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Autor Thema: Aktuelles zu Maha Vajiralongkorn, dem neuen thailändischen König Rama X  (Gelesen 247511 mal)

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Bruno99

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... und dann darf man sich dafür auch noch als "Paparazzi" beschimpfen lassen..

Warum beschimpfen lassen ?

genau das ist er doch, ein Paparazzo der sich wegen ein paar Fotos einer Personenkontrolle entziehen will.

pa·pa·raz·zo
noun
a freelance photographer who pursues celebrities to get photographs of them.
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Jean-Jacques Rousseau

kiauwan

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Bild und Blick werden eben nur nach Leistung bezahlen...fuer geile Bilder die sie mit aufreisserischen Titel schmuecken koennen.

Personenkontrolle hin oder her, fest steht das sie den klaren Auftrag hatten Bilder zu verhindern und notfalls zu loeschen und zimperich waren die "Pruegelbullen" auch nicht.
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Helli

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Bild und Blick werden eben nur nach Leistung bezahlen...fuer geile Bilder die sie mit aufreisserischen Titel schmuecken koennen.

Personenkontrolle hin oder her, fest steht das sie den klaren Auftrag hatten Bilder zu verhindern und notfalls zu loeschen und zimperich waren die "Pruegelbullen" auch nicht.
Warum sind das "Prügelbullen", wenn sie ihre Arbeit machen? Auch der X. hat Rechte, die es durchzusetzen gilt!
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Ein Moselaner regt sich nicht über Dinge auf, die er nicht ändern kann.

Semester1

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Die Paparazzi – ausweislich auch im WIKI – negativ besetzt, was ich persönlich nicht nachvollziehen kann. Ein wie ich meine verdammt harter Job, um damit seine Brötchen zu verdienen.

Jedoch der Europäische. Gerichtshof f. Menschenrechte ( die Deutschen Gerichte beurteilen das etwas anders ) stellt sich hinter die Schutzwürdigkeit jeglicher Privatsphäre.   

Auch Personen der Zeitgeschichte dürfen nicht jederzeit fotografiert werden (beispielsweise nicht im privaten Umfeld).

Die Privatsphäre kann ich unterschreiben – nicht jedoch wenn sich das Objekt der Begierde in einem für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglichen Raum ( Flughafen ) aufhält.

Auch der X. hat Rechte, die es durchzusetzen gilt! Aber natürlich, aber weder ist dieser X eine Person der Zeitgeschichte ( zumindest nicht für mich ) , noch hat sich dieser in einem privaten Umfeld aufgehalten.

Das hier – kiauwan -  .:  Personenkontrolle hin oder her, fest steht das sie den klaren Auftrag hatten Bilder zu verhindern und notfalls zu loeschen ;  sehe ich explizit genau so.

Es darf an den Vater des X erinnert werden, welcher bei jeder sich bietenden Gelegenheit nebst Videoaufnahmen auch Abgelichtet wurde, auch wenn hier sodann die Symptome der Erkrankung des Monarchen für JedermannFrau öffentlich sichtbar waren. Der – VX – hat sich das nie Verbeten. 

Mag ja möglicherweise angehen, das auch der Abkömmlich als Person der Zeitgeschichte ( nach dessen Tod ) hernach auch im Duden geführt wird, hier jedoch eher als G – B... und L – M... und ,,,,     



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Bruno99

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Die Privatsphäre kann ich unterschreiben – nicht jedoch wenn sich das Objekt der Begierde in einem für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglichen Raum ( Flughafen ) aufhält.

Falsch !  Du hast keinen Freipass Personen ueberall zu fotografieren und/oder zu filmen, du solltest dich mal uebers  Persoenlichkeitsrecht   und Das Recht am Bild informieren.

Der Betreiber bestimmt wer, wo und was fotografiert werden kann, gilt auch fuer Bahnhoefe, oeffentlich Gebaeude wie Shoppingmalls, Regierungsgebaeude etc.
Frei zugaenglich heisst noch lange nicht, dass wild drauflos fotografiert oder gefilmt werden kann.
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Jean-Jacques Rousseau

Semester1

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Wann dürfen Fotos ohne Einwilligung der Abgebildeten veröffentlicht werden?

Das Recht am eigenen Bild wird aber zugunsten etwa der Meinungs-, Presse- und der Kunstfreiheit eingeschränkt. Daher macht das Gesetz in § 23 KunsturhG in einem abschließenden Katalog Ausnahmen, in denen die Abgebildeten nicht in die Veröffentlichung einwilligen müssen. Demnach dürfen:

    Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte,
    Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen,
    Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben und
    Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt wurden, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient

ohne Zustimmung des Abgebildeten veröffentlicht werden. Diese Ausnahmen gelten allerdings dann nicht, wenn ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird – hier muss am Ende eine Interessenabwägung im Einzelfall entscheiden.
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kiauwan

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In Deutschland ist es erlaubt, bekannte Menschen, wie zum Beispiel Politiker oder Schauspieler zu fotografieren, ohne sie um Erlaubnis zu fragen. Begründet wird dies mit der besonderen Bedeutung dieser Personen für die Öffentlichkeit. Nicht-Prominente müssen dagegen immer gefragt werden. Aber es gelten Einschränkungen. So darf auch ein Star zum Beispiel dann nicht fotografiert werden, wenn er sich auf seinem privaten Grundstück befindet.

Das wird in der Schweiz nicht viel anders sein
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Zürcher

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In Zürich landen noch ganz andere Personen, die CH ist bekannt dafür, dass die Freiheit garantiert wird.

Wie Bruno schon erwähnte der Betreiber macht die Regeln.

Promis können in der Ch Landen ohne das Sie belästigt werden.

Diskretion wird groß geschrieben.

Ich habe den Flughafen im SBB Bereich 13 Jahre Lufttechnisch betreut.

Da hat es unterirdisch Straßen für oberirdische Leute.




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Ich muss mich mit dem abfinden was ich habe und nicht mit dem was ich gerne hätte.

kiauwan

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klar doch, die Schweizer sind eben neutral, beliebt bei allen Schurken von Stasi, Mafia, ueber Saddam bis zu Bin Laden war vor allem das Schweizer Nummernkonto, wo man bequem sein schmutziges Geld parken konnte
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namtok

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Unter den Thais zirkuliert heute diese Grafik mit der Anzahl der Thailandaufenthalte seit dem Tod seines Vaters Rama IX :

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██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !

Lung Tom

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Du willst mir wohl im Saloon Gesellschaft leisten -

dann aber richtig:



 [-]

 :] :] :]
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Zürcher

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Oh neidisch kein Number Konto an der Bahnhofstraße?

Gibt es halt nicht für jeden Schurken 5555555
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Bruno99

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Daher macht das Gesetz in § 23 KunsturhG ...

Bevor du mit weiteren Gesetzen des Bundesamtes fuer Justiz kommst:

-  Besagter Flughafen gehoert zu Zuerich und liegt somit liegt in der Schweiz.
-  Die Schweiz ist nicht nicht Deutschland, auch nicht in Teilen und hat ihre eigenen Gesetze

Mach doch mal einen Ausflug nach Muenchen und versuche dich als Paparazzo, der ja nach dir ein verdammt harter Job ist und keineswegs negativ konnotiert sein sollte, wenn der Koenig dort landet oder sich in den naechsten Tagen erneut auf "Wanderschaft" begeht. Die Bilder wuerde ich dann gerne hier sehen.

Sollten dich aber die Sicherheitskraefte mehrmals aufforden dich einer Personenkotrolle zu stellen, ignoriest du das mehrfach und berufst dich dann einfach auf das von dir erwaehnte Gesetz.
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Jean-Jacques Rousseau

Schmizzkazze

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@Semester1, kannst Du das echt nicht begreifen, dass in der Schweiz andere Gesetze gelten als in Deutschland?
Dann solltest Du mal nach Thailand kommen, und hier was von deutschen Gesetzen erzählen. Man würde Dir schnell und  nachhaltig beibringen, wo Du bist und was hier gilt  ;]
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Bruno99

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klar doch, die Schweizer sind eben neutral, beliebt bei allen Schurken von Stasi, Mafia, ueber Saddam bis zu Bin Laden war vor allem das Schweizer Nummernkonto, wo man bequem sein schmutziges Geld parken konnte

Wohl neidisch auf dieses Erfolgsrezept    C--

Uebrigens, wusstest du, dass Deutschland schmutziges Geld nicht lange schmutzig bleibt... DE ist ein Paradies fuer Geldwaesche
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Jean-Jacques Rousseau
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