Wer ist nicht verpflichtet, eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen?
Darüber hinaus erließ das Finanzamt am 7. Mai 1991 eine Mitteilung des Generaldirektors des Finanzamts, in der festgelegt wird, dass Ausländer, die Thailand verlassen, außer in den unter Punkt 2 oben genannten drei Fällen keine Steuerbescheinigung beantragen müssen.
Hier Punkt 2
2. Wer ist zum Einholen einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung verpflichtet?
Abschnitt 4 des Steuergesetzes schreibt vor, dass ein ausreisender Ausländer innerhalb von 15 Tagen vor seiner Ausreise eine Steuerbescheinigung in der vom Generaldirektor vorgeschriebenen Form beantragen muss, unabhängig davon, ob Steuern zu zahlen sind oder nicht. Ein Ausländer, der Thailand verlässt, muss einen Antrag auf eine Steuerbescheinigung (Formular P.1) und Belege einreichen, wenn:
Er muss vor seiner Abreise aus Thailand Steuern oder Steuerrückstände zahlen.
Er ist verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen und Steuern im Namen einer nach ausländischem Recht gegründeten Firma oder juristischen Personengesellschaft zu zahlen, die in Thailand geschäftlich tätig ist . Aus
seiner Tätigkeit als öffentlich auftretender Künstler in Thailand verfügt er über steuerpflichtiges Einkommen (ob in Thailand oder nicht).
Mit dem Begriff „öffentlicher Künstler“ sind Theater-, Kino-, Rundfunk- und Fernsehkünstler, Sänger, Musiker, Profisportler oder Künstler jeglicher Art der Unterhaltung gemeint.