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Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: Eulenspiegel am 05. Januar 2014, 13:26:32

Titel: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
Beitrag von: Eulenspiegel am 05. Januar 2014, 13:26:32
Hallo ich die Runde,

ich bin gerade dabei für Deutschland eine Steuerklärung als freiwillig unbegrenzt Steuerpflichtiger vorzubereiten.
Für meine in Thailand lebende Frau und meine Tochter hat mir der dt. Steuerberater angehängtes Formular zukommen lassen.
Bevor ich jetzt blind anfange verschiedene Thai Ämter abzuklappern frage ich:
Kennt das Formular jemand?
Welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht, auch beim deutschen Fiskus?
Wenn ja, welche Behörde ist zuständig und stempelt mir das ab?

Danke für Eure Mühe
Eulenspiegel




Titel: Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
Beitrag von: volkschoen am 05. Januar 2014, 13:34:51
Hallo,

Ich mache auch meine Steuererklärung als Freiberufler von hier aus. Dieses Formular habe ich noch nicht verwendet. Ich würde das von dem zuständigen Amphoe, Bezirksamt abstempeln lassen.

BG
Titel: Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
Beitrag von: Eulenspiegel am 05. Januar 2014, 13:54:51
Hallo,

Ich mache auch meine Steuererklärung als Freiberufler von hier aus. Dieses Formular habe ich noch nicht verwendet. Ich würde das von dem zuständigen Amphoe, Bezirksamt abstempeln lassen.

BG


Hallo volkschoen,

danke erstmal  [-]
das ist sicherlich die erste Anlaufstelle. Gibt es andere Wege den Unterhalt für Familie in D geltend zu machen, oder bist Du davon nicht betroffen?
Der dt. Steuerberater sagte mir, ohne das Formular müsste ich mein Einkommen aus meiner dt. Firma als Single versteuern.

Gruss
Eulenspiegel
Titel: Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
Beitrag von: zorro am 05. Januar 2014, 14:20:34
Das ist das richtige Formular.
Habe ich schon mehrmals für meine Steuererklärung in Deutschland verwendet.
In unserem Ort, Salaya, darf das nur der oberste Häuptling auf dem Amt abstempeln.
Also keine Zeit mit den unteren Ebenen verschwenden, gleich den Chef verlangen.
Unheimlich hilfreich und zeitsparend ist, wenn man eine kleinige Gefälligkeit für den Chef dabei hat und ein gutes neues Jahr wünscht.
Hochprozentiges kommt immer gut an, ebenso ein Schweizer Taschenmesser, muß aber original sein.

Wichtig ist, für jedes unterhaltspflichtige Kind ein gesondertes Formuar abstempeln lassen.
Außerdem Schulbescheinigung für das Jahr 2013.
Wenn das alles paßt, wird 1/4 des Kinderfreibetrags pro Kind berücksichtigt.

Die Thais sagen für das zuständige Amt "Tee Saban" oder so ähnlich.
Auf englisch Muncipality/Muncipal District, entspricht in etwa unserem Einwohnermeldeamt/Ordnungsamt.
Ich denke mal, daß Deine Frau mit "Tee Saban" schon was anfangen kann.
Evtl. können auch altgediente Members damit was anfangen.

Gruß
Zorro


Titel: Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
Beitrag von: volkschoen am 05. Januar 2014, 14:44:25
Zitat
Der dt. Steuerberater sagte mir, ohne das Formular müsste ich mein Einkommen aus meiner dt. Firma als Single versteuern.

Genau, so mache ich das auch  [-] 
Titel: Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
Beitrag von: malakor am 05. Januar 2014, 14:53:09
Hallo ich die Runde,

ich bin gerade dabei für Deutschland eine Steuerklärung als freiwillig unbegrenzt Steuerpflichtiger vorzubereiten.
Für meine in Thailand lebende Frau und meine Tochter hat mir der dt. Steuerberater angehängtes Formular zukommen lassen.
Bevor ich jetzt blind anfange verschiedene Thai Ämter abzuklappern frage ich:
Kennt das Formular jemand?
Welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht, auch beim deutschen Fiskus?
Wenn ja, welche Behörde ist zuständig und stempelt mir das ab?

Danke für Eure Mühe
Eulenspiegel






Das heisst freiwillig (auf Antrag) unbeschraenkt Steuerpflichtiger.............
Titel: Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
Beitrag von: Eulenspiegel am 05. Januar 2014, 21:16:28
Danke Zorro, dann werd ich dem Boss mal einen Besuch abstatten.... ;)
Titel: Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
Beitrag von: Eulenspiegel am 08. Januar 2014, 14:06:35
Zurück aus dem Thi wa kan Amphoe. Hab insgesamt 5 Formulare abstempeln lassen, für alle im Haushalt lebenden Personen.
Bin nun gespannt, was der deutsche Fiskus dazu sagt.




Titel: Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
Beitrag von: zorro am 08. Januar 2014, 19:46:28
vergiß die Schul-/Studienbescheinigungen nicht.
Wenn vorhanden, Quittungen von Schul-/-Studiengeld, eben alles was mit der Ausbildung zusammenhängt, extra als Ausgaben angeben.
Titel: Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
Beitrag von: Eulenspiegel am 09. Januar 2014, 22:38:24
vergiß die Schul-/Studienbescheinigungen nicht.
Wenn vorhanden, Quittungen von Schul-/-Studiengeld, eben alles was mit der Ausbildung zusammenhängt, extra als Ausgaben angeben.

o.k. Allerdings hat das noch zwei Jahre Zeit.... [-]
Titel: Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
Beitrag von: Chang am 01. Juli 2017, 16:38:46
Ich verwende auch für die letztjährige Steuererklärung das Formblatt "Unterhaltserklärung für das Kalenderjahr 20..".

Mich würde nun interessieren, ob unter dem Punkt "II. Vermögen" auf der zweiten Seite "B. Wirtschaftliche Verhältnisse der unterstützen Person" die Angabe eines Grundbesitzes und evtl. darauf stehenden Hauses die Unterstützungsleistung vom Finanzamt gekürzt wird, so nach dem Motto:
"Soll erst mal Deine Frau ihr Hab und Gut verkaufen, dann bekommst Du vom Fiskus einen Teil zurück".  ???

Ansonsten hat meine Frau kein eigenes Einkommen und ist somit komplett auf meine Unterstützung angewiesen.

(http://www.imgbox.de/user/show_private/Sonstiges/Unterhaltserklaerung_thailaendisch_Seite_2.jpg/)
Titel: Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
Beitrag von: Chang am 21. April 2024, 13:58:31
Jetzt merkt man ganz deutlich, daß die deutsche Regierung Geld braucht und so jeden EUR aus den Steuerzahlern herauspresst.

Die Unterstützungsleistung für meine, in Thailand lebende Ehefrau, die ich jährlich bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben habe, wurde erstmalig nicht mehr anerkannt.

Die Erklärung im Einkommensstreuerbescheid:

Aufgrund des Alters der Ehefrau (unter 65 Jahren, geboren am 05.11.1971) können die Aufwendungen für den Unterhalt aufgrund der Erwerbsobliegenheit steuerlich nicht berücksichtigt werden.

Ich werde auf jeden Fall erst einmal Einspruch einlegen, da meine Frau schon alleine wegen der Pflege ihrer gehbehinderten Mutter gar keiner festen Arbeit nachgehen kann. Jedoch mache ich mir keine allzu großen Hoffnungen, daß dies durchgeht.
Eine Bescheinigung für die Fürsorge eines pflegebedürftigen Familienmitgliedes, so wie hier in Deutschland, wird es in Thailand sicherlich nicht geben.
Da müsste die zu pflegende Person ja auch einen anerkannten Pflegegrad haben.
Titel: Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
Beitrag von: namtok am 21. April 2024, 19:07:54
anerkannten Pflegegrad haben.

Bei einer "Thai - Pflegestufe" soll es ab Mai  3000 Baht pro Monat  fuer pflegende Angehoerige geben, allerdings ist dieses Angebot auf 1 100 Faelle begrenzt

https://www.youtube.com/watch?v=pAl2JDS6uW8
Titel: Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
Beitrag von: Chang am 27. Mai 2024, 20:00:17
Der Einspruch meinerseits wurde erfolgreich durchgesetzt und die geforderte Erwerbsobliegenheit meiner Frau vom Finanzamt wieder zurückgenommen.
Habe heute den geänderten Einkommensteuerbescheid bekommen, in dem die Berechnung neu erstellt wurde.
Als Begründung führte ich ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 05. Mai 2010 auf, auf welches ich mich bei meinem Einspruch berief.

Letztendlich haben sich die Recherchen im Internet und das Büffeln der Gesetzestexte in Summe von ca. 3 Stunden doch rentiert.

Anstatt einer gepfefferten Nachzahlung bekomme ich sogar noch ein hübsches Sümmchen ausbezahlt.  ;}

Das ist für mich auch sehr wichtig für die Zukunft (zumindest hier in Deutschland), da ich die Steuererklärung schon noch ein paar Jahre hier machen muß.
Titel: Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
Beitrag von: schiene am 01. Dezember 2025, 19:04:50
Ich habe bisher bei meiner Steuererklärung immer ein.Schreiben vorgelegt das ich meiner Frau
als Unterstützung/Unterhaltszahlung 6000 Euro in Bar übergeben habe und es wurde immer anerkannt.
Ein befreundeter Steuerberater hat mir heute dieses Schreiben zukommen lassen.
Wichtig ist der letzte Satz.
(https://up.picr.de/50326665un.jpg)
Titel: Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
Beitrag von: Bruno99 am 01. Dezember 2025, 19:41:29
Wichtig ist der letzte Satz.

Uwe, die wollen eben wissen, was du mit deinem Geld so machst, oder soll man sagen, sie wollen die digitale Kontrolle?
Titel: Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
Beitrag von: tom_bkk am 02. Dezember 2025, 03:03:24
@Bruno

Zitat
Uwe, die wollen eben wissen, was du mit deinem Geld so machst, oder soll man sagen, sie wollen die digitale Kontrolle?

Du hast zwar grundsätzlich Recht. Aber die wollen halt den Nachweis, das die Unterhaltsleistung erbracht wurde... ansonsten ist das halt ein Beleg wie jeder andere in deiner Erklärung.
Letzendlich gilt es ja einfach nur zu dokumentieren, dass du die Unterhaltszahlung tatsächlich geleistet hast. Und auch wenn es nur ein Fake ist, überweisen ... sie kann es abheben und dir zurückgeben, sollte der Fall zutreffen ... sollte dann in dem Fall ggf. halt nicht wieder als Einzahlung auf deinem Konto einlaufen ;) Wenn du 6K Euro steuermindernd einfach so ansetzt, dann darf man doch wohl fragen, ob das tatsächlich passiert ist?

Ich hatte die Konstellation des Unterhalts auch über Jahre hinweg. Gib denen einfach deine Belege und du hast deinen Teil erfüllt und deine Ruhe.   
Titel: Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
Beitrag von: schiene am 02. Dezember 2025, 16:16:06
@tom_bkk
Ich habe bei meiner Steuererklärung immer ein von meiner Frau unterschriebenes Blatt beigefügt
in welcher sie eidesstattlich versichert das sie von mir sonsoviel Bargeld als Unterstützung bekommen hat.
Titel: Re: Unterhaltsformulare für Steuererklärung in D
Beitrag von: tom_bkk am 05. Dezember 2025, 01:48:53
Ich hatte die Geschichte ja auch. Meine Steuerberaterin nimmt seit jeher nur verbindliche Überweisungen für die Angelegenheit als Beleg war (Rede jetzt von EKSTs bis 2023).
Ist vermutlich das gleiche wie mit Handwerkerrechnungen am eigenen Haus. Geht schon länger nicht mehr über Bar ...