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Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: Scaramanga am 23. Oktober 2024, 16:17:35

Titel: AHV/IV Renten
Beitrag von: Scaramanga am 23. Oktober 2024, 16:17:35
Bundesrat streicht die Witwenrenten – auch bestehende

An seiner Sitzung vom Mittwoch beschloss der Bundesrat nun definitiv die Streichung der Witwenrente. Künftig sollen Witwer und Witwen keine lebenslange Rente mehr erhalten. Auch bestehende Renten wären nicht garantiert. Wer bei der Einführung der neuen Reform unter 55 Jahre alt ist, soll die Rente nur noch zwei Jahre lang erhalten. Anspruch darauf hätten künftig nur noch folgende Personen:

- Witwen und Witwer mit Kindern. Und zwar bis zum 25. Lebensjahr des jüngsten Kindes.

- Witwer und Witwen ohne Kinder unter 25 können eine zweijährige Übergangsrente erhalten.

Die am Mittwoch verabschiedete Botschaft kommt nun ins Parlament. Der Bundesrat rechnet damit, dass das überarbeitete Gesetz bis 2026 in Kraft tritt. Kommt es dazu, würde dies die AHV-Ausgaben bis 2030 um 350 Millionen Franken senken. Der Bund könnte dadurch 70 Millionen Franken sparen.

https://www.20min.ch/story/bundesbern-ticker-staenderaete-wollen-deutlich-mehr-sonntags-shopping-erlauben-103051526 (https://www.20min.ch/story/bundesbern-ticker-staenderaete-wollen-deutlich-mehr-sonntags-shopping-erlauben-103051526)
Titel: Re: AHV/IV Renten
Beitrag von: Kern am 24. Oktober 2024, 03:37:05
Zwei zusätzliche Quellen dazu >> https://www.tagesanzeiger.ch/ahv-witwen-bekommen-rente-nur-bis-zu-25-altersjahr-des-juengsten-kindes-674915139713 <<

und >> https://www.blick.ch/politik/keine-lebenslange-auszahlung-mehr-bundesrat-kappt-witwenrenten-id20251804.html <<

Zitat
Keine lebenslange Auszahlung mehr
Bundesrat kappt Witwenrenten
Lebenslange Witwen- und Witwerrenten soll es nicht mehr geben. Der Bundesrat will künftig alle Verwitweten gleich behandeln – und auf ihre Kosten sparen.
Titel: Re: AHV/IV Renten
Beitrag von: Suksabai am 24. Oktober 2024, 08:25:40
Zitat
Keine lebenslange Auszahlung mehr
Bundesrat kappt Witwenrenten
Lebenslange Witwen- und Witwerrenten soll es nicht mehr geben. Der Bundesrat will künftig alle Verwitweten gleich behandeln – und auf ihre Kosten sparen.

Sozialstaat Schweiz - auch die müssen irgendwie ihre Goldstücke finanzieren  {:}

Titel: Re: AHV/IV Renten
Beitrag von: Suksabai am 24. Oktober 2024, 09:29:43


Meine Meinung dazu als Aussenstehender:

wenn eine Frau so wie in Österreich erlebt das 35. bis 40. Lebensjahr überschritten hat, wird sie es verdammt schwer haben,
einen Wiedereinstieg in einen Beruf zu erlangen - ja sogar minder bezahlte Hilfsarbeiterjobs sind nahezu unerreichbar.
Mit dieser Regelung erschafft man wieder einmal neue Armut...

So ganz nebenbei ist eine Rente ja kein Geschenk vom Staat, bei Witwenrenten hat ja der Verblichene jahrelang eingezahlt -
meines Erachtens grenzt dies an Diebstahl...

Titel: Re: AHV/IV Renten
Beitrag von: Pensionär am 24. Oktober 2024, 15:03:57
Wenn ein Deutscher 80 jähriger eine Thai mit sagen wir ihrem 20 ten. Lebensjahr heiratet, diese noch ein leibliches Kind hat, was der dann 80 jährige noch vor seinem Ableben adoptiert – erhält die 20 jährige die volle Witwenrente von (55% vom Brutto des Verstorbenen) bis an ihr Lebensende.

Das wären dann bei einer Bruttorente von 1.000.- Euro (Kurs 35 ) = ~ 20.000.- Baht monatlich.

Ganz schön viel Holz für eine 20 jährige.

Dafür müsste diese bei SeveEleven über ~ 2 Monate arbeiten.
Titel: Re: AHV/IV Renten
Beitrag von: Suksabai am 24. Oktober 2024, 15:14:54

@Pensionär

Das sind zwei paar Schuhe!

Die Schweizer Regierung will generell Witwenrenten einsparen.

Und so einfach, wie du das darstellst, ist es speziell für Deutsche und Österreicher auch nicht, da gibt es Altersgrenzen für
die Witwe, wo sie nur einmalige Abschlagszahlungen erhält.

Titel: Re: AHV/IV Renten
Beitrag von: Pete99 am 24. Oktober 2024, 15:42:02
@Pensionär Ganz so einfach ist es nicht. Sie müssen mindestens 5 Jahre verheiratet sein. Die Thematik Kinderrenten ist schon länger zur Abschaffung auf dem politischen Parkett. Wird wohl nicht mehr lange dauern. wenn man zuschaut, wo die CH überall Leistungen kürzt oder will ist es nur noch zum k… Aber schliesslich braucht man die Kohle für die Gäste und Oberbettler.
Titel: Re: AHV/IV Renten
Beitrag von: Helli am 24. Oktober 2024, 15:45:14

@Pensionär

Das sind zwei paar Schuhe!

Die Schweizer Regierung will generell Witwenrenten einsparen.

Und so einfach, wie du das darstellst, ist es speziell für Deutsche und Österreicher auch nicht, da gibt es Altersgrenzen für
die Witwe, wo sie nur einmalige Abschlagszahlungen erhält.

Richtig, z.B. für Deutschland:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Renten-an-Hinterbliebene/renten-an-hinterbliebene_node.html
Titel: Re: AHV/IV Renten
Beitrag von: udo50 am 24. Oktober 2024, 16:52:33
So einfach ist das in der Schweiz nicht.Da gibt es eine Volksabstimmung
Dort hat das Volk das Sagen oderrr?

Titel: Re: AHV/IV Renten
Beitrag von: Scaramanga am 24. Oktober 2024, 17:20:38
Jetzt ist erst mal das Parlament dran dann kommt evt. ein Referendum. In dem Fall ist es aber nicht möglich die Änderung auf 1.1.26 umzusetzen.

Ich denke es gibt keine Gesetzesänderung sondern eine Verordnung, dann ist fertig Mitbestimmung.
Titel: Re: AHV/IV Renten
Beitrag von: Rangwahn am 25. Oktober 2024, 14:11:31
Guter Beitrag der Weltwoche dazu  ;}  C--

Der geplante Abbau von Witwenrenten ist chancenlos, solange Bundesbern das Geld im Ausland verschleudert

https://weltwoche.ch/daily/der-geplante-abbau-von-witwenrenten-ist-chancenlos-solange-bundesbern-das-geld-im-ausland-verschleudert/
Titel: Re: AHV/IV Renten
Beitrag von: Scaramanga am 25. Oktober 2024, 15:58:18
Besonders stossend finde ich, dass geschiedene Frauen beim Tod ihres Ex eine Wittwenrente beanspruchen können. Das besonders darum weil bei einer Scheidung das Altersguthaben, das für die Berechnung der Rente wichtig ist, geteilt wird.

 https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/rentes-de-survivants/rente-de-veuve-et-rente-de-veuf.html (https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/rentes-de-survivants/rente-de-veuve-et-rente-de-veuf.html)
Titel: Re: AHV/IV Renten
Beitrag von: BAN1 am 22. November 2024, 15:55:01
Wenn ein Deutscher 80 jähriger eine Thai mit sagen wir ihrem 20 ten. Lebensjahr heiratet, diese noch ein leibliches Kind hat, was der dann 80 jährige noch vor seinem Ableben adoptiert – erhält die 20 jährige die volle Witwenrente von (55% vom Brutto des Verstorbenen) bis an ihr Lebensende.

Das wären dann bei einer Bruttorente von 1.000.- Euro (Kurs 35 ) = ~ 20.000.- Baht monatlich.

Ganz schön viel Holz für eine 20 jährige.

Dafür müsste diese bei SeveEleven über ~ 2 Monate arbeiten.

das stimmt so nicht, sie bekommt die große witwenrente nur bis zum 18. geburtstag des kindes, danach nur noch die kleine witwenrente, welche nur 25 % betraegt, und nur 2 jahre lang gezahlt wird
zusaetzlich bekommt das kind eine halbwaisenrente, diese ist allerdings nicht besonders hoch

hat sie kein kind bekommt sie sowieso nur die kleine witwenrente 25 % ueber 2 jahre, damit wollte man naemlich die "versorgerehen" ausschließen, was auch richtig ist

außerdem wird jeder cent eigenes einkommen angerechnet

lediglich im sterbevierteljahr bekommt jeder 3 monate lag die volle rente des verstorbenen rentenempfaenger ausbezahlt, und in dieser zeit wird auch kein eigenes einkommen angerechnet
Titel: Re: AHV/IV Renten
Beitrag von: Helli am 22. November 2024, 18:17:53
Wenn ein Deutscher 80 jähriger eine Thai mit sagen wir ihrem 20 ten. Lebensjahr heiratet, diese noch ein leibliches Kind hat, was der dann 80 jährige noch vor seinem Ableben adoptiert – erhält die 20 jährige die volle Witwenrente von (55% vom Brutto des Verstorbenen) bis an ihr Lebensende.

Das wären dann bei einer Bruttorente von 1.000.- Euro (Kurs 35 ) = ~ 20.000.- Baht monatlich.

Ganz schön viel Holz für eine 20 jährige.

Dafür müsste diese bei SeveEleven über ~ 2 Monate arbeiten.

das stimmt so nicht, sie bekommt die große witwenrente nur bis zum 18. geburtstag des kindes, danach nur noch die kleine witwenrente, welche nur 25 % betraegt, und nur 2 jahre lang gezahlt wird
zusaetzlich bekommt das kind eine halbwaisenrente, diese ist allerdings nicht besonders hoch

hat sie kein kind bekommt sie sowieso nur die kleine witwenrente 25 % ueber 2 jahre, damit wollte man naemlich die "versorgerehen" ausschließen, was auch richtig ist

außerdem wird jeder cent eigenes einkommen angerechnet

lediglich im sterbevierteljahr bekommt jeder 3 monate lag die volle rente des verstorbenen rentenempfaenger ausbezahlt, und in dieser zeit wird auch kein eigenes einkommen angerechnet

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