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Autor Thema: Meldepflicht von Vermieter  (Gelesen 25888 mal)

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Suksabai

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #60 am: 29. Januar 2025, 13:48:49 »

Ich habe gestern einen alten Bekannten getroffen.
Er hat gesagt, dass schon vor 2 Jahren fuer eine 30 Tage Verlängerung eine Meldebesätigung des Hotels erforderlich war.
in CNX.

Es sollte eigentlich schon hinlänglich bekannt sein, dass jede Immi hier ihr eigenes Süppchen kocht.
(Und nicht nur die Immi, auch LTO usw...)
Selbst innerhalb einer Immi kann es vorkommen, dass es verschieden gehandhabt wird, braucht nur einen anderen Beamten
oder der selbe Beamte wie voriges Mal ist dermal schlecht drauf...

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Dinu71

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #61 am: 29. Januar 2025, 14:31:12 »

Etwas anderes hab ich nicht behauptet.
Es war nur eine Info.
Der eine oder andere der hier mitliest, weiss nun dass er eine Bestätigung braucht, bevor er zur CNX Immi rennt.
Weil es ja eben nicht überall so ist. Und namtok war ja in Lamphun.

Was bedeutet LTO ?
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Suksabai

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #62 am: 29. Januar 2025, 15:57:22 »


Land Transport Office

Fahrerlaubnis und KFZ-Überprüfung/Ummeldung

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karl

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #63 am: 29. Januar 2025, 16:52:46 »

die nennen sich aber   DLT
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Suksabai

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #64 am: 29. Januar 2025, 19:02:00 »

die nennen sich aber DLT

Hast generell recht, will jetzt nicht Haare spalten.
Offiziell und englisch korrekt Department of Land Transport, Branch XY,
wennst viel mit englischsprachigen schreibst, die sagen LTO (Land Transport Office) XY


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riklak

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #65 am: 03. März 2025, 15:17:35 »

Bahn­brechende Entschei­dung des Ober­sten Gericht­shofs!

Automa­tis­che 30-jährige Mietver­tragsver­längerun­gen in Thai­land ungültig!
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