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Autor Thema: Steuern in Thailand  (Gelesen 105457 mal)

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riklak

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #585 am: 30. Januar 2025, 12:42:19 »

Oha,da hat sich ein Zahlendreher eingeschlichen....Sorry

Mein Einkommen war natürlich : 972.645.73.- THB

So jetzt kann man mit dem rechnen beginnen  ;-)
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Scaramanga

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #586 am: 16. Februar 2025, 08:11:10 »

Thailand könnte im Zuge globaler Veränderungen seine Einkommensteuerregeln im Ausland lockern

https://thailandtip.info/2025/02/15/thailand-koennte-im-zuge-globaler-veraenderungen-seine-einkommensteuerregeln-im-ausland-lockern/
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riklak

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #587 am: 16. Februar 2025, 11:51:03 »

Also wie immer nur Wischiwaschi... >:

Den Artikel kann man sich sparen.. ;)
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Pete99

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #588 am: 21. Februar 2025, 11:51:13 »

Diverse Links von der Schweizer Botschoft betreffend Steuern.


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Scaramanga

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #589 am: 02. März 2025, 07:03:12 »

Thailands neue Steuerregeln

Das Gesetz ist jedoch nicht speziell darauf ausgelegt ist, Ausländer zu benachteiligen, sondern zielt stattdessen darauf ab, die Praxis thailändischer Staatsbürger zu unterbinden, große Geldbeträge aus dem Ausland zu transferieren, ohne dafür Steuern zu zahlen. Das thailändische Finanzamt betonte das...

Zudem gelten Renten als steuerpflichtiges Einkommen, während vor 2024 angesparte Ersparnisse sowie Erbschaften weiterhin steuerfrei bleiben.

Expats, die sich mindestens 180 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in Thailand aufhalten, gelten als Steuerinländer. Das bedeutet, dass alle aus dem Ausland überwiesenen Einkünfte im selben Jahr in Thailand steuerpflichtig sind. Der Zeitraum für die Einkommensdeklaration läuft vom 1. Januar 2024 bis...

https://der-farang.com/de/pages/thailands-neue-steuerregeln
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Suksabai

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #590 am: 17. März 2025, 12:06:44 »


Ein interessanter Artikel aus der PATTAYA MAIL:


Es bleiben nur noch wenige Wochen, um sich bei der thailändischen Steuerbehörde (TRD) für die Überweisung von Bargeld aus dem
Ausland im Kalenderjahr 2024 anzumelden, doch es gibt noch viele Fragen.
Es kommt ganz darauf an, wen man fragt.
Einige thailändische Steueranwälte sagen zum Beispiel, dass das Steuernetz die Verwendung von ausländischen Kreditkarten
und Überweisungen über Wise einschließt, andere argumentieren, dass es komplizierter ist als das.
Einige behaupten, dass jeder, der sich im letzten Jahr mehr als 180 Tage in Thailand aufgehalten hat, eine Steuererklärung
abgeben muss, eine Feststellung, die von anderen heftig bestritten wird, die betonen, dass keine Notwendigkeit besteht,
wenn man kein „steuerpflichtiges“ Einkommen transferiert hat.

Benjamin Hart, eingebürgerter thailändischer Staatsbürger und Geschäftsführer von Integrity Legal, argumentiert in seinen
Videos eindringlich, dass typische Rentner, die hier mit einem in ihrem Heimatland vorversteuerten Einkommen leben,
sich nicht von ausländischen „Steuerzuhältern“ täuschen lassen sollten, die nach thailändischem Recht ohnehin keine Befugnisse haben.
Er warnt jedoch davor, im Zweifelsfall einen einheimischen thailändischen Steuerberater zu konsultieren, und betont, dass sich
das thailändische Recht nicht geändert hat, sondern lediglich die Auslegung durch die TRD überarbeitet wurde.
Andere Kommentatoren gingen im vergangenen Jahr noch weiter und sagten voraus, dass die Angelegenheit vor den
thailändischen Gerichten angefochten werden könnte und die finanziell bedrohten Steuerpflichtigen wahrscheinlich gewinnen würden.
 Offenbar sind jedoch keine derartigen Rechtsmittel eingelegt worden.

Pinsai Suraswadi, der neu ernannte Generaldirektor der TRD, hat erklärt, dass thailändische und ausländische Steuerbürger ihre
Unterlagen bis zum 31. März einreichen sollten, mit einer weiteren Woche Spielraum für Online-Einreichungen.
Er erklärte freimütig, dass der konkret zu zahlende Betrag von der Art des Einkommens und dem Steuerabkommen mit dem
Herkunftsland abhängt.
Er räumte auch ein, dass der gesamte Schritt, Ausländer und ihre übermittelten Einkünfte einzubeziehen, auf die steigende
 Staatsverschuldung, das langsame Wirtschaftswachstum und die alternde Bevölkerung zurückzuführen sei.

Die von der Pattaya Mail gesammelten Daten und das Feedback in Facebook-Gruppen deuten stark darauf hin, dass jedes TRD-Büro
die Regeln auf seine eigene Weise auslegt.
In Bangkok legten mehrere Expats detaillierte Finanzunterlagen vor und bekamen nichts (oder nur 3.000-4.000 Baht) zu zahlen.
In Chonburi wurden einige Veranlagungen vorgenommen, ohne dass irgendwelche Unterlagen außer dem Reisepass und
der Adressbestätigung verlangt wurden.
In Surat Thani sagte ein Expat, der Beamte sei an einer Doppelbesteuerung interessiert, ein anderer wurde scharf vom Gegenteil
überzeugt.

Ähnlich wie beim Visum für Thailand in einem ganz anderen Kontext ist der Ermessensspielraum der Mitarbeiter und nicht die
vereinbarten Regeln das Gebot der Stunde.


Ein oder zwei TRD-Büros haben den Expats, die ihren Aufenthalt um ein Jahr verlängern, vorgeschlagen, dass sie 800.000 Baht
auf ihrem Steuerformular angeben sollten. Der Grund dafür ist, dass diese Summe jedes Jahr überwiesen werden muss, um die
jährliche Verlängerung zu erhalten.
Einem Expat wurde mitgeteilt, dass die Hälfte dieses Betrags aufgrund der in den thailändischen Steuergesetzen enthaltenen
Freibeträge steuerfrei sei und dass auf die verbleibende Hälfte 5 % erhoben würden, was eine Steuerrechnung von 20.000 Baht
für das Jahr bedeute.

Eine wachsende Zahl von Expats bezahlt beauftragte Unternehmen, die in ihrem Namen mit der TRD verhandeln und so einen
persönlichen Besuch beim Finanzamt vermeiden. Natürlich sind diese Dienstleistungen nicht kostenlos.

Eine frühere Umfrage des Thai Examiner ergab, dass 58 % der Expats dieses Mal weder eine Steueridentifikationsnummer beantragen
noch ein Steuerformular einreichen würden.
Fast alle von ihnen kamen aus Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen, von denen sie - vielleicht zu optimistisch - annahmen,
dass sie auf jeden Fall abgesichert seien.
Die derzeitige Situation muss von der thailändischen Regierung selbst ernsthaft überdacht werden.
Es steht sehr viel auf dem Spiel.
-----------------------------------------------------------------------------------------

Dazu fällt mir gerade ein Erlebnisbericht eines deutschen frühpensionierten Polizeibeamten ein, der erst nach zähem Ringen und unter
Einbeziehung des Amtsleiters durchsetzen musste, dass seine Beamtenbezüge ausschliesslich in D zu versteuern sind.
War, soweit ich mich erinnere, im Wochenwitz oder Farang als Zuschrift

Conclusio: jeder brave Expat, der sein zuständiges TRD-Büro aufsucht, riskiert, beschissen zu werden - oder auch nicht...

Business as usual im LoS....

(Hervorhebungen von mir)


« Letzte Änderung: 17. März 2025, 12:13:05 von Suksabai »
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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

karl

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #591 am: 17. März 2025, 16:04:03 »

da tut sich was im Hintergrund.
Ich bekomme heute diese email für eine Person, für die ich vollmachtlich die Rentensachen erledige.
die Versorgungsbezüge sind nicht von der Rentenversicherung sondern deren Ehemann war bei der Post beschäftigt
es scheint so, daß dies alle Betriebsrenten betrifft, nicht die von der Deutschen Rentenversicherung

Zitat


Sehr geehrte Frau *****,

wir möchten Sie über eine Änderung bezüglich der Versteuerung Ihrer Versorgungsbezüge informieren.

Gemäß der bisherigen Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand waren Ihre Versorgungsbezüge von der Besteuerung in Deutschland befreit und das Besteuerungsrecht wurde dem Königreich Thailand zugesprochen.

Die richtige Anwendung dieses Abkommens wurde nun von der Finanzverwaltung überprüft. Dabei hat die Finanzverwaltung festgestellt, dass entgegen der bisherigen Behandlung das Besteuerungsrecht Ihrer Versorgungsbezüge nicht dem Königreich Thailand, sondern vollumfänglich der Bundesrepublik Deutschland obliegt (vgl. Art. 18 Abs. 1 DBA Thailand).

Das bedeutet für Sie, dass für das Jahr 2025 von Ihren Versorgungsbezügen Lohnsteuer abgeführt werden muss. Demzufolge werden gegebenenfalls mit Bezügeabrechnung April 2025 die Steuern für Januar, Februar und März nachberechnet und von Ihrem laufenden Bezug einbehalten.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost der Anweisung der Finanzverwaltung Folge leisten muss. Mit rechtlichen Rückfragen wenden Sie sich demnach bitte an das Finanzamt Bonn-Außenstadt:

Finanzamt Bonn-Außenstadt
Bachstr. 36, 53115 Bonn
Telefon: +49 228 7268-0
E-Mail: Service-5206@fv.nrw.de
Internet: www.finanzamt.nrw.de


Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
 
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HighNee1975

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #592 am: 17. März 2025, 18:04:38 »

So ein Theater hatte ich letztes Jahr mit meiner Ex Firma, deren Dienstleister für Betriebsenten auch.

Ich habe dann Buddha sei Dank, das Finanzamt gefragt.

Die RV hatte nämlich behauptet, ich wäre nun anstatt in Steuerklasse 3 in 5, stimmte aber nicht!

Das Finanzamt ändert Steuerklassen nicht, dass kann nur der Arbeitgeber.

Den Mailverkehr darüber habe ich noch.

Klare Ansage vom Finanzamt, solange Sie in D keinen Wohnsitz haben, gilt das DBA und das Besteuerungsrecht hat Thailand, solange Sie nur Renten beziehen und kein anderes zu versteuernde Einkommen in D erzielen, wie Zinsen, Mieten, gewinne aus Aktienverkäufe usw.!

Wenn also deine Bekannte ihren Wohnsitz in TH hat, würde ich mich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, die helfen!!

Die wollten, dass ich hier zum Finanzamt gehe und diverse Formulare abstempeln zu lassen, in DEUTSCH natürlich.

Zitat
Sehr geehrter Herr xxxxxx,

nach Rücksprache mit unserer Fachabteilung haben wir uns rückwirkend ab Januar als Hauptarbeitgeber angemeldet.

Durch die Änderung des elektronischen Abrufes, für im Ausland lebenden Versorgungsbezieher, ist es im Ihrem Fall möglich die Daten über das ELSTAM Verfahren abzurufen, ein DBA ist somit von Ihnen nicht zu stellen.

Wir möchten uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten ausdrücklich entschuldigen und haben bereits Maßnahmen ergriffen, um Beeinträchtigungen dieser Art in Zukunft zu vermeiden.

Freundliche Grüße
Ihr Team der xxx Rentenverwaltung
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Dagobert

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #593 am: 17. März 2025, 19:58:38 »

da tut sich was im Hintergrund.
Ich bekomme heute diese email für eine Person, für die ich vollmachtlich die Rentensachen erledige.
die Versorgungsbezüge sind nicht von der Rentenversicherung sondern deren Ehemann war bei der Post beschäftigt
es scheint so, daß dies alle Betriebsrenten betrifft, nicht die von der Deutschen Rentenversicherung

Den gleichen Wortlaut habe ich heute auch bekomen.
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Scaramanga

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #595 am: 22. März 2025, 13:36:41 »

Influenzer im Visier des Finanzamtes

Das thailändische Finanzamt hat Social-Media-Influencer und Online-Verkäufer gewarnt, ihre jährlichen Einkommenssteuerunterlagen bis Ende dieses Monats einzureichen, um hohe Geldstrafen und Bußgelder zu vermeiden.

https://www.bangkokpost.com/thailand/general/2985166/influencers-warned-not-to-dodge-tax
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Philipp

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #596 am: 22. März 2025, 19:00:24 »


Das thailändische Finanzamt hat Social-Media-Influencer und Online-Verkäufer gewarnt, ihre jährlichen Einkommenssteuerunterlagen bis Ende dieses Monats einzureichen,

Da sieht man wieder, von uns Rentnern wollten sie nichts, nur die machten den größten Aufschrei.
Dumm gelaufen.
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anderl1962

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #597 am: 22. März 2025, 21:04:41 »

Nur weil über sie noch kein Extrabericht bzw. expliziete Erwähnung vorliegt. Na dann warten wir mal ab ob und wann sie sich auch an die Rentner wenden. Die Schlinge zieht sich enger... C-- C-- C--
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