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Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: samurai am 23. Februar 2016, 15:48:27

Titel: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: samurai am 23. Februar 2016, 15:48:27
Ein paar Fragen zum Besitz. Man liest immer wieder vom Hausbuch und ich gehe mal davon aus das Farang ein Haus (mit) besitzen darf. Ist dem so? Kann ich mich im Hausbuch mit eintragen lassen?

Meine Lebensabschnittsklavingefaehrtin wird in naher Zukunft ein Stueck Land mit Haus ueberschrieben bekommen. Die Aktion wird mich natuerlich Geld kosten. Das Haus muss renoviert werden, Chanot muss erneut gemacht werden, da im Laufe der Jahre abhanden gekommen. Daher die obige Frage. Hausbuch ist vorhanden. Kann es sein das auf dem Landamt eine Kopie des Landtitels liegt, was die Sache sicher erheblich vereinfachen wuerde?
Ausserdem wuerde ich gerne wissen ob sie als Land- HausbesitzerIn einen Waffenschein, bzw. legal eine Waffe erwerben kann?

Fuer aufklaerende Antworten bin ich dankbar
Rolf Nakhon
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: rampo am 23. Februar 2016, 17:56:11
Ein paar Fragen zum Besitz. Man liest immer wieder vom Hausbuch .
Ausserdem wuerde ich gerne wissen ob sie als Land- HausbesitzerIn einen Waffenschein, bzw. legal eine Waffe erwerben kann?

Fuer aufklaerende Antworten bin ich dankbar
Rolf Nakhon

Hab so ein  Hausbuch , gebraucht hab ichs 2 mal  Fuerhrerschein Umschreibung , Fuehrungszeugniss .

Bei uns in der Landwirtschaft ist das kein Problem ,  meine Biene  hat  auch eine Waffenschein mit einen Schiesbruegel

Fg.
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: namtok am 23. Februar 2016, 18:38:39
Hab so ein  Hausbuch

Bevor man da einen Eintrag bekommt was als Ausländer selten genug vorkommt ist es wohl einfacher, sich ein  "Gelbes Buch" zu besorgen...
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: riklak am 23. Februar 2016, 19:16:19
Also auf dem Land Amt liegt immer das Original Chanot!

Im Hausbuch (Dem blauen) wirst Du wohl nicht eingetragen da Du kein Thai bist.

Waffenschein…..Lieber nicht …  ??? !
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: samurai am 23. Februar 2016, 20:05:21
Vielen Dank fuer die Antworten.
Bringt mich schon mal weiter. Morgen gehen wir mit Muttern aufs Amt. Falls mir jemand noch auf die schnelle sagen kann was / wozu das gelbe Buch ist, waere toll, ansonsten werde ich dort morgen mal nachfragen. Bin dann mal gespannt ob wir nen neuen Chanot machen muessen oder die uns einfach ne (beglaubigte?) Kopie machen. Dann wuerde es nur noch ums umschreiben gehen.
Der Eintrag im gelben Buch waere fuer die Wohnsitzbescheinigung. Da die Immi immer mehr Auflagen macht, diese anscheinend kuenftig kontrolliert, kann ich mir vorstellen das man sich in Zukunft anmelden musss, was mit nem gelben Buch sicher einfacher ist. Die Regel gibts schon, wurde nur bisher nicht kontrolliert.
Ich werde jedenfalls berichten wies weiter geht...
Hallejulia ... rolf TS  }}
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: namtok am 23. Februar 2016, 20:25:56
Das Gelbe Buch hat noch Zeit, da zuerst einmal der ganze andere Behördenschlunz mit der Übertragung über die Bühne gegangen sein muss.   

Dann erst wird deine Partnerin in das zugehörige Tabien Ban (Blaues Buch) als Hausbesitzerin eingetragen und damit kannst du dann  ein gelbes  angehen...

Die eingetragene Adresse sollte idealerweise auch die sein wo man wirklich wohnt!

Keine Ahnung wie die Ausstellung in NST gehandhabt wird, vielleicht kann da mein Namensvetter oder franzi was dazu sagen...  {--
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: namdock am 23. Februar 2016, 23:42:02

Tach Vetter,

da kann ich leider nichts dazu sagen.

Unsere Grundstücke haben wir schon beim Kauf auf den Namen der Tochter eingetragen.

Sie, die Tochter ist im blauen Buch Besitzerin, Mutter Bewohnerin und ich bin bei der Polizei

als der Vater gemeldet (aber in keinem Buch eingetragen). Mit der Immi habe ich nichts am Hut.

mfg

Dieter
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: franzi am 24. Februar 2016, 05:54:22
Zitat
oder franzi was dazu sagen

Leider nein. Behoerdenangelegenheiten sind mir ein Greuel, die erledigt fuer mich die Gattin.

Nur soviel: Vor 2 Jahren hat ein Beamter der Gattin angeboten, dass ich ein gelbes Buch erhalte, dazu haette ich aber nochmals 3,4 Tage spaeter den Kilometer zu diesem Amt fahren muessen (der hatte wegen der vielen Behoerdengaenger gerade keine Zeit). War mir aber zu muehsam.

fr
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Alex am 24. Februar 2016, 06:43:37
Rolf , wie wäre es denn mit Grundstück auf die Frau und Haus auf Dich eingetragen ?
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 24. Februar 2016, 07:19:08
Grundschuld?
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: samurai am 24. Februar 2016, 12:05:00
Rolf , wie wäre es denn mit Grundstück auf die Frau und Haus auf Dich eingetragen ?
Hallo alex, hoert sich gut an. Kannst du mir das ein wenig erlauetern? Hat ein wenig Zeit, denn der erste Schritt ist ein neues Chanot auf Mama. Dann umschreiben, dabei wuerde sich dann die Frage stellen inwieweit ich involwiert werden kann.

Die erste Aktion, 24.02.16
Nachdem ich vorsorglich alle Unterlagen inkl. der Ausweise von Sharifa und Ihrer Mutter kopiert habe, sind wir heute um nullneunhundert zum Landamt, welches bei uns in Tha Sala direkt hinterm Ampoe gelegen ist. Dann gibts ne Nummer an der Anmeldung um das Anliegen vorzutragen. Nach ein wenig Wartezeit, wenn Deine Nummer drann ist, traegst Du an der Anmeldung / Info Deine "Plaene" vor und bekommst die Nummer fuer einen Sachbearbeiter. Wie auf allen Aemtern gibts zum Glueck ne Aircon  ;}
Nach ner Stunde waren wir dann dran und es ging alles ganz schnell. Obwohl Hausbuch und somit Adresse vorhanden, wurde das Grundstueck ohne die Landpapiere nicht gefunden. Wir sollen nun zur Suche eine Kopie der Landpapiere eines direkten Nachbarn ranschaffen. Da es davon 3 gibt, die alle gut bekannt sind, sollte das kein Problem sein. Mutti kuemmert sich drum und wird am Freitag zum naechsten Anlauf abgeholt.

Es gab dort im uebrigen nur einen Mann in kurzen Hosen. Ein Farang ....

Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Alex am 24. Februar 2016, 12:15:06
Zitat
Kannst du mir das ein wenig erlauetern?

Nicht wirklich ... da ein Ausländer ein Appartement erwerben kann ohne Anspruch auf den

Thai Grund zu haben , wird das ja bei einem Haus auch nicht anders sein , bei dem die

Rechte am Grund und Boden in Thailändischer Hand sind . Rolf leider ist in meinem Bekanntenkreis

keiner , der das so gemacht hat und den ich befragen könnte . Auf dem Land Amt könntest Du aber

diese Frage stellen und klären .
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: hanni am 24. Februar 2016, 12:36:23
Hi
Zitat
Mit der Immi habe ich nichts am Hut.

Wie geht das , langt es wenn man Dieter heisst..... {--

Und zum Chanot, meine zu wissen , das sich ein Farang auch mit einem "Wohnrecht" in das Chanot eintragen lassen kann....waere dann auch vielleicht eine Option.

Gruss H.
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 24. Februar 2016, 15:09:55
Geht es um Immobilien ist auch (besser: gerade)  in Thailand das Geld für eine anwaltliche Beratung gut angelegt.
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: riklak am 24. Februar 2016, 20:40:43
Eingetragenes Wohnrecht....In der Theorie sicher nett!!

In der Praxis????????

Wenn Dich die Familie mit all den Mitgliedern und Freunden etc. nicht mehr im Haus haben will....

Ist es gesünder zu gehen ......Trotz Wohnrecht!!
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: namdock am 24. Februar 2016, 20:55:17


Hanni,

es reicht, wenn ich die Immi nicht brauche. OK?

Samurai,

für Deine Absicherung gegenüber deiner Frau / Familie würde ich eine Grundschuld einem Wohnrecht vorziehen. Wenn das Haus auf Dich eingetragen wird (was in Thailand möglich ist) kann es so wie Riklak schreibt kommen.

Wenn nicht bezahlt (oder rausgeschmissen) wird kannst Du die Grundschuld vollstrecken lassen.
Dafür würde ich einen guten Anwalt konsultieren.

mfg

Dieter
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: namtok am 24. Februar 2016, 21:30:30
Die ursprüngliche Frage hört sich eher nach einer Erbschaft der Lebenspartnerin an in die auch etwas investiert werden muss als nach einem Kauf für die Angetraute.

Meine Lebensabschnittsklavingefaehrtin wird in naher Zukunft ein Stueck Land mit Haus ueberschrieben bekommen. Die Aktion wird mich natuerlich Geld kosten. Das Haus muss renoviert werden, Chanot muss erneut gemacht werden, da im Laufe der Jahre abhanden gekommen.

Von daher sollten die diversen "Rechtskonstruktionen" um einem Ausländer Besitz oder Anteile daran zu sichern  hier nicht unbedingt zutreffen.
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: durianandy am 24. Februar 2016, 21:34:46
@namdock (Dieter)

Hanni machte dieser Tage die 2te 90 Tage Meldung und das Online,uhhhhh er ist ein alter Immi Hase  :] lass Dich da nicht ins Bogshorn

jagen.
 
durianandy ;)
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: hanni am 24. Februar 2016, 22:26:34
hi
Zitat
Hanni,

es reicht, wenn ich die Immi nicht brauche. OK?

Ok, ok, wenn du dich schon ueber eine so einfache Frage "auf den Schlips getreten fuehlst" Kann ich ja nicht wissen, das das ein "wunder punkt bei dir zu seien scheint" Wollte nur mal wissen warum nicht jeder dort hinmuss/braucht?  Soll dein Geheimnis bleiben.....

Durian, ich glaube es sind auch einige schon 15 Jahre hier und haben schon sehr viel "Erfahrung" gesammelt, und trotzdem wissen sie "fast nix". Warum wohl?
Wie oft jemand bei der Immi oder sonstwo auf der Behoerde war, wissen wir hat damit am wenigsten zu tun  {--

Gruss H.
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Alex am 25. Februar 2016, 06:25:35
Beim Wörtchen " Wohnrecht " würde ein guter Anwalt nie vergessen

das wichtige Wörtchen " alleinige " einzufügen ... Testamentarisch

kostet das auf der Amphoe ( beglaubigt ) mal gerade schlappe 500 THB
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: uwelong am 25. Februar 2016, 09:11:18

Ist es nicht so, wenn man (Mann) als Eigentümer eingetragen ist, das wenn die Ehefrau stirbt, nicht geerbt werden braucht?

+ somit würde auch die Erbschaftssteuer wegfallen! + die lästigen Behördengänge!
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: durianandy am 25. Februar 2016, 10:27:56
Sehr aufschlussreicher Beitrag,(ist vieleicht ein Blick wert,den Weg den Samurai einschlagen will beantwortet der Beitrag nicht)denn wir schweifen eigentlich schon wieder von der Frage am Anfang ab.

" ...Wer beabsichtigt, ein Grundstück in Thailand zu erwerben, sollte sich immer dieser Risiken bewusst sein und vor allem verinnerlichen, daß die thailändischen Gesetze und auch die Rechtsprechung nicht dazu da ist, um Ausländern irgendwelche Vorteile zu verschaffen. Streitereien um Land und gefälschte Dokumente sind nichts Außergewöhnliches und Beziehungen, auch langfristige, können zerbrechen und in Streit enden. Daher sollte man sich immer bewusst sein, daß man im schlimmsten Falle auch sein gesamtes Investment verlieren kann. .."
hier geht es dann weiter

http://www.thailandaktuell.com/1635/land-in-thailand-kaufen/

durianandy ;)
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: asien-karl am 25. Februar 2016, 10:55:29
Das Haus kann ohne Probleme dein Eigentum sein, damit ist Wohnrecht erledigt.  ;)
Grundstück ist nicht so einfach, für gewöhnlich geht das nicht.  {[
Damit steht im schlimmsten fall dein Haus auf dem Grundstück eines dir nicht gut gesonnen Mitmenschen. Also flexibel Bauen, smile.  {:}
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: schiene am 25. Februar 2016, 11:01:39
http://www.thailandaktuell.com/1635/land-in-thailand-kaufen/

Auf dieser Seite wird geschrieben
"Die gebräuchlichsten Wege sind:
1.Der Kauf des Grundstücks erfolgt im Namen eines Thais, üblicherweise der Ehefrau oder Lebenspartnerin, der man vertrauen kann. Anschließend wird ein Erbpachtvertrag über 30 Jahre geschlossen, der die Option enthält, den Vertrag um weitere 30 Jahre zu verlängern.
2.Ebenso wie bei der vorgenannten Möglichkeit wird das Grundstück von der thailändischen Ehefrau oder Lebenspartnerin gekauft. Nur anstelle eines Erbpachtvertrages wird beim Grundbuchamt ein Nießbrauch eingetragen. Das kann beispielsweise das lebenslange Recht beinhalten, eine Wohnung oder ein Haus zu bewohnen und das Grundstück zu nutzen."

Meines wissen ist das eine "Legende" und nicht rechtens.
Das kann man vielleicht in den Vertrag schreiben aber er wird wohl dann so keine Gültigkeit haben.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: jock am 25. Februar 2016, 11:25:04
Betrifft zwar auch nicht die Frage von @samurai,aber es
soll erwaeht werden.

Als meine Frau (unser)Grundstueck kaufte,waren wir noch
nicht verheiratet und niemand von den Behoerden kam mit
einer kleinen Anforderung zu mir.

Als mein Bekannter,der bereits verheiratet war und seine
Frau ein Grundstueck kaufte,kam die zustaendige Behoerde
(Grundstueckslandamt ?) auf ihn zu und zwang ihn,eine Erb-
verzichtserklaerung zu unterfertigen.

Stirbt meine Frau vor mir und hinterlaesst kein Testament,
erbe ich 50 %, je 25 % ihre Kinder.
Hinterlaesst sie ein Testament und setzt mich als Alleinerbe
ein,erbe ich 100 %.
Hinterlaesst sie ein Testament und setzt jemanden Fremden
als Erbe ein,erbt dieser und wir gehen leer aus.

Egal wie,ich bin dann auf jeden Fall gezwungen,das Grundstueck
innerhalb eines Jahres zu verkaufen oder zu verlassen.

Mein Bekannter,ist vom Zwang eines Verkaufs ohnehin be-
freit,da er ja nichts erbt.

Weder er noch ich haben uns vertraglich abgesichert,nach dem Ab-
leben unserer Frauen,weiterhin in (unseren)Haeusern bleiben zu
koennen.

Erstens:Weder sein,noch mein Haus stehen auf einem Grundstueck,
das einen atemberaubenden Ausblick hat,also vorne unverbaubarer
Meeresblick und hinten schneebedeckte Berge.

Zweitens:Wir sind flexibel genug,uns bei Schwierigkeiten mit Ange-
hoerigen oder Nachbarn eine andere gleichwertige Bleibe zu suchen.

Drittens:Die Investiition in Grund und Haus haben sich nach 10 Jahren
bereits so gut wie amortisiert und wir haben die Einstellung,dass das
in Thailand ausgegebene Geld eben weg ist.In Europa wuerden nat-
uerlich andere Ueberlegungen angestellt werden.

Daher haben wir es so eingerichtet,dass alle unsere irdischen Gueter,
wie Grundstueck,Haus,Auto auf den Namen der Frauen gehen,die
nach unserem Ableben keine Behoerdengaenge mehr vollziehen muess

Jock



Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: franzi am 25. Februar 2016, 11:45:27
Habs genau gleich gemacht, wie ihr Zwei.

Zitat
Drittens:Die Investiition in Grund und Haus haben sich nach 10 Jahren
bereits so gut wie amortisiert und wir haben die Einstellung,dass das
in Thailand ausgegebene Geld eben weg ist

Detto!

fr
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Suksabai am 25. Februar 2016, 12:00:52

Abgesehen davon, dass ich bei Landerwerb nichts unterschreiben musste (obwohl meine Frau meinen Familiennamen führt)

gehe ich absolut konform mit meinen Vorpostern  [-]

lg
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Non2011 am 25. Februar 2016, 18:17:19
Das hier - ein Erbpachtvertrag über 30 Jahre geschlossen, der die Option enthält, den Vertrag um weitere 30 Jahre zu verlängern. - geht nicht mehr. Wurde von einem TH - Gericht kassiert.

Nach dem Tod der Ehefrau - erlischt das sog. Heiratsvisum - nach meiner Info sofort.

Betr. d. Chanot - Chanot ist nicht gleich Chanot - würde das gegebenenfalls überprüfen / bei der Schenkung.
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: hanni am 25. Februar 2016, 19:02:06
Hi
Zitat
Nach dem Tod der Ehefrau - erlischt das sog. Heiratsvisum - nach meiner Info sofort.

Da sieht man mal wieder unseren Stellenwert den  wir haben  .aus einem anderen Fred (sind Auslaender 3. klassig) ich meine wieder mal JA sind wir! Wir sind hier nur die "Melkkuehe der Nation"
ohne Status , allein nur das "verheiratet' mit Auslaender ist denen ein Dorn im Auge, wird nicht bedingungslos anerkannt, und selbst mit "Witwer" haben sie dann auch weiter ihre Probleme, umgekehrt ist es selbstverstaendlich das meine Frau auch als Witwe in meinem Heimatland bleiben duerfte.

Da waere eine "bilaterale Nachbesserung" mal angesagt, denn auf die "Witwenrente" koennte doch auch in diesem Zusammenhang verzichtet werden, im umgekehrten Fall



Gruss H.
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Burianer am 25. Februar 2016, 19:14:26
 :] 
Zitat
   Drittens:Die Investiition in Grund und Haus haben sich nach 10 Jahren
bereits so gut wie amortisiert und wir haben die Einstellung,dass das
in Thailand ausgegebene Geld eben weg ist.In Europa wuerden nat-
uerlich andere Ueberlegungen angestellt werden.
 
  jock,  so ist es  {*
Wer in Thailand investiert, muss doch wissen, dass er die A karte gezogen hat.
Was hilft es einem, wenn man noch ein wenig Wohnrecht hat, ein wenig Grund besitzt, wenn das ganze Dorf einem die Hoelle heiss macht  ???

Ich bin davon ausgegangen, wenn mal meine Frau vor mir stirbt, dass ich eh nichtsmehr von all dem habe.
Jetzt seit 10 jahren, hat sich vieles amortisiert.
Alleine Hotel in Patty  und alles sonst, waeren ueber diese 10 jahre schon fast 3 Mio Baht gewesen.
So ist es eben hier, Grund und Haus, alles Eigen.  Nicht mir, aber meiner Frau.
Sie   hat zwar mit der Familie ein Abkommen getroffen, dass ich , falls sie vor mir zu Budda geht,  was ich mir nicht wuensche, hier weiterhin wohnen kann und darf.
Die Familie ist  sehr zuverlaessig.
Doch was die Zukunft bringt,  kann ich  nicht vorhersehen   }{
Es ist doch weiterhin  so, dass man nicht alle Eier in einen Korb legt   }}
Bzw  im Falle eines Falles  man noch mehr als ausreichend Reserve hat.

Absicherung ? verstehe ich desshalb nicht  :]
Bei mir gibt es keine Vertraege ,  noch eine 49  zu 51 Klausel.   {;
Wir leben in Thailand und nicht in Germanien.
Anders sieht die Situation aus, wenn Kinder vorhanden sind.
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: jock am 25. Februar 2016, 19:24:42
@hanni

Wenn du dafuer plaedierst,dass unsere Frauen keine Witwen-
rente bekommen,schneiden wir uns ins eigene Fleisch.

Von was wollen sie leben,wenn wir das Zeitliche segnen ?

Nicht jede hat einen gutbetuchten Millionaer gefunden,wie
Frau Burianer und sein Geld in Latifundien und 50 Kg Gold an-
gelegt.

Jock

Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: uwelong am 25. Februar 2016, 19:33:19
Nach dem Tod der Ehefrau - erlischt das sog. Heiratsvisum - nach meiner Info sofort.

Da muß man sich aber mit der Beerdigung beeilen  -  sonst riskiert man "overstay" !
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Bruno99 am 25. Februar 2016, 19:33:51
Von was wollen sie leben,wenn wir das Zeitliche segnen ?

Trotzdem ist mein Altersbezug um 1.100 Euro p.m.hoeher als seiner.

Bei diesem "Ueberschuss" wirst du wohl in der Lage sein, Vorsorge fuer das Leben nach Jock-von-Jockstein zu generieren  ;]
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: hanni am 25. Februar 2016, 19:49:45
Hi besonders Jock 
Zitat
Wenn du dafuer plaedierst,dass unsere Frauen keine Witwen-
rente bekommen,schneiden wir uns ins eigene Fleisch.

1. in mein Fleisch nicht mehr!

2. Angemessen, auf meinen Stellenwert waere es trotzdem, nur mehr als fair.

Kann ja auch mal von den Frauen an geeigneter Stelle vorgetragen werden, das das wohl einer Ueberlegung/bzw. Nachbessung mal wert waere, wenn wir hier schon nur den "Mund halten und Alles zahlen duerfen".

Gruss H.
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Burianer am 25. Februar 2016, 20:02:42
 :] jock,  das mit den Latifundien mag noch angehen,  es wird immer bleiben, aber Gold, 50 kg,   {;
Stell Dir vor ich gehe damit schwimmen,  absaufen   wuerde ich und keiner hilft mir  :'(  die wuerden das Gold retten  und mich liegen lassen.

Gold kann man nicht essen. Das was auf den Latifundien waechst allerdings  und der Preis pro m2  Latifundien steigt noch immer  }}
Da braucht auch die Frau des Burianers keine Witwenrente,  eher ich als armer Farang   [-]  Witwerrente   }}
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Suksabai am 25. Februar 2016, 20:06:57
Hi besonders Jock 
Zitat
Wenn du dafuer plaedierst,dass unsere Frauen keine Witwenrente bekommen,schneiden wir uns ins eigene Fleisch.
1. in mein Fleisch nicht mehr!

Dass du dich da nur nicht täuscht!
Vielleicht in deinem Fall nicht - aber ohne Aussicht auf Witwenrente gibt es einen Grund mehr, "für die Zukunft vorzusorgen"  >:

lg
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: hanni am 25. Februar 2016, 20:21:06
Hi Suksabai
Zitat
ohne Aussicht auf Witwenrente gibt es einen Grund mehr, "für die Zukunft vorzusorgen"

Wessen Zukunft, meine hat sich ja wohl erledigt, und fuer ihre Zukunft muessen eben die angesprochenen "Latifundien" herhalten, oder die "Wertegemeinschaft", wie sie in der Zeitrechnung "vor dem Farang" bestand, ganz einfach ich ohne Rechte sie auch, wo ist das Problem?

Und. Millionaere denken sowieso in anderen Spaeren und Dimensionen, sehen wir ja auch in anderen Freds.

Gruss H.
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Suksabai am 25. Februar 2016, 20:48:33

@hanni

ich (und ich glaube jock auch) wollte damit zum Ausdruck bringen, dass die eine oder andere "Beste aller Ehefrauen" - meist wesentlich jünger als der Mann -
ernsthaft der Sorge um ihr lebenslanges Wohlergehen ausgesetzt wäre und zu Lebenszeiten des Gatten mehr Vorsorge anstrebt,
sprich den Geldbeutel des Mannes mehr zu strapazieren versucht.

Soll ja schon alles so oder in ähnlicher Form vorgekommen sein  C--

lg
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: jock am 25. Februar 2016, 21:10:37
@Hanni

Viele von uns stehen in einer gluecklichen Verbindung
mit dem schwarzen Engel und sind sicher,auch bei Siechtum,
Inkontinenz und halbseitiger Laehmung,die entsprechende
Fuersorge zu erhalten.

Diese Menschen,dann unversorgt zuruecklassen,bedarf es
eines Herzen aus Stein und einer egoistischen Charakter-
struktur.

Die habe ich aber nicht und du auch nicht.Daher solltest du deine
Loyalitaet Herrn Schaeuble und der Rentenkasse gegenueber
nochmals ueberdenken.

Jock

Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Non2011 am 25. Februar 2016, 23:35:02
Denke doch, das die Regelung der Witwer/wen Rente in Bezug auf das Ausland auf den Prüfstand gehört.

Fallbeispiel: ( Konstellation, Verh. 1 Kind )

Eine, sagen wir 25 jährige Thai – Heiratet einen Deutschen der im Lebensalter von 65 Jahren / Rentner. Dieser bezieht eine monatliche Bruttorente von 1000.- Euro. Nach einem Jahr ( 12 Monate ) verstirbt der Angetraute.

Die Ehefrau hat sodann Anspruch auf die grosse Witwenrente = ca. 565.- Euro monatlich – bis an ihr Lebensende. Gerechnet mit Kurs 38,5 THB zu Euro = ca. 22.000.- Bath monatlich. Diese gen. Zahlen sind ohne eventuelle Kinder – Zuschläge. Liegen derzeit bei ca. 55.- Euro im Monat. Die Waisenrente ebenda noch nicht eingerechnet.

( zu Lebzeiten des Ehemann wird – wenn in Deutschland gemeldet – auch Kindergeld ( noch ) in voller Höhe analog BRD bezahlt )

Denke hier wäre es durchaus angebracht, nur die sog. kleine Witwenrente ( 25% der Bruttorente des Verstorbenen ) zur Auszahlung zu bringen, bis die Witwe ihr 45 – 47 Lebensjahr vollendet hat.  Die Waisenrente nebst Kinderzuschläge etc. natürlich ausgenommen.

Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: jock am 26. Februar 2016, 00:32:17
@Non2011

Das wuerde aber bedeuten,dass auch deutsche Frauen
(Witwen) finanziell schlechter gestellt werden.

Ich gehe ja nicht davon aus,dass du dafuer waerst,dass
in einem Anhang aufgezaehlt wird,dass es nur Thailaender-
innen und Damen aus der Dominikanischen Republik etc.
betrifft.

Um Missbraeuche einen Riegel vorzuschieben,also,dass be-
wusst Ehen nur aus dem Versorgungsgedanken heraus ge-
schlossen werden,sind andere Einschraenkungen moeglich.

Altersunterschied und Dauer der Ehe.Rentnerstatus zum Zeit-
punkt der Eheschliessung etc.

Jock

Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Non2011 am 26. Februar 2016, 02:10:59
@jock@

Das wuerde aber bedeuten,dass auch deutsche Frauen (Witwen) finanziell schlechter gestellt werden. Ich gehe ja nicht davon aus,dass du dafuer waerst,dass in einem Anhang aufgezaehlt wird,dass es nur Thailaender- innen und Damen aus der Dominikanischen Republik etc. betrifft.

Die sog. Transferleistungen der BRD in die nicht EU - Ländern, ob nun die der Rentenversicherung, die der Krankenversicherung etc. etc. sind zumindest für mich nicht immer nachvollziehbar. Die Engländer haben das sehr Jüngst gut erkannt und die Mutti hat das Ganze gerne positiv, zumindest aber als Denkansatz aufgenommen.
Ein Beispiel die gesetzl. Krankenversicherung betreffen : Warum müssen die Fam. Angehörigen ( die nicht in der BRD leben ) eines hier im Arbeitsprozess stehenden Türken über eine deutsche GkV mitversichert sein. Warum müssen seine Kinder, die ebenda in der Türkei leben, das volle Kindergeld erhalten.

Um auf deinen eingangs erwähnten Kommentar einzugehen, sofern die Thai – Witwe oder die der Dom. Republik und oder ihren Lebensmittelpunk in der BRD / EU hat, dann soll es so sein. Auch spreche ich nicht von Missbrauch, denn die Gesetzeslage ist halt ( noch ) so wie sie ist.

 
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: bangkok53 am 26. Februar 2016, 06:10:09
in der schweiz ist es so
wenn der man stirbt und keine kinder da sind muss die frau mindestens 45 jahre alt sein und 5 jahre verheiratet gewesen sein sonst gibt es keine witwerente
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: archa am 26. Februar 2016, 07:53:51
@bangkok

Guten Morgen Allerseits ,

in der schweiz ist es so
wenn der man stirbt und keine kinder da sind muss die frau mindestens 45 jahre alt sein und 5 jahre verheiratet gewesen sein sonst gibt es keine witwerente

Das stimmt schon mit den  mindestens 45 Jahre alt sein, aber muss nicht unbedingt 5 Jahre mit demselben Ehemann verheiratet gewesen zu sein. Die  "Ehejahren" sind kumulierbar! ;) Sollte sie jedoch schon früher mit einem anderen Mann verheiratet gewesen sein, kann sie diese Zeit dazu rechnen. Also muss gesammt total 5 Jahre Eheleben nachweisen können um eine Witwerente zu erhalten.

Aber dies liegt ja hier nicht zur Debatte.

Gruss
archa
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: hanni am 26. Februar 2016, 08:30:49
Hi,
Zitat
Aber dies liegt ja hier nicht zur Debatte.

Genau. Du hast recht Jock #38 und scheinst mein "Innenleben" auch schon etwas zu kennen.

Aber mein Denkansatz war ja ein anderer: ich keine Rechte, Sie keine Rechte, das ganze an entsprechender Stelle mal auf den Tisch gepackt, und schauen wie die Argumente sind bzw. sich was tut...
Aber ich fuerchte hier findet sich eher der Egoismus, den du mir zuschreiben wolltest, und ausserdem
ist die Belastung mit "sich selbst" schon sehr gross.

Trotzdem, wenns keiner auf den "Tisch packt", gehe ich davon aus "das das auch noch nie, auch nur ansatzweise, so gedacht wurde, denn das Ergebnis zeigt was anderes.

Gruss H.
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Alex am 26. Februar 2016, 08:55:57
Die Witwen Rente ist schon deswegen notwendig um den Renten Betrug
 auch nur annähernd auszugleichen ! Meine Frau wird wie alle in der Fam 90 Jahre alt !

30 Jahre Pacht Vertrag ... bedenke , daß die anteilige Steuer dann sofort fällig wird .
Desweiteren berechnen Anwälte immer ihre Honorare hier , nach dem Verhandlungswert !
Die Amphoe macht das testamentarisch wie schon erwähnt für 500 THB .

Haus auf Dich Rolf , Grundstück auf die FRau ist immer noch für das von Dir reinzusteckende
Geld , die beste Lösung . Wenn die Frau Kinder hat kommt in das Testament rein , das die das
Grundstück nach dem Tod der Frau erben  und Du das alleinige Wohnrecht lebenslang behälst !

Wer jetzt auch da wieder Rechtslücken sieht , sollte von einer Heirat mit einer Thai sofort Abstand
 nehmen . Bei sowenig Vertrauen in die Verbindung helfen keine wie auch immer gearteten Rechts
Verdreher Abkommen .

Zitat
Aber mein Denkansatz war ja ein anderer: ich keine Rechte, Sie keine Rechte, das ganze an entsprechender Stelle mal auf den Tisch gepackt, und schauen wie die Argumente sind bzw. sich was tut...

Na ja auch das war alles schon klar vor der Übersiedlung nach SOA ... wer das anders will sollte doch
lieber in Deutschland " Rechsstaatlich " investieren ...

Der Thaifrau , die Dich im Alter pflegt , wo Du in D in ein Altenheim abgeschoben wirst auch noch
 die W - Rente nach Deinem Tod abzusprechen , läßt auch tief blicken .

Schlimm sind die Thaifrauen dran , die mit einem Briten verheiratet sind , weil deren W Rente
läuft ein Jahr nach dem Tod des VN aus ... dann gibt es gar nichts mehr !

Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: bangkok53 am 26. Februar 2016, 09:05:58
arche
deine aussage stimmt nicht. frau war 10 jahre verheiratet geschieden hatte 5 jahre mit freund zusammen gelebt dann geheiratet nach einem jahr ehe man tödlich verunfallt. kriegt keine witwerente
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: jock am 26. Februar 2016, 09:22:58
Wenn wir jetzt schon gewaltig O.T. sind,kommt es auf
den einen auch nicht mehr drauf an.

@hanni

Dein Standpunkt : Ich keine Rechte-sie keine Rechte laeuft
auf ein laenderuebergreifendes Auge um Auge,Zahn um Zahn
hinaus.

@Non2011

Klar,jeder Staat kann seine Gesetze so formulieren,wie er moechte.

Er kann daher auch hineinschreiben,dass "junge"Witwen erst ab
einen gewissen Alter die volle Rente erhalten.

Aber das widerspricht dem Geist eines "Versorgungsgesetzes",denn
auch junge Witwen haben Beduerfnisse,wie Wohnen,Essen u.s.w.
die daraus gedeckt werden sollen.

Jock
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: hanni am 26. Februar 2016, 10:02:19
Hi, Alex
Zitat
Der Thaifrau , die Dich im Alter pflegt , wo Du in D in ein Altenheim abgeschoben wirst auch noch
 die W - Rente nach Deinem Tod abzusprechen , läßt auch tief blicken .

Alex, brauchst garnicht so tief blicken, einfach nur "oberflaechlich geschaut" und entdeckt, das selbst ich fuer TH "niemals als verheiratet gegolten haben soll". Nochmal, sie haben ein Problem damit eine Heirat als das anzuerkennen was es ist, ohne Wenn und Aber.
In meinen Augen "erkaufe" ich mir den Aufenthalt hier, und nicht aus dem Umstand heraus, das ich verheiratet bin, bzw. war. So ist eigentlich die Heiratsurkunde ich sag mal ,"das Papier zu schade auf dem es gedruckt ist". Warscheinlich wird in TH ausschliesslich auf die "Pflichten" hingewiesen bzw. bestanden, Rechte gibts keine.....im Falle eines Falles.

Fakt ausserdem bei vielen: Sie bekommt ihre eigene Altersrente aus z.B. Dach, und andersrum muesste ich ja, da ich eben "nicht Herzlos" bin, auch Sie pflegen, wenn Sie der "Pflegefall" wird.

Den Aufenthalt hier nur begruenden mit "der Traenendruese und Mitleidsschiene, ist wohl nicht passend, in Anbetracht
das Dinge sich auch wandeln koennen, nur dazu muessen Sie benannt/diskutiert werden.

Und spinnt den Fall mal durch mit euren Heimatlaendern. Unweigerlich kaeme man zu dem Schluss, das die Berge in A, und CH zwar schoen sind, aber nicht so schoen um dort seinen Urlaub oder Lebensabend oder einzuheiraten/bzw. verbringen will, wenn nur "Pflichten" und  "Nur das Geld  die Eintrittskarte ist "
Es gaebe auch Laender wo die "Rahmenbedingungen" einfach stimmiger sind. Diese Laender werden sich ja auch was dabei gedacht haben, das es so ist. Und profitieren mit positivem Beigeschmack von ihren Bedingungen!!

 Das sollte der Ansatz zur Diskussion sein.

Und nicht plump : hast du alles vorher gewusst, muss man alles hinnehmen, Laenderhoheit etc. etc.

Und nochwas: Alles konnte man vorher nicht wissen bis ins Detail, ich habe im Vorwege schon vieles bedacht und mich interessiert, aber vieles auch erst erfahren, gesichtet vor Ort in der Realitaet, die einiges mehr zu Tage bringt, als "abstrakt im Vorwege zu "recherchieren", das muesste vielen genauso ergehen.
Ein "Kulturschock" laesst sich wohl erahnen, aber erst die Lebensumgebung foerdert ihn zu Tage oder nicht.
Ich hoffe es ist noch nicht OT, und faellt noch im weitesten Sinne unter Eigentum, wenn nicht dann wohl unter  "..."

Gruss H.


Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Alex am 26. Februar 2016, 10:22:02
Zitat
In meinen Augen "erkaufe" ich mir den Aufenthalt hier,

also ich habe mir hier keinen erkauft , denn ich habe noch nie einen

" Verheirateten Aufenthalt " bei der Immigration beantragt ! Meine Frau

hat nach all der Zeit in D auch selbst verständlich neben ihrer Sozial

Versicherungs Nummer und eigenen allerdings lachhaften Renten Anspruch !

Eine Scheidung in D kann bedeutend teurer werden , als eine solche in Thailand !

Mein Kulturschock hier im Lande hielt sich auch in Grenzen , da ich immer noch

in meiner Kultur lebe und mit den Geister Wissenschaften wenig am Hut habe .

Fuer mich hat sich hier sehr wenig geändert seit ich hier lebe ... einzig der Umrechnungs

Kurs zum Euro hat sich gravierend zu meinen Ungunsten verändert . Das laste ich aber

nicht den Thai`s an ! Meine 2 Häuser und zwei SUV`s habe ich jedenfalls noch zu einem

Kurs von über 50 THB zum Euro erworben .
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Bruno99 am 26. Februar 2016, 11:30:51
Aber das widerspricht dem Geist eines "Versorgungsgesetzes",denn
auch junge Witwen haben Beduerfnisse,wie Wohnen,Essen u.s.w.
die daraus gedeckt werden sollen.

natuerlich haben auch junge Witwen Beduerfnisse, nur dass ihnen eben zugetraut werden kann, fuer ihre Beduerfnisse arbeiten zu gehen, so wie es andere junge Leute ebenfalls tun... im Normalfall.
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: hanni am 26. Februar 2016, 12:05:25
hi Alex
Zitat
    In meinen Augen "erkaufe" ich mir den Aufenthalt hier,


also ich habe mir hier keinen erkauft , denn ich habe noch nie einen

" Verheirateten Aufenthalt " bei der Immigration beantragt

Ok, Alex, du bist verheiratet mit einer Thai, ich gehe davon aus......und du hast genug "anerkanntes Geld, um als "kapitaler Bursche/Vollkapital" wie du es machst eine Aufenthaltsgenehmigung zu "erkaufen" oder als "Verheirateter /Teilkapital"

Hypothetisch: faellt jetzt dein VollKapital/Rente weg, oder nur noch als Teilkapital/Rente aus, muesstest du dich berufen auf deine Heirat, somit waere es deine "Eintrittskarte" mit dem noch genuegendem "Rest"Kapital/Rente

Nun weiter, jetzt fiele auch dein Teilkapital/Rente weg oder unter die Nachweisgrenze, so koenntest du dir mit der Heiratsurkunde nur noch .... :-X das Butterbrot einwickeln, und dich, wegen anstehendem "Overstay" "von den Socken" machen, nach Ablauf deiner Aufenthaltgenehmigung.
Dein einziger Lichtblick in dieser Situation, wo du alles hierlassen muesstest, sozusagen einmotten(Auto,Haus etc), waere es im naechsten Urlaub wiederzu kommen, oder wieder mit Non Visum alles von vorn zu beginnen, und da ohne od. wenig  "finanzielles Feedback" wird es dir also nie wieder gelingen laenger als 15 Monate im Land zu bleiben.

Oder du entscheidest dich , und zwar mit deiner Ehefrau, ihr Heimatland zu verlassen, mit dem "Beigeschmack" sie wollen dich eigentlich nicht, und deine Frau auch nicht. Ersichtlich aus der Situation heraus, keine weitere Option als "Verheirateter" zu haben.

Selbst genuegend "Arbeitseinkommen/Kapital deiner Frau wird ja als gemeinsames Nachweiseinkommen auch nicht anerkannt, obwohl es fuer beide reichen wuerde.

So bitte schoen, bin gespannt.

Gruss H.
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Alex am 26. Februar 2016, 12:11:35
Solly , das sehe ich nach 17 Ehejahren mit einer Thai

und dem Leben in einem 3 Generationen Haushalt hier

im Lande ganz anders ... ach ja und der letzte Wagen ist

immer ein Kombi und das letzte Hemd hat keine Taschen !

Kann es sein , daß Du im Land noch nicht ganz angekommen bist ?
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: jock am 26. Februar 2016, 12:25:08
@Bruno99

Wenn deinem Ansatz Rechnung getragen wird,bedeutet
das eine indirekte Arbeitsverpflichtung fuer junge Witwen.

Ich glaube aber,dass der Grundsatz der freien Lebensge-
staltung hoeher zu bewerten ist.

In Oesterreich ist die Witwenrente das Ergebnis einer komplizierten
Rechenoperation,wo nicht nur das Einkommen des Verstorbenen
sondern auch das Einkommen der Hinterbliebenen Eingang
finden.
Liegt z.B. das Einkommen der Hinterbliebenen ueber einen Grenz-
wert (unabhaengig vom Alter) reduziert sich der Prozentsatz auf
Null.Das heisst,es wird keine Rente ausbezahlt,doch der Anspruch
bleibt bestehen.

Der Anspruch geht aber verloren,wenn eine neue Ehe eingegangen
wird.

Wie wird es in der Schweiz gehandhabt ?

Jock
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: hanni am 26. Februar 2016, 12:28:27
Hi, schoen Alex.....
aber eine wirkliche Diskussionsgrundlage erschliesst sich dir ja dann nur theoretisch.
Hatte leider hier keine Zeit, noch fuer nachkommende Generationen zu sorgen, die mein Aufenthalt "sicherer" machen. Von mir leben alle weiter in EU.

Zitat
Hypothetisch: faellt jetzt dein VollKapital/Rente weg, oder nur noch als Teilkapital/Rente aus, muesstest du dich berufen auf deine Heirat, somit waere es deine "Eintrittskarte" mit dem noch genuegendem "Rest"Kapital/Rente  Nun weiter, jetzt fiele auch dein Teilkapital/Rente weg oder unter die Nachweisgrenze, so koenntest du dir mit der Heiratsurkunde nur noch   :-X das Butterbrot einwickeln, und dich, wegen anstehendem "Overstay" "von den Socken" machen, nach Ablauf deiner Aufenthaltgenehmigung.

Schade da nimmst du nicht Stellung zu, wobei deine 3 Generationen Dir auch nicht helfen, den wenn du nicht genug hast nuetzt dir auch dein Kind nix.
Evtl koennte ja deine Schwiegermutter dir 400tsd leihen, das das Geld nicht aus Dach kaeme, ist wohl nicht so wichtig..... Dann koenntest du es tatsaechlich anders sehen, das verstehe ich dann auch !!
Zitat
Kann es sein , daß Du im Land noch nicht ganz angekommen bist ?

Was heisst denn fuer dich angekommen, "blind" sein fur die "Umgebung"?

Und durchaus koennte meine Frau von ihrerem in D erarbeiteten Rentenanspruch in 20 Jahren, hier gut Leben, wie sie meint.

Gruss H.

Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Non2011 am 26. Februar 2016, 13:45:05
@Bruno99@

natuerlich haben auch junge Witwen Beduerfnisse, nur dass ihnen eben zugetraut werden kann, fuer ihre Beduerfnisse arbeiten zu gehen, so wie es andere junge Leute ebenfalls tun... im Normalfall.

Absolut korrekt  ;}
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Alex am 26. Februar 2016, 14:17:05
Zitat
Und durchaus koennte meine Frau von ihrerem in D erarbeiteten Rentenanspruch in 20 Jahren, hier gut Leben, wie sie meint.

Na ja wenn Deine Frau MdB war , glaube ich das ... ansonsten zweifele ich eher

Zitat
Evtl koennte ja deine Schwiegermutter dir 400tsd leihen,

Meine Thai Schwiegermutter ist im zarten Alter von 94 Jahren friedlich vor Jahren entschlafen !

Das letzte Geld was ich mir im Alter von 28 Jahren fuer einen Bungalow Kauf als Hypothek geliehen

habe ist auch schon ne Zeit her , seit dem kam ich nicht mehr in die Verlegenheit und hab das fuer

mein Restleben auch nicht mehr vor !

Zitat
Hypothetisch: faellt jetzt dein VollKapital/Rente weg, oder nur noch als Teilkapital/Rente aus, muesstest du dich berufen auf deine Heirat, somit waere es deine "Eintrittskarte" mit dem noch genuegendem "Rest"Kapital/Rente  Nun weiter, jetzt fiele auch dein Teilkapital/Rente weg oder unter die Nachweisgrenze, so koenntest du dir mit der Heiratsurkunde nur noch   :-X das Butterbrot einwickeln, und dich, wegen anstehendem "Overstay" "von den Socken" machen, nach Ablauf deiner Aufenthaltgenehmigung.

Solly ich stehe auf dem Schlauch , da ich weder ne Voll Kapital Rente noch ne Teil Kapital Rente habe .

Mein kümmerliches Leben friste ich hier mit 2 Renten  ( vom Staat u. vom Konzern ) und finanziellen Rücklagen

aus meinen letzten 18 Berufsjahren ... also dem was ich davon nicht ausgegeben habe .


Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Burianer am 26. Februar 2016, 14:52:55
 ???  sind wir bei der Rente oder bei dem Eigentum, das uns eh nicht  oder spaeter auch nichtmehr gehoert  :]
 [-] Jeder ist doch seines Glueckes selber Schmied, sagen wir im Germanien.
Somit habe ich mein Glueck gefunden und  meine Frau abgesichert.  }}
Ich bin auch abgesichert, mehr brauche ich nicht,  nichtmehr.
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: hanni am 26. Februar 2016, 15:16:31
ok um nicht weiter OT abzudriften
Zitat
Solly ich stehe auf dem Schlauch , da ich weder ne Voll Kapital Rente noch ne Teil Kapital Rente habe .

Mein kümmerliches Leben friste ich hier mit 2 Renten  ( vom Staat u. vom Konzern ) und finanziellen Rücklagen

aus meinen letzten 18 Berufsjahren ... also dem was ich davon nicht ausgegeben habe .

Thema verfehlt, setzen 6!
Mehr gibts von meiner Seite zu dem Nichtverstehen bzw. Nichtstellungnehmen nicht zu sagen
Lest auch mal in der Zeile und nicht "dauernd dazwischen", wies fuer euch grad so passt

Danach hatte ich nicht gefragt, somit ist eine Antwort in die Richtung auch wieder eine "Verfehlung" des Themas, Alex 
Zitat
Mein kümmerliches Leben friste ich hier mit 2 Renten  ( vom Staat u. vom Konzern ) und finanziellen Rücklagen

aus meinen letzten 18 Berufsjahren ... also dem was ich davon nicht ausgegeben habe

und
Zitat
Na ja wenn Deine Frau MdB war , glaube ich das ... ansonsten zweifele ich eher
Wenn meine Frau MdB gewesen waer, koennt sie sogar in D gut von ihrer "Pension" leben gelle,  die Rede war von "hier leben" und das ist moeglich wie sie meint, dazu muss man nur noch "nicht abgehoben" sein. [-]

Gruss H.
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: franzi am 26. Februar 2016, 15:28:26
Aber das widerspricht dem Geist eines "Versorgungsgesetzes",denn
auch junge Witwen haben Beduerfnisse,wie Wohnen,Essen u.s.w.
die daraus gedeckt werden sollen.

natuerlich haben auch junge Witwen Beduerfnisse, nur dass ihnen eben zugetraut werden kann, fuer ihre Beduerfnisse arbeiten zu gehen, so wie es andere junge Leute ebenfalls tun... im Normalfall.

Bei der (Stief)Tochter, die derzeit in Holland lebt und eine Witwenrente erhaelt ists so, dass sie derzeit eine bekommt, 2 Jahre nach dem Tod ihres Gatten ist Schluss.
Verheiratet war sie rund ein Jahr, Alter 23.

fr
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Bruno99 am 26. Februar 2016, 15:32:16
Wenn deinem Ansatz Rechnung getragen wird,bedeutet
das eine indirekte Arbeitsverpflichtung fuer junge Witwen.

Ja und? sehe jetzt kein Problem damit, dass eine junge Frau, ob Witwe oder nicht, fuer ihren Unterhalt selber sorgen kann.

Ich glaube aber,dass der Grundsatz der freien Lebensge-
staltung hoeher zu bewerten ist.

 --C dein Ernst  ???  wenn dem so ist, wer geht dann ueberhaut noch arbeiten ?

Der Anspruch geht aber verloren,wenn eine neue Ehe eingegangen wird.

Selbstverstaendlich ist das auch in der CH so, denn damit entfaellt eine Unterstuetzung durch den Staat
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Suksabai am 26. Februar 2016, 15:55:38

Habe mit ständig steigender Begeisterung die Diskussion hier verfolgt.

Da wir jetzt schon mindestens 2 Seiten OT sind, ist es eh schon wurscht, da kann ich auch meinen Senf dazugeben:

Bezüglich der armen Witwen möchte ich gegenüberstellen:

Nach der Ehe mit einem Thai verwitwet - was erwartet sie da?

Mit ein wenig Glück hat sie oder ihr Mann auf den Tod gewettet (Ablebensversicherung) wie so viele hier.
Sonst bleiben ihr im besten Fall ein paar Rai Ackerland (möglichst unbelehnt),
ein mehr oder weniger prächtiges Wohnhaus (möglichst unbelehnt)
ein Kubota und/oder Auto (möglichst abbezahlt)
und auf jeden Fall unversorgte Kinder.

Etwaige vorhandene Rindviecher fallen der Totenfeier zum Opfer.
Rente/Pension? - NADA!!

Bitte mich nicht falsch zu verstehen, auch ich habe meine Frau aus Gründen der Altersversorgung (ihrerseits) geheiratet,
persönlich lege ich keinen gesteigerten Wert auf das Blatt Papier.

Und bevor Fragen auftauchen: die vorher angeführten Infos habe ich aus erster Hand!

lg
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: franzi am 26. Februar 2016, 16:33:08
Noch mehr OT

Fakt ausserdem bei vielen: Sie bekommt ihre eigene Altersrente aus z.B. Dach, und andersrum muesste ich ja, da ich eben "nicht Herzlos" bin, auch Sie pflegen, wenn Sie der "Pflegefall" wird.
Gruss H.

Das duerfte wohl selbstverstaendlich sein. Derzeit dusche (wasche) ich sie, obwohl ich das gar nicht mag, taeglich in der Klinik, da sie sich dies von den Krankenschwestern nicht vornehmen lassen will.

fr

Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: jock am 26. Februar 2016, 16:37:40
@Bruno00

Na,wenn das so ist,kann man die Witwenrente gleich ab-
schaffen und argumentieren,die Ehe ist Privatsache und
jede soll schauen,wo sie bleibt.

"Wer geht noch arbeiten ?" Die Dummen und die Leistungstraeger !

Die Zahl jener,die in der Lebensspanne 15-62 Jahre nicht
mehr arbeiten,wird gross und groesser.

Einserseits fehlen Arbeitsplaetze,andererseits ist das Sozialnetz
so dicht geknuepft,dass niemand verhungert,wenn er einem Ar-
beitsplatz grossraeumig ausweicht.
Und die Altersversorgung sichert die bedarfsorientierte Mindest-
sicherung.

Um den ganzen Verwaltungsaufwand,der mit der Genehmigung und
Uberpruefung der Ansprueche von Aufstockung,Arbeitslosengeld,Ar-
beitsmarkteingliederung,Weiterbildungskurse etc.verbunden ist, einzusparen
koennte man doch dem letzten Schulzeugnis gleich einen Antrag auf
Rente beifuegen.

Also alles auf dem Pruefstand,den Wildwuchs durchforsten und zu-
rueckschneiden.

Die Entstehung einer 2 Klassengesellschaft muss man halt hin-
nehmen.

Jock
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: hanni am 26. Februar 2016, 17:56:32
hi
Zitat
    Fakt ausserdem bei vielen: Sie bekommt ihre eigene Altersrente aus z.B. Dach, und andersrum muesste ich ja, da ich eben "nicht Herzlos" bin, auch Sie pflegen, wenn Sie der "Pflegefall" wird.
    Gruss H.


Das duerfte wohl selbstverstaendlich sein. Derzeit dusche (wasche) ich sie, obwohl ich das gar nicht mag, taeglich in der Klinik, da sie sich dies von den Krankenschwestern nicht vornehmen lassen will.
Natuerlich ist das selbstverstaendlich, aber aus dem Zusammenhang gerissen , hoert sich das natuerlich ganz "gemein und herzlos" an.

Und zur Witwenrente....wir sind von "Kuchenbacken auf As...backen"  :-X  gekommen....
nur mein "Denkansatz" bleibt voellig aussen vor, da will wohl keiner was von wissen, sind eben doch schon "alle angekommen".
Ich meinte "einen auslaendischen Ehemann, hat keiner auf den Schirm, und wenn hat er nur Pflichten, keine Rechte, ansonsten "Schnauze halten" Bilateral koennte man da schon an gewissen Schrauben drehen (Witwenrente etc.), das war's zusammengefasst!

Zit Alex

   
Zitat
    Kann es sein , daß Du im Land noch nicht ganz angekommen bist ?


Was heisst denn fuer dich angekommen, "blind" sein fur die "Umgebung"?

OT??Ich handle das unter "..." ab  C--

Gruss H.
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Patthama am 26. Februar 2016, 18:00:11
Leute!!
Werft doch mal einen  Blick auf die DRV (Deutsche Rentenversicherung)
Da steht was von einer kleiner,und grosser Witwenrente
Seit glaube ich 2001 gibt es neue Regeln
Fuer die grosse Witwenrente muss die Ehe mindestens 7 Jahre bestehen,und die Witwe 49 Jahre alt sein.
Ist das nicht der Fall bekommt sie nur die kleine Witwenrente,und das auch nur fuer  2 Jahre.
Also nichts da,wenn ein 75 Jaehriger D-Rentner eine 25 Jaehrige Thai heiratet,und diese Dame nach dem Ableben des Gatten mindestens noch 40 Jahre Rente kassieren moechte.

So,und nun aber bitte wieder zum eigentlichen Thema zurueck.
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: Non2011 am 26. Februar 2016, 19:08:50
@Patthama@

Das ist nicht ganz korrekt. Ist eine diesbezügl. Ehe kinderlos geblieben mag das ( mit Einschränkung ) zutreffen. Sind aus dieser Ehe jedoch Kinder hervorgegangen, dann greift mein ( 25 / 65 ) zitiertes.

Dabei muss es sich nicht einmal um sog. leibliche Kinder handeln. Adoptierte Kinder erziehlen hier den gleichen Effekt. Ja sogar je nach Konstellation zählen auch Neffen / Nichten / Enkel etc. etc. dazu, um in den Genuss der grossen Witwenrente zu kommen.

So weis ich aus Erfahrung, das wenn die Zeugung eigener Kinder aus med. Gründen nicht möglich, schon mal gerne ein Kind aus der Nachbarschaft und oder Familie im allgemeinen adoptiert wird.
Titel: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: goldfinger am 27. August 2017, 15:01:13
und nun zurück zum Thema: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...

Im HALLO Magazin gibt es eine Seite "Recht in Thailand". Hier werden einige Fragen über Eigentum, Nutzniessung, Leasing etc. vermutlich recht kompetent beantwortet.

http://hallomagazin.com/nachrichten-in-deutsch/category/kolumne/recht-in-thailand/ (http://hallomagazin.com/nachrichten-in-deutsch/category/kolumne/recht-in-thailand/)

NB: Ich habe mit der Anwaltskanzlei im Hintergrund nichts zu tun  {; Ich würde mir bei Bedarf vermutlich einen Anwalt nehmen den ich bezahlen kann  ;]

Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: schiene am 30. August 2017, 22:37:48
Kleiner Tip-Hinweis wenn ihr mal ne Urkunde umschreiben lassen müsst welche schon
länger laminiert ist.
Wir wollten im Juni noch ein Grundstück umschreiben lassen.
Schwiegermutter hatte die Landurkunde vor vielen Jahren vorsichtshalber einschweißen lasse
um sie vor Schäden zu schützen.
Da beim Umschreiben auf der Urkunde unterschrieben werden musste wollten wir die
Urkunde herausnehemen aber sie war an der Plastikfolie unlösbar verbunden so das erst einen neue
Urkunde erstellt werden mussten.Die war mit Zeit und Geld verbunden.
(http://up.picr.de/30225390da.jpg)
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: goldfinger am 22. August 2022, 14:02:23
Achtung:
Ungenutzte Grundstücke können enteignet werden


https://thailandtip.info/2022/08/22/eigentuemer-koennen-ihre-ungebrauchten-grundstuecke-verlieren/ (https://thailandtip.info/2022/08/22/eigentuemer-koennen-ihre-ungebrauchten-grundstuecke-verlieren/)
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: goldfinger am 10. Juni 2024, 07:07:00
Das thailändische Landministerium hat seine Kriterien für die Erlaubnis zum Landbesitz durch Ausländer im Land aktualisiert.

https://www.nationthailand.com/news/general/40038610 (https://www.nationthailand.com/news/general/40038610)
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: anderl1962 am 10. Juni 2024, 09:30:54
Na dann spart mal schön damit ihr die 40 Millionen Baht auch im Land investieren könnt.
Eine Hürde durch eine andere ersetzt. Clever, es liegt ja nun beim Farang ob er Land erwerben kann oder zu arm dafür ist.
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: goldfinger am 22. Juni 2024, 02:40:02
Laut Vizepremierminister Phumtham Wechayachai wird die Regierung prüfen, ob es möglich ist, den Anteil ausländischer Eigentümer an Eigentumswohnungen von 49 % auf 75 % der Nutzfläche eines Gebäudes zu erhöhen.

Das Innenministerium sei auch gebeten worden, zu prüfen, ob es angemessen sei, die Dauer eines Erbpachtvertrages für Ausländer von 50 auf 99 Jahre zu erhöhen, sagte Herr Phumtham am Freitag gegenüber Reportern.

https://www.bangkokpost.com/business/general/2815396/foreign-condo-ownership-quota-being-reviewed (https://www.bangkokpost.com/business/general/2815396/foreign-condo-ownership-quota-being-reviewed)
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: goldfinger am 24. Juni 2024, 09:12:57
So stellt sich der PM die Erhöhung der Eigentumsanteile vor:

Premierminister Srettha Thavisin verteidigte am Sonntag den Vorschlag, den Anteil ausländischen Eigentums an Eigentumswohnungen von 49% auf 75% zu erhöhen und die Pachtdauer für Ausländer von 30-50 Jahren auf 99 Jahre zu verlängern.

Um jedoch sicherzustellen, dass thailändische Wohnungseigentümer weiterhin die Kontrolle über die Verwaltung der Immobilien ausüben können, werden die vorgeschlagenen Änderungen der ausländischen Eigentumsquote nicht mit einer Erhöhung der Stimmrechte einhergehen, sagte Herr Srettha.

Das Verhältnis der Stimmrechte ausländischer Eigentümer zu denen ihrer thailändischen Kollegen werde unverändert bei 49% zu 51% bleiben, so der Premierminister.

Ausländische Eigentümer einer Eigentumswohnung, die ihre Einheit nach der Erfüllung der 49%-Quote erworben haben, werden grundsätzlich in der Lage sein, ihre Einheit zu besitzen und zu bewohnen, aber sie werden kein Stimmrecht bei Entscheidungen haben, die eine Abstimmung unter den Miteigentümern des Projekts erfordern, sagte er bei einem Besuch im Gebiet des Östlichen Wirtschaftskorridors (EEC) in Rayong.

https://www.bangkokpost.com/property/2816245/pm-allays-foreign-quota-fears (https://www.bangkokpost.com/property/2816245/pm-allays-foreign-quota-fears)
Titel: Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
Beitrag von: anderl1962 am 24. Juni 2024, 12:35:06
Genau, mehr Geld investieren aber keine (Stimm-)Rechte.
Das ist wohl für das Hinterteil, um es vornehm auszudrücken.