ThailandTIP Forum
Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: Lui am 05. September 2010, 22:11:11
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Hallo nochmals an das Forum,
leider wurde ich vor kurzen gebannt. Denke mir, da ich auf zu viele Threads sehr viel geschrieben habe ohne andere Antworten zu lassen?
Und ich bin leider noch nicht ganz mit der zitier Funktion vertraut. muss das demnächst mal üben.
Aber meine generelle Frage bleibt bestehen, wie würdet Ihr das bewerkstelligen wenn Ihr immer noch bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt seit, viel in der Welt unterwegs seit und nur 2 Wochen alle 7-8 Wochen bei Eurer Frau in Thailand seit?
Ich meine im Bezug auf Steuern. Krankenversicherung und so weiter.
Wäre für alle hilfreichen Tipps dankbar.
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So eindeutig und klar, wie Du Deine Fragen stellst, kann man Dir eigentlich nur genau so klar und eindeutig antworten, ein Blick in das Gesetz hilft bei der Rechtsfindung enorm.
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Ich weiß Betriebsstätte in Deutschland also Steuern bezahlen in Deutschland. Aber nach welcher Steuerklasse und wie sieht es mit den anderen Abgaben aus?
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Ich weiß Betriebsstätte in Deutschland also Steuern bezahlen in Deutschland. Aber nach welcher Steuerklasse und wie sieht es mit den anderen Abgaben aus?
Abgaben sind keine Steuern. Meinst du Muellabfur oder was ?
Alles sehr dubios, diese unklaren Fragen.
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Als Angestellter musst du dir da doch eh keinen Kopp machen, wird doch alles (Steuern,K/RV) automatisch in Deutschland abgeführt, die Flüge zu Auslandseinsätzen werden vom AG übernommen, oder glaubst du etwa, du kannst Flüge von/nach Thailand als Fahrten zur Betriebsstätte absetzen {+. Ob du in Thailand lebst, bestimmst nicht du, sondern die thailändischen Immi-gesetze, und da sieht es mau für dich aus. Mich wundert, dass dein AG solche Gedankenspiele überhaupt mitmacht, wenn der Schwerpunkt deine Tätigkeit nicht in TH ist
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Gegenseitiges Angemache gelöscht. Speziell an unseren "Weltenbürger": Ein etwas weniger aggressiver Schreibstil wäre doch vielleicht eine Überlegung wert, oder? ;)
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Also noch mal zur Erklärung. Ich möchte mein privaten Lebensmittelpunkt nach Thailand verlegen, zu meiner, in 3 Wochen, Frau und meinem zukünftigen Kind.
Dennoch bleibt mein Vertrag mit einem deutschen Arbeitgeber bestehen.
Daher bleib ich weiterhin in Deutschland Steuerpflichtig aber auch RV und KV?
Ich weiß das z.B. ein Österreicher, als EU Bürger, der in Deutschland Arbeitet und nicht täglich pendeln kann, seine private Kosten zum Besuch seiner Familie in Österreich von den Steuern absetzen kann. Gilt das auch für Wohnsitz außerhalb der EU?
Mit dem Problem der Immigration ..... wenn ich ein non immigration o möchte muss ich Einzahlungen auf einem thailändischen Bank Konto nachweisen, aber wie bekomme ich ein Bank Konto ohne Visa?
Oder wird etwa eine deutsche Gehaltsabrechnung akzeptiert?
Das kann ich mir nicht so vorstellen.
Ich weiß im Prinzip. bei nur 2 Wochen in Thailand alle 8 Wochen wäre kein Visum notwendig, aber wie kann man dann sein Lebensmittelpunkt nachweisen? Habe von einem Certification of stay gelesen aber gibt es so was wirklich?
Das in der Zukunft mein Arbeitgeber es sogar möchte, das ich von Bangkok aus Kunden betreue. ist nicht ausgeschlossen.
Danke für alle bisherigen Antworten.
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Welches Problem siehst du darin ein Bankkonto zu eröffnen?
Banken sind grundsätzlich an Kunden die Geld aus dem Ausland überweisen interessiert.
Falls eine Bank unbedingt auf ein Touristenvisum besteht, geh zur Nächsten, oder besorge dir ein Visum. Das TR ist übrigens kostenlos.
Weitere Infos zur Kontoeröffnung findest du hier (http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=1422.0) und dort (http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=5094.0).
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Das Steuerrecht spricht in Deinem Fall von doppelter Haushaltführung. Google mal danach und denke daran, dass unerlaubte Steuerberatung in D ein Straftatbestand ist.
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Du musst deine Ehe in D anerkennen lassen. Damit ist dann behoerdlich klar, wo dein Lebensmittelpunkt ist. Normalerweise ist das dann so, naemlich bei deiner Ehefrau. Das hat man noch Keinem in Frage gestellt.
Mach nen Schrieb dazu in dem du eben erklaerst, dass 1.) du einen Job hast seit...Jahren und eben unterwegs bist, das momentan nicht aendern willst wegen Kuendigungsfristen, Beziehung zum Arbeitgeber, eventueller Hoehe von eventuellen Abfindugen etc
Dein Lebensmittelpunkt is bei deiner Ehefrau.
Der Lebensmittelpunkt haengt nicht wie der gewoehnliche Aufenthalt von der Aufenthaltsdauer ab.
Hausstand ist Thailand. Was fuer ein Visum du in deinem Fall zum Entry hast spielt steuerlich keine Rolle. Ich hatte wie du auch kein NON IMMI O wegen der Aufenthaltsdauer...sehr lange nicht....ist aber besser wenn man das macht.
Das mit dem Bankkonto ist ein Problem..kannst aber umgehen, indem du irgendwo im Ausland ein 3 Monats Non Immi O machst unter Vorlage der original Heiratsurkunde. Mit dem Non Immo O kannst dann ein Konto aufmachen. Touristvisa und Bank geht meines Wissens schon seit Jahren nicht mehr.
Besorg dir auch einen Thaifuehrerschein..ist ebenso immer gut.
Dann kannst auch nen Privatflug FRA BKK FRA von der Steuer absetzen, wenn du nicht von BKK aus wieder auf Geschaeftsreise gehst. Bei mkir gings..dann geht bei dir auch.
Botschaft etc aussen vorlassen wo es geht.....am besten noch in den ein oder anderen Verein gehen...Go Kaft Club, Schiessclub etc..ueberall wo du fuer 300 bis 1000 Bath nen Lichtbildausweis bekommst.
Man darf dir diese Rechte nicht aberkennen...man darf dir auch nicht Scheinehe unterstellen..man muss das dir beweisen...
erzaehlen tut man eventeiull was Anderes..ist aber simpel - wie oft bei deutschen Behoerden - gelogen.
einfach prenetrant bleiben....dann klappt das.
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@ Hellmut
Danke für die Antwort und die Links, ich sehe es vielleicht einfach mal Probieren, möglicherweise mit Heiratsurkunde bei der Bank meiner Zukünftigen.
@ Arthurschmidt2000
Eigentlich nicht doppelter Haushaltsführung, da in Zukunft kein Haushalt mehr in Deutschland vorhanden. Ist es möglicherweise Sinnvoll eine Post Adresse in Deutschland zu behalten?
Zum Glück ist weder das Tip Forum noch ich zur Zeit in Deutschland.
@ Changbeer
Wirklich vielen Dank für dein Ausführungen. Sie sind sehr Hilfreich und Ausführlich. Hattest Du weiterhin eine Anmeldung in Deutschland? Wo wurde deine Steuerkarte hingeschickt?
Das mit Führerschein und so habe ich auf die Dauer auch vor.
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Ich sehe immer noch nicht die Vorteile dieser Aktion, eher nur Nachteile. Steuern und RV werden definitiv in D abgeführt, AV wahrscheinlich auch, die KV eher nicht. Da in TH aber keine KV-Pflicht besteht, braucht der AG dann wahrscheinlich auch keinen KV-AG-Anteil zahlen, allerding ist eine KV in TH wahrscheinlich billiger als der eigene deutsche KV-Anteil.
Du machst die Gedanken über ein Konto, dabei ist das wirklich das allerkleinste Problem, wenn überhaupt. Viele andere mögliche Nachteile sind zu prüfen. Was ist z.B wenn du deinen Job verlierst, hast du dann Anspruch auf ALG(wohl kaum) usw? Natürlich sparst du die Kosten für Miete in D, aber das gilt grundsätzich, unabhängig von einem Arbeitsverhältnis. Mit einer Postadresse kannst du keine doppelte Haushaltsführung begründen.
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Ich sehe immer noch nicht die Vorteile dieser Aktion, eher nur Nachteile.
Welche 'Aktion' meinst du? Soll Lui deiner Meinung nach das Heiraten sein lassen, den Job aufgeben, oder würdest du ihm raten die Familie nach Deutschland zu holen damit er von Steuerklasse 3, Kindergeld und der Familien-Krankenversicherung profitieren kann?
Es gibt viele Leute die irgendwo auf der Welt arbeiten, aber Thailand als Familienwohnsitz haben. Wenn man das mit seinem Job vereinbaren kann dann ist das doch grundsätzlich keine schlechte Sache.
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Heiraten oder nicht, ist doch vollkommen irrelevant. So, wie ich das Eingangspost verstanden hab, fragt er , ob er Steuer/abgabenmässig irgendwie davon profitieren kann, wenn er den Erstwohnsitz nach Thailand verlegt. Das sehe ich z.Zt. nicht. Natürlich kann es auch noch andere Gründe geben in Thailand zu wohnen
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Also es stellen sich mir 2 Möglichkeiten ....
1. Möglichkeit: Nach der Heirat und der Geburt unseres gemeinsames Kindes hole ich meine Frau und unser Kind nach Deutschland. Denke mir das das auch ohne A1 gehen würde, da 1. gemeinsames minderjähriges Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft und 2. möglicherweise wegen zwei Bachelor Abschlüsse. Nachteil: Bin nicht wirklich oft Zuhause immer unterwegs. Denke mir meine Frau würde nicht gerade sehr glücklich und Papierkram mit der deutschen immigration. Vorteil: Nach der Akzeptanz ddeutschen immigration: Steuerklasse 3, Kindergeld, Familien Krankenversicherung usw....
2. Möglichkeit wie beschrieben, Aufgabe des deutschen Wohnsitzes, Lebensmittelpunkt in Thailand aber weiterhin Steuern in Deutschland ... auch RV und KV? finde so nichts direkt darüber. ALV ist eh ein Witz. War in meinem ganzen Leben nur 3 Monate Arbeitslos zwischen Ausbildung und Pflichtdienst. Gibt es eine Internationale KV?
Nachteil: Muss mich vielleicht vom deutschen Versorgungsstaat verabschiede /Vor- oder Nachteil ?/. Muss viele Flüge bezahlen die aber Steuerlich absetzbar sind. Auf Dauer eine Wohnung mieten, die in der Nähe des BKK Flughafen liegt. Vorteil: Glückliches Leben. Leben wie meine Frau und ich es wünschen.
@theworldismyhome
Ich möchte keine Doppelte Haushaltsführung begründen. Natürlich spart man die Miete in Deutschland wenn man nicht dort lebt? Was willst du damit feststellen? Postadresse dachte ich eher an Steuerkarte zukommen lassen, andere Post die man so erhalten kann. Noch einmal, ich möchte eigentlich keine Doppelte Haushaltsführung.
Meinem Wissen nach ist es eh nicht möglich einen Hauptwohnsitz/Erstwohnsitz außerhalb von Deutschland zu haben und NUR einen Zweitwohnsitz in Deutschland.
Jeder Wohnsitz in einem anderen Land ist erst einmal der Hauptwohnsitz. Der Steuerliche Vorteil würde sich aus den Steuern Rückzahlungen ergeben, aus Heimreisen zur Familie / Haushalt.
@ Damkaodaeng
Sehe ich auch so. Und würde einfach nur gerne mehr über eigene Erfahrungen von Foren Mitglieder hören
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A1 ist unabhängig vom Bildungsabschluss
RV wird unabhängig vom Wohnsitz abgeführt, KV? besteht ja keine Versicherungspflicht in TH, musst mal googlen, ist dann aber eh nur Peanuts, selbstverständlich gibt es internationale KV, gibt einige Threads hier und in Rubrik Gesundheit, wie machst du's denn heute wenn du im Ausland krank wirst?.
Flüge sind von/nach D nur absetzbar, wenn dienstlich bedingt, also aufsuchen der Firmenzentrale etc., aber werden die nicht eh vom AG ersetzt?
ob für Steuerklasse 3 bei anerkannter Ehe überhaupt der Wohnort relevant ist, wäre auch noch zu prüfen.
Auslandswohnortsitz bedeutet nicht Abschied vom Versorgungsstaat, bis auf einige Einschränkungen im Krankheitsfall, du kannst jederzeit zurück und dich ins Netz fallen lassen, ist gängige Praxis bei einigen sich selbst überschätzenden Expats hier
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Nachteil: Bin nicht wirklich oft Zuhause immer unterwegs. Denke mir meine Frau würde nicht gerade sehr glücklich und Papierkram mit der deutschen immigration.
Der Aufwand für den 'Papierkram' hält sich dann doch in Grenzen, den hat man einmal und dann ist er erledigt. Aber du hast völlig recht: Wenn du jobbedingt immer wochenlang durch die Welt reist solltest du dir es gut überlegen ob du deine Familie wirklich nach Deutschland holst. Für deine Frau wird es in der ersten Zeit schwer genug sein mit der neuen Situation als Mutter zurecht zu kommen, da ist sie wahrscheinlich in einem Umfeld besser aufgehoben das sie kennt und in dem sie sich auf Anhieb zurecht findet. Der Alltag in Thailand ist schon dadurch sehr viel leichter zu bewältigen weil man immer eine Nanny einstellen kann die sich um die Kinder kümmert, oder eine Maid die den Haushalt erledigt. Und du willst ja, wenn du dann für zwei Wochen bei deiner Familie bist, die Zeit auch nicht unbedingt damit verbringen wollen deiner Frau bei Arztbesuchen, Behördengängen und den vielen kleinen Alltagsproblemen zu assistieren die sie in Thailand problemlos selbst erledigen könnte, für die sie aber in Deutschland deine Hilfe braucht.
Vorteil: Nach der Akzeptanz deutschen immigration: Steuerklasse 3, Kindergeld, Familien Krankenversicherung usw....
Der finanzielle Vorteil wird aber durch die höheren Kosten in Deutschland kompensiert. In Deutschland kommt man, wenn man Frau und Kind hat, mit 3000 Euro netto gerade mal so hin. Mit 120.000 Baht in Thailand kannst du dir einen ganz anderen Lebensstil leisten. Davon abgesehen: Man sollte wichtige Entscheidungen nicht davon abhängig machen was der Staat gerade an Vergünstigungen bereit hält. Dadurch begibt man sich nur in ein Abhängigkeitsverhältnis.
Auf der anderen Seite: Gute Schulen kosten in Thailand viel Geld, und vieles was in Deutschland für Familien ganz selbstverständlich ist - Sportvereine, Schwimmbäder, kirchliche Kinder- und Jugendarbeit, sichere Spielplätze, Wälder mit Wanderwegen, öffentliche Bibliotheken, Fernsehen mit Kinderprogramm, Trinkwasser aus der Leitung, Radwege, und viele andere Dinge die dort der Allgemeinheit zur Verfügung stehen - gibt es in Thailand nicht, oder man muss dafür viel Geld ausgeben.
Lebensmittelpunkt in Thailand aber weiterhin Steuern in Deutschland ... auch RV und KV? finde so nichts direkt darüber. ALV ist eh ein Witz. (...) Gibt es eine Internationale KV?
Entscheidend ist wo du laut deinem Arbeitsvertrag beschäftigt bist. Wenn das in Deutschland ist dann musst du dort auch Steuern zahlen und bist Pflichtmitglied in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wenn du deinen Arbeitgeber dazu bewegen könntest eine Beschäftigung bei einer Niederlassung im Ausland zu vereinbaren, dann könnte das alles wegfallen.
Die Gesetzliche Krankenversicherung bringt dir sowieso nichts wenn du in Thailand wohnst. Es gibt jede Menge internationale private Krankenversicherungen die dich mit Wohnort Thailand sehr günstig und umfassend versichern. Das Thema wurde hier im Forum auch schon sehr ausführlich diskutiert.
Nachteil: Muss mich vielleicht vom deutschen Versorgungsstaat verabschiede /Vor- oder Nachteil ?/.
Wer halbwegs gut verdient tut gut daran sich daraus so schnell wie möglich zu verabschieden. In Deutschland versorgst du mit deinen Beiträgen andere Leute die nicht arbeiten, aber ob du jemals eine Rente bekommst wenn du heute unter 50 bist steht in den Sternen. Es ist ja nicht so dass du nicht wieder zurück kannst wenn du mal raus bist. Auch wenn es jetzt wahrscheinlich wieder Proteste hagelt: Zur Not steigst du halt mit deiner Familie in den Flieger und ihr meldet euch in Deutschland als Leistungsempfänger an. Als deutscher Staatsbürger steht dir das zu.
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@ theworldismyhome
Erst einmal Danke für deine Beiträge und Antworten. Ich sehe nicht alles so wie du, aber kontroverse Standpunkte können ja sehr hilfreich sein, seinen eigenen Standpunkt und Ansichten zu überdenken und reflektieren.
Zu A1 ... nach dem was ich gelesen habe, kann von A1 abgesehen werden, wenn ein Master Abschluss oder vergleichbare Bildungsabschlüsse nachgewiesen könne, die eine einfache Integration ermöglichen. Aber war nur so von mir erwähnt worden, da ich denke, mit Kind wäre A1 eh kein Thema.
Aber natürlich würde ich schon wollen, das meine Frau, wenn wir in Deutschland wohnen würden auch die deutsche Sprache erlernt.
Nur die Pflicht dieses vorher zu tuen finde ich nicht richtig.
KV bisher bei mir: GKV, private Urlaubs Zusatzversicherung, bei beruflichen Einsätzen im Ausland Übernahme durch den AG.
KV als Peanuts zu bezeichnen finde ich persönlich als nicht statthaft. Teilweise wird hier über 150 Baht diskutiert. Da empfinde ich die finanzielle Beiträge zur KV nicht gerade als Peanuts.
Reisen zur Familie sind nicht vom Arbeitgeber gedeckt. Dieses sind wohl eher Ausgaben die der Arbeitnehmer von den Steuern absetzen kann. Siehe dazu auch den Beitrag von Changbeer.
@ damkaodaeng
Danke für deinen Beitrag und ich stimme dir zu 99 Prozent zu.
Daher kann ich nicht viel Antworten.
Also mein Arbeitgeber hat noch Niederlassungen in Indien und China. Denke mir aber das ich für den Anfang erst einmal noch über die deutsche Niederlassung laufen werde.
Ok, ich sehe das ich wohl fürs erste in der RV und ALV bleiben muss. Aber ganz verstehe ich es nicht, wenn ich gar keine Meldeadresse in Deutschland habe.
Mit Internationale KV habe ich vor allem eine KV gemeint, die Weltweit versichert. Egal wo ich und meine Familie sich gerade Aufhalten. Nicht nur für Thailand.
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Lui, was A1 angeht, war meine Aussage so wohl nicht ganz korrekt, allerdings sprachst du ja von Bachelor nicht Master, allerdings hast du ja schon richtig erkannt, dass Sprachkenntnisse in jedem Fall sinnvoll sind.
Ich habe die KV deshalb als Peanuts bezeichnet, weil du selbst die ALV als Witz bezeichnet hast. Die Internationale/AuslandsKV bewegt sich aber mit 50-150€/Monat (ohne USA/Kanada) grössenordungsmässig noch unter der ALV.
Du musst dir einen Rentenanspruch erwerben, unabhängig vom Einsatzort, der Rentenanspruch besteht ja auch weltweit, wie du an den min. 80% Rentnerexpats hier sehen kannst, im Gegensatz zur KV die nur D/EU-weit gilt, deswegen kommst du da nicht drumrum.
Wenn du keinen Wohnsitz/Familie in D hast, kannst du natürlich keine Flüge von/nach D absetzen
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@ theworldismyhome
Also ich muss wirklich sagen, dieser Beitrag von Dir gefällt mir sehr gut. Nicht weil er meinen Wünschen entspricht, sondern weil er informative ist.
Ok bei A1 sprach ich von 2 bachelor Abschlüsse. Aber das sei dahin gestellt, da die Entscheidung beim Ausländeramt hängen würde.
Bei der ALV ist meiner Meinung nach der Witz, jemand bezahlt wirklich über Jahrzehnte ein und durch Super Reformen hat man doch nur für 12 Monate Anspruch.
Meine Betriebsstätte ist in Deutschland, mein Haushalt im Thailand. Dadurch sehe ich auch wie Changbeer das es dadurch gegeben ist, das ich Heimfahrten absetzten könnte. Bedeutet Reisen von dem Land der Betriebsstätte /Deutschland/ zu meiner Familie /Thailand/ gilt als Heimreisen. Oder?
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Also mein Arbeitgeber hat noch Niederlassungen in Indien und China
Wechselst Du dorthin, wirst Du in Indien oder China statt in D steuer- und sozialversicherungspflichtig.
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arthurschmidt, nur wenn es dort eine Versicherungspflicht gibt, wenn ja, dürften die Kosten aber wesentlich niedriger sein. Aber möchtest du irgendwann eine Rente auf Indien-Niveau? Obwohl in 30 Jahren ist der Unterschied vielleicht gar nicht mehr so gross {/
lui, die Betriebsstätte ist in diesem Fall dein Einsatzort, nicht der Sitz der Firmenzentrale. Wenn dich deine Firma also nach Timbuktu schickt, kannst du also nur den Flug nach Timbuktu absetzen, ausser du musst z.B für Schulungen/Besprechungen etc. nach D, oder du musst irgendwelches Arbeitsmaterial/Werkzeug dort aufnehmen, eben alles was betriebsbedingt ist. Aber du sagst ja selbst du arbeitest fast nur im Ausland
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@ theworldismyhome
Da ich nicht 6 Monte oder länger in einem anderen Land bin, bleibt steuerlich meine Betriebsstätte in Deutschland, von wo ich ja auch meine Einsatzplanung bekomme.
Wenn mein AG mich nach Timbuktu schickt bezahlt das der AG. Möchte ich allerdings von Timbuktu zu meiner Frau Reisen bezahle ich und es ist absetzbar. Nach meinem Wissensstand.
Wenn ich dann von meinem Hausstand aus erst nach Deutschland fliege um neue Einsätze zu Planen oder auch Werkzeug entgegen zunehmen sehe ich auch eine steuerliche Absetzbarkeit
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es gibt Firmen , denenist es schnuppe , wo du wohnst !
weil , unterm Strich sind die Kosten für Einsätze und Flüge von TH weg günstiger !
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BM, das hängt sicher vom Einsatzschwerpunkt ab, wenn es einen solchen gibt. Wenn der z.B in Europa ist, dann wohl eher nicht.
Lui, das mit den 6Monaten da verwechselst du wohl was, normalerweise gilt alles >3 Monate als regelmässige/feste Arbeitsstätte, d.h <3Mon=Geschäftsreise, > 3Mon.=Fahrt zur regelmässigen Arbeitsstätte, gibt aber ein paar Ausnahmen und Klagen vor dem BFH. Du solltest auch vorsichtshalber einen Antrag auf unbeschränkte Steuerveranlagung stellen, wenn du weniger als ein halbes Jahr in D bist, ansonsten könntest du beschränkt veranlagt werden = keine Werbungskosten und Pauschalbesteuerung
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@ Blackmicha
im allgemeine ist es der Firma, wo ich arbeite, schnuppe wo ich wohne. Und ich denke, in der Zukunft, werde ich auch von Thailand aus eingesetzt werden.
@ theworldismyhome
also im allgemeinen bin ich meistens so 2-3 Wochen bei einem Kunden und dann wechselt der Einsatzort und meistens auch das Land bzw. sind wieder einige Kunden in Deutschland angesagt. Und fürs erste plane ich es so, das ich meinem AG 8 Wochen zur Verfügung stehe, dann ganz normal Urlaub und Gleitzeit nehme, um 2 Wochen bei meiner Familie zu sein. Nach diesen 2 Wochen bin ich dann erst mal wieder auf jeden Fall für 1-2 Tage in Deutschland um mit der Einsatzplanung die nächsten Jobs abzustimmen.
Von Deutschland aus sind natürlich viele Jobs auch bei deutschen Kunden aber auch rings herum.
Für alle Ausführungen, warum ich denke, das mein AG mich auch von Thailand aus einsetzen würde, geht es hier zu weit und betrifft auch Firmen interne Überlegungen.
Allerdings würde ich immer noch gerne wissen, wenn ich keine Post Adresse oder Melde Adresse in Deutschland habe, sendet dann das Finanzamt die Steuerkarte nach Thailand?
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BM, das hängt sicher vom Einsatzschwerpunkt ab, wenn es einen solchen gibt. Wenn der z.B in Europa ist, dann wohl eher nicht.
Lui, das mit den 6Monaten da verwechselst du wohl was, normalerweise gilt alles >3 Monate als regelmässige/feste Arbeitsstätte, d.h <3Mon=Geschäftsreise, > 3Mon.=Fahrt zur regelmässigen Arbeitsstätte, gibt aber ein paar Ausnahmen und Klagen vor dem BFH. Du solltest auch vorsichtshalber einen Antrag auf unbeschränkte Steuerveranlagung stellen, wenn du weniger als ein halbes Jahr in D bist, ansonsten könntest du beschränkt veranlagt werden = keine Werbungskosten und Pauschalbesteuerung
Was du ueber die Werbungskosten und eine Pauschsteuer schreibst, ist Unsinn. Hast du mal das EStG durchgelesen?
Betrachte mal den Par. 50 als Beispiel, und auch die Par. 39 a - f.
Werbungskosten koennen bei der beschr.Steuerpflicht bei Eink. aus nichtselbst.Taetigkeit sehr wohl abgezogen werden, da braucht man keinen Antrag auf Veranlagung als unbeschraenkt Steuerpflichtiger. Der Weg dahin ist nur ein anderer als dir wohl bekannt ist.
Und wo hast du etwas von einer Pauschsteuer in diesem Zusammenhang gelesen?
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/estg/gesamt.pdf
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@All
Vielen Dank für eure Beiträge und für die Informationen.
Habe in den letzten Tagen viel von Low gelesen aber mich auch durch Paragraphen durchgelesen.
Die Geschichten /nicht gemeint Geschichtenerzähler/ von Low waren wesentlich amüsanter.
Nun weiß ich von den Paragraphen aber auch mehr.
Wird wohl so am Anfang bei mir,das ich weiterhin in Deutschland uneingeschränkt Steuer - und Sozialabgabe Pflichtig bin.
Steuerklasse 3 ist möglich und Absetzung der Heimfahrt auch.
Kindergeld ist nicht möglich.
Allerdings bin ich auf eine Sache gestoßen ... nein nicht eine Frau gestoßen {-- ...
Hatte diesen Abschnitt nur kurz überflogen bei Kindergeld.
Vielleicht hat jemand Erfahrung über Elterngeld. Könnte es sein, das ich als Steuerpflichtige Person /in Schreiben vom Finanzamt wird man jetzt als Steuerbürger begrüsst/
Anspruch auf Elterngeld hätte ? {-- Weltweit?
Vielen Dank
Lui
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Steuern und Kindergeld.
Deine Frau in Deutschland,Deine Steuerklasse 3.
Deine Frau in Thailand,Deine Steuerklasse 1.
Kindergeld wird nur für in Deutschland lebende Kinder gezahlt.Selbst Kinder von deutschen Ehepaaren erhalten im Ausland kein Kindergeld.
Elterngeld wird nur in Deutschland gezahlt,ohne Arbeitsstelle kein kindergeld.
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@rama-6
ohne Arbeitsstelle kein Kindergeld.
Da biste aber auf dem Holzwege.
Urbi et Orbi.