ThailandTIP Forum
Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: samroh am 06. August 2010, 08:27:47
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Hallo Zusammen!
Ich habe gehört, es gibt seit 2. August ein Non-O, 3 Jahre Gültigkeitsdauer.
Weis irgend wer etwas darüber, was braucht man dazu.
Wenn dem so wäre hätten bestimmt viele Member Interesse.
Schönen Tag noch
Klaus
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Das ist für Geschäftsleute,nennt sich Typ B Visa.
Aber nach 3 Monaten ist trotzdem ein Visa-Run fällig {;
"Foreign citizen who wishes to visit Thailand for business purpose may apply for a three-year Non-Immigrant Visa “B”. This type of visa may be issued to businessmen for multiple-entries and is valid for 3 years. It allows holder to visit Thailand as often as required for as long as the visa remains valid and allows holder to stay in Thailand for a period of not exceeding 90 days during each visit. Employment of any kind is strictly prohibited for holder of such visa."
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:OE9zVfJi9g0J:www.mfa.go.th/web/2482.php%3Fid%3D2498+thailand+visa+3+year+valid&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de
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Hi
ich habe nochmal versucht mich schlau zu machen. Thai Konsolat in Rotterdam(NE) schreibt Non-Immigrant 1 Jahr und 3 Jahre.
Schreibt aber nicht O oder B.
Desweiteren hat mir ein Freund berichtet, ein Non O 3 Jahre bekommen zu haben.
Visa habe ich nicht persönlich gesehen.
Soll ab 2. August gültig sein?
Schönen Tag
Klaus
Ps. Ich muss noch lernen wie man Links einfügt.
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Wie wyooo schon geschrieben hatte, es ist ein B-Visa.
Siehe auch hier:
http://www.mfa.go.th/web/2637.php (http://www.mfa.go.th/web/2637.php)
und dort Punkt 7.
AlHash
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Danke für die Info.
Gruß
Klaus
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Die neusten Visabestimmungen aus Frankfurt für alle die es interessiert!
Königlich Thailändische Botschaft in Frankfurt:
Visaarten
Transit-Visum
Tourist-Visum
Immigrant-Visum
Non-Immigrant-Visum:
"O": mit thailändischen Staatsbürgern verheiratet (unter Vorlage der Heiratsurkunde)
"O": ehemalige thailändische Staatsbürger und deren Ehepartner (unter Vorlage der Heiratsurkunde und Nachweis der thailändischen Herkunft )
"O": Kinder thailändischer Staatbürger (unter Vorlage der Geburtsurkunde)
"O": Rentner (unter Vorlage des Rentenbescheids)
"B": Geschäftsreisende (Kostenübernahmeerklärung der Firma mit Angabe des Aufenthaltszeitraums; bei mehr als 15 Tagen Aufenthalt eine Kopie der Arbeitserlaubnis bzw. des Arbeitsvertrags)
"ED": Schüler (eine Aufnahmebestätigung der Schule in Thailand); Studenten (Certificate of Eligibility for Non-Immigrant-Student-Form NIS); Dozenten/Professoren (Certificate of Eligibility for Non-Immigrant Lecturer-Form NIL); Lehrer (Bestätigung der Schule in Thailand )
"M": Filmproduzenten (bestätigte Drehgenehmigung der Film Board Commission of Thailand): Journalisten und Berichterstatter (Genehmigung des Thailändischen Außenministeriums - Ministry of Foreign Affairs, Press Division)
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Mit dem Antragsformular sind folgende Dokumente vorzulegen:
Reisepapier (Reisepass/Reisedokument), das am Tag der Ankunft in Thailand noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Es ist hierbei zu beachten, dass ein Kinderausweis nicht akzeptiert wird.
ein aktuelles Passfoto
eine Kopie des Flugtickets/eine Reisebuchungsbestätigung (dies gilt auch für ein Transit-Visum) sowie eine Hotelreservierung
Belegdokumente, die den Zweck des Aufenthalts deutlich machen:
ein Brief des Arbeitgebers oder Geschäftspartners in Thailand (im Fall einer Geschäftsreise). Der Brief, der unbedingt an das Thailändische Generalkonsulat addressiert sein muss, muss u. a. eine Kostenübernahmeerklärung enthalten.
eine Heirats- bzw. Geburtsurkunde (z. B. im Fall einer Ansiedlung mit thailändischen Ehegatten/Kindern/Eltern in Thailand)
Rentenbescheid
Weitere Dokumente je nach Bedarf und Erforderlichkeit
Gesundheitsvoraussetzungen (Änderungen vorbehalten): Personen, die aus einem Gelbfiebergebiet kommen (bzw. aus der Reise in diesem Gebiet zurück gekommen sind) oder ihren Wohnsitz in einem Gelbfiebergebiet haben, benötigen zum Antrag auf ein Visum und zur Einreise nach Thailand ein gültiges internationales Gesundheitszeugnis.
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Visagebühren
Visagebühren sind direkt bei der Antragsabgabe in BAR zu entrichten und können im Fall des Nichterteilens des Visums nicht zurück erstattet werden. Ab dem 02. August 2010 gilt die neue Gebührenerhebung:
Visaart Gebühr Anzahl der Einreisen
(pro Person)
Transit
Transit (TS) 25 Euro 1 Einreise (Single)
Tourist
Tourist (TR) 30 Euro 1 Einreise (Single)
Non-Immigrant
Non-Immigrant für 90 Tage 55 Euro 1 Einreise (Single)
Non-Immigrant für 1 Jahre 130 Euro Mehrfach (Multiple)
Non-Immigrant für 3 Jahre (APEC) 130 Euro Mehrfach (Multiple)
Non-Immigrant für 3 Jahre 260 Euro Mehrfach (Multiple)
ACMECS Single Visa (ASV) 30 Euro 1 Einreise (Single)
lg. elke
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@ wautzi007
musst dir das nächste mal nicht so viele mühe machen sonder einfach und verständlich so.
http://www.thaigeneralkonsulat.de/de/consular/visa.html
Grüsse aus dem Schnee momentan mit Sonne. :'(
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@farang
war einfach, aber so gehts auch!
Grüße in den Schnee!
lg. elke