Desweiteren gilt, was ich im obigen Beitrag geschrieben habe, natürlich nur für Leute ohne KV! Alle anderen müssen Krankenfahrten
a) selbst auslegen und bekommen das Geld später zurück
b) im Vorfeld beantragen und müssen ab dem Datum der erteilten Genehmigung nichts bezahlen
c) nicht bezahlen, wenn es um eine stationäre Aufnahme geht.
Die 5 Euro Zuzahlung sind abhängig von der die Genehmigung erteilenden Kasse. Manche verlangen das, andere eben nicht.
Soweit mir bekannt, gibt es in DE eine KV-Pflicht. Also "Leute ohne KV" kann es folglich nicht geben!
Wenn der Arzt eine Krankenfahrt verschreibt (also einen Transportschein ausstellt), muss die Kasse offiziell vorher zustimmen (siehe Rückseite Transportschein).
In der Praxis ist das schwierig, weil der ausstellende Arzt sich nicht um diese Genehmigung kümmern muss und dieses Procedere der Taxi-Firma auf's Auge gedrückt wird. Der Patient wird zunächst gefahren und nur, wenn er keinen Befreiungsausweis von seiner KV hat, muss er entfernungsabhängig mindestens 5 € und max. 10 € zubezahlen (ähnlich Zuzahlung Apotheke oder der ehem. Praxisgebühr).
Den Befreiungsausweis bekommt er, entweder wegen Bedürftigkeit oder, wenn seine eigenbezahlten Krankheitskosten per anno einen bestimmten %Anteil seines "Gesamteinkommens" bereits überschritten hat.
Lehnt die Kasse im Nachhinein die Kostenübernahme ab, bekommt der Kunde von der Taxi-Firma eine entsprechende Rechnung.
oben aufgeführt: a) wird in "meiner" Taxi-Zentrale nicht gemacht
b) das trifft aber nur bei Therapiefahrten zu, wo es am Ort keine Spezialisten gibt
z.B. Bestrahlungen, Chemotherapie, etc.
c) soweit mir bekannt, auch mit Zuzahlung, wenn keine Befreiung vorliegt