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Autor Thema: Ausweis für in Thailand lebende Ausländer  (Gelesen 49187 mal)

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otto.ch

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Re: Ausweis für in Thailand lebende Ausländer
« Antwort #135 am: 08. Januar 2022, 12:14:12 »

Unrechtmäßig oder vorübergehend in Thailand

Wenn du keine weitere Verlaengerung (EOS) beantragst, war der Aufenthalt doch vorübergehend logisch oder   :D

Aber sicher. Alles ist vorübergehend. Bin vorübergehend auf dem WC. Rauche vorübergehend eine C--. Sogar vorübergehend verheiratet.  :-) Und unrechtmäßig bei der Mianoi  :-*. Wie Recht die Thais wieder haben. Passt doch.
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jektor

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Re: Ausweis für in Thailand lebende Ausländer
« Antwort #136 am: 08. Januar 2022, 14:52:08 »

Stellen die Thaibehoerten auch Urkunden in deutscher Sprache aus ? Ich denke mal nein. So kann der entsprechende Vermerk auch an der Uebersetzung liegen. Das Orginal waehre mal interessant.

Gruesse
Jektor
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Scaramanga

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Re: Ausweis für in Thailand lebende Ausländer
« Antwort #137 am: 20. August 2026, 06:39:51 »

Die thailändische Polizei hat eine landesweite Untersuchung zum betrügerischen Gebrauch von sogenannten „rosa Karten“ ausgeweitet. Dabei sollen ausländische Staatsangehörige Vermittler bezahlen, um illegal in Haushaltsregister eingetragen zu werden und so Zugang zu staatlichen Leistungen zu erhalten.
Die Untersuchung, die auch falsche Vaterschaftsregistrierungen und illegale Geschäftspartner umfasst, wird nun auf die Überprüfung der Personenstandsregister der letzten fünf Jahre ausgeweitet, mit Plänen, bis zu zehn Jahre zurückzublicken.
Ein aktueller Fall in Din Daeng, Bangkok, deckte erhebliche Korruption auf: In einer kleinen Wohnung waren 64 Personen gemeldet, was zur Verhaftung von Staatsbeamten und Vermittlern führte.
Als Reaktion darauf hat der Gouverneur von Bangkok alle 50 Bezirksämter angewiesen, nach ungewöhnlich hohen Zahlen von Inhabern der rosa Karte zu suchen, und die Provinzverwaltung hat eine landesweite Überprüfung möglicher Korruption angeordnet.

https://www.nationthailand.com/news/general/40070004
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Suksabai

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Re: Ausweis für in Thailand lebende Ausländer
« Antwort #138 am: 20. August 2026, 08:52:35 »


Zitat
...und so Zugang zu staatlichen Leistungen zu erhalten.

Also mir wäre als Inhaber der Pink Card ad hoc nix eingefallen, wie ich mit der Karte staatliche Leistungen erschleichen könnte...

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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !
 

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