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Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: Gigo-m am 28. Juli 2022, 09:23:51

Titel: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: Gigo-m am 28. Juli 2022, 09:23:51
Meine Frau hatte Ende 2020 einen Unfall mit ihrem Moped und dabei schwere Hirnschäden erlitten, so das Sie ein 100 prozentiger Pflegefall wurde. Mitte Februar bis ende November 2021, brachte ich meine Frau ins Pflegeheim. Diese Kosten sprengten allerdings meine finanziellen Möglichkeiten, so das ich meine Frau, auch auf den Wunsch der Familie, sie nach Hause (Issan) verlegen lassen musste.


Frau Frau ist jetzt vor 3 Monaten aufgrund einer Infektion und kurzem Krankenhausaufenthalt, im Elternhaus verstorben. Meine Frau hatte kein Testament niedergelegt und Sie / Wir haben keine Kinder.



Um Zugriff auf das gemeinsame Konto (ca 40 000 THB) und das Konto meiner Frau (ca 540 000 THB) zu erhalten, brauchte ich einen gerichtlichen Beschluss.

Meine Frau hatte eine private Versicherung abgeschlossen, die im Todesfall 1 Million THB bezahlt hätte, weil sie überlebt hat, überwies die Versicherung 500 000 THB, plus 32 000 THB Krankenhaustagegeld auf ihr Konto. Der jährliche Versicherungsvertrag wäre am 09.02.2021 abgelaufen.


Bis zum heutigen Stand bin ich im Rechtsstreit mit dem Bruder meiner Frau. Der Vater ist schwer krank (ich glaube Dement), Mutter bereits vorher verstorben.


Mein bisheriger Anwalt scheint meine Interessen nicht richtig verfolgt zu haben, was ich aber eher den sprachlichen Übersetzungsproblemen zuordnen möchte.oder wie auch immer.....



Weil ich mittlerweile mit vielen Menschen gesprochen habe, sind einige Fragen offen geblieben.


1. Ob ich mit der Familie überhaupt etwas vom Erbe teilen muss. Jetziger Stand meines Wissens ist /war 25% für den Vater und 75% für mich.

2. Falls das obrige zutreffen sollte, würde die Versicherungssumme von insgesamt 532 000 THB mit in die Teilung des Erbes einfließen ?

3. Artikel 1629 zusammen mit Artikel 1635 des Grundgesetzes sagt
was genau aus ?
Besagt dies, das ich alleiniger Erbe bin, weil keine Kinder vorhanden sind ?

Da meine finanziellen Mittel aufgebraucht sind, kann ich mir keinen teuren Anwalt leisten und bin um jede hilfreiche Antwort dankbat

Vielen Dank im voraus.
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: Seebacher am 28. Juli 2022, 10:51:33
Mein Herzliches Beileid

Kein Testament ist schlecht aber wenn Ihr offiziell Verheiratet gewesen sind und keine Kinder da sind bist Du der alleinige Erbe der Bruder hat da gar nichts zu melden.

Bei Land Besitz schaut es anders aus Familien Land also geerbtes Land deiner verstorbenen Frau muss geteilt werden.

In der Ehe erworbenes Land gehört Dir muss nicht geteilt werden.

Ich bin der Verwalter des Nachlasses meiner Frau. Dass allerdings in einem Testament festgehalten.

Geld das meine Frau noch auf dem Konto hatte, habe ich mit der Bankkarte auf Anraten des bank Angestellten bezogen.

Er meinte der offizielle Weg geht lang das Konto ist als solches nicht gesperrt mit der Karte kann Geld bezogen werden.

Autos und Motorräder wurden im Amphör für 3 Monate ausgeschrieben danach auf mich übertragen Gebühr 5 baht pro fz.

Das Erbrecht bei Verheirateten ist International das selbe.

Viel Glück und ja auch meine ex Familie ist total gierig gewesen und noch gierig stark bleiben ist für mich die einzige Option gewesen.

PN bei Fragen

Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: schiene am 28. Juli 2022, 11:04:23

PN bei Fragen
Nur als Hinweis....
PN können erst ab dem 10 Beitrag verschickt werden.
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: Seebacher am 28. Juli 2022, 11:06:54
Danke Uwe habe ja auch schon 8  {:}
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: Gigo-m am 28. Juli 2022, 12:37:13
Danke Seebacher 🙏 🙏 👍
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: Gigo-m am 28. Juli 2022, 13:32:57
Vor ca 1 Jahr beantragte ich einen Gerichtsbeschluss um auf das Konto meiner Frau zugreifen zu können. Hierbei wurde der Vater informiert, der dann Widerspruch eingelegt hat. Vater ist seit Jahren dement, wobei dann der Bruder meiner Frau den Widerspruch unterschrieb und einreichte.

Im ersten Prozess der Anhörung hat der Bruder nur gelogen, was ich alles schriftlich widerlegt und meinem Anwalt gegeben.

Ein paar Wochen vor Prozessbeginn ist dann meine Frau verstorben...
Weil die Familie einen sehr guten Leumund in der Provinz hat und der Bruder mittlerweile stellvertretender Dorfvorsteher ist, bin ich einer außergerichtlichen Einigung sehr gut beraten und interessiert....

Meine Frage ist nun ob ich gegen diese Lügen vor Gericht, nachträglich noch vorgehen kann oder könnte...?

Ich will einfach nur noch alles abhaken können und will dies als Druckmittel verwenden um meine Forderung nachzukommen.
Meineid ist sehr strafbar und mit bis zu 5 Jahren Gefängnis geahndet, sowie den Verlust seines Jobs und den Schaden an der Familie {Gesichtsverlust}.

Ich weiss das dies ein anderes Thema ist, aber es ist zusammen hängend
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: Seebacher am 28. Juli 2022, 14:00:53
Hallo

Mein Rat lass es und Versuch es mit der atm Karte wenn Du den Code kennst.

Warum sollte die Familie Anrecht auf Geld haben das deine Frau auf dem Konto hat ?

Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: Gigo-m am 28. Juli 2022, 15:07:25
Konto ist gesperrt
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: Seebacher am 28. Juli 2022, 15:44:56
Ok dann halt warten bis die Bank Dir das Konto frei gibt.

Du sagst willst abhacken mit einem Prozess wird das schwierig, kannst Du so gut Thai sprechen,dass es ohne Übersetzer geht ?

Ich bin froh habe ich mit der Ex Familie nix mehr am Hut, da wird ganz Thai typisch nicht mal gegrüßt.

20 Jahre Geld gesogen den Hals nie voll und kein scham Gefühl ich beneide dich nicht um die Situation.

Ich kann nur jedem raten ein Testament mit der Ehefrau gemeinsam auf zu setzen.

Der Überlebende erbt alles.

Sofern kein Familien Land im Spiel ist.

Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: Gigo-m am 28. Juli 2022, 16:09:49
Dafür brauche ich ja den Gerichtsbeschluss, damit die Bank das Konto frei geben kann...

Deutscher Anwalt aus Bangkok will 150 000 - 180 000 für diesen 1 Tag. Danach will ich von ihrer Familie nie wieder jemand sehen.
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: Seebacher am 28. Juli 2022, 16:24:13
Du hast doch einen Toten Schein vom Amphör erhalten also 150 K tönt nach zu viel

Das ganze muss ohne Anwalt machbar sein einen Ehenachweis mit Totesschein das Gericht entscheidet nach Gesetz eh für dich.

Im Amphör wurde mir sehr geholfen die kennen die Gesetze.


Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: Heinz52 am 28. Juli 2022, 16:26:04
Hallo,

ist leider eine scheiss Situation, wir hoffen es geht gut für Dich aus.

Ja mit den Anwälten hier ist es so eine Sache. 150'000 - 180'000 für diesen einen Tag ist schon heftig.
Erinnert mich an einen Fall wo wir von so einem richtig abgezogt wurden. Also sei vorsichtig in der Wahl des Anwaltes.

Sollte es der nachstehende Anwalt sein, lass besser die Finger davon. Wir haben es leider nicht getan, obwohl auch wir gewarnt wurden. Viel versprochen, abkassiert natürlich im Voraus = nichts gemacht!!

http://www.chaninatandleeds.com/

Viel Glück und alles Gute

Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: goldfinger am 28. Juli 2022, 17:16:47
Zu diesem Thema wurde schon viel geschrieben. Vielleicht hilft es dir weiter.

https://forum.thailandtip.info/index.php?topic=6638.msg127823#msg127823 (https://forum.thailandtip.info/index.php?topic=6638.msg127823#msg127823)

https://forum.thailandtip.info/index.php?topic=3308.msg73500#msg73500 (https://forum.thailandtip.info/index.php?topic=3308.msg73500#msg73500)
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: Gigo-m am 28. Juli 2022, 19:20:45
Leider nicht wirklich.
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: jektor am 13. Dezember 2025, 16:00:57
Hallo

vor einigen Tagen war ich mit meiner Ehefrau ( Th ) auf dem oertlichen Amphoe. Wir haben ein Testament gemacht. Wenn ich versterbe, erbt meine Frau das Geld auf den Bankkonten, wenn meine Frau verstirbt, erhalte ich alle Bankguthaben. Unser Haus bekommt unser Sohn ( Th ) Nur kurz zur Info, wir sind bereits 38 Jahre verheiratet und haben volles vertrauen.

Auf dem Amphoe haben wir benoetigt: 2 Zeugen ( nicht aus der eigenen Familie ) Reisepass, ID-Card, gelbes und blaues Hausbuch, Grundbesitzurkunden, Heiratsurkunde. Alles im Orginal und als Copie. Fuer den Vorgang wurden 3.000,-- Bath berechnet.

Die Beamten waren alle freundlich und hilfsbereit. Fuer die Beurkundung wurde ca. eine Stunde benoetigt. Das Testament wird auf dem Amphoe hinderlegt und wir bekamen einen versiegelten Umschlag mit. Nach dem Ableben geht man mit der Sterbeurkunde, ausgestellt vom Krankenhaus und dem versiegelten Umschlag zum Amphoe. Dort wird innerhalb von einer Stunde ( so die Aussage der Beamtin ) ein Erbschein ausgestellt. Hiermit kann man zur Bank bzw. Landoffice und alles umschreiben lassen. Keine monatlichen Wartezeiten.

Die Beamtin erklaerte mir, bei einem handschriftlichen Testament oder einem Testamentes erstellt durch einen Rechtsanwalt muss zuerst ein Aufgebotsverfahren, Dauer ca. 60 bzw. 90 Tage durchgefuehrt werden. Waehrend dieser Zeit sind die Bankkonten gesperrt. Hintergrund fuer das Aufgebotsverfahrens ist, es koennten ja mehrere Testamente bestehen.

Ich war von der Freundlichkeit und den erteilten Infos positiv begeistert. Kann ich nur empfehlen.

Gruesse

Jektor
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: Patthama am 13. Dezember 2025, 19:16:04
Vielen Dank @ Jektor für die Info
Das gleiche haben wir auch vor. Meine Frau hat sich auch vor einigen Wochen schon mal hier beim Amphoe informiert. Wir sind beide nun über Siebzig ,und da sollte man sich mit dem unangenehmen Thema beschäftigen.  Dass die Beamten gleich einen Erbschein ausstellen war mir noch nicht bekannt. Ob das bei allen Amphoes gleich gehandhabt wird ist hier die Frage. Oder ist es wie in TH. so üblich, dass  jede Behörde ihr eigenes Süppchen kocht.
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: Suksabai am 13. Dezember 2025, 19:59:04
Ob das bei allen Amphoes gleich gehandhabt wird ist hier die Frage. Oder ist es wie in TH. so üblich, dass  jede Behörde ihr eigenes Süppchen kocht.

Volltreffer!
Ich habe diesen Vorgang schon vor einiger Zeit initiiert, allerdings den Versuch abgebrochen.
Am Amphoe wollten sie alles genau aufgelistet, was ja an sich nicht so falsch wäre.
Nur wollten sie auch die Bankbücher mit Kontostand und Kontonummer!
Jetzt mal abgesehen, dass sie das nix angeht, brachte ich auch den Einwand, dass sich beide Zahlen im Laufe der Zeit viele Male
ändern (können). Sie bestanden weiter drauf.

Ich habe dann nur für mich (bin 20 Jahre älter) einen englisch/thai Letzten Willen aufgesetzt, von unserem Sohn, studierter Jurist,
prüfen lassen und vom Ortsvorsteher und vom Nachbarn bezeugen lassen und am Amphoe den Stempel geholt.
Meine Frau ist als Alleinerbe ALLER meiner Vermögenswerte eingesetzt.

Es mag möglicherweise die Ausstellung eines Erbscheines länger dauern, dafür gibt es keinen Fallstrick bzgl. Kontonummern etc.

 
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: BAN1 am 15. Dezember 2025, 11:58:19
ich habe im fruehjahr bei ihm
https://360-consulting.co/de/

ein testament gemacht, und gleichzeitig die nachlass- und testamentsvollstreckung „mitgebucht“

vorteil, sie ist eine junge thaifrau und wird mich sicher ueberleben, so das auch alles nach meinen wuenschen gemacht wird, sollte ich in thailand versterben

es muessen dann nur die eingesetzten erben nach thailand reisen, sich mit dem im testament eingetragenen reisepass ausweisen, das bankbuechlein mitbringen, meine urne in empfang nehmen, und ein paar monate spaeter bekommen sie das vorhandene geld von der bank durch die consulting ueberwiesen
natuerlich koennen sie auch an der trauerfeier und einaescherung teilnehmen

das ganze wurde auf englisch und thai in vierfacher ausfertigung verfasst und betrifft dann meinen aktuellen und eventuell bis dahin noch weiteren besitz, falls da mal was hinzkommt

ich moechte meinen angehoerigen da keine zusaetzliche arbeit machen, so bin ich save

in d habe ich natuerlich auch ein testament, welches dann dort gilt
sollte man eigentlich haben, sobald man erwachsen ist
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: WhiteSandBeach am 15. Dezember 2025, 13:35:42
ich habe im fruehjahr bei ihm
https://360-consulting.co/de/


Hallo Ban1,

insgesamt ein junges Team.
Bist du da zufällig dran gekommen ?
Alles wird immer komplizierter, vieles wird man ohne solche Hilfe wohl nicht mehr machen können.
Wie würdest du deren Professionalität und Know-how insgesamt einschätzen ?
Danke.
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: BAN1 am 15. Dezember 2025, 21:39:01
ich kenne patrik seit anbeginn seiner firmengruendung ueber die swiss society aus hua hin
also schon ein paar tage, negatives habe ich noch nicht gehoert, und es wuerde sich in einer community sehr schnell rumsprechen, wenn er nicht serioes und ordentlich arbeiten wuerde

in der region um hua hin leben naemlich viele schweizer und deutschsprachige auslaender, die seine dienste in anspruch nehmen
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: WhiteSandBeach am 16. Dezember 2025, 01:07:43
vielen Dank für die Info
PN
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: jektor am 16. Dezember 2025, 19:17:10
In einem anderen Forum habe ich gelesen, wenn eine deutsche Langnase in Thailand verstirbt, benoetigt die Witwe von der deutschen Botschaft eine Bestattungsfreigabe um den Leichnam aus dem Krankenhaus abzuholen.

Ich habe das Internet durchforstet aber nichts entsprechendes gefunden. Ist dies wahr oder ist dies eine Falschmeldung.

Gruesse

Jektor
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: HighNee1975 am 16. Dezember 2025, 20:10:25
Nie gehört.

Hier sind schon mehrere Bekannte verstorben, hatte Kontakt mit Witwe wg. Rentenversicherung, nix dergleichen.

Nur Sterbeurkunde übersetzt und beglaubigt, ID/Pass und Rentenantrag.

Zur Bestattung wurde nichts verlangt, war eh schon erledigt bevor die Witwen wg. Rente nach BKK sind.
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: BAN1 am 17. Dezember 2025, 12:05:47
vielleicht ist sowas notwendig, wenn es lebensversicherungen gibt, das man dann eine bestattungsfreigabe braucht
ist aber nur eine vermutung, wissen tue ich es nicht

denn in d kann eine versicherungsgesellschaft die im todesfall was bezahlen muss, schon einiges fordern
ebenso muss man denen ( das wissen die wenigsten ) maximal innerhalb von 48 stunden den todesfall schriftlich anzeigen
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: Pete99 am 17. Dezember 2025, 14:31:22
In einem anderen Forum habe ich gelesen, wenn eine deutsche Langnase in Thailand verstirbt, benoetigt die Witwe von der deutschen Botschaft eine Bestattungsfreigabe um den Leichnam aus dem Krankenhaus abzuholen.

Ich habe das Internet durchforstet aber nichts entsprechendes gefunden. Ist dies wahr oder ist dies eine Falschmeldung.

Gruesse

Jektor



Ist auch für CH-Verstorbene so.
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: Bruno99 am 17. Dezember 2025, 16:25:16
Ist auch für CH-Verstorbene so.

Bei einem Kumpel aus Kanada musste auch die Botschaft seine Leiche frei geben, hatte 4 Tage gedauert.
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: jektor am 17. Dezember 2025, 19:10:35
Ich danke euch fuer die Info. Ihr seit super

Gruesse

Jektor
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: Scaramanga am 17. Dezember 2025, 19:42:33
Die Meinung von Google zur Frage; Was ust zu tun wenn ein Auslanschweizer stirbt?

Zitat
Wenn ein Auslandschweizer stirbt, müssen zuerst die lokalen Behörden und ein Arzt informiert werden, der den Tod bescheinigt (Totenschein), danach sollten Sie die zuständige Schweizer Vertretung (Botschaft/Konsulat) kontaktieren, die den Todesfall ins schweizerische Register einträgt und Angehörige informiert, während ein Bestattungsunternehmen und Versicherungen (z.B. TCS ETI-Schutzbrief) kontaktiert werden, um die Überführung oder Bestattung zu regeln.

Sofortmassnahmen am Sterbeort

Arzt rufen: Lassen Sie den Tod ärztlich feststellen und den Totenschein ausstellen.Lokale Behörden: Informieren Sie die lokalen Behörden (Polizei, Hotel etc.).Schweizer Vertretung kontaktieren: Melden Sie den Todesfall der nächsten Schweizer Botschaft oder dem Konsulat, auch wenn die lokalen Behörden dies tun.Versicherung informieren: Falls vorhanden, rufen Sie die Einsatzzentrale des TCS ETI-Schutzbriefes (falls zutreffend) oder Ihrer Reise-/Auslandskrankenversicherung an, die oft bei der Organisation helfen können.

Nächste Schritte

Bestattung/Überführung: Kontaktieren Sie ein lokales Bestattungsunternehmen und klären Sie mit der Schweizer Vertretung die Möglichkeiten für eine Bestattung vor Ort oder eine Überführung in die Schweiz.Unterlagen beschaffen: Besorgen Sie sich die mehrsprachige Sterbeurkunde (oder deren Übersetzung).Angehörige informieren: Teilen Sie wichtigen Personen in der Schweiz den Todesfall mit.Vorsorge prüfen: Ziehen Sie Vorsorgeordner oder Verfügungen des Verstorbenen hinzu, falls vorhanden,.

Wichtige Meldepflicht

Der Todesfall einer Schweizerin oder eines Schweizers muss zwingend in das schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden, was über die Schweizer Vertretung läuft.

https://www.google.com/search?q=auslandschweizer+stirbt%2C+was+ist+zu+tun&client=ms-android-samsung-rvo1&hs=PLKU&sca_esv=3a0fd967ae8fceb0&ei=nqJCabnbFOiBvr0P1JqqiQQ&oq=auslandschweizer+stirbt%2C+was+ist+zu+tun&gs_lp=EhNtb2JpbGUtZ3dzLXdpei1zZXJwIidhdXNsYW5kc2Nod2VpemVyIHN0aXJidCwgd2FzIGlzdCB6dSB0dW4yCBAAGIAEGKIEMgUQABjvBTIFEAAY7wUyBRAAGO8FMgUQABjvBUj0xQJQiG9Y4b0CcAZ4AZABAJgBoAGgAeQfqgEFMTcuMjK4AQPIAQD4AQGYAiygApwkqAIAwgICECnCAgUQKRiABMICEBAuGIAEGNEDGEMYxwEYigXCAgsQLhiABBjRAxjHAcICBRAAGIAEwgIFEC4YgATCAgoQABiABBhDGIoFwgITEC4YgAQY0QMYQxjHARjJAxiKBcICChAuGIAEGEMYigXCAg4QABiABBiSAxi4BBiKBcICCxAAGIAEGJIDGIoFwgIHEAAYgAQYCsICBhAAGBYYHsICBRAhGKABwgIHECEYoAEYCsICBRAhGJ8FmAMP4gMFEgExID7iAwUSATEgP-IDBRIBMSA-4gMFEgExID_iAwUSATIgE_EFDD8uBI1km4OSBwUxMC4zNKAHxK4BsgcENS4zNLgH8CPCBwgyLTcuMzQuM8gHngSACAA&sclient=mobile-gws-wiz-serp (https://www.google.com/search?q=auslandschweizer+stirbt%2C+was+ist+zu+tun&client=ms-android-samsung-rvo1&hs=PLKU&sca_esv=3a0fd967ae8fceb0&ei=nqJCabnbFOiBvr0P1JqqiQQ&oq=auslandschweizer+stirbt%2C+was+ist+zu+tun&gs_lp=EhNtb2JpbGUtZ3dzLXdpei1zZXJwIidhdXNsYW5kc2Nod2VpemVyIHN0aXJidCwgd2FzIGlzdCB6dSB0dW4yCBAAGIAEGKIEMgUQABjvBTIFEAAY7wUyBRAAGO8FMgUQABjvBUj0xQJQiG9Y4b0CcAZ4AZABAJgBoAGgAeQfqgEFMTcuMjK4AQPIAQD4AQGYAiygApwkqAIAwgICECnCAgUQKRiABMICEBAuGIAEGNEDGEMYxwEYigXCAgsQLhiABBjRAxjHAcICBRAAGIAEwgIFEC4YgATCAgoQABiABBhDGIoFwgITEC4YgAQY0QMYQxjHARjJAxiKBcICChAuGIAEGEMYigXCAg4QABiABBiSAxi4BBiKBcICCxAAGIAEGJIDGIoFwgIHEAAYgAQYCsICBhAAGBYYHsICBRAhGKABwgIHECEYoAEYCsICBRAhGJ8FmAMP4gMFEgExID7iAwUSATEgP-IDBRIBMSA-4gMFEgExID_iAwUSATIgE_EFDD8uBI1km4OSBwUxMC4zNKAHxK4BsgcENS4zNLgH8CPCBwgyLTcuMzQuM8gHngSACAA&sclient=mobile-gws-wiz-serp)
Titel: Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
Beitrag von: BAN1 am 18. Dezember 2025, 00:31:27
fuer deutsche einfach mal hier nachlesen

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/hilfe-notfaelle?openAccordionId=item-2719594-1-panel