ThailandTIP Forum

Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: podkapao am 05. November 2011, 21:56:53

Titel: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: podkapao am 05. November 2011, 21:56:53
Hallo,

meine Frau hat eine Aufenthaltserlaubnis, befristet fuer 3 Jahre. Kann man diese problemlos verlaengern?
Oder gar in eine unbefristete umwandeln?
Der Punkt ist, dass wir beide mit Tochter seit 2.5 Jahren in Thailand wohnen und nur hin und wieder nach Deutschland reisen.

Wollten dann nicht jedes Mal ein Visum beantragen muessen.
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: john am 05. November 2011, 23:24:07
gugst Du hier...

Para 51..

http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: kidpratunam am 05. November 2011, 23:38:54
Ich möchte die Frage allgemeiner formuliert erneut stellen:: Gibt es generell eine Möglichkeit sich ohne ständigen Aufenthalt in Deutschland und ohne staatlich verifizierte Eheschließung einen Aufenthaltstitel zu verschaffen? 3 Jahre sind in eine quälend lange Zeit in einem fremden Land, aber von der Visavergabepraxis der Auslandsvertretungen abhängig zu sein ist auf die Dauer auch kein Zustand. Es geht halt darum sich langfristig abzusichern und für die Familie den Zugang zum deutschen Sozialversorgungssystem zu sichern bzw. aufrecht zu erhalten, sich aber gleichzeitig alle sogenannten Integrationsanforderungen mit Präsenzzwang vom Leib zu halten. Einige Bevölkerungsgruppen in DACH scheinen da den Dreh raus zu haben, während deutsch-thailändische Familien da regelmäßig mit dem Kopf gegen die Wand laufen.
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: sonderfall am 06. November 2011, 01:25:06
Ich möchte die Frage allgemeiner formuliert erneut stellen:: Gibt es generell eine Möglichkeit sich ohne ständigen Aufenthalt in Deutschland und ohne staatlich verifizierte Eheschließung einen Aufenthaltstitel zu verschaffen? 3 Jahre sind in eine quälend lange Zeit in einem fremden Land, aber von der Visavergabepraxis der Auslandsvertretungen abhängig zu sein ist auf die Dauer auch kein Zustand. Es geht halt darum sich langfristig abzusichern und für die Familie den Zugang zum deutschen Sozialversorgungssystem ...

Die Frage war jetzt ein Spaessle von Dir und nicht ernst gemeint - oder? 
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: malakor am 06. November 2011, 07:39:15
Das war ein Sonderfall. }}
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: podkapao am 06. November 2011, 10:05:07
Hallo,

hmm, hab ich mir so gedacht. Ist ja auch logisch. Ohme Aufenthalt, keine Aufenthaltsgenehmigung.

Also immer Visum beantragen.
Wie sieht es da aus? Welches Visum ist fuer Familienheimfahrten da am Besten geeignet? Gibt es da so etwas wie multiple entry Jahresvisum?
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: KhunBENQ am 06. November 2011, 10:34:57
Theoretisches Google Wissen gefällig?:
http://www.manila.diplo.de/Vertretung/manila/de/01/Visabestimmungen/FAQ__alf__jahresvisum.html

"nationales Visum... besonderes Interesse".
Klingt gar nicht so, als ob das für euch zutreffen könnte.
Würde mich schon sehr interessieren ob jemand sowas mal in der Hand hatte.
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: podkapao am 06. November 2011, 10:43:24
Klingt interessant. Werde mich mal bei der Deutschen Botschaft erkundigen, was fuer uns der Beste Fall ist.
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: rotti am 06. November 2011, 10:53:52
Meine Frau (Thai) hatte in D die unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Sie hat mit mir fast 17 Jahre in D. gelebt. In 2001 entsandte mich meine Firma nach Thailand. Die Gelegenheit nahmen wir dann wahr um ganz umzusiedeln. Mit Abmeldung in D. Als wir dann 2003 zu Besuch nach D wollen habe ich in der Botschaft eine Schengener Visum beantragt mit der Bitte dieses für einen längeren Zeitraum gültig zu stellen und mit Multiple Einreisen.

Sie hat dieses Visum dann auch bekommen. Gültig 3 Jahre und Mehrfacher einreise.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: podkapao am 06. November 2011, 11:03:37
@rotti:

Vielen Dank fuer den Beitrag. Genauso siehts bei uns auch aus, nur dass wir nicht erst nach 17, sondern gleich nach einem halben Jahr runter kommen konnten.

Das Visum werde ich auch versuchen zu bekommen.
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: jock am 06. November 2011, 11:35:14
@rotti

Ich moechte darauf hinweisen,dass sich die Bedingungen fuer ein Schengenvisum
seit 2003 geaendert haben.

Was damals moeglich war,muss nicht unbedingt heute auch noch moeglich sein.

Jock
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: rama-6 am 06. November 2011, 17:41:42
Ich möchte die Frage allgemeiner formuliert erneut stellen:: Gibt es generell eine Möglichkeit sich ohne ständigen Aufenthalt in Deutschland und ohne staatlich verifizierte Eheschließung einen Aufenthaltstitel zu verschaffen? 3 Jahre sind in eine quälend lange Zeit in einem fremden Land, aber von der Visavergabepraxis der Auslandsvertretungen abhängig zu sein ist auf die Dauer auch kein Zustand. Es geht halt darum sich langfristig abzusichern und für die Familie den Zugang zum deutschen Sozialversorgungssystem ...

Die Frage war jetzt ein Spaessle von Dir und nicht ernst gemeint - oder?  


Es wird einigen nicht passen,das ich antworte,aber es muß sein!
@Sonderfall,bist du der Pausenclown der Botschaft?

Das AA,die Botschaften und die Ausländerbehörden bestehen auf ein Visumzwang für Ehefrauen von gebürtigen Deutschen.

Ist das nun Rechtens?

Nein,das verstößt gegen das GG,die EMRK und gegen die UN Menschenrechte.
Sie hebeln selbst die Verwaltungsforschriften für das Ausländergesetz aus.
Jeder kann dort selbst nachlesen,was da steht zum Schutz des Art. 6 (1) GG und zum Art. 8 der EMRK.

Zu finden unter          Ausländergesetz VwV.de

Für unsere Ehefrauen besteht der absolute Rechtsanspruch auf einen Aufenthaltstitel!

Unsere Ehefrauen und ihre Kinder haben in Deutschland absoluten Rechtsanspruch auf HartzIV,Einreise ohne Krankenversicherungsnachweis,Rechtsanspruch auf Unterkunft. Solange die Lebensgemeinschaft besteht,vom ersten Tag der Einreise.

Jeder sollte bei der Bundespolizei nachfragen,ob seine Ehefrau nach § 14 (2) ohne Visum Einreisen kann,doch verweisen auf einen
Rechstanspruch nach Art.6 GG Abs 1.
Die Antwort wird lauten,ja,ihre Frau muß aber Glaubhaft nachweisen,warum sie kein Visum beantragt hat.Es könnte möglicher Weise etwas länger dauern,da der Beamte erst sein OK von der Bundespolizei und von der Ausländerbehörde einholen muß.
Meine Antwort darauf war,sie legt vor das GG und verweist auf ihre Rechte daraus.

Keine neue Rechtsmittelbelehrung!

Anfrage an die Botschaft,stellen sie Bitte eine Bescheinigung aus,für Thailändische Staatsbürger,das diese Personen ohne Visum nach Deutschland einreisen können,für die Fluggesellschaften,die verheiratet sind mit einem gebürtigen Deutschen,da für diese Ehefrauen ein Visum Gesetzlich nicht nötig ist,da der Rechtsanspruch auf den Aufenthaltstitel
nach dem GG.vorhanden ist.
Habe verwiesen auf den Art. 1 ( 3 ) Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht. Der Art.6 wird für unsere Ehefrauen ausgehebelt. Art. 3 ( 1 ) Alle Menschen sind vor den Gesetzen gleich.Nur die Ehefrauen von Deutschen sind nicht Gleichgestellt.
Art.6 ( 1 ) Die Ehe steht unter dem Schutz des Staates.Nicht die Ehen von Deutschen mit ihren Frauen?
Art. 19 (1) Jedes Gesetz muß angeben,warum und mit welcher Begründung ein Art.des GG. keine Rechtsgültigkeit hat.
Kann in keinem Gesetzestext,AufenthG./AuslG einen Hinweis auf die Nichtrechtskraft eines Art.des GG. finden.
Für Türken und Asylanten steht aber immer Schutz nach Art. 6 GG.
Art. 19 (2) Grundrechte dürfen nicht angetastet werden. Aber bei Deutschen mit ihren ausländischen Ehefrauen?
Art. 19 (3) Grundrechte gelten auch für juristische Personen. Unsere Ehefrauen sind durch die Heirat mit uns solche j.Personen.
Art. 19 (4) Niemand darf durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten aus dem GG. verletzt werden.
Bei Deutschen mit ihren Frauen wird das mit Absicht ausgehebelt.

Antwort der Botschaft.: Ein Visum muß beantragt werden,eine Bescheinigung wird nicht ausgestellt!!!

Meine Antwort an die Botschaft.:   " Ich dachte das Ermächtigungsgesetz hat im Mai 1945 seine Berechtigung verloren,wußte nicht,das wir nun ein neues haben,wonach unser GG.wie 1933 die Verfassung durch ein Solches ausgehebelt wird!

Habe der Frau für Visum,den Vorwurf gemacht,keine Ahnung unseres GG.,keine Ahnung von über die Gesetzgebung,unter Berücksichtigung des GG.gefragt ob sie eine Rassistin ist.

Antwort kam vom AA..: Sollte ich weiter in dieser Angelegenheit gegen die Botschaft vorgehen,die Beamten beleidigen,oder sonst noch etwas gegen die Botschaft machen,würde das AA. sich überlegen,gegen mich Gesetzlich vorzugehen,geschrieben im Auftrag unseres Außenministers!

Das war eine klare Bedrohung meiner Person!

Habe erst mal eine Strafanzeige gegen den Minister und die Schreiberin gestellt,wegen versuchter Erpressung.
Durch die Androhung mit der Strafverfolgung soll ich in meinen Rechten eingeschränkt werden mit dem Grundgesetz meine Forderung gegenüber der Botschaft und Behörden durchzusetzen.
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: WaltiTH am 06. November 2011, 18:02:39
klasse Rama 6, bist aus gleichem Holz wie ich
halt uns auf dem laufenden
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: sam am 06. November 2011, 20:13:57
Rama 6

Ich dachte schon ich bin mit meiner Meinung alleine, die Botschaften müssen abblocken und Visum verweigern weil es in Deutschland Organisationen gibt die Helfen.
Die Deutschen Botschaften haben sowieso einen schlechten Ruf, das weiß ich von Seeleuten, französische Botschafter und andere waren auch nachts da, oft haben sie
die deutschen Seeleute gleich mit aus den Knast geholt. Wir Deutschen haben eine Regierung die sich Sorgen um die Migranten machen, Priorität Moslem oder "J" 
Auf das Grundgesetz zu verweisen, habe ich auch schon versucht, es gibt dann viele durchführungs- Bestimmungen, somit ist das Grundgesetz Makulatur,
es ist mir klar wir werden von Antideutschen regiert.
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: boehm am 06. November 2011, 21:11:49
 }} }} }} }}

Genau so ist es.

Ein Deutscher mit Thai verheiratet darf nicht mal seine eigene Ehefrau mit in sein Heimatland bringen, aber ein Kuffnukke äh Türke,
oder Asylant, der kriegt alles, der kann Familie nachholen und alles zahlt der Deutsche Steuerzahler.

Zur Belohnung holen die dann Drogen ins Land!
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: Patthama am 07. November 2011, 00:22:49
Ja,die sind so, sie die Deutschen Behoerden.
Ich bin ueber 20J. mit meiner Frau verheiratet.Sie hatte die unbefriststete Aufenthaltsberechtigung.Und wir haben sogar damals in D geheiratet,also auch noch eine Heiratsurkunde vom meinem damaligen Wohnort.Trotzdem muss meine Frau,wenn sie mit mir Urlaub in D machen will,ein Schengen-Visa beantragen.Soviel mir bekannt ist,kann dies die Deutsche Botschaft aber nicht so einfach verweigern.
Meine Frau meint auch,dass das irgendwie nicht mehr ganz gerecht zugeht in D.Sie ist seit unserer Abmeldung unter anderem auch deshalb,nicht mehr mit mir nach D geflogen.
Manchmal habe ich auch so wie sam den Eindruck,dass die Gesetze nicht mehr von Deutschen fuer Deutsche gemacht werden.Mehr will ich dazu nicht sagen,sonst rege ich mich noch unnoetig zur spaeten Stunde auf.
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: udo50 am 07. November 2011, 01:46:53

   boehm.      {*  {*  }}  }}  }}  ;}  ;}
   m.f.G.udo
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: hiro am 07. November 2011, 09:38:23
1985 bin ich mit meiner damals suedafrikanischen Frau nach D zurueckgekehrt.
Sie konnte ohne Visum  einreisen.

Nach 3 Monaten erhielten wir ein Schreiben vom Auslaenderamt das sie sich illegal in D aufhalte und binnen weniger Tage vorgeladen wurde.

Bei der Behoerde angekommen war offensichtlich der Tag fuer schwarze Afrikaner. Wir waren die Einzigen Weissen in der Warteschlange.

Beim Verhoer tat der Beamte dann auch ganz erstaunt und noch mehr nachdem meine Frau in akzentfreiem Deutsch ihm antwortete.

Er hat sich tatsaechlich entschuldigt und man wuerde die Sache schnell loesen.

So geschehen.

Ich habe es akzeptiert - eigentlich haette ich zur Bildungszeitung gehen muessen und auf den blatanten Rassismus aufmerksam machen.

Es gibt zwei Arten von Deutschen, die vor und die hinter dem Schalter auf einer Behoerde.
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: rama-6 am 08. November 2011, 16:13:11
Ja,die sind so, sie die Deutschen Behoerden.
Ich bin ueber 20J. mit meiner Frau verheiratet.Sie hatte die unbefriststete Aufenthaltsberechtigung.Und wir haben sogar damals in D geheiratet,also auch noch eine Heiratsurkunde vom meinem damaligen Wohnort.Trotzdem muss meine Frau,wenn sie mit mir Urlaub in D machen will,ein Schengen-Visa beantragen.Soviel mir bekannt ist,kann dies die Deutsche Botschaft aber nicht so einfach verweigern.
Meine Frau meint auch,dass das irgendwie nicht mehr ganz gerecht zugeht in D.Sie ist seit unserer Abmeldung unter anderem auch deshalb,nicht mehr mit mir nach D geflogen.
Manchmal habe ich auch so wie sam den Eindruck,dass die Gesetze nicht mehr von Deutschen fuer Deutsche gemacht werden.Mehr will ich dazu nicht sagen,sonst rege ich mich noch unnoetig zur spaeten Stunde auf.


Möchte noch verweisen auf die Gesetze.Unter 51 steht Abs.7,kein Visum bei einem Aufenthaltstitel/Niederlassungserlaubnis.

Jede Ehefrau kann mit dem alten Paß und dem neuesten Paß in Deutschland einreisen,ohne irgendeinem Visum,mit diesem Titel kann sie auch 3 Monate im Schengenraum sich frei bewegen.Solange die Ehe Bestand hat.
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: Patthama am 08. November 2011, 18:47:29
Hallo
Ja, Rama-6 schoen ware es wie du es schreibst.Ich bin ja kein Jurist,und kenne micht so gut in den Paragraphen aus wie du.Laut persoenlicher Nachfrage bei der Deutschen Botschaft,muss meine Frau leider ein Schengenvisa beantragen.Der Aufenthaltstitel in D verfaellt  nach  dem Umzug,bzw.Abmeldung in D.Wenn ich richtig imformiert bin,kann man mit einer guten Begruendung,bei dem Auslaenderamt in D,den Titel verlaengern.Sonst verfaellt die Aufenthaltsberechtigung nach 6 Monaten ununterbrochenen Aufenthalt im Ausland.
Sicherlich kann der alte Pass mit dem Aufenthaltstitel,bei  dem Schengenvisa -Antrag nicht schaden.
Nur nochmal zum besseren Verstaendnis,meine Frau wollte ja nicht nach D umziehen,sondern nur einen Urlaub mit mir in D oder evtl.in anderen Laendern auf dem alten Kontinent machen.
Der einzige Vorteil ist der,dass das Visum fuer meine Ehefrau soviel mir bekannt ist,noch kostenlos ist.
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: Patthama am 08. November 2011, 22:59:59
Noch eine keine Anmerkung!
Ich wuerde meine Frau nicht mit dem alten und neuen Pass zum Airport schicken.Die Airlines nehmen einem ja ohne gueltige Dokumente gar nicht mit.
Meine Frau hatte da mal die groessten Probleme. Der Zielflughafen war damals Zuerich,weil es halt fuer unsere Ecke der naechst-gelegene Flughafen ist.Die Thai-Air wollte sie nicht mitnehmen,weil sie in ihrem Pass nur den Deutschen Aufenthaltstitel hatte.Heute ist ja die Schweiz auch dem Schengen-Abkommen beigetreten,aber damals hatte meine Frau eine sogenannte Grenzkarte mit der sie in die Grenzkantone einreisen durfte.Obwohl sie ja auch in Zuerich abgeflogen ist,hat die Airline die groessten Probleme gemacht.Sie musste zuerst ins Thai-Buero,und schlussendlich hatte sie dann irgend ein Vorgesetzter, nach mehrmaligen Telefonaten,doch noch mitfliegen lassen.
Also dieses Risiko,auch bei einem Direktflug nach D,ohne gueltiges Visum,mit der lieben Frau an denCheck-In Schalter zugehen,wuerde ich nicht eingehen wollen..Ich glaube nicht,dass man dem Airline-Personal den Paragraph 51 Abs.7 erklaeren kann.
Vieleicht ist ja ein Tip-Member unter uns,der auch schon laenger mit seiner Frau hier in TH lebt,und mit ihr mal in D im Urlaub war,und anhand des oben erwaehnten Paragraphen in D eingereist ist.
Also wie gesagt,laut Auskunft der D-Botschaft ist fuer meine Frau zur Einreise ein Schengen-Visum noetig.
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: Bruno99 am 08. November 2011, 23:56:11
Also wie gesagt,laut Auskunft der D-Botschaft ist fuer meine Frau zur Einreise ein Schengen-Visum noetig.

ich denke, dass eben genau das der Knackpunkt ist, es geht nicht um die Einreise nach DE, sondern die um die Mobilitaet in, eben durch das Schengenvisa gewaehrleistet, in Europa.

Obwohl meine Frau einige Jahre inder CH gelebt hat, braucht sie ein Visa wenn wir meine Familie besuchen.
Das Visa beschraenkt sich aber nicht nur auf die CH, sondern auf alle Schengen Staaten und damit hat es seine Richtigkeit, dass eine nicht im Schengenraum lebende Person mit Passport eines nicht Schengen Landes um ein Visa nachsuchen muss.
Aufgrund der partnerschaftlichen Verhaeltnisse, zumindest bei den meisten von uns,  sind die Visahuerden zum Glueck um einiges kleiner, und im Falle der CH-Botschaft soager gratis.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: Patthama am 09. November 2011, 09:35:54
Ja ,Bruno 99
So wird es wohl sein.Seit dem Schengen-Abkommen muss es ja in der Mietgliedstaaten die selben Regeln geben.
Also brauchts eine gueltige Aufenthaltserlaubnis fuer ein Schengenland,oder eben ein Schengen-Visa.
Also nicht nur die Deutschen Behoerden sind so,sondern auch die der Eidgenossenschaft.
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: john am 09. November 2011, 13:50:44
Rama 6.....
Jede Ehefrau kann mit dem alten Paß und dem neuesten Paß in Deutschland einreisen,ohne irgendeinem Visum,mit diesem Titel kann sie auch 3 Monate im Schengenraum sich frei bewegen.Solange die Ehe Bestand hat.


Ja, das stimmt ! Meine Frau praktiziert diesen Weg schon seit 9 Jahren. Die zustaendige Auslandbehoerde in Deutschland hat seiner Zeit  eine Bescheinigung  ueber den Aufenthaltstitel  ausgestellt,  der sich natuerlich auf die vorhandene Aufenthaltsgenehmigung in ihrem alten Pass bezieht. Diese Bescheinigung ueber den Aufenthaltstitel  bezieht sich nur auf den aktuellen Reisepass, und muss neu ausgestellt werden wenn der Reisepass abgelaufen ist, bzw wenn ein neuer Reisepass ausgestellt wurde.  Wenn  sie nach Deutschland reist,  fuehrt  ihren alten Reisepass, die Bescheinigung und den aktuellen Reisepass mit.  Diese Bescheinigung sollte man ins Thailaendische uebersetzen lassen und entsprechend legalisieren, damit die Fluggesellschaft  bei der Ausreise aus Thailand diese Bescheinigung auch lesen kann. Bei LH gab es keine Probleme weil da immer zur Abflugzeit deutsch  sprechendes Personal vorhanden ist.
Bei der Einreise nach Dt gab es nie Probleme

John
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: Patthama am 09. November 2011, 14:05:57
Na was nun.
So wie John es schreibt,geht es doch ohne Visum,und Rama 6 hat ja den Paragraphen dazu geliefert.
Die Deutsche Botschaft sagt allerdings,es geht nicht ohne Visa.
John,mich wuerde mal interessieren,ob deine Frau evtl in D noch gemeldet ist,oder ob ihr euch in D abgemeldet habt.
Vieleicht brauchts ja nur ein Visum,bei in D abgemeldeten Ehegatten.
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: john am 09. November 2011, 14:36:24
Patthama..

Wir ( meine Frau und ich ) sind seit  2003 in Deutschland abgemeldet, meine Frau hat vorher 24 Jahre in Deutschland gelebt. Sie hat in ihrem Pass eine unbefristete Aufenthaltserlaubniss. Die besagte Bescheinigung hat den Titel:  „Bescheinigung nach Paragraph 51 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz“.
Da meine Frau laenger als 15 Jahre in Deutschland gelebt hat, erlischt diese unbefristete Aufenthaltserlaubniss nicht, ( Rechtsbruch natuerlich ausgenommen ) egal wie lange sie abwesend aus Deutschland ist.  Der alte Pass ist zwar abgelaufen, aber die vorhanden Aufenthaltsgenehmigung, ist ja  das Visum, ist gueltig.
Uebrigens hat die Dt. Botschaft in BKK seinerzeit erklaert das sie mit diesen Unterlagen einreisen kann.

John
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: latott am 09. November 2011, 15:42:24
Ich kann @John nur beistimmen.

Auch wir sind seit Jahren in Deutschland abgemeldet umd haben unseren Wohnsitz in Thailand. Meine Frau wollte vor einigen Monaten alleine nach Deutschland fliegen um Verwandtschaft in D. und Schweden zu besuchen. Da sie einen neuen Pass bekommen hat wollte sie Ihren Aufenthaltstitel (unbefristet) bei der Ausländerbehörde unseres letzten Wohnsitzes übertragen lassen. Dort wurde ihr gesagt ohne Wohnsitz würde dieses nicht gehen. Darauf sie: „OK ich komme morgen wieder mit Anmeldung bei meiner Cousine, dann machen sie den Aufenthaltstitel in meinen Pass und ich gehe gleich anschließend zum Einwohnermeldeamt zur Abmeldung.“

Nach kurzer Beratung des Behördenmitarbeiters mit einer (älteren) Kollegin wurde ihr Wunsch erfüllt.

Laatott
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: Patthama am 09. November 2011, 17:14:37
Vielen Dank John!.
Meine Frau hat ja auch bis 2004, fast 20Jahre in D mit unbefristeter Aufenthaltsberechtigung gelebt.Also koennte sie auch diese Bescheinigung bei dem Ausl.Amt in D beantragen.
Sollte sie also doch nochmal nach D reisen wollen,werden wir vorher mal bei der Deutschen Botschaft vorsprechen,und eben darauf hinweisen,dass meine Frau ja ueber 15J. in D gelebt hat.
Aber das erste mal wird das Schengen-Visa ja noch noetig sein,denn sie muss ja erst einmal in D sein,um die Auslaenderbehoerde aufsuchen zu koennen,und diese Bescheinigung zu beantragen.
Kundenfreundlich waere es,wenn die Botschaft  diese Bescheinigung nach Ruecksprache beim Ausl.Amt auch austellen koennte.
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: boehm am 09. November 2011, 18:45:48
@Patthama

Ich habe gehört, man muss vor der letzten Ausreise bei der Ausländerbehörde eine Bestätigung einholen, dass es einen unbefristeten Aufenthaltstitel gab.

Mir hat man damals bei der Abmeldung auf der ALB gesagt, meine Frau könnte jederzeit mit dem alten Titel wieder einreisen.

Später hat mir dann ein Farang aus D gesagt, es gibt darüber eine Bescheinigung.

Für uns ist es zu spät, andererseits haben wir eh nicht vor, noch mal nach D zu fliegen!
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: john am 09. November 2011, 18:53:09
Patthama..

Am besten ist wenn man eine Vertrauensperson in Deutschland, ( Verwandte  z.B.) damit beauftragt.
Das Auslaenderamt benoetigt:

 -  gueltigen Reisepass der Frau
-  alter Reisepass mit der Aufenthaltserlaubniss
-  2 Passbilder von der Frau
-  eine Vollmacht fuer die Person die das erledigt
-  Gebuehr, ( vor 4 Jahren war 10 EU )
-  Kurzes Anschreiben an die betr. Behoerde mit der Bitte die Niederlassungserlaubnis  gem Paragraph   51 auszustellen.

Dringend zu empfehlen, das ganze mit Kurierdienst  senden und zurueck,  Kosten ungefaer  1200 THB hin, und 40 EURO zurueck.
Da bei mir die letzte Austellung dieses Dokuments ca 4 Jahre her ist, sollte man zuvor  mit der betreffenden Auslaenderbehoerde  kommunizieren  falls  sich was geaendert hat.

John
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: Patthama am 09. November 2011, 19:06:30
Nochmal vielen Dank an John ,Rama 6,und Boehm,fuer eure Informationen!
Es koennte ja durchaus auch fuer noch manch anderen Expats hier, und deren Ehegatten evtl. interessant sein,mit dieser Regelung.

Allerdings habe ich bei meinem letzten Trip nach good old Germany,auch festgestellt,dass so eine Reise ohne Anhang auch ganz lustig sein kann.Zumindest wird dann der Bierkonsum nicht so streng kontrolliert.Ich habe ja die Hoffnung,dass meineFrau nicht mehr oft nach D fliegen will.(Spasstaste aus)

Gruesse aus dem Isaan.
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von: rama-6 am 30. November 2011, 15:09:35
Na was nun.
So wie John es schreibt,geht es doch ohne Visum,und Rama 6 hat ja den Paragraphen dazu geliefert.
Die Deutsche Botschaft sagt allerdings,es geht nicht ohne Visa.
John,mich wuerde mal interessieren,ob deine Frau evtl in D noch gemeldet ist,oder ob ihr euch in D abgemeldet habt.
Vieleicht brauchts ja nur ein Visum,bei in D abgemeldeten Ehegatten.

Die deutsche Botschaft kannst du in der Pfeife rauchen!
Wie können die erklären,bei einer unbefriseten Niederlassungserlaubnis,einer Ehefrau eines gebürtigen Deutschen,
benötigt diese zur Einreise in den Schengenraum ein Visum?Dabei sagt das EU Recht,eindeutig,Außereuropäische Staatsbürger mit einer Niederlassungserlaubnis in einem EU Staat haben das Aufenthaltsrecht in jedem EU Staat für 3 Monate.

Dabei sagt der § 14 (2),eine Betretungserlaubnis kann an der Grenze ausgestellt werden,ohne Visum,dazu noch bei einem Rechtsanspruch auf den Aufenthaltstitel!

Jeder sollte sich nur wenden an die Ausländerbehörde in Deutschland,wobei dort auch manchmal Pfeifen sitzen.

Oder in einem Forum nachfragen,wie habt ihr das gemacht?Da werden schon von einigen die Gesetzeshinweise kommen,
wie zur Zeit die Gesetzeslage ist,somit hat man für die Anfrage bei der ABH schon die Gesetzeshinweise parat.