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Autor Thema: Rentenzahlung  (Gelesen 1678 mal)

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karl

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Rentenzahlung
« am: 03. Oktober 2024, 09:03:20 »

da gibt es auf youtube jede Menge Beiträge, daß Rentner im September/Oktober 2024 monatlich zusätzlich 2600, ein anderen sagt 2400, der nächste sagt 3000, wieder ein anderer sagt 1800 usw....
bekommen sollen. Das sei vom Bundestag so beschlossen und oder der Bundeskanzler sagt:
in einem weiteren Beitrag kommt sogar, daß gar keine Rente mehr bezahlt werden soll, weil das Geld ausgegangen ist.
Sind das alle Glaskugelbeiträge oder Fakemeldungen oder was.
Hat schon einer so eine zusätzliche Zahlung bekommen ?
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schiene

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Re: Rentenzahlung
« Antwort #1 am: 03. Oktober 2024, 09:58:28 »

Ich weiß ja nicht woher du dein Wissen beziehst, aber es gibt keine Sonderzahlungen und die Rente wird sicher auch weiterhin bezahlt werden. Für das Jahr  2025 ist eine Rentenerhöhung von ca.4 % vorgesehen was aber noch nicht bestätigt ist.
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karl

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Re: Rentenzahlung
« Antwort #2 am: 03. Oktober 2024, 10:51:32 »

dann gebe mal auf youtube das Suchwort Rente ein, dann bekommst hunderte Beiträge darüber
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anderl1962

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Re: Rentenzahlung
« Antwort #3 am: 03. Oktober 2024, 11:16:55 »

Oh ja die ganzen Experten auf youtube.  {[
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kalasin

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Re: Rentenzahlung
« Antwort #4 am: 03. Oktober 2024, 15:37:07 »


es steht bei den betreffende Beiträgen die "Kommentare sind deaktiviert".
Während des Videos wird immer auf die Seiten der Deutschen Renten Versicherung verwiesen, da steht aber von den ganzen Sachen nichts.

Schluß Folgerung alles nur Fake New?

Bevor die Videos Wirklichkeit werden, kommt dies:

https://www.merkur.de/wirtschaft/diese-renten-aenderung-koennte-zu-weniger-nettoeinkommen-fuer-rentner-fuehren-zr-93331183.html


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BAN1

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Re: Rentenzahlung
« Antwort #5 am: 03. Oktober 2024, 18:37:56 »

was fuer ein bloedsinn --C
die einzigste aenderung an den renten ( außer der ueblichen jaehrlichen rentenerhoehung am 1.7.24 ) gab es im juli fuer erwerbsminderungsrentner, die bereits laenger im rentenbezug sind, die bekommen einen zuschlag
dafuer das sie die ganzen jahre beschissen worden sind  :-X

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/EM-Rente-Verbesserung/em-verbesserungsgesetz_node.html
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riklak

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Re: Rentenzahlung
« Antwort #6 am: 04. Oktober 2024, 09:45:36 »

Diese "Sonderzahlung" wegen der erhöhten Inflationsrate,wurde mir gezahlt!

Galt wohl nur für Beamte!
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BAN1

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Re: Rentenzahlung
« Antwort #7 am: 04. Oktober 2024, 14:34:35 »

Diese "Sonderzahlung" wegen der erhöhten Inflationsrate,wurde mir gezahlt!

Galt wohl nur für Beamte!
@riklak
das war die inflationsausgleichsprämie, die auch arbeitnehmer ( wenn sie noch irgendwie arbeiten, auch wenn sie schon rentner sind ) erhalten konnten
ich habe auch eine von meinem arbeitgeber erhalten  ;D

beamte haben allerdings nichts mit der deutschen rentenversicherung zu tun, um die es hier im eingangsposting geht ;)
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Helli

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Re: Rentenzahlung
« Antwort #8 am: 04. Oktober 2024, 16:16:40 »

Diese "Sonderzahlung" wegen der erhöhten Inflationsrate, wurde mir gezahlt!

Galt wohl nur für Beamte!

Richtig! Normalsterbliche, wie Selbständige(?), angestellte Arbeitnehmer, Arbeiter und Rentner gingen (wie so häufig) leer aus! Eine Zahlungsverpflichtung für Arbeitgeber gab es nach meinem Wissen nicht! Das sind übrigens die, die das hier Verteilte mit diesen Arbeitnehmern erwirtschaftet haben!
Das ist die deutsche Art der Demokratie, wo sich z.B. die "Erfinder" solcher Wohltaten (Abgeordnete) ebenfalls bedienen!

PS.: Soweit ich das verfolgt habe, will das BSW mit den "Pensionsregelungen" an das Bundesverfassungsgericht gehen!
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riklak

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Re: Rentenzahlung
« Antwort #9 am: 04. Oktober 2024, 17:37:20 »

Diese "Sonderzahlung" wegen der erhöhten Inflationsrate,wurde mir gezahlt!

Galt wohl nur für Beamte!
@riklak
das war die inflationsausgleichsprämie, die auch arbeitnehmer ( wenn sie noch irgendwie arbeiten, auch wenn sie schon rentner sind ) erhalten konnten
ich habe auch eine von meinem arbeitgeber erhalten  ;D

beamte haben allerdings nichts mit der deutschen rentenversicherung zu tun, um die es hier im eingangsposting geht ;)

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riklak

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Re: Rentenzahlung
« Antwort #10 am: 04. Oktober 2024, 17:40:28 »

„Beamte haben allerdings nichts mit der deutschen Rentenversicherung zu tun, um die es hier im Eingangspost geht ;)“

Wie kommst Du denn darauf?

Da informiere Dich erst einmal richtig, bevor Du mir vorwirfst das mein Beitrag nichts mit dem Eingangspost zu tun hat!

Das Beamte nichts mit der deutschen Rentenversicherung zu tun haben, ist nicht richtig!

Spätestens wenn man Frühpensioniert wird, wird die RENTE mit der Pension verrechnet!

Also hat der Beamte schon etwas mit der Rente zu tun!

Dass es um die Zahlung einer „Inflationsausgleichsprämie“ ging hatte ich wohl erwähnt, oder?

Habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf Inflationsausgleichsprämie?
Nein.

Es handelt sich in um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers.

Ein rechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie besteht grundsätzlich nicht.

DAS ist eben der Unterschied bei der Zahlung dieser Prämie an Beamte!

Da gibt es eben einen Gesetzlichen Anspruch!!

Zu diesem Zweck hat die nordrhein-westfälische Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in den Jahren 2023 und 2024 erstellt, der nach Abschluss der Verbändeanhörung am 30.01.2024 final vom Kabinett beschlossen und dann zur parlamentarischen Beratung dem Landtag überwiesen werden soll.
Vorgesehen sind eine einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 sowie monatliche Sonderzahlungen für die Monate Januar bis Oktober 2024.

Dabei sind folgende Beträge geplant:

Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter:

Einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 in Höhe 1.800 € und für die Monate Januar bis Oktober 2024 weitere Sonderzahlungen in Höhe von 120 € monatlich
Die Sonderzahlungen sind steuerfrei, soweit sie nach § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz den Betrag von 3.000 € nicht übersteigen und bis 31.12.2024 zufließen.
Die Auszahlung der einmaligen Sonderzahlung erfolgt Ende Januar 2024 als einmalige separate Zahlung. Die monatlichen Sonderzahlungen werden voraussichtlich im April 2024 mit den Mai-Bezügen laufend aufgenommen und zugleich die rückwirkende Auszahlung ab Januar 2024 vorgenommen.
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Helli

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Re: Rentenzahlung
« Antwort #11 am: 04. Oktober 2024, 19:06:54 »

„Beamte haben allerdings nichts mit der deutschen Rentenversicherung zu tun, um die es hier im Eingangspost geht ;)“

Wie kommst Du denn darauf?

Da informiere Dich erst einmal richtig, bevor Du mir vorwirfst das mein Beitrag nichts mit dem Eingangspost zu tun hat!

Das Beamte nichts mit der deutschen Rentenversicherung zu tun haben, ist nicht richtig!

Spätestens wenn man Frühpensioniert wird, wird die RENTE mit der Pension verrechnet!

Also hat der Beamte schon etwas mit der Rente zu tun!


Ein "Rentenanspruch" kann eigentlich nur vor einer Verbeamtung entstanden sein. Die wird bei einer Pensionierung "verrechnet", hat aber letztlich trotzdem nichts mit der "deutschen Rentenversicherung" zu tun!
https://www.beamtenbesoldung.org/news/72-versorgung/592-versorgungsbezuege.html#:~:text=Die%20Anrechnung%20der%20gesetzlichen%20Rente%20verst%C3%B6%C3%9Ft%20nicht%20gegen,Renten%20nicht%20auf%20die%20Versorgungsbez%C3%BCge%20angerechnet%20werden%20d%C3%BCrften.
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riklak

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Re: Rentenzahlung
« Antwort #12 am: 04. Oktober 2024, 21:23:00 »

Richtig ist das ein Rentenanspruch, vor der Verbeamtung entsteht!

So ist es auch bei mir.

Das Diese bei der Pension verrechnet wird, habe ich auch geschrieben!

Da ich vor Ende der regulären Dienstzeit in Pension ging, wird die Rente deswegen angerechnet, damit ich nicht mehr Ruhegehalt beziehe als es mir gemäß meiner Dienstzeit, in meiner Besoldungsgruppe maximal erreichbar gewesen wäre.

Dazu bedarf es kein Gerichtsurteil vom Verwaltungsgericht Koblenz!

Da dieses in § 55 Absatz 1 Satz 1 Beamtenversorgungsgesetz geregelt ist.

Die versorgungsrechtlichen Ansprüche der Beamtinnen und Beamten des Bundes regelt das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Dieses enthält in § 55 die maßgeblichen Regelungen beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten. Hier gilt der Grundsatz, dass Versorgungsbezüge neben Renten nur bis zum Erreichen einer Höchstgrenze gezahlt werden (§ 55 Absatz 1 Satz 1 BeamtVG).

Dies bedeutet, dass der gleichzeitige Bezug von Versorgungsbezügen und Renten die im Gesetz geregelte Höchstgrenze nicht überschreiten darf.
Wird diese Höchstgrenze im Gesamtbetrag überschritten, werden die Versorgungsbezüge so gekürzt, dass diese Grenze eingehalten wird.

Bei mir kommt die Rente bis einschließlich Heute von der „Deutschen Rentenversicherung“ und bei Dir?
 
Von der Caritas, oder von der Kirche oder woher?

Weil bei Dir ja die Rente nichts mit der „Deutschen Rentenversicherung“ zu tun hat ...?
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Kern

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Re: Rentenzahlung
« Antwort #13 am: 04. Oktober 2024, 22:40:35 »

Meine unverwüstliche, sehr langlebige Erbtante Käthe (mittlerweile 102 Jahre jung) rät in solch kritischen Momenten zum Gebrauch einer Friedenspfeife.  :-)



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Nebenbei
Einer meiner Zukunfts-Pläne: im nächsten Leben werde ich Beamter in D.
« Letzte Änderung: 04. Oktober 2024, 22:50:03 von Kern »
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riklak

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Re: Rentenzahlung
« Antwort #14 am: 05. Oktober 2024, 07:15:00 »

Meine unverwüstliche, sehr langlebige Erbtante Käthe (mittlerweile 102 Jahre jung) rät in solch kritischen Momenten zum Gebrauch einer Friedenspfeife.  :-)



---
Nebenbei
Einer meiner Zukunfts-Pläne: im nächsten Leben werde ich Beamter in D.

Sorry, aber Fakten,sind und bleiben nun mal Fakten... ;-)

Zu dem Schritt Beamter zu werden,wenn es denn so kommen sollte,kann ich Dir nur gratulieren ;-)

Ich habe es eben schon im ersten Leben getan......Und NIE bereut... !
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