ThailandTIP Forum
Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: maggi am 04. September 2010, 17:31:55
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Hallo!
Ein Freund von mir möchte seine thailändische Frau mit gemeinsamen Kind (Tochter 2J.) nach Deutschland holen. Er ist gebürtiger Thailänder mit deutschen Pass und lebt seit 20 Jahren in Deutschland.
Er war vorher mit einer Deutschen verheiratet und ist seit 4Jahren geschieden.
Meine Frage lautet jetzt:
Muss seine jetzige Frau den A1 Test machen oder verhält sich es in dem Fall anders, da er ja schon verheiratet ist, und ein Kind hat. Er hat auch einen Job und festes Einkommen.
Für ein paar nützliche Hinweise und Ratschläge wäre ich sehr dankbar. Er ist echt ein netter Kerl und ich möchte ihm ein wenig helfen.
Ich selbst habe die A1 Geschichte zusammen mit meiner Frau 2009 auf Phuket(Konsulat) erfolgreich durchgezogen. Sie hat im ersten Anlauf bestanden. Wir sind verheiratet und leben zusammen in Deutschland.
Besten Dank!
Marco aus Hamburg(MOIN MOIN)!
EDIT: Text formatiert.
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wenn Du die A1 Geschichte selber mitmachen durftest erübrigt sich doch die frage nach dem A1 Test, ansonsten sicherer unbefristeter Job, und eine Wohnung mit "genügend" Wohnraum (zur Zeit meiner Ex musste noch sichergestellt sein das andere Parteinen oder Vermieter zustimmen), war es das ??? ??? wenn nicht wird Dir hier geholfen.
Edit : nachdem Sie ein paarmal Duftreis gekocht hatte, hätte mein Schwager die Zustimmung nicht mehr so ohne weiteres gegeben ;] ;] ;] .
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Hallo.Ich hatte nur gedacht,weil bei meinen Kumpel ja noch das Kind im Spiel ist.Zwecks Familienzusammenführung!
Danke Dir!!!
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@ maggi sorry aber im Moment scheint es für diese frage etwas "ungünstig2 zu sein, normalerweise wird Dir/dem Fragesteller eher und kompetenter geholfen {-- {--, vielleicht erhältst Du heute mehr Aufmerksamkeit ich drücke Dir die Daumen dafür.
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Hallo maggi
Letztlich entscheidet das zuständige Ausländeramt.
Das Vernünftigste wäre wohl, dass Dein Thai-Kumpel dort zum betreffenden Sachbearbeiter geht und den fragt.
Um unnötige Lauferei zu sparen, sollte er seinen Mietvertrag (Grösse der Wohnung ausreichend?) sowie einige Verdienstbescheinigungen und/oder Steuerbescheide mitbringen.
Gruss Achim
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Hat das Kind denn die deutsche Staatsbürgerschaft? Soweit ich weiss gibt es da inzwischen Einschränkungen bei der Weitergabe der Staatsangehörigkeit, wenn sowohl der deutsche Elternteil als auch das Kind nicht in Deutschland geboren wurden.
Wenn das Kind einen deutschen Pass hat könnte es sinnvoll sein die Frau erst mal erst mal mit Schengen-Visum nach Deutschland einreisen zu lassen, und die Angelegenheit mit dem Aufenthaltstitel dann persönlich mit dem Ausländeramt vor Ort zu klären.
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Vielen Dank! Das Kind hat keinen deutschen Pass.Ich werde meinen Kumpel zur Ausländerbehörde begleiten.Alles weitere wird wohl genauso ein Antrags und Verwaltungskrieg wie ich ihn mit meiner Frau erlebt habe.Trotzdem Vielen Dank!
Gruß aus Hamburg
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Wenn dein Kumpel Mutter des Kindes waere ( biologisch oder durch Adoption) und das Kind unter 10 Jahre alt ist dann MUSS die Botschaft, wenn der andere Elternteil zustimmt, dem Kind ein Visum geben. Ist internationales Recht. Und der andere Ehepartner darf dann auch nachkommen wegen der Familienzusammenfuehrung.
Ob das beim Papa auch funktioniert weiss ich nicht.
Die Staatsbuergerschaft des Kindes spilet dabei ueberhaupt keine Rolle. Kommt nur drauf an dass es sein leibliches oder adoptiertes Kind ist oder nicht.
falls das Einkommen nicht genug ist, wuerde ich das in 2 Schritten machen. 1. das Kind mit Zustimmung der Mutter nach D holen und dann spaeter die Mutter...da kann man dann auch nicht mehr mit Einkommen etc kommen.
Weiss nicht wie die Botschaft da tickt wenn ein eingedeutschter Thai seine Thais rueberholen will..die sind ja schon bei Deutschen recht komisch geworden....da schaut man sentimental in die 90er zurueck...
Gruss
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Ja,Changbier.Als meine Frau das erste mal 1988 nach reiste,brauchte sie nicht einmal ein Visa.Und 1990 konnte sie den Thai-Fuehrerschein noch umschreiben lassen.Ja,die gute alte Zeit
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Hat Dein Kumpel das Kind schon der Botschaft gemeldet?Auf der Homepage der Botschaft steht alles über die Anmeldung.
Ist das Kind deutscher Staatsbürger,kann die Kindesmutter nach Deutschland einreisen ohne A1.
Über ABH Berlin unter Verfahrenshinweise steht alles darüber.