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Autor Thema: Non Immi Visum O-A und Krankenversicherung  (Gelesen 3679 mal)

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franzi

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Re: Non Immi Visum O-A und Krankenversicherung
« Antwort #15 am: 18. Juni 2022, 09:35:24 »

Denke, das geht einfach.
Sterbeurkunde der Frau und Nachweis (durch den Pass), dass man Thailand seit dem Tod der Frau nicht verlassen hat. Damit hat man einen Ersatz der Ledigenbescheinigung (Ehefaehigkeitszeugnis brauchts in Nakhon und vermutlich den meisten Provinzen keines).
Die diversen Beglaubigunen und Uebersetzungen, damit die Heirat auch in der Heimat rechtsgueltig wird, kann man dann spaeter erledigen.

fr
Gespeichert
Wenn ich nur "hier" schreibe, meine ich Nakhon Si Thammarat und Umgebung
 

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