ThailandTIP Forum

Thailand lokal => Bangkok und die zentrale Ebene => Thema gestartet von: sirimel am 10. Juni 2019, 15:20:18

Titel: Thai driving license
Beitrag von: sirimel am 10. Juni 2019, 15:20:18
Hallo

Um die Thailändische driving license machen zu lassen, muss ich die National und international aus der Schweiz erst übersetzen lassen in thai und dann vom embassy abstempeln lassen.

kann mir jemand diesbezüglich einen tip geben, wo ich die Übersetzung machen lassen kann oder einen dienst der gleich die ganze Arbeit übernimmt?

Lg
Mel.
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: namtok am 10. Juni 2019, 15:35:49
Das sind ja ganz neue Sitten  {:} den internationalen übersetzen zu lassen...  :o 

und dann auch noch von der Botschaft beglaubigen   --C


Bist du dir da sicher?  ???

Da ist es ja noch einfacher den Thaiführerschein wie ein Anfänger  mit englischen Prüfungsfragen"richtig" selbst machen ...

Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: sirimel am 10. Juni 2019, 16:03:55
Ob der Nationale oder Internationale übersetzt werden muss, weiss ich jetzt nicht.
Aber der gang zum Embassy ist Pflicht.

Aber die Variante mit Thai Führerschein wie ein Anfänger klingt auch Interessant.
Wie ist den da der Zeitliche Aufwand und wo macht man das?
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: goldfinger am 10. Juni 2019, 16:27:46
Den nationalen Ausweis musst du übersetzen lassen. Den internationalen braucht es für den Vorgang nicht. Die Uebersetzung wird ausnahmsweise durch die Botschaft vorgenommen. Die setzen auf einem Formblatt einfach die richtigen Kreuzchen.
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: sirimel am 10. Juni 2019, 16:32:07
Den nationalen Ausweis musst du übersetzen lassen. Den internationalen braucht es für den Vorgang nicht. Die Uebersetzung wird ausnahmsweise durch die Botschaft vorgenommen. Die setzen auf einem Formblatt einfach die richtigen Kreuzchen.

Dass heisst ich gehe mit meinem Nationalen Ausweis und Passport einfach zur Botschaft und die stellen mir diese Übersetzung aus oder muss noch etwas mitgenommen werden?
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: goldfinger am 10. Juni 2019, 16:35:57
Guck hier:

Zitat
Thailändischer Führerschein
Folgende Behörde ist für die Ausstellung der Thailändischen Führerscheine zuständig:

The Department of Land Transport
1032 Phahonyothin Road
Opposite Chatuchak Park
Bangkok 10900
Tel: +66 2 271 8888
Call Center 1584

Um einen Thailändischen Führerschein zu erhalten verlangen die Thailändischen Behörden oftmals eine Übersetzung des Schweizer Führerscheins durch das Regionale Konsularcenter. Bitte senden Sie uns dazu Ihren Original Schweizer Führerausweis und zahlen Sie die Gebühren per Postanweisung (Postal Money Order*) oder per Scheck (zahlbar an Embassy of Switzerland). Die Höhe der Gebühren für Bestätigung & Porto entnehmen Sie der Gebührenübersicht. Die Dokumente werden so rasch als möglich an Sie retourniert.

https://www.eda.admin.ch/countries/thailand/de/home/dienstleistungen/fuehrerausweis-fahrzeug.html (https://www.eda.admin.ch/countries/thailand/de/home/dienstleistungen/fuehrerausweis-fahrzeug.html)
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: sirimel am 10. Juni 2019, 16:51:13
Hallo
Recht Herzlichen dank ;}
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: Wandat am 10. Juni 2019, 18:10:58
Das sind ja ganz neue Sitten  {:} den internationalen übersetzen zu lassen...  :o 

Das hatte ich vor 2 Jahren in Kalasin auch. Mein deutscher Führerschein wurde nur kurz angeguckt und zurückgegeben.
Titel: Thai driving license
Beitrag von: Helli am 10. Juni 2019, 19:57:33
Das sind ja ganz neue Sitten  {:} den internationalen übersetzen zu lassen...  :o 

Das hatte ich vor 2 Jahren in Kalasin auch. Mein deutscher Führerschein wurde nur kurz angeguckt und zurückgegeben.
Warum heißt der denn "Internationaler Führerschein"? Die "Form" dieser beiden IFS ist in den jeweiligen Abkommen festgeschrieben! Von der Möglichkeit einer geforderten Übersetzungspflicht steht da nix!
...und es dürfte sich auch rumgesprochen haben, dass DE und TH abkommensmäßig nicht zusammen passen! A und TH aber sehr wohl! CH hat, wie immer, Sonderregelungen. :-)
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: aladoro am 11. Juni 2019, 12:11:18
...und es dürfte sich auch rumgesprochen haben, dass DE und TH abkommensmäßig nicht zusammen passen! A und TH aber sehr wohl! CH hat, wie immer, Sonderregelungen. :-)

zum IFS nochmal (ist im letzten Herbst hier + anderen Thai-Foren durchgekaut worden):

es gibt drei IFS-Abkommen: Paris 1926, Genf 1949, Wien 1968.
das einstige Königreich Siam hat den 1926er anerkannt, seit Mitte Sept 2018(!) tut dies auch das heutige Königreich Thailand.
in Thailand gelten weder "unsere" nationalen FS noch die 1949er + 1968er.

in D/A/FL kann man immer noch den 1926er kriegen, nicht aber in der CH!
Fazit: als CHler darf man weder mit CH-FS noch mit 1968er ein Motorfahrzeug in Thailand legal lenken!!
das dürfte der Grund sein, warum CH-Konsolutate in TH den CH-FS übersetzen/beglaubigen, was ermöglicht den TH-FS zu machen.
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: carsten1 am 11. Juni 2019, 13:47:38

zum IFS nochmal (ist im letzten Herbst hier + anderen Thai-Foren durchgekaut worden):

es gibt drei IFS-Abkommen: Paris 1926, Genf 1949, Wien 1968.
das einstige Königreich Siam hat den 1926er anerkannt, seit Mitte Sept 2018(!) tut dies auch das heutige Königreich Thailand.
in Thailand gelten weder "unsere" nationalen FS noch die 1949er + 1968er.



Das stimmt so nicht, Thailand ist Mitglied des Genfer Abkommens von 1949 und hat das auch ratifiziert.
Beim Abkommen von 1926 ist Thailand nur Mitglied, und hat nicht ratifiziert, also ist der 1926er eine Grauzone.
Der einzige wirklich gültige IFS in Thailand, und gleichzeitig auch der einzige, der in Thailand ausgestellt wird, ist der nach Genfer Abkommen von 1949.
Das Hauptproblem haben damit die Deutschen, da Deutschland beim Genfer Abkommen nicht dabei war. DE stellt allerdings auf besondere Anfrage den 1926er aus, der allerdings in Thailand nicht überall anerkannt wird, z.B. im DLT Bangkok wird er NICHT anerkannt.
Titel: Thai driving license
Beitrag von: Helli am 11. Juni 2019, 16:35:31
...und es dürfte sich auch rumgesprochen haben, dass DE und TH abkommensmäßig nicht zusammen passen! A und TH aber sehr wohl! CH hat, wie immer, Sonderregelungen. :-)

es gibt drei IFS-Abkommen: Paris 1926, Genf 1949, Wien 1968.

in D/A/FL kann man immer noch den 1926er kriegen, nicht aber in der CH!

Im Rahmen der Wiener Straßenverkehrskonvention wurde im Jahr 1968 durch die UN-Konferenz in Wien ein internationales Abkommen getroffen, welches in Artikel 41 die Voraussetzungen des internationalen Führerscheines regelt.
Wien 1968 ist "lediglich" eine Vereinbarung über die Form der int. Führerscheine und kein zwischenstaatliches Abkommen! Das hat also nichts an den Vereinbarungen von 1929 und/oder 1949 geändert!

PS.: wer ist "FL"?
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: Suksabai am 11. Juni 2019, 16:59:27

@Helli

Fürstentum Liechtenstein

Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: Helli am 11. Juni 2019, 17:01:47

@Helli

Fürstentum Liechtenstein


Danke, Vaduz hatte ich nicht auf dem Schirm!
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: aladoro am 13. Juni 2019, 12:18:32
danke für Eure Nachträge/Korrekturen!
bin davon ausgegangen, dass Thailand seit Sept 2018 den 1926er offiziell anerkennt (s zB motorrad-und-touren.ch/2018/08/24/motorradfahren-in-thailand)

was bedeutet das in der Praxis? (es geht mir konkret darum, ob ich (CH) im Urlaub ein Mietmoped lenken darf)

- stimmt meine Annahme, dass CH-ler in Thailand nicht lenken dürfen, weil sie nur den 1968er kriegen können?
- stimmt meine Annahme, dass D-ler einzig+allein mit dem 1926er legal lenken dürfen?

(was im Alltag bei einer Verkehrskontrolle als legal angesehen wird ist wohl eigenes Thema, ob+wie man zu einem TH-FS bekommen könnte ist nochmal ein anderes)
Titel: Thai driving license
Beitrag von: Helli am 14. Juni 2019, 16:18:02
danke für Eure Nachträge/Korrekturen!
bin davon ausgegangen, dass Thailand seit Sept 2018 den 1926er offiziell anerkennt (s zB motorrad-und-touren.ch/2018/08/24/motorradfahren-in-thailand)

was bedeutet das in der Praxis? (es geht mir konkret darum, ob ich (CH) im Urlaub ein Mietmoped lenken darf)

- stimmt meine Annahme, dass CH-ler in Thailand nicht lenken dürfen, weil sie nur den 1968er kriegen können?
- stimmt meine Annahme, dass D-ler einzig+allein mit dem 1926er legal lenken dürfen?

(was im Alltag bei einer Verkehrskontrolle als legal angesehen wird ist wohl eigenes Thema, ob+wie man zu einem TH-FS bekommen könnte ist nochmal ein anderes)
Nein, Thailand erkennt den in DE und CH "normalerweise" ausgestellten "1926er" offiziell nicht an! Thailand (Siam) war zwar in Paris bei dem Abkommen dabei, hat aber das Abkommen vielleicht nicht ratifiziert (obwohl es in dem folgenden Link aus der Schweiz anders dargestellt wird). http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV%20neu/Verlinkungen/Int.%20Abkommen%20Kfz-Verkehr%20vom%2024.04.1926.pdf
Die deutsche Botschaft in BKK hatte das im Frühjahr nochmal auf Nachfrage mitgeteilt.

Deutsche Führerscheinstellen stellen aber auf besondere Nachfrage auch den 1949er aus! Bei dem einen oder anderen Behördenmitarbeiter muss man seinen Wunsch vielleicht auch mit etwas Nachdruck artikulieren, aber es geht!

https://motorrad-und-touren.ch/2018/08/01/genfer-abkommen-ueber-den-strassenverkehr-vom-19-sept-1949/
Bei dem 1949er Abkommen waren weder DE noch CH dabei - aber TH hat das so übernommen und ratifiziert.

Ein "1968er"-Abkommen gibt es nicht! Hier wurde bei einer UN-Versammlung "nur" die Form des IFS festgelegt.

Fazit: Nachfrage bei der CH-Führerscheinbehörde, ob sie auch einen IFS nach dem 1949er Abkommen ausstellen "können" bzw. "wollen"! Wie oben gesagt, in DE geht das!

Du darfst dann mit dem 1949er IFS 180 Tage in TH fahren (wenn der Aufenthalt länger ist, musst Du einen TH-FS machen).

Das hat letztlich überhaupt nichts mit der Realität bei evtl. Kontrollen der thailändischen Braunhemden zu tun!
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: Phyton am 14. Juni 2019, 18:47:59
@Helli

Meiner Erfahrung nach ist in Deutschland nur der IFS v. 1926 und 1968 zu bekommen. Wie soll eine Deutsche Behörde den von 1949 ausstellen können?

Meine FS-Behörde hatte noch nicht mal die Vordrucke, für den 1926er, die wurden bestellt, aber erst nachdem ich mehrfach kommuniziert, und Beschwerde angedroht habe.
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: aladoro am 15. Juni 2019, 12:30:19
bin beindruckt von Deinem Wissen, Helli, aber noch verwirrter ...  ???

Nein, Thailand erkennt den in DE und CH "normalerweise" ausgestellten "1926er" offiziell nicht an!
bei den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes steht, dass mann (D) den 1926er braucht
(https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/thailand-node/thailandsicherheit/201558#content_2)
s.a. diesen Forumsbeitrag: http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=8610.870

Zitat
"1968er"-Abkommen gibt es nicht! Hier wurde bei einer UN-Versammlung "nur" die Form des IFS festgelegt.
auf meinem CH-IFS steht "Übereinkommen ... vom 8.11.1968"

Zitat
Fazit: Nachfrage bei der CH-Führerscheinbehörde, ob sie auch einen IFS nach dem 1949er Abkommen ausstellen "können" bzw. "wollen"!
hab nachgefragt: wir stellen nur diesen IFS aus:
(https://i.ibb.co/GxZS5Rz/CH-IFS1968.jpg) (https://ibb.co/WxrJ2fm)

darf ich jetzt mit dem oder darf ich nicht??? (selbstverständlich hab ich die nationale (CH) Erlaubnis, Motorräder jeder Grösse zu lenken)

danke, andreas
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: crazygreg44 am 15. Juni 2019, 15:46:40


Nein, Thailand erkennt den in DE und CH "normalerweise" ausgestellten "1926er" offiziell nicht an!


Das war mal.

Letztes Jahr haben die Thais auf Drängen etlicher Mitgliedstaaten die Anerkennung nachgeholt. Seitdem steht auch auf den Seiten des deutschen AA, dass der Internationale Führerschein in der Version von 1926 nun von Thailand anerkannt wird


Der IFS von 1968  wurde leider noch nie von Thailand anerkannt und wird es auch niemals sein.  Wenn nun ein Schweizer Staatsbürger keinen anderen IFS als die 1968'er Version erhält, hat er Pech gehabt. Aber es bleibt ja die Möglichkeit, die beiden thailändischen Führerschein - Motorrad und Auto - per Anmeldung zum Test auf dem "Department of Land Transport" zu machen

@sirimel, die Voraussetzungen hierzu musst Du erfragen, denn sie können sich von Department zu Department ein klein wenig unterscheiden
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: Philipp am 15. Juni 2019, 17:27:46
Egal nun welcher Internationale, ob von 1926, 1949 oder 1968, anerkannt wird, dies ist alles schon Jahre zurück und ein Baujahr 26 fährt hier wohl kein Fahrzeug mehr.
Für mich ist dies alles Korinthenkackerei, entweder ich kann Auto bzw. Bike fahren oder nicht.
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: crazygreg44 am 15. Juni 2019, 18:44:51

Egal nun welcher Internationale  . . .
Für mich ist dies alles Korinthenkackerei, entweder ich kann Auto bzw. Bike fahren oder nicht.


es ist leichter zu verstehen, wenn man langsam liest und die falschen Informationen von den richtigen trennt  . . .

letztes Jahr im September hat Thailand den deutschen IFS in der Version von 1926 endlich anerkannt.

Der IFS in der Version von 1968 wird NICHT von Thailand anerkannt.

Damit wurde eine Rechtsunsicherheit beseitigt !

da gibts eigentlich nichts daran zu deuteln . . . . . für einen Touristen oder nach Thailand eingereisten Langzeitvisa-Inhaber ist der Internationale Führerschein Version 1926 in Verbindung mit dem ebenfalls mitzuführenden nationalen Führerschein die ersten 6 Monate nach Einreise ( 180 Tage ! ) und selbst nach zwischenzeitlicher Wohnsitzanmeldung, ein gültiges Dokument das zum Führen von den Fahrzeugen berechtigt, für die er im Ausstellungsland (!) ausgestellt wurde

Nicht zu verwechseln ist die Gültigkeitsdauer nach der Einreise mit der allgemeinen Gültigkeitsdauer des Führerscheins selbst.  Der deutsche internationale Führerschein ist 3 Jahre nach Ausstellung zur Verwendung gültig. Im Ausland kann er dann maximal 6 Monate nach Einreise benutzt werden.  Danach muss ein dortiger nationaler Führerschein gemacht werden.

Für deutsche Kurzzeit-Touristen (bis zu 6 Monate Aufenthalt)  ist also in Thailand der thailändische Führerschein nicht zwingend notwendig - der deutsche IFS in der Fassung von 1926 zusammen mit dem deutschen FS wird in Thailand anerkannt.

Leihautos und Leihmopeds mit schweizerischen Führerschein zu bekommen und zu fahren ist zwar möglich,  bei einer Kontrolle hilft ein Scheinchen aus der Verlegenheit, aber bei einem Unfall kann es zum Problem werden

Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: Philipp am 15. Juni 2019, 19:07:36

es ist leichter zu verstehen, wenn man langsam liest und die falschen Informationen von den richtigen trennt  . . .

Hast mich nicht richtig verstanden.
Mein Posting war eigentlich mehr zum Schmunzeln gedacht.

Es kommt doch immer noch darauf an ob ich ein Fahrzeug verkehrsgerecht lenken kann, ob dies nun einer mit einem 1926-er besser kann als mit einem 1949-er ist doch die große Frage.
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: aladoro am 16. Juni 2019, 12:20:56
letztes Jahr im September hat Thailand den deutschen IFS in der Version von 1926 endlich anerkannt.
Der IFS in der Version von 1968 wird NICHT von Thailand anerkannt.
also doch resp nicht! Greg, vielen Dank!

Zitat
Der deutsche internationale Führerschein ist 3 Jahre nach Ausstellung zur Verwendung gültig.
der 1926er ist nur ein Jahr gültig! (D-Freund von mir hat sich den ausstellen lassen + mir gezeigt: 1 Jahr, nicht deren 3)

Wenn nun ein Schweizer Staatsbürger keinen anderen IFS als die 1968'er Version erhält, hat er Pech gehabt.
soweit mindestens nach mündlicher Auskunft der Schalterbeamtin Strassenverkehrsamt Stadt Zürich als sie mir den 1968er ausstellte.
werd mal versuchen, da + in Bern schriftlich nachzuhaken ...
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: namtok am 16. Juni 2019, 13:05:10
Andersherum : Wenn ein Thai sich einen internationalen FS ausstellen laesst, dann ist der 1 Jahr gueltig. Keine Ahnung auf welchem Abkommen das beruht.
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: Phyton am 16. Juni 2019, 14:10:07
Der IFS in Deutschland ausgestellt gem. dem Abkommen von 1926 ist 1 Jahr gültig. Steht so im IFS, der von 1968 ist 3 Jahre gültig.
Habe beide vor mir liegen.
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: crazygreg44 am 16. Juni 2019, 14:20:24

der 1926er ist nur ein Jahr gültig! (D-Freund von mir hat sich den ausstellen lassen + mir gezeigt: 1 Jahr, nicht deren 3)


Oh, da habe ich falsch berichtet!  Auch @phyton hat es gesehen.

Eben nochmal beim ADAC auf deren Website nachgeschaut  und gefunden:

"Internationale Führerscheine gibt es in zwei Ausfertigungen: einmal nach dem Muster des Straßenverkehrsabkommens von 1968 und einmal nach dem Muster des Abkommens von 1926. Das erste Muster ist das gängigere und hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Der Internationale Führerschein nach dem Muster des Abkommens von 1926 hat eine Gültigkeit von einem Jahr"

manche deutsche "Ratgeber"  beschreiben es auch falsch !   Zum Beispiel diese Website schreibt dass er "grundsätzlich drei Jahre gültig ist". Ich habe denen eine Email geschickt und auf Korrektur gepocht! ( https://www.bussgeldkatalog.org/internationaler-fuehrerschein/ )
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: Philipp am 16. Juni 2019, 14:22:24
Andersherum : Wenn ein Thai sich einen internationalen FS ausstellen laesst, dann ist der 1 Jahr gueltig. Keine Ahnung auf welchem Abkommen das beruht.

Das beste Volk der Welt braucht kein Abkommen.
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: namtok am 16. Juni 2019, 15:24:09
Nun da es die Berechtigung von Thais zum Fahren im Ausland betrifft braucht es sehr wohl ein "Abkommen", damit die Thais dann auch ausserhalb ihres Hoheitsgebietes "dürfen"   ]-[

Ich hatte meinen Thai FS Auto vor über 20 Jahren aufgrund des internationalen ( für 3 Jahre in D aufgrund welchen Abkommens auch immer ausgestellt) nach erfolgreichem Sehtest überschrieben bekommen und den Motorrad FS in Th "von Grund auf" gemacht (was nicht allzu schwierig war  ;) )  da ich keinen D Motorradführerschein besitze.
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: Helli am 16. Juni 2019, 18:38:41
Andersherum : Wenn ein Thai sich einen internationalen FS ausstellen laesst, dann ist der 1 Jahr gueltig. Keine Ahnung auf welchem Abkommen das beruht.
Einen Thai-IFS hab' ich noch nie gesehen. Auf Nachfrage meiner Gattin bei ihrem zuständigen Amt (im Isaan :-)) gab es die Standart-Antwort: Mai Mii
Meine fährt seit Jahren in DE mit ihrem Thai-Führerschein, jedes Jahr nach der "Einreise" (für die Zeit der Abwesenheit sind wir in DE immer abgemeldet) eben die 180 Tage, mit der FS-Stelle der Kreisverwaltung abgestimmt. Seitdem der Thai-FS auch die Angaben in lateinischen Buchstaben enthält, braucht sie noch nicht mal eine Übersetzung. Ich denke, dass für Thai-Touristen in DE Ähnliches gilt.
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: crazygreg44 am 16. Juni 2019, 19:11:15
Andersherum : Wenn ein Thai sich einen internationalen FS ausstellen laesst, dann ist der 1 Jahr gueltig. Keine Ahnung auf welchem Abkommen das beruht.
Einen Thai-IFS hab' ich noch nie gesehen. Auf Nachfrage meiner Gattin bei ihrem zuständigen Amt (im Isaan :-)) gab es die Standart-Antwort: Mai Mii
Meine fährt seit Jahren in DE mit ihrem Thai-Führerschein, jedes Jahr nach der "Einreise" (für die Zeit der Abwesenheit sind wir in DE immer abgemeldet) eben die 180 Tage, mit der FS-Stelle der Kreisverwaltung abgestimmt. Seitdem der Thai-FS auch die Angaben in lateinischen Buchstaben enthält, braucht sie noch nicht mal eine Übersetzung. Ich denke, dass für Thai-Touristen in DE Ähnliches gilt.

Es gibt ihn schon, den thailändischen Internationalen Führerschein.

Aber nur in Bangkok und den Sub-Distrikten von Bangkok :

http://driving.information.in.th/thai-dmv.html

Das lustige ist, der thailändische IFS ist nach Abkommen 1949.  Den hat Deutschland nie ratifiziert,  die waren ja 1949 gar nicht dabei, also dürfte man mit dem thailändischen IFS zwar in Österreich und der Schweiz fahren, aber er gilt nicht in Deutschland.

Dafür ist es so wie @helli schreibt, ein Thai darf mit seinem nationalen FS bis zu 180 Tagen nach Einreise in Deutschland fahren

https://forum.thaivisa.com/topic/925578-internationa-thail-driving-licence-valid-in-germany/

sodele, und noch ein paar Infos zu diesem echt vertrackten Thema (wen es noch interessiert?) :

https://forum.thaivisa.com/topic/925842-where-to-get-international-driving-permit-for-thai-license-thai-citizen/


(http://)
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: namtok am 16. Juni 2019, 21:02:06


Es gibt ihn schon, den thailändischen Internationalen Führerschein.

Aber nur in Bangkok und den Sub-Distrikten von Bangkok :


Hat sich also seit 10 Jahren nix geändert. Damals bei der "Zentrale" des Land Transport Departments auf der anderen Strassenseite gegenüber vom Chatuchak
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: franzi am 16. Juni 2019, 22:31:09
Die Tochter hat einen internationalen Thai FS vor ungefaehr drei Jahren hier in Nakhon Si Thammarat erhalten. Sie faehrt damit hauptsaechlich in Holland.

fr

Berichtigung: Sie FUHR damit, inzwischen hat sie ja den NL FS
Titel: Re: Thai driving license
Beitrag von: aladoro am 21. Juni 2019, 11:38:35
werd mal versuchen, [...] in Bern schriftlich nachzuhaken ...

freundliche Antwort vom ASTRA (Bundesamt für Strassen, entspricht in etwa dem Verkehrsministerium) erhalten.
möchte ich Euch nicht vorenthalten (übliche Floskeln nicht zitiert):

Zitat
Der Zweck eines internationalen Führerausweises besteht darin, den Kontrollorganen in einem anderen Land die zweifelsfreie Feststellung der Fahrberechtigungen eines ausländischen Motorfahrzeugführers oder einer ausländischen Motorfahrzeugführerin zu erleichtern. Dies kann nur gelingen, wenn die Angaben im internationalen Führerausweis ‒ der quasi eine Übersetzung des nationalen Führerausweises ist ‒ dem aktuellen Recht entsprechen.
Internationale Führerausweise nach dem Muster des internationalen Abkommens vom 24. April 1926 («Pariser Abkommen») werden heute in der Schweiz nicht mehr produziert, weil sie die geltenden Vorschriften nicht abbilden:
[detaillierte Darlegung der Unterschiede 1926er versus 1968er]
Thailand ist nicht Unterzeichnerstaat des Wiener Abkommens. Deshalb müssen die thailändischen Behörden einen in der Schweiz nach dem Muster des Wiener Abkommens ausgestellten internationalen Führerausweis nicht anerkennen. Nach Auskunft der Schweizer Botschaft in Bangkok tun sie es in der Regel aber trotzdem. Sollte ausnahmsweise ein in der Schweiz ausgestellter internationaler Führerausweis nicht akzeptiert werden, um in Thailand ein Motorfahrzeug zu führen, kann die Schweizer Botschaft eine Übersetzung des schweizerischen Führerausweises liefern. Diese wird in Thailand akzeptiert, wenn jemand dort Wohnsitz nimmt und deshalb einen thailändischen Führerausweis braucht. Umso mehr sollte sie genügen, wenn jemand nur vorübergehend in Thailand ein Motorfahrzeug führt. Jedenfalls hat die Schweizer Botschaft bisher keine gegenteiligen Erfahrungen gemacht. Bei Bedarf erreichen Sie die Schweizer Botschaft in Bangkok unter dieser E-Mailadresse:bangkok@eda.admin.ch  
Das Bundesamt für Strassen prüft zur Zeit Möglichkeiten zur Lösung des Problems. [meine Hervorhebung]
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