ThailandTIP Forum
Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: arthurschmidt2000 am 23. September 2016, 16:25:02
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Lebt jemand in Thailand gelten für ihn die Gesetze Thailands und damit auch die Steuergesetze dieses Landes. Aber auch, bezieht ein Deutscher in Thailand Einkommen aus Deutschland gelten für ihn ebenfalls die Vorschriften des deutschen Steuerrechts. Daraus folgt, bei allen steuerlichen Überlegungen müssen immer beide Rechtssysteme betrachtet werden.
Hat man das verstanden sieht man auch leicht ein, dass Fragen der Art wie z.B. wenn ich in Deutschland …, warum dann in Thailand … völlig sinnlos sind. In Deutschland gilt deutsches Recht und in Thailand thailändisches. Beide Rechtssysteme gelten völlig unabhängig voneinander. Ein übergeordnetes, sie harmonisierendes Recht gibt es nicht.
Geht es um die Steuererhebung bei Auswanderern hat jeder Staat 2 Seelen in seiner Brust. Wandert ein Steuerinländer aus, ist der Staat der Überzeugung, dass Einkommen die in seinem Gebiet erzielt werden auch bei ihm steuerpflichtig sind. Wandert jemand ein, ist der gleiche Staat der Meinung, dass der Einwanderer seine Infrastruktur in Anspruch nimmt und eben deshalb steuerpflichtig ist.
Dies würde aber im Ergebnis dazu führen, dass Auswanderer in 2 Staaten mit ihrem gesamten Einkommen steuerpflichtig werden. Um das zu vermeiden schließen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen. Oder genauer, Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.
Rein technisch werden sie Bestandteile des jeweiligen nationalen Steuerrechts. Sie sind so ausgelegt, dass die Finanzämter beider Länder völlig unabhängig voneinander arbeiten können. Und das geht dann i.d.R. nur so, für Einkommen aus den Quellen x,y,z hat das eine Land das Besteuerungsrecht und für Einkommen aus den Quellen k,l,m das andere.
Ganz wichtig dabei, der Steuerpflichtige hat kein Wahlrecht ob er seine Steuern im Lande A oder B bezahlen möchte, schließlich möchte keiner der beiden Finanzminister leer ausgehen. Deshalb sind die Vorschriften des DBA zwingend.
Nach dem derzeitigen DBA Deutschland Thailand gilt:
Für die Rente aus der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung obliegt das Besteuerungsrecht. nach Art. 18 I des Abkommens zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung bei Thailand.
Österreichern hier wird diese Vorschrift bekannt vorkommen.
Für eine Betriebsrente gilt:
Nach Art. 18 Abs.1 DBA-Thailand können Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit, die eine in einem Vertragsstaat (Thailand) ansässige Person bezieht, nur dann im Quellenstaat (Deutschland) besteuert werden, wenn diese Vergütungen bei der Ermittlung der Gewinne eines Unternehmens des Quellenstaates (Deutschland) oder einer in diesem Staat gelegenen Betriebsstätte als Ausgaben abgezogen werden. (Typ A)
Wird der Versorgungsanspruch vollständig durch Sicherungsvermögen bei einem Pensionsfond gedeckt, hat nach Art. 18 Abs.2 DBA-Thailand Thailand das Besteuerungsrecht. (Typ B)
Im Folgenden möchte ich noch einmal ganz allgemein die Regeln für die Besteuerung von in Thailand lebenden Deutschen erläutern. Dabei geht es nur um das Prinzip. Im Einzelfall kann es beliebig kompliziert werden und dann ist Beratung durch Fachleute fuer das thailändische Steuerrecht angesagt.
Vorab, das deutsche Finanzamt kennt seine Auswanderer sehr gut. Ich weiß nicht, wie weit die Überlegungen zu einem Datenaustausch zwischen beiden Ländern gediehen sind. Aber es ist für jeden Finanzminister unerträglich wenn ein Einkommen überhaupt nicht besteuert wird. Wenigstens einmal sollte es schon sein.
Personal income tax:
Taxpayers are classified into “resident” and “non-resident”. “Resident” means any person residing in Thailand for a period or periods aggregating more than 180 days in any tax (calendar) year. A resident of Thailand is liable to pay tax on income from sources in Thailand as well as on the portion of income from foreign sources that is brought into Thailand. A non-resident is, however, subject to tax only on income from sources in Thailand.
http://www.rd.go.th/publish/6045.0.html (http://www.rd.go.th/publish/6045.0.html)
Wichtig dabei ist, die Steuerpflicht in Thailand ist allein an die Aufenthaltsdauer im Lande geknüpft. Demnach ist es für die Steuerpflicht in Thailand völlig unerheblich, ob jemand noch da und dort oder sonst wo wohnhaft gemeldet ist.
Wichtig ist auch, an dieser Stelle greift das Doppelbesteuerungsabkommen und Thailand wird nur Steuern auf die Quellen erheben, für die es das Besteuerungsrecht hat. Für Thailand ist dann entscheidend was im DBA tatsächlich drin steht und dort ist Thailand das Besteuerungsrecht fuer bestimmte Renten zugewiesen. Einen Vorbehalt, dass dies anders ist wenn der Steuerpflichtige in D mit seiner Rente unbeschränkt steuerpflichtig ist, habe ich nicht gefunden. Zudem gilt für Deutschland, weise ich dem Finanzamt nach, dass ich mich mehr als 183 Tage in Jahr in Thailand aufgehalten habe, wird das in aller Regel von einer Besteuerung dieser Rente(n) absehen.
Und nun wird es spannend:
Thailand erhebt bei residents mit ausländischem Einkommen nur Steuern auf den Teil des Einkommens, der tatsächlich nach Thailand geflossen ist.
Einfach ist es wenn jemand nur eine DRV Rente und/oder Betriebsrente vom Typ B hat. Thailand hat dann das Besteuerungsrecht für den Teil der Rente(n), der tatsächlich nach Thailand geflossen ist. Trickreichen sei gesagt, auch das Finanzamt in Thailand weiß, dass man irgendwo von leben muss.
Einfach ist es wenn der Ausländer ein ausreichendes Einkommen in Thailand hat. Das unterlegt dann der thailändische Einkommenssteuer. Seine Rente(n) wird er nicht nach Thailand überweisen.
Einfach ist es wenn jemand ein ausreichendes Einkommen nur aus Quellen erzielt, für die D
Besteuerungsrecht hat. Thailand darf keine Steuern darauf erheben.
Kompliziert ist es wenn jemand sein Einkommen aus mehreren Quellen bezieht und Thailand das Besteuerungsrecht für die eine(n) Quelle(n) hat und Deutschland für die andere(n).
Kompliziert ist es wenn jemand vorträgt, aus seinem Vermögen zu leben und Rente(n) bezieht für die Thailand das Besteuerungsrecht hat.
An dieser Stelle ist zu bedenken, dass Thailand sein Besteuerungsrecht der hier lebenden deutschen Rentner faktisch nicht ausübt, so dass diese Fragen in Thailand nicht ausdiskutiert sind. Das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Pflicht zur Einkommenssteuerpflicht in Thailand und da sieht Thailand vor, dass sich der im Lande lebende „freiwillig“ zu melden hat.
Fazit, Recht ist immer nur das, was im Gesetz steht. Deshalb erleichtert ein Blick in das Gesetz die Rechtsfindung enorm.
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ich weis jetzt nicht 100%ig ob das hier her passt, aber vielleicht doch, und vielleicht interessiert es ja jemanden:
Nach Abmeldung in DE habe ich obwohl verheiratet ( und immer Lohnsteuer 3 hatte ),
plötzlich bei meiner letzten Gehaltsabrechnung, und bei meiner ersten BR Rente Lstkl. 6 bekommen. Daraufhin fing ich an beim Finanzamt nach zu fragen, was das eigentlich soll, und warum plötzlich Lstkl. 6.???
Die einfache und gnadenlose Antwort war, das wird bei allen so gemacht die sich aus DE
abmelden.
Daraufhin sagte mir das Finanzamt ich sollte mir das Formular herunterladen:
Was ich auch tat.
Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger
Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3, § 1a EStG für 201_
Danach fing ich an das Formular auszufüllen, und dann bin ich auf dem Punkt gestoßen:
Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde.
Dann fragte ich mich selbst wer könnte das wohl hier in Thailand bestätigen, und würde
das überhaupt eine Stelle machen.????
Mehrere Antworten, von mehreren Seiten, sagten oder schrieben mir, das es hier niemanden
gibt, also kein Amt die so etwas machen würden.
Ach ja ich hatte vorhin vergessen zu schreiben, warum ich das alles gemacht habe, ja nur
aus einem Grund, ich wollte wieder meine Steuerkl. 3 haben, bzw, wenigstens die Steuerkl. 1.
Da man ja bei einer Steuerkl. unheimlich viele Abzüge hat.
Daraufhin bin ich zur Deutschen Konsulin gegangen, die mir ein Schreiben gab, dafür ich
auch bezahlen musste. Das ich Rentner bin und hier Dauerhaft lebe, und das ausser dem meine Angaben der Wahrheit entsprechen, und das es mit Thailand ein Doppelbesteuerungsabkommen seit 1967 gibt.
Auch sprach ich darüber mit meiner Firma, über das Steuerdilemma, die Firma sagte mir
alles kein Problem das mir wir schon für Sie.
Daraufhin schickte man mir ein Formular das lautete:
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für das Kalenderjahr 201...
für beschränkt einkommensteuerplflichtige Arbeitnehmer
Das füllte ich auch aus, aber auch dort gab es dann diesen ominösen Punkt,
Ich bin Empfänger von Versorgungsbezügen §19 Abs.2 EStG. die nach 39d usw. usw.
und dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland.
denn ich aber gar nicht ausfüllte.
Danach schickte ich alles meiner Firma, das Formular, die Abmeldung aus DE, und auch
die Heir. Urkunde. Und das Amtliche Schreiben, mit Siegel von der Frau Konsulin.
Und man glaubt es kaum, nach ca. 4 Wochen, wurde die letzte Gehaltsabrechnung zurückgesetzt auf Lstkl. 1, sowie auch die BR Rente.
So einfach geht es, man muss nur Wissen wie.
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Die „goldene“ Regel für jemanden, der von D nach Thailand umziehen möchte und in D steuerpflichtiges Einkommen erzielt lautet:
Zieh nicht vor Juli um.
Wer sich länger als 6 Monate (183 Tage) im lfd. Kalenderjahr in D aufgehalten hat ist für dieses Kalenderjahr in D unbeschränkt steuerpflichtig. D.h. eine gemeinsame Veranlagung (mit 2 Grundfreibeträgen) ist möglich.
In Thailand ist er fuer dieses Jahr zugleich non resident.
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Arthurschmidt,Sabeidi,Danke fuer eure Beitraege. {*
Diese Informationen koennten doch fuer den Ein,oder Anderen Tip Member,der in TH lebt,oder demnaechst umziehen will,ganz interessant sein.
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Diese Informationen koennten doch fuer den Ein,oder Anderen Tip Member,der in TH lebt,oder demnaechst umziehen will,ganz interessant sein.
Sicherlich! Für jemanden, der allerdings in Thailand wirklich Steuern zahlt, ist das alles nur reine Theorie!
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Arthur,
vielen Dank für Deine Mühe das hier alles einzustellen.
Hoffe, die Gemeinde schätzt Dein Engagement.
Wenn nicht, lass uns mal - off record - austauschen!
Gruss Lung Tom
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Sicherlich! Für jemanden, der allerdings in Thailand wirklich Steuern zahlt, ist das alles nur reine Theorie!
Stimmt, den Thailandbezug habe ich nur des Themas wegen rein gebracht. Selbstverständlich weiß auch ich, dass in Thailand ein erheblicher Unterschied zwischen den Gesetzen und der Praxis herrscht.
Ich erinnere mich noch daran, dass die Österreicher hier auf Betreiben des Finanzamtes in Österreich nachweisen mussten, dass sie ihre Rente in Thailand ordnungsgemäß versteuern. Den Österreichern genügte ein einmaliger Nachweis. Jock z.B. berichtet, dass er das heute immer noch muss. In Kamala kenne ich etliche, die damals einmal Steuern gezahlt haben und damit hatte es sich.
Eigentlich ist es ganz einfach, wollten und könnten die Thai, die gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden.
Fuer Deutschland ist das keine Theorie.
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Für Rentenzahlungen der DRV aus Deutschland reicht die Angabe des Wohnsitzes z.B. in Thailand. Dann wird die Rente ohne Abzüge selbst auf ein Konto in Deutschland überwiesen.
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Für Rentenzahlungen der DRV aus Deutschland reicht die Angabe des Wohnsitzes z.B. in Thailand. Dann wird die Rente ohne Abzüge selbst auf ein Konto in Deutschland überwiesen.
genau so ist es.
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Für Rentenzahlungen der DRV aus Deutschland reicht die Angabe des Wohnsitzes z.B. in Thailand. Dann wird die Rente ohne Abzüge selbst auf ein Konto in Deutschland überwiesen.
Ohne Abzüge schon, das hat aber nichts mit der Versteuerung im Folgejahr zu tun.
Oder mit der Pflicht des Jährlichen Einkommenssteuer Nachweises.
Oderrrr??
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Ohne Abzüge schon, das hat aber nichts mit der Versteuerung im Folgejahr zu tun.
Oder mit der Pflicht des Jährlichen Einkommenssteuer Nachweises.
Oderrrr??
würde schon sagen, das, dass Pflicht ist. Oder, solange man nicht von Brandenburg dazu aufgefordert wird.
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Wenn das deutsche Finanzamt weiß, dass Du in Thailand lebst und nur eine DRV Rente (und/oder Betriebsrente für die Thailand das Besteuerungsrecht hat), lässt es Dich in Ruhe.
Wenn es das nicht von alleine macht solltest Du beantragen, zukünftig keine Steuererklärung mehr abgeben zu müssen. Hat bei mir funktioniert.
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Wer ausser einer DRV-Rente noch Kapitalertraege hat (zB aus Spareinlagen, die nicht dinglich abgesichert sind), fuer die TH das Besteuerungsrecht hat, wird auch ohne Antrag auf Freistellung von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklaerung nicht mehr vom FA behelligt.
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Steuerbefreiung für behinderte Ausländer
Neu sollen behinderte Ausländer den Einheimischen gleichgestellt werden. Ein Freibetrag bis zu THB 190'000 ist von der Steuer befreit.
But they must have a disability certificate approved by the Department of Empowerment of Persons with Disabilities, which operates under the Ministry of Social Development and Human Security, and be aged 65 or younger
https://www.bangkokpost.com/news/general/1389762/disabled-foreigners-to-get-tax-break (https://www.bangkokpost.com/news/general/1389762/disabled-foreigners-to-get-tax-break)
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Ich habe mich 2017 in Deutschland beim deutschen Einwohnermeldeamt abgemeldet. Als guter Staatsbuerger habe ich dies dem Finanzamt Neubrandenburg mitgeteilt. Heute kann die Antwort per mail. . ;} Hier der Text
Information:
seit 2005 sind im Ausland lebende Rentner grundsätzlich mit ihren aus Deutschland bezogenen Renten beschränkt einkommensteuerpflichtig.
Zu den in Deutschland steuerpflichtigen Einkünften gehören unter anderem Einkünfte, welche von den inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern, inländischen landwirtschaftlichen Alterskassen, inländischen berufsständischen Versorgungseinrichtungen und inländischen Versicherungseinrichtungen gezahlt werden.
Dies führt dazu, dass Sie grundsätzlich gesetzlich verpflichtet sind, bei dem zuständigen Finanzamt Neubrandenburg Ihre Einkommensteuererklärungen für die Veranlagungszeiträume ab 2005 abzugeben.
Gemäß den zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Thailand abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 18 Abs. 1 DBA ) wird das Besteuerungsrecht an deutschen Sozialversicherungsrenten, Ruhegehältern und der VBL ausschließlich dem Wohnsitzstaat, sprich dem Vereinigten Königreich Thailand, zugewiesen.
D.h. Ihre Sozialversicherungsrente (Altersrente) von der DRV ist dann ausschließlich in Thailand zu versteuern. Deutschland besteuert diese Rente dann nicht mehr.
Bezüglich Versorgungsbezüge (Betriebsrente) eines ehem. Arbeitgebers ist es auschlaggebend, wie dieser die Auszahlung steuerlich behandelt.
Es ist zu klären, ob die Betriebsrente direkt vom ehem. Arbeitgeber ausgezahlt wird oder von einem beauftragten Institut.
Weiterhin ist es wichtig, ob die Betriebsrente vom ehem. Arbeitgeber von diesem als Betriebsausgaben-Abzug voll oder nur mittelbar behandelt wird. Dies ist beim ehem. Arbeitgeber bzw. bei dessen zuständigem Finanzamt zu erfragen.
Sollte die Betriebsrente direkt vom ehem. Arbeitgeber ausgezahlt und voll als Betriebsausgaben-Abzug behandelt werden, so hat Deutschland das Besteuerungsrecht an dieser Rente und das Finanzamt des ehem. Arbeitgebers, das s.g. Betriebsstätten-Finanzamt, ist dann zuständig.
Sollte die Betriebsrente von einem vom ehem. Arbeitgeber beauftragten Institut ausgezahlt werden oder wird die Betriebsrente beim Arbeitgeber lediglich als mittelbarer Betriebsausgaben-Abzug behandelt, so hat in diesem Fall Thailand das Besteuerungsrecht.
Sofern sich Ihre Einkommens-, Vermögens- und persönlichen Verhältnisse (Wohnsitz) bzw. die deutschen Besteuerungsgrundsätze oder die zwischenstaatlichen Abkommen (DBA) nicht wesentlich ändern, brauchen Sie keine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben. Dies gilt solange, bis Sie vom Finanzamt gesondert zur Abgabe aufgefordert werden.
Erhalten Sie andere deutsche Einkünfte (außer der deutschen Rente) bleibt das bisherige Finanzamt bzw. ist das Betriebsstätten-Finanzamt zuständig.
Für die Besteuerung Ihrer Einkünfte im Jahr des Wegzuges ist noch Ihr zuständiges Wohnsitzfinanzamt in Deutschland zuständig. Aufgrund Ihrer Einkünfte sind Sie ggf. verpflichtet, im Jahr des Wegzuges sowie in den Vorjahren eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Ob Sie verpflichtet sind oder nicht, lassen Sie bitte von Ihrem zuständigen Wohnsitz-Finanzamt prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
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Jektor,
Super und Danke, das ist einmal was sehr hilfreiches, und Wissen wahrscheinlich die wenigsten. ;}
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Schließe mich dem voll an, besten Dank!!
Das war in diesem Jahr der beste und wichtigste Beitrag, den ich gelesen habe!!
Habe ich mir gelch kopiert, für alle Fälle...
{* {* ;} ;}
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Ja doch, ist schon ( fast ) ein alter Hut.
Die alles entscheidende Frage hier ist doch .:
Ab welcher monatlichen Rentenhöhe - greift sodann die TH - Steuer.
Möchte nochmals betonen, auch wenn es hier Niemanden gross interessieren wird - für mich überwiegen die Nachteile einer Abmledung aus der BRD.
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Hi,
2016, vor meiner Abreise nach Thailand war ich beim Finanzamt und habe mich über Steuern erkundigt: "Selbstverständlich müssen Sie hier Steuern für Ihre Pension zahlen, auch wenn Sie auswandern". Ich hab's so hingenommen.
Umso erstaunter war ich, dass ich meine Pension seit Januar 2018 ohne Abzüge erhalte. Ohne dass ich einen Antrag gestellt oder sonstwas unternommen habe. Das nehme ich dann auch so hin...
LG
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Wandat, hast Du Dich auch abgemeldet in Deutschland ? oder nur ausgewandert ( noch in Deutschland wohnhaft )
Lebensmittelpunkt wo ? single oder verheiratet ? ( geschieden ? )
Klaerende Punkte waeren hier noch angebracht.
Allein lebend ? dann kann man sich in Deutschland abmelden.
Frage auch an Jektor.
Ansonsten, {* prima. Steuern auf Renten {;
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,,, Ab welcher monatlichen Rentenhöhe - greift sodann die TH - Steuer ,,,
Wer sic h in der BRD ( Rentner ) abmeldet, sollte doch hier eine Auskunft geben können ???
Bei z. B. 1000.- Euro monatlicher Bruttorente in der BRD - werden d. d. Abmeldung schlappe 100.- Euro gespart. Zusätzliche sog. Betriebsrenten - sind ein anderes Thema.
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Zu diesem Thema wurde hier schon viel geschrieben,
Man sollte mal die Suchfunktion anwenden.
Grundsaetzlich:
fuer die Besteuerung kommt es nicht auf die Abmeldung an. Die Steuer richtet sich nach dem Aufenthalt, und zwar ueberwiegendem Aufenthalt.
Pensionen und Renten werden unterschiedlich besteuert.
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Ja ja, damit aber ist meine Frage ( noch ) immer nicht beantwortet.
Es sei denn - TH verfährt analog der Schweizer auch so mit den Deutschen.
Laut Swisslaw mit Büros in Pattaya und Bern müssten Renten gemäss Wortlaut des thailändischen Gesetzes zwar versteuert werden. Dies freilich nur in Fällen, in welchen die Rente im Jahr der Fälligkeit nach Thailand überwiesen wird.
Würden die Renten des Jahres 2015 zum Beispiel erst im Jahr 2016 nach Thailand geschickt, so gelte dies bereits als Vermögen und sei daher gesetzlich nicht steuerbar. «Der Verwaltungsaufwand wäre unverhältnismässig, wollte man für eine solche grenzüberschreitende Transaktion den Einkommensnachweis erbringen», steht auf der Website von Swisslaw zu lesen.
Es wäre ein Leichtes, das im Ausland angefallene Einkommen vor der Einfuhr nach Thailand auf einem Bankkonto ausserhalb Thailands zu parken. «Aus diesen Gründen verzichtet die thailändische Steuerbehörde zurzeit generell auf die Besteuerung von Renten aus dem Ausland.»
Sicher ist sicher: Reto Derungs von Swisslaw empfiehlt auf seiner Website, die Rente auf eine Schweizer Bank zwischenzulagern und dann das Geld von dort mit einem Dauerauftrag oder nach Bedarf auf eine thailändische Bank zu überweisen.
Quelle - Berner Zeitung 2016
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Habe nie auf Rente Steuern bezahlt }} ;} Nicht so viel Wind machen sonst werden die Amtsschimmel wach :D :] in D oder Th.
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Habe nie auf Rente Steuern bezahlt }} ;} Nicht so viel Wind machen sonst werden die Amtsschimmel wach :D :] in D oder Th.
genau so ist es, den Ball flach halten. [-] C--
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Die TH-Steuersaetze waren ja schon oefter Thema hier,so wie malakor es schreibt,einfach mal etwas suchen hier im Forum.
Moechte mal ein Beispiel geben,falls der Farang eine Steuererklaerung in TH abgeben moechte.
Nehmen wir mal eine Rente von 1000 Euro,bei einen Wechselkurs von 1 zu 40 .und kein weiteres Einkommen in TH an.
Also jaehliche Einnahmen von 480.000.-Baht.
Freibetrag neu 60.000,- 420.000.
Z,Zt Steuerfrei bis 150.000.- 270.000.
ueber 150.000 bis 300.000. 5% also 270.000. X 5% waeren somit 13.500,- Baht Steuern pro Jahr faellig.
Bin letzte Woche beim Finanzamt in Khonkaen gewesen,um meine Steuererklaerung abgegeben.Da ich ja bald auch Rentner werde habe ich mich etwas erkundigt. Dadurch habe ich auch erfahren,dass sich der Freibetrag von derzeit 60.000.Baht,laut der netten Finanzbeamtin, nicht nur fuer Thais sondern auch fuer Farangs ab dem 65.Lebensjahr zusaetzlich nochmal um 190.000 Baht erhoeht. Somit waeren dann in meinem oben genannten Beispiel 4.000 Baht jaehrlich zu versteuern.
Hoffe mein Beitrag war einigermassen verstaendlich.
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Gut. Dann muss ich keine Steuern zahlen. Gefällt mir ;D
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Du gehst freiwillig zu einem Th Finanzamt --C {[ bin empört :D :]
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Ich? Never ever.
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Du gehst freiwillig zu einem Th Finanzamt --C {[ bin empört :D :]
Isan Yamaha, meine Frau,und ich gehen schon 14 Jahre hier zum Finanzamt.Habs ja schon oefters hier Kund getan.Meine Einnahmen bestehen ausschliesslich aus Zinsen.Die Banken ziehen ja da immer automatisch 15% ab.Durch mein Gang zum Finanzamt hole ich mir wieder einen Teil davon.Allerdings wenn dann noch eine Rente dazu kommt,werden wohl Steuern faellig. {+
Natuerlich kommt es auf den Einzelfall an,aber fuer viele Farang-Rentner ist es vermutlich besser,wenn sie die Fuesse still halten,und keine schlafende Hunde wecken.
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Lebe hier seit 6 Jahren und bekomme meine Rente auf mein Konto, Brutto für Netto,
also ohne einen Euro Abzug, von De und ein bischen von den Ösis.
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Sabeidi {* und geniesse deine Steuerfreie Rente.
Habe gerade in meinem Beitrag 25 einen Rechenfehler festgestellt.
60.000 Freibetrag
150.000 Steuerfrei
150.000 bis 300.000 5% 7.500
300.000 bis 500.00 10% 12.000
somit waeren 19.500 Baht Steuern faellig
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Wandat, hast Du Dich auch abgemeldet in Deutschland ? oder nur ausgewandert ( noch in Deutschland wohnhaft )
Lebensmittelpunkt wo ? single oder verheiratet ? ( geschieden ? )
Klaerende Punkte waeren hier noch angebracht.
Allein lebend ? dann kann man sich in Deutschland abmelden.
Ja, ich habe mich abgemeldet und bin auf Grund der falschen Auskünfte des Finanzamtes in die Steuerklasse VI - Falle getappt.
Lebensmittelpunkt ist Thailand, ich bin geschieden und Single.
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Du gehst freiwillig zu einem Th Finanzamt --C {[ bin empört :D :]
Isan Yamaha, meine Frau,und ich gehen schon 14 Jahre hier zum Finanzamt.Habs ja schon oefters hier Kund getan.Meine Einnahmen bestehen ausschliesslich aus Zinsen.Die Banken ziehen ja da immer automatisch 15% ab.Durch mein Gang zum Finanzamt hole ich mir wieder einen Teil davon.Allerdings wenn dann noch eine Rente dazu kommt,werden wohl Steuern faellig. {+
Natuerlich kommt es auf den Einzelfall an,aber fuer viele Farang-Rentner ist es vermutlich besser,wenn sie die Fuesse still halten,und keine schlafende Hunde wecken.
Patthama, darf ich Dich fragen, was Du machst, dass Deine Einkünfte ausschließlich Zinseinkünfte sind? Wenn Dir die Frage zu privat ist, dann reagiere einfach nicht darauf.
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Wandat, hast Du Dich auch abgemeldet in Deutschland ? oder nur ausgewandert ( noch in Deutschland wohnhaft )
Lebensmittelpunkt wo ? single oder verheiratet ? ( geschieden ? )
Klaerende Punkte waeren hier noch angebracht.
Allein lebend ? dann kann man sich in Deutschland abmelden.
Ja, ich habe mich abgemeldet und bin auf Grund der falschen Auskünfte des Finanzamtes in die Steuerklasse VI - Falle getappt.
Lebensmittelpunkt ist Thailand, ich bin geschieden und Single.
genau das war auch mein Problem, ich hatte zwei Dinge gemacht, zum ersten bin ich zur Deutschen Konsulin, die mir bestätigte das ich Rentner bin
und hier keiner Arbeit nach gehe, mit Stempel, und alles was dazu gehörte. Zum zweiten, hat meine Firma den " Antrag auf Behandlung unbeschränkt
einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach Paragraph EstG 201 an das Finanzamt geschickt ", das muss aber jedes Jahr erneuert werden.
Somit habe ich wieder Steuerklasse 1 erhalten. Das hat aber nix mit der Rente, sondern nur mit der Betriebsrente zu tun.
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Sabeidi, ist dein Lebensmittelpunkt offiziell (steuerrechtlich) noch in Deutschland bekommst du keine Netto-Rente. Du könntest inzwischen schon richtig Geld verschenkt haben. Ich red aber nicht von Steuern, aber von Sozialabgaben. Anders weil Ösi?
Ich meine NICHT deine Bezriebsrente.
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Sabeidi, ist dein Lebensmittelpunkt offiziell (steuerrechtlich) noch in Deutschland bekommst du keine Netto-Rente. Du könntest inzwischen schon richtig Geld verschenkt haben. Ich red aber nicht von Steuern, aber von Sozialabgaben. Anders weil Ösi?
Ich meine NICHT deine Bezriebsrente.
Bin in DE seit 6 Jahren abgemeldet, zahle keine Sozialabgaben, zahle in DE keinen einzigen Euro, bin hier in Thailand Krankenversichert, und
das war es von meiner Rente wird kein einziger Euro abgezogen. Tut mir Leid, ist aber so. ;}
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Sabeidi, das heißt ja vermutlich, dass Du in Deutschland kein Haus/keine Wohnung mehr hast. Wo wohnst Du, wenn Du mal in DACH bist, oder bist Du niemals auf Besuch in Dach?
Und wenn Du abgemeldet bist hast Du in DACH auch keine Bankverbindung mehr? Wie hast Du das mit Bankkonto und so geregelt?
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Sabeidi, das heißt ja vermutlich, dass Du in Deutschland kein Haus/keine Wohnung mehr hast. Wo wohnst Du, wenn Du mal in DACH bist, oder bist Du niemals auf Besuch in Dach?
Und wenn Du abgemeldet bist hast Du in DACH auch keine Bankverbindung mehr? Wie hast Du das mit Bankkonto und so geregelt?
alles richtig, es gibt in DACH nix mehr, ausser die Bankverbindung die gibt es noch, und auf diese kommen auch alle Renten.
Und einmal im Jahr wird herunter überwiesen, so mache ich das.
Kenne aber einige hier, die machen das ganz anders, die lassen sich Ihre Rente hier her überweisen, und heben hier am Automaten soviel ab
wie sie brauchen, ich gehe zur Bank, und hebe nur einmal im Monat ab, wie damals in DE auch. Da ich ja weis was ich in Monat zu 99% brauche,
oder auch verbrauche.
Aber das ist ja ganz einfach alles.
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Sabeidi, seit ich mich in Deutschland abgemeldet habe nach Thailand, hat sich meine ausbezahlte Rente erhöht. Bin kein Fachmann, aber man sprach irgendwie von der Pflichtzahlung in die Pflegeversicherung, die nun nicht mehr abgezogen werden darf oder sowas. Aber wenn du es besser weißt, ist es ok für mich. Kann mich mit der Pflegeversicherung täuschen, hab aber jetzt monatlich gut 30 Euro mehr. Das ist so. Was du in Deutschland hast und was nicht ist völlig egal es zählt der Lebrnsmittelpunkt! Wohin geht die Post, will das Finanzamt was von dir? Bist doch nicht abgemeldet? Was ich mich langsamfrage bei manch Antwort, geht es ums Gesetz, oder um Schummeltricks? Halte mich ab jetzt raus.
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Sabeidi, also geht Bankverbindung in D auch ohne Meldeadresse in D. Das hat mir etwas Sorgen bereitet.
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Natürlich geht das - die z. B. comdirect / DKB, N26 etc. benötigen keine Meldeadresse in der BRD.
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Patthama, darf ich Dich fragen, was Du machst, dass Deine Einkünfte ausschließlich Zinseinkünfte sind? Wenn Dir die Frage zu privat ist, dann reagiere einfach nicht darauf.
[/quote]
Ich werde bestimmt nicht hier,und im somit im I-Net ueber mein Vermoegen,und Einnahmen berichten.
Kann dir nur mit zwei Spruechen helfen.
1.Fuer arme Eltern kannst du nichts dafuer,fuer arme Schwiegereltern aber schon. C--
2.Hier wird unser Rampo bestimmt auch mit einstimmen. Gott erhalte meine Gesundheit,und die Arbeitskraft meiner Frau. C--
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bin hier in Thailand Krankenversichert
Wobist Du krankenversichert? Bisher habe ich stets gelesen, dass Farangs sich hier nicht krankenversichern können.
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bin hier in Thailand Krankenversichert
Wobist Du krankenversichert? Bisher habe ich stets gelesen, dass Farangs sich hier nicht krankenversichern können.
im Gegenteil, Falangs sollten hier Krankenversichert sein, und jeder Falang sollte sich hier Kranken versichern lassen, ist aber nur meine Meinung.
Kann ja jeder halten wie er möchte, dafür bin ich ganz offen. Aber ohne mich.
Ich war sehr froh, nach meinem Unfall Anno 2015, das ich Krankenversichert war, denn sonst hätte ich die 400.000,- BT selber zahlen müssen,
so aber zahlte das die Versicherung, bis auf 30.000.-BT alles.
Und meine Krankenversicherung kostet mich lächerliche 28.000,-BT im Jahr. Aber klar, sie zahlt nur ab dem ersten Tag im Krankenhaus, sonst nix.
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Sabeidi, seit ich mich in Deutschland abgemeldet habe nach Thailand, hat sich meine ausbezahlte Rente erhöht. Bin kein Fachmann, aber man sprach irgendwie von der Pflichtzahlung in die Pflegeversicherung, die nun nicht mehr abgezogen werden darf oder sowas. Aber wenn du es besser weißt, ist es ok für mich. Kann mich mit der Pflegeversicherung täuschen, hab aber jetzt monatlich gut 30 Euro mehr. Das ist so. Was du in Deutschland hast und was nicht ist völlig egal es zählt der Lebrnsmittelpunkt! Wohin geht die Post, will das Finanzamt was von dir? Bist doch nicht abgemeldet? Was ich mich langsamfrage bei manch Antwort, geht es ums Gesetz, oder um Schummeltricks? Halte mich ab jetzt raus.
ja wenn das deine Fragen sind es doch einfach, ich bin seit 3 Jahren abgemeldet, und vor 6 Jahren, habe ich in DE, alles was es gab gekündigt, das ist doch nicht
so schwer zu verstehen. Es ist alles abgemeldet, und ja, ich mache dieses Jahr meinen wahrscheinlich letzten Steuerausgleich, für das letzte Jahr.
Und ja mein Lebensmittelpunkt ist seit 6 Jahren hier in Thaiand.
Was willst Du sonst noch Wissen, oder alles klar.????
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Bisher habe ich stets gelesen, dass Farangs sich hier nicht krankenversichern können.
Wo hast du denn einen solchen Schmarren gelesen?
Ich bin schon seit knapp 14 Jahren hier krankenversichert.
Zugegebenermassen haben die Versicherer hier wie ueberall auch bestimmte Aufnahmekonditionen, die musst du halt selber pruefen.
Viellleicht hilft dir aber dies weiter:
https://www.google.co.th/search?rlz=1C2PRFI_enTH761TH761&source=hp&ei=sZV7WpDLGITavgT6uoeoDQ&q=health+insurance+for+expats+in+thailand&oq=health+insurance+&gs_l=psy-ab.1.3.0l10.10058686.10062590.0.10066338.19.10.0.7.7.0.111.956.8j2.10.0....0...1c.1.64.psy-ab..2.17.968.0..0i131k1.0.78zBJPbMlqo
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bin hier in Thailand Krankenversichert
Wobist Du krankenversichert? Bisher habe ich stets gelesen, dass Farangs sich hier nicht krankenversichern können.
im Gegenteil, Falangs sollten hier Krankenversichert sein, und jeder Falang sollte sich hier Kranken versichern lassen, ist aber nur meine Meinung.
Kann ja jeder halten wie er möchte, dafür bin ich ganz offen. Aber ohne mich.
Ich war sehr froh, nach meinem Unfall Anno 2015, das ich Krankenversichert war, denn sonst hätte ich die 400.000,- BT selber zahlen müssen,
so aber zahlte das die Versicherung, bis auf 30.000.-BT alles.
Und meine Krankenversicherung kostet mich lächerliche 28.000,-BT im Jahr. Aber klar, sie zahlt nur ab dem ersten Tag im Krankenhaus, sonst nix.
Warum sollten sich alle Farangs hier in Thailand krankenversichern lassen? Nur weil sie nicht Zweiradfahren koennen so wie du?
Oder wie oder was?
fr
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Sabeidi, 6 Jahre Thailand? Rechne mal nach. Eher doch 5 Jahre? Wenn ich merke Ge. es wird da schon geflunkert lasse ich lange Diskussionen bleiben. Ging mirnur um die oft gehörte Meinung Abmeldung Deutschland hat nur Nachteile. Alles in Ordnung. Kein Problem. [-]
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Franzi, muss Sabeidi in schutz nehmen. Der kann scho fahrn ist nur meist 30 km/h zu schnell. Berüchtigter Phuket Patong Raser! Das geht nich immer gut. ]-[
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Bruno99, hast Recht, meint er man kommt nicht in die staatliche Versicherung? Das würde stimmen. Früher ging das hier und da auch mal heute nicht . 30 Baht und so. Muss dann heissen: Geht nur als privat versichert. Frage mich: Sollte DACH das im Gegenzug mit Thais auch so machen?
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bin hier in Thailand Krankenversichert
Wobist Du krankenversichert? Bisher habe ich stets gelesen, dass Farangs sich hier nicht krankenversichern können.
im Gegenteil, Falangs sollten hier Krankenversichert sein, und jeder Falang sollte sich hier Kranken versichern lassen, ist aber nur meine Meinung.
Kann ja jeder halten wie er möchte, dafür bin ich ganz offen. Aber ohne mich.
Ich war sehr froh, nach meinem Unfall Anno 2015, das ich Krankenversichert war, denn sonst hätte ich die 400.000,- BT selber zahlen müssen,
so aber zahlte das die Versicherung, bis auf 30.000.-BT alles.
Und meine Krankenversicherung kostet mich lächerliche 28.000,-BT im Jahr. Aber klar, sie zahlt nur ab dem ersten Tag im Krankenhaus, sonst nix.
Warum sollten sich alle Farangs hier in Thailand krankenversichern lassen? Nur weil sie nicht Zweiradfahren koennen so wie du?
Oder wie oder was?
fr
eine Krankenversicherung, mein lieber, ist nicht nur dafür da, ob man Zweiradfahren kann oder nicht, sondern hat für noch etwas mehr einen Sinn.
Aber wenn Du dich nicht Krankenversichern willst, ist das ja dein Problem, und ich kann Zweiradfahren, nur Öl auf der Strasse oder auch Benzin,
auf den ich damals ausrutschte, das kann halt jeden passieren, und ist mir, nach 25 Jahren Thailand das erste mal passiert.
Aber eine Krankenversicherung ist in meine Augen unerläßlich, bin auch schon hier Leistenbruch operiert worden, und hatte auch keinen Bath dafür bezahlt,
dreimal darfst du Raten warum, ich war Krankenversichert. Aber das ist doch alles Sch. egal. das muss jeder für sich entscheiden. C--
So einfach ist das mein Franzi, ob Du es glaubst oder auch nicht. ;} C-- :]
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Thema ist zwar Steuern in Thailand aber ich gehe mit sabeidi konform,ich habe
jetzt hier in TH auch Krankenversicherung abgeschlossen.
2 1/2 Jahrzehnte ohne hat gereicht,man wird nicht älter und wenn der letzte
Lebensabschnitt hier sein soll ist das in meinen Augen ein muss.Die
Aufnahmebedingungen werden ja ab einem gewissen Alter ja nicht leichter.
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man wird nicht älter und wenn der letzte
Wie machst du das?? Nicht älter, ewige Jugend, Wahnsinn! ;D ;D
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Für die Steuererklärung 2017 hatte ich nur die beiden Einkommensarten Betriebsrente vom Arbeitgeber und die gesetzliche Rente zu versteuern da beide Renten als Brutto überwiesen worden sind. Ich habe mich dann an das FA Neubrandenburg wegen der Zuständigkeit gewendet. Nachdem ich den Mitarbeiter dort meine beiden Einkommensarten genannt hatte bekam ich die Antwort: Ja wir sind für Rentner im Ausland zuständig, aber nur, wenn ihre einzige Einkommensart die gesetzliche Rente ist. Da ich noch eine weitere Einkommensart hätte, müsse ich wieder an das bisher zuständiges FA wenden. Ich habe dann mein bisher zuständiges FA die Antwort des FA Neubrandenburg mitgeteilt und gefragt ob die korrekt sei und ob ich die Steuererklärung wieder zu ihnen senden soll. Ich bekam dann die Antwort, dass ich Steuererklärung wieder zu ihnen senden soll.
Bis hierher war die Welt noch in Ordnung. Doch dann kam der Schock für mich.
Als ich mich mit einer Frage (die nicht meine aktuelle Steuerklärung betraf) an mein bisher zuständiges FA gewandt hatte und meine Steuernummer genannt hatte, hat die Mitarbeiterin folgendes Statement abgegeben: Ich kann ihnen keine Auskunft mehr geben. Uns wurde gesagt, dass wir nicht mehr für sie zuständig sind und alle sie betreffenden Unterlagen zum FA ihres Arbeitgebers senden sollen. Sie hat mir dann noch eine Telefonnummer vom FA meines Arbeitgebers gegeben, allerdings hatte diese Telefonnummer ein 0 am Ende. Mehr könne sie mir nicht sagen. Etwas später kam dann die schriftliche Bestätigung meines bisher zuständiges FA, dass meine Steuerklärung bzw. Unterlagen dem FA meines Arbeitsgebers zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung übersandt wurden.
Ich habe dann versucht das Ganze für mich aufzulösen um es zu verstehen.
Ich hatte 2 Einkommensarten in der Steuerklärung angegeben. Hat jetzt das bisher zuständigen FA die Anlage R bearbeitet und dann Steuererklärung an FA meines Arbeitsgebers zur weiteren Bearbeitung übersandt? Von so einer Arbeitsteilung hatte ich noch nie gehört und würde auch nicht zur Aussage passen, dass sie nicht mehr für mich zuständig sind. Ich kann mir auch nicht vorstellen das beide Einkommensarten jetzt vom FA meines Arbeitsgebers bearbeitet werde. Ich hatte früher schon einmal eine Frage an das FA meines Arbeitsgebers wegen Zuständigkeit gestellt und folgende Antwort erhalten: Ja wir sind für ihren Arbeitgeber zuständig, aber steuerlich nur für Körperschaften und nicht für Einzelpersonen zuständig. Also blieb die Frage offen wo ist die Anlage R geblieben? Ich habe dann die Info gefunden, das für die gesetzliche Rente Thailand zuständig ist. Dadurch machte es alles wieder einen Sinn. Wenn man die Anlage R aus der Steuerklärung nimmt, weil man sie nicht besteuern kann, dann bleibt als einziges Einkommen die Betriebsrente, wo dann die Zuständigkeit beim FA meines Arbeitgebers liegt. Da es nichts anderes zu besteuern gibt ist auch mein bisher zuständiges FA nicht mehr für mich zuständig.
Im Moment ist noch alles hypothetisch für mich. Da ich von keinem FA zurzeit eine Antwort bekomme, hoffe ich das ich im Forum eine Antwort bekomme ob meine Gedanke richtig sein könnten oder wenn nicht, was es vielleicht sonst für das alles geben könnte.
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In den §§ 16 ff Abgabenordnung ist geregelt, welches Finanzamt zuständig ist.
Schaust Du auch mal hier:
http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/wirueberuns/die-zustaendigkeit-des-finanzamtes-neubrandenburg/ (http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/wirueberuns/die-zustaendigkeit-des-finanzamtes-neubrandenburg/)
Bitte prüfe unbedingt, ob Deutschland oder Thailand das Besteuerungsrecht für Deine Betriebsrente hat.
Anhaltpunkt:
Viele Arbeitgeber haben ihre Betriebsrentenverpflichtungen in einen Pensionsfonds oder Ähnliches ausgelagert. In diesem Fall hat Thailand das Besteuerungsrecht. Zahlt der Arbeitgeber direkt zu Lasten seiner GuV Rechnung hat Deutschland das Besteuerungsrecht.
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Es ist eine Betriebsrente, wo das Steuerrecht Deutschland hat. Die Betriebsrente wurde vom Arbeitgeber ins Leben gerufen. Der Arbeitgeber hat jedes bekannt gegeben mit wieviel Prozent er das das Geld was schon eingezahlt wurde verzinst. Auch die Auszahlung läuft über die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers. Ich habe auch schon einmal eine Gehaltsabrechnung bekommen wo die Rente und die dazu ermittelte Steuer zu sehen war. Steuer und Soli wurden auch wie beim Lohn an das zuständige FA des Arbeitsgebers abgeführt.
Ich habe auch kein Problem damit, dass jetzt das zuständige FA des Arbeitsgebers auf Grund meiner Einkommensart für mich zuständig ist. Es ist mir auch egal, wo ich meine Steuerklärung hinsenden soll, wer dann Bescheid erstellt und die Steuer dann erhält. Ich muss so oder so eine Steuerklärung machen auch Steuern bezahlen. Was ich nicht verstehe, warum um diesen Vorgang so ein Geheimnis gemacht wird. Auch wenn der Wechsel der Zuständigkeit für mich erfolgte, weil man die gesetzliche Rente nicht mehr in Deutschland versteuert, weil Thailand das Recht auf die Besteuerung hat, kann kein so großes Geheimnis sein. Es sei denn, dass ich dadurch finanzielle Nachteile in Deutschland habe.
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Rechne mal damit dass Du in D mit Deiner Betriebsrente in D beschränkt steuerpflichtig wirst.
Das kostet: Einkommen plus Grundfreibetrag; davon Steuern lt. Grundtabelle.
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Das sind doch (nachlaufende) Einkuenfte aus nichtselbstaendiger Taetigkeit, Par. 19 ESTG. Lohnsteuer wird einbehalten.
Bei beschraenkter Steuerpflicht ist die EST mit dem Lohnsteuerabzug abgegolten.
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Genau das hatte ich befürchtet. Ich hatte schon zweimal den Antrag auf unbeschränkte Besteuerung gestellt und auch erhalten. Deshalb hatte ich auch schon überprüft, welche Auswirkung die neue Situation auf einen neuen Antrag hat. Ich wusste ich auch welche Bedingungen dafür zu erfüllen sind. Da meine gesetzliche Rente höher war als meine Betriebsrente brauchte ich nicht erst rechnen, um zu erkennen, dass ich die 90 % für das deutsche Einkommen nicht erfülle. Auch die zweite Bedingung konnte ich erfüllen da die Höhe der gesetzlichen Rente über den Grundfreibetrag lag. Das die gesetzliche Rente jetzt von Thailand versteuert wird kann man ja noch verstehen. Das man aber dafür in Deutschland bestraft wird und mehr Steuern bezahlen muss, das versteht wohl keiner. Die reine Berechnung ist zwar richtig, aber warum hat man diese Konstellation erst zugelassen. Ich denke, dass die Tatsache, dass Thailand jetzt die gesetzliche Rente versteuert und ich dafür in Deutschland mehr Steuern bezahlen muss, die Gründe für diese Geheimniskrämerei sind. Man wollte mir wohl nicht sagen, was auf mich zukommt.
Ich habe einen Hinweis erhalten, dass man wohl zurzeit dabei ist für mich ein Konto einzurichten. Ich vermute, dass mein Arbeitgeber dann die Steuer und den Soli für die Rente berechnet, dann beide an sein FA überweist und mir dann das Netto auf mein Konto überweist. Ich habe kein Problem damit. Ich finde es sogar gut so, weil es bei der Gehaltsabrechnung mit der Lohnsteuer auch so gemacht wurde
Wenn das was Malakor schreibt, dass bei beschränkter Steuerpflicht ist die EST mit dem Lohnsteuerabzug abgegolten auch für die Betriebsrente gilt, muss ich dann noch eine Steuererklärung abgeben, wenn die Betriebsrente mein einziges Einkommen ist, wo Deutschland das Steuerrecht hat?
Vielen Dank für die Hilfe. Auch wenn das, was da wahrscheinlich auf mich zukommen nicht sehr erfreulich ist, so kann ich mich jetzt darauf einstellen.
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Fuer die DRV Rente hat TH das Besteuerungsrecht. Ob die Besteuerung auch durchgefuehrt wird, steht auf einem anderen Blatt.
Eine Steuererklaerung brauchst du nicht abzugeben, weil die EST mit dem Lohnsteuerabzug abgegolten ist.
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Tut mir Leid ich verstehe das ganze hier nicht.
Ich habe auch eine Betriebsrente, und eine normale Rente, meine Fa. hat für mich zum ersten die Lohnsteuerklasse 1 eingefordert, selbstverständlich musste
ich vorher, den Antrag auf unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer ausfüllen ( und das jedes Jahr zum Jahresende ).
Das bekommt die Fa. jedes Jahr neu von mir, und die Fa. reicht es dann an eine Körperschaft weiter. Damit ist der Fall schon für mich erledigt.
Ok, zum zweiten bekomme ich auch eine normale Rente, bei der nichts abgezogen wird, rein garnix, keine KV, kein Soli nix, die Rente bekomme ich Brutto für Netto. Und ich denke mal ich habe vor 1 Monat meine wahrscheinlich letzte Einkommenssteuererklärung eingereicht.
Aber schauen wir einmal, wie es weitergeht.??? Beim letzten Telefonat, sagte mir der Finanzbeamte, Ihre Steuernummer wird gestrichen.
HAHAHAHAHA warum aber, konnte er mir nicht sagen. --C
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}} }} }} Sehr gut, berichte bitte weiter!!
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}} }} }} Sehr gut, berichte bitte weiter!!
meinst Du mich.????
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Wer sich fuer den Antrag auf Behandlung als unbeschraenkt Steuerpflichtiger interessiert, moege deswegen meinen Beitrag von 2015 lesen:
http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=17503.0
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}} }} }} Sehr gut, berichte bitte weiter!!
meinst Du mich.????
Ja, na klar, steht doch gleich unter deinem Beitrag! ;D ;D
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meinst Du mich.????
Ja, na klar, steht doch gleich unter deinem Beitrag! ;D ;D
ja aber ich habe im Moment ja nix zu berichten.
Ausser das ich denke das Du genau so wie ich Alom Di bist, jeden Tag gut drauf bist. ;] C-- ;}
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Ja, danke, klar, alom, kriege jetzt auch seit Ende März 2 Renten, wunderbar.
Denke, weil ich, wie diu auch, in D abgemeldet, es ähnlich verlaufen wird.
Außerdem weiß ich mir zu helfen... ;D
Steuern zahlen und in D keine Vorteile mehr haben, ist bei mir nicht vorgesehen.
}}
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Fuer die DRV Rente hat TH das Besteuerungsrecht. Ob die Besteuerung auch durchgefuehrt wird, steht auf einem anderen Blatt.
Eine Steuererklaerung brauchst du nicht abzugeben, weil die EST mit dem Lohnsteuerabzug abgegolten ist.
Genau so ist es. Mit dem zuständigen FA noch vereinbaren, daß künftig die ESt-Erklärung entfällt.
Gilt natürlich nur wenn man keine weiteren Einkünfte hat.
Gruß Wolfgang
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Ich habe einige Fragen und hoffe, dass ich hier darauf eine Antwort bekommen kann:
Kann mir jemand sagen welcher Steuersatz hier wie und wo berechnet wird:
Das im Ausland versteuert Einkommen, unterliegt dann nämlich nicht mehr der Besteuerung in Deutschland. Es findet aber Berücksichtigung bei der Berechnung des Steuersatzes zur Besteuerung weiterer Einkommen in Deutschland.
Wie kann man denn dem thailändischen Finanzamt beweisen, das man im dem Steuerjahr kein Einkommen in Thailand hatte ?
Wie geht denn das thailändischen Finanzamt mit Einkommen aus Zinsen um, die als steuerfrei erklärt wurden ?
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@Lutz 2013
Hast du ueberhaupt eine thailaendische Steuernummer ?
Nach meiner Erfahrung nimmt das Finanzamt als Steuerbemessungsgrundlage
bei den "normalen" Auslaendern (Rentnern) nur das Bankbuch mit den Gut-
schriften aus dem Ausland als Basis der Steuerberechnung.
Damit ergeben sich Moeglichkeiten,die zu nuetzen sind.
Bist du bisher steuerlich unbekannt,wuerde ich um jedes thailaendische Finanz-
amt einen weiten Bogen machen.
Jock
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Hallo Jock,
Sorry, deine Antworten zeigen mir, dass aus einen meinen Fragen nicht zu erkennen war, um was es mir ging. Wenn man in Deutschland einen Antrag auf unbeschränkt steuerpflichtig stellt, muss man vom Thailändischen Finanzamt beglaubigtes Einkommensnachweis über sein Einkommen in Thailand beifügen. Auch wenn man kein Einkommen in Thailand hatte, muss das beglaubigt werden. In dem Fall steht dann bei Einkommen eine 0 drin.
Steuerjahr 2016 2 Zinsauszahlung für Sparbuchanlagen
Die Mitarbeiterin vom thailändischen Finanzamt nahm dann alle meine Unterlagen und hat sich erst einmal entfernt. Als sie wiederkam hat sie dann mir erklärt, um diese Bescheinigung zu bekommen, müsse ich vorher eine Steuererklärung über dieses Einkommen machen. Das hätte sie dieses Mal für mich gemacht, aber für das nächste Mal müsste ich das dann vorher selber machen. Sie hat mir dann alle notwendigen Daten gegeben Steuernummer, Link fürs Internet und auch die Zugangsdaten für die Site. Ich bekam dann auch den Einkommensnachweis nach ein paar Tagen per Post zugesandt.
Steuerjahr 2017 1 Zinsauszahlung für Sparbuchanlagen Laufzeit 5 Monate Okt 2016 -Feb 2017
Ich habe die geforderte Steuererklärung im Internet abgegeben und ausgedruckt. Dann bin ich mit allen Unterlagen zum thailändischen Finanzamt gegangen und hatte auch wieder die gleiche Mitarbeiterin wie im Jahr davor. Als dann auf mein Einkommen in Thailand gesehen hatte, dann ging es los und die Fragen die sie dann stellte hatten auch einen ganz anderen Tonfall.
Warum ist das Einkommen so niedrig, wo ist das ganze Geld geblieben, was haben sie mit dem ganzen Geld gemacht, haben sie das Geld wieder angelegt? Meine Antwort war Ja ich habe das Geld wieder angelegt. Sie nahm dann alle Papiere mit und ich ging dann auch wieder nach Hause.
Nach kurzer Zeit kam der Anruf vom Finanzamt, ich solle vom Anlagebuch und meinem Bankbuch Kopien machen und dann damit wieder zum Finanzamt kommen. Die Anlage die sie sehen wollte ging über 12 Monate vom Feb 2017 -Feb 2018. Da wir uns im März 2018 befanden, habe ich auch noch die das Buch für die aktuelle Anlage mitgenommen die auch über 12 Monate vom Feb 2018 -Feb 2019. Als ich wieder im Finanzamt war, hat sie dann meine Aussage bestätigt bekommen, dass ich das Geld wieder angelegt hatte. Aber es ging weiter. Das Buch ist ja auch schon wieder geschlossen. Ja sagte ich, die Anlage ging doch auch nur bis Feb 2018. Ich habe dann gleich weiter gemacht und ihr die Zinsen dieser Anlage im Bankbuch gezeigt und auch das Buch mit der neuen Anlage gezeigt.
Vielleicht ist es jetzt etwas besser verständlich, warum ich die beiden Fragen gestellt habe.
Wie kann man denn dem thailändischen Finanzamt beweisen, dass man einem Steuerjahr kein Einkommen in Thailand hatte ?
Wie geht denn das thailändischen Finanzamt mit Einkommen aus Zinsen um, die als steuerfrei erklärt wurden ?
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Ich bekomme von meinem Arbeitgeber eine Betriebsrente als Brutto auf mein Konto überwiesen. Da er keine Steuer an das Finanzamt überweist, muss ich dann die gesamte Steuer wenn der Steuerbescheid kommt an das Finanzamt überweisen.
Kann der Arbeitgeber meine Steuerschuld übernehmen und an das Finanzamt überweisen bevor der Steuerbescheid kommt und ich dadurch keine Steuer mehr an das Finanzamt überweisen muss? Er würde dann danach die gesamte Steuerschuld von mir erstattet bekommen.
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In den meisten Fällen wurde auf anfallende Betriebsrente bereits Lohnsteuer bezahlt. Wird also eine Betriebsrente fällig, die auf einem steuerpflichtigen Umlageverfahren basiert, fällt für den Rentner nach Paragraf 22 des EStG nur Steuer in Höhe des Ertragsanteils an. Die Umlagen wurden bereits versteuert, vom Arbeitgeber pauschal und vom Arbeitnehmer im Zuge der Gehaltsabrechnung. Ebenfalls nur nach Ertragsanteil wird Rente aus Pflichtbeiträgen vor 1978 besteuert.
Wurde die Rente aus steuerfreien Umlagen finanziert, unterliegt sie zu 100 % der Steuerpflicht. Ebenso müssen steuerbefreite Pflichtbeiträge des Arbeitgebers vollständig versteuert werden.
Zudem sind Rentner seit dem Jahr 2004 verpflichtet die allgemeinen Arbeitnehmer-Sozialabgaben (Krankenkassenbeitrag und Pflegeversicherung) prozentual von Ihrem Betriebsrentenvolumen abzuführen.
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In den meisten Fällen wurde auf anfallende Betriebsrente bereits Lohnsteuer bezahlt. Wird also eine Betriebsrente fällig, die auf einem steuerpflichtigen Umlageverfahren basiert, fällt für den Rentner nach Paragraf 22 des EStG nur Steuer in Höhe des Ertragsanteils an. Die Umlagen wurden bereits versteuert, vom Arbeitgeber pauschal und vom Arbeitnehmer im Zuge der Gehaltsabrechnung. Ebenfalls nur nach Ertragsanteil wird Rente aus Pflichtbeiträgen vor 1978 besteuert.
Wurde die Rente aus steuerfreien Umlagen finanziert, unterliegt sie zu 100 % der Steuerpflicht. Ebenso müssen steuerbefreite Pflichtbeiträge des Arbeitgebers vollständig versteuert werden.
Zudem sind Rentner seit dem Jahr 2004 verpflichtet die allgemeinen Arbeitnehmer-Sozialabgaben (Krankenkassenbeitrag und Pflegeversicherung) prozentual von Ihrem Betriebsrentenvolumen abzuführen.
Bei mir wird garnix abgeführt, ich zahle schon seit dem ich hier angekommen bin keine Pflichtvers. keine Krankenvers. garnix mehr.
Seit meiner passiven ATZ zahle ich das alles nicht mehr. Bin aber hier Krankenvers. seit 6 Jahren.
Auch wurde nach Abmeldung in DE, meine Steuerkl. sofort auf 6 gesetzt, dann übernahm alles meine Fa. damit die Lst. Klasse wieder auf 1 gesetzt wurde.
Mache aber nach wie vor einen Einkommenst. Ausgleich.
So einfach ist das alles. ;}
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Boah eh,
das liest sich ja gar nicht wie Sommer, Sonne, Freiheit!
Eher:
Es nüzt nichts, das Weite zu suchen, man findet nur eine andere Nähe!
Gruß
TL ;)
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@sabeidi@
Bei mir wird garnix abgeführt ,,,,
Schon klar - bei Abmeldung aus der - BRD -
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Ich habe heute Post vom Finanzamt Berlin Neukölln erhalten. Darin steht, das mir das Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt hat. Das Finanzamt ist doch gar nicht für mich zuständig. Ich habe als einziges Einkommen in Deutschland eine Betriebsrente für die das Finanzamt meines Arbeitgebers zuständig ist.
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Das ist die Steuer Identifikationsnummer,die bekommt jeder die gilt das ganze Leben.
-
Nein, die Steuer Identifikationsnummer habe ich schon einige Jahre lang. Mein voriges Finanzamt hatte mir mündlich erklärt, das sie nicht mehr für mich zuständig sind. Der Brief vom FA Neukölln ist datiert vom 13.04.2018. ich habe dann von meinem vorherigen FA einen Brief datiert vom 15.04.2018 erhalten, in dem man mir mitgeteilt hat, das man meine Steuererklärung mit den entsprechenden Unterlagen an das FA meines Arbeitgebers zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung übersandt haben. Das FA meines Arbeitgebers ist steuerlich nur für Körperschaften zuständig und nicht für Einzelpersonen. Es darf daher meine Steuerklärung nicht bearbeiten.
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Da hilft dir dein Steuerberater weiter.
Wohnst du in D oder Th ?
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Ist diese Aussage korrekt: Das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers ist dann zuständig, wenn er Steuerpflichtige außer der Betriebsrente und der gesetzlichen Rente, auf die Deutschland kein Recht auf Besteuerung hat, kein weiteres Einkommen hat, auf das Deutschland das Recht der Besteuerung hat.
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Ich habe Heute den Steuerbescheid für 2017 vom FA Neukölln erhalten. Allerdings ist für mich ersichtlich, dass in das zu versteuernde Einkommen auch die Gesetzlich Rente mit eingeflossen ist.
Das dürfte doch aber gar nicht sein, weil doch das Recht auf die Steuererhebung für die Gesetzliche Rente laut DBA bei Thailand liegen sollte.
Kann ich jetzt gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen?
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Ja, Einspruch.
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Ich habe gegen den Bescheid für 2017 Einspruch eingelegt.
Der Einspruch wurde akzeptiert und das FA hat die Daten der gesetzlichen Rente komplett aus der Berechnung der Einkommenssteuer entfernt.
Dann wurde mir der geänderte Bescheid wieder zugesandt.
Ich möchte mich bei Allen hier bedanken, die mir mit Ihrem Rat geholfen haben bis hierher zu kommen.
Eine Frage habe ich trotzdem noch. Brauche ich jetzt bei der Steuererklärung für 2018 die Gesetzliche Rente nicht mehr mit angeben
Ich habe dann nur noch die Betriebsrente zu berücksichtigen.
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Nicht angeben.
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Haben Sie Ihre Einkommenssteuererklärung schon abgegeben? Die Sonderverlängerung COVID-19 bis zum 31. August ist fast abgelaufen. Bisher haben 9,57 Millionen Steuerzahler ihre Steuererklärung eingereicht. Es gibt immer noch 2 Millionen, die noch keine abgegeben haben.
Es gibt nur 11 Millionen Steuerzahler in Thailand. Die Mehrheit zahlt keine Steuern.
https://mobile.twitter.com/RichardBarrow/status/1296614178187182082 (https://mobile.twitter.com/RichardBarrow/status/1296614178187182082)
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Haben Sie Ihre Einkommenssteuererklärung schon abgegeben? Die Sonderverlängerung COVID-19 bis zum 31. August ist fast abgelaufen. Bisher haben 9,57 Millionen Steuerzahler ihre Steuererklärung eingereicht. Es gibt immer noch 2 Millionen, die noch keine abgegeben haben.
Es gibt nur 11 Millionen Steuerzahler in Thailand. Die Mehrheit zahlt keine Steuern.
https://mobile.twitter.com/RichardBarrow/status/1296614178187182082 (https://mobile.twitter.com/RichardBarrow/status/1296614178187182082)
Mein Gott, das habe ich völlig verschlafen, werde ich umgehend nachholen :(
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Ich habe Heute den Steuerbescheid für 2017 vom FA Neukölln erhalten. Allerdings ist für mich ersichtlich, dass in das zu versteuernde Einkommen auch die Gesetzlich Rente mit eingeflossen ist.
Das dürfte doch aber gar nicht sein, weil doch das Recht auf die Steuererhebung für die Gesetzliche Rente laut DBA bei Thailand liegen sollte.
Kann ich jetzt gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen?
Für alle die sich mit dem Gedanken tragen ihren Wohnsitz nach Thailand zu verlegen.
Ich habe mein Finanzamt darüber informiert und die schriftliche Bestätigung erhalten zukünftig in Deutschland keine Einkommenserklärung mehr abgeben zu müssen, das betrifft meine LVA Rente und meine Betriebsrente.
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Das Finanzministerium strebt an, 500.000 Personen in das Steuersystem einzubeziehen, darunter Online-Händler und Influenzer, YouTubers und Freiberufler.
https://www.bangkokpost.com/business/2020179/revenue-department-plan-intends-to-add-some-500-000-taxpayers (https://www.bangkokpost.com/business/2020179/revenue-department-plan-intends-to-add-some-500-000-taxpayers)
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Ich gehe Ende 2023 in Rente und ziehe mit meiner Frau und Tochter 2024 nach Thailand. ;}
Ich habe unendlich viel recherchiert wegen der Steuern bei Rentnern. Überall bekomme ich was anderes erzählt.
Dieser Artikel (vor allem die ersten beiden Seiten) ist das mit Abstand Verständlichste was ich dazu lesen konnte.
Ich spreche ausschließlich von einer gesetzlichen Rente.
Wegen dem DBA zwischen der BRD und Thailand brauche ich auf die gesetzliche Rente in Deutschland keine Steuern zu bezahlen, da ich mich in Deutschland komplett abmelden werde.
Die Rente wird von der gesetzlichen Rentenversicherung komplett ausbezahlt. Gesetzliche Kranken und Pflegeversicherung wird nicht abgezogen.
Vielen Dank nochmal für diesen Artikel. {*
-
Dieser Artikel (vor allem die ersten beiden Seiten) ist das mit Abstand Verständlichste was ich dazu lesen konnte.
Welcher Artikel?
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Dieser Artikel (vor allem die ersten beiden Seiten) ist das mit Abstand Verständlichste was ich dazu lesen konnte.
Welcher Artikel?
Das Thema hier "Steuern in Thailand" von arthurschmidt2000 eröffnet.
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Du wirst hier ausser der MWST wenn du einkaufen gehst keine Steuern bezahlen aus Rentner ... wenn du hier arbeitest dann schon, aber das erledigt die Buchhaltung für dich.
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Ich gehe Ende 2023 in Rente und ziehe mit meiner Frau und Tochter 2024 nach Thailand. ;}
Ich habe unendlich viel recherchiert wegen der Steuern bei Rentnern. Überall bekomme ich was anderes erzählt.
Dieser Artikel (vor allem die ersten beiden Seiten) ist das mit Abstand Verständlichste was ich dazu lesen konnte.
Ich spreche ausschließlich von einer gesetzlichen Rente.
Wegen dem DBA zwischen der BRD und Thailand brauche ich auf die gesetzliche Rente in Deutschland keine Steuern zu bezahlen, da ich mich in Deutschland komplett abmelden werde.
Die Rente wird von der gesetzlichen Rentenversicherung komplett ausbezahlt. Gesetzliche Kranken und Pflegeversicherung wird nicht abgezogen.
Vielen Dank nochmal für diesen Artikel. {*
Ist das wirklich so ?
Ich verstehe das DBA § 18 Abs 2 & 3 anders !?
Bin aber kein Steuerprofi.
Es wäre für mich sehr hilfreich wenn jemand hier von eigenen Erfahrungen berichten kann, da ich in ca einem Jahr auch Rente aus der GRV und eine Betriebsrente beziehen werde
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Ich gehe Ende 2023 in Rente und ziehe mit meiner Frau und Tochter 2024 nach Thailand. ;}
Ich habe unendlich viel recherchiert wegen der Steuern bei Rentnern. Überall bekomme ich was anderes erzählt.
Dieser Artikel (vor allem die ersten beiden Seiten) ist das mit Abstand Verständlichste was ich dazu lesen konnte.
Ich spreche ausschließlich von einer gesetzlichen Rente.
Wegen dem DBA zwischen der BRD und Thailand brauche ich auf die gesetzliche Rente in Deutschland keine Steuern zu bezahlen, da ich mich in Deutschland komplett abmelden werde.
Die Rente wird von der gesetzlichen Rentenversicherung komplett ausbezahlt. Gesetzliche Kranken und Pflegeversicherung wird nicht abgezogen.
Vielen Dank nochmal für diesen Artikel. {*
Ist das wirklich so ?
Ich verstehe das DBA § 18 Abs 2 & 3 anders !?
Bin aber kein Steuerprofi.
Es wäre für mich sehr hilfreich wenn jemand hier von eigenen Erfahrungen berichten kann, da ich in ca einem Jahr auch Rente aus der GRV und eine Betriebsrente beziehen werde
Moin,
wir leben seit 3 Jahren in Thailand, haben uns aus DE abgemeldet und die GKV gekündigt, die GRV zahlt die Rente ohne Abzüge aus, meine Betriebsrente wurde von Steuerklasse 3 auf 1 vom FA geändert, auch da fallen keine Steuern an, unsere gesamte Rente wird ohne Abzüge ausgezahlt.
Von meinem FA in DE sind wir von der Abgabe der Einkommenssteuerklärung befreit, geht nicht automatisch und muss schriftlich eingereicht werden, die Steuerhoheit liegt Aufgrund DBA jetztz bei der thailändische Finanzbehörde, die bisher keine Forderung gestellt haben.
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Hier ein Auszug aus dem DBA.
Wieso verstehe ich das anders als alle Anderen???
(1) Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person bezieht, können nur dann in dem anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn diese Vergütungen bei der Ermittlung der Gewinne eines Unternehmens dieses anderen Staates oder einer in diesem Staat gelegenen Betriebsstätte als Ausgaben abgezogen werden.
(2) Ungeachtet des Absatzes 1 sind Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen gezahlt werden, in dem anderen Vertragsstaat von der Steuer befreit.
(3) Absatz 2 gilt entsprechend für Ruhegehälter, Renten und andere wiederkehrende oder einmalige Vergütungen, die einer natürlichen Person von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften als Vergütung für einen Schaden gezahlt werden, der als Folge von Kriegshandlungen oder politischer Verfolgung entstanden ist.
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Mach das so wie von mir berichtet, alles andere ist Zeitverschwendung, das Bürokratendeutsch versteht doch keine Sau!
Einen Steuerberater brauchst du auch nicht Fragen, die haben in der Regel von der Sache Null Ahnung.
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Mach das so wie von mir berichtet, alles andere ist Zeitverschwendung, das Bürokratendeutsch versteht doch keine Sau!
Einen Steuerberater brauchst du auch nicht Fragen, die haben in der Regel von der Sache Null Ahnung.
lupo2002
der 2. Satz deines Beitrages ist schon eine richtige Unverschaemtheit. {[ {[ {[
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Da diese Geschichte mir keine Ruhe läßt, habe ich mal Google bemüht.
Auf einer Seite dee „Vereinigte Lohnsteuerhilfe eV „ findet sich folgender Artikel
Auslandsrenter sind „beschränkt steuerpflichtig“
Rentner, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, sind in Deutschland „beschränkt steuerpflichtig“. Was im ersten Moment nach einer Vergünstigung klingt, beschreibt tatsächlich einen Nachteil: Deutschen Rentnern im Ausland steht kein steuerfreier Grundfreibetrag zu.
Sie müssen den steuerpflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an versteuern – schon bei einer kleinen Rente fallen also Steuern an. Zum Vergleich: Ab 2021 darf ein allein lebender Rentner in Deutschland 9.744 Euro jährlich steuerfrei einnehmen, das sind immerhin 812 Euro im Monat. Doppelt so viel steht verheirateten oder verpartnerten Rentnern zu.
https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/rentenzahlungen-ins-und-aus-dem-ausland-steuerliche-konsequenzen.html
Auf der Seite des Bundesministerium für Finanzen ( Österreich)
Das Finanzamt Neubrandenburg ist zuständig für ausländische Rentenbezieher.
Neuregelung ab 1. Jänner 2005:
Auf Grund einer gesetzlichen Regelung in Deutschland unterliegt die deutsche Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung mit einem sogenannten „Besteuerungsanteil“ der deutschen Besteuerung. Sie werden derzeit mittels Informationsschreiben der deutschen Rentenversicherung darauf aufmerksam gemacht, dass Ihre deutsche Rente in Deutschland steuerpflichtig ist.
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/deutsche-renten/haeufig-gestellte-fragen-zu-deutschen-renten.html
Ich hatte vor langer Zeit mal einen Artikel des Vereins Deutscher Auslandsrentner ? im web gefunden.
Da wurde von einem Fall berichtet, dass das FA Neubrandenburg sich nach mehreren Jahren gemeldet hat und Steuern von ca € 12.000 haben wollte. Es ist wohl nicht so das man automatisch von dort aufgefordert wird die Steuererklärung abzugeben, sondern irgendwann mal “im Netz“ hängen bleibt. Die haben ja auch Zeit, Steuerschulden verjähren mWn erst nach 10 Jahren.
Ich werde Anfang nächsten Jahres meinen Steuerberater in Deutschland zu diesem Thema befragen. Ich habe nämlich keine Lust nach vielleicht 5 Jahren eine Steuernachforderung zu bekommen. Ach ja, in dem Artikel stand auch, dass falls man meint 10.000 Km weit weg zu sein und nicht zahlen zu müssen die Rente bis zur Höhe der Steuerschuld gepfändet wird. :o
Ich denke sogar darüber nach aufgrund des fehlenden Freibetrages die uneingeschränkte Steuerpflicht zu beantragen. In diesem Fall muss ich dann zwar meine Dividenden und Zinsen in Deutschland versteuern, dafür bleibt dann aber die Rente vermutlich steuerfrei. Das muss der Steuerberater mir dann mal ausrechnen ob das Sinn macht.
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Ich denke sogar darüber nach aufgrund des fehlenden Freibetrages die uneingeschränkte Steuerpflicht zu beantragen. In diesem Fall muss ich dann zwar meine Dividenden und Zinsen in Deutschland versteuern, dafür bleibt dann aber die Rente vermutlich steuerfrei.
Schau, genau darum geht es ja: da wird schon wieder mal Äpfel und Birnen wild zusammengemixt.
Am Anfang dieses Threads geht es ausschliesslich um Bezieher einer Rente/Firmenrente und nicht um
Kapitalisten, die zusätzliche Einkünfte aus Vermietung, Dividenden und Zinsen etc. lukrieren....
Man muss unterscheiden zwischen Rentenleistung und EINNAHMEN!
Allerdings, wenn man (angenommen) eine kleine Rente/Pension von 6-700 Eus hat und EINNAHMEN von mtl. 1000,-- lukriert,
dann der GESAMTBEZUG steuerlich belastet wird...
Ist aber im Laufe dieses Threads mindestens ein Mal so ausgesagt worden...
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Ich denke sogar darüber nach aufgrund des fehlenden Freibetrages die uneingeschränkte Steuerpflicht zu beantragen. In diesem Fall muss ich dann zwar meine Dividenden und Zinsen in Deutschland versteuern, dafür bleibt dann aber die Rente vermutlich steuerfrei.
Schau, genau darum geht es ja: da wird schon wieder mal Äpfel und Birnen wild zusammengemixt.
Am Anfang dieses Threads geht es ausschliesslich um Bezieher einer Rente/Firmenrente und nicht um
Kapitalisten, die zusätzliche Einkünfte aus Vermietung, Dividenden und Zinsen etc. lukrieren....
Man muss unterscheiden zwischen Rentenleistung und EINNAHMEN!
Allerdings, wenn man (angenommen) eine kleine Rente/Pension von 6-700 Eus hat und EINNAHMEN von mtl. 1000,-- lukriert,
dann der GESAMTBEZUG steuerlich belastet wird...
Ist aber im Laufe dieses Threads mindestens ein Mal so ausgesagt worden...
Mit Verlaub, ich hatte lediglich am Ende meines Beitrages meine Persönliche Situation geschildert und vom Rest des Textes durch einen Absatz getrennt.
Ich gehe mal davon aus, dass viele vermutlich in der gleichen Situation sind. Wer die letzten 40 Jahre nicht nur vom Plastikflaschen sammeln in Deutschland gelebt hat, hat vermutlich auch Kapitaleinkünfte. Wer sich dann auch noch ein bisschen mit der Börse beschäftigt hat, bekommt eben auch Zinsen und Dividenden. Stell Dir vor, davon lebe ich seit 2019 und fühle mich trotzdem nicht als Kapitalist.
Was das jetzt mit dem berühmten Äpfeln und Birnen zu tun hat erschließt sich mir nicht wirklich.
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Wer die letzten 40 Jahre nicht nur vom Plastikflaschen sammeln in Deutschland gelebt hat, hat vermutlich auch Kapitaleinkünfte.
Sitzt ganz schon auf dem hohen Ross, ich kenne hier genug Expats, die ohne Kapitalerträge auskommen müssen...
Was das jetzt mit dem berühmten Äpfeln und Birnen zu tun hat erschließt sich mir nicht wirklich.
Darf ich dir helfen:
Wenn du reine Renten/Pensionsbezieher und Leute mit gemischten Bezügen in einem Atemzug erwähnst, dann sind das Äpfel und Birnen..
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Mach das so wie von mir berichtet, alles andere ist Zeitverschwendung, das Bürokratendeutsch versteht doch keine Sau!
Einen Steuerberater brauchst du auch nicht Fragen, die haben in der Regel von der Sache Null Ahnung.
lupo2002
der 2. Satz deines Beitrages ist schon eine richtige Unverschaemtheit. {[ {[ {[
Einem Bekannten von mir, Postbeamter a.D mit Wohnsitz in Thailand ist durch das Unvermögen der Steuerberaterin ein Schaden von mehreren
Tausend Euro entstanden, das Geld konnte nur teilweise zurück geholt werden.
Dabei ist die Sache so einfach: Beamte müssen jährlich einen Antrag auf Lohnsteuerabzug stellen und auf Seite 3 auf das Abkommen zur Doppelbesteuerung hinweisen, der Dienstherr bekommt dann den Bescheid vom FA und führt keine Steuern ab.
(https://up.picr.de/40438588bp.png)
(https://up.picr.de/40438591zd.png)
(https://up.picr.de/40438593vf.png)
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.
Was das jetzt mit dem berühmten Äpfeln und Birnen
zu tun hat erschließt sich mir nicht wirklich.
Darf ich dir helfen:
Wenn du reine Renten/Pensionsbezieher und Leute mit
gemischten Bezügen in einem Atemzug erwähnst, dann sind das Äpfel und Birnen..
Ganz einfach :
Neues Thema eroeffnen : "DACH-Rente in Thailand versteuern ?"
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Ganz einfach :
Neues Thema eroeffnen : "DACH-Rente in Thailand versteuern ?"
aktuell 515.150 Beiträge in 9.161 Themen...
sinnvoll? - Oder reichts es auch aus, sich präzise auszudrücken?
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Ueber die Situation bezueglich Thailand und Rentner wurde hier schon viel geschrieben, auch von mir.
Mit Thailand besteht ein DBA. Danach hat bei dt. Rentnern (nicht bei Pensionaeren), die in D weder Wohnsitz noch gewoehnlichen Aufenthalt haben (es kommt nicht auf Meldedinge an, sondern auf tatsaechliche Verhaeltnisse, auch darueber wurde schon geschrieben) hinsichtlich der Renten aus der gesetzlichen RV Thailand das Besteuerungsrecht, ob TH das ausuebt oder nicht, spielt keine Rolle.
Ein solcher Rentner mit nur dieser Rente ist in D nicht steuerpflichtig, weder unbeschraenkt noch beschraenkt. Hat er andere Einkuenfte in D, so ist er mit denen u.U. in D beschraenkt steuerpflichtig.
Hinsichtlich Wohnsitz/gewoehnl.Aufenthalt sind die tatsaechlichen Verhaeltnisse massgebend, nicht die An- oder Abmeldungen beim Einwohnermeldeamt.
Hierzu verweise ich auf den Steuerstrafprozess gegen Boris Becker (Dachwohnung in Muenchen im Haus der Schwester).
http://forum.thailandtip.info/index.php?action=post;quote=1033775;topic=12545.0
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Neues Thema eroeffnen : "DACH-Rente in Thailand versteuern ?"
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sinnvoll? - Oder reichts es auch aus, sich präzise auszudrücken?
Ich meine ja nicht wegen Dir.
Ich bewundere deine Geduld das zum "x-mal" zu erklaeren.... ;}
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Darf ich dir helfen:
Wenn du reine Renten/Pensionsbezieher und Leute mit gemischten Bezügen in einem Atemzug erwähnst, dann sind das Äpfel und Birnen..
[/quote]
Da interpretierst Du offensichtlich absichtlich ? etwas falsch.
Die ersten Absätze haben wohl Allgemeingültigkeit.
Dafür das ich in einem Satz meine persönlich Situation geschildert habe entschuldige ich mich in aller Form bei Dir. Kommt nicht wieder vor C--
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Ueber die Situation bezueglich Thailand und Rentner wurde hier schon viel geschrieben, auch von mir.
Mit Thailand besteht ein DBA. Danach hat bei dt. Rentnern (nicht bei Pensionaeren), die in D weder Wohnsitz noch gewoehnlichen Aufenthalt haben (es kommt nicht auf Meldedinge an, sondern auf tatsaechliche Verhaeltnisse, auch darueber wurde schon geschrieben) hinsichtlich der Renten aus der gesetzlichen RV Thailand das Besteuerungsrecht, ob TH das ausuebt oder nicht, spielt keine Rolle.
Ein solcher Rentner mit nur dieser Rente ist in D nicht steuerpflichtig, weder unbeschraenkt noch beschraenkt. Hat er andere Einkuenfte in D, so ist er mit denen u.U. in D beschraenkt steuerpflichtig.
Hinsichtlich Wohnsitz/gewoehnl.Aufenthalt sind die tatsaechlichen Verhaeltnisse massgebend, nicht die An- oder Abmeldungen beim Einwohnermeldeamt.
Egal was Du denkst oder schreibst, die steuerliche Situation ist eine andere.. Lese einfach das DBA. Das ist EINDEUTIG.
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Änderung
Kommentar von Zitat eines 9 Jahre alten Beitrags getrennt.
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Ich gehe Ende 2023 in Rente und ziehe mit meiner Frau und Tochter 2024 nach Thailand. ;}
Ich habe unendlich viel recherchiert wegen der Steuern bei Rentnern. Überall bekomme ich was anderes erzählt.
Dieser Artikel (vor allem die ersten beiden Seiten) ist das mit Abstand Verständlichste was ich dazu lesen konnte.
Ich spreche ausschließlich von einer gesetzlichen Rente.
Jetzt muß ich mich doch mal selbst zitieren :]
In diesem Thread wurden auf der ersten Seite meine Fragen hinsichtlich Steuern für Bezieher einer gesetzlichen Rente hervorragend beantwortet.
Das hat weder Google, mein Steuerprogramm noch mein Steuerberater geschafft. ;}
Wenn man dann in dem Thread weiterliest wird es wieder unübersichtlich und tatsächlich Äpfel mit Birnen verglichen,.. wie überall, wenn man zu dem Thema recherchiert.
Vielen Dank nochmal für diesen Artikel. {*
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Hier ein Auszug aus dem DBA.
Wieso verstehe ich das anders als alle Anderen???
(1) Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person bezieht, können nur dann in dem anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn diese Vergütungen bei der Ermittlung der Gewinne eines Unternehmens dieses anderen Staates oder einer in diesem Staat gelegenen Betriebsstätte als Ausgaben abgezogen werden.
Mal sehen ob Ichs verstanden habe.
Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten
z.B. Rentner einer gesetzlichen Rente
die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person bezieht
die ich als in Thailand ansässige Person beziehe
können nur dann in dem anderen Vertragsstaat besteuert werden
können nur dann in dem anderen Vertragsstaat (in diesem Fall dann Deutschland) besteuert werden
wenn diese Vergütungen bei der Ermittlung der Gewinne eines Unternehmens dieses anderen Staates oder einer in diesem Staat gelegenen Betriebsstätte als Ausgaben abgezogen werden.
trifft auf die gesetzliche Rente nicht zu, da diese bei der Ermittlung des Gewinns nicht als Ausgabe abgezogen wird
:)
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Hier ein Auszug aus dem DBA.
Wieso verstehe ich das anders als alle Anderen???
(1) Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person bezieht, können nur dann in dem anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn diese Vergütungen bei der Ermittlung der Gewinne eines Unternehmens dieses anderen Staates oder einer in diesem Staat gelegenen Betriebsstätte als Ausgaben abgezogen werden.
Mal sehen ob Ichs verstanden habe.
Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten
z.B. Rentner einer gesetzlichen Rente
die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person bezieht
die ich als in Thailand ansässige Person beziehe
können nur dann in dem anderen Vertragsstaat besteuert werden
können nur dann in dem anderen Vertragsstaat (in diesem Fall dann Deutschland) besteuert werden
wenn diese Vergütungen bei der Ermittlung der Gewinne eines Unternehmens dieses anderen Staates oder einer in diesem Staat gelegenen Betriebsstätte als Ausgaben abgezogen werden.
trifft auf die gesetzliche Rente nicht zu, da diese bei der Ermittlung des Gewinns nicht als Ausgabe abgezogen wird
:)
Doch Dein ehemaliger Arbeitgeber macht seien Anteil an den Rentenzahlungen als Personalkosten beim FA, in der GV-Rechnung oder Bilanz geltend.
Für normale Rentner gilt Absatz 2.
Soll aber jeder machen wie er denkt. Nur am Ende nicht aufregen wenn Post vom FA Neubrandenburg kommt.
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Also, wir haben hier ja schon oefters ueber dieses Thema diskutiert.
Ich selber lebe schon 16 Jahre in Thailand, und beziehe nun auch seit Dez.2018 eine Rente der DRV.Diese Rente muss ich in D nicht versteuern, da ich mich schon 2004 abgemeldet habe,werden auch auch keine Kranken,bzw. Pflegekassenbeitraege abgezogen.Es kam aber mal ein Brief vom FA Neubrandenburg mit einigen Fragen bei mir an.Mit der Antwort ,dass ich in D keine weiteren Einkuenfte,ja sogar nicht mal mehr eine Bankverbindung habe,und dem Hinweis auf das Doppelbesteuerungsabkommen,indem TH das Recht hat,Steuern auf die Gesetzl. Rente zu erheben,habe ich seither nichts mehr von denen gehoert.
Dass Thailand es locker sieht,und die meisten D-Rentner in Ruhe laesst wissen wir ja,und man soll auch keine schlafende Hunde wecken.
Ich selber mache aber eine eine Steuererklaerung hier in TH,und gebe natuerlich auch meine Rente an.Das hat aber andere Gruende. Haette ich nur eine DRV Rente ,wuerde ich auch die Fuesse still halten hier in TH.
Es gibt aber auch grosse Freibetraege im TH Steuerrecht.
Steuersaetze in TH
Freibetrag 60.000.-
Freibetrag 190.000.- f.Leute ueber 65 Jahren
Freibetrag 100.000.- fuer eine Rente,
Freibetrag 150.000 z.Zt Steuerfrei
150.000.- bis 300.000. 5%
300.000.- bis 500.000.- 10%
500.000.- bis 750.000.- 15%
750.000.- bis 1.000.000. 20%
1.000.000.-bis 2.000.000.- 25%
2.000.000.-bis 4.000,000.- 30%
Darueber 35%
Ein Beispiel
Ein D Rentner mit 1400.- Euro Rente,bei einem Wechselkurs von 36 , waeren es 604.800.- Baht Einkuenfte im Jahr.Somit muesste er dann in TH 5.240.-Baht pro Jahr Steuern zahlen.Das ist auch nicht die Welt,und deshalb goennen die TH Steuerbeamten die paar Groeten dem ach so reichen Farangrentner,damit er sich auch noch ein Feierabendbier leisten kann [-],und somit die TH Wirtschaft unterstuetzt.
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Hallo Patthama
Stimmt alles haargenau. Super erklaert. Danke fuer deine Zeilen.
Gruesse
jektor
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Also, wir haben hier ja schon oefters ueber dieses Thema diskutiert.
Steuersaetze in TH
Freibetrag 60.000.-
Freibetrag 190.000.- f.Leute ueber 65 Jahren
Freibetrag 100.000.- fuer eine Rente,
Freibetrag 150.000 z.Zt Steuerfrei
150.000.- bis 300.000. 5%
300.000.- bis 500.000.- 10%
500.000.- bis 750.000.- 15%
750.000.- bis 1.000.000. 20%
1.000.000.-bis 2.000.000.- 25%
2.000.000.-bis 4.000,000.- 30%
Darueber 35%
Ein Beispiel
Ein D Rentner mit 1400.- Euro Rente,bei einem Wechselkurs von 36 ,
waeren es 604.800.- Baht Einkuenfte im Jahr.Somit muesste er dann
in TH 5.240.-Baht pro Jahr Steuern zahlen. ???
Das ist auch nicht die Welt,....
15% von 604'800 Baht gibt aber satte 90'600 Baht Steuer im Jahr.
(ohne ev. Abzuege)
Aber glaubst du.....wenn das so waere....dass wir FARANG hier STEUER zahlen
muessten....dass die THAI-Behoerde sich die "Muehe" macht.....von uns eine
STEUER-Erklerung zu akzeptieren....diese gar zu kontrollieren....auch wenn unsere Botschaften
das beglaubigen wuerden/muessten....was diese SICHER nicht macher.
Eher sagt das THAI-STEUER-AMT : "FARANG muss ja der IMMIGRATION die
800'000 Baht "zeigen".....also soll/muss er diese versteuern....
wenn nicht sogar mehr...
Ob Jeder das hat oder nicht ist Denen ja egal....kennen wir ja. ;]
Waere dann....: 20% von 800'000 Baht = 160'000 Baht (ohne Abzuege) pro Jahr.
-
@luklak
als ich anno 1990 nach fast einem Jahr Aufenthalt wieder nach A zurückkehren wollte, musste ich für die Ausreise aus dem LoS
eine sog. "Tax Clearance" um 500 Baht erwerben, obwohl keine irgendwie gearteten Einkünfte da waren...
Also bitte, mach es nicht noch komplizierter, sehen wir zu, dass sich die Beamten der Finanzbehörde nicht überarbeiten
oder - schlimmer für uns - sich rückbesinnen und jährlich von jedem einen Pauschalbetrag einheben...
:D [-]
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Eher sagt das THAI-STEUER-AMT : "FARANG muss ja der IMMIGRATION die
800'000 Baht "zeigen".....also soll/muss er diese versteuern....
wenn nicht sogar mehr...
Gedankenfehler !
Thailand besteuert Einkommen aus Arbeit und Zinsen aus Bankguthaben.
Deine erwaehnten 800'000 (fuer Non-O Retirement) waeren also Vermoegen und sind nicht Einkommen, denn die Immigration fordert diesbezueglich einen beglaubigten Nachweis von 65'000 p/m fuer Rentner.
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@Bruno99
Stimmt...nach deiner Logik.
ABER....es heisst ja : "Von WAS lebt der Farang ?"
UND....wir muessen 800'000 oder 12x 65'000 ZEIGEN....ist ja das Gleiche.
So oder so.....ist ja nicht AKTUELL....
Geht nur darum....dass diese Rechnung NICHT stimmt...oder ?
Ein Beispiel
Ein D Rentner mit 1400.- Euro Rente,bei einem Wechselkurs von 36 ,
waeren es 604.800.- Baht Einkuenfte im Jahr.Somit muesste er dann
in TH 5.240.-Baht pro Jahr Steuern zahlen.
Ist eh gegessen....
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Also, wir haben hier ja schon oefters ueber dieses Thema diskutiert.
Steuersaetze in TH
Freibetrag 60.000.-
Freibetrag 190.000.- f.Leute ueber 65 Jahren
Freibetrag 100.000.- fuer eine Rente,
Freibetrag 150.000 z.Zt Steuerfrei
150.000.- bis 300.000. 5%
300.000.- bis 500.000.- 10%
500.000.- bis 750.000.- 15%
750.000.- bis 1.000.000. 20%
1.000.000.-bis 2.000.000.- 25%
2.000.000.-bis 4.000,000.- 30%
Darueber 35%
Ein Beispiel
Ein D Rentner mit 1400.- Euro Rente,bei einem Wechselkurs von 36 ,
waeren es 604.800.- Baht Einkuenfte im Jahr.Somit muesste er dann
in TH 5.240.-Baht pro Jahr Steuern zahlen. ???
Das ist auch nicht die Welt,....
15% von 604'800 Baht gibt aber satte 90'600 Baht Steuer im Jahr.
(ohne ev. Abzuege)
Aber glaubst du.....wenn das so waere....dass wir FARANG hier STEUER zahlen
muessten....dass die THAI-Behoerde sich die "Muehe" macht.....von uns eine
STEUER-Erklerung zu akzeptieren....diese gar zu kontrollieren....auch wenn unsere Botschaften
das beglaubigen wuerden/muessten....was diese SICHER nicht macher.
Eher sagt das THAI-STEUER-AMT : "FARANG muss ja der IMMIGRATION die
800'000 Baht "zeigen".....also soll/muss er diese versteuern....
wenn nicht sogar mehr...
Ob Jeder das hat oder nicht ist Denen ja egal....kennen wir ja. ;]
Waere dann....: 20% von 800'000 Baht = 160'000 Baht (ohne Abzuege) pro Jahr.
Lulak,deine Rechnung stimmt nicht.Von den 604.800 musst du die Freibetaege zuerst abziehen,somit musst du nur noch fuer 104.800 5% Steuern zahlen,also 5.240 .
So rechne ich jedenfalls jaehrlich meine Steuern aus,und jedesmal kommt das TH Finanzamt auf die gleiche Summe wie ich.
-
UND....wir muessen 800'000 oder 12x 65'000 ZEIGEN....ist ja das Gleiche.
Nein, ist es eben nicht luklak, Kapital und Einkommen sind zweierlei Paar Schuhe.
Ich bestaetige der Immigration ein Kapital von 800'000 THB seit vielen Jahren als Fixed Deposit Account.
Die einzigen Bewegungen sind der Transfer der (versteuerten) Zinsertraege.
Die Frage nach Bestreitung der Lebenshaltungskosten/Einkommen wurde mir noch nie gestellt.
-
Richtig Bruno
Bei mir z.B. entstehen die Einkuenfte hier in TH ueberwiegend aus Zinsen auf Sparguthaben,bzw.Thail. Staatsanleihen.Dabei wird ja von den Banken schon im Voraus 15% vom Zins als Tax abgezogen.Deshalb mache ich eine Steuererklaerung hier in TH.Vor dem Rentenbezug bekam ich immer einiges wieder zurueck.Zwei Jahre lang musste ich etwas nachzahlen,und seit ich 65J alt bin,hat sich der Freibetrag nochmal um 190.000.- erhoeht,und habe deshalb am letzten Freitag eine erfreuliche Summe von knapp 20.000.-Baht vom Thail. FA auf meinem Bankkonto vorgefunden. ;}
-
....
15% von 604'800 Baht gibt aber satte 90'600 Baht Steuer im Jahr.
(ohne ev. Abzuege)
Waere dann....: 20% von 800'000 Baht = 160'000 Baht (ohne Abzuege) pro Jahr.
Lulak,deine Rechnung stimmt nicht.Von den 604.800 musst du die Freibetaege zuerst abziehen,
somit musst du nur noch fuer 104.800 5% Steuern zahlen,also 5.240 .
So rechne ich jedenfalls jaehrlich meine Steuern aus,und jedesmal kommt das TH Finanzamt auf die gleiche Summe wie ich.
Ich bin auch hier, an dieser Stelle...bei diesem Thema....NICHT im
WETTBEWERB dass ich RECHT habe....wenn mich Etwas interessiert, frage ich
halt bis ich es verstehe. ;)
ABER :
1.
habe ich geschrieben : (ohne Abzuege)
2.
von Einkommen = 604.800 ....... bleiben NACH Abzug von "Freibetraegen"
nur noch schlappe 104.800 ? ??? Wenn ja und legal = SUPER Steuer-Gesetz...
3.
dann beschreib doch mal diese "Freibetraege" ! ;]
4.
da du hier die offizielle THAI-STEUER-Tabelle zitierst.....aber bei deiner
persoenlichen Situation, die scheinbar NICHT auf der BASIS eines "normalen"
EINKOMMENS ueber....dein Beispiel = 604'800 Baht, ist.....bringt dein Vergleich
fuer "normale" Rentner nichts....oder ?
5.
da du ja hier in THAILAND Steuern zahlst, dich also auskennst....
WIE sehen denn diese ABZUEGE oder/und FREIBETRAEGE aus ?
Oder WO kann man das nachlesen ?
-
Also ich schreibe jetzt nichts mehr zu diesem Thema.Ganz bestimmt werde ich auch nicht meine Finanzielle Situation hier im Forum euch mitteilen.
@ Lulak
Ich habe doch die Freibetraege in meinen Beitrag 113 angegeben.Wenn du ueber 65 bist,und eine Gesetzl.Rente beziehst, kannst du eben schon mal 350.000.- abziehen.dazu sind momentan die naechsten 150.000.- auch Steuerfrei.Die naechsten 150.000.- musst du dann mit 5% versteuern,was darueber bis 500.000.- mit 10%,und darueber dann bis 750.000.- mit15 % u,s,w,
Ein anderes Beispiel D Rentner ueber 65J. Einkuenfte 900.000.- Baht im Jahr sagen wir mal 1.900.Euro-Rente,plus Zinsen fuer Geldanlagen hier in TH.
900.000.- minus 350.000.- = 550.000.- Steuerfrei
550.000.- minus 150.000.- = 400.000. z.Zt. Steuerfrei
400.000.- minus 150.000.- 5% = 7.500.-
250.000.- minus 200.000.- 10% 20.000.-
50.000.- Rest zu 15% 7.500.-
somit waeren bei 900.000.- Einkommen 35.000.- Baht an Steuern faellig.
Lulak,so hat mir mal ein Thail. Steuerberater das System erklaert. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen.Habe mich Anfang des Jahres beim FA erkundigt,die von mir angegebenen Steuersaetze sind die Aktuellen fuer das Steuerjahr 2020.
-
@Patthama
Super....danke. Sehr informativ. :)
[-]
-
@ Lulak
[-] [-]
-
Mahlzeit Kollege Patthama
Sehr informativ. Danke }} {* ;}
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UND....wir muessen 800'000 oder 12x 65'000 ZEIGEN....ist ja das Gleiche.
Nein, ist es eben nicht luklak, Kapital und Einkommen sind zweierlei Paar Schuhe.
Ich bestaetige der Immigration ein Kapital von 800'000 THB seit vielen Jahren als Fixed Deposit Account.
Die einzigen Bewegungen sind der Transfer der (versteuerten) Zinsertraege.
Die Frage nach Bestreitung der Lebenshaltungskosten/Einkommen wurde mir noch nie gestellt.
Mir schon, Auch wenn es schon lange her ist!
Das Argument des Beamten der Immigration in Pattaya war auch logisch und nachvollziehbar!
Wenn ich immer 800.000.-auf der Bank habe, diese aber nie bewegt werden, wovon bestreite ich dann meinen Lebensunterhalt!!
Habe mein zweites Sparbuch vorgelegt, und somit war die Sache erledigt!
Seit dem mache ich es nur noch mit meinem Einkommensnachweis und Schluss mit 800.000.-THB auf einem Konto.
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Änderung
Kommentar von Zitat getrennt
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Doch noch mal ?
Kleines Fazit
Wer also von D nach TH als Rentner ausgewandert ist,oder es vor hat ,muss seine Gesetzl. Rente in D nicht versteuern.Wenn er in D abgemeldet ist,braucht er auch keine Krankenkassen,bzw Pflegekassenbeitraege mehr zu bezahlen.Hat er dann keine weiteren Einkuenfte mehr in D,hat er auch Ruhe vor dem Finanzamt Neubrandenburg,das fuer Auslandsdeutsche zustaendig ist.Ist er dann in TH angekommen,oder lebt schon dort,haelt er die Fuesse still.Sollten die Thais dann doch irgendwann mal auf die Idee kommen,ihr Steuerrecht auf die D Rente etwas ernster zu nehmen,waeren halt dann die von mir in vorherigen Beispelen beschriebenen Steuern faellig. {+
-
Meinung
Ich habe 35 Jahre lang in D Steuern bezahlt,die meiste Zeit sogar in Steuerklasse 1. Steuern muessen auch sein,um einen ordentlichen Staat am Laufen zu halten.Wenn ich aber sehe,besonders seit Frau Merkel regiert,wie mit Steuergeldern,und Steuerzahlern umgegangen wird,wird mir doch etwas Unwohl dabei.Ich erinnere mal an die Finanz,Banken,und Eurokrise,wie da zig Milliarden,als seien es Cent Betraege rausgehauen wurden.Dazu noch 2015 die Fluechtlingskrise,wo von den eingewanderten Goldstuecken (Facharbeitern) 95% hier bleiben werden.Das heisst dann fuer den Steuerzahler 2 Millionen Hartz4 Empfaenger,fuer die naechsten 40 bis 50 Jahre zusaetzlich.Die EU hat ja nun auch noch einen Gemeinschaftsfond von ueber 700 Milliarden fuer Coronahilen aufgelegt,,wo der D Steuerzahler mit ueber 200 Milliarden dabei ist,und ob diese Gelder auch vernuenftig ausgegeben,darf doch etwas angezweifelt werden.Nicht wenige Milliaerdchen werden vermutlich wie so ueblich in der EU, im besonderem in Suedeuropa in dunklen Kanaelen verschwinden.Von Kleinigkeiten wie 5 Milliarden beim Berliner Flughafen,oder Stuttgart21 wollen wir gar nicht reden.
Die Steuereinnahmen sind ja kraeftig gesprudelt in den letzten Jahren.Es ist niemals jemand auf die Idee gekommen die sogenannte Mittelschicht mal etwas zu entlasten.Diese traegt naemlich die Hauptsteuerlast in D. Ca. 6 Millionen Deutsche zahlen gar keine Steuern weil sie zu arm sind,und die Reichen sowie die internationalen Grosskonzerne koennen den groessten Teil ihrer Steuerschuld mit allen moeglichen Tricks,und Ausnahmeregeln entgehen.
Mein Fazit
Wenn ich von Thailand aus, so auf Deutschland sehe,besonders auch in die Zukunft,bin ich doch ganz froh darueber ,dass ich nun schon 16 Jahre keine Steuern mehr in Deutschland zahlen muss
Da gehen ja sogar die Thais besser mit ihren Steuereinnahmen um.Immerhin wird zur Zeit sehr viel in Infrastruktur wie z.B.in Strassen,und Eisenbahnen investiert.Auch ist die Internetversorgung,Mobilfunknetz, um einiges besser als in D.Es gibt ja derzeit auch Hilfsprogramme fuer die Alleraermsten,und die Wirtschaft hier.Klar verschwindet auch schon mal der ein,oder andere Baht durch Korruption hier.Die Staatsverschuldung liegt aber dennoch nur bei 60% des BSP.Ja, und in Gegensatz zu D, geben die Thais Geld fuer Thais aus,nicht wie die Deutschen, die die halbe EU finanzieren,und dann noch die ganze Welt aufnehmen wollen,um durch zu fuettern.
-
Mein Fazit
Wenn ich von Thailand aus, so auf Deutschland sehe,besonders auch in die Zukunft,bin ich doch ganz froh darueber ,dass ich nun schon 16 Jahre keine Steuern mehr in Deutschland zahlen muss
Da gehen ja sogar die Thais besser mit ihren Steuereinnahmen um.Immerhin wird zur Zeit sehr viel in Infrastruktur wie z.B.in Strassen,und Eisenbahnen investiert.Auch ist die Internetversorgung,Mobilfunknetz, um einiges besser als in D.Es gibt ja derzeit auch Hilfsprogramme fuer die Alleraermsten,und die Wirtschaft hier.Klar verschwindet auch schon mal der ein,oder andere Baht durch Korruption hier.Die Staatsverschuldung liegt aber dennoch nur bei 60% des BSP.Ja, und in Gegensatz zu D, geben die Thais Geld fuer Thais aus,nicht wie die Deutschen, die die halbe EU finanzieren,und dann noch die ganze Welt aufnehmen wollen,um durch zu fuettern.
;} ;}
Da kann ich dich bestens verstehen, geht mir mit der CH auch so, keine Steuern mehr fuer die ausufernde Sozialpolitik fuer die sog. Fachkraefte und stetig mehr werdende Entwicklungshilfe die ins Ausland abfliesst.
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Meinung
Mein Fazit
Da gehen ja sogar die Thais besser mit ihren Steuereinnahmen um.
.
:)
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Meinung
Mein Fazit
Da gehen ja sogar die Thais besser mit ihren Steuereinnahmen um.
.
:)
Jetzt bin ich aber etwas "verwirrrrrt"....jetzt lese ich das hier im TIP-FORUM :
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Seit Dienstag läuft von morgens bis spätabends die aktuelle Misstrauensdebatte
Weil ihm "niemand zuhört" machte Prayuth einen "Walkout" und verliess mitten im Satz den Plenarsaal:
was bei der "Kao Klai" Frakiton, das ist die Nachfolgepartei der "Future Forward" für Erheiterung sorgte.
Deren "Starrednerin" Amarat Chokepamitkul (Mitte) hatte ihm bereits am Vortag mit Vorwürfen der Steuerhinterziehung kräftig eingeheizt, sie und Prayuth sind schon seit langem ein "Khu kat" mit regelmässigen Sticheleien, so auch diesmal wieder.
Dafür gabs vom "Isan Rambo", der von den Rothemden zu Prayuth übergelaufen ist eine Majestätsbeleidigungsanklage:
http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=20639.585;topicseen
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Da gehen ja sogar die Thais besser mit ihren Steuereinnahmen um.Immerhin wird zur Zeit sehr viel in Infrastruktur wie z.B.in Strassen,und Eisenbahnen investiert.Auch ist die Internetversorgung,Mobilfunknetz, um einiges besser als in D.
(Mein Kommentar dazu: ;} )
...
Jetzt bin ich aber etwas "verwirrrrrt"....
Hallo etwas verwirrter Luklak. :-)
Es ist doch klar, dass auch die Prayut-Regierung nicht völlig vernünftig mit Steuergeldern usw. wirtschaftet. Diesem Ideal kann man sich eh nur annähern.
Es geht in die Richtung: Unter den Blinden ist der Einäugige König.
Und wie locker, verantwortungslos, rücksichtslos, "legal" aber dennoch verbrecherisch in D die regierenden Polit-Idioten mit teils gigantischen Summen um sich werfen, grob fahrlässig faktisch nicht eintreibbare Kredite in ungeheurer Höhe gewähren usw., geht auf keine Kuhhaut.
Nur ein Beispiel: >> https://de.statista.com/statistik/daten/studie/233130/umfrage/target2-salden-der-bundesbank/#:~:text=Im%20Dezember%20des%20Jahres%202020,Target2%2DSystem%20teilnehmenden%20Zentralbanken%20hatte. <<
Diese Statistik zeigt die Entwicklung der Target2-Salden der Deutschen Bundesbank im Zeitraum von Dezember 2017 bis Dezember 2020. Im Dezember des Jahres 2020 verzeichnete die Bundesbank einen positiven Target2-Saldo in Höhe von etwa 1.136 Milliarden Euro. Dies bedeutet, dass die Bundesbank rund 1.136 Milliarden Euro grenzüberschreitende Forderungen gegenüber den anderen am Target2-System teilnehmenden Zentralbanken hatte.
Insgesamt haben wir in D allgemein eine so krasse öffentliche Misswirtschaft, dass die nicht gut enden kann. Insofern steht Thailand sogar unter Prayut besser da.
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@Kern
Im Kern der Sache hast du Recht. ;}
Aber auch hier gilt....auf TH bezogen...DACH interessiert mich nicht,
ABGERECHNET wird am SCHLUSS.....(wie beim Jassen, Skat und Co.) {;
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ABGERECHNET wird am SCHLUSS.....(wie beim Jassen, Skat und Co.)
Und wann soll das denn sein?
Ein Spiel ist fertig (z.B. Jassen, Skat etc.) wenn ein Team das definierte Ziel, wie z.B. eine Punktzahl, erreicht hat.
Selbst fuer eine neue Runde beginnt das Spiel wieder von vorne und knuepft nicht ans letzte Spiel an.
Wann ist das aber in der Politik der Fall?
Es gibt keine definierten Ziele um einen Sieger zu kueren, es gibt nur einzelne Etappen, Zwischenziele, aber der Lauf geht auch danach weiter, es ist sozusagen ein "never ending" Ding.
Investitionen, Aus- und Neubau werden fortgesetzt, die "Drahtzieher" moegen zwischendurch ausgewechselt werden, aber die Entwicklung, auch Fortschritt genannt, schreitet weiter voran.
Also, wann ist der Schluss zur Abrechnung erreicht?
Was du so salopp als Schluss-Abrechnung bezeichnest werden spaeter vielleicht einmal die Historiker analysieren, die sind dann in der Lage zu beurteilen welche politischen Entscheidungen die weitere Entwicklung positiv oder negativ beeinflusst haben.
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@Bruno99
Jetzt stehst du aber auf deinem Schlau.
Abrechnung ist....wenn man "weg vom Fenster"....der MACHT ist.
Bei THAKSIN war das 2006.
YINGLUK im 2014.
Bei deren Vor- und Zwischengaenger kannst du im "Netz" gucken...
Ich rede von den Gesellen : PRAYUTH, PRAWIT und Co.
Auch deren ENDE naht.
Wann ? Das werden wir sehen....
WER nachfolgt und wie die "Abrechnung" aussieht.....sehen wir dann auch.
Ich weiss es nicht....kann so wie du als Schweizer bei der Deutschen Politik mitredest,
das kann ich nicht....muss ich nicht....ich lebe hier....unter den THAI's....das zaehlt
fuer mich.
[-]
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Abrechnung ist....wenn man "weg vom Fenster"....der MACHT ist.
Diese sehr eigenwillige "Definition" passt nicht zur Wirklichkeit.
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Steuersenkung für ausländische Experten?
Das Finanzministerium erwägt, die Einkommenssteuer für ausländische Experten auf 17 % zu senken, um hochqualifizierte Fachkräfte für eine Tätigkeit in Thailand zu gewinnen, so Generaldirektor Ekniti Nitithanprapas.
https://www.bangkokpost.com/business/2195731/tax-cut-for-foreigners-mulled (https://www.bangkokpost.com/business/2195731/tax-cut-for-foreigners-mulled)
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Das Kabinett hat den Verzicht auf die Einkommenssteuer für drei ausländische Gruppen von Steuerzahlern beschlossen: Gutverdiener, Rentner und Personen, die von Thailand aus arbeiten wollen, sagte Finanzminister Arkhom Termpittayapaisith.
https://www.bangkokpost.com/thailand/general/2268283/long-stay-visa-to-waive-personal-income-tax (https://www.bangkokpost.com/thailand/general/2268283/long-stay-visa-to-waive-personal-income-tax)
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Das Kabinett hat den Verzicht auf die Einkommenssteuer für drei ausländische Gruppen von Steuerzahlern beschlossen: Gutverdiener, Rentner und Personen, die von Thailand aus arbeiten wollen, sagte Finanzminister Arkhom Termpittayapaisith.
https://www.bangkokpost.com/thailand/general/2268283/long-stay-visa-to-waive-personal-income-tax (https://www.bangkokpost.com/thailand/general/2268283/long-stay-visa-to-waive-personal-income-tax)
Rentner Mindestmonatseinkommen mindestens 3000 Euro und dann noch 220000 Euros investieren. Los, ihr Schweizer ;}
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.......................
Freibetrag 100.000.- fuer eine Rente,
.........................
Sind die 100.000 THB grundsätzlich ein Freibetrag für Renten oder müssen dazu Ausgaben nachgewiesen werden? In dem Einkommenssteuerformular finde ich folgendes: "5. Less expense (50 percent but not exceeding 100,000 baht)", was aber auch andere Einkommenssparten betreffen kann und vielleicht auch damit nichts zu tun hat.
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@ Auswanderin
Bei der Thail. Steuererklaerung (2021) hat man Generell einen Freibetrag von 60.000.- Baht
Dazu sind z.Zt. nochmal 150.000.- nicht zu versteuern.
Wenn du eine Rente beziehst,kannst du zusaetzl. 100.000.- absetzen.
Solltest du ueber 65Jahre alt sein,sind nochmal 190.000.-Baht Steuerfrei.
Du kannst also bis zu 500.000.- Baht geltend machen.
So zumindest mache ich die Jaehrl. Steuererklaerung.Beziehe eine Rente,und Zinseinkuenfte.Andere Einnahmen,im Gegensatz zu meiner Frau habe ich nicht.Somit haelt sich die Steuerlast fuer mich in Grenzen.Habe ja schoen oefters hier berichtet,dass seit ich 65 Jahre alt,und Rentner bin,die 15% Steuern,die die Banken einbehalten zum groessten Teil wieder vom FA, zueruck bekomme.
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@ Auswanderin
Bei der Thail. Steuererklaerung (2021) hat man Generell einen Freibetrag von 60.000.- Baht
Dazu sind z.Zt. nochmal 150.000.- nicht zu versteuern.
Wenn du eine Rente beziehst,kannst du zusaetzl. 100.000.- absetzen.
Solltest du ueber 65Jahre alt sein,sind nochmal 190.000.-Baht Steuerfrei.
Du kannst also bis zu 500.000.- Baht geltend machen.
So zumindest mache ich die Jaehrl. Steuererklaerung.Beziehe eine Rente,und Zinseinkuenfte.Andere Einnahmen,im Gegensatz zu meiner Frau habe ich nicht.Somit haelt sich die Steuerlast fuer mich in Grenzen.Habe ja schoen oefters hier berichtet,dass seit ich 65 Jahre alt,und Rentner bin,die 15% Steuern,die die Banken einbehalten zum groessten Teil wieder vom FA, zueruck bekomme.
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Erst mal danke für die Rückmeldung.
Meine Frage ist mehr, wo ich die 100.000 THB als zukünftige Rentnerin absetzen kann. In dem Formular zur Einkommenssteuererklärung finde ich zwar die 60.000 THB und auch den Hinweis mit über 65 Jahren, aber nicht diesen Betrag mit 100.000 THB als Rentner.
https://www.rd.go.th/fileadmin/download/english_form/030265PIT90.pdf
Ich recherchierte auch im Steuergesetz unter der Rubrik Einkommenssteuer.
https://www.thailandlawonline.com/revenue-code/income-tax-law-in-the-revenue-code
Da gibt es zwar den generellen Freibetrag mit den 150.000 THB, aber nirgendwo was mit 100.000 THB als Rentner.
In den Erläuterungen zu dem Einkommenssteuergesetz steht zwar aufgeführt, dass man über 65 Jahre 190.000 THB absetzen kann, aber auch da finde ich nichts mit 100.000 THB als Rentner
https://www.rd.go.th/fileadmin/download/english_form/030265guide90.pdf
Sorry, ich weiß jetzt wirklich nicht mehr, wo ich noch suchen soll.
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Steuerberater nehmen. ;D
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Steuerberater nehmen. ;D
Die wollen 17.655,00 THB (einschl. 7 % Steuern) haben. Das kann ich auch allein machen für meine deutsche Rente, wobei ich keine Zinseinnahmen oder sonst was anderes an Einnahmen habe. Das einizige was mir nur fehlt ist das mit den 100.000 THB. Da recherchiere ich schon wochenlang, aber kann absolut nichts dazu finden. Ich wäre wirklich über einen Hinweis sehr dankbar.
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Steuerberater nehmen. ;D
Richtig Otto {*
@ Auswanderin
Bei mir gibt das alles der Steuerberater inzwischen sogar ins Smartphone ein.Meistens so nach 14 Tagen bekomme ich dann eine SMS vom Finanzamt aufs Handy,dass ich bei ihnen mit den ganzen Belegen vorbeikommen soll.Bei mir reichte bisher sogar der Rentenbescheid auf Deutsch,und Kopien vom Sparbuch der Bangkok Bank,wo bei mir die Rente eingeht.Dazu mache ich immer noch eine Zusammenstellung der Mtl. Betraege.Aber das kann natuerlich auf einem anderen Finanzamt wieder ganz anders gehandhabt werden.Sind alle Belege komplett,dann ist meistens nach wenigen Tagen eine Rueckerstattung auf meinem Konto.
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@ Auswanderin
Kann dir leider auch nicht weiter helfen.Vermutlich ist die Angabe der Rente evtl. nur in Formularen auf Thai moeglich.
Uebrigens finde ich diese Kosten fuer den Steuerberater auch etwas hoch.Evtl.nach einem anderen Ausschau halten. Wenn du in deinem Bekanntenkreis einen halbwegs gebildeten Thai hast,kannst es ja dann mal mit ihm versuchen.So schwierig kann es auch nicht sein.Vor Jahren hat das bei uns eine befreundete Bankangestellte auch hinbekommen.Allerdings auf Thai.
Wir brauchen den Steuerberater auch nur,weil es bei meiner Thail.Frau mit ihren Geschaeften, sehr viel komplizierter ist.
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@ Auswanderin
Kann dir leider auch nicht weiter helfen.Vermutlich ist die Angabe der Rente evtl. nur in Formularen auf Thai moeglich.
Uebrigens finde ich deine Kosten fuer den Steuerberater auch etwas hoch. Wenn du in deinem Bekanntenkreis einen halbwegs gebildeten Thai hast,kannst es ja dann mal mit ihm versuchen.So schwierig kann es auch nicht sein.Vor Jahren hat das bei uns eine befreundete Bankangestellte auch hinbekommen.
Wir brauchen den Steuerberater auch nur,weil es bei meiner Thail.Frau mit ihren Geschaeften, sehr viel komplizierter ist.
Ich fand hier bisher keine Steuerberater, sondern nur Buchhaltungsbüros und Rechtsanwälte. Der Preis für die Steuerklärung für meine deustche Rente stammt von einem Buchhaltungsbüro. Gibt es hier überhaupt Steuerberater?
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Steuerberater nehmen. ;D
Die wollen 17.655,00 THB (einschl. 7 % Steuern) haben. Das kann ich auch allein machen für meine deutsche Rente, wobei ich keine Zinseinnahmen oder sonst was anderes an Einnahmen habe. Das einizige was mir nur fehlt ist das mit den 100.000 THB. Da recherchiere ich schon wochenlang, aber kann absolut nichts dazu finden. Ich wäre wirklich über einen Hinweis sehr dankbar.
Hier mein Hinweis: der Steuerberater weiss es, kostet vielleicht was. ;)
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Steuerberater nehmen. ;D
Die wollen 17.655,00 THB (einschl. 7 % Steuern) haben. Ich wäre wirklich über einen Hinweis sehr dankbar.
Sind die 17'655.00 THB die gesamten Steuern und für das ganze Jahr? ???
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@Auswanderin
google mal "tax consultant Thailand", da hast du eine Auswahl...
Ich bekomme KEINE Provision, aber ins Auge gestochen wäre mir https://www.roedl.com/about-us/locations/thailand/ (https://www.roedl.com/about-us/locations/thailand/) in Bangkok,
offenbar eine deutsch geführte Company, sogar mit Ansprechpartner in Deutschland, wie auf der Webseite ersichtlich.
Persönlich meine ich, dass - wenn du nicht über die Massen vermögend bist - du dir zu viele Gedanken über Steuern im LoS machst,
hier hast du aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit D weitestgehend deine Ruhe, der thailändische Staat
vermutet deine Steuern in D und vice versa....
Und die paar Kröten, die dir die Bank abknöpft, lassen sich leicht verschmerzen...
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Steuerberater nehmen. ;D
Die wollen 17.655,00 THB (einschl. 7 % Steuern) haben. Ich wäre wirklich über einen Hinweis sehr dankbar.
Sind die 17'655.00 THB die gesamten Steuern und für das ganze Jahr? ???
Ich werde erst im Laufe des Jahres Rentnerin.
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}{
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@ Auswanderin
Wenn du nur eine Rente aus D beziehst,und sonst keine weiteren Einkuenfte in Thail. hast,wuerde ich dem Rat von unserem @ Suksabei im vorigen Beitrag befolgen.Normalerweise kommt der Thail. Fiskus nicht auf die Idee,von Deutschen Rentnern eine Steuererklaerung zu verlangen.
Ich kenne ausser mir, kein weiterer Rentner im meinem Bekanntenkreis der eine solche abgibt.Sollte das Thail. FA wider erwarten eine Steuererklaerung von dir verlangen,dann hast du ja immer noch Zeit um eine agzugeben
Wir hatten dieses Thema, auch mit einigen Beispielen von mir,ab dem 16. Februar 21 schon mal hier in diesem Forum behandelt.Evtl mal etwas zurueckblaettern.
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Vielen Dank an alle die mir versuchten zu helfen!
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Infaulenzer, Youtuber u.ä. sollen besteuert werden
Laut Lawaron Saengsanit, dem Generaldirektor des Finanzministeriums, sollen Youtuber, Social-Media-Influencer und Online-Verkäufer auf Werbeeinnahmen, Warenverkäufe oder Spenden, die sie über ihre Kanäle erzielen, besteuert werden.
Er sagte, dass das Finanzministerium diese Personen in das Steuersystem einbeziehen wird, nachdem es gelungen ist, mehr als 200.000 Personen, die im Online-Geschäft tätig sind, in das System einzubeziehen, und wies darauf hin, dass Personen, die ein Einkommen in einer bestimmten Höhe haben, auch die Pflicht haben, Steuern zu zahlen.
https://www.thaipbsworld.com/revenue-department-to-tax-youtubers-online-vendors-and-influencers/ (https://www.thaipbsworld.com/revenue-department-to-tax-youtubers-online-vendors-and-influencers/)
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Infaulenzer, Youtuber u.ä. sollen besteuert werden
Laut Lawaron Saengsanit, dem Generaldirektor des Finanzministeriums, sollen Youtuber, Social-Media-Influencer und Online-Verkäufer auf Werbeeinnahmen, Warenverkäufe oder Spenden, die sie über ihre Kanäle erzielen, besteuert werden.
Er sagte, dass das Finanzministerium diese Personen in das Steuersystem einbeziehen wird, nachdem es gelungen ist, mehr als 200.000 Personen, die im Online-Geschäft tätig sind, in das System einzubeziehen, und wies darauf hin, dass Personen, die ein Einkommen in einer bestimmten Höhe haben, auch die Pflicht haben, Steuern zu zahlen.
https://www.thaipbsworld.com/revenue-department-to-tax-youtubers-online-vendors-and-influencers/ (https://www.thaipbsworld.com/revenue-department-to-tax-youtubers-online-vendors-and-influencers/)
Finde.ich sehr vernünftig und sinnvoll wenn es denn nachzuvollziehen ist. ;}
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Am besten finde ich dabei den wahrscheinlich absichtlichen Schreibfehler "Infaulenzer". :-)
... wenn es denn nachzuvollziehen ist. ;}
Also eh nur wieder heisse Luft. ;)
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Die Abzocke geht weiter {-- >:
Das Finanzministerium schlägt eine Reisesteuer für ausreisende Thailänder und Personen mit ständigem Wohnsitz vor. Wenn sie mit dem Flugzeug ausreisen, werden 1.000 Baht fällig, zusätzlich zu den 700 Baht Flughafenabflugsteuer. Die Ausreise auf dem Land- oder Seeweg wird 500 Baht kosten.
https://www.bangkokpost.com/business/2564461/departure-tax-proposed (https://www.bangkokpost.com/business/2564461/departure-tax-proposed)
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Ich mag mich noch erinnern, 2007 in Phuket musste eine Ausreisesteuer von 500 THB bezahlt werden. Familien mit Kindern versuchten von Mitausreisenden Geld zu erhalten, da sie keine 500 THB mehr in der Geldbörse hatten. {:}
Später wurde diese Steuer meines Wissens nach direkt in den Flugpreis inkludiert, also besteht m.M. nach noch heute.
Jetzt will wieder eine zusätzlich Steuer eingeführt werden...? }{
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Dazu auch ein Erfahrungsbericht von mir:
1989/90 war ich ca. ein Jahr hier, vor der Ausreise musste ich mir eine "TAX-Clearance" um 500 Bärte besorgen, soweit ich mich
erinnern kann, von der Immi - ohne diese Endstation Don Muang...
Hatte aber KEIN Arbeitsvisum...
Soweit ich dies beobachten konnte, hat dieses "Körberlgeld" für den thailänd. Staat eine lange Tradition...
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Also zunächst ist dies ja mal eine Empfehlung des Finanzministers.
Man sollte mal überdenken, was man als Normalo/Expat in TH außer Konsumsteuern (z.B. für Importe: Autos, Alkohol, Schweizer Käse etc.) oder Energie zu zahlen hat. So gesehen hat der Vorschlag meine volle Unterstützung.
„Bleibe im Land und nähre dich redlich!" ist ein Bibelwort, das zum Sprichwort geworden ist.
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Autor: Damnam
« am: Heute um 17:36:09 »
Ich mag mich noch erinnern, 2007 in Phuket musste eine Ausreisesteuer von 500 THB bezahlt werden. Familien mit Kindern versuchten von Mitausreisenden Geld zu erhalten, da sie keine 500 THB mehr in der Geldbörse hatten. {:}
Da hätte ich denen doch gern ausgeholfen – mit einem Kurs von 1:10.
50 EUR hatte sicher jemand noch im Handtäschchen.
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Die Kontroverse über eine Ausreisesteuer in Höhe von 1.000 Baht für ausreisende Thais und Ausländer sei lediglich eine gesetzlich vorgeschriebene Meinungsumfrage und die Steuer werde nicht erhoben, so das Finanzministerium.
https://www.bangkokpost.com/business/2565249/departure-tax-just-opinion-survey-will-not-be-imposed (https://www.bangkokpost.com/business/2565249/departure-tax-just-opinion-survey-will-not-be-imposed)
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Dazu auch ein Erfahrungsbericht von mir
1989/90 war ich ca. ein Jahr hier, vor der Ausreise musste ich mir eine "TAX-Clearance" um 500 Bärte besorgen, soweit ich mich
erinnern kann, von der Immi - ohne diese Endstation Don Muang...
Hatte aber KEIN Arbeitsvisum...
Nicht von der Immi sondern von der Steuerbehoerde, das wurde dann genau im jenem Jahr abgeschafft.
https://www.bangkokpost.com/business/2565249/departure-tax-just-opinion-survey-will-not-be-imposed
Auch wenn man erfahurungsgemaess solchen Beteuerungen des Finanzministeriums nicht zu 100 % trauen kann, die meisten von uns haette es eh nicht betroffen, da mit auslaendischen "Residenten" nur diejenigen mit einem "permanent residence permit" also einer einmalig genehmigten Daueraufenthaltserlaubnis gemeint sind, die Daueraufenthaltler per jaehrlicher Verlaengerung fallen da nicht darunter. {;
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Hier eine längere Erklärung was das ganze Theater soll.
Klärung der Frage nach der Ausreiseabgabe (http://Klärung der Frage nach der Ausreiseabgabe)
https://www.bangkokpost.com/business/2567056/clarifying-departure-levy-scuttlebutt (https://www.bangkokpost.com/business/2567056/clarifying-departure-levy-scuttlebutt)
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Welche Ausländer müssen in Thailand Steuern zahlen.
https://thailandtip.info/2023/09/10/leitfaden-zu-steuern-fuer-expats-in-thailand/
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Welche Ausländer müssen in Thailand Steuern zahlen.
https://thailandtip.info/2023/09/10/leitfaden-zu-steuern-fuer-expats-in-thailand/
Guter Beitrag
Wenn sie bei den Steuersätzen noch erwähnt hätten, dass Leute ab 65zig zusätzlich zu den 150.000 Baht noch einen Freibetrag von 190.000 Baht haben, und bei einer Rente auch nochmal 100.000 Baht Steuerfrei sind, wäre er perfekt gewesen.
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Danke für die Ergänzungen Patthama. [-]
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"Die thailändische Regierung besteuert ab 2024 alle Einkünfte aus dem Ausland für Steuerinlaender".
[...]
"Es ist derzeit unklar, wie dies für Ausländer gelten wird, die mit einem Ruhestandsvisum in Thailand leben. "
Thailand Tip v. 18.9.23
Hierzu lese ich soeben auf dem Instagram von Bitesize BKK folgendes:
"Residents who live in Thailand for more than 183 days must pay such taxes."
Damit dürften die meisten von uns dann fällig sein.
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Ich schätze da hat einer wieder etwas interpretier und zusammen kombiniert das nicht so kommuniziert wurde {:}
Die 180 Tage Aufenthalt sind ein alter Hut und haben nichts mit der Änderung zu tun.
Hier der ganze Artikel mit Deepl übersetzt:
Neue Steuervorschriften werfen Fragen und Bedenken auf
Das thailändische Finanzministerium hat den Steuerpflichtigen kürzlich mit seinen neuen Steuerrichtlinien für ausländische Einkünfte einen Strich durch die Rechnung gemacht. Nach Ansicht von Rechtsexperten scheint die Politik drei konkrete Ziele zu verfolgen: Einwohner, die über ausländische Maklerfirmen an ausländischen Aktienmärkten handeln, Kryptowährungshändler und Thailänder, die eine Lücke ausgenutzt haben, die es ihnen ermöglichte, ausländische Einkünfte nach der Einbehaltung steuerfrei ins Land zu bringen es länger als ein Kalenderjahr auf einem Offshore-Konto verbucht.
Die Leitlinien werfen jedoch erhebliche Fragen hinsichtlich der Wirksamkeit ihrer Durchsetzung auf. Für die Regierung ist es eine gewaltige Aufgabe, Transparenz über die im Ausland erzielten Einkünfte zu gewährleisten. Selbst mit fortschrittlichen Finanzverfolgungssystemen könnte die Undurchsichtigkeit bestimmter Transaktionen, insbesondere solcher mit Kryptowährungen, eine vollständige Compliance zu einem Wunschtraum machen. Dieses Problem wird noch dadurch verschärft, dass viele thailändische Steuerzahler nicht bereit sind, ihre ausländischen Einkünfte vollständig offenzulegen, was die Durchsetzungsfähigkeiten der Regierung noch weiter beeinträchtigt.
Darüber hinaus könnten die neuen Steuervorschriften die unbeabsichtigte Folge haben, dass Menschen davon abgehalten werden, in Thailand legal lizenzierte Unternehmen zu nutzen. Vorbehaltlich strenger Meldepflichten könnten Einzelpersonen und Unternehmen dazu gedrängt werden, weniger transparente Finanzkanäle zu nutzen, was es ironischerweise für die Behörden schwieriger macht, Transaktionen zu verfolgen und Steuergesetze durchzusetzen.
Die Richtlinien werfen auch die Frage auf, ob dies der effektivste Weg ist, Einnahmen für Thailand zu generieren. Experten befürchten, dass die neue Politik Privatbankiers und Finanzinstitute verärgern könnte, die das regulatorische Umfeld in Thailand möglicherweise für zu unsicher oder belastend halten.
Die wohlhabendsten Privatpersonen, die über Ressourcen und Private-Banking-Dienstleistungen verfügen, könnten sich möglicherweise diesen Meldepflichten entziehen, wodurch Händler aus der Mittelschicht und solche, die nicht über die nötigen finanziellen Mittel und die Buchhaltung verfügen, um das System zu umgehen, entlarvt werden.
Darüber hinaus sorgt der Umfang des Gesetzes für einige Stirnrunzeln. Obwohl klar ist, dass Aktien- und Anleihenhändler betroffen sind, lässt die weit gefasste Formulierung der Richtlinie Raum für Interpretationen. Gilt dies auch für alltägliche Handelsgeschäfte mit Offshore-Gesellschaften? Ein solch breiter Spielraum könnte ausländische Investitionen abschrecken und dadurch zu einem geringeren Mittelzufluss nach Thailand führen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neue Politik des Finanzministeriums zwar darauf abzielt, die Einnahmen durch die Schließung bestehender Steuerschlupflöcher zu steigern, die potenziellen Folgen jedoch erheblich sein könnten. Die Richtlinien erschweren das Verhalten von Unternehmen, schaffen Hindernisse für eine wirksame Durchsetzung und werfen Fragen zu ihren letztendlichen Auswirkungen auf das wirtschaftliche und soziale Gefüge Thailands auf.
Da das Umsetzungsdatum, der 1. Januar 2024, näher rückt, gibt es mehr Fragen als Antworten, und eine gründliche Überprüfung der Auswirkungen der Richtlinie könnte angebracht sein.
https://www.thaienquirer.com/50748/new-tax-regulations-raises-questions-and-concerns/ (https://www.thaienquirer.com/50748/new-tax-regulations-raises-questions-and-concerns/)
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Das sollte , zumindest für Deutsche Rentner/Pensionäre keinerlei Auswirkungen haben!
Deutschland und Thailand haben ja gerade deswegen ein "Doppelbesteuerungsabkommen"
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Das sollte , zumindest für Deutsche Rentner/Pensionäre keinerlei Auswirkungen haben!
Deutschland und Thailand haben ja gerade deswegen ein "Doppelbesteuerungsabkommen"
Offensichtlich scheinst du das aber nicht gelesen zu haben. Laut DBA hat tatsaechlich Thailand das Recht Renten der hier Langzeit lebendenden Renterner zu besteuern.
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Offensichtlich scheinst du das aber nicht gelesen zu haben. Laut DBA hat tatsaechlich Thailand das Recht Renten der hier Langzeit lebendenden Renterner zu besteuern.
Das hatte Thailand bisher auch, aber dazu müssten sie aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens sich mit dem
Heimatland des Beziehers synchronisieren, worauf sie offenbar (zumindest bisher) keine gesteigerte Lust hatten...
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Offensichtlich scheinst du das aber nicht gelesen zu haben. Laut DBA hat tatsaechlich Thailand das Recht Renten der hier Langzeit lebendenden Renterner zu besteuern.
Doch, habe ich gelesen! Ich lebe jetzt 33 Jahre permanent in Thailand,hier wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird!
Beispiele gibt es ja genug davon!
Das hatte Thailand bisher auch, aber dazu müssten sie aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens sich mit dem
Heimatland des Beziehers synchronisieren, worauf sie offenbar (zumindest bisher) keine gesteigerte Lust hatten...
Auch das ist richtig! Und falls es doch einmal soweit kommen sollte, kann man eh nicht,s dagegen machen!
Höchstens die Rente erst ein Jahr in der Heimat auf dem Konto dort parken und dann im nächsten Jahr erst komplett überweisen!
Dann ist sie nicht Steuerpflichtig...Glaube ich zumindest ;-)
Also, wie immer bei Ankündigungen neuer Gesezte etc. hier, abwarten und ein LEO trinken ;-)
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Hier eine Kopie von Stefan aus Facebook zum Thema. Sollte es so kommen würde ja auch der Finanztransfer als Einkünfte versteuert, was in der Regel im Heimatland bereits als Einkommen irgendeinmal versteuert wurde.
Besteuerung von Einkünften/Vermögen aus dem Ausland
Bezugnehmend auf einige Artikel in den thailändischen Medien, welche sich auf den folgenden Gesetzestext des thailändischen Finanzamtes (Bild) beziehen und diesen als Quelle angeben, haben mich gestern einige Anfragen erreicht. Dazu habe ich gestern Abend noch ein wenig recherchiert und das Schreiben vom Finanzamt mehrmals durchgelesen.
Es sieht zunehmend danach aus, dass Thailand ab 01. Januar 2024 Einkünfte und Vermögen aus dem Ausland, welche nach Thailand gebracht werden, versteuern wird. Zugegeben, ein gutes Recht und eigentlich nur eine Frage der Zeit, denn das thailändische Finanzamt lässt sich durch diesen bisherigen „Verzicht“ jährlich große Summen entgehen.
Dies wird auf keinen Fall Touristen, sondern Expats und Residents, welche ihr Auslandseinkommen nach Thailand bringen, im Falle einer steuerlichen Ansässigkeit in Thailand, welche frühestens ab 180 Tagen Aufenthalt ausgelöst wird, betreffen. Dies wiederum bedeutet, dass Auslandseinkommen grundsätzlich weiterhin steuerfrei bleiben, sofern diese nicht in Thailand ausgegeben werden. Es findet also keine Besteuerung auf das Welteinkommen statt.
Mich haben auch einige von euch gefragt, wie dies dann aussieht, wenn sie neu ankommen und die 800.000 THB für die Beantragung der Extension of stay aus einem Non Immigrant Visum nach Thailand transferieren müssen.
Ich lese und verstehe das so, dass bei Umzug oder Auswanderung nach Thailand noch keine Steuerpflicht besteht und somit Bestandsvermögen am Tag der Auswanderung (und in den Wochen danach zur Vorbereitung auf die Extension of stay) weiterhin steuerfrei nach Thailand transferiert werden kann. Handelt es sich hierbei sogar um Einkommen oder Vermögen, welches unter einem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen bei steuerlichem Wohnsitz im Herkunftsland Deutschland (Beispiel) bereits versteuert wurde, hat Thailand grundsätzlich kein weiteres Besteuerungsrecht.
Was bedeutet das aber für Auswanderer oder die die es noch werden wollen? Nach der erfolgten Auswanderung nach Thailand (und der steuerlichen Ansässigkeit), wird man laufendes Einkommen nicht mehr steuerfrei in Thailand beziehen dürfen. Betrifft dies auch Renten- oder Pensionseinkünfte?
Die Medien schreiben, dass es der Redaktion (oder eher der Allgemeinheit) zum heutigen Zeitpunkt noch unklar ist, inwiefern dies in Thailand lebende Rentner mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung auf Basis eines Non Immigrant (O - Retirement/ O-A Long stay) Visums betreffen wird und wie hiermit umgegangen wird. Tatsächlich wurde das Wort „Renteneinkommen“ in dem besagten Schreiben nicht erwähnt. Die Textpassage, welche die Art der Einkommen definiert, lautet frei übersetzt wie folgt: „Einkünfte aufgrund von Arbeitspflichten oder Tätigkeiten im Ausland oder aufgrund von im Ausland vorhandenen Vermögenswerten“.
Es ist laut dem aktuellen Schreiben vom thailändischen Finanzamt aber davon auszugehen, dass die erwähnten Einkünfte unter die progressive Einkommenssteuertabelle von Thailand fallen werden, wurde doch der thailändische Begriff für Einkommensbesteuerung (ภาษีเงินได้) darin exakt erwähnt.
Diese Story wird viele von uns noch weiterhin beschäftigen und entsprechend von mir mit Updates versehen!
Zu guter Letzt noch ein Hinweis in eigener Sache: Mein Unternehmen, die FS Consulting Co., Ltd., kümmert sich auch um die ordentliche Beantragung einer thailändischen Steueridentifikationsnummer (Tax-ID) für alle Residents auf einer Extension of stay aus einem Non Immigrant Visum, welche sich bereits 180 Tage in Thailand aufhalten. Des Weiteren sind wir auch gerne bei dem Formular „Certificate of residence“ des thailändischen Finanzamts behilflich, welches die Steueransässigkeit in Thailand schriftlich bestätigt und bei den Finanzämtern von Ländern mit aufrechtem Doppelbesteuerungsabkommen vorgelegt werden kann, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Auch führen wir ordentliche Steuererklärungen für Residents in Thailand durch. Die Kontaktaufnahme kann gerne via E-Mail unter office@fsconsultings.com oder via Telefon unter +66 82 001 3126 erfolgen.
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Die Sache mit der "Steuerfreiheit ab dem Folgejahr" (also Einkommen darf ab dem naechsten Kalenderjahr steuerfrei nach Thailand transferiert werden) hatte ich vor ein paar Tagen aufgeschnappt, ich glaube es war bei Richard Barrow, das war allerdings bevor die neue Regelung aktuell wurde:
ThaiEnquirer
New interpretation under the New Order:
According to the New Order, if Thai tax resident individuals derive offshore-sourced income and bring offshore-sourced income into #Thailand, they will have to pay Thai personal income tax, regardless of whether such income is brought into Thailand in the calendar year of receipt or in subsequent calendar years.
The New Order will apply to any taxable income that is brought into Thailand from 1 January 2024 onward. Any regulation, instruction, revenue ruling or practice which is contrary to or inconsistent with this New Order shall be repealed.
It is noteworthy that if the offshore-sourced income is not a taxable income (e.g., proceeds from the sale of offshore securities or assets with no gain) or income that is exempted from Thai personal income tax under the Revenue Code, such as income from insurance, Thai tax residents will not have to pay Thai personal income tax when they bring that income into Thailand.
https://twitter.com/ThaiEnquirer/status/1704012204943741237
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Nach Artikel 18 Abs. 2 Abkommen mit Thailand sind deutsche Renten in Thailand von der Steuer befreit.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Thailand/1968-07-26-Thailand-Abkommen-DBA-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3
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Aber sie haben ja die 180 Tage Regel ... für den Status INLANDS STEUER 🥳
Den hatten sie schon immer , nur nicht angewendet 😉
Und die können sie alle 90 Tage einsehen !!!
Nun kommt es auf die FORMULIERUNG der neuen Steuergesetze an 🥸
Wollen sie an die Rente von Non IMI O Rentnern ran , oder andere Kapitalflüsse besteuern !!!
Der Artikel 18 Abs 2 wie von Lupo beschrieben gilt nur für die Deutsch Besteuerung von Renten für in Thailand lebende Expats !!!
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Ruhig Blut. In Th wird nicht alles so heiss gegessen wie gekocht.
Und wenn es doch So kommen sollte, dann schaut euch mal die Freigrenzen an. Unser patthama hat am 10. Sept. Sehr gut darueber berichtet.
Gruesse
Jektor
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Nachtrag
Ich bin kein Steuerexperte. Ich denke jedoch, die Freibetraege gelten je Person. Also bei Eheleuten mal zwei.
Gruesse
Jektor
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Schon mal zum Eingewöhnen C-- ;]
Einkommenssteuersätze in TH
https://picr.eu/i/90Eto
(https://picr.eu/i/90Eto)
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Nachtrag
Ich bin kein Steuerexperte. Ich denke jedoch, die Freibetraege gelten je Person. Also bei Eheleuten mal zwei.
Gruesse
Jektor
Bin auch kein Steuerexperte. Gebe nur schon fast 20 Jahre hier eine Steuererklärung, unter Mithilfe eines Steuerfachmanns ab.
Meine Frau,und meine Wenigkeit geben jeweils getrennt eine Erklärung ab. Somit kann jeder seine Freibeträge ausschöpfen.
z.Zt. sind Generell 150.000.- Steuerfrei
dazu für Leute über 65 J. 190.000.-
von einer Rente nochmals 100.000.-
zusammen also 440.000.- Steuerfrei
Beispiel von einem D Rentner mit 1.700.Euro Rente ca. 65.000 Baht
780.000.-
minus 440.000.-
ergibt 340.000.- zu versteuern
150.000.- 5% 7.500.-
190.000.- 10% 19.000.-
zu zahlende Steuern 26.500.- für eine Rente von 780.000.- Baht.
Leute bleibt ruhig. Bisher hat man noch nichts gelesen von Änderungen für D Rentner in TH. Also haltet die Füße still.Sollte das Thail.
Finanzamt etwas von euch wollen, werden sie sich schon melden.Falls es tatsächlich soweit kommen sollte, wäre dann halt eine Steuer wie z. B. vorher geschrieben fällig .Wir machen die Steuererklärung nur,weil meine Frau eine Firma hier in Th. hat,bzw. hatte,und ich das meiste von den 15% Steuern auf Zinserträge wieder erstattet bekomme.
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Überdenken der vorgeschlagenen Steuer auf ausländische Einkünfte gefordert
Der Regierung wird empfohlen, die Erhebung ausländischer Einkommenssteuern zu überprüfen, da eine neue Steuer viele Privatanleger treffen wird, die im Ausland investiert haben, sagt Jitta Wealth Asset Management. Jitta-Geschäftsführer Trawut Luangsomboon sagte, das Finanzministerium solle seinen Plan überdenken, von Personen mit Einkünften aus dem Ausland zu verlangen, dass sie ihr veranlagtes Einkommen in die Berechnung der Einkommensteuer einbeziehen.
„Das Ministerium könnte denken, dass Menschen, die im Ausland investieren, wohlhabend sind“, sagte Trawut.
https://www.bangkokpost.com/business/general/2650575/rethink-urged-on-proposed-tax-on-overseas-income (https://www.bangkokpost.com/business/general/2650575/rethink-urged-on-proposed-tax-on-overseas-income)
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Bin auch kein Steuerexperte. Gebe nur schon fast 20 Jahre hier eine Steuererklärung, unter Mithilfe eines Steuerfachmanns ab.
..........
Hallo patthama
Herzlichen Dank fuer deine ausfuehrliche info.
Gruesse
Jektor
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Steh da ein bißchen auf dem Schlauch.
Wenn ich mir jetzt vom deutschen Konto einen Betrag auf mein thailändisches Konto transferiere, woher soll man da wissen ob es die Rente ist ?
Das würde ja bedeuten, daß in Zukunft jeder Transfer besteuert wird.
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Alles sehr undurchsichtig ???
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Interessanter Artikel
Die Steueränderung, die bereits von Premierminister Srettha Thavisin als Maßnahme gegen die Einkommensungleichheit verteidigt wurde, kommt zu einem Zeitpunkt, zu dem Thailand Gespräche mit Wirtschaftsmächten wie der Europäischen Union führt, um neue Handels- und Investitionspakte zu schließen. Zuvor hatte die Vorgängerregierung langfristige Visaregelungen eingeführt und dabei die von der thailändischen Regierung erhobene Nullsteuer auf nicht in Thailand erzielte Einkünfte hervorgehoben. Dieser neue Schritt sorgt bereits für Unruhe unter den im Königreich lebenden Ausländern mit passiven Einkünften aus dem Ausland sowie unter den Rentnern, von denen man annimmt, dass sie weiterhin von der Steuer befreit sind. Damit das neue Steuersystem jedoch zusätzliche Einnahmen zur Finanzierung der staatlichen Konjunkturmaßnahmen generieren kann, müssen einige Ausländer am Ende mehr zahlen
https://www.thaiexaminer.com/thai-news-foreigners/2023/09/25/calls-for-clarification-of-new-regime-income-tax-foreigners-overseas-income/ (https://www.thaiexaminer.com/thai-news-foreigners/2023/09/25/calls-for-clarification-of-new-regime-income-tax-foreigners-overseas-income/)
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Dann müßte man ja quasi noch dieses Jahr sein "Vermögen" nach Thailand transferieren und hier in Gold oder einige Bankkonten ( Stichwort Einagensicherung 1 Million Baht ) anlegen.
Hoffentlich bleibt die Rente von der neuen Maßnahme verschont.
Macht es den Menschen nicht leichter nach TH auszuwandern.
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Dann müßte man ja quasi noch dieses Jahr sein "Vermögen" nach Thailand transferieren und hier in Gold oder einige Bankkonten ( Stichwort Einagensicherung 1 Million Baht ) anlegen.
Hoffentlich bleibt die Rente von der neuen Maßnahme verschont.
Macht es den Menschen nicht leichter nach TH auszuwandern.
War doch klar dass es so kommen wird. Wenn du ein Durchschnittsrentner in D bist, bleibst du steuerfrei - aber mit einer Durchschnittsrente bekommst du kein Daueraufenthalt - den ja eigentlich auch keiner will >:. Auf Familienbasis könnte das noch derzeit passen. Risiko - Währungsschwankung Euro/Baht.
Auch Krankenkassen im EU Raum, wenn man dauerhaft in TH leben will - davon kann man nur abraten. Die Kineaus wissen das aber besser. ;}
Wird sich einiges ändern - mit der neuen Regierung .... alles wird übersichtlicher, besser überwacht und kontrolliert - die Wünsche der Farangs wurden erhört. ]-[
Für jene, die sich noch trauen, ihre Konten zu räumen in Europa .... die Zeit tickt .... das Risiko es in D zu belassen dagegen gering, dort wird es mit Freude verteilt werden, an die Armen und Bedürftigen. Was der neue thailändische Premier kann - könnt ihr doch besser - einfach alles spenden .... die Neubürger können es brauchen, die müssen mehr als eine Frau durchfüttern ....
Gruss
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Interessanter Artikel zur neuen Auslegung des Steuergesetzes. Da es keine neue Verordnung oder ein neues Gesetz ist, steht sie auf wackeligen Füssen, so die Meinung von Anwälten und Richtern.
https://thailandtip.info/2023/11/05/die-aenderung-des-steuergesetzes-richtet-sich-gezielt-an-in-thailand-lebende-expats-und-erweitert-die-meldepflichten/ (https://thailandtip.info/2023/11/05/die-aenderung-des-steuergesetzes-richtet-sich-gezielt-an-in-thailand-lebende-expats-und-erweitert-die-meldepflichten/)
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Ich bezahle meine "Steuer" in Thailand gerne also die Warenumsatzsteuer hier beim Einkaufen, jedes mal wenn wir an der Kasse stehen kommt eine Angestellte und legt die Waren von den Einkaufswaegen aufs Band, dass ist doch Service pur ;}
Wenn sie sich dann bueckt ist es manchmal moeglich da in den Ausschnitt zu sehen :-*, Herz was willst du mehr :D :D
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... auch in Thailand ist der Staat knapp bei Kasse:
Nun schwirrt die Idee einer "Baumsteuer"
KhaosodEnglish
(1/2) Farmers say they are against the idea of gov't collecting taxes on trees. Wanpen Mahasorn, a farmer from Prachuab Kiri Khan province said she wants the government to hold a public hearing first and farmers are already paying agricultural tax and can't afford to pay more.
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Ruhig Blut. In Th wird nicht alles so heiss gegessen wie gekocht.
Und wenn es doch So kommen sollte, dann schaut euch mal die Freigrenzen an. Unser patthama hat am 10. Sept. Sehr gut darueber berichtet.
Gruesse
Jektor
Die "Freigrenzen" sind aber nicht gerade "Farangfreundlich" um es mal nett zu sagen....
125.000.-THB im Jahr an Steuern zu zahlen, finde ich schon ein wenig heftig!
Selbst wenn das Einkommen nur die 65.000.-THB im Monat sind, werden da schon mal flott 65.000.-THB fällig!
Natürlich sind dabei keine Freigrenzen berücksichtigt!
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Hier ein Link zu SSB über die Steuern. Was nicht aufgeführt ist sind zusätzliche Abzüge z.B. nach Alter.
https://www.ssb.or.th/news/news
Inhaber eines LTR Visum sind von der Steuer befreit. Haben ja genügend investiert. :-X
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My 5 cents zur Besteuerung der Auslandseinkommen:
Habe mir heute "spasshalber" die jährliche Steuer ausgerechnet, die theoretisch auf mich zukommen würde.
Theoretisch deshalb, weil es für jedes Mittelchen ein Gegenmittel gibt ;)
Also: theoretisch müsste ich ab nächstem Jahr weit über 100.000 Baht abdrücken bei meiner eher bescheidenen
Rente - für nix, nada! Ausser dass ich weiter überhöhte Farangpreise z.B. in National Parks berappen muss und da und dort,
speziell in Bkk, idiotischem Rassismus ausgesetzt bin ...
Nun, seit kurzer Zeit bin ich auf FB in der Gruppe "Construction for Expats Thailand". Wenn ich hier sehe, wie
die Farangs mit Millionen herumschmeissen und damit natürlich zur Wirtschaft Thailands beitragen, frage ich
mich wirklich, ob sich diese Steuer der eine oder andere gefallen lassen wird oder die Segel streicht und in weit
expatfreundlichere Nachbarländer umsiedelt. Da geht dann die Melkkuh flöten...
Da wollen sie Thailand als das (Rentner-) Paradies propagieren und bauen dann so einen Scheixxx.
Nun ja, sollen sie, ich kann mir helfen...
C--
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In Sachen Steuer ist doch noch gar nichts von den Behoerden bekannt gegeben worden.Warten wir doch erstmal ab, was wirklich kommt.
Wenn man sich die vielen Th-Arbeiter in Suedkorea, Arbieen oder sonst wo im Ausland anschaut, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen dss hier hart zugeschlagen wird.
Gruesse vom
Jektor
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"Wenn man sich die vielen Th-Arbeiter in Suedkorea, Arbieen oder sonst wo im Ausland anschaut, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen dss hier hart zugeschlagen wird."
Da gibt es denn eben höhere Freigrenzen, die der Farang dann eben ausgleicht.... ;-)
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Mahlzeit zusammen,
wie sind die Dinge mit dem ganzen Steuer-Brimborium für uns Ausländer jetzt gediehen?
Weiß schon jemand Genaueres? Was passiert ab Neujahr? Ist es vielleicht sinnvoll seine Pinunzen ( € ) noch vorher nach Thailand zu transferieren?
Wieder einmal hängt Alles in der Luft und schlägt der thail. Staat womöglich urplötzlich gnadenlos zu.
Ich würde ja mit dem Transfer gerne noch warten bis der Baht die 39-er Marke wieder reißt..........
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wie sind die Dinge mit dem ganzen Steuer-Brimborium für uns Ausländer jetzt gediehen?
Weiß schon jemand Genaueres? Was passiert ab Neujahr? Ist es vielleicht sinnvoll seine Pinunzen ( € ) noch vorher nach Thailand zu transferieren?
Wieder einmal hängt Alles in der Luft und schlägt der thail. Staat womöglich urplötzlich gnadenlos zu.
Ich würde ja mit dem Transfer gerne noch warten bis der Baht die 39-er Marke wieder reißt..........
Wo es eine Besteuerung gibt, muss es auch eine Abschreibung geben - das ist nahezu weltweit so. Hast du schon was darüber
gehört/gelesen? - Ich nicht!
Mein Conclusio: sicherheitshalber alle grösseren Beträge transferieren und entspannt abwarten.
Sollte so etwas oder ähnlich gelagertes im LoS wirklich realisiert werden, so weiss ich jetzt schon, wer die grossen
Profiteure sind: die Steuerberater...
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Ich habe mir letzte Woche sicherheitshalber mal Geld
überwiesen. Das reicht für das ganze Jahr, so das ich
ganz in Ruhe mal abwarte was passiert.
Ich wollte auch auf einen besseren Kurs warten,
aber es ist mir so lieber.
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Nun gut, noch sind es ein paar Tage bis zum Jahreswechsel. Vielleicht tut sich am Wechselkurs noch etwas. Bei gößeren Summen macht 1 Baht Unterschied schon einiges aus. Und mit Wise ist das Geld ja auch zügig hier.
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Ich halte es eh für unwahrscheinlich, dass der Kurs noch besser wird, derzeit auch relativ stabil um die 38, im neuen Jahr dürfte es volatiler werden.
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Ein Link von einem Vortrag von Martin vom 16.01.24, wie es mit den Steuern hier in TH aussieht, sollte es nicht noch geändert werden.
https://www.ssb.or.th/gallery/ssb_gallery2024?b=1008245&c=ND1000339
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Keine Ahnung wie weit das noch aktuell ist.
Natürliche Personen, die der Einkommensteuer unterliegen
Die persönliche Einkommenssteuer ist eine Steuer, die von der Allgemeinheit erhoben wird, die über Einkünfte jeglicher Art verfügt. Sofern keine Gesetze Ausnahmeregelungen vorsehen, sind sie steuerpflichtig. Zu den natürlichen Personen, die der Einkommensteuer unterliegen, gehören Personen, die im vergangenen Jahr Einkünfte erzielt haben, mit folgendem Status:
1) Einzelpersonen
2) Gewöhnliche Personengesellschaften oder Personenvereinigungen, die keine juristischen Personen sind
3) Personen, die innerhalb des Steuerjahres verstorben sind
4) Unverteilte Nachlässe
5) Gemeinschaftsunternehmen im Sinne des Gesetzes über die gemeinschaftliche Unternehmensförderung, insbesondere Personengesellschaften oder Personenvereinigungen, die keine juristischen Personen sind
Wenn der Einkommensempfänger nach der Erzielung von Einkünften nicht über eine nationale Identifikationsnummer verfügt – beispielsweise ein Ausländer oder ein nicht verteilter Nachlass –, muss der Steuerpflichtige innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag der Einkünfteerzielung eine Steueridentifikationsnummer und -karte beantragen. Einkommensbezieher mit einer nationalen Identifikationsnummer können diese Nummer jedoch als Steueridentifikationsnummer verwenden und müssen keine Steueridentifikationsnummer beantragen.
Einkommensbezieher mit Wohnsitz in Bangkok können ihren Antrag bei jedem der 30 Büros des Finanzministeriums in Bangkok oder bei einer Zweigstelle des Finanzministeriums (Bezirksebene) im ganzen Land einreichen. Personen außerhalb Bangkoks können einen Antrag bei den Büros und Zweigstellen des Finanzministeriums ihrer jeweiligen Provinz (Bezirksebene) stellen. Sie sollten ihr Steuerformular einreichen und ihre Steuern zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Folgejahres nach ihrem Einkommensjahr zahlen, mit Ausnahme bestimmter Fälle wie Mieteinnahmen, Einkünfte aus freiberuflichen Berufen, Einkünfte aus Vertragsabschlüssen, Einkünfte aus gewerblicher oder geschäftlicher Tätigkeit. Um die Steuerlast zu verringern, sieht das Gesetz auch eine unterjährige Steuererklärung für die tatsächlich erzielten Einkünfte im ersten Halbjahr vor. In manchen Fällen schreibt das Gesetz außerdem vor, dass der Zahler Steuern an der Zahlungsquelle von den gezahlten Einkünften einbehält, um zusätzliche Steuerzahlungen zu ermöglichen.
Derzeit erlaubt das Finanzamt die Einreichung und Zahlung bei Postämtern nur für Personen mit Wohnsitz in Bangkok per Einschreiben mit beiliegendem Scheck oder Bankwechsel über den gesamten fälligen Steuerbetrag innerhalb der Frist für die Einreichung des Steuerformulars. Die Online-Einreichung ist jetzt auch unter www.rd.go.th oder über die RD Smart Tax-Anwendung auf Mobiltelefonen möglich.
Daten aktualisiert am 21. November 2020
Quelle: The Revenue Department, 90 Phaholyothin 7, Phayathai, Phayathai, Bangkok 10400
Tel. +66 2272 8000
Weitere Informationen 1 https://www.rd.go.th/548.html (https://www.rd.go.th/548.html)
Weitere Informationen 2 https://www.rd.go.th/fileadmin/download/insight_pasi/personalincome_61.pdf (https://www.rd.go.th/fileadmin/download/insight_pasi/personalincome_61.pdf)
https://www.thailand.go.th/useful-information-detail/007_059 (https://www.thailand.go.th/useful-information-detail/007_059)
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Nur kurz
Der Patthama macht ja bekanntlich,(aus hier in diesem Forum öfters geschriebenen Gründen) schon seit vielen Jahren eine Steuererklärung hier in TH.Bei mir ist die Steuernummer seit der ersten Beantragung die gleiche, wie z.B. vom gelben Hausbuch, oder der rosa ID Card. Bei meiner Frau, sowie bei allen anderen Thais ist die Steuernummer immer die gleiche wie auf der ID Card.
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Danke @Patthama für die Info, dass wußte ich nicht.
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Guten Tag Allerseits,
ab diesem Jahr müssen auch die "Farangsrentner" hier in Thailand Steuern zahlen. :-[
Ab wann und wie hoch diese Steuern sind, ist mir noch unbekannt. ???
Nicht nur ich, sondern viele Expats und Rentner wären froh, wenn etwas Konkreter gesagt oder geschrieben würde.}}
Auch bin ich mir sicher, dass viele Ausländer dieses Land wegen den Steuern verlassen müssen. {+
Vielen Dank für brauchbare Antworten. ;}
Beste Grüsse und bleibt weiterhin gesund: [-] C-- [-]
Archa
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@archa
Servus,
ich bin Member in vielen thailandbezogenen Gruppen auf FB, überall wird geschrieben, dass mal abwarten angesagt ist.
So wie sich das der Herr Sretta vorgestellt hat, ist es fast unmöglich zu realisieren...
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außerdem behandeln wir dieses Thema schon unter
https://forum.thailandtip.info/index.php?topic=18621.msg1431296#new (https://forum.thailandtip.info/index.php?topic=18621.msg1431296#new)
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außerdem behandeln wir dieses Thema schon unter
https://forum.thailandtip.info/index.php?topic=18621.msg1431296#new (https://forum.thailandtip.info/index.php?topic=18621.msg1431296#new)
Sorry @Karl habe diesen Link verpasst.
Gruss: archa
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Dementsprechend sind diese 2 Themen nun zusammen geführt.
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Dementsprechend sind diese 2 Themen nun zusammen geführt.
Gute Idee @ Kern.
*********************************
Aber weiß jemanden bereits wie viele Prozente an den monatlichen Rentenüberweisungen abgezockt werden??
Gruss archa
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Event. interessant fuer einige
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hier ein etwas erklärendes Video
https://youtu.be/vn299Vgeoks (https://youtu.be/vn299Vgeoks)
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So, die dürften wirklich ernst machen...
https://bangkokone.news/thailand-begins-taxing-foreign-income/ (https://bangkokone.news/thailand-begins-taxing-foreign-income/)
Ehrlich, da waren mir ALLE Vorgänger dieser Regierung lieber, die hier arbeiten genau wie die Idioten in D oder A.
Umverteilung ist angesagt...
https://thailandtip.info/2024/02/13/kabinett-genehmigt-neue-kreditaufnahme-in-hoehe-von-560-mrd-baht/ (https://thailandtip.info/2024/02/13/kabinett-genehmigt-neue-kreditaufnahme-in-hoehe-von-560-mrd-baht/)
Dass sie die Rentner hier auch schröpfen (wollen), wird ihnen auf den Kopf fallen. Den Betrag, den sie einheben, werden viele
Expats einsparen und somit dem Wirtschaftskreislauf entziehen...
Oder sie machen sich davon...
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Oder sie machen sich davon...
Zu Deinem Beitrag zwei Gedanken.
Als "normaler" NON-O ist man ja ziemlich frei,
wenn man hier aber als Verheiratete(r) lebt ist es sicher schwieriger.
Will man hier Alles aufgebaute aufgeben? Nimmt man dann die Familie mit?
Man hat sich ja hier über die Jahr(e)zehnte auch so sein "Netzwerk" aufgebaut.
Zweite Frage: wo ginge man hin? Zurück in die DACH-Länder? Da würde möglicherweise sogar die Familie mitziehen,
aber will man das Selber noch? Gut, kommt auf die persönliche Situation an, wie immer.
In umliegende asiatische Länder? Kann ich mir mit der thai Familie nicht so richtig vorstellen, auch nicht,
wie man dort was verdienen können soll....
Die entscheidende Frage wird sein, wie sie ihre Träume von Steuermehreinnahmen
IN DER PRAXIS umsetzen wollen.
Meine Gedanken dazu schreibe ich sicher nicht, man muss ja nicht als Ideengeber fungieren.
Mein Motto lautet:
Es gibt immer eine Lösung.
Und wenn es eine Verlust/Verlust -Lösung wird. {--
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Oder sie machen sich davon...
Zu Deinem Beitrag zwei Gedanken.
Um nur eine Personengruppe zu benennen:
In meinen zehn Jahren in Pattaya habe ich viele Männer aus den verschiedensten Ländern kennen gelernt,
die sich nicht binden woll(t)en. Gerade die sind die (spendierfreudigen) Motoren des Nachtgewerbes und
leben auch sonst in sehr komfortablen Verhältnissen.
Die werden sicher einen Ortswechsel überdenken, Angeles City auf den Philippinen wäre da alternativ.
Natürlich haben Expats, die Familie und Lebensumstände auf Thailand ausrichteten, da die Arschkarte.
Die müssen sich (wie auch meinereiner) was Gutes einfallen lassen.
Allerdings habe ich heute mit einem Bekannten mit sehr guten Verbindungen zum Finanzministerium genau
über dieses Thema diskutiert, der gewöhnlich bestens informierte Mann hat mich wieder etwas beruhigt,
da wird noch etwas Wasser den Chao Praya hinunter fliessen, bis die das hinkriegen (und ob überhaupt)...
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Zwar ein ernstes Thema, aber ( bei diesem Betreff insbesondere für die Herz- und/oder Ort-Gebundenen bedacht) ...
1. Besonders in Thailand wird nichts so heiß gegessen wie gekocht. Anders ausgedrückt:
Hier gibt es traditionell viele Heiße-Luft-Nummern und etliche Stürme im Wasserglas! :-)
Und zusätzlich meist noch irgendwelche "geschmeidigen" Wege. ;)
2. Voraus-Denken ist gut! Aber sich sehr um ungelegte Eier zu sorgen (oder sich vor ihnen sogar zu fürchten) ist übertrieben.
3. Unsereins ist doch nicht ständig auf der "Brenn-Suppen daher geschwommen"! Meint: sogar auch im Ernstfall werden wir einzeln und teils gemeinsam passende Lösungen finden.
4. Vielleicht ??? gründe ich im Ernstfall völlig uneigennützig ( {-- ) eine sehr steuermindernde "Stiftung für Not leidende Wirte und Moderatoren" ?
5. Im Ernst: irgendwie (und sowieso) werden wir auch mit solchen Schwierigkeiten klar kommen!
[-]
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@Suksabai
sind wir ja, wie meistens,
EINER MEINUNG.
Und immer interessant, was Du so zu berichten hast.
[-]
@Achim: haste vollkommen Recht. Hab schon mal von Dir Haue bekommen, als ich über einen Plan B schrieb, war so 2016/17
ich persönlich bin entspannt, aber man muss die Entwicklung im Auge behalten.
Nicht umsonst schrieb ich, man muss sehen, wie das Ganze in die Praxis umgesetzt wird,
liebe Grüße
Onkel Tom [-]
-
[-]
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Neu ist der Automatische Informations Austausch.
Ich habe ein Konto bei der ZKB Zürcher Kantonal Bank
die haben mir einen Brief gesendet und möchten die Tin Nr
Steuernummer in Thailand die habe ich tatsächlich.
Wir können da gar nichts machen durch den Autoatischen Ausgleich ziehen die Banken in Los das direkt ab und überweisen nach Thailand.
Die Frage ist ob Rente besteuert werden kann
Denke Ja
Leider
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Neu ist der Automatische Informations Austausch.
Ich habe ein Konto bei der ZKB Zürcher Kantonal Bank
die haben mir einen Brief gesendet und möchten die Tin Nr
Steuernummer in Thailand die habe ich tatsächlich.
Tja, da habe ich (wahrscheinlich) als Österreicher bessere Karten. Wir haben WIRKLICH noch sowas wie ein Bankgeheimnis.
Sollten die mit Daten rausrücken, haben die gewaltig Feuer am Dach...
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Ich bin nicht sicher aber der Automatische Bankenaustausch ist in ganz Europa der gleiche, somit hat keiner mehr ein Bankkonto im Ausland, ohne das die eigene Steuerbehörde davon Kenntnis hat.
Da muss auch keine Steuererklärung vom Rentner ausgefüllt werden der Betrag ist ja klar ist Einkommen.
Positiv ist wenn wir Rentner Steuern bezahlen dürfen können, können dürfen wir auch ein PR beantragen, nach 3 Jahren.
Dass ist bis dato nicht möglich gewesen, keine Chance auf PR für Rentner, Voraussetzung dafür ist ein WP und Steuern bezahlen.
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können dürfen wir auch ein PR beantragen
Was ist ein "PR" ?
WP= work permit, ist klar...
Btw. können die hundert mal wissen, welche und wieviele Konten ich habe - aber wehe, die geben über Kontenbewegungen Auskunft!
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Permanent Resident gibt ein rotes Buch einmal im Jahr bei der Polizei melden.
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55555 genau deshalb wurde der Austausch ja ins Leben gerufen, nämlich um Konto Bewegungen auszuweisen.
I’m schreiben der Bank ist zu lesen
Wir haben festgestellt, dass ihr Hauptsteuer Domizil sich in Thailand befindet.
Klar bin ja länger als 180 Tage pro Jahr eigentlich 365.
Ich weiß nicht ob das Doppelbesteuerungsabkommen da irgend wie hilft, ich persönlich denke nicht.
Rente ist ja neu erhaltendes Geld also unversteuert.
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@Seebacher
Du zitierst aus einem Schreiben der Bank an dich! Das heisst noch lange nicht, dass deine Bank Kontobewegungen an die
thailändische Steuerbehörde weitergibt.
Und das "PR" ist für die Tonne, solange es zwei Tarife in Spitälern gibt und bis zu 400% mehr Eintritt in Nationalparks,
um nur ein paar Beispiele zu nennen.
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Ja das stimmt bis jetzt hat sich noch kein anderes CH Mitglied gemeldet bin aber ganz sicher nicht der einzige.
Die Banken sind verpflichtet sich gegenseitig mit Infos zu versorgen.
Da gibt es doch tatsächlich CH Bürger die nun den Fiskus fürchten müssen die Frist um Vermögen im Ausland anzugeben ist abgelaufen.
Mir passt das ganze auch nicht aber wie kann Mann sich wehren ?
Nächsten Monat stimmen wir in der Ch über die 13 AHV Rente ab, dann ist halt der 13 wieder für die Steuern bestimmt wir Schweizer kennen das ja .
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Fakt ist mittlerweile das nicht saemtliche Renteneinkuenfte besteuert werden sonder nur diese die nach Thailand transferiert werden.
Schlecht sieht es fuer die Leute aus die Ihre Rente von der Rentenversicherung direkt nach Thailand ueberweisen lassen. Zumindest trifft das auf Deutsche Staatsbuerger zu wegen des Doppebesteuerungsabkommen. Geht die Rente auf ein Deutsches Konto gibt es genuegend Spielraum um die Besteuerung klein zu halten.
Ich ueberweise z.Bspl. im Jahr 400 000 Baht auf mein Thailaendisches Konto. Das Haushaltsgeld welches ich vor der Steuerreform direkt von meinem Thailaendischen Konto auf das Konto meiner Lebensgefaehrtin ueberwiesen habe wird nunmehr direkt von Deutschland aus auf ihr Konto ueberwiesen.
Im naechsten Jahr machen wir beide jeweils eine eigene Steuerklaerung. Ich werde wahrscheinlich keine Steuer zahlen muessen. Sie wird im schlimmsten Fall das Haushaltsgeld versteuern muessen,( natuerlich wuerde ich die Steuer uebernehmen ), aber da bin ich mir nicht sicher, weil es kein Einkommen ist. Wuerden wir dann auch Gerichtlich klaeren lassen. Also wenn man sich ein bischen mit der Materie beschaftigt kommt man zu dem Schluss es ist ein Sturm im Wasserglas.
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Was ich nach wie vor bei dieser unausgegorenen Geschichte vermisse sind Absetzbeträge.
Ausser für den Ehepartner (60.000,--) sind mir keine anderen bekannt.
Aufwendungen für die schulische Ausbildung der Kinder/der Kinder des Ehepartners sind meines Wissens
zum Beispiel nicht berücksichtigt - um nur ein Beispiel zu nennen.
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Beispiel
P.I.T.
435.000 UW/Jahr
Freibetraege ฿60.000 pers. Freibetrag
Freibetraege ฿60.000 Ehegattenfreibetrag
Freibetraege ฿100.000 Expense allowance
Freibetraege ฿25.000 KK (max 25000) Krankenversicherung wenn vorhanden !!
0 - 190 ts 0% ฿0 ฿190.000 ฿0 ->Freibetrag ab 65 J , sonst 150.000
190 -300ts 5% 0 ฿0 ฿0
300 - 500ts 10% 0 ฿0 ฿0
500 - 750ts 15% 0 ฿0 ฿0
750 - 1ML 20% 0 ฿0 ฿0
1 - 2ML 25% 0 ฿0 ฿0
Steuer NA ฿0 0,00 €
Wenn die Ehefrau auch eine St Erklaerung abgibt, ist der ehegattenfreibetrag zu streichen, theoretisch koennen 2 x 350ts steuerfrei sein, ohne KK
weitere Moeglichkeiten hier: https://taxsummaries.pwc.com/thailand/individual/income-determination
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Also wenn man sich ein bischen mit der Materie beschaftigt kommt man zu dem Schluss es ist ein Sturm im Wasserglas.
Abwarten ;D
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Ja das stimmt bis jetzt hat sich noch kein anderes CH Mitglied gemeldet bin aber ganz sicher nicht der einzige.
Die Banken sind verpflichtet sich gegenseitig mit Infos zu versorgen.
Da gibt es doch tatsächlich CH Bürger die nun den Fiskus fürchten müssen die Frist um Vermögen im Ausland anzugeben ist abgelaufen.
Mir passt das ganze auch nicht aber wie kann Mann sich wehren ?
Nächsten Monat stimmen wir in der Ch über die 13 AHV Rente ab, dann ist halt der 13 wieder für die Steuern bestimmt wir Schweizer kennen das ja .
Die TIN Nr. wollte die Schwyzer KB schon vor 6 Jahren von mir. Freue dich nicht zu früh über die 13. AHV. Gibt genügend die finden, dass es nicht nötig sei obwohl die ganze Arbeitsphase auch vom 13. und Boni AHV Beiträge abgezogen wurden.
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Beispiel
https://taxsummaries.pwc.com/thailand/individual/income-determination
Danke, speziell der Link ist extrem hilfreich
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Ließt sich interessant.......
Steuererleichterungen im Ausland
Ausländische Steuern können nicht auf thailändische Steuern angerechnet werden, es sei denn, dies ist im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zulässig.
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Dann werde ich meine Rente als Geschenk an meine Frau überweisen.
Bis 20 000 000 Bath ist es ja Steuerfrei. 😁
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Dann werde ich meine Rente als Geschenk an meine Frau überweisen.
Bis 20 000 000 Bath ist es ja Steuerfrei. 😁
Ist es doch jetzt schon, ein Geschenk. 55555555
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Seebacher,Pete99
Das heisst aber das eure Banken von euch informiert wurden dass ihr nun in Thailand lebt?
Solange meine Banken in CH annehmen das ich an der bei der Bank hinterlegten Adresse wohnhaft bin und Briefpost entgegen nehme,wie auch zwischendurch ein mail meinerseits:habe die Belege für die Steuererklärung verlegt bitte nochmal zustellen,ist es unmöglich das sie wissen können wo ich wann wieso lebe.
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...ist es unmöglich das sie wissen können wo ich wann wieso lebe.
Gilt für mich als Österreicher genau so
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,ist es unmöglich das sie wissen können wo ich wann wieso lebe.
Richtig sie haben es aufgrund des Zugriffs auf das Banking gemerkt. Habe zu der Zeit nicht mit einem VPN darauf zugegriffen.
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Schau wir uns mal den Th-Alltag an.....
Bei Rot wird an der Ampel gestopt .......
Auf der Ladeflaeche eines Pick-Ups soll man nicht sitzen......
Plastiktueten sollen reduziert werden......
offenes Feuer ist verboten.....
und und und
All dies wird nur halbherzig befolgt. Drum leht euch zurueck, trinkt in Ruhe ein Bier und last es auf euch zukommen. Ruhig Blut ist sicherlich z.Zt. noch die beste Strategie.
Gruesse
Jektor
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Dein Wort in Buddha´s Gehörgang!
Deine zu Recht aufgeführten Alltags"auffälligkeiten" betreffen zu 99,99 % Khon Thai oder irre ich?
Wir koennen dankbar sein, das uns - aus verschiedenen Gründen - auch die "Staatsgewalt" mal durchwinkt, wenn mal was nicht ganz 100%ig ist,
#aber verlassen können wir uns darauf nicht.
Deinen Rat: Entspannt Euch - unterstütze ich.
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Deinen Rat: Entspannt Euch - unterstütze ich.
Auch ich - trotzdem sollte man sich schlau machen, "wo der Notausgang ist"....
Oder um es mit dem Zahnarzt auszudrücken: "Vorbeugen ist besser als bohren"
C-- [-]
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Schau wir uns mal den Th-Alltag an.....
Bei Rot wird an der Ampel gestopt .......
Auf der Ladeflaeche eines Pick-Ups soll man nicht sitzen......
Plastiktueten sollen reduziert werden......
offenes Feuer ist verboten.....
und und und
All dies wird nur halbherzig befolgt. Drum leht euch zurueck, trinkt in Ruhe ein Bier und last es auf euch zukommen. Ruhig Blut ist sicherlich z.Zt. noch die beste Strategie.
Gruesse
Jektor
All dem was du da beschreibst stimme ich voll zu. Es gibt aber auch ein DE-Alltag und dort gibt es bestrebungen Deutsche Rentenzahlungen direkt an der Quelle zu besteuern. Das heist, Die Deutsche Rentenversicherung zahlt dann zukuenftige Rentenzahlungen nur noch mit Abzug der der entprechenden Steuer aus. An dir selbst liegt es dann ob du per Steuererklaerung dir die ueberzahlte Steuer zurueck holst.
Fuer in Thailand lebende Rentner bedeutet das, man braucht eine Thailaendische Steueransaessigkeitsbescheinigung um sich sein Geld zureuck zu holen. Diese Steueransassigkeitsbescheinigung wird nur ausgestellt wenn du eine Thailaendische Steuerklaerung machst. Dabei ist es dann egal wie viel Steuern du in Thailand bezahlst. Also beschaeftigt euch mal mit dem Thema Steuervermeidung.
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Vulcan
Das DBA zwischen Thailand und Deutschland laesst eine Vor- oder Nachbesteuerung dt. Renten aus der DRV in Deutschland nicht zu, es sei den das bestehende DBA wird per Gesetz in Zukunft geaendert.
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Frage in die Runde:
arbeitet jemand hier schon mit einer WISE Debit Card?
Habe mir die heute bestellt und musste einen vierstelligen Pin angeben, die ATMs hier verlangen aber 6 Stellen.
Gibt es da Probleme?
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Wahrscheinlich nicht, meine DKB Karte (auch die neue) hat ebenfalls nur vier.
fr
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Zusammenfassung Ex Schweizer Botschaft.
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Moin,
ich bin nicht so der Forumsfreak, schaue eigentlich nur nach Neuigkeiten über Einkommensteuer. Was mir überall auffällt: eine relativ wichtige Sache wird nirgends erwähnt - zumindest habe ich nichts gefunden:
https://www.rd.go.th/english/23518.html
Ich selbst werde im Oktober eine Steuernummer beantragen, wenn bis dahin die Steuerpflicht nicht fällt.
LG
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Was für ein Kuddelmuddel ( Durcheinander ): Da blickt doch kein Mensch mehr durch.
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Moin,
ich bin nicht so der Forumsfreak, schaue eigentlich nur nach Neuigkeiten über Einkommensteuer. Was mir überall auffällt: eine relativ wichtige Sache wird nirgends erwähnt - zumindest habe ich nichts gefunden:
https://www.rd.go.th/english/23518.html
Ich selbst werde im Oktober eine Steuernummer beantragen, wenn bis dahin die Steuerpflicht nicht fällt.
LG
Beachte das letzte update des Textes. (Last updated: 23.11.2020). Also lange vor der Zeit von 2023ff. Hat bis dato keinen bei der Ausreise interessiert. Ob es so kommt werden wir sehen.
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Hat bis dato keinen bei der Ausreise interessiert.
Nun, stimmt nicht ganz! Als ich 1990 nach einjährigem Aufenthalt die Heimreise antreten wollte, musste ich mir
besagte "Tax Clearance" um 500 Baht bei irgendeinem Amt - habs vergessen, welches - kaufen
Aber dies war das erste und das letzte Mal...
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Frage in die Runde:
arbeitet jemand hier schon mit einer WISE Debit Card?
Habe mir die heute bestellt und musste einen vierstelligen Pin angeben, die ATMs hier verlangen aber 6 Stellen.
Gibt es da Probleme?
Werden die 6 Stellen jetzt nur bei Wise verlangt oder generell?
Bis Ende Februar reichten für die DKB-Debit noch 4 Stellen. Neues ist nicht bekannt.
Die DKB hat übrigens hier in irgendeinem Rundschreiben mitgeteilt, dass sie jetzt auch mit Wise zusammen arbeitet.
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Werden die 6 Stellen jetzt nur bei Wise verlangt oder generell?
Bis Ende Februar reichten für die DKB-Debit noch 4 Stellen. Neues ist nicht bekannt.
Die DKB hat übrigens hier in irgendeinem Rundschreiben mitgeteilt, dass sie jetzt auch mit Wise zusammen arbeitet.
WISE gibt für seine Debit-Card einen vierstelligen Code vor,
meine Österr. Bank und die hiesigen einen sechsstelligen...
Hat sich aber erledigt, vier Stellen werden von den ATM's akzeptiert...
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Wenn dem nicht so wäre, könnten Touristen aus etlichen Ländern thailändische ATMs mit den diversen Symbolen der finanziellen Vertragspartner gar nicht nutzen
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Ein trefflicher Kommentar in der Bangkok Post
Die Besteuerung geht zu weit
Re: "New visa promotions, retiree insurance reduced (Neue Visabestimmungen, Rentnerversicherung reduziert)", (28. März)
Es scheint, als stünde Thailand vor der einfachen Entscheidung: entweder die angekündigte Steuer auf ausländisches Einkommen durchzusetzen und das florierende Zentrum für Ruhestand und Mobilität, das über Jahrzehnte aufgebaut wurde, zu zerstören oder Langzeit hier lebende Ausländer (ob Rentner oder Nomaden) von der Steuer auf ausländisches Einkommen zu befreien und dem Land, sowie der Wirtschaft erlauben, von deren Geldtransfers, Konsum und Investitionen zu profitieren. Letzteres scheint der wohl vernünftigste Weg für die Nation zu sein.
Schließlich ist das Konzept von Besteuerung ein sozialer Pakt, bei dem Steuern im Gegenzug für soziale Leistungen gezahlt werden.
Im Falle von Langzeit hier lebenden Ausländern werden aber gar keine Sozialleistungen angeboten und auch nicht erwartet. Es gibt keine Arbeitserlaubnis, keine Krankenversicherung, keine Sozialversicherung und auch keinen Weg zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis.
Was angeboten wird, ist lediglich die Erlaubnis, temporär in Thailand zu bleiben, mit der Gegenleistung eigene Geldmittel ins Land zu bringen, die ansonsten nicht ins Land kämen.
Eine Steuerbefreiung für eingehende Auslandsüberweisungen ist unter diesen Umständen nicht nur fair, sondern würde auch in keiner Weise gegen die EU/OECD-Steuertransparenzstandards verstoßen, die Thailand so gerne als Ausrede benutzt.
In der Tat entscheiden sich viele EU- und OECD-Länder dafür, Langzeitnomaden und Rentner ganz oder teilweise von der Steuer auf ausländische Einkünfte zu befreien, die sie während ihres Aufenthalts ins Land bringen. Diejenigen, die nur eine teilweise Steuererleichterung anbieten, kompensieren dies durch einen Zugang zu allen Sozialleistungen, die normal ihren ansässigen Bürgern angeboten werden, und durch einen Weg zu einer Staatsbürgerschaft.
Die thailändische Steuer auf eingehende Überweisungen ist für viele einfach ein Schritt zu weit. Ausländer und ihr Kapital werden Thailand in Zukunft meiden, und viele derjenigen, die sich derzeit noch in Thailand aufhalten, werden Pläne schmieden, woanders hinzuziehen oder viel weniger Kapital nach hierher zu überweisen, um Steuern zu vermeiden.
M P Foscolos
Link: https://www.bangkokpost.com/opinion/postbag/2803749/stimuli-arent-enough
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Ein trefflicher Kommentar in der Bangkok Post
Dieser Artikel ist eine Punktlandung, dem nicht nur ich vollinhaltlich zustimme, sondern auch in meiner Umgebung,
soweit nicht familiär oder anderweitig gebunden werden immer mehr Stimmen laut, entweder Thailand zu verlassen
oder - soweit möglich - die Summe der Überweisungen drastisch einzuschränken.
Das kann die liebe Regierung der Tante Jolesch erzählen, dass diese Massnahme nicht genau darauf abzielt, tausende
hier in Thailand lebende Rentner abzuzocken...
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Sie haben noch 7 Monate Zeit um es zu stoppen. Ich hoffe es. 🙏
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So wie ich es sehe, sollen diese strengeren Steuergesetze hauptsächlich Wohlhabendere Thais betreffen, die ihr Geld vom Ausland nach TH bringen. Wenn sie dabei auch einige Rentner z.B aus D ,wo sie ja laut Doppelbesteuerungsabkommen schon immer eine Steuer auf Renten hätten erheben können, zum Steuern zahlen zwingen, so sind diese Einnahmen für den Fiskus doch eher als Beifang zu betrachten.
Es mag schon sein, dass wegen den neuen Regelungen einige Expats,Rentner, evtl. das Land verlassen ,oder zumindest weniger Geld nach TH überweisen werden. Diese neue Regierung setzt aber voll auf Massentourismus. Wenn z.B.1 Million Chinesen pro Urlaub nur 10.000.- Baht ausgeben, bringt es einiges mehr, als wenn ein paar tausend D Rentner ihre mühsam erarbeitete Durschnittsrente von unter 1.500.- Euro im Land liegen lassen.
-
Übrigens
Wenn der Durschnittsrentner (1500.- Euro) bei einem Kurs von 40 Steuern zahlen muss, so sind das gerade mal 12.500.-Baht pro Jahr, oder gute 1.000.- Baht auf 60.000.- Baht Rente pro Monat. Wenn der gute Mann alle Freibeträge ausnutzt, und über 65 Jahre alt ist. Also auch nicht gerade die Welt.
Leute lasst euch nicht verrückt machen. Gerade in TH wird die Suppe nicht so heiß gegessen wie sie gekocht wird.Schaun mer mal,haette da wohl der Kaiser Franz gesagt.
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So wie ich es sehe, sollen diese strengeren Steuergesetze hauptsächlich Wohlhabendere Thais betreffen, die ihr Geld vom Ausland nach TH bringen. Wenn sie dabei auch einige Rentner z.B aus D ,wo sie ja laut Doppelbesteuerungsabkommen schon immer eine Steuer auf Renten hätten erheben können, zum Steuern zahlen zwingen, so sind diese Einnahmen für den Fiskus doch eher als Beifang zu betrachten.
Es mag schon sein, dass wegen den neuen Regelungen einige Expats,Rentner, evtl. das Land verlassen ,oder zumindest weniger Geld nach TH überweisen werden. Diese neue Regierung setzt aber voll auf Massentourismus. Wenn z.B.1 Million Chinesen pro Urlaub nur 10.000.- Baht ausgeben, bringt es einiges mehr, als wenn ein paar tausend D Rentner ihre mühsam erarbeitete Durschnittsrente von unter 1.500.- Euro im Land liegen lassen.
[/quote
Richtig ;}
Jektor
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Übrigens
Wenn der Durschnittsrentner (1500.- Euro) bei einem Kurs von 40 Steuern zahlen muss, so sind das gerade mal 12.500.-Baht pro Jahr, oder gute 1.000.- Baht auf 60.000.- Baht Rente pro Monat. Wenn der gute Mann alle Freibeträge ausnutzt, und über 65 Jahre alt ist. Also auch nicht gerade die Welt.
Leute lasst euch nicht verrückt machen. Gerade in TH wird die Suppe nicht so heiß gegessen wie sie gekocht wird.Schaun mer mal,haette da wohl der Kaiser Franz gesagt.
Danke fuer deine Zeilen
;}
Gruesse
Jektor
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@Patthama
Wohlhabendere Thais haben schon immer und werden auch in Zukunft (so wie die Mehrheit der sog. "Reichen" weltweit)
Mittel und Wege genutzt, um den Steuern zu entgehen.
Es werden die in ihrer Heimat abgemeldeten Expats, die die Rente direkt von der auszahlenden Stelle überwiesen bekommen
und der eine oder andere im Ausland arbeitende Thai gemolken...
Wie auch immer, die örtliche Finanzbehörde hat jedenfalls nicht die leiseste Ahnung, wie dies umzusetzen sei
(Info eines Expats, dessen Frau dort arbeitet)...
-
Übrigens
Wenn der Durschnittsrentner (1500.- Euro) bei einem Kurs von 40 Steuern zahlen muss, so sind das gerade mal 12.500.-Baht pro Jahr, oder gute 1.000.- Baht auf 60.000.- Baht Rente pro Monat. Wenn der gute Mann alle Freibeträge ausnutzt, und über 65 Jahre alt ist. Also auch nicht gerade die Welt.
Leute lasst euch nicht verrückt machen. Gerade in TH wird die Suppe nicht so heiß gegessen wie sie gekocht wird.Schaun mer mal,haette da wohl der Kaiser Franz gesagt.
Also der „Durchschnittsrentner“ muss ja mindestens 65.000.THB monatlich verdienen!
Wenn ich diese mal 12 nehme , sind das schon mal 780.000.-THB
Bei der Summe liegt die Besteuerung bei 20%. = 156.000.-THB an Einkommenssteuer!!
Das wären dann mal eben 13.000.-THB im Monat .. 😉…
Ok, da kommen noch Freigrenzen dazu, aber ob es dann „NUR“ noch 1000.-THB im Monat sind??
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Gelöscht
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@ rilak
Wenn der Rentner weniger als 65.000.- hat, muss er ja die Differenz um auf die 800.000.- zu kommen auf einen Sparbuch hier haben. Die Zinsen muss er natürlich dann noch zum Einkommen dazu addieren.
Ich habe früher schon mal hier über die Steuersätze geschrieben. Das System ist gar nicht so schwierig, und ich versuche es nochmal zu erklären.
Gehen wir mal von deinen 65.000.- Baht Rente aus. Also 65.000.- mal 12 wären dann 780.000.- Jahreseinkommen.
780.000.-
- 30.000.- Freibetrag wenn verheiratet dann 60.000.-
750.000.-
-- 100.000.- Freibetrag für eine Gesetzl./Staatl. Rente
650.000.-
-- 190.000.- Freibetrag für Personen die über 65 Jahre alt sind
460.000.-
- 150.000.- zur Zeit generell Steuerfrei
310.000.-
- 150.000.- 5% Steuern also 7.500.- von 150Tsd bis 300Tsd Steuersatz 5%
- 160.000.- 10% Steuern also 16.000.- von 300Tsd bis 500Tsd Steuersatz 10%
0.00.- 15% von 500Tsd bis 750Tsd Steuersatz 15%
von 750Tsd bis 1Mill. Steuersatz 20% usw..
für die 780.000.- wären somit 23.500.- p Jahr Steuern fällig oder rund 1.960.- für die 65.000.- Monatl.
Wenn der Volksschüler Patthama richtig aufgepasst hat, läge dann der Steuersatz bei bescheidenen 3.01%
An diesem Beispiel kann nun jeder seine Steuern ausrechnen wenn es soweit kommen sollte.
Beim Finanzamt Khonkaen mache ich ja aus hier schon öfters geschriebenen Gründen seit 20 Jahren eine Steuererklärung, und ich kann mir immer schon vorher ausrechnen was auf mich zu kommt.
Übrigens bei meinem Beispiel oben (Durchschnittsrentner) mit 60.000.- Rente. habe ich mich leicht verrechnet. Man sollte halt wenn man auf die Siebzig zu geht, dem Taschenrechner mehr vertrauen als seinem Kopf. :-)
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@ rilak
Wenn der Rentner weniger als 65.000.- hat, muss er ja die Differenz um auf die 800.000.- zu kommen auf einen Sparbuch hier haben. Die Zinsen muss er natürlich dann noch zum Einkommen dazu addieren
Vielen Dank für deine ausführlichen Erläuterungen.
Was die Zinsen betrifft, die sind doch schon versteuert. Ich habe mein Sparbuch für die 800.000 bei der Bangkok Bank. Jeweils halbjährlich Ende Juni und Ende Dezember erfolgt die Zinsgutschrift, und die dafür anfallende Kapitalertragssteuer wird in der nächsten Zeile darunter als Negativposten ausgewiesen. Sollte daher doch nicht nochmals besteuert werden???
Noch eine allgemeine kleine Anmerkung am Rande: Im Zweifelsfall werde ich lieber vom thailändischen Staat besteuert als vom deutschen, dürfte auf jeden Fall die günstigere Variante sein.
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Die direkt abgezogene Kapitalertragssteuer bekommst du zurück wenn du die Kapitalerträge deklarierst. Könnte im Endeffekt billiger sein als die 15% die abgezogen werden.
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für die 780.000.- wären somit 23.500.- p Jahr Steuern fällig oder rund 1.960.- für die 65.000.- Monatl.
Wenn der Volksschüler Patthama richtig aufgepasst hat, läge dann der Steuersatz bei bescheidenen 3.01%
... und dies sind für mich 23.500 Baht ZUVIEL! Abgesehen davon, dass ich dem thailändischen Staat Devisen bringe,
werde ich als auch von ebendiesem als Melkkuh betrachtet, siehe AMTLICH verordnete höhere Tarife in Spitälern,
siehe bis zu mehrere hundert Prozent höhere Gebühren in Nationalparks etc.
Ich hätte absolut kein Problem, Steuern zu bezahlen, wenn ich finanziell gleich behandelt werde wie ein thailändischer
Staatsbürger.
Wie schon in dem von @b.o.bachter eingestellten Artikel angeführt:
Schließlich ist das Konzept von Besteuerung ein sozialer Pakt, bei dem Steuern im Gegenzug für soziale Leistungen gezahlt werden.
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Moin Günther.
100% Übereinstimmung ;} {*
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@ rilak
Wenn der Rentner weniger als 65.000.- hat, muss er ja die Differenz um auf die 800.000.- zu kommen auf einen Sparbuch hier haben. Die Zinsen muss er natürlich dann noch zum Einkommen dazu addieren.
Ich habe früher schon mal hier über die Steuersätze geschrieben. Das System ist gar nicht so schwierig, und ich versuche es nochmal zu erklären.
Gehen wir mal von deinen 65.000.- Baht Rente aus. Also 65.000.- mal 12 wären dann 780.000.- Jahreseinkommen.
780.000.-
- 30.000.- Freibetrag wenn verheiratet dann 60.000.-
750.000.-
-- 100.000.- Freibetrag für eine Gesetzl./Staatl. Rente
650.000.-
-- 190.000.- Freibetrag für Personen die über 65 Jahre alt sind
460.000.-
- 150.000.- zur Zeit generell Steuerfrei
310.000.-
- 150.000.- 5% Steuern also 7.500.- von 150Tsd bis 300Tsd Steuersatz 5%
- 160.000.- 10% Steuern also 16.000.- von 300Tsd bis 500Tsd Steuersatz 10%
0.00.- 15% von 500Tsd bis 750Tsd Steuersatz 15%
von 750Tsd bis 1Mill. Steuersatz 20% usw..
für die 780.000.- wären somit 23.500.- p Jahr Steuern fällig oder rund 1.960.- für die 65.000.- Monatl.
Wenn der Volksschüler Patthama richtig aufgepasst hat, läge dann der Steuersatz bei bescheidenen 3.01%
An diesem Beispiel kann nun jeder seine Steuern ausrechnen wenn es soweit kommen sollte.
Beim Finanzamt Khonkaen mache ich ja aus hier schon öfters geschriebenen Gründen seit 20 Jahren eine Steuererklärung, und ich kann mir immer schon vorher ausrechnen was auf mich zu kommt.
Übrigens bei meinem Beispiel oben (Durchschnittsrentner) mit 60.000.- Rente. habe ich mich leicht verrechnet. Man sollte halt wenn man auf die Siebzig zu geht, dem Taschenrechner mehr vertrauen als seinem Kopf. :-)
@Patthama, hast du schon einmal die thailändische Standardaussage, 'liegt im Ermessen des Beamten', gehört oder lebst du verstandesmäßig noch in Deutschland?
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B.o.bachter
Ist alles Einstellungssache. Der eine geht positiv durchs Leben. Ein anderer sieht alles negativ. Zu welcher Gruppe gehoerst den du ?
Einen frohgelaunten Tag wuenscht dir
Jektor
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Ist alles Einstellungssache. Der eine geht positiv durchs Leben. Ein anderer sieht alles negativ.
Ich bin zwar nicht b.o.bachter, aber ich bin ein durch und durch positiv eingestellter Mensch, der Thailand und seine
Menschen (ok, FAST alle ;) ) liebt.
Trotzdem, wenn jemand versucht, mich abzuzocken, wehre ich mich - soweit ich kann...
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@jektor, ich gehöre zu den Menschen, die positiv und froh gelaunt durchs Leben gehen und jedem Anderen zuerst grundsätzlich eine gebührende Achtung entgegen bringen, die anderen aber nicht unterwürfig ins Hinterteil kriechen, um deren Gesichtsverlust zu vermeiden, sowie sich weder verarschen noch diskriminieren lassen und in solchen Fällen entsprechend antworten.
Dir auch einen ausgefüllten Tag
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Nun, ja
Also ich kann mich, zumindest über die Beamten beim Finanzamt Khonkaen nicht beklagen.
Unser Einkommen hier in TH, von meiner Frau, und mir besteht hauptsächlich aus Zinserträgen, und meiner Rente von ca.1.000.- Euro.
Seit ich Rentner bin habe ich ein paar Baht meiner Frau übertragen .Wir geben immer getrennt eine Steuererklärung ab, damit beide die Freibeträge ausschöpfen können. Jeder von uns hat somit ein Einkommen von ca.750.000.-Baht.Meine Frau freut sich immer auf eine Rückerstattung vom FA. Die Banken ziehen ja immer 15% von den Zinsen ab, und davon bekommt sie etwas mehr als die Hälfte wieder zurück.
Für unser Einkommen von ca. 1.500.000,-Baht haben wir insgesamt rund 5% Steuern bezahlt. Also rund 75.000.- Baht.
Ich bin ja nun schon 20 Jahre aus Absurdistan weg, und kenne die Steuersätze bzw. .Freibeträge nicht mehr. Vermute aber doch mal sehr, dass die Steuer nicht niedriger ausfallen würde.
Ja, der Patthama geht auch positiv durchs Leben. Er zahlt auch nicht gerne Steuern, besonders nicht mehr in D .Wo die Regierungen die vielen Steuereinnahmen für alles Mögliche ausgeben, nur nicht für denjenigen der die Steuern aufbringt.
Leute bleibt heiter, und gelassen.
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Joo, der Patthama ist schon so lange aus D weg, dass er vergessen hat, dass er dort auch aufgrund seiner
Steuerleistung u.a. sozialversichert war...
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Joo, der Patthama ist schon so lange aus D weg, dass er vergessen hat, dass er dort auch aufgrund seiner
Steuerleistung u.a. sozialversichert war...
Hat er nicht. Aaaber
Der Patthama,und sein Arbeitgeber haben ja von seinem Lohn, das Geld für die Sozialversicherungen (Renten,Krankenkasse) selber aufgebracht, und noch zusätzlich nicht gerade wenig Einkommensteuer bezahlt.
Sorry ,bin etwas vom Thema Steuern in TH abgekommen.
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@Patthama
siehst du - und hier schliesst sich wieder der Kreis zu Thailand.
Wie du richtig erwähnst, hast du (und dein Arbeitgeber) schon Abzüge gehabt, auch wenn sie anders benannt sind,
sind sie doch wie eine Steuer abgezogen worden - oder hättest du wie auf der Bank Kontostände der einbehaltenen
Beträge einsehen können?
Und dieses "Guthaben" - wenn man es so nennen will - wird dann nochmals besteuert, und bevor du einwendest,
natürlich auch von deinem Heimatland. Und alleine dieses ist schon eine Sauerei, die man über sich ergehen lassen muss.
Übrigens: in A wärst du mit 1000 € mtl. als Verheirateter noch unter der Besteuerungsgrenze...
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@ rilak
Wenn der Rentner weniger als 65.000.- hat, muss er ja die Differenz um auf die 800.000.- zu kommen auf einen Sparbuch hier haben. Die Zinsen muss er natürlich dann noch zum Einkommen dazu addieren.
Ich habe früher schon mal hier über die Steuersätze geschrieben. Das System ist gar nicht so schwierig, und ich versuche es nochmal zu erklären.
Gehen wir mal von deinen 65.000.- Baht Rente aus. Also 65.000.- mal 12 wären dann 780.000.- Jahreseinkommen.
780.000.-
- 30.000.- Freibetrag wenn verheiratet dann 60.000.-
750.000.-
-- 100.000.- Freibetrag für eine Gesetzl./Staatl. Rente
650.000.-
-- 190.000.- Freibetrag für Personen die über 65 Jahre alt sind
460.000.-
- 150.000.- zur Zeit generell Steuerfrei
310.000.-
- 150.000.- 5% Steuern also 7.500.- von 150Tsd bis 300Tsd Steuersatz 5%
- 160.000.- 10% Steuern also 16.000.- von 300Tsd bis 500Tsd Steuersatz 10%
0.00.- 15% von 500Tsd bis 750Tsd Steuersatz 15%
von 750Tsd bis 1Mill. Steuersatz 20% usw..
für die 780.000.- wären somit 23.500.- p Jahr Steuern fällig oder rund 1.960.- für die 65.000.- Monatl.
Wenn der Volksschüler Patthama richtig aufgepasst hat, läge dann der Steuersatz bei bescheidenen 3.01%
An diesem Beispiel kann nun jeder seine Steuern ausrechnen wenn es soweit kommen sollte.
Beim Finanzamt Khonkaen mache ich ja aus hier schon öfters geschriebenen Gründen seit 20 Jahren eine Steuererklärung, und ich kann mir immer schon vorher ausrechnen was auf mich zu kommt.
Übrigens bei meinem Beispiel oben (Durchschnittsrentner) mit 60.000.- Rente. habe ich mich leicht verrechnet. Man sollte halt wenn man auf die Siebzig zu geht, dem Taschenrechner mehr vertrauen als seinem Kopf. :-)
Das, ließt sich sehr überzugend!!
Aber eben nur,wenn der thailändischeFinanzbeamte genau so wie Du rechnet... ;-)
Wenn der aber rechnet 780.000.-THB Einkommen = 25% Steuerpflicht,weil es für Ihn eben einfacher ist ! ;-)
Warten wir es ab ......
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Wenn der aber rechnet 780.000.-THB Einkommen = 25% Steuerpflicht,weil es für Ihn eben einfacher ist ! ;-)
Nach offizielle Quellen (Thai Revenue Department) rechnet er nicht so, siehe Kapitel 3. Progressive Tax Rates
https://www.rd.go.th/english/6045.html
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Genau das meinte ich damit.... ;-)
Vielleicht interessieren Ihn die 150.000.-.THB garnicht!
Er sieht, das Einkommen beträgt 780.000.-THB also easy = 20% Steuer !
Wiesom sollte Er denn die ersten 150.000.-THB abziehen ?? Ich lese davon nichts ;-)
Mal sehen was kommt!
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@Patthama
siehst du - und hier schliesst sich wieder der Kreis zu Thailand.
Wie du richtig erwähnst, hast du (und dein Arbeitgeber) schon Abzüge gehabt, auch wenn sie anders benannt sind,
sind sie doch wie eine Steuer abgezogen worden - oder hättest du wie auf der Bank Kontostände der einbehaltenen
Beträge einsehen können?
Und dieses "Guthaben" - wenn man es so nennen will - wird dann nochmals besteuert, und bevor du einwendest,
natürlich auch von deinem Heimatland. Und alleine dieses ist schon eine Sauerei, die man über sich ergehen lassen muss.
@ Suksabei
Wo ich mit dir übereinstimme ist,das es nicht gerecht ist,dass man seine Mühsam Erarbeitete Rente im Heimatland überhaupt versteuern muss.
Was ich aber bisher so herausgelesen habe, sehen die neuen Thail. Steuergesetze nicht vor, dass man eine Rente zweimal versteuern muss.
Aber es kann möglicherweise bei einigen Expats der Heilige Bürokratius erscheinen.
Ein evtl. Szenario
Du brauchst eine Bescheinigung vom FA im Heimatland, dass du die Rente schon versteuert hast. Dann eine Übersetzung .Dann eine Beglaubigung von der Botschaft. Dann eine Steuernummer beantragen beim FA in Thailand. Dann eine Steuerklaerung unter mithilfe eines Steuerberaters abgeben. Dann auf den Steuerbescheid vom FA. warten. Mit dem Ergebnis dass du keine Steuern für die Rente zahlen musst, und alles ist wie jetzt auch schon. C-- C--
Für ein D Rentner, der sich in D abgemeldet hat, und bisher weder in D noch in TH Steuern gezahlt hat, könnte es eng werden, um eine Besteuerung der Rente zu vermeiden. Vermutlich wird es aber dafür evtl. auch Kreative Lösungen geben.
So, das wars nun von mir zum Thema Besteuerung der Rente in Thailand, Für mich ändert sich ja nichts, da ich immer schon eine Steuererklärung in Thailand abgegeben habe, Die Gründe dafür habe ich schon oft hier im Tip-Forum erläutert.
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@Patthama
klar ändert sich für dich nichts, du lukrierst ja auch Einkünfte (Zinserträge) in Thailand.
Deine Idee, das Doppelbesteuerungsabkommen zu nutzen, ist zwar nett, aber da gibt es die 180-Tage-Regel.
Ich weiss nicht, wie es in D aussieht wegen deiner ca. 1000 € Rente, aber in A gibt es sie erstens 14x/Jahr und zweitens
liegt sie unter der Besteuerungsgrenze (als Verheirateter, wie schon erwähnt). Da wird es dann kompliziert mit
einer Steuerbescheinigung... ;D
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Genau das meinte ich damit.... ;-)
Vielleicht interessieren Ihn die 150.000.-.THB garnicht!
Er sieht, das Einkommen beträgt 780.000.-THB also easy = 20% Steuer !
Wiesom sollte Er denn die ersten 150.000.-THB abziehen ?? Ich lese davon nichts ;-)
Mal sehen was kommt!
@ rilak
Du hast aber gar kein Vertrauen zu den Steuerbeamten in TH.Ich habe bisher nur gute Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht.
Diese Befreiung von den ersten 150.000.-Baht wurde vor zig Jahren mal eingeführt, um der Wirtschaft zu helfen. Theoretisch könnte natürlich mal ein Politiker auf die Idee kommen, sie wieder abzuschaffen. Man hat aber in letzter Zeit nichts darüber gehört ,bzw, gelesen. Im Gegenteil die neue Regierung will ja die Wirtschaft ankurbeln, und da hilft es nicht wenn man dem Bürger das Geld aus der Tasche zieht.
@ rilak
Ich vermute mal, dass du ,wie viele andere Expats hier, der Thail. Sprache auch nicht so mächtig bist, um eine Steuererklärung selber abzugeben. Übrigens mein Steuerfachmann macht das an seinem Handy, Dann nach ca.10 Tagen kommt eine E-Mail vom FA,dass ich mit den Unterlagen vorbei kommen soll. Also wirst du ,falls es demnächst tatsächlich so kommt, um einen Steuerfachmann/Frau nicht herum kommen. Nur der rechnet auch so, wie in meinem Beispiel. So einfach kann ein Finanzbeamter auch nicht kreativ werden. Wenn er nicht korrekt arbeitet wird der Steuerberater halt mal vorsprechen müssen.
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@ Suksabai
Nur kurz
Wer sich in D abgemeldet hat, und nach TH umgezogen ist braucht seine Rente in D egal wie hoch nicht zu versteuern, Es werden auch keine Krankenkassen, Pflegekassenbeitraege abgezogen. Wie schon oft hier geschrieben könnten die Thais, laut Doppelbesteuerungsabkommen die Rente besteuern. Was, so wie es aussieht, sie demnächst auch versuchen werden.
Warten wir es mal ab. Kann mir bisher noch nicht vorstellen wie die Finanzämter in TH ,diese neuen Gesetze umsetzten sollen. Vermute mal, dass es noch Jahre dauern kann ,und noch viel Wasser den Mekong herunter fließen wird,bis es soweit ist.
Es soll aber auch Expats geben, die es nicht erwarten können endlich Steuern zahlen dürfen, und jetzt schon in die Hose machen. C--
Leute bleibt gelassen,Kommt Zeit,kommt Rat.
-
So sehe ich esgerade auch. Füße stillhalten und abwarten. Die Stimmen gegen die Rentnerbesteuerung werden auch schon in den Printmedien lauter.
Kommt Zeit kommt Rat.
-
Es soll aber auch Expats geben, die es nicht erwarten können endlich Steuern zahlen dürfen, und jetzt schon in die Hose machen. C--
Joo, bin damit jede Woche beim Treffen konfrontiert.... {:}
Ich persönlich habe ja keine Probleme, habe ja schon in A "geübt" ;]
Leute bleibt gelassen,Kommt Zeit,kommt Rat.
;} ;} ;}
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Genau das meinte ich damit.... ;-)
Vielleicht interessieren Ihn die 150.000.-.THB garnicht!
Er sieht, das Einkommen beträgt 780.000.-THB also easy = 20% Steuer !
Wiesom sollte Er denn die ersten 150.000.-THB abziehen ?? Ich lese davon nichts ;-)
Mal sehen was kommt!
@ rilak
Du hast aber gar kein Vertrauen zu den Steuerbeamten in TH.Ich habe bisher nur gute Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht.
Diese Befreiung von den ersten 150.000.-Baht wurde vor zig Jahren mal eingeführt, um der Wirtschaft zu helfen. Theoretisch könnte natürlich mal ein Politiker auf die Idee kommen, sie wieder abzuschaffen. Man hat aber in letzter Zeit nichts darüber gehört ,bzw, gelesen. Im Gegenteil die neue Regierung will ja die Wirtschaft ankurbeln, und da hilft es nicht wenn man dem Bürger das Geld aus der Tasche zieht.
@ rilak
Ich vermute mal, dass du ,wie viele andere Expats hier, der Thail. Sprache auch nicht so mächtig bist, um eine Steuererklärung selber abzugeben. Übrigens mein Steuerfachmann macht das an seinem Handy, Dann nach ca.10 Tagen kommt eine E-Mail vom FA,dass ich mit den Unterlagen vorbei kommen soll. Also wirst du ,falls es demnächst tatsächlich so kommt, um einen Steuerfachmann/Frau nicht herum kommen. Nur der rechnet auch so, wie in meinem Beispiel. So einfach kann ein Finanzbeamter auch nicht kreativ werden. Wenn er nicht korrekt arbeitet wird der Steuerberater halt mal vorsprechen müssen.
Das , das ist richtig, zu Finanzbeamten habe ich kein Vertrauen,hatte ich noch nie ;-) Und das nicht nur in Thailand ;-)
Da ich ja in Deutschland gemeldet bin,aloso noch immer "Unbeschränkt Steuerpflichtig"warte ich mal ab ob das die Situation beeinflusst??
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seht euch mal diesen link an
https://thailandtip.info/2024/06/04/steuerliche-massnahmen-zur-foerderung-des-tourismus-beschlossen/
dies passt nicht mit der Steuerpflicht fuer dt. Rentner zusammen. Ich persoenlich lehne mich mal entspannt zurueck und lasse es mal auf mich zukommen. In Th wird nicht alles so heiss gegessen wie gekocht. Vielleicht wird das Thema im zuge der dt. Gruendlichkeit nur hoch gekocht. Erst am Ende des Tages bzw. am Ende des Jahres sehen wir mehr. Also ruhig Blut.
Schau mer mal
Jektor
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Neue Regeln für Einkünfte aus Übersee
Das Finanzministerium bereitet eine Gesetzesänderung vor, um Steuern von Personen zu erheben, die über Einkünfte aus dem Ausland verfügen, auch wenn diese Einkünfte nicht ins Land gebracht werden.
https://www.bangkokpost.com/business/general/2805305/new-overseas-income-rules (https://www.bangkokpost.com/business/general/2805305/new-overseas-income-rules)
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Drehen die jetzt vollkommen durch? Die wollen die Residenten und Expats loswerden? Steuern von Welteinkommen auch außerhalb TH? Nur zu.
Aber im Gegenzug Casinos legalisieren wollen. Um die eigene, gerne spielende Bevölkerung noch mehr in die Armut zu treiben.
Begründung wie immer: Touristen anzuziehen.
Den allermeisten Touris gehen doch Casinos am Ar..., Sorry Hintern, vorbei.
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Die Berichte dazu:
https://thailandtip.info/2024/06/05/neue-regeln-fuer-auslandseinkommen/
https://thethaiger.com/news/business/thailand-to-tax-residents-foreign-income-irrespective-of-remittance
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. . . die über Einkünfte aus dem Ausland verfügen, auch wenn diese Einkünfte nicht ins Land gebracht werden.
Ist halt die Frage, was die Thais unter Einkünfte verstehen ?
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Na das wurde doch schon in dem vorhergehenden Gesetz festgelegt und ist sicher auf Seiten in diesem Beitrag irgendwo zu lesen.
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In dem hier nicht gern zitierten Woch.....Witz ist ein guter Beitrag in Sachen Steuern zu lesen.
Wenn man weit nach unten scrollt kann man die von mir schon öfters erwähnten Freibeträge besonders für Renten nachlesen.
Also 60.000.- Steuerfrei
150.000.- Steuerfrei
100.000.- 50% einer Rente höchstens 100.000.-
190.000.- für Leute ab 65
An die Moderatoren
Wenn nicht gewünscht evtl. diesen Beitrag von mir löschen
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So Leute jetzt wird es wirklich ernst:
Videobeitrag von Mario heute 21:07 unten auf dieser Seite unten.
https://www.pattayaforum.net/forums/threads/steuern-in-thailand-ab-heute-gehts-los.102951/page-39#post-2142115
Wieviele werden wohl Thailand den Rücken kehren?
Es ist zum heulen.
Dazu vielleicht hilfreich:
https://www.expattaxthailand.com/tax-identification-number-thailand/
https://www.globalfromasia.com/thailand-tax-id/
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[quoteSo Leute jetzt wird es wirklich ernst: ][/quote]
Vollkommener Quatsch, ich kann morgen ausreisen und damit erfülle ich nicht die mindestens 180 Tage Aufenthalt in Thailand.
Ich habe einen Fussballbekannten und der arbeitet beim Finanzamt in Kamphaeng Phet. Vor kurzem erklärte er mir. dass es noch keine Ausführungsvorschriften für die Verwaltung gibt. Also es geht noch nichts los.
Das weitere Problem ist, alle Finanzämter brauchen Fachkräfte. Diese gibt es nicht, sie brauchen etwa 100 ausgebildete Leute.
Also, den Ball flach halten und erst einmal die EU 24 schauen.
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Wenn du meinst es ist Quatsch - dann siehst du es eben so. Jeder hat seine Meinung und Vorstellungen.
Warten wir es ab.
Habe nur die Infos die ich zu dem Thema habe weitergegeben. Und die Videos von Mario haben eigetlich immer Hand und Fuß.
Klar ist es noch nicht Gesetz, erst wenn es in der Royal Gazette verkündet wird.
Aber vorgewarnt zu sein was auf einen zukommen ( kann, könnte, wird ) ist in meinen Augen schon mal nicht schlecht.
Und die Besteuerung wird kommen, da braucht es auch die TIN. Wie will man sicherstellen daß jeder (Ausländer ) eine hat? Gute Idee mit dem Visa bzw. EOS. So kriegen sie Jeden.
Gut fürs FA, schlecht für uns.
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So Leute jetzt wird es wirklich ernst:
Was geht JETZT los???
Das ab 1.1.24 Steuern zu zahlen sind, ist seit Monaten bekannt. Dass man dafür eine Steuernummer braucht, ist logisch. Dass die Immigration und die damit verbundene Visa-Erteilung bzw. Verlängerung eingebunden wird, auf den Gedanken bin ich auch schon gekommen.
Wo ist jetzt das Problem? Wegen ein paar tausend Baht das Land verlassen, völliger Unsinn. Offensichtlich handeln hier einige übereilt, weil sie jetzt schon eine Steuernummer haben wollen. Ich denke, das hat bis Januar 2025 noch Zeit, und bis dahin werden sich etliche Wogen geglättet haben und man wird klarer sehen. Also zunächst einmal ruhig bleiben.
Eine Bemerkung am Rande zu dem und den Videos von besagtem Mario: diese breitgetretene Wichtigtuerei zieht sich wie ein roter Faden durch sämtliche Videos, die ich mir von ihm angeschaut habe. Nahezu unerträglich! In diesem speziellen Video lässt er ja selbst durchblicken, dass vieles noch ungeklärt ist bzw. auf Vermutungen basiert.
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Dass über die Immigration und die damit verbundene Visa-Erteilung bzw. Verlängerung verbunden wird,...
... und damit völlig klar ist, dass es um Abzocke ohne irgendwie geartete Gegenleistung der hier lebenden Expats geht...
{/
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Es deutet vieles darauf hin, dass die Allgemeinheit der Ausländer nicht versteht, worum es bei der Besteuerung in Thailand in Wirklichkeit geht, deshalb hier ein Artikel und ein Leserbrief. Thailand hat aus einer Mücke einen Elefanten gemacht und es gäbe noch sehr viel mehr zum Thema zu schreiben, aber wie weiter unten von M P Foscolos geschrieben ist wohl das größte Problem 'Thailands Unfähigkeit, ein internationales Abkommen richtig zu interpretieren und umzusetzen' vor allem, wenn sie sich verrannt haben, um zudrehen, denn dabei verlieren sie ihr Gesicht (was übrigens gar nicht möglich ist, weil es fest mit dem Kopf/Körper verbunden ist und der wahre Grund 'Gesichtsverlust' auch ein ganz anderer ist ...).
Worum also geht bzw. ging es wirklich?
Die OECD geht hart gegen Steueroasen vor
Unternehmen, denen vorgeworfen wird, ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern oder Steuervergünstigungen zu nutzen, müssen sich in Acht nehmen - diese Praktiken stehen unter Beschuss und könnten möglicherweise bald ein Ende haben. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat soeben Einzelheiten ihres weitreichenden Plans veröffentlicht, der Unternehmen dazu verpflichten wird, Steuern in den Ländern zu zahlen, in denen sie Gewinne erwirtschaften, und der Steuervermeidung von Unternehmen praktisch ein Ende setzen könnte.
Angetrieben von der Sorge, dass sogenannte Steuervermeidungspraktiken die Regierungen jedes Jahr etwa 240 Milliarden Dollar an entgangenen Steuereinnahmen kosten, trafen sich 62 Nationen, Unternehmen und Nichtregierungsgruppen letzte Woche in Lima, Peru, um einen Plan zur Änderung der internationalen Steuerregeln auszuhandeln. Die Details werden nächsten Monat auf einem G-20-Gipfel in der Türkei festgelegt. Laut OECD handelt es sich bei dem Vorschlag um "die grundlegendsten Änderungen der internationalen Steuervorschriften seit fast einem Jahrhundert".
Mit dem Versuch, die wirtschaftlichen Spielregeln auszugleichen, will die OECD die Praktiken stoppen, die den Entwicklungsländern das Einkommen entziehen, das sie zur Armutsbekämpfung und zum Aufbau ihrer Infrastrukturen benötigen. Darüber hinaus werden die Steuern benötigt, um Ländern zu helfen, deren Wirtschaft ohne eine Methode zur Besteuerung großer Online-Unternehmen wie Google, Facebook, Amazon und Starbucks stagniert - diese Länder werden von den neuen Steuerregeln am stärksten betroffen sein, sobald sie in Kraft sind.
Aber was ist der wahre Grund, warum die OECD auf diese neuen Regeln drängt?
Die OECD besteht in erster Linie aus Industrienationen mit fortschrittlichen Steuergesetzen und hohen Steuern. Viele von ihnen, wie die USA, kämpfen mit riesigen Defiziten oder müssen ihre durch Mehrausgaben und Ineffizienz aufgeblähten Haushalte ausgleichen. Anstatt ihre Probleme durch die Kürzung unnötiger Ausgaben zu lösen, versuchen sie, multinationale Unternehmen noch mehr zu schröpfen.
Hier kommt das zweischneidige Schwert ins Spiel: Wenn diese Länder ihre Einnahmen erhöhen wollen, sind Steuererhöhungen aber nicht das richtige Mittel dafür. Was sie tun sollten, ist, die Steuergesetze zu überarbeiten, um die Steuerpflichten zu verringern und die Regeln weniger kompliziert zu gestalten. Dies würde den OECD-Ländern nicht nur helfen, bestehende multinationale Unternehmen zu halten, sondern auch neue anzuziehen. Die multinationalen Unternehmen, die Länder mit hohen Steuersätzen (z. B. die USA) verlassen haben, sind nicht in Konkurs gegangen, sondern haben andere Länder gefunden, in denen ihre Gewinne nicht in den Taschen der Regierung landen.
Auf beiden Seiten gibt es große Bedenken hinsichtlich der Umsetzung des Plans. Hilfsorganisationen sind der Meinung, dass der Plan nicht ausreicht, um das Problem zu lösen, und dass es zu lange dauern wird, bis er in Kraft tritt. Die Unternehmen befürchten, dass die Regeln nicht in allen Ländern gerecht oder einheitlich angewendet werden.
Humanitäre Gruppen wie Oxfam argumentieren, dass die Unternehmen zu stark in die Verhandlungen eingebunden waren, wodurch der Versuch des Plans, sicherzustellen, dass multinationale Unternehmen in den Ländern Steuern zahlen, in denen sie Geschäfte machen, geschwächt wurde. Darüber hinaus werden einige der derzeitigen Praktiken bis 2021 beibehalten, was für Länder, die die Steuereinnahmen dringend benötigen, nicht hilfreich ist.
Die Durchsetzung wird schwierig sein, und es ist nicht klar, wie die einzelnen Länder die Maßnahmen umsetzen werden. Möglicherweise werden nicht alle OECD-Maßnahmen von einigen Ländern, einschließlich der USA, übernommen. Die weltweit tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG warnt die Unternehmen jedoch, dass sie sich in naher Zukunft auf Änderungen einstellen müssen. Die Botschaft des internationalen Steuerteams von KPMG lautet: "Konzentrieren Sie sich auf die neuen Transparenz- und Berichterstattungspflichten", die bald Gesetz werden könnten.
Wir bei Q Wealth sind der Ansicht, dass alle derartigen Maßnahmen auf eine Tyrannentaktik hinauslaufen, die das natürliche Wachstum und den Wohlstand von Einzelpersonen und Nationen gleichermaßen unterdrücken wird. Der Versuch, etwas zu kontrollieren, was sich (unserer Meinung nach) letztendlich als unkontrollierbar erweisen wird, ist nicht weniger sinnlos als der Versuch von König Knut, das Meer aufzuhalten, das ans Ufer spült. In diesem Fall werden die Auswirkungen der OECD-Maßnahmen im Ausland zu spüren sein.
Aber unabhängige Länder werden versuchen, diese neuen Gesetze anzufechten oder mögliche Schlupflöcher zu nutzen - und das zu Recht. Geben Sie also die Hoffnung nicht auf, Ihre Geschäftsaktivitäten weiter diversifizieren zu können. Vielleicht müssen Sie sich in Zukunft in weniger bekannten Häfen umsehen, aber Anpassungsfähigkeit ist der Schlüssel zum Erfolg!
Link: https://www.qwealthreport.com/oecd-crackdown-on-tax-shelters-update/
Dazu gab es bereits vor einiger Zeit auch einen Leserbrief in der Bangkok Post, ebenfalls von M P Foscolos
Die Anforderung zur Versteuerung wurde und wird von Thailand falsch verstanden
Re: "FTA talks with EU to get reboot" [1], (Business, Dec 3) & "Amendment to see overseas income taxed" [2], (Business, Sept 26)
Der jüngste Umgang mit dem Standard für internationale Steuertransparenz (ITT) und der Plan zur Auferlegung einer Steuer auf ausländische Einkünfte zeigt, wie Thailand seine Verpflichtungen aus internationalen Abkommen völlig falsch versteht.
Das Finanzministerium hat mehrfach betont, dass sein Vorschlag, ausländische Einkünfte ab 2024 zu besteuern, nicht von ihm selbst stammt. Es behauptet, die Änderung sei notwendig, um seine Verpflichtungen im Rahmen der neuen ITT-Norm zu erfüllen, und sei eine Voraussetzung für das so wichtige Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union.
Nichts kann weiter von der Wahrheit entfernt sein. Der ITT-Standard verpflichtet nicht dazu, alle ausländischen Einkünfte zu besteuern. Die Verpflichtung besteht darin, Maßnahmen zu ergreifen, um Unternehmen zu bekämpfen, die in Hochsteuerländern tätig sind und ihre Gewinne in Ländern mit niedrigeren oder gar keinen Steuern verbuchen - eine Steuervermeidungsstrategie von Unternehmen, die als Base Erosion and Profit Shifting (BEPS - Basiserosion und Gewinnverschiebung) bekannt ist.
Dies hat natürlich nichts mit den einzelnen Steuerpflichtigen zu tun, die bereits auf andere, geeignetere Weise der globalen Steuerpflicht unterliegen. Doch vielleicht aus gesetzgeberischer Opportunität oder - was wahrscheinlicher ist - aufgrund einer Fehlinterpretation dessen, was tatsächlich erforderlich ist, um seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen, versucht Thailand zu seinem Nachteil, eine Pauschalsteuer auf alle ausländischen Einkünfte zu erheben, die in das Land überwiesen werden, unabhängig davon, ob es sich um Unternehmen oder Privatpersonen handelt.
Andere Länder, die den internationalen Standard für Steuertransparenz unterzeichnet haben, achten darauf, dass sie ihren internationalen Verpflichtungen zur Bekämpfung von BEPS nachkommen, tun dies aber auf eine Art und Weise, die ihre heimische Wirtschaft nicht ruiniert.
Die großen Wohlstandzentren (u. a. Dubai, Hongkong und Singapur) sorgen dafür, dass Privatpersonen von der Steuer auf ausländische Einkünfte befreit sind, um vermögende Privatpersonen anzuziehen. Malaysia schlug vor, 2022 eine pauschale Steuer auf Auslandsüberweisungen zu erheben, kündigte aber klugerweise an, die Maßnahme bis mindestens 2026 zu verschieben, nachdem die Anträge für sein Ruhestands-/Mobilitätsprogramm um praktisch 80% eingebrochen sind. Die Philippinen stellen sicher, dass ihr Status als Rentner-/Mobilitätszentrum geschützt wird, indem sie ihre Praxis der Besteuerung ausländischer Einkünfte von Unternehmen und Bürgern, nicht aber von ausländischen Einzelpersonen, beibehalten. Sogar einige EU-Länder (u. a. Griechenland, Portugal und Ungarn) erheben zwar eine Pauschalsteuer auf ausländische Einkünfte, bieten aber ganz offen Befreiungen und Ermäßigungen an, um Einzelpersonen für ihre Ruhestands-/Mobilitätsprogramme zu gewinnen, was die EU nun dazu veranlasst hat, zu bekräftigen, dass sie nichts dagegen hat, wenn Länder unter bestimmten Umständen Steuerbefreiungen für ausländische Einkünfte gewähren.
Thailand hingegen scheint sich damit zufriedenzugeben, ausländisches Einkommen pauschal zu besteuern, ohne dabei an seine nationalen Interessen zu denken. Sein Status als wichtiges Zentrum für Ruhestand und Mobilität, der jahrzehntelang aufgebaut wurde, liegt in Trümmern. Ausländer fangen jetzt an, über ihre nächsten Schritte nachzudenken (höchstwahrscheinlich aus Thailand wegziehen), und lokale Dienstleistungsanbieter versuchen in den sozialen Medien verzweifelt, potenzielle und bestehende Kunden davon zu überzeugen, dass es keinen Grund zur Sorge gibt oder dass eine wundersame Lösung gleich um die Ecke zu finden ist. Doch trotz alledem herrscht ohrenbetäubendes Schweigen seitens der politischen Entscheidungsträger und der Regierungsbehörden, die diese Ruhestands-/Mobilitätsprogramme verantworten.
Erstaunlicherweise scheint all dieser Schaden seinen Ursprung in Thailands Unfähigkeit zu haben, ein internationales Abkommen richtig zu interpretieren und umzusetzen. Dies verheißt nichts Gutes für die wahrscheinlich komplexen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit der EU, die Thailand nun beginnt.
M P Foscolos
Link: https://www.bangkokpost.com/opinion/postbag/2701831/subsidise-habitat
[1] https://www.bangkokpost.com/business/general/2697194/fta-talks-with-eu-to-get-reboot
[2] https://www.bangkokpost.com/business/general/2652846/amendment-to-see-overseas-income-taxed
-
Uiuiuiui das sind mal klare Worte. Gerichtet an die thail. Regierung. Aber ob es was bringt? Schaun wir mal. Nein nicht schaun wir mal - hoffen wir daß sie die Kurve noch kriegt. Noch ist das Kind nicht in den Brunnen gefallen, steht noch am Rand.
-
{+
Manomann, hier bekommst wirklich die Krise.
Deutsches vorauseilender Gehorsam (habe ich hier schon mal gesagt)
jetzt kommt noch dazu Hosenscheißer
da gibt es doch tatsächlich welche, die rennen auf die Behörde und betteln darum, ich will Steuern zahlen
warum seidt Ihr eigentlich hier ?
bleibt doch in DL, dann kannst nicht Steurn zahlen, da musst Steuern zahlen, und zwar bis zum Abwinken
-
Mannoman Karl,
was für ein geistreicher Beitrag. Toll. Beleidigend brauchst aber auch DU nicht zu werden. Kinderstube? Fehlanzeige?
Das hat mit Hosenscheißer nichts zu tun. Ist ne Info was von der Regierung geplant ist.
Aber Dir gehen vielleicht bald die Augen auf.
Aber vielleicht bist Du ja von dem Ganzen garnicht betroffen. Siehe die Freibeträge. Da liegt manch einer darunter. Aber ne Steuererklärung mußt auch Du nächstes Jahr abgeben. Wetten? Oder du bleibst Thailand fern, zumindest 186 ( 187 ) Tage im Jahr.
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Ich denke, wir sollten ruhiger werden und von Anfeindungen absehen.
So bin ich jetzt, das 17. Jahr hier und selbständig in Deutschland. Also immer im Visier einiger Behörden.
Die thailändische Politik versucht schon seit Jahrzehnten, ihre eigenen Unternehmen zu Steuerzahlungen zu verpflichten. Das Ergebnis: Fehlanzeige. {* {+
In meinem Dorf gibt es etwa 20 bis 22 Selbstständige. Das sind Unternehmen von 2 bis 20 Beschäftigte. Keiner von denen zahlt Steuern.
Das Finanzamt meinte damals, der Aufwand ist viel zu hoch und außerdem fehlen viele Fachkräfte. {;
Die letzte Erhebung erfolgte vor etwa 5 Jahren. Das Finanzamt hatte keine Leute und so wurde es der örtlichen Polizei auf das Auge gedrückt. Die waren natürlich voll überfordert.
Als erstes kontrollierten sie den Farang, bei mir war aber und ist nichts zu holen.
Deshalb glaube ich es auch heute nicht, dass sie das flächendeckend in Thailand hinbekommen. Zumal kommen noch die Sprachbarrieren, hier spricht kaum ein richtiges Englisch und keine andere Fremdsprache. C--
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Wenn die Steuer, mit Visa und Immigration verbunden wird, ist es schwierig dem zu entkommen.
Das ist für Einheimische einfacher, die Bewilligung Alk,Zigi,Benzin,Gas,Chips und Co zu verkaufen wird als ihre
Steuer betrachtet habe ich x mal gehört da schau ich bezahle Steuern :D
Gut das Papier muss jährlich erneuert werden, kostet aber unter 2000 baht.
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{+
Manomann, hier bekommst wirklich die Krise.
Deutsches vorauseilender Gehorsam (habe ich hier schon mal gesagt)
jetzt kommt noch dazu Hosenscheißer
da gibt es doch tatsächlich welche, die rennen auf die Behörde und betteln darum, ich will Steuern zahlen
warum seidt Ihr eigentlich hier ?
bleibt doch in DL, dann kannst nicht Steurn zahlen, da musst Steuern zahlen, und zwar bis zum Abwinken
;} ;} ;}
Gruesse
Jektor
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{+
Manomann, hier bekommst wirklich die Krise.
Deutsches vorauseilender Gehorsam (habe ich hier schon mal gesagt)
jetzt kommt noch dazu Hosenscheißer
da gibt es doch tatsächlich welche, die rennen auf die Behörde und betteln darum, ich will Steuern zahlen
warum seidt Ihr eigentlich hier ?
bleibt doch in DL, dann kannst nicht Steurn zahlen, da musst Steuern zahlen, und zwar bis zum Abwinken
Der Karl hat wirklich recht. Haltet mal die Füsse still.
Dazu ist noch folgendes zu sagen:
1. Auslandeinkuenfte die nach Thailand transferiert werden sind Steuerpflichtig ist eine reine Interpretation der bestehenden Gesetze und kann ohne weiteres auf Befehl umgesetzt werden.
2. Alle Auslandeinkuenfte, auch wenn sie im Ausland verbleiben, sind Steuerpflichtig ist ein neues Gesetz und muss den gesamten Gestzgebungsablauf erfolgreich hinter sich bringen.
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So ist es.
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Die Aussagen von Mario beruhen auf Aussagen seines Anwalts. Mir scheint es, das der Anwalt sein neues Geschaftsmodell vorgestellt hat. 40 000 Baht fuer das hochladen einiger weniger Dokumente zum Finanzamt und Hilfe bei der Beantragung der Steuernummer ist schon eine Hausnummer.
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{+
Manomann, hier bekommst wirklich die Krise.
Deutsches vorauseilender Gehorsam (habe ich hier schon mal gesagt)
jetzt kommt noch dazu Hosenscheißer
da gibt es doch tatsächlich welche, die rennen auf die Behörde und betteln darum, ich will Steuern zahlen
warum seidt Ihr eigentlich hier ?
bleibt doch in DL, dann kannst nicht Steurn zahlen, da musst Steuern zahlen, und zwar bis zum Abwinken
{* }} {*
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Zumal kommen noch die Sprachbarrieren, hier spricht kaum ein richtiges Englisch und keine andere Fremdsprache.
Du weißt aber schon hier wird "thai" gesprochen und geschrieben.
Und wenn der Farang damit nicht klar kommt, ist es sein Problem.
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Genau so ist es. Deshalb jemand mitnehmen der gut übersetzen kann.
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Du weißt aber schon hier wird "thai" gesprochen und geschrieben.
Und wenn der Farang damit nicht klar kommt, ist es sein Problem.
Das ist insofern nicht falsch, wenn es sich um Dinge des Alltags in Thailand handelt.
Im internationalen Kontext gesehen, sehe ich da Thai als Sprache als eher unterrepraesentiert an, und das weiss die Regierung auch, denn es geht ja nicht nur um die Kommunikation, sondern auch um Belege aus dem Ausland.
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Ich denke, wir sollten ruhiger werden und von Anfeindungen absehen.
So bin ich jetzt, das 17. Jahr hier und selbständig in Deutschland. Also immer im Visier einiger Behörden.
ich arbeite seit 1992 für eine Agentur welche tausende Kuenstler weltweit unter Vertrag hat, unsere asiatische Vertretung hat Ihren Sitz in Bangkok. Seit 2002 lebe ich in Thailand, spreche und schreibe Thai. Thailand hat in den naechsten Jahren Steuermindereinnahmen in exorbitanter Hoehe, und die wollen (ja muessen sogar) das irgendwie ausgleichen, und jeder und alles wird gemolken. Ich habe Gesetzestexte gelesen welche Voraussagen das alle Einkuenfte (egal ob nach Thai transferiert oder nicht) hier versteuert werden muessen, sofern man hier steuerpflichtig ist. Wer sich wegduckt und hofft es wird schon gut gehen: is nich, die wollen jeden Baht, auch den Deinen.
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Genau so sehe ich es auch. Es fehlen zukünftig Gelder in schwindelerregenden Höhen.
Ich denke zuerst wird das Visum/EOS mit der TIN verknüpft und was dann kommt - könnte eine Verknüpfung mit der Einkommenssteuererklärung sein. Und dann, ja dann sind wir wirklich die gekniffenen
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Genau so sehe ich es auch. Es fehlen zukünftig Gelder in schwindelerregenden Höhen.
Die könnten ja ,so wie in D auch, zuerst mal an die Ausgaben ran gehen. Z.B. die geplanten 10.000.- Baht für fast alle Bürger streichen.
Ich will jetzt keine Liste von Sparvorschlaegen,aber einfallen würden mir da genug.Evtl.mal beim U-Boot Deal anfangen.
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Und die Wahnsinnsidee der Meeresbrücke. Können doch gerade mal normale Brücken bauen...... C-- C-- C--
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Die könnten ja ,so wie in D auch, zuerst mal an die Ausgaben ran gehen.
Das meinst du aber nicht etwa ernst ??? ... oder habe ich hier die Satire nicht erkannt :-)
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Neue Regeln für Auslandseinkommen vorgeschlagen
Das Finanzamt bereitet eine Gesetzesänderung vor, um Steuern von Personen mit Einkünften aus dem Ausland einziehen zu können, auch wenn diese Einkünfte nicht ins Land gebracht werden.
Das neue System werde auf dem allgemein anerkannten Prinzip des weltweiten Einkommens basieren, sagte Kulaya Tantitemit, der Generaldirektor der Abteilung.
Es befindet sich noch in der Diskussionsphase und es ist nicht bekannt, wann es in Kraft treten könnte. Sollte es in Kraft treten, folgt es einer wichtigen Änderung, die dieses Jahr in Kraft getreten ist und die die Art und Weise betrifft, wie Einkünfte aus ausländischen Quellen in Thailand steuerlich behandelt werden.
https://www.bangkokpost.com/business/general/2805305/new-overseas-income-rules-proposed (https://www.bangkokpost.com/business/general/2805305/new-overseas-income-rules-proposed)
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Gottseidank habe ich "armer Schlucker" nur mein Renteneinkommen. Wenn die Pläne hier umgesetzt werden dann melde ich mich in D ab und zahle eben hier-unter Ausnutzung aller möglichen Freibeträge - meine Steuer. Denn diesen unsäglichen Papierkrieg mit Übersetzungen, Beglaubigungen, Hickhack hin und her den das Doppelbesteuerungsabkommen mit sich bringt kotzt mich bei dem Gedanke daran schon an. Und dann noch die dummen, überheblichen und arroganten Beamten hier auf den Ämtern und deren unterschiedlichen "Auslegungen" de Gesetze. Nö danke....
Mein ganzes Geld liegt ehseit letztes Jahr schon hier auf Bankkonten, habe weder Immobilien noch sonstige Werte und persönl. Bindungen mehr nach Deutschland.
Es ist nur schade daß mit der Bezahlung der Steuern in Thailand nicht die gleichen Rechte wie sie die thail. Bevölkerung hat erworben werden.
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Thailand und Deutschland haben schon länger ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Dort ist klar geregelt, wenn die Rente oder Pension in Deutschlands nicht versteuert ist, wird Thailand zuständig. Und vor ungefähr einem Jahr habe ich geschrieben, dass Thailand beim AIA mitmacht.
Die Entwicklung war also vorhersehbar und man konnte sich vorbereiten.
Klar sind jetzt alle gekniffen, die Rente und Pension 1:1 kassiert haben. Die waren aber eben auch zur Steuererklärung verpflichtet und haben das einfach nicht gemacht. Insofern, willkommen in der Realität.
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@Vimana
klar, Herr Musterbürger! ;] ;] ;]
Ich, um nur ein Beispiel zu nennen, versteuere nach wie vor in Österreich, mit dortigem Wohnsitz.
Und bis jemand reklamiert, dass mein Lebensmittelpunkt im LoS sei, wird es auch so bleiben, denn im Gegensatz
zu hier sind Steuern
Schließlich ist das Konzept von Besteuerung ein sozialer Pakt, bei dem Steuern im Gegenzug für soziale Leistungen gezahlt werden.
Soziale Leistungen für Expats in Thailand? Fehlanzeige!
Dass den unfähigen Typen hier in der Regierung die Haut am Arsch nicht mehr zusammengeht ob der grossspurigen
Wahlversprechungen und Monsterprojekten und jetzt dem Klischee nachgehen, dass jeder Farang noch einen Geldbaum wo stehen hat,
war nicht abzusehen.
Btw. zahlen wir bereits mit jeder Rechnung Steuern - und das von Geld, das wir als DEVISEN ins Land bringen.
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Stimme ich voll zu,
würden wir bei Bezahlung von Steuern in Thailand von den Sozialleistungen, bzw. Leistungen wie diethailändische Bevölkerung bekommt, partipizieren wäre sicherlich ein Murren zu vernehmen aber es wäre zu akzeptieren.
Aber wir werden immer und überall gemolken ohne eine Gegenleistung dafür zu erhalten.
Wäre interessant wieviele Farang die jetzt länger als 180 Tage in TH sind in 1 oder 2 Jahren noch genauso lange hier sind.
Ich denke die Rechnung der Regierung wird nicht aufgehen.
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Hallo Leute ,
hier die Antwort vom Finanzamt Brandenburg , welches für Rentner im Ausland zuständig ist.
Ich bin ab dem 01.07.2023 Rentner bei der DRV.
Sehr geehrter Herr A.,
Ihre E-Mail vom 08.11.2023 ist im Finanzamt Neubrandenburg RiA eingegangen.
Für das Kalenderjahr 2023 ist noch Ihr ehemaliges Wohnsitzfinanzamt für Sie zuständig.
Ab dem Kalenderjahr 2024 gilt:
Wenn ein Rentenempfänger seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, so gelten für die Besteuerung seiner Renten, die Bestimmungen im s.g. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Gemäß den zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten König-reich Thailand abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 18 Abs. 1 DBA ) wird das Besteuerungsrecht an deutschen Sozialversicherungsrenten, Ruhegehältern (unter bestimmten Voraussetzungen) und der VBL ausschließlich dem Wohnsitzstaat, sprich dem Vereinigten Königreich Thailand, zugewiesen.
Eine Sozialversicherungsrente (Altersrente) von der DRV ist dann ausschließlich in Thailand zu versteuern. Deutschland besteuert diese Rente dann nicht mehr.
Sollten Sie Versorgungsbezüge (Betriebsrente, Pension) des ehem. Arbeitgebers beziehen, ist es auschlaggebend, wie dieser die Auszahlung steuerlich behandelt.
Es ist zu klären, ob die Betriebsrente/Pension direkt vom ehem. Arbeitgeber ausgezahlt wird oder von einem beauftragten Institut.
Weiterhin ist es wichtig, ob die Betriebsrente/Pension vom ehem. Arbeitgeber von diesem als Betriebsausgaben-Abzug voll oder nur mittelbar behandelt wird. Dies ist beim ehem. Arbeitgeber bzw. bei dessen zuständigem Finanzamt zu erfragen.
Sollte die Betriebsrente/Pension direkt vom ehem. Arbeitgeber ausgezahlt und voll als Betriebsausgaben-Abzug behandelt werden, so hat Deutschland das Besteuerungsrecht an dieser Rente und das Finanzamt des ehem. Arbeitgebers, das s.g. Betriebsstätten-Finanzamt, ist dann zuständig.
Sollte die Betriebsrente/Pension von einem vom ehem. Arbeitgeber beauftragten Institut aus-gezahlt werden oder wird die Betriebsrente/Pension beim Arbeitgeber lediglich als mittelbarer Betriebsausgaben-Abzug behandelt, so hat in diesem Fall Thailand das Besteuerungsrecht.
Eine Abmeldung bei der zuständigen Meldebehörde, mit dem Wohnsitz Thailand, ist ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen
K. de la Barre´
Finanzamt Neubrandenburg RiA
Postfach Postfach 11 01 40
17041 Neubrandenburg
Tel 0395 44222-47775
Fax 0395 44222-46300
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@ Suksabei
Ich zahle in Deutschland Steuer, mit dortigem Wohnsitz und Krankenversicherung.
Allerdings bisher immer und auch später so geplant unter 180 Tage Thailand. Der Rest in Deutschland oder sonstwo auf der Welt. Es sei denn, in Deutschland wird es irgendwann ganz blöd.
Es ändert sich aber nichts wenn du mit eventuell kommenden Steuern nicht einverstanden bist, aus welchen Gründen auch immer. Die Regeln machen die Thais. Du kannst dich je nach deiner Situation nur vorbereiten und darauf reagieren.
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@ Suksabei
Die Regeln machen die Thais. Du kannst dich je nach deiner Situation nur vorbereiten und darauf reagieren.
Wie ich in diesem Faden schon einmal erwähnte, habe ich ausreichend schon in der alten Heimat "geübt".
Um mich mache ich mir die wenigsten Sorgen... ;] ;] ;]
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Die Zukunft in fuer Falang Rentner in Thailand wird interessant werden. Das Deutsche Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand stammt aus dem Jahr 1968. Zu dieser Zeit war es ueblich das der normale Rentner von der Steuer verschont blieb. 2005 wurde das geaendert und es wurde die Nachgelagerte Besteuerung eingefuehrt. Da die Beitraege zur Rente vorher ja aus Versteuerten Einkommen abgefuehrt wurden wurde eine Staffelung fuer die Besteuerung eingefuehrt. Je nach Eintrittsjahr ist ein Teil der Rente Steuerfrei.
Nach dem DBA kann Thailand aber die Gesamte Rente zu 100 Prozent bersteuern wenn sie nach Thailand verbracht wird. Eigentlich muesste Deutschland das DBA aufkuendigen. Bin mal gespannt was die Gerichte dazu sagen.
Wird bestimmt spannend werden die Zukunft.
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Wieder Aspekte die so noch nicht bedacht wurden. Wird in der Tat in den nächsten Monaten eine spannende Zeit werden. Hilft nur abwarten und Tee-oder was Stärkeres-trinken.
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@anderl1962
a propos Aspekte:
auch in Österreich gibt es die: kleinere Renten sind steuerbefreit ( bis ca. 1200 €),
nur geringe Sozialversicherungsbeiträge werden einbehalten..
Bei diesem Betrag schlagen die Thais schon zu...
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In D sind Renten bis ca. 11000 €/Jahr auch steuerfrei.
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In Thailand, wenn es so kommen sollte, sind bei jemanden über 65 doch auch ca. € 10`000 pro Jahr als Steuerfreibetrag.
Abwarten was noch rauskommt. [-]
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In Thailand, wenn es so kommen sollte, sind bei jemanden über 65 doch auch ca. € 10`000 pro Jahr als Steuerfreibetrag.
Tja, im noch-Schlaraffenland Österreich bei Ehepaaren, gemeinsam veranlagt bis knapp 24.000€ p.a., bei nur einem Einkommen..
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Schlaraffenland Österreich, ja das kann schon stimmen bei 14 Renten pro Jahr ( 12 Monate ). Etwas neidvoll über die Grenze von D nach A schaue. ;)
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Na, hab ich ein kleines Liedchen für euch:
aus
Tewje, der Milchmann
https://www.youtube.com/watch?v=HC_zz8M23Ws
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Wie soll Thailand wissen was ich wo wie mache? Ich kann auch Vermögen oder Einkommen ausserhalb von DACH haben.So ich Geld überweise z.b aufs Konto der Frau?Kinder?Sonstwer?Ich bin sicher das weder das CH Steueramt noch das Thailändische sich in absehbarer Zeit Verstehen C-- :]
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Ich bin sicher das weder das CH Steueramt noch das Thailändische sich in absehbarer Zeit Verstehen C-- :]
Das wohl kaum, aber es wuerde mich nicht wundern, wenn die Thai Banken Ueberweisungen aus dem Ausland auf private Konten, der Regierung in Zukunft melden muessen {--
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@Bruno99
auch kein Problem,dann überweist man einfach 950 Euro-Franken ein paar mal.Und so bleibt man unter dem Radar.Wie viele Thais überweisen monatlich etwas in die Heimat?Stehlt euch mal den Aufwand und Nutzen vor.Wie gesagt keine Panik [-]
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Es lohnt nicht über ungelegte Eier sich irgendwelche Gedanken zu machen.
Der Bürokratieaufwand wäre immens und die Thai.s bekomme das vermutlich ohnehin nicht gebacken.
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Hier ein Video das die Tatsache was Steuer anbetrifft auf den Kopf trifft. Erklärt warum und wieso ueberhaupt das Steuer Thema auf den Tisch kommt. Wem es zulange geht kann auch auf Min 60 vorspuhlen. Es ist auf jeden Fall Aufklärung wo gefehlt hat !
https://youtube.com/watch?v=HsHrzY_UfjQ&si=SWMNJs6IYrs9Cd7k
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Ich bin sicher das weder das CH Steueramt noch das Thailändische sich in absehbarer Zeit Verstehen C-- :]
Das wohl kaum, aber es wuerde mich nicht wundern, wenn die Thai Banken Ueberweisungen aus dem Ausland auf private Konten, der Regierung in Zukunft melden muessen {--
Sie brauchen das garnicht melden, schaue mal in dein Passbook welches du von deiner Bank hast. Hinter jedem Zahlungsvorgang steht ein kuerzel. anhand des Kuerzels kann die Steuerbehoerde sehen ob es eine Auslandsueberweisung ist oder eine innlandsueberweisung.
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Meine monatlicher Rente geht schon seit ~ 3 Jahren auf mein Multi - Währungskonto (EURO+THB) bei WISE. Das hat den unschätzbaren Vorteil, dass die Höhe meiner Rente dem TH – Fiskus nicht bekannt. Weiter kann ich bei Bedarf je nach Kurs – damit mein separat geführtes Konto in THB bedienen.
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Meine monatlicher Rente geht schon seit ~ 3 Jahren auf mein Multi - Währungskonto (EURO+THB) bei WISE. Das hat den unschätzbaren Vorteil, dass die Höhe meiner Rente dem TH – Fiskus nicht bekannt. Weiter kann ich bei Bedarf je nach Kurs – damit mein separat geführtes Konto in THB bedienen.
Spätestens mit der nächsten Lebensbescheinigung könnten die Behörden dich auffordern deine Rentenbescheinigung vorzulegen, ansonsten dir die Bestätigung verweigern. Rein theoretisch. Oder aber bei der EOS. Darüber hinaus ist WISE auch auskunftspflichtig, theoretisch. Im Übrigen muss das Geld von WISE auch wieder einmal runter, wenn du es brauchst, da wird es dann auf ein Bankkonto in Thailand oder sonst wohin überwiesen oder mit der WISE-Kreditkarte am ATM abgehoben. Die Kreditkarte von WISE hat hohe Gebühren.
Frage mich nur wie die das alles mit den Russen machen wollen oder mit den Chinesen als Beispiel, da geht es um richtig viel Geld was die mitbringen und hin und herschieben und nicht alles ist Blütenweiss.
Wer weiss welche Regierung in Thailand im nächsten Jahr an der Macht ist. Es kann so viel geschehen.
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Neue Vorschriften für ausländische Einkünfte
Hier wird unter anderem erklärt wie das mit dem Doppelbesteuerungsabkommen funktioniert.
Wenn Einkommen im Ausland erzielt wird, muss es zunächst in diesem Land versteuert werden. Wenn beispielsweise jemand mit Wohnsitz in Thailand Einkommen in Großbritannien erzielt, hat Großbritannien Vorrang bei der Steuererhebung auf dieses Einkommen.
Wenn das Wohnsitzland der Person die Welteinkommensregel anwendet, muss die Person dennoch Steuern in Thailand zahlen, was zu einer Doppelbesteuerung führt, es sei denn, das ausländische Land hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand.
Wenn das Einkommen beispielsweise in Thailand einem Steuersatz von 20 % unterliegt, im Ausland aber bereits mit 15 % versteuert wurde, bedeutet ein Doppelbesteuerungsabkommen, dass die Einzelperson nur die Differenz von 5 % an Thailand zahlen muss.
Umgekehrt entsteht keine zusätzliche Steuerpflicht in Thailand, wenn die Person im Ausland bereits 30 % Steuern gezahlt hat, da die im Ausland gezahlte Steuerlast höher ist als die in Thailand erforderliche.
Einzelpersonen können keine Erstattung der Steuerdifferenz zwischen Thailand und einem anderen Land beantragen.
https://www.bangkokpost.com/business/general/2818689/navigating-new-foreign-income-rules (https://www.bangkokpost.com/business/general/2818689/navigating-new-foreign-income-rules)
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Ob die Thais ihr Steuersystem verständlich erklären können (oder dies gar nicht wollen), die Verwirrung hat nämlich Bestand ...
Es herrscht Verwirrung
Re: "Quest for tax clarity (Die Suche nach Klarheit zur Besteuerung)", (PostBag, 30. Juni). [1]
Wie üblich bringt Songdej Praditsmanont ein wenig Licht in diese obskure Angelegenheit.
Wie zu erwarten, habe ich, bevor ich diesen Leserbrief an die BP schrieb und die Zeit der geschätzten Leser und Mitarbeiter verschwende, das Finanzamt aufgesucht und die Meinung von zwei Anwälten eingeholt.
Ich kann nur sagen, dass ich nach bestem Wissen und Gewissen sowie jetzt mit weniger Geld in der Tasche als vorher mit Khun Songdej zu dem Schluss komme, dass die Dinge vollkommen unklar sind.
Es ist schade, dass es in Thailand für Nichteingeweihte oft so aussieht, als wüsste die linke Hand nicht, was die rechte tut, und der Mund nur dazu da ist, alle und alles noch mehr zu verwirren.
Bob Danob
Link: https://www.bangkokpost.com/opinion/postbag/2820599/time-to-retire
[1] https://www.bangkokpost.com/opinion/postbag/2820259/theyll-be-back
Die Suche nach Klarheit zur Besteuerung
Re: "Unjust tithes (Ungerechte Besteuerung)", (PostBag, 29. Juni). [1]
Das ist eine wunderbare Abhandlung über das weltweite Steuersystem von Michel Barre. Aber hilft ihm das, seine Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit, dass Thailand weltweites Einkommen besteuert, zu verstehen?
Man muss es bezweifeln. Ich wollte bei diesem Thema nur helfen, weil ich ihn und seine Ehefrau, die seit 35 Jahren in Thailand lebt, bewundere.
Die aufgestaute Abneigung entzündet sich nun an dem jüngsten Vorschlag der Steuerbehörde. Gestatten Sie mir jedoch, erneut zu versuchen, zu helfen.
Erstens kann er sich zusammen mit einem thailändischen Freund an das Finanzamt wenden und um Klärung bitten.
Zweitens hat die Bangkok Post auf die Bitten vieler ausländischer Leser mit einer knappen Abhandlung zu diesem Thema reagiert, die am 27. Juni von dem Post-Reporter Wichit Chantanusornsiri veröffentlicht wurde.
Damit sollten viele Zweifel ausgeräumt sein, anstatt weiterhin das Gejammer der ausländischen Mitbürger zu lesen.
Drittens sollte sich Michel Barre, der über ein hohes Einkommen verfügt, von den vielen internationalen Steuerberatern in der Stadt beraten lassen, um seinen Ärger zu besänftigen und ruhig schlafen zu können, anstatt sich zu diesem späten Zeitpunkt entwurzeln zu müssen.
Schließlich kann die Botschaft helfen, aber da besteht wenig Hoffnung.
Songdej Praditsmanont
Link: https://www.bangkokpost.com/opinion/postbag/2820259/theyll-be-back
[1] https://www.bangkokpost.com/opinion/postbag/2819840/the-pigeon-menace
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Das ganze Hickhack nervt (mich) langsam abr sicher extremst.
{[ {[ {[
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Das ganze Hickhack nervt (mich) langsam abr sicher extremst.
Ich habe es, glaube ich, schon einmal erwähnt:
England führt - neben Malta - diese Art der Besteuerung bereits seit Jahren durch.
Allerdings haben sie 40 Jahre gebraucht, bis es halbwegs lief.
Also ist zurücklehnen und abwarten angesagt, dieses Gesetz bzw. dessen Modifikation ist zwar seit 1.1.2024 in Kraft,
aber sämtliche Grundlagen sind nicht einmal annähernd definiert - und die örtlichen staatlichen Steuerbehörden
wissen überhaupt nix, wie dies funktionieren sollte...
C--
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Machen eigentlich die Thais ihre jährliche Steuererklärung ?
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Machen eigentlich die Thais ihre jährliche Steuererklärung ?
Ich kenne niemand, mag sein, dass ein Shopbetreiber oder grössere Autowerkstatt dies macht, andererseits kenne ich
kleine bis mittlere Baufirmen (?) mit bis zu 15 ständigen Arbeitern, die weder Gewerbe angemeldet haben noch Steuern zahlen..
Ein- bis Zweimannbetriebe sowieso nicht...
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Machen eigentlich die Thais ihre jährliche Steuererklärung ?
Ich kenne niemand, mag sein, dass ein Shopbetreiber oder grössere Autowerkstatt dies macht, andererseits kenne ich
kleine bis mittlere Baufirmen (?) mit bis zu 15 ständigen Arbeitern, die weder Gewerbe angemeldet haben noch Steuern zahlen..
Ein- bis Zweimannbetriebe sowieso nicht...
Gattin: Der Onkel (Dorfladen) meldet seine jährlichen Umsätze an eine Stelle in der Nachbarstadt und bekommt dann eine Rechnung (Steuern), die zu bezahlen ist. Auch die Oma, die die Geldverleiherin im Sprengel war, hatte eine blaue Genehmigungs- und eine Steuernummer (die ich selbst an's Haus genagelt habe) und musste einen jährlichen Betrag an Steuern abdrücken! Selbst für unsere Grundstücke bezahlen wir (zwar sehr wenig) Steuern!
Nähere Umstände sind mir aber nicht bekannt.
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Bei uns wird durch das Amphore eingezogen wie folgt: Land gemäss Rai und Verwendungsart. Mähdrescher pauschal Bath 2000.— p.A. Traktor wissen sie nicht mehr. Mit den Geräten werden Lohnarbeiten ausgeführt. Dies bringt eine gewisse Menge Ertrag.
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Ich habe das Doppelbesteuerungsabkommen kurz überflogen und bin am Atrikel 18 hängengeblieben.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Thailand/1968-07-26-Thailand-Abkommen-DBA.html
Ist dieses DBA nicht mehr gültig? Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Diskussionen in Foren und an Steintischen überflüssig waren.
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Damit jeder hier weiss, worum es geht:
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil 2
Artikel 18
[1] Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere
unselbständige Arbeit sowie Renten, die eine in einem
Vertragstaat ansässige Person bezieht können nur dann
in dem anderen Vertragstaat besteuert werden, wenn
diese Vergütungen bei der Ermittlung der Gewinne eines
Unternehmens dieses anderen Staates oder einer in die-
sem Staat gelegenen Betriebsstätte als Ausgaben abge-
zogen werden.
(2) Ungeachtet des Absatzes 1 sind Ruhegehälter und
andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit
sowie Renten. die von einem Vertragstaat, einem seiner
Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittel-
bar oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder der
Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen gezahlt
werden, in dem anderen Vertragstaat von der Steuer
befreit.
(3) Absatz 2 gilt entsprechend für Ruhegehälter, Renten
und andere wiederkehrende oder einmalige Vergütungen,
die einer natürlichen Person von einem Vertragstaat,
einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörper-
schaften als Vergütung für einen Schaden gezahlt werden,
der als Folge von Kriegshandlungen oder politischer Ver-
folgung entstanden ist.
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Ich gehe nach Artikel 18 davon aus, dass man als DRV-Rentner keine Rente und als Beamter kein Ruhestandsgehalt in Thailand zu versteuern hat. Insofern steht das im Widerspruch zu z.B. dem Posting von "jektor" am 06.02.2018 und anderen Postings.
Liege ich damit falsch? Wahrscheinlich, aber ich finde meinen Fehler nicht. Vielleicht ist einer von Euch so nett und gibt mir einen Hinweis?
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was ich hier schon ein paarmal gesagt habe, abwarten was da kommt.
Nicht den Deutschen vorauseilenden Gehorsam spielen
hier nur als Beispiel:
Ich habe inzwischen 8 Karten für U-Bahn bzw. Schnellbahn bei mir.
Seit 15 jahren schon wird debattiert und versprochen, daß man mit einer Karte alle Bahnen benutzen kann.
Nein, geht nicht, zuviel Korruption im Spiel bzw. im Wege
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in dem anderen Vertragstaat von der Steuer
befreit.
Bei 18.1 handelt es sich um Betriebsrenten die in Deutschland versteuert werden.
18.2 lese ich so das z. B. Rente in dem „anderen Vertragsstaat „ von der Steuer befreit ist. (letzter Absatz)
Um es einmal ganz einfach zu sagen, wenn ich also in Thailand lebe, ( mehr wie 180 Tage im Kalenderjahr) kann mit dem „ andere Vertragsstaat“ nur Deutschland gemeint sein.
Ich persoenlich sehe der Sache gelassen entgegen, ob die tatsaechlich an die Renten gehen bleibt abzuwarten.
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Lest einfach einmal hier. Es geht um die Doppelbesteurrungsabkommen. Ist noch spannend ;]
https://forum.thailandtip.info/index.php?topic=18621.msg1437301#msg1437301 (https://forum.thailandtip.info/index.php?topic=18621.msg1437301#msg1437301)
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Es wird die mit der Steuer am meisten treffen, die sich aus Deutschland komplett abgemeldet haben und die Rente ohne Abzüge sich direkt nach Thailand überweisen lassen.
Die Steuer kommt, man kann leicht Geld verdienen.
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Ja @ kalsin.
Es wird viel aneinander vorbei geredet.
Wer sich als Deutscher in D abgemeldet hat,(so wie ich z. B.) bekommt die Rente ohne Steuerabzüge, und ohne Krankenkassen, und Pflegekassenbeitraege nach TH überwiesen .Wenn die neuen Steuergesetze in TH tatsächlich so kommen werden ,was ich sehr bezweifle, müsste derjenige seine Rente in TH versteuern, da er ja in D keine Steuern darauf bezahlt hat.
Es gibt aber auch viele Deutsche Rentner hier, die mehr als 180 Tage in TH leben, aber sich in D nicht abgemeldet haben, und in D noch eine Adresse haben. Diejenigen müssen ja ab einer bestimmten Höhe ihre Rente in D versteuern. Für dieses Klientel kann es also auch kompliziert werden. Vermutlich wird man Nachweise vorlegen müssen, dass man seine Rente in D schon versteuert hat, und je nach Steuersatz, in TH von der Steuer befreit ist, oder in TH nochmal zur Kasse gebeten wird.
Es wird also in Zukunft ein Unterschied machen ,ob man sich in D abgemeldet hat, oder eben nicht. Evtl. lohnt es sich mal auszurechnen,wo man besser weg kommt
Schaun mer mal.
Leute bleibt gelassen, kommt Zeit kommt Rat.
Allen TIP Freunden noch einen schönen Sonntag
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Auch ich habe mich in Old Germany vor vielen Jahren abgemeldet. Die ganzen Jahre musste ich keine Steuer, dt. Kankenversicherung und keine Pflegeversicherung bezahlen. Diese eingesparte Summe kann mir keiner mehr nehmen. Falls jedoch eine Th Steuer auf die Rente kommen sollte ( ist ja noch nicht spruchreif ), ist die zu zahlende Summe viel geringer wie die o.g. Summe aus dt. Steuer, dt. Krankenvers. Und dt. Pflegeversicherung. Seit locker. Wir leben in Th. Hier wird nichts so heiss gegessen wie gekocht.
Gruesse
Jektor
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@jektor
{* {* Genau so wie du, sehe ich es auch.
Wobei ich bekanntlich ja schon seit zig Jahren hier in TH eine Steuerklaerung abgebe, und bis zu meinem Renteneintritt immer fast alles von den 15%, die die ThaiBanken von den Zinsen einbehalten wieder vom TH Finanzamt erstattet bekommen habe. Seit ich Rentner bin, ist es ein Nullsummenspiel. Dieses Jahr gabs vom FA immerhin den Gegenwert von zwei Zwölfer Boxen Chang Bier. [-]
Habe in D nicht mal mehr eine Bankverbindung. Muss nur noch alle 10 Jahre bei der Botschaft, einen neuen Pass beantragen, und jährlich die Lebensbescheinigung für die DRV absenden. Sonst habe ich nichts mehr mit D Behörden am Hut. Ich will mal sehr hoffen, dass es auch so bleibt.
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18.2 lese ich so das z. B. Rente in dem „anderen Vertragsstaat „ von der Steuer befreit ist. (letzter Absatz)
Um es einmal ganz einfach zu sagen, wenn ich also in Thailand lebe, ( mehr wie 180 Tage im Kalenderjahr) kann mit dem „ andere Vertragsstaat“ nur Deutschland gemeint sein.
Ich persoenlich sehe der Sache gelassen entgegen, ob die tatsaechlich an die Renten gehen bleibt abzuwarten.
Ich lese: Deine Rente wird vom deutschen Staat bezahlt und ist vom anderen Vertragsstaat (Thailand) von der Steuer befreit. Und umgekehrt: ein Thai, der in Deutschland Rente vom thailändischem Staat bezieht, zahlt in Deutschland auch keine Steuern.
Absatz 3 ist wie Absatz 2, nur geht es da nicht um "unselbstständige Arbeit", sondern um "Entschädigungen".
Was mich beunruhigt ist das oft gelesene "abwarten" in vielen Varianten. Entweder gilt das Doppelbesteuerungsabkommen, dann gibt es nichts abzuwarten: ich zahle keine Steuern. Oder es gilt nicht (mehr), aber dazu habe ich nirgends eine Quellenangabe gesehen.
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Und umgekehrt: ein Thai, der in Deutschland Rente vom thailändischem Staat bezieht, zahlt in Deutschland auch keine Steuern.
Daran hab ich noch gar nicht gedacht, das ja auch ein Thai in Deutschland lebend aus Thailand Rente beziehen kann.
Ist dem dann wirklich so, daß der keine Steuern bezahlt ?
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Ist dem dann wirklich so, daß der keine Steuern bezahlt ?
Nein ! Ein Thai der in Deutschland lebt, und eine Rente aus Thailand, nach den Vorgaben und Bedingungen von Artikel 18.2 DBA bezieht, und ueber 180 Tage im Kalenderjahr in Dt verweilt, ist in Thailand von der Steuer befreit, und muss in Dt. eine Steuererklaerung abgeben.
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Ich lese: Deine Rente wird vom deutschen Staat bezahlt und ist vom anderen Vertragsstaat (Thailand) von der Steuer befreit. Und umgekehrt: ein Thai, der in Deutschland Rente vom thailändischem Staat bezieht, zahlt in Deutschland auch keine Steuern.
Welcher Thai bekommt denn im Ausland (und wieviel) Rente von seinem Staat? Vorstellen könnte ich mir nur vorherige höhere Staatsbedienstete.
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Ist dem dann wirklich so, daß der keine Steuern bezahlt ?
Nein ! Ein Thai der in Deutschland lebt, und eine Rente aus Thailand, nach den Vorgaben und Bedingungen von Artikel 18.2 DBA bezieht, und ueber 180 Tage im Kalenderjahr in Dt verweilt, ist in Thailand von der Steuer befreit, und muss in Dt. eine Steuererklaerung abgeben.
Demnach müsste der deutsche Rentner in Thailand Steuern zahlen. Womit begründest Du das?
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Womit begründest Du das?
Weil Artikel 18.2 DBA dies vorsieht, Thailand hat schon immer, ( nach DBA ), das Recht auf Versteuerung von Auslandeinkommen gehabt. Es wurde aber bis heute (Ende 2023), nicht angewandt, weil Auslandeinkommen nur besteuert wurde das im selben Jahr nach Thailand transferiert wurde, in welchem es auch erwirtschaftet wurde.
So konnten sich z. B .Rentner ihre Bezüge steuerfrei auszahlen lassen und diese nach einem Jahr steuerfrei nach Thailand überweisen.
Dieses Schlupfloch will Thailand nun schliessen.
Ob die letzendlich an die Renten gehen, bleibt abzuwarten.
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Womit begründest Du das?
Weil Artikel 18.2 DBA dies vorsieht, Thailand hat schon immer, ( nach DBA ), das Recht auf Versteuerung von Auslandeinkommen gehabt. Es wurde aber bis heute (Ende 2023), nicht angewandt, weil Auslandeinkommen nur besteuert wurde das im selben Jahr nach Thailand transferiert wurde, in welchem es auch erwirtschaftet wurde.
So konnten sich z. B .Rentner ihre Bezüge steuerfrei auszahlen lassen und diese nach einem Jahr steuerfrei nach Thailand überweisen.
Dieses Schlupfloch will Thailand nun schliessen.
Ob die letzendlich an die Renten gehen, bleibt abzuwarten.
Ja, auf Einkommen, es sei denn, es sind Renten oder Ruhegehälter von staatlicher Stelle, die sind "in dem anderen Vertragstaat von der Steuer befreit." Ein "Schlupfloch" war es nie. Darum geht es mir hier die ganze Zeit, ich bekomme nur Rente, kein sonstiges Einkommen.
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Wie werden Pensionen von Beamten steuerlich behandelt?
Die Antwort berücksichtigt die ab 1.1.2005 geltende Rechtslage durch das Alterseinkünftegesetz.
Bei der Pension von Beamten handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der ebenso wie die Vergütung zu der aktiven Dienstzeit dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Die Bezüge von im Ruhestand befindlichen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und Soldatinnen und Soldaten bzw. deren Witwen und Waisen sind insgesamt steuerpflichtig. Allerdings wurde ab 2005 ein Versorgungsfreibetrag in Höhe von 40 % dieser Bezüge, höchstens jedoch 3.000 Euro in 2005 gewährt
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Wie werden Pensionen von Beamten steuerlich behandelt?
Die Antwort berücksichtigt die ab 1.1.2005 geltende Rechtslage durch das Alterseinkünftegesetz.
Bei der Pension von Beamten handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der ebenso wie die Vergütung zu der aktiven Dienstzeit dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Die Bezüge von im Ruhestand befindlichen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und Soldatinnen und Soldaten bzw. deren Witwen und Waisen sind insgesamt steuerpflichtig. Allerdings wurde ab 2005 ein Versorgungsfreibetrag in Höhe von 40 % dieser Bezüge, höchstens jedoch 3.000 Euro in 2005 gewährt
Der Versorgungsfreibetrag betrug 2005 incl. Zuschlag 3.900 Euro. Er wird jährlich für die im jeweiligen Jahr in den Ruhestand getretenen verringert, beträgt 2024 1.0200 Euro + Zuschlag 306 Euro. 2058 ist Ende der Fahnenstange.
(Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/versorgungsfreibetrag_idesk_PI42323_HI12756164.html)
Im Gegenzug fällt ab 2005 der Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags weg.
Aber was hat das mit Thailand zu tun?
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Einkommensteuer in Thailand
Viele Infos und Tipps in deutscher Sprache
https://nnroad.com/de/blog/individual-income-taxes-plans-in-thailand/ (https://nnroad.com/de/blog/individual-income-taxes-plans-in-thailand/)
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Die erste Visionserklärung des ehemaligen Premierministers Thaksin Shinawatra nach 17 Jahren Abwesenheit von Thailand hat in mehreren Punkten Interesse geweckt, darunter der Vorschlag einer negativen Einkommensteuer (NIT).
Dieses Konzept zielt darauf ab, die thailändische Steuerstruktur zu reformieren, indem Personen mit geringem oder gar keinem Einkommen finanziell unterstützt werden, um sie zur Teilnahme am Steuersystem zu ermutigen.
https://www.bangkokpost.com/business/general/2855752/a-closer-inspection-of-negative-income-tax (https://www.bangkokpost.com/business/general/2855752/a-closer-inspection-of-negative-income-tax)
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Einkommensteuer in Thailand
Viele Infos und Tipps in deutscher Sprache
https://nnroad.com/de/blog/individual-income-taxes-plans-in-thailand/ (https://nnroad.com/de/blog/individual-income-taxes-plans-in-thailand/)
Diese Seite gibt es nicht ??? ;-(
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Aber was hat das mit Thailand zu tun?
Eigentlich nichts ;-)
Versteuerung des Ruhegehaltes
Anders als bei Renten unterliegen Beamtenpensionen in der Regel der deutschen Steuer.
Mal sehen wie es kommt... ;-)
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Diese Seite gibt es nicht ??? ;-(
Hier der (zumindest bei mir) funktionierende Link, aber in englisch:
https://nnroad.com/blog/individual-income-taxes-plans-in-thailand/ (https://nnroad.com/blog/individual-income-taxes-plans-in-thailand/)
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Diese Seite gibt es nicht ??? ;-(
Hier der (zumindest bei mir) funktionierende Link, aber in englisch:
https://nnroad.com/blog/individual-income-taxes-plans-in-thailand/ (https://nnroad.com/blog/individual-income-taxes-plans-in-thailand/)
Ja, Danke!
So funktioniert der auch bei mir ;-)
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https://thailandtip.info/2024/09/07/gesetz-zur-besteuerung-von-einkuenften-aus-dem-ausland-in-arbeit/
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https://thailandtip.info/2024/09/07/gesetz-zur-besteuerung-von-einkuenften-aus-dem-ausland-in-arbeit/
Der erste Satz in dem Artikel " BANGKOK. Gesetz zur Besteuerung von Einkünften aus dem Ausland in Arbeit.
Klarheit sieht anders aus!
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Ja, aber es kommt wieder Bewegung in die Geschichte. Das 10.000 Baht - Programm muß ja finanziert werden.
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Lesenswert, eine voellig andere Auslegung des Artikel 18 DBA mit TH.
https://www.steuerschroeder.de/blog/steuern-fuer-deutsche-rentner-in-thailand-was-sie-wissen-muessen/
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So aktuell kann der Artikel nicht sein.
Denn Aktuell beträgt der Rentenfreibetrag nur noch 16%, die restlichen 84% unterliegen der Steuerpflicht.
Der Rentenfreibetrag sinkt von Jahr zu Jahr weiter bis zum Jahr 2040 auf null. Abda ist die Rente voll Steuerpflichtig.
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Der Artikel ist vom 10. Juni 24 und hat nichts mit dem Rentenfreibetrag der seit 2005 jaehrlich schrumpft zu tun.
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Minister fordert Reform des Steuersystems
Thailand müsse sein gesamtes Steuersystem integrieren, da die derzeitigen Einkommens- und Körperschaftssteuersätze des Landes nach wie vor über den internationalen Standards lägen, so Finanzminister Pichai Chunhavajira.
https://www.bangkokpost.com/business/general/2862422/minister-calls-for-tax-system-rejig (https://www.bangkokpost.com/business/general/2862422/minister-calls-for-tax-system-rejig)
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https://thailandtip.info/2024/09/11/toeten-sie-nicht-die-goldene-gans-steuerreformen-koennten-expats-vertreiben/
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Das habe ich heute in Thailand Tip Info gelesen:
https://thailandtip.info/2024/10/18/expats-in-thailand-sollen-sich-keine-sorgen-ueber-die-negative-einkommenssteuer-machen/
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Das habe ich heute in Thailand Tip Info gelesen:
https://thailandtip.info/2024/10/18/expats-in-thailand-sollen-sich-keine-sorgen-ueber-die-negative-einkommenssteuer-machen/
Nun, das hat Tradition im LoS, dass jemand mit einem Gedankenblitz vorschiesst und es dann in der Umsetzung Probleme gibt,
um es einmal freundlich auszudrücken.
>:
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Warum sollte ich mir als Farang Sorge machen?
Der Staat zahlt mir ganz bestimmt kein Geld aus {+
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Eine kürzlich durchgeführte Umfrage zeigt, dass 55 % der Expats erwägen, Thailand im Jahr 2024 zu verlassen, um neue Steuerpflichten zu vermeiden. Da das neue thailändische Steuersystem für 2025 vorgesehen ist, gibt die Mehrheit an, dass sie ihre Steuererklärungen nicht bis zum 31. März einreichen werden, was die Einnahmeziele der Regierung in Frage stellt
https://www.thaiexaminer.com/thai-news-foreigners/2024/11/03/55-per-cent-of-foreign-expats-thought-of-moving-out-of-thailand-in-2024-majority-will-not-file-tax-returns/ (https://www.thaiexaminer.com/thai-news-foreigners/2024/11/03/55-per-cent-of-foreign-expats-thought-of-moving-out-of-thailand-in-2024-majority-will-not-file-tax-returns/)
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Wieder mal ein Beitrag:
https://thailandtip.info/2024/11/07/experten-fordern-thailaendische-expats-auf-sich-beim-trd-fuer-ihre-steuern-anzumelden/
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Eine kürzlich durchgeführte Umfrage zeigt, dass 55 % der Expats erwägen, Thailand im Jahr 2024 zu verlassen, um neue Steuerpflichten zu vermeiden. Da das neue thailändische Steuersystem für 2025 vorgesehen ist, gibt die Mehrheit an, dass sie ihre Steuererklärungen nicht bis zum 31. März einreichen werden, was die Einnahmeziele der Regierung in Frage stellt
https://www.thaiexaminer.com/thai-news-foreigners/2024/11/03/55-per-cent-of-foreign-expats-thought-of-moving-out-of-thailand-in-2024-majority-will-not-file-tax-returns/ (https://www.thaiexaminer.com/thai-news-foreigners/2024/11/03/55-per-cent-of-foreign-expats-thought-of-moving-out-of-thailand-in-2024-majority-will-not-file-tax-returns/)
Mich hat Niemand gefragt, wo sollten wir auch hin mit 70+ Laos, Cambodia, Vietnam???? Zurück nach Germany wäre auch keine Alternative, also abwarten und Chang trinken.
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Eine kürzlich durchgeführte Umfrage zeigt, dass 55 % der Expats erwägen, Thailand im Jahr 2024 zu verlassen, um neue Steuerpflichten zu vermeiden. Da das neue thailändische Steuersystem für 2025 vorgesehen ist, gibt die Mehrheit an, dass sie ihre Steuererklärungen nicht bis zum 31. März einreichen werden, was die Einnahmeziele der Regierung in Frage stellt
https://www.thaiexaminer.com/thai-news-foreigners/2024/11/03/55-per-cent-of-foreign-expats-thought-of-moving-out-of-thailand-in-2024-majority-will-not-file-tax-returns/ (https://www.thaiexaminer.com/thai-news-foreigners/2024/11/03/55-per-cent-of-foreign-expats-thought-of-moving-out-of-thailand-in-2024-majority-will-not-file-tax-returns/)
Mich hat Niemand gefragt, wo sollten wir auch hin mit 70+ Laos, Cambodia, Vietnam???? Zurück nach Germany wäre auch keine Alternative, also abwarten und Chang trinken.
Genau so nicht gefragt worden, also auch abwarten und Tee trinken. :-)
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Wieder mal ein Beitrag:
https://thailandtip.info/2024/11/07/experten-fordern-thailaendische-expats-auf-sich-beim-trd-fuer-ihre-steuern-anzumelden/
Moin,
gestern bekam meine Lebensgefaehrtin (seit 14 Jahren) einen Anruf vom zustaendigen Amphoe Office und wollten wissen,ob ich immer noch an dieser Adresse wohne und ob wir verheiratet waeren...
Die Weisung kam vom naechst hoeheren Amphoe Office in Chiang Rai.
Nachtigall ick hoer dir tapsen...
Mal abwarten was die noch alles unternehmen,halte Euch auf dem laufenden!
Hat sonst noch jemand aus dem Forum bis jetzt einen aehnlichen Anruf erhalten?
Robinson
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zu verschiedenen Berichten, auch im TIP Nachrichten.
Das sind Leute die mit der angeblichen Steueranmeldung Geld verdienen wollen, weil der Farang nicht durchblickt und/oder die Sprache nicht versteht.
Die schüren Angst mit entsprechenden Untertönen, damit man die dann beauftrag die Sache zu erledigen.
Gegen gute Gebühr natürlich.
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gestern bekam meine Lebensgefaehrtin (seit 14 Jahren) einen Anruf vom zustaendigen Amphoe Office und wollten wissen,ob ich immer noch an dieser Adresse wohne und ob wir verheiratet waeren...
M.E. andere Baustelle, nach der letzten Visa-Extension non-o bekam ich zum ersten Mal seit 16 Jahren Besuch
von der Immi...
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gestern bekam meine Lebensgefaehrtin (seit 14 Jahren) einen Anruf vom zustaendigen Amphoe Office und wollten wissen,ob ich immer noch an dieser Adresse wohne und ob wir verheiratet waeren...
Das hab ich jetzt aber noch nie gehört.
Das macht doch eigentlich nur die Immigration.
Bei mir kamen die letztes Jahr nach 29 Jahren zum ersten Mal, obwohl ich ein EOS-Retirement mache.
Da fragte ich mich, was macht man ohne Frau ?
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gestern bekam meine Lebensgefaehrtin (seit 14 Jahren) einen Anruf vom zustaendigen Amphoe Office und wollten wissen,ob ich immer noch an dieser Adresse wohne und ob wir verheiratet waeren...
Das hab ich jetzt aber noch nie gehört.
Das macht doch eigentlich nur die Immigration.
Bei mir kamen die letztes Jahr nach 29 Jahren zum ersten Mal, obwohl ich ein EOS-Retirement mache.
Da fragte ich mich, was macht man ohne Frau ?
Das habe ich mir auch gedacht,dass dies normalerweise ein Job fuer die Immigration iss...
Lebe jetzt auch schon fast 25 Jahre durchgehend in Thailand,aber noch nie Besuch von der Immigration gehabt,weder vorher auf Phuket noch die letzten 14Jahre hier im Norden.
Schaun mer halt mal was die Zeit noch alles fuer Ueberraschungen bringt 8)
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Ist bei mir genau so, lebe seit 35 Jahren,durchgehend in Thailand,aber hohen Besuch, hatte ich noch nie!
Vermisse Ihn aber auch nicht ;-)
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Ist bei mir genau so, lebe seit 35 Jahren,durchgehend in Thailand,aber hohen Besuch, hatte ich noch nie!
Vermisse Ihn aber auch nicht ;-)
Sei froh.
Wie schon erwähnt standen letztes Jahr, trotz Retirement, 4 Immi-Beamte bei mir auf der Platte.
Das Benehmen war unter aller Kanone.
Einer hat nur Notizen gemacht, die anderen drei sind ohne zu fragen überall im Haus und Garten rumgerannt und Fotos gemacht.
Geredet mit mir oder meiner Frau hat so gut wie Keiner.
War froh als der Spuk nach ca. 20 Minuten vorbei war.
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... die anderen drei sind ohne zu fragen überall im Haus und Garten rumgerannt und Fotos gemacht.
Schaff dir einen Rottweiler an, und sie fragen dich nach einer begleiteten Fuehrung durch Haus und Garten :-X
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... die anderen drei sind ohne zu fragen überall im Haus und Garten rumgerannt und Fotos gemacht.
Schaff dir einen Rottweiler an, und sie fragen dich nach einer begleiteten Fuehrung durch Haus und Garten :-X
Ich glaube, ein BANGKEAW wäre besser, Rottweiler sind zu gutmütig ;] ;] ;]
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zu verschiedenen Berichten, auch im TIP Nachrichten.
Das sind Leute die mit der angeblichen Steueranmeldung Geld verdienen wollen, weil der Farang nicht durchblickt und/oder die Sprache nicht versteht.
Die schüren Angst mit entsprechenden Untertönen, damit man die dann beauftrag die Sache zu erledigen.
Gegen gute Gebühr natürlich.
}} }} {* {*
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Frage:
Hat sich hier jemand (Rentner) in Chiang Mai schon eine Steuernummer besorgt? Wenn ja, wie ist das gelaufen?
Gruß
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Frage:
Hat sich hier jemand (Rentner) in Chiang Mai schon eine Steuernummer besorgt? Wenn ja, wie ist das gelaufen?
Gruß
Nicht in Chiang Mai, aber in Chonburi.
Unterlagen vorgelegt. Reisepass und gelbes Hausbuch,das wars.
Gedauert hat es ca.1/2 Stunde,weil der Drucker so langsam war ;-)
Jetzt abwarten bis nächstes Jahr was kommt !?
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Frage:
Hat sich hier jemand (Rentner) in Chiang Mai schon eine Steuernummer besorgt? Wenn ja, wie ist das gelaufen?
Gruß
Warum so eilig ?
Jektor
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Ich muß im März Eos machen.
Ich gehe davon aus, das das mit den Steuern auch abgefragt wird!
Darauf will ich vorbereitet sein.
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Danke, dann werde ich mich mal auf den Weg machen!
Gruß
Uwe
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Ich muß im März Eos machen.
Ich gehe davon aus, das das mit den Steuern auch abgefragt wird!
Darauf will ich vorbereitet sein.
Quatsch, es gibt noch kein Gesetz und noch keine Verwaltungsvorschrift, ohne dem kann die Verwaltung nicht handeln. {* }} :]
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Ich muß im März Eos machen.
Ich gehe davon aus, das das mit den Steuern auch abgefragt wird!
Darauf will ich vorbereitet sein.
Quatsch, es gibt noch kein Gesetz und noch keine Verwaltungsvorschrift, ohne dem kann die Verwaltung nicht handeln. {* }} :]
Manchmal geht es schneller, als angenommen wird. Lassen wir uns überraschen.
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Mich erreichte Heute um 18:33 Uhr eine E-Mail der Kasikorn Bank.
Die Mail habe ich mit Deepl vom Englischen nach Deutsch übersetzt:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir, die KASIKORNBANK PUBLIC COMPANY LIMITED, möchten Ihnen unseren aufrichtigen Dank dafür aussprechen, dass Sie uns Ihre Produkte und/oder Dienstleistungen anvertraut haben. Im Rahmen der Teilnahme Thailands am Multilateral Competent Authority Agreement on the Automatic Exchange of Financial Account Information (MCAA CRS) sind Finanzinstitute verpflichtet, bestimmte Informationen an die Steuerbehörde des Finanzministeriums zu übermitteln, und zwar in Übereinstimmung mit dem Emergency Decree on Exchange of Information for Compliance with International Agreements on Taxation, B.E. 2566 (2023) und den damit zusammenhängenden Vorschriften (im Folgenden zusammenfassend als „CRS“ bezeichnet).
Ziel des CRS ist es, die Steuerhinterziehung durch außerhalb Thailands ansässige Personen zu bekämpfen und die Einhaltung internationaler Steuerstandards zu gewährleisten. In Anbetracht dieser Anforderungen bitten wir Sie um Ihre Mitarbeit bei der Durchführung der folgenden Schritte:
1. Füllen Sie die beigefügten Formulare aus und unterschreiben Sie diese:
1.1 FATCA/CRS-Selbstauskunft für Privatpersonen,
1.2 IRS-Formular W-9 (falls zutreffend), und
1.3 IRS-Formular W-8BEN (falls zutreffend);
2. eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses vorlegen; und
3. die ausgefüllten Formulare und die oben genannten Dokumente bis spätestens 20. Dezember 2024 per E-Mail an K-CustomerFATCACRSUpdate@kasikornbank.com zurückzusenden.
Wir danken Ihnen aufrichtig für Ihre schnelle Aufmerksamkeit in dieser Angelegenheit und entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten. Wenn Sie diese Schritte bereits durchgeführt haben oder Ihre Informationen bereits auf dem neuesten Stand sind, bitten wir Sie, diese Aufforderung nicht zu beachten.
Sollten Sie Fragen haben oder eine Klärung bezüglich des CRS oder seiner Anwendung auf Ihre spezielle Situation benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechts- oder Steuerberater. Sie können sich auch an die Steuerabteilung des Finanzministeriums wenden, um weitere Informationen zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass die KASIKORNBANK PUBLIC COMPANY LIMITED keine Steuer- oder Rechtsberatung anbietet und wir nicht für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden können, die sich aus der Nutzung der von uns bereitgestellten Informationen zum CRS oder zur Besteuerung oder aus dem Vertrauen darauf ergeben.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, das K-Contact Center unter der Telefonnummer 02-888-8888, Durchwahl 876, zu kontaktieren.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir gemäß unserer Politik keine persönlichen Daten per Telefon oder SMS abfragen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
KASIKORNBANK PUBLIC COMPANY LIMITED
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Mich erreichte Heute um 18:33 Uhr eine E-Mail der Kasikorn Bank.
Die Mail habe ich mit Deepl vom Englischen nach Deutsch übersetzt:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir, die KASIKORNBANK PUBLIC COMPANY LIMITED, möchten Ihnen unseren aufrichtigen Dank dafür aussprechen, dass Sie uns Ihre Produkte und/oder Dienstleistungen anvertraut haben. Im Rahmen der Teilnahme Thailands am Multilateral Competent
Genau die gleiche email mit div. Formulare im Anhang, habe ich auch gestern Abend von der Kasikornbank bekommen.
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Vielen Dank für eure Informationen.
Dies FATCA/CRS-Selbstauskunft für Privatpersonen wird weltweit gemacht. Ich habe es schon bei einigen deutschen Banken gesehen und die verlangen auch diese Selbstauskunft.
Ich kann mich entsinnen, dass es eine Aktion gegeben hat, wo die Banken von ihren Kunden aufgefordert werden, die Kontoeingänge und den Kontostand mitzuteilen. Ich glaube, damals haben etwa 186 Staaten zugestimmt.
Leider habe ich den Link nicht mehr und finde auch nichts darüber.
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Unter punkt 2 wird angeführt, dass eine beglaubigte Kopie des Passports benötigt wird.
Sollte dies so so sein, dann bei dem Weg viel Spass.
In Thailand umfasst dieses Verfahren in der Regel eine notarielle Beglaubigung, gefolgt von einer zusätzlichen Beglaubigung durch das thailändische Außenministerium (MFA) oder eine zuständige ausländische Botschaft.
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Unter punkt 2 wird angeführt, dass eine beglaubigte Kopie des Passports benötigt wird.
Sollte dies so so sein, dann bei dem Weg viel Spass.
In Thailand umfasst dieses Verfahren in der Regel eine notarielle Beglaubigung, gefolgt von einer zusätzlichen Beglaubigung durch das thailändische Außenministerium (MFA) oder eine zuständige ausländische Botschaft.
Nein!
Für die Bank heisst beglaubigte Kopie des Passes, dass du die Kopie unterschreiben musst. Mehr wollen die nicht. Habe dieses Theater mit der Kasikorn vor einem Jahr durchexerziert.
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FATCA, das ist doch was für Amerikaner.
https://de.wikipedia.org/wiki/FATCA (https://de.wikipedia.org/wiki/FATCA)
Nicht immer gleich nervös werden.
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Das im Zuge der allgemeinen Steuer – Diskussion ein solche Aufforderung d. d. Kasikorn ergeht ist womöglich kein Zufall. Ich selbst habe in den zurückliegenden ~ 12 Jahren als Kunde der Kasikorn noch nie ein solches Schreiben erhalten.
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Das im Zuge der allgemeinen Steuer – Diskussion ein solche Aufforderung d. d. Kasikorn ergeht ist womöglich kein Zufall. Ich selbst habe in den zurückliegenden ~ 12 Jahren als Kunde der Kasikorn noch nie ein solches Schreiben erhalten.
Ich bin seit 1989 Kunde, vorher hiess sie Thai Farmers Bank - und ich habe sie auch noch nie bekommen.
Aber du bist ja die überwiegende Zeit des Jahres in D, also was hast du zu befürchten?
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Mich erreichte Heute um 18:33 Uhr eine E-Mail der Kasikorn Bank.
Die Mail habe ich mit Deepl vom Englischen nach Deutsch übersetzt:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir, die KASIKORNBANK PUBLIC COMPANY LIMITED, möchten Ihnen unseren aufrichtigen Dank dafür aussprechen, dass Sie uns Ihre Produkte und/oder Dienstleistungen anvertraut haben. Im Rahmen der Teilnahme Thailands am Multilateral Competent Authority Agreement on the Automatic Exchange of Financial Account Information (MCAA CRS) sind Finanzinstitute verpflichtet, bestimmte Informationen an die Steuerbehörde des Finanzministeriums zu übermitteln, und zwar in Übereinstimmung mit dem Emergency Decree on Exchange of Information for Compliance with International Agreements on Taxation, B.E. 2566 (2023) und den damit zusammenhängenden Vorschriften (im Folgenden zusammenfassend als „CRS“ bezeichnet).
Ziel des CRS ist es, die Steuerhinterziehung durch außerhalb Thailands ansässige Personen zu bekämpfen und die Einhaltung internationaler Steuerstandards zu gewährleisten. In Anbetracht dieser Anforderungen bitten wir Sie um Ihre Mitarbeit bei der Durchführung der folgenden Schritte:
1. Füllen Sie die beigefügten Formulare aus und unterschreiben Sie diese:
1.1 FATCA/CRS-Selbstauskunft für Privatpersonen,
1.2 IRS-Formular W-9 (falls zutreffend), und
1.3 IRS-Formular W-8BEN (falls zutreffend);
2. eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses vorlegen; und
3. die ausgefüllten Formulare und die oben genannten Dokumente bis spätestens 20. Dezember 2024 per E-Mail an K-CustomerFATCACRSUpdate@kasikornbank.com zurückzusenden.
Wir danken Ihnen aufrichtig für Ihre schnelle Aufmerksamkeit in dieser Angelegenheit und entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten. Wenn Sie diese Schritte bereits durchgeführt haben oder Ihre Informationen bereits auf dem neuesten Stand sind, bitten wir Sie, diese Aufforderung nicht zu beachten.
Sollten Sie Fragen haben oder eine Klärung bezüglich des CRS oder seiner Anwendung auf Ihre spezielle Situation benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechts- oder Steuerberater. Sie können sich auch an die Steuerabteilung des Finanzministeriums wenden, um weitere Informationen zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass die KASIKORNBANK PUBLIC COMPANY LIMITED keine Steuer- oder Rechtsberatung anbietet und wir nicht für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden können, die sich aus der Nutzung der von uns bereitgestellten Informationen zum CRS oder zur Besteuerung oder aus dem Vertrauen darauf ergeben.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, das K-Contact Center unter der Telefonnummer 02-888-8888, Durchwahl 876, zu kontaktieren.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir gemäß unserer Politik keine persönlichen Daten per Telefon oder SMS abfragen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
KASIKORNBANK PUBLIC COMPANY LIMITED
Das gleiche Schreiben habe ich gestern Abend auch bekommen und soll es ausgefüllt bis zum 20.12.2024 zurücksenden, habe ihnen geantwortet das ich nächste Woche sowieso nach Thailand fliege und ich persönlich zu meiner Kasikornbank gehe um dies zu klären. Habe im ersten Moment gedacht eine Spammail da es aber mehrere bekommen haben scheint diese Mail echt zu sein .
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Da bin ich auch mal gespannt.
25 Jahre Kasikorn völlig Problemlos.
Wohne aber noch in D.
Wenn vorher nichts kommt, schau ich im Januar mal dort vorbei.
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Aber du bist ja die überwiegende Zeit des Jahres in D, also was hast du zu befürchten?
Das die Bank seine Thai-Baht auf dem Konto einfriert.
Oh Mann, was für Verschwörungstheorien hier im Unlauf sind.
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Aber du bist ja die überwiegende Zeit des Jahres in D, also was hast du zu befürchten?
Das die Bank seine Thai-Baht auf dem Konto einfriert.
Oh Mann, was für Verschwörungstheorien hier im Unlauf sind.
;] ;] Na klaaar, wir sind ja auch die pöööhsen Steuerhinterzieher und Geldwäscher ;] ;]
Und erst die gewaltigen Summen mit denen wir jonglieren!
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@Suksabai / Philipp
Bin erst wieder in 03/25 vor Ort.
Bevor die Kasikorn tatsächlich mein Konto einfriert, nutze ich bis dahin lieber mein THB Konto bei – Wise.
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Hab kein Konto in Thailand, ist nichts mit einfrieren, alles per Schenkung auf das Konto meiner thailändischen Ehefrau.
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Leute, Ihr macht Euch wirklich in die Hose.
Ihr seit noch nicht wirklich inThailand angekommen
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Leute, Ihr macht Euch wirklich in die Hose.
Ihr seit noch nicht wirklich inThailand angekommen
{* {* {*
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@karl -
,, noch nicht angekommen ist doch eher ein Klischee.
Für manche bedeutet das – Angekommen – Stillstand. Indes im Wissen, das es immer Alternativen gibt, beruhigt zumindest meine Person ungemein.
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Für manche bedeutet das – Angekommen – Stillstand.
Dann gibts aber auch noch diejenigen, die gesundheitlich vom Klima in TH enorm profitieren.
Indes im Wissen, das es immer Alternativen gibt, beruhigt zumindest meine Person ungemein.
Und trotzdem verbringst du die Winterszeit in TH.
Machst du das deiner Frau zuliebe, oder ziehst du den Schw... ein, wenn sie den naechsten Familienbesuch plant, um dann doch auf die Alternativen zu verzichten?
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@Bruno99 -
Das sich so einige wegen ihres Zipperlein in TH besser fühlen kann ich bestätigen.
Das ist aber mit dem – Angekommen – nicht gleichzusetzen.
Ich hatte ja in # 422angedeutet, das ich erst wieder 03/25 vor Ort.
Es ist also keineswegs so, dass ich generell nur in den hiesigen Wintermonaten in Thailand.
Obschon auch auf das Wetter in TH auch kein Verlass mehr:
https://www.wetteronline.de/wettertrend/phimai?start=8
Die Tagestemperaturen und die Nachttemperaturen von November - Januar - Februar zumindest im Isan – globalisieren sich mittlerweile auch.
Deine Frage ,,, Machst du das deiner Frau zuliebe ,,, hat sich so denke ich damit erledigt.
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Sowas wie diese Selbstauskunft bekam ich 2022 auch mal von meiner deutschen Bank, wo ich als Steuerausländer geführt bin, da kein Wohnsitz in Deutschland.
Frage 1: Der Kontoinhaber ist ist eine natürliche Person und Staatsbürger der Vereinigen Staaten von Amerika ?
Antwort: Nein
Frage 2: Der Kontoinhaber ist eine natürliche Person und in den Vereinigten Staaten von Amerika steuerlich ansässig ?
Antwort: Nein
Frage 3: Der Kontoinhaber ist in folgenden Staaten (außer Deutschland und in den Amerikanischen Staaten von Amerika) steuerlich ansässig ?
Antwort: Ja und noch Angabe des Landes (Thailand)
Dann kam noch die Frage nach einer Steueridendifikationnummer aus diesem Land.
Da hab ich "Keine, da weder Einnahmen noch Kapitalertrage in Thailand" angegeben.
Den Fragebogen unterschrieben und plus Kopie vom Reisepaß an meine Bank gemailt und alles war gut.
Verstehe jetzt nicht wieso da welche schon wieder in Panik verfallen.
Da passiert nichts, ihr Angsthasen.
In der Ruhe liegt die Kraft.
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Leute, Ihr macht Euch wirklich in die Hose.
Ihr seit noch nicht wirklich inThailand angekommen
1. (Nachtrag: gilt ja nicht für alle.)
:D [-] ;} [-] {* Thailand tickt wirklich anders.
2. Über "geschmeidige" Wege hab ich schon im letzten Jahr dieses "Rentner-Visum" bekommen. Und dabei erst am Tag vorher mein Thai-Konto auf gut über 800.000,- Baht gebracht.
Und ich werde auf solche Emails erst bei massiver Androhung antworten.
3. Allerdings werde ich dieses Konto demnächst in wenigen Tagen auf ca. 805.000,- Baht reduzieren. Denn Vorsicht ist die Mutter aller Porzelan-Kisten.
4. Ganz wesentlich in TH:
Ganz viele Menschen aus A, CH und D haben eine starke Aversion/eine Abscheu gegen Korruption. Das ist verständlich. Aber wenn man in Thailand klar kommen will, sollte man diese Aversion ad acta legen(= vergessen).
Denn Thailand ist wirklich in vielen Bereichen sehr korrupt!
Bezüglich Korruption - aus eigener Erfahrung:
Was sonst nicht geht, funktioniert über Umwege über "Agenturen". Kostet einige Tausender mehr, spart aber im Ernstfall kollossal Nerven.
5. Auch in Thailand gibt es keine "Königs-Wege", die immer zum Erfolg führen. Z.B. aus meiner eigener Erfahrung:
In Anfangszeiten (2004) habe ich einen einigermaßen wichtigen Thai-Bürohengst so nachhaltig beleidgt, dass ich den auch nicht mit 20.000,- Baht zu meinen Gunsten umstimmen konnte. Auch 18 Jahre später nicht!
Hab aber bezüglich Anderer gelernt.
Ist aber bei jeder Thai-Behörde anders. Und dann zusätzlich oft noch abhängig von der Tages-Form der kleinen Herrgötter in Uniform. :-)
6. Ein wunderbares und cleveres Beispiel, wie man mit Thai-Bürokratie umgehen kann:
Na dann ... dann macht ein guter Bekannter, wohnhaft in Pattaya, seit gut 15 Jahren etwas, was es nicht gibt.
Der hatte Probleme mit der Immi Jomtien, macht seither seine EOS in Bangkok "auf Urlaub".
Natürlich muss man dann einen Wohnsitznachweis seines DERZEITIGEN Aufenthaltes (Hotel) beibringen....
7. Bitte nicht sich selbst im Vorfeld verrrückt machen, denn im Ernstfall werden wir unser Hirn zusammen schmeissen, um auch mit diesem neuen Mist, mit dieser nächsten Geld-Gier klar zu kommen!
[-]
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Mich erreichte Heute um 18:33 Uhr eine E-Mail der Kasikorn Bank.
Die Mail habe ich mit Deepl vom Englischen nach Deutsch übersetzt:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir, die KASIKORNBANK PUBLIC COMPANY LIMITED, möchten Ihnen unseren aufrichtigen Dank dafür aussprechen, dass Sie uns Ihre Produkte und/oder Dienstleistungen anvertraut haben. Im Rahmen der Teilnahme Thailands am Multilateral Competent Authority Agreement on the Automatic Exchange of Financial Account Information (MCAA CRS) sind Finanzinstitute verpflichtet, bestimmte Informationen an die Steuerbehörde des Finanzministeriums zu übermitteln, und zwar in Übereinstimmung mit dem Emergency Decree on Exchange of Information for Compliance with International Agreements on Taxation, B.E. 2566 (2023) und den damit zusammenhängenden Vorschriften (im Folgenden zusammenfassend als „CRS“ bezeichnet).
Ziel des CRS ist es, die Steuerhinterziehung durch außerhalb Thailands ansässige Personen zu bekämpfen und die Einhaltung internationaler Steuerstandards zu gewährleisten. In Anbetracht dieser Anforderungen bitten wir Sie um Ihre Mitarbeit bei der Durchführung der folgenden Schritte:
1. Füllen Sie die beigefügten Formulare aus und unterschreiben Sie diese:
1.1 FATCA/CRS-Selbstauskunft für Privatpersonen,
1.2 IRS-Formular W-9 (falls zutreffend), und
1.3 IRS-Formular W-8BEN (falls zutreffend);
2. eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses vorlegen; und
3. die ausgefüllten Formulare und die oben genannten Dokumente bis spätestens 20. Dezember 2024 per E-Mail an K-CustomerFATCACRSUpdate@kasikornbank.com zurückzusenden.
Wir danken Ihnen aufrichtig für Ihre schnelle Aufmerksamkeit in dieser Angelegenheit und entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten. Wenn Sie diese Schritte bereits durchgeführt haben oder Ihre Informationen bereits auf dem neuesten Stand sind, bitten wir Sie, diese Aufforderung nicht zu beachten.
Sollten Sie Fragen haben oder eine Klärung bezüglich des CRS oder seiner Anwendung auf Ihre spezielle Situation benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechts- oder Steuerberater. Sie können sich auch an die Steuerabteilung des Finanzministeriums wenden, um weitere Informationen zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass die KASIKORNBANK PUBLIC COMPANY LIMITED keine Steuer- oder Rechtsberatung anbietet und wir nicht für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden können, die sich aus der Nutzung der von uns bereitgestellten Informationen zum CRS oder zur Besteuerung oder aus dem Vertrauen darauf ergeben.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, das K-Contact Center unter der Telefonnummer 02-888-8888, Durchwahl 876, zu kontaktieren.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir gemäß unserer Politik keine persönlichen Daten per Telefon oder SMS abfragen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
KASIKORNBANK PUBLIC COMPANY LIMITED
Da habe ich schon mal gegoogelt und manierliche Erklärung dazu gefunden.
Folgender Link und alles im feinsten Deutsch. https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Selbstauskuenfte/selbstauskuenfte_node.html
Ich bin nun ein bisschen schlauer, glaub ich.Bin gespannt was da noch kommt. ???
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Hat schon jemand von einer anderen -als Kasikonr Bank . einen Fragebogen erhalten?
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Nein
Gruesse
Jektor
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Nein auch nicht von Kasikorn
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Ebenfalls bisher weder von Bangkok Bank noch SCB und auch nicht von Kasikorn.
Kasikorn ist nur fuer Immigration, da hats keine Ueberweisungen vom Ausland, evtl. deswegen.
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Hat schon jemand von einer anderen -als Kasikonr Bank . einen Fragebogen erhalten?
Ja, ich habe von der Kasikornbank diese Email erhalten. Ausgefuellt habe ich aber nur das Hauptformular. Die anderen beiden Formulare muss man nur ausfuellen als Amerikaner oder wenn man Einkuenfte aus Amerika hat. Das Ausdrucken des ausgefuellten Formulars funktionierte bei mir allerdings nicht. Also per Hand ausgefuellt und mit Reisepass und Passbook zur Kasikornbank. 5 Minuten spaeter war alles erledigt.
Da ich ja schon in der Stadt war habe ich gleich noch ein Konto bei der Bangkok Bank eroeffnet. Von solch einem Formular wie bei der Kasikornbank wollten sie nichts wissen. Kurios war allerdings das sie das Gelbe Hausbuch und die rosa Alien Karte nicht sehen wollten sondern den Fuehrerschein. Mit dem Fuehrerschein und meinem Reisepass habe ich dann das Konto eroeffnet.
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Hört endlich auf euch in die Hose zu scheissen!
Das Formular bekommen die Steuerausländer oder solche bei denen die Kasikorn vermutet, dass sie ihren Wohnsitz nicht in Thailand haben.
Diese Selbstdeklatation ist für den AIA (Automatischer Informations Austausch) mit eurem Hauptwohnsitz. Andere Banken werden mit Sicherheit noch folgen.
Wer schon länger in Thailand wohnt und in der alten Heimat noch ein Bankkonto hat hat dies schon vor langer Zeit von der Bank im Heimatland erhalten.
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Ich glaube nicht das sich jemand in die Hosen geschissen hat.
Die Leute fragen ja nur.
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Genau dafür ist so ein Forum doch eigentlich gedacht
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Wer schon länger in Thailand wohnt und in der alten Heimat noch ein Bankkonto hat hat dies schon vor langer Zeit von der Bank im Heimatland erhalten.
Genauso war dies bei mir, hab dies vor zwei Jahren von meiner deutschen Bank erhalten.
Nur wo soll da ein Problem sein, man bestätigt kein Ami zu sein und nichts in der USA zu versteuern hat.
Fertig.
Sowas hab ich auch schon mal vor Jahren in Thailand bei der zweiten Eröffnung eines Fixkontos von der Siam-Commercial-Bank vorgelegt bekommen.
War in Thai und Englisch, da ging es auch nur um die USA.
Alles unterschrieben, auf den Porsche warte ich heute noch.
Dieses Ding hat absolut nichts mit der eventuell zu erwartenden zukünftigen Steuer in Thaiand, die ja einige hier unbedingt zahlen wollen, zu tun.
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man sollte halt mal das lesen was hier schon geschrieben steht.
98% der Fragen sind bereits mehrfach beantwortet
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Hört endlich auf euch in die Hose zu scheissen!
Wer schon länger in Thailand wohnt und in der alten Heimat noch ein Bankkonto hat hat dies schon vor langer Zeit von der Bank im Heimatland erhalten.
Das ist aber wohl nur eine Vermutung Deinerseits!
Ich wohne seit 35 Jahren in Thailand,und habe in Deutschland immer noch Konten,von denen u.a. die Kosten,für mein Haus bezahlt werden!
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Dieses Ding hat absolut nichts mit der eventuell zu erwartenden zukünftigen Steuer in Thaiand, die ja einige hier unbedingt zahlen wollen, zu tun.
ganz falsch, genau genommen ist es der eigentliche Zweck der Selbstauskunft.
Damit unter anderem wirst du , falls nicht schon geschehen, eingeschätzt ob du in TH Steuerpflichtig werden kannst oder nicht.
Ob und wie das dann tatsächlich passiert ist eine völlig andere Frage.
Das Ding wird auch nicht einfach verschwinden wie so manches in TH.
Das Ding wird, falls noch nicht eingeschätzt, jeder bekommen, Kasikorn macht wohl jetzt nur den Anfang.
Das Ding wirst du beantworten, falls nicht schon geschehen und zwar im eigenen Interesse warheitsgemäß.
Das Ding werden nicht nur wir bekommen, sondern auch unsere Frauen die in DACH gearbeitet haben, Geld verdient haben
und zumindest einen Teil davon nach TH transferieren.
Bei einem Mini, MIDI, Vollzeitjob haben sie eine Steuernummer, damit können Sie belegen hier Steuern gezahlt zu haben.
Damit sind sie aus dem Schneider.
Jeder der belegen kann (Steuernummer) im Ausland verdientes Geld versteuert zu haben ist aus dem Schneider.
Alle anderen sollten sich einen Plan B überlegen.
Ausnahmen werden natürlich auch hier die Regel bestätigen.
Die Zeiten von anonymität sind langsam vorbei, früher oder später.
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Kasikorn ist nur fuer Immigration, da hats keine Ueberweisungen vom Ausland, evtl. deswegen.
Wie genau meinst du das ?
Habe mein Kasikorn seit über 20 Jahren online und überweise regeläßig wenn der Wechselkurs günstig ist von der
Postbank, jetzt Deutsche Bank.
Erfahrungsgemäß ist der Wechselkurs immer dann günstig wenn man nicht vor Ort ist.
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Ich wohne seit 35 Jahren in Thailand,und habe in Deutschland immer noch Konten,von denen u.a. die Kosten,für mein Haus bezahlt werden!
Dann bezahlst du in Deutschland sicher noch Steuern.
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Dieses Ding hat absolut nichts mit der eventuell zu erwartenden zukünftigen Steuer in Thaiand, die ja einige hier unbedingt zahlen wollen, zu tun.
ganz falsch, genau genommen ist es der eigentliche Zweck der Selbstauskunft.
Damit unter anderem wirst du , falls nicht schon geschehen, eingeschätzt ob du in TH Steuerpflichtig werden kannst oder nicht.
Ob und wie das dann tatsächlich passiert ist eine völlig andere Frage.
Falsch, es geht nur darum:
(https://thumbs.picr.de/48974039xu.jpg) (https://up.picr.de/48974039xu.pdf)
....und ab 2025 macht Thailand da mit.
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und für Leser mit Leseschwäche hat Google ein Kurzversion ;D
So funktioniert der AIA
Beim AIA werden Informationen zu Konten und Wertschriftendepots, die in einem Land A ansässige Kunden bei einem Finanzinstitut in einem anderen Land B halten, zunächst von diesem Finanzinstitut an die nationale Steuerbehörde im Land B gemeldet.
In Deutschland ist das Thema eher unter dem Begriff Common Reporting Standard (CRS) bekannt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Automatischer_Informationsaustausch (https://de.wikipedia.org/wiki/Automatischer_Informationsaustausch)
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Da kann ich bei Thailand beruhigt sein:
"Der Staatsrechtsprofessor Rainer J. Schweizer hatte 2017 kritisiert, dass im Falle «problematischer» Ländern, in welchen nicht genügend Rechtssicherheit insbesondere in Sachen Datenschutz gewährleistet sei, kein automatischer Informationsaustausch angebracht sei.[9]"
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Was juckt im Jahre 2025 eine Aussage eines Professors aus dem Jahre 2017? Ich denke nicht soviel wie ein Mückenschiß an der Wand.
Die Liste der beteiligten Staaten liegt doch vor, darunter auch Thailand. So what. Thailand ist dabei.
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Falsch, es geht nur darum:
(https://thumbs.picr.de/48974039xu.jpg) (https://up.picr.de/48974039xu.pdf)
....und ab 2025 macht Thailand da mit.
ja richtig, Informationsaustausch.
Und am Ende des Tages geht es dann wieder um : Steuern
Grade im Hinblick auf das geplante Freihandelsabkommen ist das unabdingbar.
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Was juckt im Jahre 2025 eine Aussage eines Professors aus dem Jahre 2017? Ich denke nicht soviel wie ein Mückenschiß an der Wand.
Die Liste der beteiligten Staaten liegt doch vor, darunter auch Thailand. So what. Thailand ist dabei.
ja alles was hier älter als ein paar Monate steht ist hinfällig.
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Bei der zu zahlenden Einkommenssteuer in Thailand,gibt es,Freibeträge,bei mir sind das 350.000.-THB
Und zweitens wird eben nur die Rente hier versteuert,da bin ich unter dem Freibetrag von 350.000.-THB im Jahr!
Hat mir die nette Dame im Finanzamt so ausgerechnet ;-)
Und Beamtenpensionen werden sowieso in Deutschland versteuert...Also ist mein Einkommen hier weiterhin Steuerfrei.
Also,im Einzelfall evtl. nicht tragisch.. ;-)
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Und Beamtenpensionen werden sowieso in Deutschland versteuert
Nicht, wenn ein Antrag auf beschränkte Steuerpflicht gestellt wird.
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Angenommen Du hast in Deutschland keinen Wohn- sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, bekommen aber von dort eine Pension.
Dann bist Du in Deutschland somit beschränkt steuerpflichtig.
Folglich werden in Deutsch- land nur die Einkünfte besteuert, die auch von dort bezogen werden, wie eben meine deutsche Pension.
Auch ist es grundsätzlich möglich, in Deutschland gemeldet zu bleiben, obwohl man im Ausland wohnt.
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"Nicht, wenn ein Antrag auf beschränkte Steuerpflicht gestellt wird."
Ich habe noch einen Wohnsitz in Köln,und bin somit unbeschränkt Steuerpflichtig.
Also meine Pension wird in Deutschland versteuert,und hat mit der Einkommenssteuer in Thailand nichts zu ntun.
Meine Rente wird aber dann ggf. in Thailand versteuert,mit der ich aber unter der Freigrenze von 350.000.-THB im Jahr liege!
Ergo,zahle ich, keine Einkommenssteuer in Thailand!
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Ergo,zahle ich, keine Einkommenssteuer in Thailand!
Schön, dass es sich bei dir so ausgeht, aber mit einiger Fantasie und solange nur das nach Thailand gelangte Einkommen
besteuert wird gibt es doch einige Mittel und Wege (die Freigrenzen voll ausnützend), um dem zu entgehen, auch wenn man drüber ist.
Aus verständlichen Gründen will ich dies aber nicht näher erörtern.
;] ;] ;]
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Aus verständlichen Gründen will ich dies aber nicht näher erörtern.
Schade.
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" ... wird gibt es doch einige Mittel und Wege,um dem zu entgehen"
Wenn es denn legale wege sind.könntest Du ja anderen Rentnern möglicherweise damit helfen... ;-)
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Sorry, aber das ist mir zu riskant, es könnte wer mitlesen...
>:
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Richtig so! Gewisse Sachen sollte man für sich behalten.
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Flug, Bargeld bis Freigrenze, mehr auf mehrere Personnen verteilt......
Böse Menschen machen böse Dinge.
Und ich gehöre nicht zu den Bösen.
Nachdem meine Bank in D meine thail. Steuernummer wollte war ich der erste Farang auf meinem Steueramt der eine beantragte.
Die Lady ( very nice :-) :-) ) wußte erstaunlich gut Bescheid wie zu verfahren ist.
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Flug, Bargeld bis Freigrenze, mehr auf mehrere Personnen verteilt......
Böse Menschen machen böse Dinge.
Und ich gehöre nicht zu den Bösen.
Gut so, es muss auch solche Menschen geben, es sollte viel mehr geben...
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Sorry, aber das ist mir zu riskant, es könnte wer mitlesen...
Das thailändische Finanzamt liest den TIP, jetzt wird es aber abenteuerlich.
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das Finanzamt nicht, aber ein paar Wichtig Tu-er die meinen sich persönliche Vorteile verschaffen zu müssen in dem Sie bestimmte Sachen an bestimmten Stellen weitergeben.
nur als Beispiel:
so um die 2005 rum habe ich hier gepostet, daß ich evtl. mein Jeep Oldtimer und meine Harley im Container mitbringen wollte.
Als mein Container 2008 da war, wurde er erst durchgewunken und dann zurück gerufen, er musste geöffent werden.
Der Container war voll gepackt bis unter die Decke. Meinte der Zollbeamte, was er hier kontrollieren könnte ?
Fragt der mich, ist da auch kein Motorrad drin ?
--
Benehmt Euch wie Touristen und behaltet das Konto in DL. Wenn man mal abgemeldet ist besteht keine Möglichkeit mehr ein Konto in DL zu eröffnen. d.h. die Rente geht auf ein deutsches Bankkonto und ich hole das Geld am ATM.
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das Finanzamt nicht, aber ein paar Wichtig Tu-er die meinen sich persönliche Vorteile verschaffen zu müssen in dem Sie bestimmte Sachen an bestimmten Stellen weitergeben.
Genau dies meinte ich... {/
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Schon gelesen...???
Das thailändische Finanzamt hat jetzt eine Zusammenfassung der Besteuerung von Ausländern die in Thailand leben auf ihrer Webseite veröffentlicht.
https://www.rd.go.th/fileadmin/user_upload/lorkhor/newspr/2024/FOREIGNERS_PAY_TAX2024.pdf
Kurz am PC übersetzt....
Erzielt ein Ausländer Einkünfte aus thailändischen Quellen (z. B. Arbeit
Arbeit, Geschäftstätigkeit oder Vermögen, das sich in Thailand befindet),
unterliegt dieses Einkommen der Einkommensteuer, unabhängig davon, ob es
innerhalb oder außerhalb Thailands gezahlt wird.
Einkommen aus ausländischen Quellen
Bezieht ein Ausländer Einkünfte aus Quellen außerhalb Thailands, unterliegen diese Einkünfte
unterliegt der Einkommensteuer, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Diese Einkünfte wurden in einem Steuerjahr ab dem 1. Januar
2024 von einem Ausländer, der sich 180 Tage oder länger in Thailand aufhält
in einem Steuerjahr (Kalenderjahr) aufhält, und;
diese Einkünfte wurden (ganz oder teilweise) nach Thailand überwiesen,
auch wenn diese Überweisung in einem späteren Steuerjahr erfolgt.
Einkünfte aus dem Ausland, die vor dem 1. Januar
2024 und in einem späteren Steuerjahr nach Thailand überwiesen werden
1. Januar 2024
unterliegen nicht der thailändischen Steuer.
Einkünfte aus Quellen außerhalb Thailands, die von
einem Ausländer, der nicht in Thailand steuerlich ansässig ist, aber
diese Einkünfte später nach Thailand überwiesen hat.
FALL 2
unterliegt nicht der thailändischen Steuer.
Ausländer müssen Einkommen aus Quellen innerhalb und außerhalb Thailands
und außerhalb Thailands in der persönlichen Einkommensteuererklärung (P.N.D.90 oder
P.N.D.91)
Das steuerpflichtige Einkommen ist der Gesamtbetrag der thailändischen Einkünfte
Einkommens, das während des Steuerjahres erzielt wurde, und des Einkommens aus ausländischen Quellen, das
die während des Steuerjahres nach Thailand überwiesen wurden.
Werden Einkünfte aus dem Ausland teilweise überwiesen, wird die Steuerbemessungsgrundlage
Betrag entsprechend aufgeteilt werden.
Im Ausland gezahlte Einkommensteuer kann auf thailändische Steuern angerechnet werden
wenn dies nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zulässig ist.
Es gibt also keine Doppelbesteuerung für in Thailand ansässige Personen.
Zahlt ein in Thailand ansässiger Ausländer Steuern auf sein Einkommen
im Ausland, kann die gezahlte Steuer auf die in Thailand zu zahlende Steuer angerechnet werden.
Thailand angerechnet werden.
Der Anrechnungsbetrag kann nicht den Betrag der thailändischen Steuer übersteigen, die auf
das im Ausland bezogene Einkommen
Bemerkungen: Zum Nachweis der Einkommensquellen und zur Beantragung der
und zur Beantragung einer ausländischen Steuergutschrift im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens.
Die Dokumente müssen in Englisch oder Thai abgefasst sein.
Als Nachweis für die Inanspruchnahme der ausländischen Steuergutschrift wird eine von der ausländischen Steuerbehörde ausgestellte Steuerbehörde ausgestellt wurde, empfohlen.
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Demgegenüber, obwohl im Text erwähnt:
Benjamin Hart, ein eingebürgerter thailändischer Staatsbürger und Geschäftsführer von Integrity Legal, erläuterte kürzlich,
dass die Mehrheit der Expats von den neuesten Steuerankündigungen in Thailand nicht betroffen sein wird.
In einem Video mit dem Titel „Soll ich eine thailändische Steuernummer (TIN) beantragen?“ betont Hart, dass Medienberichte
das Thema unverhältnismäßig aufgebauscht haben.
Er stellt klar, dass keine Änderungen der thailändischen Steuergesetze vorliegen und die meisten ausländischen Steuerpflichtigen,
insbesondere Rentner, die auf vorversteuerte Renten aus ihrem Heimatland angewiesen sind, vermutlich keinen Bedarf haben,
sich eine thailändische Steueridentifikationsnummer zu sichern.
Video (leider in englisch, man kann aber deutsche Untertitel einschalten)
https://www.youtube.com/watch?v=rxATHj-qc7o (https://www.youtube.com/watch?v=rxATHj-qc7o)
Der ganze Artikel https://www.wochenxxitz.com/news/thailaendische-steuerpolitik-wen-trifft-die-einkommensteuer-wirklich-sind-sie-tatsaechlich-betroffen-video (https://www.wochenxxitz.com/news/thailaendische-steuerpolitik-wen-trifft-die-einkommensteuer-wirklich-sind-sie-tatsaechlich-betroffen-video)
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@Suksabai
ich greife den absatz mal raus
Er stellt klar, dass keine Änderungen der thailändischen Steuergesetze vorliegen und die meisten ausländischen Steuerpflichtigen,
insbesondere Rentner, die auf vorversteuerte Renten aus ihrem Heimatland angewiesen sind, vermutlich keinen Bedarf haben,
sich eine thailändische Steueridentifikationsnummer zu sichern.
renten aus dem heimatland sind nur dann vorversteuert, wenn man in d eine steuererklaerung abgibt, bzw. dort steuerpflichtig ist
das ist im normalfall kein rentner der in d keine wohnsitz mehr hat
es sei denn er hat weiter einkuenfte die es notwendig machen, in d steuerpflichtig zu sein, beispielsweise mieteinnahmen, anlagen aus kap, usw...
bezieht man nur eine rente aus d und hat keine weiteren einkuenfte aus d, so wird diese rente brutto wie netto ausbezahlt, naemlich unversteuert
das ist ja wenn man in d lebt genauso, du bekommst deine rente/n brutto ausbezahlt, um eine versteuerung musst du dich selbst kuemmern
und man ist ungefaehr ab einer rente von 15tsd p.a. in d steuerpflichtig
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Ab wieviel Tsd. Rente ist man in D steuerpflichtig? 15tsd??
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Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2023 10.908 € (2024: 11.784 €).
Hieraus errechnet sich ihr „Rentenfreibetrag“ in Höhe von 6.000 Euro. I
m Jahr 2023 beträgt ihre Jahresbruttorente aufgrund der bisherigen Rentenanpassungen 16.905 Euro. Ihr „Rentenfreibetrag“ bleibt trotzdem bei 6.000 Euro.
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Er stellt klar, dass keine Änderungen der thailändischen Steuergesetze vorliegen und die meisten ausländischen Steuerpflichtigen,
insbesondere Rentner, die auf vorversteuerte Renten aus ihrem Heimatland angewiesen sind, vermutlich keinen Bedarf haben,
sich eine thailändische Steueridentifikationsnummer zu sichern.
Ich kenne die Steuergesetze in D nicht, aber in A wird über dem Richtsatz 1.325,24 Euro (Stand 2024) brutto
Steuer (und Sozialversicherung) abgezogen, wenn ich die Quelle richtig interpretiere
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Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2023 10.908 € (2024: 11.784 €).
Hieraus errechnet sich ihr „Rentenfreibetrag“ in Höhe von 6.000 Euro. I
m Jahr 2023 beträgt ihre Jahresbruttorente aufgrund der bisherigen Rentenanpassungen 16.905 Euro. Ihr „Rentenfreibetrag“ bleibt trotzdem bei 6.000 Euro.
wie kommst du auf einen rentenfreibetrag von 6 tsd euro ????
der steuerfreie teil der rente wird errechnet aus dem jahr des rentenbeginns, und wer in diesem jahr in rente geht, muß bereits 83 % seiner rente versteuern
dieser bleibt zeitlebens immer gleich, egal wie die rente steigt
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
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Ab wieviel Tsd. Rente ist man in D steuerpflichtig? 15tsd??
die 15 tsd euro, das ist ein von mir ungefaehrer geschaetzter betrag
denn es wird ja erst mal der grundfreibetrag abgezogen, dann die werbungskostenpauschale von 102 euro, zusaetzlich kann man noch kranken-und pflegeversicherungsbeitraege sogenannte vorsorgeaufwendungen bis zu einem hoechstsatz von 1.900 euro pro jahr geltend machen
hinzu kommt evtl. noch der sogenannte altersentlastungsbetrag
unter umstaenden kann man noch außergewoehnliche belastungen wie weitere krankheitskosten geltend machen
wenn vorhanden noch ein behindertenpauschbetrag
haushaltsnahe dienstleistungen und handwerkerleistungen ( mit 20 % des arbeitslohns, bis max 6.000 euro )
ein pflegepauschbetrag
ein sparerfreibetrag von 1000 euro
deshalb ist es schwierig zu beurteilen ab welcher summe man in d steuern bezahlt ???
jedenfalls muss man sich um die versteuerung der rente und sonstiger einkuenfte selbst aktiv kuemmern, und am besten vom finanzamt eine vierteljaehrliche vorauszahlung berechnen lassen, sonst kommt nach dem ersten rentenjahr das boese erwachen, wenn das finanzamt sich meldet und fuer das ganze jahr die steuern auf einen schlag will und zusaetzlich dann vorauszahlungen fuer das kommende jahr festlegt
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"Wie kommst du auf einen rentenfreibetrag von 6 tsd euro ????"
Ganz einfach,hier informiert! DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG ;-)
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Besteuerung-der-Rente/besteuerung-der-rente_node.html#:~:text=Hieraus%20errechnet%20sich%20ihr%20%E2%80%9ERentenfreibetrag,6.000%20Euro%20auf%2010.905%20Euro.
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Er stellt klar, dass keine Änderungen der thailändischen Steuergesetze vorliegen und die meisten ausländischen Steuerpflichtigen,
insbesondere Rentner, die auf vorversteuerte Renten aus ihrem Heimatland angewiesen sind, vermutlich keinen Bedarf haben,
sich eine thailändische Steueridentifikationsnummer zu sichern.
Ich kenne die Steuergesetze in D nicht, aber in A wird über dem Richtsatz 1.325,24 Euro (Stand 2024) brutto
Steuer (und Sozialversicherung) abgezogen, wenn ich die Quelle richtig interpretiere
als rentner der nicht mehr berufstaetig ist, zahlst du in d nur kranken und pflegeversicherung, keine weiteren sozialabgaben mehr
und natuerlich steuern
aber die rente, ebenso wer eine betriebsrente oder geld aus einer versorgungskasse erhaelt, das wird brutto ausbezahlt
es wird nur bei einem gesetzlich versicherten bereits die kv und die pflege abgezogen, aber keine steuern !
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"Wie kommst du auf einen rentenfreibetrag von 6 tsd euro ????"
Ganz einfach,hier informiert! DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG ;-)
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Besteuerung-der-Rente/besteuerung-der-rente_node.html#:~:text=Hieraus%20errechnet%20sich%20ihr%20%E2%80%9ERentenfreibetrag,6.000%20Euro%20auf%2010.905%20Euro.
vielleicht liest du den von dir verlinkten artikel der drv nochmal ganz genau... {--
es hat nicht jeder einen steuerfreibetrag von 6000 euro bei der rente
das was im von dir verlinkten artikel steht ist eine beispielrechnung, von Maren K. nichts anderes !
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https://www.smart-rechner.de/rentenbesteuerung/rechner.php
Für die - BRD -
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Der Titel dieses Threads ist:
Steuern in Thailand, also bitte zurueck zum Thema.
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Hallo ins Forum
wo oder bei wem erhalte ich in Pattaya wohnend eine thailändische Steueridentifikations Nummer oder Tax ID?
Welche Papiere werden dabei benötigt?
Habe verschiedenes auf Internet Basis versucht. Leider ohne Erfolg.
danke im Voraus
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hallo u13099, diese Frage kann Dir am besten das thailändische Revolverblatt der Wochenwitz beantworten.
Die sagen viel und wissen selber nichts. Das Revolverblatt ist eine Mischung aus der Deutschen Bild, des Schweizer Blick und der Schweizer 20 min.
Es ist aber darauf zu achten dass der Bildschirm oder die Zeitung in einem günstigen Winkel stehen, am besten liegend. So das nicht die ganze Scheiss schon vor dem Lesen rausläuft.
Bitte nicht alles glauben was in den Medien berichtet wird. Vor allem lass bitt die Finger von Abzocker "Viktor" dem einzigen Steuerexperten in Thailand wenn es nach dem Wochenwitz geht.
wochenwitz.com : viel Spass beim Stöbern
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Hallo Heinz 52
;} ;} ;}
Gruesse
Jektor
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Je nachdem wo in Pattaya Du wohnst!
Ich wohne in Naklua. Bezirk Banglamung ist zuständig!
Also die Steuernummer TIN von dort geholt.
Für andere Wohnorte ist wohl das Finanzamt in Jomtien zuständig.
Hier eine Übersicht....
https://www.rd.go.th/36736.html
! Anklicken zeigt die Karte !
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! Anklicken zeigt die Karte !
Vielen Dank, da find ich ja auch Ang-Thong.
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war heute auf meinem gesuchten büro. es heisst
chonburi area revenue office 3
jomtien second road, soi 1
folgende belege werden benötigt, siehe anhang.
beim receipt of notification TM30 muss die adresse drauf stehen (immigration zuständig)
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Seit ihr alle Wochenwitz gesteuert ?
Jektor
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@jektor, es scheint so, davon lebt das Revolverblatt. Von Falschmeldungen und erfundenen Geschichten. Das ist es was der Wochenwitz kann. Wer braucht, der braucht es. Wochenwitz und Steintischgelaber ist etwa das selbe.
Also nur machen lassen.
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Scheint als ob auch jedes Finanzamt sein eigenes Süppchen kocht {[
Frage:
Hat sich hier jemand (Rentner) in Chiang Mai schon eine Steuernummer besorgt? Wenn ja, wie ist das gelaufen?
Gruß
Nicht in Chiang Mai, aber in Chonburi.
Unterlagen vorgelegt. Reisepass und gelbes Hausbuch,das wars.
Gedauert hat es ca.1/2 Stunde,weil der Drucker so langsam war ;-)
Jetzt abwarten bis nächstes Jahr was kommt !?
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Scheint als ob auch jedes Finanzamt sein eigenes Süppchen kocht {[
Wo wir denn anders gekocht??
Reisepass vorgelegt,darin wohl erkennbar da letzte EOS! Davon macht das Amt eben die Kopien !
TM 30,wird nicht gebraucht,da das gelbe Hausbuch ja eine Wohnsitzbescheinigung ist ;-) Auch davon macht das Amt die Kopien,sogar kostenlos ;-)
In Chonburi.
Unterlagen vorgelegt. Reisepass und gelbes Hausbuch,das wars.
---
Änderung:
Zitat und Kommentar getrennt
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Same same like riklak, but in Lamduan/Surin
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Heute hat mir das Steueramt mitgeteilt dass folgende Visatypen keine Steuern bezahlen müssen:
Longterm Resident Visa
Destination Thailand Visa
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Heute hat mir das Steueramt mitgeteilt dass folgende Visatypen keine Steuern bezahlen müssen:
Longterm Resident Visa
Destination Thailand Visa
Also Zweiklassengesellschaft.
Typisch Thai.
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Auf gewissen roten Seiten liest man einiges ueber die neuen Steuervorschriften. Ich habe heute die Praxis getestet. Ich war auf der Immi um mein Non-Immi O mit 800.T Bath auf dem Sparbuch zu verlaengern. Keiner hat nach einer Steuernummer oder sonstiges gefragt. Alles wie bereits seit 17 Jahren. Keine Aenderungen.
Gruesse
Jektor
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Einfach online auf deutsch übersetzen,natürlich nur wer will... ;-)
Sehr Hilfreich! Expats über 65 noch die 190.000.- extra eintragen!
Viele sind der Meinung,das bei einem Einkommen von 880.000.-THB 20% Einkommenssteuer fällig wären! Und das ist eben nicht so!
https://en-1466.site-translation.com/thailand/tax/4742.html
Beispiel.....
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War heute auf dem Finanzamt um die TIN eröffnen zu lassen. Nehmt jemanden mit der Thai lesen kann, es gibt noch 2 Formulare zum ausfüllen. Ansonsten ging es sehr
Entspannt zu und her. Als die Nummer eröffnet war, hat man mich gefragt, ob ich gleich zahlen wolle oder noch etwas warten möchte. Ich hab dann gleich bezahlt.
Die Summe der Einnahmen hat die nette Dame gleich meinem Excel-Sheet entnommen ohne die Zahlen in den Bankbüchern zu verifizieren.
Dauer der Übung ca. 1 Stunde
Bezahlt habe ich mit der Kreditkarte. Da wurde mir dann ganz zerknirscht mitgeteilt, dass in diesem Fall noch eine Gebühr von 99 Satang fällig sei. Ich musste mir den Lachkrampf mühsam verkneifen. :]
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War heute auf dem Finanzamt um die TIN eröffnen zu lassen.
Als die Nummer eröffnet war, hat man mich gefragt, ob ich gleich zahlen wolle oder noch etwas warten möchte.
Was für Beträge hast Du da eigentlich angegeben, die eingegangenen Transfers aus dem Ausland bei Deiner Thai-Bank ?
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@scaramanga
das gleiche was Phillip gerade gefragt hat, lag mir auch gerade auf der Zunge. Geldbeträge aus dem Ausland, welche du auf dein Konto in TH transferiert hast?
Ursprung, bzw. Herkunft des Geldes. Rente, oder was hast du angegeben?
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Ich habe die Eingänge der Rente angegeben. Andere Eingänge aus dem Ausland habe ich nicht da ich die Bankverbindungen mit der alten Heimat gekappt habe und Sponsoren habe ich auch keine. Zusätzlich habe ich noch die Kapitalerträge (Zinsen) angegeben. Werde ich nächste Jahr nicht mehr machen. Für die Rückerstattung der direkt abgezogenen 15% Steuern muss ich jetzt zur Bank rennen, die müssen mir eine Bestätigung aushändigen und damit kann ich dann zum Finanzamt. Eine Rückerstattung aufgrund der Eintrages im Bankbuch sei nicht möglich.
Übrigens habe ich euch schändlichst angelogen: :-\
Die Gebühr für Kartenzahlung ist nicht 99 Satang sondern 0.9 Satang pro Baht.
NB: Die Abzüge wie sie @Pathama und @riklak angegeben haben wurden von der Dame ohne Zögern und Diskussion auf das Formular geknallt.
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Ich habe die Eingänge der Rente angegeben.
Danke für die schnelle Antwort.
Du bekommst also deine Rente direkt auf ein Thaikonto.
Hat dafür das Banbuch (Kopien) gereicht, wo man die Eingänge sieht oder mußte dies nun auch noch von der Bank bestätigt werden ?
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Ich habe die Eingänge der Rente angegeben.
Danke für die schnelle Antwort.
Du bekommst also deine Rente direkt auf ein Thaikonto.
Hat dafür das Banbuch (Kopien) gereicht, wo man die Eingänge sieht oder mußte dies nun auch noch von der Bank bestätigt werden ?
Ich hatte die Bankbücher dabei. Vorher habe ich aber zu meiner Info die betreffenden Beträge auf einem Excell-Sheet zusammengezogen. Die Bankbücher hat sie ganz kurz angeschaut und sich dann auf day Excell konzentriert ohne meine Angaben in den Bankbüchern zu überprüfen.
Das Excell hat sie dann nachher an ihre Unterlagen geheftet.
Somit ist das Thema Steuern für 1 Jahr erledigt. Jetzt muss ich mich nur noch um die Rückerstattung der von der Bank abgezogenen Steuern kümmern.
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Ja @ Saramago
Habe ja schon öfter hier in Sachen Steuern meinen Senf abgegeben. Im Gegensatz zu dir mache ich mir aber noch die Mühe die Zinsbescheinigungen von den Banken zu holen. Lohnt sich bei mir. Auch, wie schon öfter hier berichtet mache ich die Angaben Online. (Angeber :-) ) Zu uns kommt eine gute Bekannte, inzwischen mit Handy, nach Hause ,und haut in die Tasten Bei mir sind ja mit Renteneingang ,und Zinseinkünften nur wenig Angaben zu machen. Die App spuckt dann sofort das Ergebnis aus. Wobei ich auch dieses Jahr wieder ein paar Baht zurück bekomme. Nach ca. 10 Tagen erhalte ich dann eine E-Mail mit der Bitte mit den Unterlagen beim FA vorbei zu kommen. Wie du auch, habe ich in D keine Bankverbindung mehr, und lasse mir die Rente direkt auf mein BKK-Bankkonto überweisen. Mache dann eine Kopie vom Sparbuch mit den 12 Eingängen ,uns erstelle noch eine Liste .
Beim FA Khonkaen ist es auch so wie du es geschildert hast. Zumindest bisher. Die Damen dort sind sehr nett, unterhalten sich nebenbei noch etwas mit meiner Frau, und schauen natürlich auch die vorgelegten Belege an. Nach einer freundlichen Verabschiedung freut sich der Patthama auf die Erstattung, die innerhalb von wenigen Tagen auf dem Konto ist ,und hat wieder ein Jahr Ruhe vor dem Fiskus.
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Ja @Patthama, du hast hier aber noch nie geschrieben, dass es eine Zinsbescheinigung der Bank braucht. Auch sonst ist dazu nirgends etwas zu lesen.
Darum ist es gut, dass das jetzt zur Sprache kommt das hilft sicher dem Einen oder Anderen und ich habe etwas dazugelernt.
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Ja @Patthama, du hast hier aber noch nie geschrieben, dass es eine Zinsbescheinigung der Bank braucht. Auch sonst ist dazu nirgends etwas zu lesen.
Darum ist es gut, dass das jetzt zur Sprache kommt das hilft sicher dem Einen oder Anderen und ich habe etwas dazugelernt.
Bevor ich Rentner wurde ,habe ich ja nur Zinseinkünfte gehabt, und da habe ich bestimmt mal geschrieben, dass ich zuerst bei den Banken die Zinsbescheinigungen hole ,damit ich mir das meiste von den 15% Steuern vom FA wieder zurück erstatten lassen kann. Evtl. aber schon ein paar Jährchen her, Übrigens die Banken sind darauf vorbereitet, und der Vorgang ist in wenigen Minuten erledigt. Wobei ich allerdings bei einer Bank mal vor zig Jahren den Pass vorlegen musste.
Gruß aus dem etwas kühleren Isaan
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Ist die ausgestellte TIN immer noch ein nur in Thai beschriftetes und evtl. in Plastikfolie eingeschweisstes Pappkärtchen ?
Meine hat auf der Rückseite einen mittlerweile fast verblichenen Stempelaabdruck auf dem in Thai steht, dass man das lebenslang aufheben soll, weswegen ich das lange nicht mehr benutzte Teil überhaupt noch habe.
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Meine TIN Pappe ist auch nur in Thai beschriftet. Habe sie vor Jahren auf Empfehlung FA in Plastik einschweissen lassen.
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Ein schöner guter Tag an alle,
ich habe das Gefühl, dass sich einige hier in eine Sache hineinsteigern, wo nichts ist.
Ich habe das Schreiben der Finanzbehörde Por. 161/2566 vom 15. September 2566 in der originalen thailändischen Version sowie die relevanten Abschnitte des Steuergesetzes gelesen. Dazu habe ich auch ein Video erstellt, den Link dazu gibt es am Ende.
Zunächst ist festzuhalten, dass dieses Schreiben eine interne Anordnung für Mitarbeiter der Finanzämter darstellt. Es soll als Leitfaden für die Steuerberechnung und Beratung dienen. Es beinhaltet keine Änderungen der bestehenden Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen, sondern klärt lediglich einen spezifischen Fall: den Zeitpunkt, zu dem das thailändische Finanzamt Zugriff auf Erträge aus ausländischen Quellen erhält.
Dieser Zeitpunkt ist gegeben, sobald das entsprechende Geld nach Thailand eingeführt wird. Solches Geld ist dem versteuerungswürdigen Einkommen des Steuerjahres, in dem es eingeführt wird, hinzuzurechnen. Dies entspricht den bestehenden gesetzlichen Regelungen. Bisher wurde jedoch häufig davon ausgegangen, dass Gelder nach einem Jahr Ruhefrist steuerfrei eingeführt werden könnten. Diese Praxis entsprach jedoch nicht der gesetzlichen Vorgabe.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Das Schreiben bezieht sich auf die Einkünfte von "Personen in Thailand". Gemäß Steuergesetz sind das Personen, die sich 180 Tage oder mehr im Steuerjahr (zusammenhängend oder in Abschnitten) in Thailand aufhalten. Es geht dabei ausschließlich um Einkommen aus Arbeit, Geschäftstätigkeit und Eigentum.
Rente fällt nicht in eine dieser Kategorien. Jeder möge sich selbst fragen, aus welcher dieser Einkommensquellen sein Einkommen stammt, insbesondere in Bezug auf Altersrenten.
Wichtig: Das Geld muss in einem Steuerjahr entstanden sein, in dem man bereits als "Person in Thailand" galt.
Steuernummer: Erst wenn man tatsächlich einen zu versteuernden Betrag hat, also etwas an das Finanzamt abführen muss, benötigt man eine Steuernummer.
Man kann dies entweder selbst ermitteln, ein Steuerbüro beauftragen oder es direkt beim Finanzamt klären. Besteht eine Steuerpflicht, wird die Steuernummer automatisch vergeben.
Zum versteuerungswürdigen Einkommen zählen:
1. Alle Einnahmen gemäß Artikel 40 des Steuergesetzes, die in Thailand entstanden sind (z. B. Vermietung eines Condos oder Hauses, Bankzinsen von thailändischen Banken). Hier ist es egal, ob man eine "Person in Thailand" ist oder nicht.
2. Einnahmen aus Arbeit, Geschäftstätigkeit oder Eigentum im Ausland, wenn diese während der Zeit entstanden sind, in der man eine "Person in Thailand" war. Diese Erträge sind jedoch erst in dem Steuerjahr zu versteuern, in dem sie nach Thailand eingeführt werden.
Nach Abzug der Freibeträge wird der verbleibende Betrag nach einem festgelegten Schema besteuert. Nur in diesem Fall ist eine Steuernummer erforderlich.
Artikel 42 enthält außerdem eine Liste steuerfreier Einkünfte.
Dazu gehört unter Punkt (25):
„เงินประโยชน์ทดแทนที่ผู้ประกันตนได้รับจากกองทุนประกันสังคมตามกฎหมายว่าด้วยการประกันสังคม“
Das sind Bezüge aus der Sozialversicherung gemäß dem Sozialversicherungsgesetz. Diese sind steuerfrei und nicht dem versteuerungswürdigen Einkommen hinzuzurechnen. Es wird nicht ausdrücklich erwähnt, dass es sich ausschließlich um die thailändische Sozialversicherung handelt.
Zum DBA (Doppelbesteuerungsabkommen):
Das Abkommen verpflichtet Thailand nicht, Renten zu besteuern. Es eröffnet lediglich die Möglichkeit, eine eventuelle Besteuerung in Thailand in Deutschland gegenrechnen zu lassen. Wenn thailändisches Recht keine Besteuerung von Altersrenten vorsieht, bleibt es dabei.
Die Besteuerung von Renten in Deutschland, insbesondere seit Einführung der nachgelagerten Besteuerung 2005, ist hier nicht das Thema. Das handhabt Deutschland eigenständig.
Hinweis:
Dies ist meine persönliche Sichtweise und keine Rechtsberatung.
Hier noch die Link zum Video wo alles auch anhand der
Thailaendischen Originale dargestellt ist.
https://youtu.be/0KZQKtbnueg?si=YV7BQMnQrqnX8pgL
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Ein weiterer wichtiger Punkt: Das Schreiben bezieht sich auf die Einkünfte von "Personen in Thailand". Gemäß Steuergesetz sind das Personen, die sich 180 Tage oder mehr im Steuerjahr (zusammenhängend oder in Abschnitten) in Thailand aufhalten. Es geht dabei ausschließlich um Einkommen aus Arbeit, Geschäftstätigkeit und Eigentum.
Rente fällt nicht in eine dieser Kategorien.
Genauso so war das von der thailändischen Steuerbehörde gedacht.
Es geht dabei ausschließlich um Einkommen aus Arbeit, Geschäftstätigkeit und Eigentum.
Aber die meisten Rentner sind ja gleich nervös geworden und haben dann auch noch bei der zuständigen Stelle und sogar der Immi nachgefragt wie sie nun ihre Steuer für die Rente zahlen können.
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Ja, die meisten Rentner sind gleich nervoes geworden. Das liegt aber daran dass die Uebersetzungen der original Dokumente mieserabel und unvollstaendig sind. Dazu kommt das oft auslaendisches Steuerrecht mit dem thailaendischen vermischt wird was dann zu einem komplett schiefen Bild fuehrt. Nur weil in DE irgendetwas steuerlich bestimmt ist muss das nicht auch in TH so sein.
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Hallo Guntram
Danke fuer die Aufklaerung. Ein super Beitrag. ;} ;} ;}
Gruesse
Jektor
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Wenn ich mir die Seite
https://www.expattaxthailand.com/taxation-overseas-pensions-thailand/#:~:text=Taxable%20Remittance%3A%20The%20updates%20reaffirm,into%20Thailand%20without%20being%20taxed.
anschaue, dann scheint es doch so zu sein, dass eben ueberwiesene Renten, zwar nicht in allen Faellen, aber meistens doch steuerpflichtig sind.
Muss aber sicherlich jeder selber entscheiden, was persoenlich zutrifft.
(https://lh3.googleusercontent.com/pw/AP1GczMD_Qye9GYnS4ukZGHftt7qOPhQkALE1cYcL1R-o6o_HKPy1IHqzv3o2sixYsKiKDiOb7yWjOQDG388Yn_9Y-QxIReWnjhKFIKeXVd629f3cWy2ZzI0LR6kHQdW5XR05mghD7Yh9F81zTFSVZJqu6XLPg=w1120-h1157-s-no-gm?authuser=0)
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Hi,
Guntram, Dankeschön für Dein Posting und dem suuuuperlangen Video.
Ich habe bisher noch kein Schreiben einer thailändischen Behörde gesehen, auf dem nicht mindestens ein roter Stempel oder Siegel zu sehen ist. Bist Du sicher, dass dies tatsächlich Anordnungen der Finanzbehörde ist?
Lt. Artikel 19 des Doppelbesteuerungsabkommens sind staatliche Renten und Ruhebezüge in Thailand eh nicht steuerpflichtig. Da interessiert mich das Thema nicht mehr so sehr, schaue mir aber trotzdem gerne alles über Steuern an, was ich in die Finger kriege. Man kann nie wissen...
Aber die Frage, die ich mir manchmal stelle wäre, ob sie dann in Deutschland steuerpflichtig sind. Nicht umsonst heißt das Doppelbesteuerungsabkommen denn "Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen" Ich stelle mir vor, ein Rentner lebt ein paar Jahre in Thailand, zahlt keine Steuern, und wenn er aus irgendwelchen Gründen zurückzieht, findet er nach ein paar Wochen eine Steuernachforderung des Finanzamtes vor.
LG
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Ja, ich bin mir da ganz sicher. Es ist direkt aus der Regierungsgazette. Da sind natuerlich keine Eingsngsstemoel darauf.
Das ist eindeutig das Schreiben auf das sich der ganze Trubel bezieht.
So weit ich Weiss gibt es ab 2025 Die sogenannte
nachgelagerte Besteuerung. Hier wird ein gewisser Prozentsatz der Bruttorente zur Besteuerung herangezogen und ist vom Rentner, auch wenn er nicht in DE ansaessig ist zu Versteuern. Er ist Aber nicht verpflichtet eine Steuerererklaerung abzugeben wenn er nicht mehr in DE Ansaessug ist. Er kann auch in TH Versteuern, nur in TH brauchte er gemaess des derzeitigen Gesetzes das ganz offensich nicht zu tuen.
Der Prozentsatz der in DE faellig waehre errechnet sich aus mehreren Faktoren.
Bei einem Renteneintritt vir ond bis 2005 sind 50% der Bruttorente anzusetzen. Mit jedem spaeteren Eintrittsjahr steigt die Prozentzahl um 1% pro Jahr. Dieser Prozentsatz bleibt dann aber bis zum Lebensende bestehen.
Von dem Betraegt der sich dann ergibt koennen 958.-- Euro als Grundfreibetrag abgezogen werden. Was dann noch uebrig ist ist laut Steuerttabelle zu Versteuern.
Ausserdem lassen sich noch ausserggewoehnliche Kosten ansetzen. Wenn man Verheiratet ist kann man seine Frau mit in die Veranklagung reinnehmen. In der Regel bleibt da nichts mehr ueber fuers Finanzamt.
Das war jetzt keine Rechtsberatung sondern Nur ein Aufschrueb meines derzeitigen Wissensstandes.
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@bruno99 Es kommt auf die Art der "Rente" an.
Wenn es eine Alterssicherung aus einem Aktioenfonds oder etwas derartiges ist, wo also die anfallenden Dividenden oder Zinsen ausgezahlt werden und das Grundkspital, die Aktien, bestehen bleiben dann waehre es Geld welches aus Eigentum entsteht und Steuerlich zu beruecksichtigen.
Bei der gewoehnlichen Altersrente gemaess der Sozialversicherung, gezahlt aufgrund der Pflichtbeitraege waehrend des Erwerbslebens ist diese Situation nicht gegeben. Da besteht kein Kapital welches einem gehoert aus dem dann ein Ueberschuss Zur Auszaehlung gebracht wird.
Ich denke so ist die Sache zu sehen.
Und eine Steuernummer ist auch dann erst notwendig Wenn nach Berechnung einer Steuer herauskommt das tatsaechlich etwas zu bezahlen ist.
Noch dazu fehlt bei deinem geposteten Ausschnitt ja jeglicher Hinweis auf die Darunterliegende Gesetzgebung.
Eine seriouese Veroeffentlichung haette die Entsprechende Gesetzesstelle mit aufgefuehrt. Daher solltest du dem nicht zu viele Wert zumessen.
Noch ein Zusatz: Die schreiben das die tax liability dann entsteht Wenn das Geld nach TH eingefuehrt wird. Aber das bedeutet nicht dad dieses Geld auch tatsaechlich in Thailand zu Versteuern ist.
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Das Schreiben 15 September 2566 ist aber das Jahr 2023, oder.
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Ja, Phillip das ist es. Es wurde Ende 2023 Erlassen und ich kenne kein anders. Ich wurde auch um dieses Zeit bereits von einigen Bekannten auf Aenderungen angesprochen und ob ich mir das nicht mal ansehen koenne.
Und irgendwann have ich dann mal das Video gemacht weil das Thema wieder aufkahm.
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Ein weiterer wichtiger Punkt: Das Schreiben bezieht sich auf die Einkünfte von "Personen in Thailand". Gemäß Steuergesetz sind das Personen, die sich 180 Tage oder mehr im Steuerjahr (zusammenhängend oder in Abschnitten) in Thailand aufhalten. Es geht dabei ausschließlich um Einkommen aus Arbeit, Geschäftstätigkeit und Eigentum.
Rente fällt nicht in eine dieser Kategorien.
Genauso so war das von der thailändischen Steuerbehörde gedacht.
Es geht dabei ausschließlich um Einkommen aus Arbeit, Geschäftstätigkeit und Eigentum.
Aber die meisten Rentner sind ja gleich nervös geworden und haben dann auch noch bei der zuständigen Stelle und sogar der Immi nachgefragt wie sie nun ihre Steuer für die Rente zahlen können.
Das ist aus dem Zusammenhang gerissen und falsch. Vorbehalten DBA (z.B. Schweizer Renten aus staatlichen Arbeitsverhältnissen) sind nach Thailand überwiesene Renten steuerbares Einkommen.
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@Klonko, Kannst du das Belegen?
Auf welche Gesetzlichen Grundlage stuetzt du deine Behauptung? Hast du dir das thailaendische Steuergesetz durchgelesen? Insbesondere die Section 40, 41 und 42.
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Kurze Übersicht über den für die persönliche Einkommensteuer relevanten Teil des thailändischen Steuergesetzes
Die Einkommensteuer für natürliche Personen ist in Teil 2 des thailändischen Steuergesetzes geregelt:
"ส่วน ๒ การเก็บภาษีจากบุคคลธรรมดา"
Dieser Abschnitt umfasst die Sektionen 40 bis 62 ("มาตรา ๔๐ ถึง มาตรา ๖๒").
Im darauffolgenden Teil beginnt die Besteuerung von Unternehmen. Daher sind für natürliche Personen ausschließlich die Sektionen 40 bis 62 relevant.
Wesentliche Inhalte:
1. Sektion 40 – Definition von Einkommensarten
Diese Sektion listet alle Einkünfte auf, die als Einkommen betrachtet werden können, z. B.:
Arbeitslöhne
Gratifikationen
Überlassener Wohnraum für Arbeitnehmer
Vom Arbeitgeber getilgte Schulden des Arbeitnehmers
Zinseinkünfte usw.
2. Sektion 41 – Besteuerungsgrundlagen
Legt fest, wer und unter welchen Umständen besteuert werden kann.
Abschnitt 1: Einkommen, das in Thailand oder im Zusammenhang mit Thailand generiert wird:
Beispiele: Arbeitslohn in Thailand, Zinsen bei thailändischen Banken, Geschäftstätigkeiten mit thailändischen Unternehmen, Vermietung von Immobilien oder Fahrzeugen in Thailand.
Abschnitt 2: Einkommen, das außerhalb Thailands generiert wird:
Hierunter fallen nur drei Einkommensarten:
Einkommen aus Arbeit,
Einkommen aus Geschäftstätigkeit und
Einkommen aus Eigentum.
Sobald solche Einkünfte nach Thailand transferiert werden, müssen sie dem Gesamteinkommen zugerechnet werden, sofern sich die Person in Thailand aufhält. Andere Einkommensquellen sind in diesem Abschnitt nicht aufgeführt.
Der dritten Abschnitt legt fest wer "eine Person in Thailand" ist. Das ist jemand der im Steuerjahr (01.01 - 31.12) mindestens 180 Tage in Thailand anwesend war.
3. Sektion 42 – Einkünfte, die nicht besteuert werden
Diese Sektion enthält eine Auflistung von Einkünften, die nicht dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet werden müssen, z. B.:
Fahrtkostenerstattungen
Bewirtungskosten
Sozialversicherungsleistungen gemäß dem thailändischen Sozialversicherungsgesetz (Absatz 25).
4. Weitere Sektionen (43–62)
Diese Abschnitte regeln Abzugs- und Freibeträge sowie die Modalitäten der Steuerzahlung.
Fazit:
Thailand hat nach den genannten Gesetzesgrundlagen keine Rechtsgrundlage, um eine deutsche Altersrente aus der deutschen Rentenversicherung zu besteuern.
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) stellt lediglich sicher, dass keine doppelte Besteuerung in beiden Ländern erfolgt.
Wenn Thailand keine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung einer deutschen Altersrente bietet, müssen die Steuern in Deutschland entrichtet werden.
Ich habe die PDF des Kompletten Gesetzes und auch die PDF des internen Schreibens der Finanzbehoerde mit Angehaengt. Diese sind natuerlich in Thailaendischer Sprache weil sie ja die Gesetzesgrundlage bilden
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Wenn ich mir die Seite
https://www.expattaxthailand.com/taxation-overseas-pensions-thailand/#:~:text=Taxable%20Remittance%3A%20The%20updates%20reaffirm,into%20Thailand%20without%20being%20taxed.
anschaue, dann scheint es doch so zu sein, dass eben ueberwiesene Renten, zwar nicht in allen Faellen, aber meistens doch steuerpflichtig sind.
Muss aber sicherlich jeder selber entscheiden, was persoenlich zutrifft.
(https://lh3.googleusercontent.com/pw/AP1GczMD_Qye9GYnS4ukZGHftt7qOPhQkALE1cYcL1R-o6o_HKPy1IHqzv3o2sixYsKiKDiOb7yWjOQDG388Yn_9Y-QxIReWnjhKFIKeXVd629f3cWy2ZzI0LR6kHQdW5XR05mghD7Yh9F81zTFSVZJqu6XLPg=w1120-h1157-s-no-gm?authuser=0)
Dann noch einmal in deutsch.....
Welche Übersee-Renten sind in Thailand steuerpflichtig?
Steuerpflichtige Renteneinkünfte
Nach dem thailändischen Steuersystem sind bestimmte Arten von Renteneinkünften aus dem Ausland steuerpflichtig, wenn sie nach Thailand überwiesen werden. Nach dem thailändischen Steuergesetzbuch werden Renten, die nach Thailand überwiesen werden, als steuerpflichtiges Einkommen eingestuft und unterliegen der thailändischen Einkommensteuer, sobald sie auf ein thailändisches Bankkonto überwiesen werden.
- Britische Renten: Staatliche und private Renten aus dem Vereinigten Königreich sind steuerpflichtiges Einkommen und können bei Überweisung nach Thailand besteuert werden. Dazu gehören Endvergütungen, beitragsorientierte Renten, SIPPs und Rentenversicherungen. Pauschalbeträge zum Rentenbeginn (die im Vereinigten Königreich normalerweise steuerfrei sind) gelten ebenfalls als steuerpflichtiges Einkommen, wenn sie nach Thailand überwiesen werden. Britische Rentenempfänger können sich hier über die für sie relevanten Einzelheiten informieren.
- Australische Superannuation: Wenn sie nach Thailand überwiesen werden, werden australische Superannuations als steuerpflichtiges Einkommen behandelt und sind potenziell steuerpflichtig.
Dies gilt sowohl für Rentenauszahlungen als auch für Einmalzahlungen.
Expats müssen den Zeitpunkt und die Höhe von Rentenüberweisungen nach Thailand sorgfältig überwachen
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Ja, das ist aber kein thailaendischer Gesetzestext.
Wo genau im thailaendischen Gesetz sind diese Aussagen begruendet?
Kleiner Zusatz: Der Textauschnitt stammt von einer Website welche Steuerberatung und Dienstleistungen anbietet. Unabhaengig einer Pruefung ob diese Firma ueberhaupt betechtigt ist so etwas zu tuen hat sie natuerlich ein Intetesse daran moeglichst viele Kunden zu gewinnen!
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Thailand besteuert derzeit Einkünfte aus dem Ausland auf Überweisungsbasis. Laut Anweisungen PaW 162/2566 vom 20. November 2023 und PaW 161/2566 vom 15. September 2023 müssen Steuerresidenten in Thailand ihre Einkünfte, die sie nach dem 1. Januar 2024 erwirtschaftet haben und nach Thailand bringen, ab dem 1. Januar 2024 in Thailand als Einkommen versteuern. Einkünfte, die außerhalb Thailands verbleiben, oder nach Thailand transferiertes «Kapital», das vor dem 31. Dezember 2023 erwirtschaftet wurde, unterliegen nicht der thailändischen Einkommensbesteuerung.
Gemäss «Revenue Code Section 40» unterliegen Renten wie AHV oder Pensionskassen der Steuerpflicht und müssen als Einkommen deklariert werden https://www.rd.go.th/english/37749.html . Verschiedene Quellen aus den Sozialen Medien behaupten jedoch, dass Renten von der Steuerpflicht ausgenommen sind. Wir können solche Behauptungen weder bestätigen noch dementieren.
Die Schweiz hat mit Thailand ein Doppelbesteuerungsabkommen https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1997/928_928_928/de
Text bezieht sich auf CH
Ich werde erst mal abwarten und zusehen was kommt.Ende März haben wir vielleicht 100% Fakten.
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Nein. Das Steuergesetz Section 40 ist lediglich eine Aufstellung aller Einkuenfte und Geldwerter Leistungen welche der Besteuerung unterliegen koennen.
Ob und unter welchen Umstaenden Einkuenfte welche in Sektion 40 Aufgefuehrt sind dann tatsaechlich dem Steuerbaren Einkommen zuzurechnen sind ist in Section 41 Ansatz 1 und Absatz 2 geklaert.
Se
Section 42 klaert dann weiterhin welche Einkuenfte nicht dem Steuerbaren Einkommen zuzurechnen sind.
Es lohnt sich den original thailaendischen Gesetzestext durchzulesen.
Die Uebersetzung ins Englische (https://www.rd.go.th/english/37749.html) aus dem vorherigen Kommentar ist Aber auch OK. Auch hier klaert erst Sektion 41 Absatz 2 genau wer und unter welchen Umstaenden sein Einkommen zum Versteurungsfaehigen Einkommen zurechnen muss.
Es geht um Einkommen aus Arbeit, Geschaeftstaetigkeit und Eigentum. Es sind keine weiteren Einkommensquellen aufgefuehrt!
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ich glaube mit Guntram ist jemand hier der wirklich Ahnung zu dem Thema hat, danke.
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Genau das was hier steht hat mir das Steueramt mehrfach bestätigt. Vielleicht sollte man halt einmal den Link anklicken und nicht jedem Youtuber allen Mist glauben :o
Auch hier: Rente wird zwar nicht ausdrücklich erwähnt aber es werden Einkünfte aus Rechten erwähnt und eine Rente ist ein erworbenes Recht.
https://www.rd.go.th/english/6045.html (https://www.rd.go.th/english/6045.html)
Schon gelesen...???
Das thailändische Finanzamt hat jetzt eine Zusammenfassung der Besteuerung von Ausländern die in Thailand leben auf ihrer Webseite veröffentlicht.
https://www.rd.go.th/fileadmin/user_upload/lorkhor/newspr/2024/FOREIGNERS_PAY_TAX2024.pdf
Kurz am PC übersetzt....
Erzielt ein Ausländer Einkünfte aus thailändischen Quellen (z. B. Arbeit
Arbeit, Geschäftstätigkeit oder Vermögen, das sich in Thailand befindet),
unterliegt dieses Einkommen der Einkommensteuer, unabhängig davon, ob es
innerhalb oder außerhalb Thailands gezahlt wird.
Einkommen aus ausländischen Quellen
Bezieht ein Ausländer Einkünfte aus Quellen außerhalb Thailands, unterliegen diese Einkünfte
unterliegt der Einkommensteuer, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Diese Einkünfte wurden in einem Steuerjahr ab dem 1. Januar
2024 von einem Ausländer, der sich 180 Tage oder länger in Thailand aufhält
in einem Steuerjahr (Kalenderjahr) aufhält, und;
diese Einkünfte wurden (ganz oder teilweise) nach Thailand überwiesen,
auch wenn diese Überweisung in einem späteren Steuerjahr erfolgt.
Einkünfte aus dem Ausland, die vor dem 1. Januar
2024 und in einem späteren Steuerjahr nach Thailand überwiesen werden
1. Januar 2024
unterliegen nicht der thailändischen Steuer.
Einkünfte aus Quellen außerhalb Thailands, die von
einem Ausländer, der nicht in Thailand steuerlich ansässig ist, aber
diese Einkünfte später nach Thailand überwiesen hat.
FALL 2
unterliegt nicht der thailändischen Steuer.
Ausländer müssen Einkommen aus Quellen innerhalb und außerhalb Thailands
und außerhalb Thailands in der persönlichen Einkommensteuererklärung (P.N.D.90 oder
P.N.D.91)
Das steuerpflichtige Einkommen ist der Gesamtbetrag der thailändischen Einkünfte
Einkommens, das während des Steuerjahres erzielt wurde, und des Einkommens aus ausländischen Quellen, das
die während des Steuerjahres nach Thailand überwiesen wurden.
Werden Einkünfte aus dem Ausland teilweise überwiesen, wird die Steuerbemessungsgrundlage
Betrag entsprechend aufgeteilt werden.
Im Ausland gezahlte Einkommensteuer kann auf thailändische Steuern angerechnet werden
wenn dies nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zulässig ist.
Es gibt also keine Doppelbesteuerung für in Thailand ansässige Personen.
Zahlt ein in Thailand ansässiger Ausländer Steuern auf sein Einkommen
im Ausland, kann die gezahlte Steuer auf die in Thailand zu zahlende Steuer angerechnet werden.
Thailand angerechnet werden.
Der Anrechnungsbetrag kann nicht den Betrag der thailändischen Steuer übersteigen, die auf
das im Ausland bezogene Einkommen
Bemerkungen: Zum Nachweis der Einkommensquellen und zur Beantragung der
und zur Beantragung einer ausländischen Steuergutschrift im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens.
Die Dokumente müssen in Englisch oder Thai abgefasst sein.
Als Nachweis für die Inanspruchnahme der ausländischen Steuergutschrift wird eine von der ausländischen Steuerbehörde ausgestellte Steuerbehörde ausgestellt wurde, empfohlen.
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Ja, Aber diese (auch due englische) Ausgabe ist unvollstaendig im Bereich der Auslaendischen Einkuenfte. Da wurde die im Gesetze hinterlegte Einschraenkung aud Einkommen aus Arbeit, Geschaeftstaetigkeit oder Eigentum infach weggelassen. Diese drei Dinge stehen Aber im Gesetz.
Die Einkommen aus Rechten beziehen sich auf Einkommen aus zB. Patentrechten, Urbeberrechten und aehnlichen Rechten. Es besicht sich nicht auf dad Recht seine Rente auch zu erhalten Wenn man das Alter erreicht hat.
Diese Rechte wie Patentrecht sind im Bereich des Geldgewinns aus Eigentum anzisiedeln. Es ist hier das nicht materielke Eigentum sondern das geistige Eigentum mit dem man letztlich alles machen kann was such mit materielkem Eigentum geht. Man Kann diese Rechte yebertragen, verksufen, vererben verschenken etc .
Mit dem Recht auf die Altersrente geht das nicht .
Und dieses Recht erlischt mit den Tode. Du kannst es nicht an deine Kinder vererben.
Auch hier ist die original Thaiausgabe dichter an der Wehrheit als die englische Uebersetzung.
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Es scheint, dass das Vorgehen der Regierung bzw. Steuerbehörde von Thailand nicht so ganz gesetzeskonform ist?
Artikel:
Eine Änderung des Steuergesetzes zielt auf in Thailand lebende Expats ab und erweitert die Meldepflichten
[..]
Herr Kitipong* vergleicht die Haltung, die sich in der neuen Steuerverordnung widerspiegelt, mit der Politik der Vereinigten Staaten im Bereich der Einkommenssteuer, die besagt, dass die Steuererhebung nach einem globalen Prinzip erfolgen sollte.
Das bestehende Steuergesetzbuch gibt der Regierung nur minimale Befugnisse zur Besteuerung von im Ausland erzielten Einkünften und muss möglicherweise geändert werden, wenn dieser Plan umgesetzt wird
Er argumentiert nachdrücklich, dass dies nicht mit dem thailändischen Recht übereinstimmt.
In der Tat weist Herr Kitipong darauf hin, dass Abschnitt 41, Absatz 2 des thailändischen Steuergesetzes der thailändischen Regierung nur einen minimalen Spielraum für die Besteuerung von Einkünften aus dem Ausland einräumt, indem er darauf hinweist, dass in der bestehenden Bestimmung nicht festgelegt ist, dass Einkünfte, die im Ausland außerhalb der Gerichtsbarkeit des Königreichs erzielt werden, überhaupt steuerpflichtig sind.
Die Entschließung der thailändischen Steuerbehörde aus dem Jahr 1985 diente der Klärung dieser Frage. Sie wird seit 38 Jahren als vernünftiger und für die Steuerzahler fairer Kompromiss akzeptiert.
Herr Kitipong meint, dass der neue Beschluss, wenn er am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, wahrscheinlich zu einer Anfechtung vor Gericht führen wird, die das Verfahren zur Erhebung der Einkommensteuer in Thailand durcheinander bringen wird.
Der Rechtsexperte vertritt außerdem die Ansicht, dass die Regierung verpflichtet ist, das Gesetz hinsichtlich der Pflichten der Steuerzahler so vernünftig wie möglich auszulegen und ihnen gegebenenfalls den Vorteil des Zweifels zuzugestehen.
[..]
Darüber hinaus führt Herr Kitipong mehrere maßgebliche Quellen an, um seine Position zu untermauern, darunter Professor Chaisit Trachutham, ein ehemaliger Richter des Obersten Gerichtshofs mit sehr umfassender Erfahrung in Rechtsstreitigkeiten, die sich mit Steuerfragen befassen. Professor Chaisit ist auch ehemaliger Vorsitzender der staatlichen Rechnungsprüfungskommission.
Dieser Rechtsexperte behauptet, dass die neue Verordnung eine fehlerhafte Auslegung des geltenden Steuerrechts darstellt.
Seiner Meinung nach muss das thailändische Steuergesetzbuch streng und in diesem Fall so ausgelegt werden, dass es den Steuerzahler am meisten begünstigt.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine neue Vorschrift, die gegen die Richtlinie von 1985 verstößt, also gegen die Auslegung, die das Finanzamt seit 38 Jahren praktiziert.
[..]
* Herr Kitipong Urapeepattanapong
Link: https://www.thaiexaminer.com/thai-news-foreigners/2023/11/04/tax-change-for-expats-living-in-thailand/
Wenn ich mir den von @Bruno99 eingestellten Link anschaue, dann gewinne ich den starken Eindruck, dass es sich dabei wohl um einen extra für die verblödeten Falangs geschaffenen Abzock-Verein (wie sie mittlerweile überall im Dutzend auftauchen*) handelt, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren mit Beantwortung der Frage: Was verleiht den Auftritten solcher Anbieter ihre Glaubwürdigkeit?
* Wobei ich den Auftritt von Guntram speziell ausnehmen möchte, denn in seinem Video und seinen bisherigen Kommentaren gewinnt man einen anderen, positiven, Eindruck und ich möchte mich auch explizit bei ihm für seine Mühe und Informationen bedanken.
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@Klonko, Kannst du das Belegen?
Auf welche Gesetzlichen Grundlage stuetzt du deine Behauptung? Hast du dir das thailaendische Steuergesetz durchgelesen? Insbesondere die Section 40, 41 und 42.
Relevant ist für mich nicht die wörtliche, historische oder teleologische Auslegung des thailändischen Steuergesetzes sondern dessen Anwendung durch die thailändischen Steuerbehörde, die am Townhall Meeting der Schweizer Botschaft vom 27.2.24 überwiesene Renten explizit, vorbehalten DBA, als steuerbares Einkommen qualifizierte.
Frage: "Wie wird sich die neue Regelung auf Ausländer, insbesondere Rentner, in
Thailand auswirken?" Antwort Nathanan Junprateepchai, stellvertretender Direktor der Rechtsabteilung der thailändischen Steuerbehörde: Alle Rentenzahlungen, die nach dem 1. Januar 2024 im Ausland eingehen, werden in Thailand besteuert, sobald sie nach Thailand überwiesen werden. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und der Schweiz (DBA) verhindert eine Doppelbesteuerung
Mir ist keine spätere Relativierung dieser Aussage bekannt. Auf dem Steuerformular ist unter steuerbarem Einkommen ein Eintrag für "Salary, wage, pension, etc." vorgesehen.
Ich würde nie meine Steuerplanung und Steuererklärung darauf ausrichten, dass ein allfälliges Gerichtsurteil Rentenüberweisungen vom steuerbaren Einkommen ausnimmt.
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@Guntram & Beobachter
Finde eure Ausführungen toll. Mein Text von heute 11.38 stammt übrigens von der Schweizer Botschaft.
Nun konkret mit folgendem Text wird die AHV überwiesen.
The Swiss Compensation Office certifies that the benefits due to the above-mentioned person are paid gross
and free from any deductions at source such as commission, fees or taxes. Therefore, they are taxable in the
country of residence in accordance with national legislation.
Swiss Compensation Office SCO
Nun würde dieser Teil in Thailand für alle die mehr als 180 Tage hier sind der Steuer unterworfen oder nicht?
Bin gespannt auf euer Feedback.
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Ihr koennt hier seitenlang diskutieren. Fakt ist jedoch, das in Th jede oertliche Behoerde ihr eigenes Sueppchen kocht. Auch jedes oertliche Finanzamt. Wartet halt ab, ob irgendwelche Aktivitaeten von Seiten staatlicher Stellen erfolgen. Ich wecke auf jeden Fall keine schlafenden Hunde.
Gruesse
Jektor
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@Klonko, Kannst du das Belegen?
Auf welche Gesetzlichen Grundlage stuetzt du deine Behauptung? Hast du dir das thailaendische Steuergesetz durchgelesen? Insbesondere die Section 40, 41 und 42.
Relevant ist für mich nicht die wörtliche, historische oder teleologische Auslegung des thailändischen Steuergesetzes sondern dessen Anwendung durch die thailändischen Steuerbehörde, die am Townhall Meeting der Schweizer Botschaft vom 27.2.24 überwiesene Renten explizit, vorbehalten DBA, als steuerbares Einkommen qualifizierte.
Frage: "Wie wird sich die neue Regelung auf Ausländer, insbesondere Rentner, in
Thailand auswirken?" Antwort Nathanan Junprateepchai, stellvertretender Direktor der Rechtsabteilung der thailändischen Steuerbehörde: Alle Rentenzahlungen, die nach dem 1. Januar 2024 im Ausland eingehen, werden in Thailand besteuert, sobald sie nach Thailand überwiesen werden. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und der Schweiz (DBA) verhindert eine Doppelbesteuerung
Mir ist keine spätere Relativierung dieser Aussage bekannt. Auf dem Steuerformular ist unter steuerbarem Einkommen ein Eintrag für "Salary, wage, pension, etc." vorgesehen.
Ich würde nie meine Steuerplanung und Steuererklärung darauf ausrichten, dass ein allfälliges Gerichtsurteil Rentenüberweisungen vom steuerbaren Einkommen ausnimmt.
Wenn ein Finanzamt von mir etwas haben moechte dann ist meine allererste Frage wo es festgelegt ist.
Und da kann dann ur ein Auszug aus den Gesetzen und Vorschriften als Antwort herauskommen und nicht irgendein Verweis auf irgend eine Nachruchtensendung, publikstion oder einen Commic von der Steuerbehierde.
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@Klonko, Kannst du das Belegen?
Auf welche Gesetzlichen Grundlage stuetzt du deine Behauptung? Hast du dir das thailaendische Steuergesetz durchgelesen? Insbesondere die Section 40, 41 und 42.
Relevant ist für mich nicht die wörtliche, historische oder teleologische Auslegung des thailändischen Steuergesetzes sondern dessen Anwendung durch die thailändischen Steuerbehörde, die am Townhall Meeting der Schweizer Botschaft vom 27.2.24 überwiesene Renten explizit, vorbehalten DBA, als steuerbares Einkommen qualifizierte.
Frage: "Wie wird sich die neue Regelung auf Ausländer, insbesondere Rentner, in
Thailand auswirken?" Antwort Nathanan Junprateepchai, stellvertretender Direktor der Rechtsabteilung der thailändischen Steuerbehörde: Alle Rentenzahlungen, die nach dem 1. Januar 2024 im Ausland eingehen, werden in Thailand besteuert, sobald sie nach Thailand überwiesen werden. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und der Schweiz (DBA) verhindert eine Doppelbesteuerung
Mir ist keine spätere Relativierung dieser Aussage bekannt. Auf dem Steuerformular ist unter steuerbarem Einkommen ein Eintrag für "Salary, wage, pension, etc." vorgesehen.
Ich würde nie meine Steuerplanung und Steuererklärung darauf ausrichten, dass ein allfälliges Gerichtsurteil Rentenüberweisungen vom steuerbaren Einkommen ausnimmt.
Wenn ein Finanzamt von mir etwas haben moechte dann ist meine allererste Frage wo es festgelegt ist.
Und da kann dann ur ein Auszug aus den Gesetzen und Vorschriften als Antwort herauskommen und nicht irgendein Verweis auf irgend eine Nachruchtensendung, publikstion oder einen Commic von der Steuerbehierde.
Viel Vergnügen vor Gericht.
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@Pete99
"The Swiss Compensation Office certifies that the benefits due to the above-mentioned person are paid gross
and free from any deductions at source such as commission, fees or taxes. Therefore, they are taxable in the
country of residence in accordance with national legislation.”
Also gemaess der nationalen Vorschriften im Land der Residence zu Versteuern.
Wenn die nationalen Vorschriften keine solche Versteuerung vorsehen dann ist dich alles klar.
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Ich denke, man muss genau unterscheiden, was mit "Pension" gemeint ist. In Deutschland könnte das beispielsweise die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenkasse sein, für die man Pflichtbeiträge entrichten musste. Es könnte sich aber auch um eine Betriebsrente oder eine fondsbasierte Rente handeln. In der Schweiz ist es wohl ähnlich. Es gibt offenbar "Pensionen", die vom Arbeitgeber bezahlt werden, sowie die staatliche "Pension".
Kann jemand genau sagen, für welche dieser Formen man gesetzlich verpflichtet ist, Beiträge zu zahlen, oder für welche der Arbeitgeber automatisch Beiträge entrichtet, basierend auf einer Beitragspflicht?
Aus einem Interview der Schweizer Botschaft mit einem Juristen der thailändischen Steuerbehörde habe ich erfahren, dass die "Pensionen" aus der staatlichen Kasse in Thailand nicht steuerpflichtig sind. Steuerpflichtig sind hingegen die "Pensionen", die vom Betrieb bezahlt werden.
Das ergibt durchaus Sinn. Betriebliche "Pensionen" könnten, mit ausreichend gutmütiger Auslegung, als Einkommen aus Arbeit betrachtet werden. Dies gilt insbesondere, wenn sie eher einer Weiterzahlung eines Gehalts entsprechen, ohne dass dafür eine Arbeitsleistung erbracht werden muss. Die staatliche "Pension" hingegen ist kein Einkommen aus Arbeit. Sie ist vielmehr eine Sozialleistung, die auf Grundlage des Sozialversicherungsgesetzes gewährt wird.
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Versteuerung des Ruhegehaltes / Beamtenpension
Anders als bei Renten unterliegen Beamtenpensionen in der Regel der deutschen Steuer.
Gemäß DBA
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Kann ich ein Ruhegehalt als eine Gehaltszahlung ohne Arbeitspflicht verstehen?
Ich kenne aus Deutschland den Industrie-Pensions-Verein (IPV). Aus diesem können Arbeitnehmer Altersgelder beziehen, ohne dass zuvor Abzüge auf ihrem Gehaltszettel vorgenommen wurden.
Diese Einkommensarten würde ich tatsächlich am ehesten als Einkommen aus Arbeit gelten lassen. Begründung: Es liegen keine Abzüge während der aktiven Arbeitszeit auf dem Lohnzettel vor, weshalb das Altersgeld für den Rentner als neu dazugekommenes Geld betrachtet werden kann, da vorher keine Abzüge vorgenommen wurden.
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Revenue Dep. Capter 3 INCOME TAX, Section 40 Artikel 1 gibt inhaltlich das wieder was BRUNO geschrieben hat.
Nachzulesen hier: https://www.rd.go.th/english/37748.html
edit: Link klickbar gemacht
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Ich habe geschrieben "Beamtenpensionen"!
Ich bekomme meine Pension als Beamter nach der Beendigung meiner Dienstzeit!
Beamter bleibe ich aber auch danach,es heißt ja "Beamter auf Lebenszeit"
Bei der Pension von Beamten handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der ebenso wie die Vergütung zu der aktiven Dienstzeit dem Lohnsteuerabzug unterliegt.
Die Bezüge von im Ruhestand befindlichen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und Soldatinnen und Soldaten bzw. deren Witwen und Waisen sind insgesamt steuerpflichtig.
Allerdings wurde ab 2005 ein Versorgungsfreibetrag in Höhe von 40 % dieser Bezüge, höchstens jedoch 3.000 Euro in 2005 gewährt.
https://www.steuerschroeder.de/blog/der-artikel-18-des-dba-zwischen-deutschland-und-thailand-die-besteuerung-von-ruhegehaeltern-und-renten/
DBA Thailand Artikel 18 Absatz 2: Steuerbefreiung unter bestimmten Bedingungen
Der zweite Absatz des Artikel 18 stellt eine Ausnahme von der Regel des ersten Absatzes dar. Er besagt, dass Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften direkt oder aus einem von diesen errichteten Sondervermögen gezahlt werden, in dem anderen Vertragsstaat von der Steuer befreit sind.
Das heißt, wenn zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland eine Rente an einen in Thailand ansässigen ehemaligen Beamten zahlt, dann ist diese Rente in Thailand nicht steuerpflichtig.
Diese Regelung zielt darauf ab, die steuerliche Belastung für öffentliche Renten und Ruhegehälter zu minimieren und die grenzüberschreitende Bewegung von Rentnern zu erleichtern.
Aber ob das alles in Thailand auch so gesehen,angewendet wird...Wir werden es sehen.. ;-)
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Glaubt ihr wirklich, das so feine Unterschiede den Th-Beamten gelaeufig sind ?
Gruesse
Jektor
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Das sind keine "feinen Unterschiede"
Der Beamte bezieht ein "Ruhe-Gehalt", also ein ganz normales Gehalt, als ob er arbeiten würde
Alle anderen, also Arbeiter und Angestellte der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes (die aber keine Beamte sind) beziehen eine Rente.
Diese beiden "Sachen" werden steuerlich ganz unterschiedlich behandelt, was in den Doppelbesteuerungs-Abkommen ja auch explizit beschrieben ist. Und das Dingen ist ja rechtskräftig von Thailand unterschrieben worden, also gültig.
Also wird man sich auf Seiten der thailändischen Finanzämter damit befassen "müssen", ob man will oder nicht.
Oder das ganze halt an eine übergeordnete Stelle abgeben......
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Revenue Dep. Capter 3 INCOME TAX, Section 40 Artikel 1 gibt inhaltlich das wieder was BRUNO geschrieben hat.
Nachzulesen hier:https://www.rd.go.th/english/37748.html
Section 40 gibt lediglich eine Aufstellung aller Gelder, Zahlungen, Geldwerter Leistungen an welche unter Betracht einer Besteuerung kommen.
Was dann konkret steuerlich wirksam wird ist in Sektion 41 festgelegt.
Und im Einzelnen, im ersten Absatz, wenn das Einkommen in Thailand entsteht und im Absatz darauf wenn das Einkommen ausserhalb Thailands entsteht waehrend die Person Steuerbuerger in Thailand ist .
Erst in Sektion 41 wird es ueberhaupt konkretisiert welche der Einkommensarten, welche aus Sektion 40 Stammen muessen, ueberhaupt in Frage kommen.
Zusaetzlich ist in Sektion 41 dann noch festgelegt dass diese aus Arbeits oder Geschaeftstaetigkeit oder aus Eigentum entstehen muessen.
Und in Sektionen 42 sind dann noch alle Einkommen aufgefuehrt welche in jedem Fall nicht steuerlich zu beruecksichtigen sind.
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Ich habe geschrieben "Beamtenpensionen"!
Ich bekomme meine Pension als Beamter nach der Beendigung meiner Dienstzeit!
Beamter bleibe ich aber auch danach,es heißt ja "Beamter auf Lebenszeit"
Bei der Pension von Beamten handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der ebenso wie die Vergütung zu der aktiven Dienstzeit dem Lohnsteuerabzug unterliegt.
Die Bezüge von im Ruhestand befindlichen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und Soldatinnen und Soldaten bzw. deren Witwen und Waisen sind insgesamt steuerpflichtig.
Allerdings wurde ab 2005 ein Versorgungsfreibetrag in Höhe von 40 % dieser Bezüge, höchstens jedoch 3.000 Euro in 2005 gewährt.
https://www.steuerschroeder.de/blog/der-artikel-18-des-dba-zwischen-deutschland-und-thailand-die-besteuerung-von-ruhegehaeltern-und-renten/
DBA Thailand Artikel 18 Absatz 2: Steuerbefreiung unter bestimmten Bedingungen
Der zweite Absatz des Artikel 18 stellt eine Ausnahme von der Regel des ersten Absatzes dar. Er besagt, dass Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften direkt oder aus einem von diesen errichteten Sondervermögen gezahlt werden, in dem anderen Vertragsstaat von der Steuer befreit sind.
Das heißt, wenn zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland eine Rente an einen in Thailand ansässigen ehemaligen Beamten zahlt, dann ist diese Rente in Thailand nicht steuerpflichtig.
Diese Regelung zielt darauf ab, die steuerliche Belastung für öffentliche Renten und Ruhegehälter zu minimieren und die grenzüberschreitende Bewegung von Rentnern zu erleichtern.
Aber ob das alles in Thailand auch so gesehen,angewendet wird...Wir werden es sehen.. ;-)
Das mit den "Lebeskaenglichen" Beamten ist natuerlich ein Fall wo man sagen kann, ja es ist Arbeitsentgelt ohne erwartete Gegenkeistung. Ein Verstoss gegen einige gewisse Gesetze kann, so glaube ich auch dazu fuehren das einem due Bezuege gekuerzt werden koennen.
Solches Einkommen waehre dann gut als Einkommen entstanden aus einem Arbeitsverhseltniss anzusehen.
Wenn eine Rente an einen ehemaligen Beamten bezahlt wird dann ist es eine Rente und somit eine Leistung aus der Sozialversicherung .
Das ist dann keine Arbeitsentgelt ohne erwartete Gegenleistung sonden etwas anderes .
Und nach Sektion 42 (25) sind Leistungen aus der Sozialversicherung Steuerfrei.
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Wenn ich mir den von @Bruno99 eingestellten Link anschaue, dann gewinne ich den starken Eindruck, dass es sich dabei wohl um einen extra für die verblödeten Falangs geschaffenen Abzock-Verein (wie sie mittlerweile überall im Dutzend auftauchen*) handelt, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren mit Beantwortung der Frage: Was verleiht den Auftritten solcher Anbieter ihre Glaubwürdigkeit?
Ob jeder Farang dies liest auch verbloedet ist, ziehe ich doch mal ganz stark in Zweifel.
Meine Gegenfrage: Was verdient denn dein Auftritt hier an Glaubwuerdigkeit?
Meines Erachtens kommst du nicht mehr, aber auch nicht weniger, glaubwuerdig daher, als alle Youtuber, Vertreter von Anwalts- und Beratungsburoes, wobei die letzteren doch immerhin ueber eine Akkreditierung in Thailand verfuegen.
Wem man mehr Glauben schenken ist doch jedem seine eigene Sache... oder >:
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GuntramSchlemminger
Section 41 zweiter Absatz sagt
A resident of Thailand who in the previous tax year derived assessable income under Section 40 from an employment or from business carried on abroad or from a property situated abroad shall, upon bringing such assessable income into Thailand, pay tax in accordance with the provisions of this Part.
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Das hier ist ein richtig schönes Stammtisch-Thema!
Hat irgendwer denn bis heute von einem thailändischen Finanzamt mal eine Aufforderung bekommen, eine Steuererklärung beizubringen (ohne vorher selbst aktiv geworden zu sein)?
Nach Meinung von Thailand-Kennern ist das ganze Gewese nur eine Aufforderung an inländische "Geschäftsleute" (also Thais), ihre im Ausland erzielten Gewinne auch zu versteuern!
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Bei der Pension von Beamten handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der ebenso wie die Vergütung zu der aktiven Dienstzeit dem Lohnsteuerabzug unterliegt.
Da gibt es keinen Unterschied zu Renten!
Einzig: die Pension der Beamten ist in der Regel so hoch, dass durchweg eine Steuerpflicht besteht und das ist bei Rentnern eben nicht so! Die "Freigrenzen" gelten aber für beide gleichermaßen!
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@Helli
Die Thailändischen Steuerbehörden fordern niemanden auf. Es besteht vielmehr die Pflicht sich zu melden.
Meiner Meinung nach ein Systemfehler.
So jedenfalls hat das einmal ein Steuerberater publiziert.
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@Helli
Die Thailändischen Steuerbehörden fordern niemanden auf. Es besteht vielmehr die Pflicht sich zu melden.
Meiner Meinung nach ein Systemfehler.
So jedenfalls hat das einmal ein Steuerberater publiziert.
...und das hast Du selbst schon mal überprüft, ob das stimmt?
"ein Steuerberater" kann viel erzählen, der will Geld verdienen!
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@Helli
Die Thailändischen Steuerbehörden fordern niemanden auf. Es besteht vielmehr die Pflicht sich zu melden.
Meiner Meinung nach ein Systemfehler.
So jedenfalls hat das einmal ein Steuerberater publiziert.
...und das hast Du selbst schon mal überprüft, ob das stimmt?
Steuern sind doch eine Bringschuld, das ist doch nicht ausschliesslich in TH so.
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Bei der Pension von Beamten handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der ebenso wie die Vergütung zu der aktiven Dienstzeit dem Lohnsteuerabzug unterliegt.
Da gibt es keinen Unterschied zu Renten!
Einzig: die Pension der Beamten ist in der Regel so hoch, dass durchweg eine Steuerpflicht besteht und das ist bei Rentnern eben nicht so! Die "Freigrenzen" gelten aber für beide gleichermaßen!
Einkommenssteuer sind eine Bringschuld !!
https://www.rd.go.th/english/37749.html#section42
Abschnitt 49.
Falls ein Steuerzahler mit Einkommen keine Steuererklärung einreicht oder der Steuerbeamte der Ansicht ist, dass er den Betrag seines steuerpflichtigen Einkommens zu niedrig angibt, ist der Steuerbeamte mit Genehmigung des Generaldirektors befugt, den Betrag seines Nettoeinkommens auf der Grundlage des Geldes oder Eigentums, das diesem Steuerzahler gehört oder das er besitzt, seiner Ausgaben oder seines Lebensstandards oder seines Verhaltens oder der Einkommensstatistiken des Steuerzahlers oder anderer Personen, die ein ähnliches Geschäft betreiben, zu bestimmen. Der Beamte nimmt eine entsprechende Bewertung vor und teilt dem Steuerzahler den zu zahlenden Steuerbetrag mit. In dieser Hinsicht gelten die Bestimmungen der Abschnitte 19 bis 26 entsprechend.
Also einfach unter dem Radar bleiben,könnte auch evt. schlecht ausgehen !
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Also einfach unter dem Radar bleiben,könnte auch evt. schlecht ausgehen !
Das koennte in der Tat Nachteile verursachen.
Der Thread wurde 2016 eroeffnet, es waere mal nicht schlecht, die Anfaenge der Diskussion nachzulesen.
Abgesehen davon, mit der Veroeffentlichung der neuen Regularien ab 01.01.2024, keimte eine kleine Diskussion auf, wie man denn die "neue Steuerpflicht" umgehen koennte, somit also die Steuerpflicht nicht grundsaetzlich in Frage gestellt wurde, sondern wie man sie umgehen koennte. >:
Man kann sich natuerlich auf die Seite stellen, dass ueberwiesene Renteneinkommen (sofern im Heimtland nicht bereits versteuert) nicht unter die Steuerregularien von TH fallen, und einfach der Dinge harren.
Sollte dem aber nicht so sein, muss man das Risiko, ein Verfahren wegen Steuerbetrugs und moeglichen Konsequenzen auch klaglos ueber sich ergehen lassen.
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Bei der Pension von Beamten handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der ebenso wie die Vergütung zu der aktiven Dienstzeit dem Lohnsteuerabzug unterliegt.
Da gibt es keinen Unterschied zu Renten!
Einzig: die Pension der Beamten ist in der Regel so hoch, dass durchweg eine Steuerpflicht besteht und das ist bei Rentnern eben nicht so! Die "Freigrenzen" gelten aber für beide gleichermaßen!
Es geht darum das Einkommen in eine der drei Kategorien einzuordnen. Ist es Einkommen im Sinne von Arbeitsentgelt, oder entstanden aus einer Geschaeftstaetigkeit, oder aus Kapital.
Ausserdem muss man bewerten koennen ob es nicht einem der unter 42 aufgefuehrten freien Einkommen zuzurechnen ist.
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GuntramSchlemminger
Section 41 zweiter Absatz sagt
A resident of Thailand who in the previous tax year derived assessable income under Section 40 from an employment or from business carried on abroad or from a property situated abroad shall, upon bringing such assessable income into Thailand, pay tax in accordance with the provisions of this Part.
Ja hier ist doch bereits alles gesagt.
Es muss etwas sein was in 40 zu finden ist und
es muss aus Arbeit, Geschaeftstaetigkeit oder Eigentum entstanden sein waehrend man Tax resident war
und es ist besteuerbar sobald es nach Theiland verbracht wird, und zwar nach den Regularien wie sie in diesem Gesetz festlegt sind.
Nichts anderes sage Ich ja.
Nun war mir nicht klar ob du das hier gepostet hattedt um mich zu bestaetigen oder mich auf irgend einen Fehler hinzuweisen. Deshalb habe ich hier noch einmal geschrieben.
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Das hier ist ein richtig schönes Stammtisch-Thema!
Hat irgendwer denn bis heute von einem thailändischen Finanzamt mal eine Aufforderung bekommen, eine Steuererklärung beizubringen (ohne vorher selbst aktiv geworden zu sein)?
Nach Meinung von Thailand-Kennern ist das ganze Gewese nur eine Aufforderung an inländische "Geschäftsleute" (also Thais), ihre im Ausland erzielten Gewinne auch zu versteuern!
Das Gesetz bezieht sich auf keine Nationalitaeten.
Aber in Anbetracht von z.B dem DTV Visum bei dem z.B IT-Nomaden aber such andere Berufe das Arbeiten von Thailand aus, ohne soezielle Work permit, fuer ausschliesslich auslaendische Auftraggeber duerfen und sollen. Da macht das Enforcement dieser Besteuerung Sinn. Diese Personen verdienen Ihr Geld entweder durch Arbeit oder durch Geschaeftstaetigkeit, waehrend sie in TH ansaessug sind, jedoch im Ausland dieser Taetigkeit nachgehen.
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Also einfach unter dem Radar bleiben,könnte auch evt. schlecht ausgehen !
Das koennte in der Tat Nachteile verursachen.
Der Thread wurde 2016 eroeffnet, es waere mal nicht schlecht, die Anfaenge der Diskussion nachzulesen.
Abgesehen davon, mit der Veroeffentlichung der neuen Regularien ab 01.01.2024, keimte eine kleine Diskussion auf, wie man denn die "neue Steuerpflicht" umgehen koennte, somit also die Steuerpflicht nicht grundsaetzlich in Frage gestellt wurde, sondern wie man sie umgehen koennte. >:
Man kann sich natuerlich auf die Seite stellen, dass ueberwiesene Renteneinkommen (sofern im Heimtland nicht bereits versteuert) nicht unter die Steuerregularien von TH fallen, und einfach der Dinge harren.
Sollte dem aber nicht so sein, muss man das Risiko, ein Verfahren wegen Steuerbetrugs und moeglichen Konsequenzen auch klaglos ueber sich ergehen lassen.
Die fakto wurden keine neuen Regularien veroeffentlicht.
Due alten Regularien wurden in dem internen Schreiben der Seuerbehoerde lediglich, gegenueber den Mitarbeitern der Behoerde, noch einmal klar formuliert.
Dieses Schreiben war nicht fuer die Oeffentlichkeit bestimmt und auch nicht an diese Addressiert.
Es hat sich rein ueberhaupt nichts an den Steuervorschriften geaendert.
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Sehr Interessant. Thailand ist berechtigt Steuern auf Einkommen zu erheben, was bis 2024 nicht gemacht wurde wird jetzt durchgesetzt.
Lt. DBA ist Thailand berechtig Steuern zu erheben.
Ein paar Auszüge:
Das DBA gilt nur für Einkommensteuern, nämlich die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Mineralölsteuer.
Im Allgemeinen legt das DTA keine bestimmten Einkommensarten und Steuersätze fest. Es legt fest, ob das Quellen- oder das Wohnsitzland berechtigt ist, bestimmte Einkünfte zu besteuern.
Das Wohnsitzland behält das Recht, das Einkommen zu besteuern, das bereits im Quellenland besteuert wurde. Es berechnet seine Steuer auf der Grundlage des Gesamteinkommens des Steuerzahlers, einschließlich des Einkommens aus dem anderen Land, das gemäß dem DBA in diesem anderen Land besteuert wird. Es gestattet jedoch einen Abzug von seiner eigenen Steuer für die im anderen Land gezahlte Steuer.
https://www.rd.go.th/english/21973.html
Das wird von allen außer acht gelassen. Also versucht weiter unter dem Radar zu bleiben, bis Deutschland bei der Steuer zuschlägt in 10 Jahre rückwirkend.
Der letzte Teil des Doppelbesteuerungsabkommens sieht Verwaltungshilfe wie Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden und Streitbeilegungsverfahren vor.
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Sehr Interessant. Thailand ist berechtigt Steuern auf Einkommen zu erheben, was bis 2024 nicht gemacht wurde wird jetzt durchgesetzt.
Lt. DBA ist Thailand berechtig Steuern zu erheben.
Ein paar Auszüge:
Das DBA gilt nur für Einkommensteuern, nämlich die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Mineralölsteuer.
Im Allgemeinen legt das DTA keine bestimmten Einkommensarten und Steuersätze fest. Es legt fest, ob das Quellen- oder das Wohnsitzland berechtigt ist, bestimmte Einkünfte zu besteuern.
Das Wohnsitzland behält das Recht, das Einkommen zu besteuern, das bereits im Quellenland besteuert wurde. Es berechnet seine Steuer auf der Grundlage des Gesamteinkommens des Steuerzahlers, einschließlich des Einkommens aus dem anderen Land, das gemäß dem DBA in diesem anderen Land besteuert wird. Es gestattet jedoch einen Abzug von seiner eigenen Steuer für die im anderen Land gezahlte Steuer.
https://www.rd.go.th/english/21973.html
Das wird von allen außer acht gelassen. Also versucht weiter unter dem Radar zu bleiben, bis Deutschland bei der Steuer zuschlägt in 10 Jahre rückwirkend.
Der letzte Teil des Doppelbesteuerungsabkommens sieht Verwaltungshilfe wie Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden und Streitbeilegungsverfahren vor.
Thailand ist ein souverainer Staat und kann seine Steuergesetzes so gestalten wie es das fuer richtig haelt.
Das DBA spricht Thailand kein Besteuerungsrecht oder gar eine Besteuerungspflicht zu. Es ist ein Abkommen in dem sich TH und DE, in diesem Falle, dazu geeinigt haben, moegliche Steuerzahlungen gegenseigig anzuerkennen. Es schreibt TH jedoch nicht vor irgendetwas zu besteuern oder nicht zu besteuern. Es latest TH lediglich den Vortritt in den Genuss von Steuern zu kommen.
DE verzichtet in diesem Falle zunaechst erst einmal auf due Besteuerung einer Person welche in TH ansaessig ist damit TH die Moeglichkeit erhaelt Steuern von dieser Person, aufgrund der souverainen thailaendischen Gesetzgebung, zu erheben weil diese Person ja nun in TH lebt und dessen Infrastruktur nutzt. Wenn dann diese Person tatsaechlich in TH Steuern bezahlt, weil das thailaendische Gesetz fuer diese Person die passende Grundlage aufweist, dann kann DE diesen Betrag nicht mehr einfordern.
Wurde das nicht so gehandhabt dann koennte TH in keinem Falle Steuern erhalten weil das DBA dieses ja dadurch verhindern wuerde dass ja nann bereits Steuern in DE gezahlt wurden.
Was das DBA letztendlich ermoeglicht ist, wen TH eine Steuer verlangt, man die Zahlungen welche in DE geleistet wurden gegenrechnen kann und umgekehrt. Aus diesem Weise soll verhindern werden dass DE und TH den Steuerpflichtigen belasten und so eine doppelte Besteuerung entsteht.
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Um zur Abwechslung mal wieder etwas aus der Praxis zu berichten: ich war heute auf dem hiesigen Finanzamt und habe meine Steuererklärung abgegeben. Nach Abzug sämtlicher Freibeträge blieb bei meiner kleinen gesetzlichen Rente nichts mehr zu versteuern übrig. Einen entsprechenden Beleg mit Betrag 0 bekam ich unaufgefordert ausgehändigt. Somit habe ich nunmehr einen Beleg, den ich bei der nächsten EOS im Dezember mitnehmen und der Immigration vorlegen werde, falls danach gefragt werden sollte. Für mich erstaunlich war, dass die monatlichen Zahlungen an meine Frau in Höhe von jeweils 10,000 Baht voll anerkannt und abgezogen wurden. Wenn das und der derzeit schlechte Umrechnungskurs nicht gewesen wäre, hätte ich schon einige tausend Baht an Steuer entrichten müssen. Nicht angegeben habe ich meine Betriebsrente, die ja schon in Deutschland versteuert wird und bin dem Rat von Scaramanga gefolgt und habe die Zinseinkünfte nicht angegeben, da darauf ja ebenfalls bereits Steuern entrichtet wurden.
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Ich moechte noch ein wenig den Punkt der Abgabe einer Steuererklaehrung in Thailand anhand des thailaendischen Steuergesetzes beleuchten.
Grundsaetzlich ist die Pflicht eine Steuererklaerung in TH abzugeben in Sektion 56 des Steuergesetzes geklaert.
Hier der wesentliche Ausschnitt davon:
"มาตรา ๕๖ ให้บุคคลทุกคน เว้นแต่ผู้เยาว์ หรือผู้ที่ศาลสั่งให้เป็นคนไรความสามารถหรือเสมือนไร้ความสามารถยื่นรายการเกี่ยวกับเงินได้พึงประเมินที่ตนได้รับในระหว่างปีภาษีที่ล่วงมาแล้วพร้อมทั้งข้อความอื่น ๆ ภายในเดือนมีนาคม ทุก ๆ ปี ตามแบบที่อธิบดีกำหนดต่อเจ้าพนักงานซึ่งรัฐมนตรีแต่งตั้งถ้าบุคคลนั้น
(๑) ไม่มีสามีหรือภริยาและมีเงินได้พึงประเมินในปีภาษีที่ล่วงมาแล้วเกิน ๖๐,๐๐๐ บาท
(๒) ไม่มีสามีหรือภริยาและมีเงินได้พึงประเมินในปีภาษีที่ล่วงมาแล้วเฉพาะตามมาตรา ๔๐ (๑) ประเภทเดียวเกิน ๑๒๐,๐๐๐ บาท
(๓) มีสามีหรือภริยาและมีเงินได้พึงประเมินในปีภาษีที่ล่วงมาแล้วเกิน ๑๒๐,๐๐๐ บาท
(๔) มีสามีหรือภริยาและมีเงินได้พึงประเมินในปีภาษีที่ล่วงมาแล้วเฉพาะตามมาตรา ๔๐ (๑) ประเภทเดียวเกิน ๒๒๐,๐๐๐ บาท
... "
Und hier das Ganze auf deutsch:
"Sektion 56 Jede Person, ausser Minderjarhrige, oder Personen denen das Gericht die Muendigkeit abgesprochen hat, geben ihren Finanzbericht ueber das eigene versteuerungswuerdige Einkommen aus dem vergangen Steuerjahr, inklusive der dazugehoerigen sonstigen Dokumente, binnen des Monats Maerz eines jeden Jahres, gemaess der Art und Weise wie sie vorgeschrieben wird ab falls die Person
(1) Keinen Ehemann oder Ehefrau hat und das versteuerungswuerdige Einkommen im abgelaufenen Steuerjahr ueber 60,000 THB
(2) Keinen Ehemann oder Ehefrau hat und das versteuerungswuerdige Einkommen im abgelaufenen Steuerjahr
ausschliesslich aus Einkommen gemaess Sektion 40 (1) aus einer einzelnen Sorte ueber 120,000 THB
(3) Einen Ehemann oder eine Ehefrau hat und das versteuerungswuerdige Einkommen im abgelaufenen Steuerjahr ueber 120,000 THB
oder
(4) Einen Ehemann oder Ehefrau hat und das versteuerungswuerdige Einkommen im abgelaufenen Steuerjahr
ausschliesslich aus Einkommen gemaess Sektion 40 (1) aus einer einzelnen Sorte ueber 220,000 THB
Liegt.
....."
Hier muss man nun ganz genau interpretieren was mit dem Terminus
"versteuerungswuerdigen Einkommen " gemeint sein soll.
Grundsaetzlich ist die komplette Aufstellung dieser Einkommen in Sektion 40 aufgefuehrt.
Das sollte jedoch niemanden zu der vorschnellen Annahme verleiten, dass automatisch alle Einkommen aus dieser Liste auch direkt zu Buche schlagen.
Es muessen auch die Sektionen 41 und 42 mit in die Betrachtung einbezogen werden, da diese festlegen was wann ueberhaupt besteuerbar ist.
Sektion 41 schraenkt ein das die Quelle dieses Einkommens aus Arbeit, Geschaeftstaetigkeit oder Eigentum sein muss. Und wenn diese Quellen im Ausland befindlich sind dann muss man noch dazu Steuerbuerger in Thailand sein wenn das Einkommen entsteht und es muss nach TH eingefuehrt werden. Erst dann ist dieses als persoenliches Einkommen zu Werten.
Section 42 enthalt weiterhin eine Aufstellung aller Einkommen welche ueberhaupt nicht steuerlich zu Werten sind.
Das bedeutet fuer Sektion 56 somit:
1. "Jede Person" kann nicht mit jeder einzelnen individuellen Person gleichgesetzt werden und ein "versteuerungswuerdigen Einkommen" nicht einfach pauschal mit irgend einem Einkommen aus Sektion 40, sondern es muessen zunaechst erst mal Sektion 41 und 42 mit dazugezogen werden.
Denn sonst waere jeder Tourist der in seinem Heimatland arbeitet und fuer drei Wochen nach Thailand faehrt bereits nach Sektion 56 verpflichtet eine Steuererklaerung abzugeben. Das das totaler Unsinn und eine Fehlinterpretation von Sektion 56 ist liegt klar auf der Hand.
Obwohl dieser Tourist, rein dem Text nach, unter "Jede Person" faellt und er sicher auch er ein persoehnliches Einkommen von mehr als 60,000 THB oder 120,000 THB aus Arbeit haben wird und wer weis was noch alles fuer Einkommen, so faellt er sicher nicht unter die Pflicht eine Steuererklaerung abzugeben, obwohl alle Kriterien aus Sektion 56 zutreffen.
Das nun alles im Hinterkopf gemerkt und nun bezogen auf den ganz normalen Otto Normalrentner mit einer Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, in einer Hoehe die ihm gerade mal die 65,000 THB pro Monat fuer die Aufenthaltsverlaengerung ermoeglicht, und ohne weiteren Einkommensarten bedeutet das:
1. Dieses Einkommen ist ein Einkommen welches in die Aufstellung von Sektion 40 Passt
ABER
2. Es ist kein Einkommen welches durch Arbeitstaetigkeit im Ausland, waehrend die Person Steuerbuerger in TH war oder ist, durch ihn erwirtschaftet wurde, gemaesst Sektion 41 Absatz 2
UND
3. Es ist schon garnicht ein Einkommen, welches von Otto Normalrentner durch eine Geschaeftstaetigkeit oder durch Eigentum im Ausland erzielt wurde waehrend er in TH Steuerbuerger war oder ist.
Tatsaechlich ist es eine Versicherungsleistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Sozialgezetzbuch und diese Leistungen sind gemaess Sektion 42 (25) steuerlich freigestellt.
Hier dann noch zum Anschluss Sektion 42 (25) In TH und DE.
"มาตรา ๔๒ เงินได้พึงประเมินประเภทต่อไปนี้ ให้ได้รับยกเว้นไม่ต้องรวมคำนวณ
...
...
(๒๕) เงินประโยชน์ทดแทนที่ผู้ประกันตนได้รับจากกองทุนประกันสังคมตามกฎหมายว่าด้วยการประกันสังคม
...
..."
Und auf deutsch:
Sektion 42 Versteuerungswuerdiges Einkommen der hier aufgefuehrten Arten sind ausgenommen und muessen nicht dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet werden.
...
...
(25) Leistungen welche ein Versicherungsnehmer aus dem Fonds der Sozialversicherung gemaess des Sozialversicheungsgesetzes erhaelt.
...
..."
Hier ist die zweite Begruendung warum die Altersrente von Otto Normalrentner nicht der Thailaendischen steuerpflicht unterliegt und daher auch keine Steuererklaerung abgegeben werden muss.
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Wenn man hier keine Steuererklärung abgeben muss, bedeutet das doch im Umkehrschluss, dass man in D steuerpflichtig wird. Und da wiederhole ich für meine Person das, was ich vor einigen Wochen hier schon mal geschrieben habe: im Zweifelsfall bin ich lieber hier als in D Steuerzahler, denn so ist es für mich jedenfalls wesentlich günstiger. In D wäre ich wohl nicht ungeschoren davon gekommen
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Wenn man hier keine Steuererklärung abgeben muss, bedeutet das doch im Umkehrschluss, dass man in D steuerpflichtig wird. Und da wiederhole ich für meine Person das, was ich vor einigen Wochen hier schon mal geschrieben habe: im Zweifelsfall bin ich lieber hier als in D Steuerzahler, denn so ist es für mich jedenfalls wesentlich günstiger. In D wäre ich wohl nicht ungeschoren davon gekommen
Ja, wie man das mit DE dann machen soll, keine Ahnung. Nur Wenn TH due Besteuerung im Gesetz nicht vorsieht, dann kann man in TH nichts bezahlen weil die grsetzliche Grundlage fehlt. Oder wie soll das sonst gehen?
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. Irgendwas stimmt hier nicht. Mal sehe ich meinen richtigen Kommentar, mal irgendeinen unsinnigen Text. ????????
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.ich habe das nicht geschrieben
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wo kommt den wieder dieser Unsinn her ???
den ich bei der nächsten EOS im Dezember mitnehmen und der Immigration vorlegen werde, falls danach gefragt werden sollte
da haben doch wirklich einige die Hosen mehr als voll und betreiben den voraus-eilenden Steuer-Gehorsam
und machen die Expats unglücklich, weil Sie dem Finanzamt in den Mund legen, Ich will Steuern bezahlen
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weil Sie dem Finanzamt in den Mund legen, Ich will Steuern bezahlen
Ich bin immer noch der Meinung, als dies mit der Steuer auf Einkommen und den 180 Tagen kam, da waren die Rentner gar nicht gemeint.
Die hatten da auch ihre thailändischen Landsleute im Visier, welche im Ausland Geschafte machen und keine Steuern zahlen.
Aber wenn dann auf einmal die meisten Rentner darum betteln Steuern zu zahlen, wird das Finanzamt auch hellhörig und erfüllt den Wunsch.
Dumm gelaufen.
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Hallo Karl, Hallo Jochen
Ihr habt vollkommen recht. Nicht zu vergessen die Steuerberater ( s. WOCHENWITZ ) welche ein gutes Geschaeft widern.
Vielleicht bekommen die Angsthasen vom Finanzamt eine besondere Auszeichnung fuer ueberragende Pflicherfuellung. :-)
Gruesse
Jektor
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Vielleicht bekommen die Angsthasen vom Finanzamt eine besondere Auszeichnung fuer ueberragende Pflicherfuellung. :-)
Das koennte noch gut moeglich sein C--
Aber andererseits sind die hier wohnhaften Schweizer seitens der Botschaft informiert worden, wer Einkommen nach TH transferiert und laenger als 180 Tage in TH wohnt, sich mit der lokalen Finanzbehoerde fuer eine TIN zu melden, da die Botschaft eine Steuerpflicht anerkennt.
Auf das bereits erwaehnte Townhall-Meeting, durchgefuehrt vom Botschafter mit Personen der TH Steuerbehoerden, hat halt schon etwas mehr Fleisch am Knochen, als Aussagen von teilweise anonymen Schreibern.
Ist auch hier mal verlinkt worden, sonst findet mans auf YT.
Zusaetzlich stehen Auslandschweizern ein 10-sprachiges, mehrmals im Jahr erscheinendes, Informationsblatt zur Verfuegung, das Rentner, die hier in TH von ihrer Rente (AHV) leben, als steuerpflichtig informiert.
https://www.swissinfo.ch/ger/swiss-abroad/thailand-stopft-steuerschlupfloch-das-%C3%A4ndert-sich-f%C3%BCr-auslandschweizerinnen/75908837
Man kann die Info lesen, man kann sie aber auch ignorieren, das entscheidet doch jeder selber, obs aber mit Angsthasentum zu tun hat... {--
Haetten die Deutschen ebenfalls einen solchen Service, wen wuerdet ihr dann fuer eure Entscheidung favorisieren :}
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So nebenbei............ {--
Die Strafen für die Verletzung der Steuergesetze in Thailand können schwerwiegend sein. Steuerhinterziehung kann zu Geldstrafen von 1.000 bis 200.000 Baht, Gefängnisstrafen und der Zahlung des doppelten Steuerbetrags führen.
https://www.google.com/search?q=strafbestimmungen+steuerhinterziehung+thailand&client=ms-android-samsung-rev2&sca_esv=ebd1aa7baf07e450&source=android-home&source=hp&ei=ikGGZ_2EKcXh2roPn7vcsQo&oq=strafbestimmungen+steuerhinterziehung+tha&gs_lp=EhFtb2JpbGUtZ3dzLXdpei1ocCIpc3RyYWZiZXN0aW1tdW5nZW4gc3RldWVyaGludGVyemllaHVuZyB0aGEqAggAMgUQIRigATIFECEYoAEyBRAhGKABSMSlAlDiKFj-lwJwAXgAkAEAmAGWA6ABhy6qAQsxNS4xNS45LjEuMbgBAcgBAPgBAZgCKaACijWoAgHCAgcQKRiABBgKwgILEC4YgAQY0QMYxwHCAgUQABiABMICCBAuGIAEGNQCwgIFEC4YgATCAgsQABiABBiSAxiKBcICChAAGIAEGEYY-QHCAggQABiABBjJA8ICCxAuGIAEGMcBGK8BwgIHEAAYgAQYCsICBBAAGB7CAgYQABgWGB7CAgUQIRifBcICBxAhGKABGArCAggQABiABBiiBMICCBAAGKIEGIkFwgIEECEYFZgDIPEFLQ7YUj5Wtl2SBwo5LjIwLjcuMy4yoAf2owE&sclient=mobile-gws-wiz-hp (https://www.google.com/search?q=strafbestimmungen+steuerhinterziehung+thailand&client=ms-android-samsung-rev2&sca_esv=ebd1aa7baf07e450&source=android-home&source=hp&ei=ikGGZ_2EKcXh2roPn7vcsQo&oq=strafbestimmungen+steuerhinterziehung+tha&gs_lp=EhFtb2JpbGUtZ3dzLXdpei1ocCIpc3RyYWZiZXN0aW1tdW5nZW4gc3RldWVyaGludGVyemllaHVuZyB0aGEqAggAMgUQIRigATIFECEYoAEyBRAhGKABSMSlAlDiKFj-lwJwAXgAkAEAmAGWA6ABhy6qAQsxNS4xNS45LjEuMbgBAcgBAPgBAZgCKaACijWoAgHCAgcQKRiABBgKwgILEC4YgAQY0QMYxwHCAgUQABiABMICCBAuGIAEGNQCwgIFEC4YgATCAgsQABiABBiSAxiKBcICChAAGIAEGEYY-QHCAggQABiABBjJA8ICCxAuGIAEGMcBGK8BwgIHEAAYgAQYCsICBBAAGB7CAgYQABgWGB7CAgUQIRifBcICBxAhGKABGArCAggQABiABBiiBMICCBAAGKIEGIkFwgIEECEYFZgDIPEFLQ7YUj5Wtl2SBwo5LjIwLjcuMy4yoAf2owE&sclient=mobile-gws-wiz-hp)
Wer nach unten scrollt bekommt auch Antworten zu DE.
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Für mich erstaunlich war, dass die monatlichen Zahlungen an meine Frau in Höhe von jeweils 10,000 Baht voll anerkannt und abgezogen wurden.
Heisst das, dass ich den Lohn der Putzfrau und die Aufwendungen für die Mia Noi auch abziehen kann?
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Kommt auf einen Versuch an, wenn du die Zahlungen nachweisen kannst. 55555 ;D .Ich überweise das jeden 1. auf ihr Konto. Und die ATM Belege hatte ich vorgelegt. Wie gesagt, ich war selbst überrascht, dass es akzeptiert wurde.
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Das Town hall meeting von der Schweiz Botschaft habe ich mir auf YouTube angesehen, allerdings nicht bis ganz zu Ende.
Meiner Ansicht nach war es zu undefferenziert und ich haette mir, gerade weil ja jemand von der Finanzbehoerde gesprochen hat, gewuenscht erst einmal eine Erlauterung der Entsprechenden Gesetzesabschnitte zu bekommen.
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Wie bei allen Themen heutzutage stelle ich auch hier fest:
Fast jeder hier, der sich zu dieser Thematik äussert, hat sich mehr oder weniger bereits für sich festgelegt und
verteidigt seine Ansicht/"Lösung des Problems" mit Zähnen und Klauen.
Eine Unsitte unserer Zeit.
Gerade in Steuersachen sind die Voraussetzungen/Lösungen doch sehr individuell und jedem einzelnen überlassen
und es ist ja gut und schön und wertvoll, Erfahrungen/Möglichkeiten untereinander auszutauschen
aber warum bei Buddha werden - wie erwähnt - individuelle Wege hier diskutiert und bewertet?
Ich freue mich, viele Varianten hier lesen zu können (wie z.B. von Guntram und Jochen) - aber da ich die persönlichen
Umstände jedes einzelnen hier nicht kenne, kann ich sein Posting ausschliesslich für mich selber bewerten ob anwendbar
oder nicht - und dazu braucht es keine öffentliche Meinungsäusserung über Beiträge anderer...
Just my 5 Cents...
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ich war heute auf dem hiesigen Finanzamt und habe meine Steuererklärung abgegeben. Nach Abzug sämtlicher Freibeträge blieb bei meiner kleinen gesetzlichen Rente nichts mehr zu versteuern übrig. Einen entsprechenden Beleg mit Betrag 0 bekam ich unaufgefordert ausgehändigt.
Also wird man beim Finanzamt sofort bedient und es wird alles erledigt und man erhält den aktuellen Steuerbescheid ?
Das wäre ja mal ein Services.
Nur ob dies halt bei allen Finanzämtern so ist.
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Thailändisches Steuer-Wirrwarr: Expats werden vor neuen Regeln für Auslandseinkommen gewarnt
Patcha erklärte, dass nicht alle Expats verpflichtet sind, thailändische Steuererklärungen einzureichen. Ausnahmen gelten für Personen, die sich im Jahr 2024 weniger als 180 Tage in Thailand aufhalten, Personen, die kein Geld aus dem Ausland überwiesen haben, Personen, die nur vor dem 31. Dezember 2023 verdientes Einkommen überwiesen haben, und Inhaber eines 10-jährigen Langzeitaufenthaltsvisums (LTR). Für alle anderen ist der Rat klar: Besorgen Sie sich eine Steueridentifikationsnummer und reichen Sie bis März 2025 eine Steuererklärung ein.
„Alle ausländischen Einkünfte müssen deklariert werden, allerdings bedeutet dies nicht immer eine Steuerpflicht.“
Überraschenderweise wurde bekannt, dass die Nutzung ausländischer Kreditkarten in Thailand, wenn sie in Thailändische Baht umgerechnet wird, nun als steuerpflichtiges Einkommen gilt.
https://thailandtip.info/2025/01/16/thailaendisches-steuer-wirrwarr-expats-werden-vor-neuen-regeln-fuer-auslandseinkommen-gewarnt/ (https://thailandtip.info/2025/01/16/thailaendisches-steuer-wirrwarr-expats-werden-vor-neuen-regeln-fuer-auslandseinkommen-gewarnt/)
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Im Internet gibt es unzaehlige Beitraege zur Farangsteuer. Manche sind gut, andere sehr verwirrend. Der Beitrag von Bruno vom 14.01.2025 hat mir zu denken gegeben. So bin ich heute zum oerlichen Finanzamt. Die Beamtin war freundlich, fachkundig und fair. Sie hat durchgerechnet, ob eine Einzelveranlagung oder eine gemeinsame Veranlagung billiger ist. Fuer uns war eine gemeinsame Veranlagung sinnvoller.
Aber der Reihe nach.
In D war ich 35 Jahre berufstaetig. Hieraus erhalte ich eine gesetzl. Rente und eine Betriebsrente. Meine Th-Frau war ebenfalls 12 Jahre in D berufstaetig. Hieraus erhaelt sie ebenfalls eine gesetzl. Rente und eine Betriebsrente. Die genauen Zahlen werde ich hier nicht einstellen.
Die Finanzbeamtin hat in unserem Fall wie folgt gerechnet:
Gesamteinkommen (Ehemann u. Ehefrau...gesetzl.Rente und Betr.Rente )
minus Grundfreibetrag fuer Ehemann u. Ehefrau
minus Alterfreibetrag da Ehemann u. Ehefrau ueber 65 Jahre alt
minus Kinderfreibetrag fuer ein minderjaehriges Kind
minus Beitrag zur Krankenversicherung ( KV muss in Th sein )
Steuer -,- in Worten null Komma null Steuer.
Da die Krankenvers. im Alter sehr teuer wird und ich sie ev, kuendigen werde, habe ich mal die Steuer ohne Krankenvers. ausrechnen lassen. Hier waehren ca. 4.000,-- Steuer faellig gewessen.
Dies ist meine pers. Berechnung. Bei anderen Langnasen kann es anders aussehen.
Gruesse
Jektor
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Ja,@ jektor {*
Es sieht halt bei jeden etwas anders aus. Ich z.B ,bekomme auch dieses Jahr wieder etwas Geld vom FA zurück. Weil meine Rente nicht so hoch ist , und ich durch die Freibeträge nicht alles von den 15%, die mir die Banken bei den Geldanlagen , im Voraus abgezogen haben versteuern muss. Bei mir kommt im Endeffekt eine Steuer von rund 4% heraus, und in D hätte ich vermutlich einiges mehr an den Fiskus abdrücken müssen.
Ich würde mal Behaupten , dass für die meisten Deutschen Rentner alles halb so schlimm kommt, und etwas zu viel für Unsicherheit im I-Net gesorgt wird. Zumindest hier in Khonkaen,und wie man so liest auch anderswo sind die Damen und Herren vom Finanzamt in der Regel sehr nett, und geben sogar noch Ratschläge was man evtl. noch geltend machen könnte. Wenn man allerdings, so wie ich vor knapp 20 Jahren zum ersten mal eine Steuererklärung abgegeben hat, wird man jedes Jahr angeschrieben es erneut zu tun. Diese Brief kommt immer so Ende Maerz ,obwohl ich schon Mitte Januar die Angelegenheit erledigt habe, und die Rückerstattung schon verjubelt ist ???
Ich kann mir aber allerdings immer noch nicht vorstellen wie die Thais diese Steuer auf Auslandseinkommen durchsetzen wollen, und jeden Expat, der länger als 180 Tage im Land ist ausfindig machen , und evtl. zu bestrafen weil er keine Steuererklärung abgegeben hat.
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Ist den Finanzbeamten bewusst das es sich bei der deutschen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung um eine Leistung aus der Sozialversicherung gemaess Sektion 42 (25) handeln muesste?
Ich gebe zu Bedenken dass dies nicht unbedingt so bekannt ist, zumal die Beamten es mit Alterseinkommen
Aus Allen moeglichen Laendern nach den unterschiedlichsten Regularien zu tuen haben.
Diese sind freigestellt.
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Ich kann mir aber allerdings immer noch nicht vorstellen wie die Thais diese Steuer auf Auslandseinkommen durchsetzen wollen, und jeden Expat, der länger als 180 Tage im Land ist ausfindig machen , und evtl. zu bestrafen weil er keine Steuererklärung abgegeben hat.
Da Thailand ja OECD-Mitglied werden, oder zumindest deren Standards uebernehmen moechte, ist das mit dem Informationsaustausch (AIA) eine leichte Sache.
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So, damit die Verwirrung perfekt ist, hier auch das DBA zwischen ÖSTERREICH und THAILAND:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1986_263_0/1986_263_0.pdf (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1986_263_0/1986_263_0.pdf)
Viel Vergnügen mit dem Beamtendeutsch...
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Gibt es dazu auch eine Thailaendische Version? Oder geht man davon aus das dee englische Text verstanden wird?
Beim ersten durchsehen habe ich festgestellt mit den Begriffen "darf besteuert werden" gearbeitet wird. Der Begriff "muss besteuert werden" ist mir nicht aufgefallen.
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Mal kurz einige Infos..... Nicht aus meiner Feder, daher "Ohne Gewähr"
Bitte beachten Sie, dass für Beamtenpensionen und Altersbezüge von ehemaligen Angestellten des öffentlichen Dienstes andere Bestimmungen gelten können: Diese müssen üblicherweise in Deutschland versteuert werden.
Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DTA) kann im Ausland gezahlte Einkommensteuer auf die thailändische Steuer angerechnet werden. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung für in Thailand ansässige Personen vermieden.
Zur Geltendmachung ausländischer Steuergutschriften sind Belege in thailändischer oder englischer Sprache erforderlich. Eine Steuerzahlungsbescheinigung der ausländischen Steuerbehörde wird empfohlen.
Welche Nachweise sind für Überweisungen als nicht steuerpflichtiges Einkommen erforderlich?
Sie müssen eindeutige Unterlagen, beispielsweise Kontoauszüge, aufbewahren, um nachzuweisen, dass die Mittel aus nicht steuerpflichtigen Quellen wie Ersparnissen, steuerfreien Renten oder Geschenken stammen.
Der Zusammenhang zwischen CRS und den neuen thailändischen Steuervorschriften
Das Steuerupdate vom September 2023 in Thailand steht im Einklang mit der Verpflichtung des Landes zum Common Reporting Standard (CRS) und dem Start des ersten automatischen Informationsaustauschs (AEOI) im selben Jahr.
Dies bedeutet, dass die thailändische Steuerbehörde nun detaillierten Zugriff auf das Auslandseinkommen derjenigen hat, die als Steueransässige gelten — also Menschen, die mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand leben.
Abhebungen und Zahlungen am Geldautomaten
Expats fragen oft, ob das Abheben von Bargeld in Thailand von einem Auslandskonto oder die Zahlung an Dritte, wie z. B. Schulgebühren mit einer ausländischen Kreditkarte, als in Thailand steuerpflichtige Überweisung gilt.
Die Antwort ist ja. Beide Arten von Transaktionen gelten als Überweisungen nach Thailand und sind steuerpflichtig. Im Rahmen des CRS werden diese Transaktionen automatisch an die Finanzbehörde gemeldet, wodurch diese über diese Finanzaktivitäten informiert wird.
Wenn Sie 180 Tage oder länger in Thailand gelebt haben, gelten Sie als Steuerinländer und sind somit eine „meldepflichtige Person“. Ihre Finanzdaten werden daher automatisch ausgetauscht.
Konten, die der CRS-Berichterstattung unterliegen
Bankkonten
Sorgerechtsvereinbarungen
Investmentgesellschaften und Plattformen
Versicherungsprodukte mit Anlageaspekt
Diese Details werden automatisch gemeldet
Name
Adresse
Umsatzsteueridentifikationsnummer
Kontostand oder Wert
Finanzielle Aktivitäten, einschließlich Abhebungen und Einzahlungen
So funktioniert CRS
Im Rahmen des CRS sind verschiedene Finanzinstitute wie Banken, Pensionsfonds und Anlageplattformen verpflichtet, den Steuerbehörden Informationen zu ihren Finanzkonten bereitzustellen.
Für Expats in Thailand bedeutet dies, dass ihre ausländischen Banken Details wie Kontostände, Zinsen, Dividenden und Einkünfte aus dem Verkauf von Finanzanlagen offenlegen.
Ebenso melden thailändische Finanzinstitute die Finanzaktivitäten von Expats an die thailändische Steuerbehörde . Diese Informationen werden dann an die Steuerbehörden in den Ländern weitergegeben, in denen die Expats als Steueransässige gelten.
Ist das LTR-Visum in Thailand von der Steuer befreit?
Das LTR-Visum bietet eine attraktive Einkommensteuerbefreiung für wohlhabende Weltbürger, wohlhabende Rentner und von Thailand aus arbeitende Fachkräfte .
Diese Befreiung gilt für verschiedene Einkommen. Dazu gehören Beschäftigung im Ausland, Geschäftseinkommen oder nach Thailand gebrachtes ausländisches Vermögen.
Fazit. Wer schon vermögend ist.zahlt auch keine Steuer, mit dem richtigen Visa!
https://ltr.boi.go.th/documents/LTRbrochure_DE.pdf
Ich habe meine Steuern in Banglamung bezahlt. Sehr freundliches und hilfsbereites Personal. Gedauert hat es ca.45 Minuten.
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unter anderem schreiben einige „ich habe meine Steuern bezahlt in…“
Dazu folgende Frage: Hat jemand von der Deklaration eine Kopie? Wann ja würde er sie hier reinstellen, selbstverstandlich mit den persönlichen Angaben geschwärzt.
Dies wäre doch top. Danke im voraus.
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Formular Pho. Ngo. Do. 91
(Phasii Ngoen Dai = Einkommensteuererklärung)
ผ.ง.ด 91
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unter anderem schreiben einige „ich habe meine Steuern bezahlt in…“
Dazu folgende Frage: Hat jemand von der Deklaration eine Kopie? Wann ja würde er sie hier reinstellen, selbstverstandlich mit den persönlichen Angaben geschwärzt.
Dies wäre doch top. Danke im voraus.
Ja, dann mache ich das mal... Ich habe meine Steuer in Banglamung/Pattaya bezahlt.
Die einzelnen Punkte,kann man sich ja mit dem Handy easy übersetzen (Google Übersetzer)
Mein Einkommen war wie zu sehen ist 645.972.73.-THB
Nach Abzug aller Freigrenzen und der Krankenversicherung war eine Einkommessteuer in Höhe von 42.938.70.-THB zu zahlen. Für mich ok !
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@riklak Danke dafür, dass du es gepostet hast. Dies ist für mich sehr hilfreich. {* {*
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Oha,da hat sich ein Zahlendreher eingeschlichen....Sorry
Mein Einkommen war natürlich : 972.645.73.- THB
So jetzt kann man mit dem rechnen beginnen ;-)
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Thailand könnte im Zuge globaler Veränderungen seine Einkommensteuerregeln im Ausland lockern
https://thailandtip.info/2025/02/15/thailand-koennte-im-zuge-globaler-veraenderungen-seine-einkommensteuerregeln-im-ausland-lockern/ (https://thailandtip.info/2025/02/15/thailand-koennte-im-zuge-globaler-veraenderungen-seine-einkommensteuerregeln-im-ausland-lockern/)
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Also wie immer nur Wischiwaschi... >:
Den Artikel kann man sich sparen.. ;)
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Diverse Links von der Schweizer Botschoft betreffend Steuern.
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Thailands neue Steuerregeln
Das Gesetz ist jedoch nicht speziell darauf ausgelegt ist, Ausländer zu benachteiligen, sondern zielt stattdessen darauf ab, die Praxis thailändischer Staatsbürger zu unterbinden, große Geldbeträge aus dem Ausland zu transferieren, ohne dafür Steuern zu zahlen. Das thailändische Finanzamt betonte das...
Zudem gelten Renten als steuerpflichtiges Einkommen, während vor 2024 angesparte Ersparnisse sowie Erbschaften weiterhin steuerfrei bleiben.
Expats, die sich mindestens 180 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in Thailand aufhalten, gelten als Steuerinländer. Das bedeutet, dass alle aus dem Ausland überwiesenen Einkünfte im selben Jahr in Thailand steuerpflichtig sind. Der Zeitraum für die Einkommensdeklaration läuft vom 1. Januar 2024 bis...
https://der-farang.com/de/pages/thailands-neue-steuerregeln (https://der-farang.com/de/pages/thailands-neue-steuerregeln)
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Ein interessanter Artikel aus der PATTAYA MAIL:
Es bleiben nur noch wenige Wochen, um sich bei der thailändischen Steuerbehörde (TRD) für die Überweisung von Bargeld aus dem
Ausland im Kalenderjahr 2024 anzumelden, doch es gibt noch viele Fragen.
Es kommt ganz darauf an, wen man fragt.
Einige thailändische Steueranwälte sagen zum Beispiel, dass das Steuernetz die Verwendung von ausländischen Kreditkarten
und Überweisungen über Wise einschließt, andere argumentieren, dass es komplizierter ist als das.
Einige behaupten, dass jeder, der sich im letzten Jahr mehr als 180 Tage in Thailand aufgehalten hat, eine Steuererklärung
abgeben muss, eine Feststellung, die von anderen heftig bestritten wird, die betonen, dass keine Notwendigkeit besteht,
wenn man kein „steuerpflichtiges“ Einkommen transferiert hat.
Benjamin Hart, eingebürgerter thailändischer Staatsbürger und Geschäftsführer von Integrity Legal, argumentiert in seinen
Videos eindringlich, dass typische Rentner, die hier mit einem in ihrem Heimatland vorversteuerten Einkommen leben,
sich nicht von ausländischen „Steuerzuhältern“ täuschen lassen sollten, die nach thailändischem Recht ohnehin keine Befugnisse haben.
Er warnt jedoch davor, im Zweifelsfall einen einheimischen thailändischen Steuerberater zu konsultieren, und betont, dass sich
das thailändische Recht nicht geändert hat, sondern lediglich die Auslegung durch die TRD überarbeitet wurde.
Andere Kommentatoren gingen im vergangenen Jahr noch weiter und sagten voraus, dass die Angelegenheit vor den
thailändischen Gerichten angefochten werden könnte und die finanziell bedrohten Steuerpflichtigen wahrscheinlich gewinnen würden.
Offenbar sind jedoch keine derartigen Rechtsmittel eingelegt worden.
Pinsai Suraswadi, der neu ernannte Generaldirektor der TRD, hat erklärt, dass thailändische und ausländische Steuerbürger ihre
Unterlagen bis zum 31. März einreichen sollten, mit einer weiteren Woche Spielraum für Online-Einreichungen.
Er erklärte freimütig, dass der konkret zu zahlende Betrag von der Art des Einkommens und dem Steuerabkommen mit dem
Herkunftsland abhängt.
Er räumte auch ein, dass der gesamte Schritt, Ausländer und ihre übermittelten Einkünfte einzubeziehen, auf die steigende
Staatsverschuldung, das langsame Wirtschaftswachstum und die alternde Bevölkerung zurückzuführen sei.
Die von der Pattaya Mail gesammelten Daten und das Feedback in Facebook-Gruppen deuten stark darauf hin, dass jedes TRD-Büro
die Regeln auf seine eigene Weise auslegt.
In Bangkok legten mehrere Expats detaillierte Finanzunterlagen vor und bekamen nichts (oder nur 3.000-4.000 Baht) zu zahlen.
In Chonburi wurden einige Veranlagungen vorgenommen, ohne dass irgendwelche Unterlagen außer dem Reisepass und
der Adressbestätigung verlangt wurden.
In Surat Thani sagte ein Expat, der Beamte sei an einer Doppelbesteuerung interessiert, ein anderer wurde scharf vom Gegenteil
überzeugt.
Ähnlich wie beim Visum für Thailand in einem ganz anderen Kontext ist der Ermessensspielraum der Mitarbeiter und nicht die
vereinbarten Regeln das Gebot der Stunde.
Ein oder zwei TRD-Büros haben den Expats, die ihren Aufenthalt um ein Jahr verlängern, vorgeschlagen, dass sie 800.000 Baht
auf ihrem Steuerformular angeben sollten. Der Grund dafür ist, dass diese Summe jedes Jahr überwiesen werden muss, um die
jährliche Verlängerung zu erhalten.
Einem Expat wurde mitgeteilt, dass die Hälfte dieses Betrags aufgrund der in den thailändischen Steuergesetzen enthaltenen
Freibeträge steuerfrei sei und dass auf die verbleibende Hälfte 5 % erhoben würden, was eine Steuerrechnung von 20.000 Baht
für das Jahr bedeute.
Eine wachsende Zahl von Expats bezahlt beauftragte Unternehmen, die in ihrem Namen mit der TRD verhandeln und so einen
persönlichen Besuch beim Finanzamt vermeiden. Natürlich sind diese Dienstleistungen nicht kostenlos.
Eine frühere Umfrage des Thai Examiner ergab, dass 58 % der Expats dieses Mal weder eine Steueridentifikationsnummer beantragen
noch ein Steuerformular einreichen würden.
Fast alle von ihnen kamen aus Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen, von denen sie - vielleicht zu optimistisch - annahmen,
dass sie auf jeden Fall abgesichert seien.
Die derzeitige Situation muss von der thailändischen Regierung selbst ernsthaft überdacht werden.
Es steht sehr viel auf dem Spiel.
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Dazu fällt mir gerade ein Erlebnisbericht eines deutschen frühpensionierten Polizeibeamten ein, der erst nach zähem Ringen und unter
Einbeziehung des Amtsleiters durchsetzen musste, dass seine Beamtenbezüge ausschliesslich in D zu versteuern sind.
War, soweit ich mich erinnere, im Wochenwitz oder Farang als Zuschrift
Conclusio: jeder brave Expat, der sein zuständiges TRD-Büro aufsucht, riskiert, beschissen zu werden - oder auch nicht...
Business as usual im LoS....
(Hervorhebungen von mir)
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da tut sich was im Hintergrund.
Ich bekomme heute diese email für eine Person, für die ich vollmachtlich die Rentensachen erledige.
die Versorgungsbezüge sind nicht von der Rentenversicherung sondern deren Ehemann war bei der Post beschäftigt
es scheint so, daß dies alle Betriebsrenten betrifft, nicht die von der Deutschen Rentenversicherung
Sehr geehrte Frau *****,
wir möchten Sie über eine Änderung bezüglich der Versteuerung Ihrer Versorgungsbezüge informieren.
Gemäß der bisherigen Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand waren Ihre Versorgungsbezüge von der Besteuerung in Deutschland befreit und das Besteuerungsrecht wurde dem Königreich Thailand zugesprochen.
Die richtige Anwendung dieses Abkommens wurde nun von der Finanzverwaltung überprüft. Dabei hat die Finanzverwaltung festgestellt, dass entgegen der bisherigen Behandlung das Besteuerungsrecht Ihrer Versorgungsbezüge nicht dem Königreich Thailand, sondern vollumfänglich der Bundesrepublik Deutschland obliegt (vgl. Art. 18 Abs. 1 DBA Thailand).
Das bedeutet für Sie, dass für das Jahr 2025 von Ihren Versorgungsbezügen Lohnsteuer abgeführt werden muss. Demzufolge werden gegebenenfalls mit Bezügeabrechnung April 2025 die Steuern für Januar, Februar und März nachberechnet und von Ihrem laufenden Bezug einbehalten.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost der Anweisung der Finanzverwaltung Folge leisten muss. Mit rechtlichen Rückfragen wenden Sie sich demnach bitte an das Finanzamt Bonn-Außenstadt:
Finanzamt Bonn-Außenstadt
Bachstr. 36, 53115 Bonn
Telefon: +49 228 7268-0
E-Mail: Service-5206@fv.nrw.de
Internet: www.finanzamt.nrw.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
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So ein Theater hatte ich letztes Jahr mit meiner Ex Firma, deren Dienstleister für Betriebsenten auch.
Ich habe dann Buddha sei Dank, das Finanzamt gefragt.
Die RV hatte nämlich behauptet, ich wäre nun anstatt in Steuerklasse 3 in 5, stimmte aber nicht!
Das Finanzamt ändert Steuerklassen nicht, dass kann nur der Arbeitgeber.
Den Mailverkehr darüber habe ich noch.
Klare Ansage vom Finanzamt, solange Sie in D keinen Wohnsitz haben, gilt das DBA und das Besteuerungsrecht hat Thailand, solange Sie nur Renten beziehen und kein anderes zu versteuernde Einkommen in D erzielen, wie Zinsen, Mieten, gewinne aus Aktienverkäufe usw.!
Wenn also deine Bekannte ihren Wohnsitz in TH hat, würde ich mich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, die helfen!!
Die wollten, dass ich hier zum Finanzamt gehe und diverse Formulare abstempeln zu lassen, in DEUTSCH natürlich.
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
nach Rücksprache mit unserer Fachabteilung haben wir uns rückwirkend ab Januar als Hauptarbeitgeber angemeldet.
Durch die Änderung des elektronischen Abrufes, für im Ausland lebenden Versorgungsbezieher, ist es im Ihrem Fall möglich die Daten über das ELSTAM Verfahren abzurufen, ein DBA ist somit von Ihnen nicht zu stellen.
Wir möchten uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten ausdrücklich entschuldigen und haben bereits Maßnahmen ergriffen, um Beeinträchtigungen dieser Art in Zukunft zu vermeiden.
Freundliche Grüße
Ihr Team der xxx Rentenverwaltung
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da tut sich was im Hintergrund.
Ich bekomme heute diese email für eine Person, für die ich vollmachtlich die Rentensachen erledige.
die Versorgungsbezüge sind nicht von der Rentenversicherung sondern deren Ehemann war bei der Post beschäftigt
es scheint so, daß dies alle Betriebsrenten betrifft, nicht die von der Deutschen Rentenversicherung
Den gleichen Wortlaut habe ich heute auch bekomen.
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https://www.steuerschroeder.de/blog/der-artikel-18-des-dba-zwischen-deutschland-und-thailand-die-besteuerung-von-ruhegehaeltern-und-renten/
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Influenzer im Visier des Finanzamtes
Das thailändische Finanzamt hat Social-Media-Influencer und Online-Verkäufer gewarnt, ihre jährlichen Einkommenssteuerunterlagen bis Ende dieses Monats einzureichen, um hohe Geldstrafen und Bußgelder zu vermeiden.
https://www.bangkokpost.com/thailand/general/2985166/influencers-warned-not-to-dodge-tax (https://www.bangkokpost.com/thailand/general/2985166/influencers-warned-not-to-dodge-tax)
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Das thailändische Finanzamt hat Social-Media-Influencer und Online-Verkäufer gewarnt, ihre jährlichen Einkommenssteuerunterlagen bis Ende dieses Monats einzureichen,
Da sieht man wieder, von uns Rentnern wollten sie nichts, nur die machten den größten Aufschrei.
Dumm gelaufen.
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Nur weil über sie noch kein Extrabericht bzw. expliziete Erwähnung vorliegt. Na dann warten wir mal ab ob und wann sie sich auch an die Rentner wenden. Die Schlinge zieht sich enger... C-- C-- C--
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Hallo nochmal werte Gemeinde,
eine Frage: Ist Jemand zugegen, der statt Geldnachweis bei der Immi für´s EOS einen Einkommensnachweis vorlegt?
Ich hatte seit 2009 immer die 800000 vorgelegt beim EOS, jetzt möchte ich aber stattdessen einen von der Botschaft bestätigten Einkommensnachweis vorlegen.
Macht das Jemand von Euch auch schon so?
Wenn ja - muss man das dann jedes Jahr machen? Also jedes Jahr einmal zur Botschaft nach Bangkok?
Danke im Vorraus
Tingtong
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eine Frage: Ist Jemand zugegen, der statt Geldnachweis bei der Immi für´s EOS einen Einkommensnachweis vorlegt?
Mache ich seit Jahren, allerdings beim Konsul Hofer postalisch.
Kopie der Pensionsbescheinigung für 2025,
Passkopie
ein Schreiben mit eigener Adresse und Telefonnummer
aktuell 1600 Baht
in ein Kuvert, per EMS an ihn gesendet, kommt üblicherweise innerhalb einer Woche mit offiziellem Bestätigungsschreiben retour.
Für Deutsche und Österreicher sicher, für Schweizer weiss ich nicht.
Und nein, es heisst ja wahlweise, du kannst es jedes Jahr anders machen (wenn deine Immi sich daran hält)
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@Suksabai
Auf der Seite der deutschen Botschaft in Bangkok steht das man beim ersten Mal persöhnlich vorsprechen muss (mit Termin). Es sind orginale Bescheinigungen vorzulegen (Rente, Mieteinkünfte, Mietvertag).
Danach reichen auch Kopien.
Ob es danach postalisch geht, steht dort nicht geschrieben. Ich gehe daher davon aus, das du beim ersten Mal Orginalbescheinigungen vorlegen musstest und es in den folgenden Jahren postalisch (mit Kopien) ging.
Ich vermute Mal, das es zu der Zeit der Beantragung deinerseits noch ohne persöhnliche Vorsprache ging.
Jedesmal anders machen ist vielleicht machbar, wäre aber unsinnig.
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@Suksabai
Auf der Seite der deutschen Botschaft in Bangkok steht das man beim ersten Mal persöhnlich vorsprechen muss (mit Termin). Es sind orginale Bescheinigungen vorzulegen (Rente, Mieteinkünfte, Mietvertag).
Finde es selber raus:
Rudolf Hofer
Hon.Consul General
Consulate General of Austria in Thailand
179/168 Moo 5, Pattaya
20150 Chonburi Thailand
Tel.: +66-(0) 38-422634
Fax: +66-(0) 38-413547
austrianconsulatethailand@yahoo.de
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Seit 3 Jahren muß die Rentenbescheinigung anschließend noch beglaubigt werden an verschiedenen Staatlichen Stellen In Thailand.Wenn der Antragsteller Glück hat hat es in seinem Wohnbezirk so eine Stelle..Ich fahre immer von der Botschaft ins Seebad Taya nachdem ich mir online dort im Central an der Beach einen Termin geholt habe.Verbinde das ganze Prozedere mit einem Kurzurlaub in Pattaya
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Servus tingtong58
Zum Verständnis (weil Du nicht verstehst, was Suksabai Dir sagen will):
Der Konsul Hofer in Pattaya ist ein sehr freundlicher, kompetenter Hammer! Im Team zusammen mit seiner sehr fähigen Thai-Frau!
Da geht manches, was bei der deutschen Botschaft in Bangkok gar nicht geht.
Tu Dir selber den Gefallen, dass Du versuchst, Dein Anliegen zuerst beim Hofer und seiner Frau durchzubringen!
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Moin Achim.Ich habe leider keine Website gefunden wo ich beim Konsul einen Termin online buchen kann.
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Moin Achim.Ich habe leider keine Website gefunden wo ich beim Konsul einen Termin online buchen kann.
Es gibt keine Terminvergabe im Konsulat Pattaya. Einfach zu den Öffnungszeiten.
Klappt bei mir immer mit der Bescheinigung.
Danach, Terminal 21 oder nen Döner bei Pascha.
Auf der Botschaft war ich noch nie wegen einer Rentenbescheinigung.
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Dankeschön für die Information. ;} {* Dann brauche ich ja nur noch den Termin im Central Beach Road zu machen Bei der Außenstelle des Innenministerium
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https://qlegal.consular.go.th/
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Nun denn - langer Rede kurzer Sinn
Ich habe das Konsulat Pattaya mal angemailt und warte mal ab was sie sagen.
Falls keine Antwort kommt (soll ja vorkommen bei Behörden) werde ich telefonisch nachhaken.
Na dann Danke für die Antworten
Beste Grüsse
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https://qlegal.consular.go.th/
dieser Link ist für die Außenstelle des Ministeriums.Dort kann man sich die genehmste Zweigstelle aussuchen und online den Termin vereinbaren
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Seit 3 Jahren muß die Rentenbescheinigung anschließend noch beglaubigt werden an verschiedenen Staatlichen Stellen In Thailand.
Udo, danke für den Hinweis - allerdings war dies auf "meiner" Immi noch nie der Fall, dass die eine Beglaubigung wollten.
Aber gut, wie wir ja alle wissen: Immi ist nicht gleich Immi {:}
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Dankeschön für die Information. ;} {* Dann brauche ich ja nur noch den Termin im Central Beach Road zu machen Bei der Außenstelle des Innenministerium
Ich mache seit länger als 20 Jahren meine Einkommensbescheinigung bei Konsul Hofer.
Seit ein paar Jahren,muss aber auch die original Renten/Pensionsbescheinigung,zumindest bei der Immigration in Jomtien/Pattaya,vorgelegt werden!
Dazu braucht es aber keine gesonderte Beglaubigung!!
Konsul Hofer fügt die 2 Seiten (Rente& Pension) der Bestätigung zu,werden einfach angeheftet und mit einem Dienstsiegel versehen.
Das war es denn auch schon!
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Hallöchen nochmal,
es ist ja soweit klar, dass ich in absehbarer Zukunft beim Honurarkonsul Hofer die Einkommensbescheinigung besorgen kann.
soweit so gut
Etwas ist allerdings noch unklar, daher frage ich einfach noch mal in die Runde. Es gibt doch hier bestimmt jemanden der mit der Einkommensbestätigung sein EOS gemacht hat und kann was dazu sagen.
PS: Ich weiss dass ich auch die Immi anrufen könnte, aber frage lieber erstmal hier.
Also meine Frage (bisher keine eindeutige Antwort ergoogelt):
Wenn man diese Bescheinigung (also die beglaubigte vom Hofer über die ausreichend hohen Einkünfte) bei der Immi vorlegt,
wird dann von der Immi ein Nachweis gefordert, der bestätigt, dass diese Einkünfte auch tatsächlich nach Thailand überwiesen wurden - Bankbestätigung über den Geldeingang auf dem Konto?
Und dann auch noch ein Beleg dass man eine Steuererklärung in TH gemacht hat?
So im Net gelesen, aber nicht sicher ob das auch stimmt - vielleicht kann jemand was dazu sagen
Danke im Vorraus
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wird dann von der Immi ein Nachweis gefordert, der bestätigt, dass diese Einkünfte auch tatsächlich nach Thailand überwiesen wurden - Bankbestätigung über den Geldeingang auf dem Konto?
definitiv nein
Und dann auch noch ein Beleg dass man eine Steuererklärung in TH gemacht hat?
Nein, zumindest in Sisaket nicht
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das sind alles Biertisch weisheiten von Leuten mit vorauseilendem Gehorsam und meistens schon in die Hose geschissen.
das ist meine persönliche Meinung.
In Chang Wattana (Immi Nr. 1) wurde noch nie eine beglaubigte Kopie verlangt.
Die Bescheinigung der Deutschen Botschaft ist ein amtliches Dokument von einem Diplomaten unterschrieben.
Da gibt es nichts zu beglaubigen
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@Suksabai
Danke - das wollte ich hören }}
@Karl
Nun, ich würde ein Dokument /Bescheinigung, das/die von einem Konsul, oder der Botschaft abgestempelt und unterschrieben wird, als von der Botschaft beglaubigtes Dokument bezeichnen.
Wenn man nach EOS Retirement googelt erscheinen viele Seiten - die zu finden die genau diesen einen speziellen Fall erklärt ist schon schwieriger.
Bei deiner Immi in Chang Wattana wurden also dein Rentenbescheid (vermute ich mal) in deutsch und unbeglaubigt anstandslos, ohne weitere Finanznachweise akzeptiert. Super - auch wenn schlecht vorstellbar.
Also: Nix Biertisch, sondern von Seiten die durchaus seriös, also offiziell zu sein scheinen.Aber vermutlich nicht für diesen speziellen Fall. Aber egal.
Danke euch
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Die Bescheinigung der Deutschen Botschaft ist ein amtliches Dokument von einem Diplomaten unterschrieben.
Das waren die "Nachweise" vor ein paar Jahren der Britischen und der Australischen, etc., auch, und trotzdem hatte die Immigration sie nicht mehr akzeptiert.
das sind alles Biertisch weisheiten von Leuten mit vorauseilendem Gehorsam und meistens schon in die Hose geschissen.
Interpretiere ich das richtig, wenn die Immigration Deutsche Dokumente zu akzeptieren hat, aber der Auslaender die TH-Steuerregelungen zu umgehen versucht?
Wir erinnern uns noch, dass Bayern den TH-Koenig zu Steuerabgaben verpflichten wollte, weil er laenger als 180 Tage in DE verbracht hatte... war da nicht auch noch was mit seinem Flugzeug {--
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war da nicht auch noch was mit seinem Flugzeug {--
Soweit ich mich erinnere, war diese Aktion wegen der Zahlungsunwilligkeit des Thai-Governments einer Jahrzehnte alten Schuld,
irgendein Tunnelbau
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war da nicht auch noch was mit seinem Flugzeug {--
Soweit ich mich erinnere, war diese Aktion wegen der Zahlungsunwilligkeit des Thai-Governments einer Jahrzehnte alten Schuld,
irgendein Tunnelbau
Nein, es ging um eine Mautstraße in Thailand!
https://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Prozess-Boeing-des-thailaendischen-Koenigs-gepfaendet-Der-Streit-geht-vor-Gericht-id51603796.html
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Interpretiere ich das richtig, wenn die Immigration Deutsche Dokumente zu akzeptieren hat, aber der Auslaender die TH-Steuerregelungen zu umgehen versucht?
Ist es nicht so, dass Vorschriften geschaffen werden, um umgangen zu werden? ;)
Nein, es ging um eine Mautstraße in Thailand!
Danke, wusste ich nimmer so genau
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Ist es nicht so, dass Vorschriften geschaffen werden, um umgangen zu werden? ;)
Wenns einen selber betrifft, ja, gilt selbstverstaendlich nicht fuer die anderen, die haben sich gefaelligst daran zu halten, vor allem die Behoerden, sprich Immigration in TH, oder... ;]
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man muß doch aber der Immigration nicht in den Mund legen, danach zu fragen, ob man eine Steuererklärung abgegeben hat, wie einige hier in Thailand in vorauseilendem Gehorsam bereits gemacht haben.
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Finde ich auch! ;}
Abwarten und [-] trinken.
Solange ich kein Brief vom Finanzamt kriege, mache ich gar nix. Mein Name ist Hase.
Heute fahre ich zur neuen Immi KKC, Pass updaten. Bisher hat noch keiner was wg. Steuern gefragt.
Bin dann der Ahnungslose.
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man muß doch aber der Immigration nicht in den Mund legen, danach zu fragen, ob man eine Steuererklärung abgegeben hat, wie einige hier in Thailand in vorauseilendem Gehorsam bereits gemacht haben.
Oder noch schlimmer:
ein Bekannter, deutscher Beamter i.R., käme in Thailand wesentlich besser weg - aber so ein xxxx hat schlafende Hunde geweckt,
jetzt wird er von der deutschen Steuerbehörde zur Ader gelassen...
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ein Bekannter, deutscher Beamter i.R., käme in Thailand wesentlich besser weg - ....
jetzt wird er von der deutschen Steuerbehörde zur Ader gelassen...
Dachte Beamten-Pensionen sind immer in Deutschland zu versteuern.
Wie soll das dann in Thailand gehen ?
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@Philipp
ist ein Grenzfall, ex Telecom. Vor über zehn Jahren erhielt er Bescheid, dass er in Germoney nicht veranlagt wird.
Jetzt wollen sie Kohle...
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ein Bekannter, deutscher Beamter i.R., käme in Thailand wesentlich besser weg - ....
jetzt wird er von der deutschen Steuerbehörde zur Ader gelassen...
Dachte Beamten-Pensionen sind immer in Deutschland zu versteuern.
Wie soll das dann in Thailand gehen ?
Ganz einfach !!
Da ich seit Jahren meine Pension STEUERFREI nach Thailand überwiesen bekomme,müsste ich hier die Zahlung der Einkommenssteuer ja nachweisen!!
Was ich aber nicht kann,da ich ja keine bezahle!
Ergo,wird meine Pension,wenn ich sie nach Thailand überweise,auch in Thailand versteuert!
So auch mit meiner Rente bereits geschehen!
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Hallöchen nochmal,
es ist ja soweit klar, dass ich in absehbarer Zukunft beim Honurarkonsul Hofer die Einkommensbescheinigung besorgen kann.
soweit so gut
Etwas ist allerdings noch unklar, daher frage ich einfach noch mal in die Runde. Es gibt doch hier bestimmt jemanden der mit der Einkommensbestätigung sein EOS gemacht hat und kann was dazu sagen.
PS: Ich weiss dass ich auch die Immi anrufen könnte, aber frage lieber erstmal hier.
Also meine Frage (bisher keine eindeutige Antwort ergoogelt):
Wenn man diese Bescheinigung (also die beglaubigte vom Hofer über die ausreichend hohen Einkünfte) bei der Immi vorlegt,
wird dann von der Immi ein Nachweis gefordert, der bestätigt, dass diese Einkünfte auch tatsächlich nach Thailand überwiesen wurden - Bankbestätigung über den Geldeingang auf dem Konto?
Und dann auch noch ein Beleg dass man eine Steuererklärung in TH gemacht hat?
So im Net gelesen, aber nicht sicher ob das auch stimmt - vielleicht kann jemand was dazu sagen
Danke im Vorraus
" Es gibt doch hier bestimmt jemanden der mit der Einkommensbestätigung sein EOS gemacht hat und kann was dazu sagen."
Ja ein Beitrag vorher ... ;-)
Ja, nicht alles gelesen,oder einfach mal nachgefragt??
Steuer hat mit der Immigration -z.Zt.- noch nichts zu tun ;-)
Nein, überweissung nach Thailand ist keine Pflicht!
Meine Rente & Pension werden direkt nach Thailand überwiesen,und auch versteuert!
Weil das Gesetz sagt:" ALLE überwiesenen Geldeingänge" nach Thailand sind steuerpflichtig ;-)
Muss aber Jeder selber wissen,ob er sich die TIN holt,wenn er länger als 180 Tage im Jahr im Land ist!
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Weil das Gesetz sagt:" ALLE überwiesenen Geldeingänge" nach Thailand sind steuerpflichtig ;-)
Muss aber Jeder selber wissen,ob er sich die TIN holt,wenn er länger als 180 Tage im Jahr im Land ist!
Jooo, das Zauberwort ist ÜBERWIESEN... ;D
(zumindest derzeit)
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Jooo, das Zauberwort ist ÜBERWIESEN... ;D
Nur wer in seinem Heimatland keine Bankverbindungen mehr hat, ist halt auf die monatliche Ueberweisung angewiesen.
Da gibt es eben Banken, die kappen die Verbindungen von den im Ausland lebenden Buergern, oder fordern derart horrende Bearbeitungsgebuehren, dass eine Besteuerung in TH weit billiger kommt.
Ohne Bankverbindung gibts halt auch keine Kreditkarte {--
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Habe schon über 15 Jahren keine Bankverbindung mehr in D. Seit ich Rentner bin (2019) überweist mir die DRV meine bescheidene Rente auf mein Konto hier bei der BKK Bank. So viel ich weiß , ist die DRV dazu verpflichtet die Renten in alle Herrenlaender zu Transferieren. Bei mir halten sich die Gebühren in Grenzen. Es kommt so plus-minus 50 Baht die gleiche Summe an, als würde ich die Rente zum Bargeldwechselkurs an diesem Tag umtauschen. Der Patthama ist ein Liebhaber von Bargeld ,und benötigt in TH keine Kreditkarte. Seine Frau hat aber eine, falls man doch mal eine braucht. Z.B. bei Auslandsreisen, Mietwagen usw. Was ich aber in letzter Zeit öfter mal mache ist ,dass ich mein Handy mit der App von der BKK Bank zum bezahlen nutze. Da könnte ich sogar bis zu 50.000.-Baht ohne Karte an jedem ATM der BKK Bank abheben. Habe das allerdings bisher nur zu Testzwecken einmal versucht ,und 1000 Baht abgehoben. Gehe halt so einmal im Monat zur Filiale und hole mir soviel Bargeld wie ich Gedenke aus zugeben.
Übrigens
Ich gehe auch gerne in die Bankfiliale hier im Ort, weil ich da von zwei hübschen Damen bedient werde. :-*
Leute bleibt heiter
Wir sind allerdings etwas vom Thema Lebensbescheinigung abgekommen.
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Wieder wird nur Unsinn geschrieben. {+
Die deutsche Botschaft stellt die Einkommenbestätigung in Englisch aus. {*
In Chaeng Wattana genügte das als Nachweis.
Bin umgezogen, die neue Immi verlangt einen Nachweis der Bank, dass die Rente in der bestätigten Höhe auf mein Konto in Thailand eingegangen ist!
Wenn man in D abgemeldet ist, wird die Rente ohne Abzug überwiesen.
Betriebsrenten Pensionen sind in D zu versteuern.
Gruß Wolfgang
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Wieder wird nur Unsinn geschrieben. {+
{;
(https://up.picr.de/49545415nl.jpg)
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Betriebsrenten Pensionen sind in D zu versteuern.
Pensionen weiß ich nicht. Aber Betriebsrenten wewrden nur dann in D versteuert, wenn man noch andere Einkünfte hat, wie Miet- oder Zinseinnahmen.
Meine Betriebsrente ist freigestellt und kommt ohne jeglichen Abzug hier in TH an.
Lediglich die 200 Baht Gebühr der BKK Bank wird dann hier abgezogen.
Wenn man in D abgemeldet ist, sind alle Renten in TH zu versteuern, so steht es auch im DBA.
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Nun, jetzt bin ich wieder ein wenig schlauer
es kommt also drauf an bei welcher Immi man die Einkommensbestätigung vorlegt.
Die eine will sehen, dass das Einkommen auch überwiesen wurde - die andere nicht.
Dann hoffe ich mal das meine in Phitsanuloke keine Überweisungen auf mein Thaikonto sehen will.
Ich überweise nämlich immer nur so wenig wie möglich für den Fall doch mal eine Steuererklärung hier machen zu müssen.
Also ich bleibe mit meinen Überweisungen vorsichtshalber unterhalb der Freibeträge.
Ich bin noch gemeldet in D und bin als unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft (seit 2009 und musste nie Steuer zahlen, was sich jetzt wohl ändert da die Renten zur Mieteinnahme kommt). Ich muss also Mieteinkünfte und Renten in Deutschland versteuern. Wieviel dann im Endeffekt an Steuer (nach Abzug des Grundftreibetrages) zu entrichten ist wird sich noch zeigen. Ich hoffe mal ein überschaubarer Betrag.
Laut Steuerberater müsste ich in TH dann trotzdem nochmal eine Steuererklärung machen wegen einer etwaigen Differenzbesteuerung und eine "ominöse" Bescheinigung aus Deutschland vorlegen, die bestätigt dass das überwiesene Geld schon versteuert wurde (weiss der Teufel was genau damit gemeint ist und auch akzeptiert wird) - daher mach ich keine wenn mich keiner zwingt.
Ist ja nicht zufällig einer hier der sein EOS mit Einkommensbescheinigung macht in der Immi Phitsanuloke?
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es kommt also drauf an bei welcher Immi man die Einkommensbestätigung vorlegt.
Die eine will sehen, dass das Einkommen auch überwiesen wurde - die andere nicht.
Nun, kein Kräuterchen ohne Gegenkräuterchen ;)
Sollte jemand Probleme mit seiner Immi haben, kann man ja "ganz zufällig" zum EoS-Termin "Urlaub vom Urlaub" in einer anderen
Provinz machen (Meldebestätigung vom Hotel).
Natürlich sollte man sich vorher über die Willigkeit der örtlichen Immi informieren ;D
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Wieder wird nur Unsinn geschrieben. {+
Die deutsche Botschaft stellt die Einkommenbestätigung in Englisch aus. {*
In Chaeng Wattana genügte das als Nachweis.
Bin umgezogen, die neue Immi verlangt einen Nachweis der Bank, dass die Rente in der bestätigten Höhe auf mein Konto in Thailand eingegangen ist!
Wenn man in D abgemeldet ist, wird die Rente ohne Abzug überwiesen.
Betriebsrenten Pensionen sind in D zu versteuern.
Gruß Wolfgang
Zu Deinem "Wieder wird nur Unsinn geschrieben."
Auch Du schreibst,was nicht so ganz richtig ist ;-)
Ich bin noch immer in Deutschland gemeldet,obwohl ich in Thailand lebe.
Besitze da noch ein Haus,und auch noch ein Bankkonto.
Meine Pension sowie meine Rente wird aber Steuerfrei seit Jahren nach Thailand überwiesen!
Begründung. Es zählt nicht der "Wohnsitz" sondern der "Lebensmittelpunkt" also der Ort an dem ich mich überwiegend aufhalte!
Das sind nun mal die mehr als 180 Tage in Thailand!
Gruß
Richard
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Und darum bist du in Thailand steuerpflichtig. Ganz einfach.
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Und darum bist du in Thailand steuerpflichtig. Ganz einfach.
Genau so ist es !!
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Riklak ich habe geschrieben, wenn man in D abgemeldet ist.
Es ist jeder Fall anders, ob deine Pension steuerfrei ist, ist Sache deines Arbeitgebers.
Im Netz gibt es Fälle , da hat der Arbeitgeber jetzt festgestellt, dass die Pension in D zu versteuern ist!
Gruß Wolfgang
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Riklak ich habe geschrieben, wenn man in D abgemeldet ist.
Es ist jeder Fall anders, ob deine Pension steuerfrei ist, ist Sache deines Arbeitgebers.
Im Netz gibt es Fälle , da hat der Arbeitgeber jetzt festgestellt, dass die Pension in D zu versteuern ist!
Gruß Wolfgang
"Riklak ich habe geschrieben, wenn man in D abgemeldet ist."
Das habe ich sehr wohl gelesen!
Aber auch wenn man eben nicht abgemeldet ist,wie in meinem Fall,gilt der "Lebensmittelpunkt" und nicht der Wohnort,
als Grundlage für eine Besteuerung der Rente/Pension! Also wieder die 180 Tage Regelung!!
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Nur mal nebenbei: seit #257 (!!!) hat diese Diskussion nichts mehr mit "Lebensbescheinigung" zu tun... ???
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"Riklak ich habe geschrieben, wenn man in D abgemeldet ist."
Das habe ich sehr wohl gelesen!
Aber auch wenn man eben nicht abgemeldet ist,wie in meinem Fall,gilt der "Lebensmittelpunkt" und nicht der Wohnort,
als Grundlage für eine Besteuerung der Rente/Pension! Also wieder die 180 Tage Regelung!!
[/quote]
OK deine Meinung.
Das DBA unterscheidet zwischen Rente und Pension/Betriebsrenten.
Ich zahle für meine Betriebsrente die Steuer in D und neu für die gesetzliche Rente in Thailand da mehr als 180 Tage hier
Gruß Wolfgang
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Nur mal nebenbei: seit #257 (!!!) hat diese Diskussion nichts mehr mit "Lebensbescheinigung" zu tun... ???
Frag mich auch schon die ganze Zeit was das hier soll.
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Kann bitte ein Admin alles was nicht zur Lebensbescheinigung gehört verschieben.
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Ob das auch für Expats gilt?
Ministerium will Steuer auf Überweisungen ausländischer Einkünfte ändern
Nach den neuen Richtlinien werden Thais mit ausländischem Einkommen nicht besteuert, wenn sie dieses Einkommen in dem Jahr, in dem es erzielt wurde, oder im darauffolgenden Jahr überweisen. Wird das Einkommen beispielsweise im Jahr 2025 erzielt und im Jahr 2025 oder 2026 nach Thailand überwiesen, unterliegt es nicht der Steuerpflicht.
Wird das Einkommen jedoch nach diesem Zeitraum überwiesen, gelten die normalen Steuerpflichten.
https://www.bangkokpost.com/business/general/3028760/department-to-amend-tax-on-foreign-income-remittance (https://www.bangkokpost.com/business/general/3028760/department-to-amend-tax-on-foreign-income-remittance)
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Ob das auch für Expats gilt?
Ministerium will Steuer auf Überweisungen ausländischer Einkünfte ändern
Nach den neuen Richtlinien werden Thais mit ausländischem Einkommen nicht besteuert, wenn sie dieses Einkommen in dem Jahr, in dem es erzielt wurde, oder im darauffolgenden Jahr überweisen. Wird das Einkommen beispielsweise im Jahr 2025 erzielt und im Jahr 2025 oder 2026 nach Thailand überwiesen, unterliegt es nicht der Steuerpflicht.
Wird das Einkommen jedoch nach diesem Zeitraum überwiesen, gelten die normalen Steuerpflichten.
https://www.bangkokpost.com/business/general/3028760/department-to-amend-tax-on-foreign-income-remittance (https://www.bangkokpost.com/business/general/3028760/department-to-amend-tax-on-foreign-income-remittance)
Ja, so soll es sein !
ORIGINAL TEXT:
This rule applies to PERSONS who stay in Thailand for 180 days or more and have foreign income.
Gilt für PERSONEN die länger als 180 Tage in Thailand sind und Einkommen vom Ausland beziehen!
Da steht nicht für THAIS die länger als 180 Tage in Thailand sind!
Also Expats die hier länger als 180 Tage im Land leben,zahlen dann keine Einkommenssteuer!
Bis das es wieder geändert wird ;-)
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Wie ich finde, eine gute Seite...Kann aber Jeder sehen wie er mag..;)..!
Thai Examiner
Thailändische Nachrichten-Website für Ausländer in Thailand und internationale Thailand- Fans – Online- Thai- Nachrichten, tägliche Thai- Nachrichten oder aktuelle Thai- Nachrichten ..
www.thaiexaminer.com
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Thailändische Steuerbehörde plant neuen Erlass, der die Überweisung ausländischer Gelder innerhalb eines Jahres für Einwohner steuerfrei macht - Thai Examiner
Thailand plant einen neuen Erlass, der die Überweisung ausländischer Einkünfte innerhalb eines Jahres steuerfrei macht und damit die Belastung der Einwohner in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs und der Einnahmeausfälle verringert....
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Wieder eine neue Steuer in Vorbereitung.....!!!
Die vorgeschlagene neue Ausreisesteuer soll thailändische Urlauber davon abhalten, Geld im Ausland auszugeben. Dies wird von Anfang an klar zum Ausdruck gebracht.
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Thailand: Sie können ausreisen, aber Sie müssen ฿1.000 mehr zahlen. Die Ausreisesteuer ist der Kuss des Todes - Thai Examiner
Auf dem Landweg NUR 500.-THB... ???
Die Chefs der Tourismusbranche waren diese Woche schockiert, als sie erfuhren, dass das thailändische Finanzministerium eine neue Ausreisegebühr von 1.000.-THB plant.
www.thaiexaminer.com www
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Der Thai Examiner ist auf jeden Fall besser als das linke Geschmiere des Thai Enquirer.
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Sie können ausreisen, aber Sie müssen ฿1.000 mehr zahlen.
Und wenn man nicht zahlt muß man hier bleiben ?
Manchmal zweifelt man schon an dem Verstand der Leute die sowas vorschlagen.
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Sie können ausreisen, aber Sie müssen ฿1.000 mehr zahlen.
Und wenn man nicht zahlt muß man hier bleiben ?
Manchmal zweifelt man schon an dem Verstand der Leute die sowas vorschlagen.
Ist ja keine neue Idee, nur in anderem "Gewand".
Als ich 1990 nach fast einem Jahr Aufenthalt aus-/heimreisen wollte, musste ich zuerst eine "tax clearance" um 500 Baht
(das damals wesentlich mehr Kaufkraft hatte als heute 1000 Baht) erwerben. Habe dies, glaube ich, schon erwähnt.
Obschon damals genau so wie heute arbeiten als Expat verboten war und damit keinerlei Beträge zu versteuern waren,
wurde ich gezwungen, sonst wäre ich beim Boarding (damals Don Mueang) abgewiesen worden.
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Das ging mir 1988 genau so!
Ohne "Tax Clearance" keine Ausreise!
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In den 80 Jahren musste jeder Thäiländer bei der Ausreise 1000 baht bezahlen.
Irgend wann wurde es abgeschafft.
Die neue Einführung betrifft alle glaube kaum das es angenommen wird.
Genau so die Idee Mary Jane nur noch auf Rezept.
Patiwat wird wohl bald eintreffen.
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Die Visa Verknuepfung mit Steuererklaerung ist wohl nicht ganz vom Tisch siehe https://www.thaiexaminer.com/thai-news-foreigners/2024/09/08/revenue-department-preparing-legislation-as-new-expat-tax-regime-may-link-visas-and-tax-returns/ (https://www.thaiexaminer.com/thai-news-foreigners/2024/09/08/revenue-department-preparing-legislation-as-new-expat-tax-regime-may-link-visas-and-tax-returns/)
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Dieser Artikel hat einen soooooooooooo langen Bart.
Ist vom 08. Sept. 2024. ;]
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Influenzer sind Steuerpflichtig
Influencer werden dringend gebeten, ihre Steuern korrekt zu zahlen, um Strafen und Zinsen auf nicht bezahlte Steuerschulden zu vermeiden.
Laut Pinsai Suraswadi, Generaldirektor der Finanzbehörde, fehlt es einigen Influencern an Wissen über ihre Steuerpflichten, während andere bewusst Steuern hinterziehen.
Bei Steuerhinterziehung, sagte er, setze die Behörde das Gesetz strikt durch und verhänge eine Geldstrafe in Höhe des doppelten Steuerbetrags, wenn keine Steuererklärung eingereicht werde, und eine Geldstrafe in Höhe des zu wenig gezahlten Steuerbetrags, wenn eine Steuererklärung eingereicht, aber unvollständig sei.
Zusätzlich wird ein Zinsaufschlag von 1,5 % pro Monat bzw. 18 % pro Jahr auf die ausstehende Steuerschuld erhoben. Jeder angebrochene Monat zählt für die Zinsberechnung als ganzer Monat.
https://www.bangkokpost.com/business/general/3039857/influencers-told-to-pay-income-tax (https://www.bangkokpost.com/business/general/3039857/influencers-told-to-pay-income-tax)
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???
Influenzer = Beeinflusser
Als aufrechter Gummipunkt-Sammler und Denunziant werde ich den zuständigen Behörden nun u.a. Scaramanga, Raburi und Schiene melden.
Der Erstgenannte beeinflusst mich durch die enorme Fülle seiner Nachrichten. Und die beiden Anderen durch ihre vielen interessanten Foto-Berichte!
:-)
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???
Influenzer = Beeinflusser
Als aufrechter Gummipunkt-Sammler und Denunziant werde ich den zuständigen Behörden nun u.a. Scaramanga, Raburi und Schiene melden.
Der Erstgenannte beeinflusst mich durch die enorme Fülle seiner Nachrichten. Und die beiden Anderen durch ihre vielen interessanten Foto-Berichte!
:-)
Wie können wir dich von der Denunziation abhalten??? ???
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@Kern
Wenn du jede Woche einen Kasten Bier herüberwachsen lässt, werde ich das selbstverständlich als Naturallohn versteuern. Allerdings beim Verkauf des Leergutes werde ich sicher eine Gedächtnislücke haben. [-]
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;D
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Gute Nachrichten für Expats und Steueransässige:
Das Finanzamt gibt ein Update zum neuen Gesetz zur Besteuerung von Auslandsüberweisungen bekannt.
Thailands Finanzministerium plant eine deutliche Steuererleichterung für Expats: Ausländische Einkünfte, die innerhalb von zwei Jahren überwiesen werden,
werden nicht besteuert. Die neue Regelung soll Investitionen fördern, die Steuerlast senken und die OECD-Standards einhalten.
Die endgültige Genehmigung wird bis Jahresende erwartet.
https://www.thaiexaminer.com/thai-news-foreigners/2025/06/04/good-news-for-expats-and-tax-residents-as-revenue-gives-update-on-new-law-taxing-foreign-remittances/