„Beamte haben allerdings nichts mit der deutschen Rentenversicherung zu tun, um die es hier im Eingangspost geht

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Wie kommst Du denn darauf?
Da informiere Dich erst einmal richtig, bevor Du mir vorwirfst das mein Beitrag nichts mit dem Eingangspost zu tun hat!
Das Beamte nichts mit der deutschen Rentenversicherung zu tun haben, ist nicht richtig!
Spätestens wenn man Frühpensioniert wird, wird die RENTE mit der Pension verrechnet!
Also hat der Beamte schon etwas mit der Rente zu tun!
Dass es um die Zahlung einer „Inflationsausgleichsprämie“ ging hatte ich wohl erwähnt, oder?
Habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf Inflationsausgleichsprämie?
Nein.
Es handelt sich in um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers.
Ein rechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie besteht grundsätzlich nicht.
DAS ist eben der Unterschied bei der Zahlung dieser Prämie an Beamte!
Da gibt es eben einen Gesetzlichen Anspruch!!
Zu diesem Zweck hat die nordrhein-westfälische Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in den Jahren 2023 und 2024 erstellt, der nach Abschluss der Verbändeanhörung am 30.01.2024 final vom Kabinett beschlossen und dann zur parlamentarischen Beratung dem Landtag überwiesen werden soll.
Vorgesehen sind eine einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 sowie monatliche Sonderzahlungen für die Monate Januar bis Oktober 2024.
Dabei sind folgende Beträge geplant:
Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter:
Einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 in Höhe 1.800 € und für die Monate Januar bis Oktober 2024 weitere Sonderzahlungen in Höhe von 120 € monatlich
Die Sonderzahlungen sind steuerfrei, soweit sie nach § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz den Betrag von 3.000 € nicht übersteigen und bis 31.12.2024 zufließen.
Die Auszahlung der einmaligen Sonderzahlung erfolgt Ende Januar 2024 als einmalige separate Zahlung. Die monatlichen Sonderzahlungen werden voraussichtlich im April 2024 mit den Mai-Bezügen laufend aufgenommen und zugleich die rückwirkende Auszahlung ab Januar 2024 vorgenommen.