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Autor Thema: Thailändischer Führerschein ... Auto und Motorrad  (Gelesen 192177 mal)

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #105 am: 11. Dezember 2010, 19:26:03 »

In Nong Bua Lamphu ( Provinz Udon Thani) war ich 8 Tage vor Ablauf des Fuehrerscheins da und musste unverrichteter Dinge wieder abziehen.   {--
Aber mir wurde damals gesagt, ich koennte auch einige Tage nach Ablauf kommen.
Allerdings habe ich in diesem Amt 2005 zum Umschreiben keinen Internationalen Fuehrerschein und keinen einzigen Test gebraucht.

Wahrscheinlich wird der Ablauf des Fuehrerschein-Prozederes in jedem Amt jede Woche neu ausgewuerfelt.  :-)
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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #106 am: 11. Dezember 2010, 20:00:33 »

den 5 Jahre(+) Führerschein kann man bis zu einem Jahr nach Ablauf auf weitere 5 Jahre plus den restlichen Tagen bis zum Jahr nach Ablaufstag des 5 Jahresführerscheins verlängern, obwohl er nach Ablaufsfrist nicht mehr gültig ist. Als Ausstellungsdatum ab der ersten 5 Jahre wird der Geburtstag des Pförtners äh Führerscheinbesitzers als Stichtag genommen.  
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Micmac

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #107 am: 26. Dezember 2010, 00:28:17 »

Kann mir das nochmals einer erklären ? Also ich komm als Tourist für 6 Wo. nach Pattaya mit einem Intern. Führerschein und miete mir ein Motorrad 110 ccm. für ein paar Wochen. Mein Führerschein berechtigt mich aber nur zum Autofahren oder Kleinmotorräder bis 50ccm. Dass ich eine Beschränkung im Intern. Führerschein für Motorräder hab, weist der Schein nicht aus. Kein Stempel unter Motorrad, sondern nur für Autos !

Also an grossen Maschinen bin ich ja nicht interessiert, sondern nur bis 110ccm. Wenn ein Thai aber einen Führerschein zum Lenken eines Autos besitzt, dann ist er gleichzeitig auch berechtigt Motorräder zu fahren, auch wenn er dazu nie eine gesonderte Prüfung für Motorräder abgelegt hatte.

Berechtigt mich jetzt mein Intern. Führerschein auch zum Fahren eines Motorrades bis 110ccm in Thailand, da ich ja Autos lenken darf ?

Micmac
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sabeidi

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #108 am: 26. Dezember 2010, 00:42:16 »

Zitat
berechtigt mich jetzt mein Intern. Führerschein auch zum Fahren eines Motorrades bis 110ccm in Thailand, da ich ja Autos lenken darf ?



also ich bin mir nicht 1000% sicher, aber ich meine zu 999% ja. ;], der Grund ist, da ich selber kein Auto fahre, und nur den Thail. Motorrad FS habe. Nee, aber das müsste schon passen. ;]  
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Moesi

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #109 am: 26. Dezember 2010, 01:48:24 »

Unabhängig davon, was in Thailand erlaubt ist, würde ich das unbedingt mit Deiner Unfallversicherung etc. zuhause klären.

Ich war 1991 mit ein paar Freunden in Spanien (Playa del Ingles).
Da hatte einer von uns einen vollkommen unverschuldeten, schweren Unfall mit einer gemieteten 1100-er.
(Er wurde  von einem entgegenkommenden Raser von der Strasse gedrängt. Der Raser beging Fahrerflucht).
Wegen fehlender Auslands-Versicherung etc. hat ihn das neben vielen anderen Unanehmlichkeiten etwa 15'000 Euro für Spitalkosten und Reparatur des Motorrades gekostet...
Daher empfehle ich jedem Urlauber VORHER den Versicherungschutz zu Hause zu klären.

Gruss, Stefan
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Micmac

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #110 am: 26. Dezember 2010, 02:08:37 »

@Stefan

Also das mit der Versicherung ist eine andere Geschichte; aber ich verfüge über eine oblig. Unfallversicherung, die auch im Ausland gilt. Relevant wird aber wahrscheinlich auch hier sein, ob ich zum Fahren eines Motorrades berechtigt gewesen war. In meinem Herkunftsland CH wäre ich das nicht gewesen, und in Thailand wäre das dann die entscheidende Frage, ob der Intern. Führerschein für Autos auch für ein Motorrad gilt, wenn er nur fürs Auto gestempelt ist.

Aber du hast schon Recht, die Versicherung könnte Regress fordern, denn diese wird sich ziemlich sicher darauf stützen, was in CH gegolten hätte...

Micmac
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Moesi

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #111 am: 26. Dezember 2010, 03:39:15 »

Aber du hast schon Recht, die Versicherung könnte Regress fordern, denn diese wird sich ziemlich sicher darauf stützen, was in CH gegolten hätte...
Wenn der Führerschein in dem jeweilgen Land rechtsgültig ist (was Du ja fragst), dann kann sie vermutlich nicht Regress fordern.
So zumindest war die (unsichere) Antwort eines Schweizer Versicherungs-Mitarbeiters, den ich wegen meinem Fall gefragt habe: Ich darf in CH/FL nur kleine Motorrader fahren (125 ccm Prüfung) . In Thailand ist mein Thai-Führerschein aber unbegrenzt auch für grosse Motorräder gültig.
Für mich ist das im Moment nicht kritisch, weil ich im Moment keine grossen Motorräder miete.
Falls doch, würde ich mir das vermutlich vorher schriftlich von der Versicherung bestätigen lassen.

Wichtig ist auch, ob die Versicherung (z.B. Krankenkasse) überhaupt im Ausland zahlt.
Meine Versicherungen sind alle international, weil ich beruflich sehr oft im Ausland bin.
Ansonsten gibts günstige Versicherungen für die Dauer der Ferien.

Gruss, Stefan
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Moesi

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #112 am: 26. Dezember 2010, 03:54:52 »

Du könntest mit Deinem internationelen FS auch relativ einfach einen Thai-Motorrad -FS machen.
Wie bei mir, würden die vermutlich auch bei Dir die Beschränkungen für KW oder ccm weglassen.
Und dieser FS wäre dann in Thailand rechtsgültig.

Gruss, Stefan
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Micmac

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #113 am: 26. Dezember 2010, 04:01:47 »

@Stefan

Sowas hab ich mir schon mal überlegt. Doch für dies ist denke ich ein Non-emigrant Visum erforderlich. Mit dem Touristenvisum und Hoteladresse wird man wohl den Thai FS nicht beantragen können, oder ? Ich komm nur etwa 6-7 Wochen nach Thailand pro Jahr und falls sowas doch möglich wäre, würde ich mir das ernsthaft überlegen. Abgesehen mal von Bestechung von Beamten...

Micmac
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Moesi

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #114 am: 26. Dezember 2010, 04:59:40 »

...Mit dem Touristenvisum und Hoteladresse wird man wohl den Thai FS nicht beantragen können, oder ?

Doch, ich habe den so gekriegt. Allerdings mit Hilfe einer Thai, die früher für einen Anwalt gearbeitet hat.
Von Bestechung habe ich nichts mitbekommen. Ich glaub, das ging ohne.
Das Tourist-Visum (three entry) haben die vom Ministerium vor meinen Augen geprüft und meine Unterschrift auf allen Kopien verlangt.
Denke, dass das schon legal sein müsste.

Gruss, Stefan
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Poojai

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #115 am: 26. Dezember 2010, 05:54:06 »

 :D

"Von Bestechung habe ich nichts mitbekommen. Ich glaub, das ging ohne."

Moesi, Du bekommst für diesen Spruch 100 Puntke von mir  ;]


gam

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #116 am: 26. Dezember 2010, 11:30:57 »

Wenn ein Thai aber einen Führerschein zum Lenken eines Autos besitzt, dann ist er gleichzeitig auch berechtigt Motorräder zu fahren...

Nein, ist er nicht !
Es gibt 2 verschiedene Fuehrerscheine. Einer fuer Autos, einer fuer Motorraeder.

Zitat
berechtigt mich jetzt mein Intern. Führerschein auch zum Fahren eines Motorrades bis 110ccm in Thailand, da ich ja Autos lenken darf ?
also ich bin mir nicht 1000% sicher, aber ich meine zu 999% ja.

Wohl kaum.
Wer in Thailand Motorrad fahren will, braucht auch einen Fuehrerschein fuer Motorraeder. So wurde mir das jedenfalls auf dem Amt erklaert. Ich hab auch beide gemacht.
Alles andere waere mir neu.
« Letzte Änderung: 26. Dezember 2010, 12:07:19 von gam »
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namdock

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #117 am: 26. Dezember 2010, 12:28:58 »



Also grundsätzlich:     Der internationale Führerschein ist weiter nichts, wie eine Übersetzung des nationalen Führerscheines.

                                   Und er gilt auch nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein!


Wer also in seinem Heimatland dieses und jenes fahren darf, darf es auch im Ausland.

Man sollte also darauf achten, daß alle Fahrberechtigungen im nternationalen Führerschein angegeben sind!

Wer also in seinem Internationalen Führerschein nur Kraftfahrzeuge eingetragen hat, aber auch Motorräder führen darf,
fährt auch hier nicht ohne Führerschein! Er har nur gegenüber der ausländischen Polizei im Ernstfall die "Beweislast" zu tragen.


mfg
Dieter
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Basy

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #118 am: 05. Januar 2011, 00:07:20 »

Ich habe ohne Probleme einen Thaiführerschein bekommen in Kalasin. Allerdings ging nichts für 5 Jahre, was ich wollte, sondern nur ein Jahr, nächste Jahr dann für 5 Jahre. Film hätte ich mir nicht anschauen müssen aber habe freiwillig. Geht 1 Stunde für Motorbike und Car. 2 Stunden für Big Car. Fast nur in Bangkok gedreht aber sehr lustig stellenweise. Ich habe 260 bezahlt. Foto 10 Baht. Für 5 Jahre kostet  erstmalig 500. So habe ich das verstanden. Allerdings war ich morgens um 10.30 da und erst gegen 16 Uhr raus.  {+ Deshalb hatte ich genügend Zeit mir draussen auf dem Gelände die Fahrprüfung anzuschauen. Nur für Pkw. 1x Einparken in einer riesigen Parklücke,einmal Bergauf anfahren, und einmal durch eine eng gesteckte Gasse fahren, das war es. Macht ja auch Sinn, wirklich lernt man erst in der Praxis.  :D

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Isan Yamaha

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Re: Der Führerschein...KFZ vs. Kleinkraftrad
« Antwort #119 am: 05. Januar 2011, 00:21:59 »

Und alles ohne Wohnsitzbescheinigung kein Wisch vom Arzt kein D -Führerschein vorzeigen.??? ??? ???
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