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Autor Thema: Zollbestimmung  (Gelesen 6824 mal)

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thaiman †

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Zollbestimmung
« am: 01. Juli 2009, 19:19:30 »


Ein Laptop der in Thailand gekauft
wurde und mein Eigentum ist, muss
ich Ihn verzollen, wenn ich Ihn mit 
nach Deutschland nehme?
es ist ein ACER Geraet, ACER ist in
Hamburg
Reicht die Quittung, nehme das Geraet
wieder mit nach Thailand, oder bekomme
ich das Geld zurueck, beim Rueckflug?
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pomjau

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Re: Zollbestimmung
« Antwort #1 am: 01. Juli 2009, 19:37:05 »

Wenn das Ding mehr als €430 gekostet hat musst Du bei der Einreise den ROTEN Ausgang nehmen und die 19% Märchensteuer auf den Kaufpreis entrichten.

Die Steuerquittung aufheben, damit bei der nächsten Einreise nachgewiesen werden kann, dass das Teil für den Euroraum schon besteuert ist.


bye
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thaiman †

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Re: Zollbestimmung
« Antwort #2 am: 01. Juli 2009, 19:56:42 »


Hallo pomjau
erstmal Danke, aber ich
nehm Ihn ja wieder mit        Gruss thaiman

sonst lass ich Ihn hier
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astronaut007

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Re: Zollbestimmung
« Antwort #3 am: 01. Juli 2009, 21:09:42 »

pomjau, kriegt er diese Steuer nicht wieder zurück bei entsprechendem Antrag bei Ausreise?
Ich meine, er kann ja mit der Quittung bei Einreise in D nachweisen, dass der Laptop bereits versteuert ist. Gibts da nicht eine Klausel in Doppelbesteuerungsabkommen?
Wichtig ist, so denk ich auch, dass er die Kaufquittung von Thailand mithat, sonst muss er ihn bei Einreise hier nochmals verzollsteuern?
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volkschoen

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Re: Zollbestimmung
« Antwort #4 am: 02. Juli 2009, 08:14:46 »

Hallo thaiman, mich hat noch nie einer nach einer Quittung oder ähnliches meines Laptops gefragt. Ich reise ja schon etliche Jahre mit dem Ding umher.
Das Gerät packst Du in Deinen Rucksack und das Zubehör kommt in den Koffer. Einmal bei meiner Ausreise wurden am Flughafen Frankfurt meine Daten auf dem Laptop geprüft und ich vermute stark auch kopiert. Ansonsten nie Probleme.
Gruß Volkmar
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Isan Yamaha

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Re: Zollbestimmung
« Antwort #5 am: 02. Juli 2009, 09:54:37 »

Guten morgen thaiman,
wir waren leztes Jahr in D,und ich habe auch meinen Laptop mitgenommen,den
hatte ich aber 2006 aus D gekauft.
Am Flughafen gab es nie Probleme!
Gruß Lothar
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WaltiTH

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Re: Zollbestimmung
« Antwort #6 am: 02. Juli 2009, 10:07:42 »

So gehören etwa Notebooks (zollfrei) zu den „tragbaren, digitalen, automatisierten Datenverarbeitungsmaschinen“ - sofern sie über einen zentralen Rechenbaustein verfügen und nicht mehr als zehn Kilo wiegen.

nachzulesen u.a. hier:
http://www.pcwelt.de/start/computer/komponenten/praxis/105323/fuer_sparfuechse_im_ausland_guenstiger_einkaufen/index3.html
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uli

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Re: Zollbestimmung
« Antwort #7 am: 02. Juli 2009, 10:20:38 »

So gehören etwa Notebooks (zollfrei) zu den „tragbaren, digitalen, automatisierten Datenverarbeitungsmaschinen“ - sofern sie über einen zentralen Rechenbaustein verfügen und nicht mehr als zehn Kilo wiegen.

nachzulesen u.a. hier:
http://www.pcwelt.de/start/computer/komponenten/praxis/105323/fuer_sparfuechse_im_ausland_guenstiger_einkaufen/index3.html
Falsch, bis 400 oder 430 €* Zollfrei ich weiss nicht wo die PC Welt Ihre Informationen her hat!! Beim Zoll übrigens ist der Reisende zum Nachweis verpflichtet nich der Zoll also immer schön Belege mitnehmen.

* ich ging bisher immer von 400€ aus nun hat jemand geschrieben 430€ wie hoch der genaue Betrag ist und was gemacht werden muss wenn man das Notbook wieder mitnehmen will folgt später
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cnb1806

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Re: Zollbestimmung
« Antwort #8 am: 02. Juli 2009, 11:32:35 »

Wenn man seinen Laptop umhaengen hat wird es wohl kaum Probleme geben (Geschaeftsleute werden doch auch nicht gefragt), wenn man natuerlich meint 368 Laptops auf ner Palette in Originalverpackung durchzuschleusen, dat wird nix  ;D
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Binturong

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Re: Zollbestimmung
« Antwort #9 am: 02. Juli 2009, 12:11:54 »

Frag doch einfach bei der Zollbehörde im einreisenden Flughafen nach.

Da findest du sicher einen Link zu denen.
Die gegeben dir gerne Auskunft.


Alles was bis jetzt gekommen ist, ist vielleicht, kann sein, aber nichts 100 %iges.
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ou1

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Re: Zollbestimmung
« Antwort #10 am: 02. Juli 2009, 17:22:35 »

Nicht zur eingangs gestellten Frage, aber zur Überschrift passt folgendes Paradoxon:

Seit mehr als 40 Jahren trinke ich einen speziellen rauchigen chinesischen Tee. Diesen konnte ich bisher in Thailand nicht entdecken. Auf das geliebte Getränk wollte ich aber auf die Dauer nicht verzichten und deshalb etliche Kilos aus einem speziellen Berliner Tee-Geschäft hierher schicken lassen.

Frage an meine Lebenspartnerin: “Wie hoch ist der Zoll?”
Antwort von ihrer Schwester: “kein Zoll!“
Ich ungläubig: “Am Flughafen muss ich bei der Einreise Zoll bezahlen, wenn ich mehr als 200  GRAMM !!! einführe. Kann nicht wahr sein.”
Schwester:  “Doch, glaub mir! Versuch’s mal!”

Gesagt, getan. 10 Kilogramm habe ich bestellt und dafür ca. 60 € Frachtkosten bezahlt, was mir der zu erwartende Genuss wert war. Knappe 3 Wochen nach meiner Online-Bestellung wurde das Paket hier über das örtliche Postamt ausgeliefert. War zwar erkennbar geöffnet worden, was ja normal ist.
Zoll:  NULL - wie vorausgesagt!

Hab das mittlerweile mit 8 kg wiederholt. … Same procedure as last year, James!!
Jetzt sorge ich mich nur, falls die Teesteuer doch noch eingeführt werden sollte.

ou1

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rh

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Re: Zollbestimmung
« Antwort #11 am: 02. Juli 2009, 17:33:35 »

ou1

Zoll und Steuer sind unterschiedliche Dinge.
Zoll wird bei der Einfuhr von Guetern erhoben, Steuern werden zb beim Absatz von Guetern im Inland erhoben,Biersteuer und Steuern auf andere Gueter.
rh
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thaiman †

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Re: Zollbestimmung
« Antwort #12 am: 02. Juli 2009, 20:29:50 »


      Allen herzlichen Dank fuer Eure Muehe

ich sah einen Bericht bei RTL    Zoll Frankfurt Airport
wo kontroliert wurde, vielleicht auch so genau, wegen
dem Fernsehen.
Wie wir ja Alle wissen ist ein Gruener und Roter Gang,
aber das persoenliche Dinge (Laptop) versteuert werden
sollen war mir neu
Wenn nur 10 Tage Deutschland, es reicht schon im Vorraus,
lass den Laptop hier                                                                nochmals Danke thaiman

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thaiman †

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Re: Zollbestimmung
« Antwort #13 am: 03. Juli 2009, 03:32:12 »


Bei 1 000 € ueber den Daumen  200 €
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astronaut007

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Re: Zollbestimmung
« Antwort #14 am: 03. Juli 2009, 06:53:21 »

Dann müssten ja alle, die aus beruflichen Gründen ihren Laptop mithaben, verzollen und versteuern. Das kann ich nicht glauben, wer würde sich dann noch ein Notebook zulegen? Dann wäre es doch besser, ein Laptop jeweils mieten zu gehen und die Daten auf einer externen Festplatte oder sonstigem Datenträger gespeichert mitzuhaben. Ich glaube, als Handgepäck mitgenommen sollte problemlos möglich sein ohne dass Schwierigkeiten entstehen. Die Steuer- und Zollbestimmungen sind meiner Meinung nach lediglich für Handel.
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