahrung beantworten ....
Bin im uebrigen nicht wirklich Experte. In meinen ersten Jahren hatte ich reihenweise Tourivisa (tripple Entry + Verlaengerung), nachdem das immer komplizierter wurde NON O mit WP und seit 5 Jahren Extension of stay. Ich weiss nichtmal ob damit das Non O-A gemeint ist. Aber es funktioniert. Bisher ohne KKV. Unfallversichert bin ich ueber meine Bankkarte. Es wurde auch schon ein Mopedunfall korrekt abgerechnet. C--


Edit: die gefuehlt 50 Leerzeilen am Schluss entfernt, am Kommentar nichts geandert   ;)
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2021, 19:59:14 von Bruno99 »
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #646 am: 23. Oktober 2021, 18:47:37 »

@Lupo2002 -

Wer zwingend daran festhält, sich in diesem Lande niederzulassen ( Rente ) dafür kommt bei mir zwar kein Verständnis auf, aber sei,s drum.  Es gibt zwischenzeitlich Länder – das Thema hatten wir ja schon – welche für dieses Klientel am jeweiligen Flughafen des Landes den roten Teppich ausrollen. Aber augenscheinlich machen sich die Rentner nicht genügend schlau – was in – TH – von Ihnen erwartet wird. Insbesondere nicht Jene, die mit einer Rente weit unter der Schmerzgrenze von € 1.000.*- monatlich auskommen müssen. Nicht zu vergessen, die Hinterlegung von ~ 23.000.- Euro ( Kurs 35 ) um überhaupt zu dem begehrten Visum zu kommen.   

* Allerdings, wäre ich alleinstehend und müsste nicht noch eine Fam. Frau, Oma, Opa nebst Kind und Kegel, mitversorgen, würden mir persönlich ~ 600.- Netto - Euro monatlich oder ~ 20.000.- Baht genügen. Auf dem Lande verseht sich, nicht zwingend in Bangkok. Ein Bekannter von mir praktiziert das schon seit über 8 Jahren. Hat sich in einem kleinen Hotel im Isaan einquartiert für monatlich 3.500.- Baht. Das Zimmer hat 34m² – inklusive der Kosten für Strom ( Aircon etc. ) und Wasser.

Die € 80.000.- Deckungssumme – ist doch zumindest bei Deutschen Assekuranzen ( Wohnsitz – BRD - ) kein Problem. Dabei ist es völlig wurscht, ob das Visum nun ein – O – oder A B C D ,,,. Daher erwähne ich gerne nochmals die - Hanse Merkur - mit unbegrenzter Deckung. Bis 64 Jahre 1,15 Euro und ab 65 bis 100 Jahre Jahre 3,50 Euro per Tag. Kann für 365 Tage abgeschlossen werden, monatliche Zahlung. Eine Verlängerung – Anschlussvertrag - kurz vor Ablauf der Versicherung ist auch vom Ausland aus möglich. Bedarf aber der ausdrücklichen Zustimmung des Versicherer. Ob ähnliche Vers. auch in (D)ACH angeboten werden – ? Wer also seine Zelte in der – BRD – ( Abmeldung ) warum auch immer, nicht gänzlich abgebrochen hat, wäre hier mit einem monatlichen Beitrag – bis 64 J – mit monatlich ~ 34,50 Euro und ab 65 J bis unendlich und mit monatlich ~ 105.- Euro bestens bedient.

PS: Um die Vers. abschließen zu können ist der Wohnsitz – BRD - entscheidend, nicht die jeweilige Nationalität. Und nein, ich bin und war auch kein Mitarbeiter der – Hanse Merkur - .
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Lupo2002

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #647 am: 23. Oktober 2021, 18:54:11 »

Für das O Visa wirst du keine Versicherung brauchen. Die HM kannst du sowieso nur VOR reiseantritt abschließen. Sie kann bis max. 5 Jahre verlängert werden, oder sofort auf 5 Jahre abschließen, danach must du wieder nach DE um eine neue (VOR reiseantritt) abzuschließen.  Hab ich alles schon gemacht. 2X hat sie auch schon bezahlt.
Vor 1 Monat hat meine Immi mir gesagt, das im nächstem Bank Statement bitte der Kontostand von den letzten 3 Monaten aufgeführt sein sollte. Also 3 x ein Kontostand und der aktuelle. Sonst keine Änderungen erlebt.

ICH KANN DEN LINK ZUM BEITRAG NICHT MEHR FINDEN, ICH WÄRE VORSICHTIG ALS EXPAT!

Hier ein sehr interessanter Artikel zum Thema HansMerkur Langzeit-Auslandskrankenversicherung und Auswanderer.

https://www.langzeit-krankenversicherun ... jahre.html

Kann die Langzeit-Auslandskrankenversicherung auch von Residenten gebucht werden?

Um die Tarife zur Langzeit-Auslandskrankenversicherung buchen zu können, benötigen Sie einen Wohnsitz in Deutschland. Solange dieser vorhanden ist, können Sie die hier angebotenen Tarife buchen. Wie sich der Wohnsitz definiert, lesen Sie direkt im Absatz unterhalb.
Benötigen Sie einen Wohnsitz in Deutschland und was bedeutet das?

Der Begriff "Wohnsitz" führt leider oft zu Missverständnissen. Viele glauben, dass der Wohnsitz mit der Anmeldung auf dem Einwohnermeldeamt beginnt und mit der behördlichen Abmeldung endet. Dies mag zwar oft zutreffen, ist allerdings nicht ganz korrekt. Die Meldung bzw. Abmeldung bei der zuständigen Behörde stimmt zwar oft mit dem tatsächlichen Wohnsitz überein, sie ist aber nur ein Indiz für den Wohnsitz. Der Wohnsitz richtet sich nämlich nur nach den tatsächlichen Umständen.
Laut Definition ist Ihr Wohnsitz dort, wo sich Ihr tatsächlicher Lebensmittelpunkt befindet. Ob Sie dort gemeldet sind, spielt also höchstens eine sekundäre Rolle.
Der Sinn und Zweck des ganzen: Die HanseMerkur möchte in diesem Tarif keine Auswanderer versichern, die vorhaben, Deutschland für immer zu verlassen. Vielmehr sollen nur Personen versichert werden, die vorhaben, lange zu reisen (bis zu maximal 5 Jahren), aber auch wieder zurück kommen wollen.
Der Grund liegt darin, dass, Reisende, deren Lebensmittelpunkt sich in Deutschland befindet, im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls sich meist in Richtung Deutschland orientieren - in die Nähe von Familie und Freunden. Ab diesem Moment greift dann wieder die Krankenversicherung, die die Person vor der Abreise in Deutschland hatte (privat oder gesetzlich) und für die Auslandskrankenversicherung fallen daher ab Rückkehr nach Deutschland keine Kosten mehr an.
Ein echter Auswanderer hingegen wird sich - statistisch gesehen - häufiger im Ausland, also seiner neuen Heimat behandeln lassen. Da schwere Erkrankungen oder Unfälle grundsätzlich kostenintensiv sind, macht dies kalkulatorisch einen spürbaren Unterschied aus. Daraus folgt, dass die derzeitigen Preise nur dann gehalten werden können, wenn keine Auswanderer versichert werden.
Eine Meldung bei der zuständigen Behörde in Deutschland ist also nicht zwingend erforderlich.

Hallo zusammen,

meine Anfrage bezüglich der Langzeit-Auslandskrankenversicherung Hanse Merkur hat folgendes ergeben!


Von: reiseinfo@hansemerkur.de,
An: schulzxxxxxxxxxxx,
Betreff: RE: VSNR: -- WG: Auswanderung nach Thailand Ticket-ID: 1925091
Datum: Mo, 9. Aug. 2021 18:03
Anhang: (9K)

Sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen kein passendes Angebot für Ihre Auswanderung anbieten können. Unsere Auslandsreisekrankenversicherungen können bedingungsgemäß ausschließlich für vorrübergehende Auslandsaufenthalte abgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ariane Wrycz-Rekowski

« Letzte Änderung: 23. Oktober 2021, 19:18:11 von Lupo2002 »
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Suksabai

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #648 am: 23. Oktober 2021, 19:39:19 »



Daraus wäre u.a. auch zu schliessen, dass die Hanse Merkur einen Ambulanzflug einer aufwändigen Operation im Ausland vorzieht -
das wäre dann mal die erste Arschkarte im Falle, dass man in D keine Bezugsperson mehr hat.

Und zweimal relativ kurz hintereinander "einrücken" in ein Spital würde sie auch hellhörig machen - und ggf. aussteigen.

Dass Versicherer keine Samariter sind, sollte jedem klar sein, eine gute und vor allem im Schadensfall zahlende hat halt ihren Preis...

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #649 am: 23. Oktober 2021, 22:07:24 »

@Lupu2002 - @Suksabai -  Mag ja im Auge des jeweiligen Betrachters sämtliches richtig sein. 

Jedoch sehe ich keinen allzu großen Unterschied zwischen einer K- Versicherung wegen Auswandern und dem Angebote der – HM - . Die – HM – will keine Expat,s versichern, so weit so gut. Bietet aber trotzdem eine Versicherung auf Sicht – 5 Jahre an, deren monatliche Prämie allerdings teurer als die der ( nur ) 365 Tage. Die jedoch monatliche Prämie f. d. 365 Tage – je nach Lebensalter - mit ihrem rundum Sorglospaket finde ich persönlich einmalig.

Und, ob man nunmehr – 5 – Jahre noch als als vorübergehend resp. temporär definieren kann, liegt auch im Auge des Betrachters resp. der – HM -.

Die Definition – Lebensmittelpunkt versus Wohnsitz – ist mit Vorsicht zu genießen. Im Steuerrecht ist das etwas defizienter gestaltet.

Lupo2002 – schreibt, laut Definition ist Ihr Wohnsitz dort, wo sich Ihr tatsächlicher Lebensmittelpunkt befindet. Ob Sie dort gemeldet sind, spielt also höchstens eine sekundäre Rolle.

Das ist korrekt, denn auch bei sog. Stadtstreicher / Obdachlose ( ohne ein festes Dach über dem  Kopf) und ohne behördlich angemeldeten Wohnsitz, ist dann in der Definition – Lebensmittelpunkt -  jene Stadt / Ort, in der sich diese Individuen überwiegend aufhalten. Als Beispiel : Beantragt ein solcher Mensch ohne behördlich erfassten Wohnsitz Sozialhilfe bei z. B. der Stadt Frankfurt / M – so wäre hier die Stadt Frankfurt im finanziellen Obligo.

Die jedoch – HM – wird einen behördlich angemeldeten Wohnsitz benötigen, bevor hier eine Police zur Ausstellung kommt. Wurde von mir für meine jew. 365 Tage noch nicht verlangt. Eventuell gleicht sich die – HM – hier mit den Einwohnermeldeämter ab, oder verweigert im Fall des Falles die Zahlung.  Wer also in der – BRD – noch Freunde, Bekannte, Bruder , Schwester etc. hat, könnte sich auch mit einem sog. behördlich gemeldeten Untermietvertrag, in eine solche Versicherung 365 / 5 - einkaufen. Eine bescheidene Bleibe reicht hier aus. Ob oder für wie lange sich der:die Untermieter:in dieser dann Wohnung aufhält, dürfte wohl schwerlich behördlich zu überprüfen sein. 

Und auch das ist richtig, das bei jedem Deutschen Staatsbürger welcher sich von der Gesetzlichen Krankenkasse wegen Umzug ins Ausland abgemeldet hatte, beim Grenzübertritt in die – BRD – automatisch wieder in der – GK – wiederfindet, in / bei  der er vor d. Umzug ins Ausland versichert war. Ob dieser nun für 1 Jahr oder 10 Jahre von der – BRD – resp. d. Krankenkasse abgemeldet war spielt keine Rolle.

Diese gesetzliche Regelung ist für den Fall der Fälle in Europa und vermutlich auch für den Rest der Welt wohl einmalig.

Das spiegelt sich in der Prämiengestaltung der – HM – natürlich wieder. Hat ja – Suksabai – schon unterschwellig angedeutet.     
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #650 am: 24. Oktober 2021, 01:22:57 »

Zur Info

1. Es gibt in TH Ausländer, die offiziell in ihrem Heimatland dadurch noch einen Wohnsitz haben, indem sie dort bei Verwandten oder Freunden offizielle Mitbewohner sind.

2. Die Langzeit-Auslands-Krankenversicherung ist anscheinend z.B. bei der Hanse-Merkur etwas günstiger als beim ADAC. Die Versicherung über den ADAC bietet aber den Vorteil, dass der ADAC so bekannt ist und auch einen so guten Ruf hat, so dass im Ernstfall Vorleistungen meist nicht verlangt werden.
Sowas kann bei massiven Herzproblemen, ohnmächtigen Patienten usw. lebensentscheidend sein.

ADAC-Tarife >> https://www.adac.de/produkte/versicherungen/auslandskrankenversicherung-langzeit/tarife-und-leistungen/ <<
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #651 am: 24. Oktober 2021, 04:09:02 »

@Kern, hallo !  – etwas günstiger ,,,,

Auch auf die Gefahr hin mit den nun folgenden Angaben in etwa mein Alter eruieren zu können :

Für mich würde der – ADAC – für 12 Monate ohne Mitgliedschaft – 2.132.- Euro kosten. Als Mitglied  . 2.003.- Euro.

Die – HM – für 12 Monate 1.260.- Euro.

Das macht über das Jahr gesehen schon einen Unterschied im Geldbeutel.
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #652 am: 24. Oktober 2021, 04:35:32 »

Auch auf die Gefahr hin mit den nun folgenden Angaben in etwa mein Alter eruieren zu können :

Zentrum, kein Problem. Denn bei uns wird der Datenschutz groß geschrieben. Der Beweis:

DATENSCHUTZ

---
Im Ernst:

Das muss jeder für sich selber entscheiden, ob und wie er sich krankenversichert.
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #653 am: 24. Oktober 2021, 06:01:52 »



Wer also in der – BRD – noch Freunde, Bekannte, Bruder , Schwester etc. hat, könnte sich auch mit einem sog. behördlich gemeldeten Untermietvertrag, in eine solche Versicherung 365 / 5 - einkaufen. Eine bescheidene Bleibe reicht hier aus. Ob oder für wie lange sich der:die Untermieter:in dieser dann Wohnung aufhält, dürfte wohl schwerlich behördlich zu überprüfen sein.

Das Modell Untermietvertrag ist nach dem Bundesmeldegesetz das vortäuschen einer Meldeadresse  und kann mit hoher Geldstrafe geahndet werden, aus eigener Erfahrung kann ich sagen das es durchaus überprüfungen durch das Ordnungsamt gibt.

     
Und auch das ist richtig, das bei jedem Deutschen Staatsbürger welcher sich von der Gesetzlichen Krankenkasse wegen Umzug ins Ausland abgemeldet hatte, beim Grenzübertritt in die – BRD – automatisch wieder in der – GK – wiederfindet, in / bei  der er vor d. Umzug ins Ausland versichert war. Ob dieser nun für 1 Jahr oder 10 Jahre von der – BRD – resp. d. Krankenkasse abgemeldet war spielt keine Rolle.

Das ist soweit richtig, besteht der Grund der Wiederanmeldung in die Gesetzliche Krankenversicherung allerdings darin kurzfristig eine Kostenintensive Leistung in Anspruch zu nehmen kann die KV die Leistung durchaus verweigern.
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #654 am: 24. Oktober 2021, 08:39:14 »

Für mich würde der – ADAC – für 12 Monate ohne Mitgliedschaft – 2.132.- Euro kosten. Als Mitglied  . 2.003.- Euro.
Die – HM – für 12 Monate 1.260.- Euro.

Peanuts!  :-) :-) :-)

Meine Jahresprämie (ü65) € 3.650,-- ...
Und das ist hospitalisation only, also nur für Stationärbehandlungen, dies aber ohne Obergrenze...

Aber dafür hatte ich noch nie Probleme, in den letzten zehn Jahren zahlten die für mich locker 3-4 Mio. Baht an Krankenhauskosten...
Ohne Vorleistung oder anderen Widrigkeiten, in den teuersten Anstalten Thailands...

Nur zur Erläuterung: nein, ich bin nicht chronisch krank, ich habe die (dumme) Eigenschaft, dass ich ungern freiwillig einrücke,
meist war es schon 1 Minute vor 12, dadurch natürlich die Behandlung aufwändiger (direkt in die ICU)

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #655 am: 24. Oktober 2021, 15:05:14 »

@Lupo2002 -

Die GKV ist für einen nicht mehr zuständig, wenn man sich in Deutschland abgemeldet hat.

Ob die KV – Leistungen in besonderen Fällen ( Rückkehr / Ausland ) bei vorheriger Abmeldung verweigern kann – keine Ahnung, müsste ich mich insbesondere wegen dem Status – Rentner - schlau machen.

Jedoch würde ich mich, insbesondere wenn im Rentenbezug - niemals von der KVDR – abmelden. Denn das wäre gleichbedeutend mit Abmeldung aus der Pflegekasse. Dieses Risiko insbesondere im Bezug auf die Pflegeversicherung, wäre mir persönlich zu hoch.

Zumindest würde ich die Möglichkeit betr. d. Pflegeversicherung wahrnehmen, mich auf Antrag freiwillig weiter zu versichern. Muss allerdings bis spätestens 1 Monat nach der Abmeldung aus der – BRD - / GK – erfolgen.

Gut möglich es gibt Member, die einen Pflegegrad ab z. B. – 2 – haben. Dann wird selbstverständlich das monatliche Pflegegeld in Höhe von z. Zt. 316.- Euro monatlich nicht mehr ( Thailand ) bezahlt. Wer nicht aus der – BRD – abgemeldet und sich dennoch länger als 6 Wochen in – TH – aufhält – aus welchen Gründen auch immer – bekommt ab der 6 ten. Woche auch kein Pflegegeld mehr. Habe das bei einem Bekannten erlebt, sehr dünnes Eis – welcher einige tausend Euro an die GKV – hat nachzahlen müssen.

Das Modell Untermietvertrag ist nach dem Bundesmeldegesetz das vortäuschen einer Meldeadresse – das ist explizit nicht korrekt.

Untermietverträge, sind in der – BRD – gang und gebe. Selbst WGs werden häufig als Untermietverträge organisiert. Ja selbst Wohngeld kann beantragt werden.

Die jew. Konstruktion interessiert, wenn überhaupt  letztlich ( nur ) die Steuerbehörden.

@Suksabai -

Ob ~ € 1.500.- im Jahr ( zumindest für Rentner ) nur Peanuts, na ich weis nicht so recht. Bin zwar auch nicht zwingend ein ARMER, aber € 125.- im Monat mehr im Geldbeutel zu haben würde mich auch nicht sonderlich stören. 

@Kern -

Natürlich, ein Jedermann:Frau seine Entscheidung – ob – oder wie versichert.
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Lupo2002

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #656 am: 25. Oktober 2021, 08:25:45 »

@Lupo2002 -

Das Modell Untermietvertrag ist nach dem Bundesmeldegesetz das vortäuschen einer Meldeadresse – das ist explizit nicht korrekt.


Wer also in der – BRD – noch Freunde, Bekannte, Bruder , Schwester etc. hat, könnte sich auch mit einem sog. behördlich gemeldeten Untermietvertrag, in eine solche Versicherung 365 / 5 - einkaufen.

Wir reden davon das die Person dort nicht wohnhaft ist, dann handelt es sich um das vortäuschen einer Meldeadresse.



Ich  bestätige  mit  meiner  Unterschrift,  dass  die  oben  gemachten  Angaben  den  Tatsachen  entsprechen. Mir  ist  bekannt,  dass  esverboten  ist,  eine  Wohnanschrift  für  eine  Anmeldung  einem  Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen  weder  stattfindet  noch  beabsichtigt  ist.  Ein  Verstoß  gegen  das  Verbot  stellt  ebenso  eine  Ordnungswidrigkeit  dar  wie  die  Ausstellung  dieser  Bestätigung  ohne  dazu  als  Wohnungsgeber  oder  dessen Beauftragter berechtigt zu sein (§ 54 i.V.m §19 BMG). 
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2021, 09:20:50 von Lupo2002 »
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #657 am: 25. Oktober 2021, 15:27:11 »

@Lupo2002 - Hallo.

Im Prinzip ja – aber. Es war hier nicht die Rede von einem – normalen – Mietvertrag z. B. 2 Zi – Kü. Bad – sondern von einem Untermietvertrag. Natürlich müssten die 2 Zi. ausweislich auch vorhanden und entsprechend möbliert sein. Wobei es dem Mieter überlassen bleibt, ob dieser die Wohnung komplett möbliert. Als Nachweis das dort tatsächlich gewohnt wird – wie oft interessiert Niemand – auch nicht die Behörden - mitunter Ausnahme die Steuerbehörden - , genügt eine Schlafstätte und die Möglichkeit der Zubereitung von warmen Speisen.

Bei einem Untermietvertrag ist die Ausgestaltung wesentlich einfacher. Es wird – 1 – Zimmer in einer sagen wir – 3 - Zimmer Wohnung angemietet. Im Gegensatz zu einem üblichen Mietvertrag ( abgeschlossene Wohnung ) wäre für das 1 Zi. kein separater Eingang notwendig. Die Begehung bzw. Nutzung erfolgt über die Wohnung des Hauptmieters oder Inhaber der Wohnung.

Im Rest wird vertraglich die Mitbenutzung der sanitären Einrichtungen nebst der Küche vereinbart. Das war,s – Hieb und Stichfest auch gegenüber Behörden. Der hernach Wohnungsgeber meldet den U – Mieter beim Einwohnermeldeamt an.

In Wohngemeinschaften ( Untermiete ) ist es ähnlich. Hier übernimmt der Hauptmieter als dann Wohnungsgeber die Rolle des Vermieters.

--- Obig gen. ist nicht sämtliches auf meinem Mist gewachsen, habe natürlich auch gegoo,,,. Wäre aber nicht notwendig gewesen, derweil ich selbst seit über 10 Jahre in Deutschland ( Familie ) zur Untermiete wohne. Bis dato habe ich noch keiner Meldebehörde Rede und Antwort stehen müssen.

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Pete99

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #658 am: 25. Oktober 2021, 16:54:03 »

@Zentrum
Ich finde es schön, dass in D dies so easy geht. Keine Wohnsitzpflicht d.h. muss nur gemeldet sein. Habe kein Stress mit KK und Auslandsversicherung und wenn es gut geht komme ich ein paar Tage.

In CH gillt Wohnsitz gleich Lebensmittelpunkt für mind. 182 Tage im Jahr. Wenn nicht eingehalten bekommst du unter anderem auch keine KK. Unterdess wird auch geprüft ob das mehrheitlich eingehalten wird.

Da es ja nur dort Neider gibt welche dich anschwärzen, ist es ja für viele kein Problem. Lese die AGB von HM für CH. Ein aktueller Fall. Bekannte in Griechenland mit sogenanntem Wohnsitz in CH musste während 9 Monaten stationär und ambulant im KH behandelt werden. Kosten abgelehnt wegen fiktivem Wohnsitz.
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karl

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #659 am: 25. Oktober 2021, 17:27:41 »

Zitat
Bis dato habe ich noch keiner Meldebehörde Rede und Antwort stehen müssen
es sei denn Du hast mit der Deutschen Botschaft in Bangkok zu tun.
Da gibt es am Passportschalter jemand, die ist Deutscher Meister im Meldungen schreiben.
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