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Autor Thema: Steuern in Thailand  (Gelesen 97888 mal)

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Bruno99

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #510 am: 10. Januar 2025, 19:47:21 »

Wenn ich mir die Seite

https://www.expattaxthailand.com/taxation-overseas-pensions-thailand/#:~:text=Taxable%20Remittance%3A%20The%20updates%20reaffirm,into%20Thailand%20without%20being%20taxed.

anschaue, dann scheint es doch so zu sein, dass eben ueberwiesene Renten, zwar nicht in allen Faellen, aber meistens doch steuerpflichtig sind.

Muss aber sicherlich jeder selber entscheiden, was persoenlich zutrifft.

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Dagobert

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #511 am: 10. Januar 2025, 20:14:01 »

Hi,

Guntram, Dankeschön für Dein Posting und dem suuuuperlangen Video.

Ich habe bisher noch kein Schreiben einer thailändischen Behörde gesehen, auf dem nicht mindestens ein roter Stempel oder Siegel zu sehen ist. Bist Du sicher, dass dies tatsächlich Anordnungen der Finanzbehörde ist?

Lt. Artikel 19 des Doppelbesteuerungsabkommens sind staatliche Renten und Ruhebezüge in Thailand eh nicht steuerpflichtig. Da interessiert mich das Thema nicht mehr so sehr, schaue mir aber trotzdem gerne alles über Steuern an, was ich in die Finger kriege. Man kann nie wissen...

Aber die Frage, die ich mir manchmal stelle wäre, ob sie dann in Deutschland steuerpflichtig sind. Nicht umsonst heißt das Doppelbesteuerungsabkommen denn "Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen" Ich stelle mir vor, ein Rentner lebt ein paar Jahre in Thailand, zahlt keine Steuern, und wenn er aus irgendwelchen Gründen zurückzieht, findet er nach ein paar Wochen eine Steuernachforderung des Finanzamtes vor.

LG
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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #512 am: 10. Januar 2025, 20:30:48 »

Ja, ich bin mir da ganz sicher. Es ist direkt aus der Regierungsgazette. Da sind natuerlich keine Eingsngsstemoel darauf.
Das ist eindeutig das Schreiben auf das sich der ganze Trubel bezieht.

So weit ich Weiss gibt es ab 2025 Die sogenannte
nachgelagerte Besteuerung. Hier wird ein gewisser Prozentsatz der Bruttorente zur Besteuerung herangezogen und ist vom Rentner, auch wenn er nicht in DE ansaessig ist zu Versteuern. Er ist Aber nicht verpflichtet eine Steuerererklaerung abzugeben wenn er nicht mehr in DE Ansaessug ist. Er kann auch in TH Versteuern, nur in TH brauchte er gemaess des derzeitigen Gesetzes das ganz offensich nicht zu tuen.
Der Prozentsatz der in DE faellig waehre errechnet sich aus mehreren Faktoren.
Bei einem Renteneintritt vir ond bis 2005 sind 50% der Bruttorente anzusetzen. Mit jedem spaeteren Eintrittsjahr steigt die Prozentzahl um 1% pro Jahr. Dieser Prozentsatz bleibt dann aber bis zum Lebensende bestehen.
Von dem Betraegt der sich dann ergibt koennen 958.-- Euro als Grundfreibetrag abgezogen werden. Was dann noch uebrig ist ist laut Steuerttabelle zu Versteuern.
Ausserdem lassen sich noch ausserggewoehnliche Kosten ansetzen. Wenn man Verheiratet ist kann man seine Frau mit in die Veranklagung reinnehmen. In der Regel bleibt da nichts mehr ueber fuers Finanzamt.
Das war jetzt keine Rechtsberatung sondern Nur ein Aufschrueb meines derzeitigen Wissensstandes.


« Letzte Änderung: 10. Januar 2025, 21:04:52 von GuntramSchlemminger »
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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #513 am: 10. Januar 2025, 20:40:49 »

@bruno99 Es kommt auf die Art der "Rente" an.
Wenn es eine Alterssicherung aus einem Aktioenfonds oder etwas derartiges ist, wo also die anfallenden Dividenden oder Zinsen ausgezahlt werden und das Grundkspital, die Aktien, bestehen bleiben dann waehre es Geld welches aus Eigentum entsteht und Steuerlich zu beruecksichtigen.

Bei der gewoehnlichen Altersrente gemaess der Sozialversicherung, gezahlt aufgrund der Pflichtbeitraege waehrend des Erwerbslebens ist diese Situation nicht gegeben. Da besteht kein Kapital welches einem gehoert aus dem dann ein Ueberschuss Zur Auszaehlung gebracht wird.
Ich denke so ist die Sache zu sehen.
Und eine Steuernummer ist auch dann erst notwendig Wenn nach Berechnung einer Steuer herauskommt das tatsaechlich etwas zu bezahlen ist.

Noch dazu fehlt bei deinem geposteten Ausschnitt ja jeglicher Hinweis auf die Darunterliegende Gesetzgebung.

Eine seriouese Veroeffentlichung haette die Entsprechende Gesetzesstelle mit aufgefuehrt. Daher solltest du dem nicht zu viele Wert zumessen.

Noch ein Zusatz: Die schreiben das die tax liability dann entsteht Wenn das Geld nach TH eingefuehrt wird. Aber das bedeutet nicht dad dieses Geld auch tatsaechlich in Thailand zu Versteuern ist.

« Letzte Änderung: 10. Januar 2025, 20:49:07 von GuntramSchlemminger »
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Philipp

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #514 am: 10. Januar 2025, 20:49:27 »

Das Schreiben 15  September 2566 ist aber das Jahr 2023, oder.
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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #515 am: 10. Januar 2025, 21:13:52 »

Ja, Phillip das ist es. Es wurde Ende 2023 Erlassen und ich kenne kein anders. Ich wurde auch um dieses Zeit bereits von einigen Bekannten auf Aenderungen angesprochen und ob ich mir das nicht mal ansehen koenne.
Und irgendwann have ich dann mal das Video gemacht weil das Thema wieder aufkahm.
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Klonko

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #516 am: 10. Januar 2025, 22:11:18 »


Ein weiterer wichtiger Punkt: Das Schreiben bezieht sich auf die Einkünfte von "Personen in Thailand". Gemäß Steuergesetz sind das Personen, die sich 180 Tage oder mehr im Steuerjahr (zusammenhängend oder in Abschnitten) in Thailand aufhalten. Es geht dabei ausschließlich um Einkommen aus Arbeit, Geschäftstätigkeit und Eigentum.

Rente fällt nicht in eine dieser Kategorien.


Genauso so war das von der thailändischen Steuerbehörde gedacht.
 Es geht dabei ausschließlich um Einkommen aus Arbeit, Geschäftstätigkeit und Eigentum.

Aber die meisten Rentner sind ja gleich nervös geworden und haben dann auch noch bei der zuständigen Stelle und sogar der Immi nachgefragt wie sie nun ihre Steuer für die Rente zahlen können.

Das ist aus dem Zusammenhang gerissen und falsch. Vorbehalten DBA (z.B. Schweizer Renten aus staatlichen Arbeitsverhältnissen) sind nach Thailand überwiesene Renten steuerbares Einkommen.
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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #517 am: 11. Januar 2025, 07:05:58 »

@Klonko, Kannst du das Belegen?
Auf welche Gesetzlichen Grundlage stuetzt du deine Behauptung? Hast du dir das thailaendische Steuergesetz durchgelesen? Insbesondere die Section 40, 41 und 42.
« Letzte Änderung: 11. Januar 2025, 07:11:00 von GuntramSchlemminger »
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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #518 am: 11. Januar 2025, 08:24:02 »

Kurze Übersicht über den für die persönliche Einkommensteuer relevanten Teil des thailändischen Steuergesetzes

Die Einkommensteuer für natürliche Personen ist in Teil 2 des thailändischen Steuergesetzes geregelt:
"ส่วน ๒ การเก็บภาษีจากบุคคลธรรมดา"
Dieser Abschnitt umfasst die Sektionen 40 bis 62 ("มาตรา ๔๐ ถึง มาตรา ๖๒").

Im darauffolgenden Teil beginnt die Besteuerung von Unternehmen. Daher sind für natürliche Personen ausschließlich die Sektionen 40 bis 62 relevant.

Wesentliche Inhalte:

1. Sektion 40 – Definition von Einkommensarten
Diese Sektion listet alle Einkünfte auf, die als Einkommen betrachtet werden können, z. B.:

Arbeitslöhne

Gratifikationen

Überlassener Wohnraum für Arbeitnehmer

Vom Arbeitgeber getilgte Schulden des Arbeitnehmers

Zinseinkünfte usw.

2. Sektion 41 – Besteuerungsgrundlagen
Legt fest, wer und unter welchen Umständen besteuert werden kann.

Abschnitt 1: Einkommen, das in Thailand oder im Zusammenhang mit Thailand generiert wird:
Beispiele: Arbeitslohn in Thailand, Zinsen bei thailändischen Banken, Geschäftstätigkeiten mit thailändischen Unternehmen, Vermietung von Immobilien oder Fahrzeugen in Thailand.

Abschnitt 2: Einkommen, das außerhalb Thailands generiert wird:
Hierunter fallen nur drei Einkommensarten:

Einkommen aus Arbeit,

Einkommen aus Geschäftstätigkeit und

Einkommen aus Eigentum.
Sobald solche Einkünfte nach Thailand transferiert werden, müssen sie dem Gesamteinkommen zugerechnet werden, sofern sich die Person in Thailand aufhält. Andere Einkommensquellen sind in diesem Abschnitt nicht aufgeführt.

Der dritten Abschnitt legt fest wer "eine Person in Thailand" ist. Das ist jemand der im Steuerjahr (01.01 - 31.12) mindestens 180 Tage in Thailand anwesend war.

3. Sektion 42 – Einkünfte, die nicht besteuert werden
Diese Sektion enthält eine Auflistung von Einkünften, die nicht dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet werden müssen, z. B.:

Fahrtkostenerstattungen

Bewirtungskosten

Sozialversicherungsleistungen gemäß dem thailändischen Sozialversicherungsgesetz (Absatz 25).

4. Weitere Sektionen (43–62)
Diese Abschnitte regeln Abzugs- und Freibeträge sowie die Modalitäten der Steuerzahlung.

Fazit:
Thailand hat nach den genannten Gesetzesgrundlagen keine Rechtsgrundlage, um eine deutsche Altersrente aus der deutschen Rentenversicherung zu besteuern.

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) stellt lediglich sicher, dass keine doppelte Besteuerung in beiden Ländern erfolgt.
Wenn Thailand keine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung einer deutschen Altersrente bietet, müssen die Steuern in Deutschland entrichtet werden.

Ich habe die PDF des Kompletten Gesetzes und auch die PDF des internen Schreibens der Finanzbehoerde mit Angehaengt. Diese sind natuerlich in Thailaendischer Sprache weil sie ja die Gesetzesgrundlage bilden
« Letzte Änderung: 11. Januar 2025, 08:33:22 von GuntramSchlemminger »
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riklak

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #519 am: 11. Januar 2025, 10:25:10 »

Wenn ich mir die Seite

https://www.expattaxthailand.com/taxation-overseas-pensions-thailand/#:~:text=Taxable%20Remittance%3A%20The%20updates%20reaffirm,into%20Thailand%20without%20being%20taxed.

anschaue, dann scheint es doch so zu sein, dass eben ueberwiesene Renten, zwar nicht in allen Faellen, aber meistens doch steuerpflichtig sind.

Muss aber sicherlich jeder selber entscheiden, was persoenlich zutrifft.



Dann noch einmal in deutsch.....

Welche Übersee-Renten sind in Thailand steuerpflichtig?

Steuerpflichtige Renteneinkünfte

Nach dem thailändischen Steuersystem sind bestimmte Arten von Renteneinkünften aus dem Ausland steuerpflichtig, wenn sie nach Thailand überwiesen werden. Nach dem thailändischen Steuergesetzbuch werden Renten, die nach Thailand überwiesen werden, als steuerpflichtiges Einkommen eingestuft und unterliegen der thailändischen Einkommensteuer, sobald sie auf ein thailändisches Bankkonto überwiesen werden.

- Britische Renten: Staatliche und private Renten aus dem Vereinigten Königreich sind steuerpflichtiges Einkommen und können bei Überweisung nach Thailand besteuert werden. Dazu gehören Endvergütungen, beitragsorientierte Renten, SIPPs und Rentenversicherungen. Pauschalbeträge zum Rentenbeginn (die im Vereinigten Königreich normalerweise steuerfrei sind) gelten ebenfalls als steuerpflichtiges Einkommen, wenn sie nach Thailand überwiesen werden. Britische Rentenempfänger können sich hier über die für sie relevanten Einzelheiten informieren.
- Australische Superannuation: Wenn sie nach Thailand überwiesen werden, werden australische Superannuations als steuerpflichtiges Einkommen behandelt und sind potenziell steuerpflichtig.

Dies gilt sowohl für Rentenauszahlungen als auch für Einmalzahlungen.
 
Expats müssen den Zeitpunkt und die Höhe von Rentenüberweisungen nach Thailand sorgfältig überwachen
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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #520 am: 11. Januar 2025, 10:31:53 »

Ja, das ist aber kein thailaendischer Gesetzestext.
Wo genau im thailaendischen Gesetz sind diese Aussagen begruendet?

Kleiner Zusatz: Der Textauschnitt stammt von einer Website welche Steuerberatung und Dienstleistungen anbietet. Unabhaengig einer Pruefung ob diese Firma ueberhaupt betechtigt ist so etwas zu tuen hat sie natuerlich ein Intetesse daran moeglichst viele Kunden zu gewinnen!
« Letzte Änderung: 11. Januar 2025, 11:04:12 von GuntramSchlemminger »
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Pete99

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #521 am: 11. Januar 2025, 11:38:18 »

Thailand besteuert derzeit Einkünfte aus dem Ausland auf Überweisungsbasis. Laut Anweisungen PaW 162/2566 vom 20. November 2023 und PaW 161/2566 vom 15. September 2023 müssen Steuerresidenten in Thailand ihre Einkünfte, die sie nach dem 1. Januar 2024 erwirtschaftet haben und nach Thailand bringen, ab dem 1. Januar 2024 in Thailand als Einkommen versteuern. Einkünfte, die außerhalb Thailands verbleiben, oder nach Thailand transferiertes «Kapital», das vor dem 31. Dezember 2023 erwirtschaftet wurde, unterliegen nicht der thailändischen Einkommensbesteuerung.

Gemäss «Revenue Code Section 40» unterliegen Renten wie AHV oder Pensionskassen der Steuerpflicht und müssen als Einkommen deklariert werden https://www.rd.go.th/english/37749.html . Verschiedene Quellen aus den Sozialen Medien behaupten jedoch, dass Renten von der Steuerpflicht ausgenommen sind. Wir können solche Behauptungen weder bestätigen noch dementieren.
Die Schweiz hat mit Thailand ein Doppelbesteuerungsabkommen https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1997/928_928_928/de

Text bezieht sich auf CH

Ich werde erst mal abwarten und zusehen was kommt.Ende März haben wir vielleicht 100% Fakten.
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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #522 am: 11. Januar 2025, 12:37:10 »

Nein. Das Steuergesetz Section 40 ist lediglich eine Aufstellung aller Einkuenfte und Geldwerter Leistungen welche der Besteuerung unterliegen koennen.

Ob und unter welchen Umstaenden Einkuenfte welche in Sektion 40 Aufgefuehrt sind dann tatsaechlich dem Steuerbaren Einkommen zuzurechnen sind ist in Section 41 Ansatz 1 und Absatz 2 geklaert.
Se
Section 42 klaert dann weiterhin welche Einkuenfte nicht dem Steuerbaren Einkommen zuzurechnen sind.

Es lohnt sich den original thailaendischen Gesetzestext durchzulesen.

Die Uebersetzung ins Englische (https://www.rd.go.th/english/37749.html) aus dem vorherigen Kommentar ist Aber auch OK. Auch hier klaert erst Sektion 41 Absatz 2 genau wer und unter welchen Umstaenden sein Einkommen zum Versteurungsfaehigen Einkommen zurechnen muss.
Es geht um Einkommen aus Arbeit, Geschaeftstaetigkeit und Eigentum. Es sind keine weiteren Einkommensquellen aufgefuehrt!
« Letzte Änderung: 11. Januar 2025, 12:59:15 von GuntramSchlemminger »
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WhiteSandBeach

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #523 am: 11. Januar 2025, 13:30:06 »

ich glaube mit Guntram ist jemand hier der wirklich Ahnung zu dem Thema hat, danke.
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Scaramanga

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #524 am: 11. Januar 2025, 13:46:49 »

Genau das was hier steht hat mir das Steueramt mehrfach bestätigt. Vielleicht sollte man halt einmal den Link anklicken und nicht jedem Youtuber allen Mist glauben :o

Auch hier: Rente wird zwar nicht ausdrücklich erwähnt aber es werden Einkünfte aus Rechten erwähnt und eine Rente ist ein erworbenes Recht.

https://www.rd.go.th/english/6045.html

Schon gelesen...???

Das thailändische Finanzamt hat jetzt eine Zusammenfassung der Besteuerung von Ausländern die in Thailand leben auf ihrer Webseite veröffentlicht.

https://www.rd.go.th/fileadmin/user_upload/lorkhor/newspr/2024/FOREIGNERS_PAY_TAX2024.pdf


Kurz am PC übersetzt....

Erzielt ein Ausländer Einkünfte aus thailändischen Quellen (z. B. Arbeit

Arbeit, Geschäftstätigkeit oder Vermögen, das sich in Thailand befindet),

unterliegt dieses Einkommen der Einkommensteuer, unabhängig davon, ob es

innerhalb oder außerhalb Thailands gezahlt wird.

Einkommen aus ausländischen Quellen

Bezieht ein Ausländer Einkünfte aus Quellen außerhalb Thailands, unterliegen diese Einkünfte

unterliegt der Einkommensteuer, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Diese Einkünfte wurden in einem Steuerjahr ab dem 1. Januar

2024 von einem Ausländer, der sich 180 Tage oder länger in Thailand aufhält

in einem Steuerjahr (Kalenderjahr) aufhält, und;

diese Einkünfte wurden (ganz oder teilweise) nach Thailand überwiesen,

auch wenn diese Überweisung in einem späteren Steuerjahr erfolgt.


Einkünfte aus dem Ausland, die vor dem 1. Januar

2024 und in einem späteren Steuerjahr nach Thailand überwiesen werden

1. Januar 2024

unterliegen nicht der thailändischen Steuer.

Einkünfte aus Quellen außerhalb Thailands, die von

einem Ausländer, der nicht in Thailand steuerlich ansässig ist, aber

diese Einkünfte später nach Thailand überwiesen hat.

FALL 2

unterliegt nicht der thailändischen Steuer.


Ausländer müssen Einkommen aus Quellen innerhalb und außerhalb Thailands

und außerhalb Thailands in der persönlichen Einkommensteuererklärung (P.N.D.90 oder

P.N.D.91)

Das steuerpflichtige Einkommen ist der Gesamtbetrag der thailändischen Einkünfte

Einkommens, das während des Steuerjahres erzielt wurde, und des Einkommens aus ausländischen Quellen, das

die während des Steuerjahres nach Thailand überwiesen wurden.

Werden Einkünfte aus dem Ausland teilweise überwiesen, wird die Steuerbemessungsgrundlage

Betrag entsprechend aufgeteilt werden.

Im Ausland gezahlte Einkommensteuer kann auf thailändische Steuern angerechnet werden

wenn dies nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zulässig ist.

Es gibt also keine Doppelbesteuerung für in Thailand ansässige Personen.


Zahlt ein in Thailand ansässiger Ausländer Steuern auf sein Einkommen

im Ausland, kann die gezahlte Steuer auf die in Thailand zu zahlende Steuer angerechnet werden.

Thailand angerechnet werden.

Der Anrechnungsbetrag kann nicht den Betrag der thailändischen Steuer übersteigen, die auf

das im Ausland bezogene Einkommen


Bemerkungen: Zum Nachweis der Einkommensquellen und zur Beantragung der

und zur Beantragung einer ausländischen Steuergutschrift im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens.

Die Dokumente müssen in Englisch oder Thai abgefasst sein.

Als Nachweis für die Inanspruchnahme der ausländischen Steuergutschrift wird eine von der ausländischen Steuerbehörde ausgestellte Steuerbehörde ausgestellt wurde, empfohlen.
« Letzte Änderung: 11. Januar 2025, 14:09:57 von Scaramanga »
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