ThailandTIP Forum

Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: MZombie am 15. Juni 2010, 10:53:15

Titel: Erbrecht
Beitrag von: MZombie am 15. Juni 2010, 10:53:15
Hallo!
Ich bin nach deutschem Gestz mit einer Thailaenderin verheiratet. Sie hat einen 13 jaehrigen Sohn von einem Thailaender.
Wir haben ein Haus gekauft, bei dem ich auf der Rueckseite der Hausurkunde mit eingetragen bin. So kann keiner von uns
beiden das Haus alleine verkaufen.
Nun meine Frage: Falls meine Frau stirbt, sieht das thailaendische Erbrecht vor, dass ihr Sohn automatisch an ihre Erbstelle tritt,
oder hatt er auf diese Erbschaft laut Gestz keinen Anspruch?

Mit freublichen Gruss
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: boehm am 15. Juni 2010, 11:15:30
Ich empfehle die zu dem Thema das Buch: Ihr Recht, von der Tip Redaktion.

Da wird das Erbrecht ausführlich behandelt und du bekommst auf deine Frage eine korrekte Antwort.

Zu erhalten per Post, in der Tip Zeitung gibt es ein Bestellformular.

Ich hebe das Buchg auch, ist sehr hilfreich in allen rechtlichen Fragen!
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: dii am 16. Juni 2010, 09:28:10
http://www.thailandtip.de/tip-shop/ratgeber/
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: Lerche3 am 16. Juni 2010, 19:45:56
Hallo Mzombie
schau mal hier:
http://www.trempel.de/international/500089960c000045f/500089969d1098b03/index.php
Titel: Infos
Beitrag von: MZombie am 21. Juni 2010, 09:21:06
Hallo!

Vielen Dank fuer eure Informationen, bezueglich meiner Frage zum Erbrecht. Sie waren sehr hilfreich.
Gruss MZombie
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: dart am 31. August 2014, 11:58:23
Erben in Thailand...

...oder wie erhalte ich den erforderlichen Erbschein?

Der Farang /de/pages/erben-in-thailand
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: jock am 31. August 2014, 13:42:56
Die spannende Frage : Wer hat sich schon damit beschaeftigt und Schritte
gesetzt,die moegliche Zeitbombe zu entschaerfen ?

Vor 5 Monate sassen wir bei einem befreundeten Ehepaar zusammen und
hatten einen netten Abend.Vorzueglich von der Hausfrau bekocht und die
Stimmung war heiter.

Als ich vor ein paar Tage in Chiang Mai war,hatte sich zwischenzeitlich die
Situation entscheidend geaendert.

Bei der Frau stellten die Aerzt Krebs im Endstadium fest und bemessen ihr
irdisches Dasein mit 2 Monate.

Das wunderschoene Haus auf einem herrlichen Grundstueck erbaut,
die Fahrzeuge  und sonst alles,sind auf den Namen der Frau eingetragen.

Jetzt ist Feuer auf dem Dach.,denn in der guten Zeit wurde das Thema "Erben"
einfach nicht beruehrt.

Man ging davon aus,dass der Mann ohnehin das Zeitliche vor der Frau segnen werde.
Jetzt die todkranke Frau zu einem Anwalt zu schleppen um das entsprechende Testament
zu erstellen,ihr damit anzudeuten,dass ihre Lebensuhr ablaeuft,bringen nur Hartgesottenen
uebers Herz.

Die Folge wird sein,dass es durchaus passieren kann,Haus und Hof zu verlieren bzw.zu
einem unguenstigen Preis zu verkaufen.

Im angerissenen Fall,wird sogar ueberlegt, danach wieder in Schweiz zurueckzukehren.

Auf der einen Seite ist es ein Versaeumnis,hier nicht vorzusorgen. Auf der anderen Seite wird
es durch die Einstellung der zukuenftigen Erblasserin,Ableben und die Folgen davon zu verdraengen,
schwer zu einer vernuenftigen,zeitgerechten Regelung zu kommen.

Dem Argument, wie: "Schatz,meine Familie weiss ja,dass du das alles bezahlt hast.Du brauchst
dir keine Sorgen zu machen", traue ich nicht ganz,denn mir ist zu Ohren gekommen,dass das Wissen,
wer denn das alles bezahlt hat,bei der Verwandtschaft in Nanosekunden unwiederbringlich verloren
gehen kann.

Gibt es keine Probleme mit der Verwandtschaft,so macht Stiefvaterstaat Thailand welche.

Vor allen jene,deren Ehefrauen mit dem Geld der Goettergatten riesige Latifundien angekauft
haben,muessen herbe finanzielle Verluste hinnehmen,wenn sie gezwungen sind,innerhalb
eines Jahres,die Laendereien an Thais zu verkaufen.

Mir ist nicht bekannt,dass bei einem solchen Notverkauf jemals ein fairer Preis bezahlt wurde.

Jock






Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 31. August 2014, 14:30:30
Zitat
Das wunderschoene Haus auf einem herrlichen Grundstueck erbaut,
die Fahrzeuge  und sonst alles,sind auf den Namen der Frau eingetragen.

Ein Testament nach Thai Recht ist sehr einfach zu erstellen. Vielfach macht das der Gemeindevorsteher!  Pflichtteile gibt es im Thai Erbrecht nicht. Damit kann für Fahrzeuge und sonst alles mit der Ausnahme von Grundstücken schnell eine rechtssichere Lösung gefunden werden. Für das Wohngrundstueck gibt es die Möglichkeit, dass dies an die gesetzlichen Erben fällt und der Bewohner ein lebenslanges Niesbrauchrecht (Formvorschriften?) erhält. Und, nach Thai Recht sind Grundstueck und Haus kein verbundenes Eigentum. Ob das in Baan Prärie Mitte Sinn macht, ist eine andere Frage.

Ich meine, das irgendwo gelesen zu haben. Ein Anwalt weiß das alles ganz genau!
 

Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: Non2011 am 31. August 2014, 18:21:15
Tjaaaaa - vor der Heirat einen Ehevertrag ? und ( fast ) alles ist Friede - Freude - Eierkuchen. 
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: Philipp am 31. August 2014, 19:07:26

...und der Bewohner ein lebenslanges Niesbrauchrecht (Formvorschriften?) erhält.


Mit mir hat meine Frau damals, als das Haus fertig war (im Jahre 2000) so ein Wohnrecht auf der Gemeinde gemacht.
Das Gemeindeoberhaupt hat mich aber gleich darau hingewiesen, daß beim vorzeitigen Ableben meiner Frau ich ein Jahr Zeit habe das Haus zu verkaufen.
Inzwischen haben wir aber eine Tochter und die ist ja dann erbberechtigt.

Ansonsten wird es doch auch bei einem lebenslangen Wohnrecht meist so aussehen, daß Dir die liebe sogenannte Verwandtschaft das Leben zur Hölle machen kann und man selbst geht.
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: durianandy am 31. August 2014, 19:31:02
@Phillip

in allen Deinen Punkten die Du auffuehrst gebe ich Dir Recht :-* (ftp://:-*)  :'( (ftp://:'()  :} (ftp://:})

Gruss durianandy ] [-] (ftp://[-)
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: jock am 31. August 2014, 19:37:57
@Philipp

Du hast ein bisschen was missverstanden.

Wie AS2000 schon hingewiesen hat,sind Grundstueck und Haus zwei verschiedene
Paar Schuhe.

Erben kannst du beides.Das Grundstueck musst du innerhalb eines Jahres verkaufen,
das Haus kannst du behalten.

Auch wenn eine Tochter da ist,erbst du,wenn in einem Testament nichts anderes be-
stimmt ist.In deinem Fall 50 :50.

Jock

Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: Tommi am 31. August 2014, 19:43:28
@Jock: Thais rechnen manchmal anders!
100% - 50% = 0%  ]-[

@Philipp und durianandy:
Aber so was von Hölle ... in nur ganz seltenen Fällen, versteht sich.
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: durianandy am 31. August 2014, 19:44:39
@Jock
Was will man aber mit einem bezahlten Haus,auf einem verkauften Grundstueck?
Da kommt dann der letzte angefuerte Pkt. von Phillipp ins Spiel,es muss ja nicht immer so sein.
Bsp.: Wenn jemand von ausserhalb der Familie das Grundstueck kauft und will das Haus abreissen,was machst Du dann?Wenn man sieht wie hier im Lande bei Neuvermessungen des Grund und Bodens um jeden Meter gefeilscht wird (selbst erlebt,wenn die Mia zur Furie wird) dann kannst Du sicher sein das Du der letzte bist in der Kette der bedacht wird.Um wieder auf das Thema "Erbrecht" zurueckzukommen,sonst ist wieder zuviel am Thema daneben und das wollen wir ja nicht.

Gruss durianandy
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: jock am 31. August 2014, 19:59:48
@durianandy

Was ebenfalls@ AS 2000 angeschnitten hat.

Rechtzeitig dafuer zu sorgen,dass das Niesbrauchrecht da ist.Eventuell
auch das Wegerecht vertraglich festlegen.

In einem habt ihr recht,der wunde Punkt ist manchmal die Verwandtschaft
der Frau.


Jock

p.s. Als ich die Antwort geschrieben habe,war nur die erste Zeile da.
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: durianandy am 31. August 2014, 20:11:22
@Jock

Wegerecht ist auch immer so ein Knackpunkt in Thairecht.Nach 10 Jahren hast Du ja rechtlich Zugang zu Deinem Grundstueck,kann Dir der neue Eigentuemer nicht streitig machen.Aber und jetzt kommt es,die Breite entscheidet der Eigentuemer.Es kann ein Wanderweg sein oder gegen ein Entgeld kaufst Du Dir die Zufahrt in der entsprechenden Breite.Unter 10Jahren wird es noch komplizierter,vieleicht kostet Dich die Zufahrt die Haelfte von Deinem Haus.

Aber es haelt Dich keiner auf,auch auf die naechste Zeile wenn Du moechtest zuantworten.

Gruss durianandy
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: dart am 31. August 2014, 20:14:53
Bei den meisten Grundbesitz- Anliegen wird es wohl so sein, wie bereits beschrieben. Das Land wird auf dem Namen des Ehepartner eingetragen sein.

Rein theoretische Frage, wie sieht es mit Grundstücken aus, deren Besitzer eine Firma ist?
In der Regel wird man als Ausländer 49% Anteile haben, der Rest ist auf die 4-5? Thai-Partner aufgeteilt, und vermutlich hat der Ehepartner in den meisten Fällen 30-40% Anteile.

Ist der Grundbesitz halbwegs abgesichert, falls der thail. Ehepartner überraschend und unerwartet durch einen Unfall, eine plötzliche Erkrankung etc., verstirbt?

ps. Jetzt bitte nichts über Grunderwerb mittels Scheinfirmen schreiben. :-)

Gemeint ist Grundbesitz über eine Firma die wirklich existiert und Umsätze macht, bzw. jährlich ihre Steuern zahlt
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: Philipp am 31. August 2014, 20:15:14

Was will man aber mit einem bezahlten Haus,auf einem verkauften Grundstueck?



sprengen
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: udo50 am 31. August 2014, 20:21:47
Für die Normalos wie ich einer bin  :] :]
Zitat jock 
Zitat
   
Vor allen jene,deren Ehefrauen mit dem Geld der Goettergatten riesige Latifundien angekauft

       http://de.wikipedia.org/wiki/Latifundium (http://de.wikipedia.org/wiki/Latifundium)
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: durianandy am 31. August 2014, 20:26:47
@Phillipp

der war gut ] :] (ftp://:) ] :] (ftp://:) ] :] (ftp://:)

Gruss durianandy] [-] (ftp://[-)
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: durianandy am 31. August 2014, 20:49:18
@dart

um eine Antwort auf diese Frage,die auch nach Thai Recht bestand hat,zufinden.Da ist ein Anwalt der richtige Ansprechpartner.
Aber hier im Forum kann man ja ein paar Denkanstoesse bekommen,die man ja bei einem Anwalt dann durchaus ja auch erfragen kann.
Also,meine Ueberlegungen hinsichtlich dieser rechtlichen Ausgangslage,da ist der "Farang" wiedermal in einer beschixxxenen Situation.Da gibt es Fragen zubeantworten?
Wie stehen sich die uebriggebliebenen Partner in der Firma,dann nach dem Verlust der thail. Ehepartnerin(als Eingetragene Grundbesitzerin)freundschaftlich oder freundlich "mit thail. Laecheln" gegenueber?Wenn die Firma dann gemeinschaftlich aufgeloest wird um einen evt. Neuanfang oder eine Auszahlung der Mitgesellschafter abzuwickeln,wird es zum Verkauf des Grundstueckes durch den in diesem Fall Erblich eingetragenen Ehemann (Farang)kommen und als "Farang" denke ich mal ist dann wieder der schnelle Notverkauf innerhalb eines Jahres vorgesehen.

Gruss durianandy] [-] (ftp://[-)

 
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 31. August 2014, 21:52:16
Zitat
sprengen

Das glaube ich Dir unbesehen!

Ich täte das nicht! Auf Phuket z.B. koennte ich mit einer solchen Regelung hervorragend leben.
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: durianandy am 31. August 2014, 22:17:54
@ AS 2000

"Was will man aber mit einem bezahlten Haus,auf einem verkauften Grundstueck?"
Vieleicht hatte ich das falsch formuliert,

Was will man aber mit einem bezahlten Haus,auf einem von dem Inhaber(Eheleute nach Thail. und dt.Recht) des Hauses gekauften und bezahlten Grundstueck's?
da ja nun dieses Grundstueck ohne seine Rechtliche Einwirkung (Erben &oder Fam.Angehoerige)verkauft wurde!

Gruss durianandy] [-] (ftp://[-)

PS.:Ich habe die Wortspielerei verstanden. :) (ftp://:))
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 01. September 2014, 06:58:16
Grundsätzlich gilt:

Kaufst du ein Grundstück als Farang in Thailand mietest du es für 30 Jahre. Baust du ein Haus darauf, gehört dir das Haus. Die Rechte des Farang sind vererbbar.

Ein Niesbrauchrecht wird einer Person gewährt und ist nicht vererbbar.

Hast du das Niesbrauchrecht für ein Grundstück, ist dir völlig egal, wer der Eigentümer ist. Das Niesbrauchrecht ist an das Grundstück gekoppelt.

Hast du ein Niesbrauchrecht für Haus und Grundstück musst du bei baulichen Änderungen am Haus die Zustimmung des Eigentümers einholen.
 
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 01. September 2014, 08:17:03
@Dart

Eine Scheinfirma ist eine Firma, die es nicht gibt. Da es sie nicht gibt, kann sie auch nichts erwerben.

Es ist unerheblich, ob eine Firma operativ tätig ist oder nicht, sie kann auch operativ tätig sein und später ihre operative Tätigkeit einstellen oder umgekehrt. Die juristische Person “Firma”  existiert allein kraft ihrer Eintragung ins Handelsregister.

Das Innenverhältnis der Gesellschafter regelt der Gesellschaftsvertrag.

Einige Beispiele, was da so alles drinstehen wird:

Es werden wirtschaftlich wertlose und wirtschaftlich wertvolle Anteile gebildet und festgelegt, wem die Anteile gehören und wie die Gesellschafter darüber verfügen dürfen.

Es wird festgelegt, wer das Recht zur Geschäftsführung hat. Dabei können auch Nachfolgeregelungen vereinbart werden.

Es wird festgelegt, wie die Firma aufgelöst oder veräußert werden kann und wem der Erlös zusteht.

usw. usw. Der Anwalt Deines Vertrauens kennt sich da bestens aus. Mit anderen Worten, was im Erbfall passieren wird, ergibt sich aus dem Vertrag, den die Gesellschafter bei Gründung der Gesellschaft miteinander schließen.

Gehört ein z.B. Grundstück einer Firma, erbt die nicht wenn einer ihrer Gesellschafter verstirbt und muss deshalb auch nicht notverkaufen!  Vererbt werden die Gesellschaftsanteile. Das sollte auch erklären, warum ein Markt für höherpreisige Grundstücke in Thailand möglich ist.
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: jock am 13. Februar 2015, 22:46:10
Nach einer Meldung in der SZ aendert sich ab 17.August das Erbrecht fuer
fast alle EU -Buerger.

Damit koennen ab diesen Tag Testamente ungueltig werden,wenn der Erb-
lasser im Ausland verstirbt,weil ab diesem Datum das Erbrecht des Staates
greift,wo er den Lebensmittelpunkt hatte.

Folgendes konstruiertes Beispiel :

Ein Deutscher (Oesterreicher etc.) laesst sich von seiner deutschen Frau scheiden
und vermacht ihr, in Absprache, als Abfindung oder Unterhaltszahlung sein Haus
testamentarisch.

In Thailand,wo er seit Jahren lebt und eine neue Frau geheiratet hat,verstirbt er.

Das Testament wird damit ungueltig bzw. verliert seine Rechtskraft,wenn das thailaendische
Erbrecht es hergibt,dass seine (neue) Frau Alleinerbin ist.
Sie kann damit auch auf das Haus in Deutschland zugreifen und die fruehere (geschiedene)
Frau geht leer aus.

Will man das nicht,so muss das bestehende Testament dahingehend ergaenzt werden,das
man per "Rechtswahlklausel"verfuegt,dass nach dem Staatsbuergerschaftserbrecht des Erb-
lassers vererbt wird.

Sicherheit ist aber bei binationalen Ehen trotzdem nicht gegeben.

Member die davon betroffen sind,sollten das im Auge behalten.

Jock



Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: Non2011 am 13. Februar 2015, 23:29:46
Von TESTAMENTEN ( auch nicht wenn Notar beglaubigt ) halte ich nicht viel. Sofern es ( nur ) um eine Immobile geht, wäre hier das schnöde Grundbuch ( BRD ) der sichere Hafen. Auch in Bezug auf eine Thai - Deutsche Ehe. Einen Ehevertrag beim Amphoe hinterlegen, muss zwingend vor der Heirat in TH abgeschlossen werden - und die Birne ist geschält.
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: shaishai am 14. Februar 2015, 00:30:57
lass es mich mal mit den worten von @ burianer ausdrücken:

anstatt sich um schuldenproblematik zu kümmern, kommen die mit so einem schaixx an  {[

wenn ich ein testament in d verfasst habe, dann aber nach timbuktu umziehe und unverheiratet den löffel abgebe,
sollte selbstverständlich mein in d verfasstes testament gelten, solange kein testament neueren datums auftaucht  {+

und um den post noch ähnlicher einem @ burianer-post zu machen:

 :-*  :-X  8)  [-]  :]  }{  {:}


 ;]

mfg
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: poldi am 14. Februar 2015, 22:11:42
Folgendes konstruiertes Beispiel :
... und die fruehere (geschiedene) Frau geht leer aus.
Warum sollte die frühere geschiedene Frau denn überhaupt noch einen Erbanspruch haben? Das solltest Du mal genauer erklären.
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: jock am 14. Februar 2015, 22:59:38
@poldi

Weil es so im deutschen Testament steht.

Du hast hast aber recht,dass die geschiedene Frau keinen gesetzlichen
Erbanspruch hat.

Steht im deutschen Testament,mein letzter Wille ist,dass meine geschiedene
Frau xY das Haus in xy erhaelt und weiters
mein letzter Wille ist auch,dass meine derzeitige (thailaendische )Frau das Bargeld,Auto usw.
erhaelt,geht das bis zum 17.August in Ordnung.

Ab 17.August wird nach thailaendischem Erbrecht die Verlassenschaft abgewickelt.

Die thailaendische Erbrechtsfolge ist- Frau,Kinder und weitere Verwandte,wenn kein
thailaendisches Testament vorliegt.

Da durch die EU nun eine Aenderung eintritt,wonach ein Testament nach dem Landesrecht
beurteilt wird,wo der Erblasser seinen Lebensmittelpunkt hat,bedeutet das,dass das deutsche
Testament hinfaellig werden kann und die thailaendische Erbfolge wirksam wird.

Alleine die Meldeanschrift in Deutschland genuegt dann nicht mehr.

Wenn allerdings nach obigen Beispiel der Erblasser in Deutschland lebt und dort stirbt,bleibt
das Testament aufrecht.

Da wir ohnehin alle arm wie Kirchenmaeuse sind,wird wahrscheinlich diese Aenderung nur
fuer wenige Mitglieder von Bedeutung sein.

Jock



Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: jock am 14. Februar 2015, 23:17:07
@Poldi

Gerade hat mich ein lieber Kollege aufmerksam gemacht.

Es betrifft nicht unbedingt jetzt die geschiedene Frau,wie im Beispiel,
sondern auch die leiblichen Kinder aus dieser Ehe,die  als Universalerbe
eingesetzt sind.oder durch die Erbfolge (Pflichtanteil) zum Zuge kommen
wuerden.

Jock
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: poldi am 14. Februar 2015, 23:29:57
Es betrifft nicht unbedingt jetzt die geschiedene Frau,wie im Beispiel,
sondern auch die leiblichen Kinder aus dieser Ehe,die  als Universalerbe
eingesetzt sind.oder durch die Erbfolge (Pflichtanteil) zum Zuge kommen
wuerden.
Ja, für die Kinder aus einer Vorehe bestand dann zumindest nach altem Recht ein einklagbarer Mindestanspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs.
Wäre schön, wenn dieser Thread mit sachlichen Informationen weiter gefüttert würde.
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 15. Februar 2015, 16:29:26
Zitat
Ab 17.August wird nach thailändischem Erbrecht die Verlassenschaft abgewickelt.

(die von denen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand haben)

Ich habe mal ein wenig nachgelesen. Quintessenz:

Betroffen sind vor allem die Erben derer, die kein Testament hinterlassen haben weil ihnen z.B. die gesetzliche Erbfolge in D ausreichte. Die ist in Thailand anders als in D.

Wer möglichen Problemen mit dem thailändischen Erbrecht aus dem Wege gehen will, hat die Möglichkeit der Rechtswahl: der künftige Erblasser kann für den Fall seines Ablebens das Recht des Landes der eigenen Staatsangehörigkeit (nicht aber das Recht eines anderen Staates) auf den eigenen Erbfall anwendbar machen.  

Dazu bedarf es aber ggf. einer Änderung bestehender letztwilliger Verfügungen, sie müssen um die Rechtswahlklausel erweitert werden.


Aus dem Internet:

Einen dem deutschen Recht vergleichbaren Pflichtteil gibt es in Thailand nicht. Der Erblasser bestimmt nur durch seine Verfügung die Erbfolge. Ein gesetzlicher Erbe wird durch diese Verfügung enterbt und kann keine Ansprüche auf den Nachlass geltend machen. Wurde kein Testament erstellt, so kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung.

Wenn das Erbe nicht im Vorfeld schon durch ein Testament geregelt worden ist, fallen in Thailand beim Todesfall eines Ehepartners 50% Anteile an den Ehepartner und die restlichen 50% an die Familienmitglider des Verstorbenen.







Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: Khun Tan am 14. August 2015, 15:54:29
Mitteilung der Deutschen Botschaft Bangkok

Auf ihrer Webseite weist die Deutsche Botschaft Bangkok auf die Änderung der Europäischen Erbrechtsverordnung hin:

Am 17. August 2015 tritt die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) in Kraft, die einige wichtige Änderungen für EU-Bürger mit sich bringt. Bisher regelte sich die Erbfolge für Deutsche nach deutschem Recht, künftig wird das Recht am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes maßgeblich sein. Daraus können sich erhebliche Abweichungen zur bisherigen erbrechtlichen Situation ergeben.

Der Farang /de/pages/wichtige-aenderungen-im-erbrecht
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: Alex am 14. August 2015, 17:03:46
Wichtige Änderungen im Erbrecht


 Ab dem 17. August 2015 ist die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) anwendbar. Diese neue EU-Verordnung regelt, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist.
 Gerichte und andere Organe der Rechtspflege in den EU-Staaten (außer im Vereinigten Königreich, Irland und Dänemark) beurteilen künftig nach der EU-Erbrechtsverordnung, welches nationale Recht zur Anwendung kommt, wenn ein Erbfall einen Auslandsbezug hat.

 Bisher unterlag nach deutschem Recht (Art 25 EGBGB) die „Rechtsnachfolge von Todes wegen“ dem Recht des Staates, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte. War der Erblasser Deutscher, galt also deutsches Erbrecht. Dies ändert sich durch die EUErbrechtsverordnung. Für Erbfälle ab dem 17. August 2015 unterliegt die gesamte „Rechtsnachfolge von Todes wegen“ dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 EU-ErbVO).

Hatte beispielsweise ein Deutscher zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand, gilt für Erbfälle ab dem 17. August nun das thailändische Erbrecht. Ausländische Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge können erheblich von den deutschen erbrechtlichen Regelungen abweichen. Nach thailändischem Erbrecht werden bewegliche Gegenstände nach dem Recht des letzten Wohnortes des Erblassers, Immobilien hingegen nach dem Recht des Lageortes vererbt.  


Wo ist der gewöhnliche Aufenthalt?


 Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Dies wird anhand der tatsächlichen Verhältnisse ermittelt; dabei wird festgestellt, wo der Schwerpunkt der sozialen Kontakte zu suchen ist, insbesondere in familiärer und beruflicher Hinsicht. Als nicht nur vorübergehend gilt stets und von Beginn an ein beabsichtigter zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer, kurzfristige Unterbrechungen bleiben dabei unberücksichtigt.

 Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person kann daher bereits mit dem Umzug an einen anderen Ort wechseln. Dies gilt für dauerhaft ins Ausland ziehende Personen, aber auch für solche, die sich nur zeitweise ins Ausland begeben, jedenfalls dann wenn der Aufenthalt dort auf mehr als sechs Monate angelegt ist und der tatsächliche Daseinsmittelpunkt verlagert wird.


http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/4579840/Daten/5708562/Erbrecht.pdf

Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: dolaeh am 17. November 2015, 16:37:26
Folgendes:
Die Grossmutter (Thai) ist in Thailand gestorben, sie hinterlies kein Testament. Besass aber noch ein Grundstueck. Dieses Grundstueck wollte sich jemand unter den Nagel reissen, ein naeherer Verwandter meines Schwiegervaters. Das ging aber nicht, dass sagte man ihm auch auf der zustaendigen Behoerde. Erst als er dies wusste, verstaendigter er meinen Schwiegervater und erzaehlte ihm von dem Grundstueck, das die Grossmutter also seine Mutter noch besaesse (besass).
Mein Schwiegervater will jetzt auf die Behoerde gehen und das Land auf seinen namen umschreiben lassen.
Frage jetzt: Kann er das so einfach machen, oder muss er seine juengeren Geschwister mitnehmen, die dann auch unterschreiben muessen oder braucht es die nicht dazu?
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: bangkok53 am 17. November 2015, 16:46:09
es müssen alle Geschwister unterschreiben
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: dolaeh am 17. November 2015, 17:02:43
Danke fuer die schnelle Antwort, die mir natuerlich nicht passt  :(
Bist du dir ganz sicher???
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: Suksabai am 17. November 2015, 18:18:29

Ja, stimmt, ALLE theoretisch Erbberechtigten haben zu unterschreiben, war kürzlich bei meiner Frau auch so!

lg
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: Steed am 12. Dezember 2015, 02:07:20
Ich denke einmal, bevor du als Farang in Thailand eine Thai beerbst, scheint dort die Sonne schwarz. ;]
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: schiene am 04. Juni 2019, 00:22:42
Ein paar Info zum Erbrecht in Thailand findet ihr hier....
https://www.anwalt.de/rechtstipps/erben-in-thailand-teil-der-erbfall_155632.html (https://www.anwalt.de/rechtstipps/erben-in-thailand-teil-der-erbfall_155632.html)
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: TeigerWutz am 04. Juni 2019, 13:32:51
Ich denke einmal, bevor du als Farang in Thailand eine Thai beerbst, scheint dort die Sonne schwarz. ;]

Schwarze Sonne:
Glaube vor vielen Jahren mal gelesen zu haben, daß der Member Rocky (Peter Windsheimer) nach dem Tod seiner Ehefrau, diesbezüglich doch recht gute Erfahrung mit der TH-Rechtssprechung gemacht hat.

Ist aber auch für mich ein Ausnahmefall.
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: Helli am 04. Juni 2019, 19:15:53
Ich denke einmal, bevor du als Farang in Thailand eine Thai beerbst, scheint dort die Sonne schwarz. ;]
Nein, warum? Hab' ich im Bekanntenkreis schon erlebt. Ist vielleicht oft auch ein Frage, wie die Familie vorher schon miteinander "umgegangen" ist! Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass anschließend die ausländerrechtlichen Angelegenheiten zum Tragen kommen.
Titel: Re: Erbrecht
Beitrag von: Lung Tom am 04. Juni 2019, 19:34:14

Die "Schwarze Sonne" scheint dem Adepten, wo immer er sich bewegt  ;)

(https://up.picr.de/35920969mx.jpg)