Hallöchen nochmal,
es ist ja soweit klar, dass ich in absehbarer Zukunft beim Honurarkonsul Hofer die Einkommensbescheinigung besorgen kann.
soweit so gut
Etwas ist allerdings noch unklar, daher frage ich einfach noch mal in die Runde. Es gibt doch hier bestimmt jemanden der mit der Einkommensbestätigung sein EOS gemacht hat und kann was dazu sagen.
PS: Ich weiss dass ich auch die Immi anrufen könnte, aber frage lieber erstmal hier.
Also meine Frage (bisher keine eindeutige Antwort ergoogelt):
Wenn man diese Bescheinigung (also die beglaubigte vom Hofer über die ausreichend hohen Einkünfte) bei der Immi vorlegt,
wird dann von der Immi ein Nachweis gefordert, der bestätigt, dass diese Einkünfte auch tatsächlich nach Thailand überwiesen wurden - Bankbestätigung über den Geldeingang auf dem Konto?
Und dann auch noch ein Beleg dass man eine Steuererklärung in TH gemacht hat?
So im Net gelesen, aber nicht sicher ob das auch stimmt - vielleicht kann jemand was dazu sagen
Danke im Vorraus
" Es gibt doch hier bestimmt jemanden der mit der Einkommensbestätigung sein EOS gemacht hat und kann was dazu sagen."
Ja ein Beitrag vorher ... ;-)
Ja, nicht alles gelesen,oder einfach mal nachgefragt??
Steuer hat mit der Immigration -z.Zt.- noch nichts zu tun ;-)
Nein, überweissung nach Thailand ist keine Pflicht!
Meine Rente & Pension werden direkt nach Thailand überwiesen,und auch versteuert!
Weil das Gesetz sagt:" ALLE überwiesenen Geldeingänge" nach Thailand sind steuerpflichtig ;-)
Muss aber Jeder selber wissen,ob er sich die TIN holt,wenn er länger als 180 Tage im Jahr im Land ist!