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Autor Thema: Notare in Thailand ?  (Gelesen 2317 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

malakor

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Notare in Thailand ?
« am: 23. August 2015, 07:12:29 »

Gibt es Notare in Thailand?

Zitat Alex vom 19.03.2012 im Thread Lebensbescheinigung:

Es gibt den Beruf des Notars in Thailand nicht .. hier nehmen Art gerechte Aufgaben RA`s war , die die Berechtigung erworben haben bestimmte Rechtsgeschäfte
 zu beurkunden und Dokumente zu beglaubigen  . und dieser RA wird in Thailand vom Lawyers Council of Thailand bestellt.

Das ist in keinem Fall zu vergleichen mit Notaren wie wir sie aus D kennen !  (Zitat Ende)



Nun, gestern habe ich das folg. Foto in Phuket geschossen




Gibt es nun Notare in Thailand oder nicht ?


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Khun Tan

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Re: Notare in Thailand ?
« Antwort #1 am: 23. August 2015, 07:31:37 »

Zitat
In Deutschland ist ein Notar notwendig, um rechtsverbindlich Kaufverträge oder andere Verträge Immobilien betreffend abzuschliessen. In Thailand existiert ein Beruf, gemessen an den sehr hohen Anforderungen, die in Deutschland an diesen Beruf gestellt werden, in dieser Form nicht.

In Thailand beschränkt sich der Aufgabenkreis eines „Notary Public‘ lediglich auf die Beglaubigung von Unterschriften. Eine Unterschriftsbeglaubigung durch einen „Notary Public‘ ist in Thailand jedoch für einen Immobilienkaufvertrag nicht erforderlich. Vielmehr genügt bereits eine Unterschrift, die vor Zeugen stattfindet. In Thailand kann jedoch ein „Notary Public‘ nur ein zugelassener Rechtsanwalt sein...

http://www.thaipage.ch/recht/notarypublic_0510.php
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joggi

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Re: Notare in Thailand ?
« Antwort #2 am: 23. August 2015, 10:15:53 »

"Mein" Anwalt (PICHAI), ist zugleich auch NOTAR !

Das erkennt man auch daran, dass ein Thai-ANWALT "Etwas" beglaubigen/bestaetigen muss !

Somit ist das in etwa aehnlich wie in D.A.CH.

 8)
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Alex

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Re: Notare in Thailand ?
« Antwort #3 am: 23. August 2015, 10:21:22 »

Hast Du den Artikel von Khun Tan nicht gelesen ?
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Wir sind nicht auf der Welt , um so zu sein, wie andere uns haben wollen !

Non2011

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Re: Notare in Thailand ?
« Antwort #4 am: 23. August 2015, 20:34:03 »

Soll sich ein Jeder seinen Teil dazu denken ,,,,

In Thailand bestehen keine Regelungen über Zuständigkeiten von Rechtsanwälten. Ein Anwalt, der gültige Zulassungspapiere der thailändischen Anwaltskammer hat, kann sowohl in Zivil als auch in Strafsachen auftreten. Thailändische Anwälte können an jedem Gericht in Thailand und in jeder Instanz auftreten.

Vor Gericht gibt es keinen Anwaltszwang. Solange die Parteien über ausreichende Rechtskenntnisse verfügen, können sie sich selbst vertreten.

In Ermangelung der Institution "Notar" gibt es ebenso wenig einen Notarzwang.

Ein  Pflichtverteidiger  wird  in  Thailand  nur  unter  bestimmten  Voraussetzungen  gestellt.  Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht, wenn die Todesstrafe droht. Bei einer zu erwartenden Gefängnisstrafe ab zehn Jahren entscheidet das Gericht, ob der Angeklagte einen Verteidiger benötigt. Bei zu erwartenden Gefängnisstrafen zwischen drei und zehn Jahren muss der Angeklagte dem Gericht nachweisen, dass er sich keinen Anwalt leisten kann.

Verbindliche  Gebührenregelungen  bestehen  nicht.  Zwischen  Anwalt  und  Klient  wird  ein  Honorar vereinbart, dessen Höhe  vom Ansehen des  Anwalts und der Komplexität des Falls abhängt.  In der Regel handelt es sich um Pauschalhonorare.

In einer zivilrechtlichen Streitigkeit steht es im Ermessen des Gerichts, ob es der unterlegenen Partei die Kosten der obsiegenden Partei auferlegt, und in welcher Höhe Kosten übernommen werden müssen. In Strafsachen mussjede Partei die eigenen Kosten tragen. Diese Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen.  Die  Angaben  und  insbesondere  die  Benennung  der  Anwälte  und  sonstigen  Rechtsbeistände erfolgt  unverbindlich  und  ohne  Gewähr.  Der  Mandant  hat  für  alle  Kosten  und  Gebühren  im  Zusammenhang mit dem erteilten Mandat selbst aufzukommen.
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Beeariya

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Re: Notare in Thailand ?
« Antwort #5 am: 05. Oktober 2015, 17:52:55 »

Ich habe den Sohn meiner Frau gefragt, seine Antwort.: In Thailand ist der Notar nicht Bekannt und wird auch nicht von staatlicher Seite vorgegeben!
Somit hat ein Anwalt in Thailand, nur das Anwaltgeschäft in seiner Zulassung!
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