Den nationalen Ausweis musst du übersetzen lassen. Den internationalen braucht es für den Vorgang nicht. Die Uebersetzung wird ausnahmsweise durch die Botschaft vorgenommen. Die setzen auf einem Formblatt einfach die richtigen Kreuzchen.
Thailändischer Führerschein
Folgende Behörde ist für die Ausstellung der Thailändischen Führerscheine zuständig:
The Department of Land Transport
1032 Phahonyothin Road
Opposite Chatuchak Park
Bangkok 10900
Tel: +66 2 271 8888
Call Center 1584
Um einen Thailändischen Führerschein zu erhalten verlangen die Thailändischen Behörden oftmals eine Übersetzung des Schweizer Führerscheins durch das Regionale Konsularcenter. Bitte senden Sie uns dazu Ihren Original Schweizer Führerausweis und zahlen Sie die Gebühren per Postanweisung (Postal Money Order*) oder per Scheck (zahlbar an Embassy of Switzerland). Die Höhe der Gebühren für Bestätigung & Porto entnehmen Sie der Gebührenübersicht. Die Dokumente werden so rasch als möglich an Sie retourniert.
Das sind ja ganz neue Sitten {:} den internationalen übersetzen zu lassen... :o
Warum heißt der denn "Internationaler Führerschein"? Die "Form" dieser beiden IFS ist in den jeweiligen Abkommen festgeschrieben! Von der Möglichkeit einer geforderten Übersetzungspflicht steht da nix!Das sind ja ganz neue Sitten {:} den internationalen übersetzen zu lassen... :o
Das hatte ich vor 2 Jahren in Kalasin auch. Mein deutscher Führerschein wurde nur kurz angeguckt und zurückgegeben.
...und es dürfte sich auch rumgesprochen haben, dass DE und TH abkommensmäßig nicht zusammen passen! A und TH aber sehr wohl! CH hat, wie immer, Sonderregelungen. :-)
zum IFS nochmal (ist im letzten Herbst hier + anderen Thai-Foren durchgekaut worden):
es gibt drei IFS-Abkommen: Paris 1926, Genf 1949, Wien 1968.
das einstige Königreich Siam hat den 1926er anerkannt, seit Mitte Sept 2018(!) tut dies auch das heutige Königreich Thailand.
in Thailand gelten weder "unsere" nationalen FS noch die 1949er + 1968er.
Im Rahmen der Wiener Straßenverkehrskonvention wurde im Jahr 1968 durch die UN-Konferenz in Wien ein internationales Abkommen getroffen, welches in Artikel 41 die Voraussetzungen des internationalen Führerscheines regelt....und es dürfte sich auch rumgesprochen haben, dass DE und TH abkommensmäßig nicht zusammen passen! A und TH aber sehr wohl! CH hat, wie immer, Sonderregelungen. :-)
es gibt drei IFS-Abkommen: Paris 1926, Genf 1949, Wien 1968.
in D/A/FL kann man immer noch den 1926er kriegen, nicht aber in der CH!
Danke, Vaduz hatte ich nicht auf dem Schirm!
@Helli
Fürstentum Liechtenstein
danke für Eure Nachträge/Korrekturen!Nein, Thailand erkennt den in DE und CH "normalerweise" ausgestellten "1926er" offiziell nicht an! Thailand (Siam) war zwar in Paris bei dem Abkommen dabei, hat aber das Abkommen vielleicht nicht ratifiziert (obwohl es in dem folgenden Link aus der Schweiz anders dargestellt wird). http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV%20neu/Verlinkungen/Int.%20Abkommen%20Kfz-Verkehr%20vom%2024.04.1926.pdf
bin davon ausgegangen, dass Thailand seit Sept 2018 den 1926er offiziell anerkennt (s zB motorrad-und-touren.ch/2018/08/24/motorradfahren-in-thailand)
was bedeutet das in der Praxis? (es geht mir konkret darum, ob ich (CH) im Urlaub ein Mietmoped lenken darf)
- stimmt meine Annahme, dass CH-ler in Thailand nicht lenken dürfen, weil sie nur den 1968er kriegen können?
- stimmt meine Annahme, dass D-ler einzig+allein mit dem 1926er legal lenken dürfen?
(was im Alltag bei einer Verkehrskontrolle als legal angesehen wird ist wohl eigenes Thema, ob+wie man zu einem TH-FS bekommen könnte ist nochmal ein anderes)
Nein, Thailand erkennt den in DE und CH "normalerweise" ausgestellten "1926er" offiziell nicht an!bei den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes steht, dass mann (D) den 1926er braucht
"1968er"-Abkommen gibt es nicht! Hier wurde bei einer UN-Versammlung "nur" die Form des IFS festgelegt.auf meinem CH-IFS steht "Übereinkommen ... vom 8.11.1968"
Fazit: Nachfrage bei der CH-Führerscheinbehörde, ob sie auch einen IFS nach dem 1949er Abkommen ausstellen "können" bzw. "wollen"!hab nachgefragt: wir stellen nur diesen IFS aus:
Nein, Thailand erkennt den in DE und CH "normalerweise" ausgestellten "1926er" offiziell nicht an!
Egal nun welcher Internationale . . .
Für mich ist dies alles Korinthenkackerei, entweder ich kann Auto bzw. Bike fahren oder nicht.
es ist leichter zu verstehen, wenn man langsam liest und die falschen Informationen von den richtigen trennt . . .
letztes Jahr im September hat Thailand den deutschen IFS in der Version von 1926 endlich anerkannt.also doch resp nicht! Greg, vielen Dank!
Der IFS in der Version von 1968 wird NICHT von Thailand anerkannt.
Der deutsche internationale Führerschein ist 3 Jahre nach Ausstellung zur Verwendung gültig.der 1926er ist nur ein Jahr gültig! (D-Freund von mir hat sich den ausstellen lassen + mir gezeigt: 1 Jahr, nicht deren 3)
Wenn nun ein Schweizer Staatsbürger keinen anderen IFS als die 1968'er Version erhält, hat er Pech gehabt.soweit mindestens nach mündlicher Auskunft der Schalterbeamtin Strassenverkehrsamt Stadt Zürich als sie mir den 1968er ausstellte.
der 1926er ist nur ein Jahr gültig! (D-Freund von mir hat sich den ausstellen lassen + mir gezeigt: 1 Jahr, nicht deren 3)
Andersherum : Wenn ein Thai sich einen internationalen FS ausstellen laesst, dann ist der 1 Jahr gueltig. Keine Ahnung auf welchem Abkommen das beruht.
Andersherum : Wenn ein Thai sich einen internationalen FS ausstellen laesst, dann ist der 1 Jahr gueltig. Keine Ahnung auf welchem Abkommen das beruht.Einen Thai-IFS hab' ich noch nie gesehen. Auf Nachfrage meiner Gattin bei ihrem zuständigen Amt (im Isaan :-)) gab es die Standart-Antwort: Mai Mii
Andersherum : Wenn ein Thai sich einen internationalen FS ausstellen laesst, dann ist der 1 Jahr gueltig. Keine Ahnung auf welchem Abkommen das beruht.Einen Thai-IFS hab' ich noch nie gesehen. Auf Nachfrage meiner Gattin bei ihrem zuständigen Amt (im Isaan :-)) gab es die Standart-Antwort: Mai Mii
Meine fährt seit Jahren in DE mit ihrem Thai-Führerschein, jedes Jahr nach der "Einreise" (für die Zeit der Abwesenheit sind wir in DE immer abgemeldet) eben die 180 Tage, mit der FS-Stelle der Kreisverwaltung abgestimmt. Seitdem der Thai-FS auch die Angaben in lateinischen Buchstaben enthält, braucht sie noch nicht mal eine Übersetzung. Ich denke, dass für Thai-Touristen in DE Ähnliches gilt.
Es gibt ihn schon, den thailändischen Internationalen Führerschein.
Aber nur in Bangkok und den Sub-Distrikten von Bangkok :
werd mal versuchen, [...] in Bern schriftlich nachzuhaken ...
Der Zweck eines internationalen Führerausweises besteht darin, den Kontrollorganen in einem anderen Land die zweifelsfreie Feststellung der Fahrberechtigungen eines ausländischen Motorfahrzeugführers oder einer ausländischen Motorfahrzeugführerin zu erleichtern. Dies kann nur gelingen, wenn die Angaben im internationalen Führerausweis ‒ der quasi eine Übersetzung des nationalen Führerausweises ist ‒ dem aktuellen Recht entsprechen.lGa
Internationale Führerausweise nach dem Muster des internationalen Abkommens vom 24. April 1926 («Pariser Abkommen») werden heute in der Schweiz nicht mehr produziert, weil sie die geltenden Vorschriften nicht abbilden:
[detaillierte Darlegung der Unterschiede 1926er versus 1968er]
Thailand ist nicht Unterzeichnerstaat des Wiener Abkommens. Deshalb müssen die thailändischen Behörden einen in der Schweiz nach dem Muster des Wiener Abkommens ausgestellten internationalen Führerausweis nicht anerkennen. Nach Auskunft der Schweizer Botschaft in Bangkok tun sie es in der Regel aber trotzdem. Sollte ausnahmsweise ein in der Schweiz ausgestellter internationaler Führerausweis nicht akzeptiert werden, um in Thailand ein Motorfahrzeug zu führen, kann die Schweizer Botschaft eine Übersetzung des schweizerischen Führerausweises liefern. Diese wird in Thailand akzeptiert, wenn jemand dort Wohnsitz nimmt und deshalb einen thailändischen Führerausweis braucht. Umso mehr sollte sie genügen, wenn jemand nur vorübergehend in Thailand ein Motorfahrzeug führt. Jedenfalls hat die Schweizer Botschaft bisher keine gegenteiligen Erfahrungen gemacht. Bei Bedarf erreichen Sie die Schweizer Botschaft in Bangkok unter dieser E-Mailadresse:bangkok@eda.admin.ch
Das Bundesamt für Strassen prüft zur Zeit Möglichkeiten zur Lösung des Problems. [meine Hervorhebung]