@rampo
Vor Jahrzehnte gab es tatsaechlich die Moeglichkeit,dass Personen,die
dauerhaft ins Ausland uebersiedelten,ihre einbezahlten Pensionsbei-
traege zurueck bekamen.
Dies wurde,spaeter zu Recht eingestellt,die Staatsbuergerschaft aber
blieb erhalten.
Wenn du der Meinung bist,dass dein Altersbezug aus deinen eingezahlten
Beitraegen gespeist wird,irrst du.
Der Generationenvertrag sieht vor,dass deine eingezahlten Beitraege da-
zu verwendet wurden,um die Generation davor,geldlich abzusichern.
Die jetzt in Brot und Arbeit stehenden,bezahlen unsere Pension und ange-
sichts der hohen Arbeislosigkeit,der prekaeren Arbeitsverhaeltnisse,sollten
wir nicht zu sicher sein,dass sich die Pensionsversicherung selbst, auf Dauer
finanzieren kann.
Ich weiss natuerlich nicht,wie es bei dir abgelaufen ist,aber ich musste eine
Bewilligung der PV einholen,um im Ausland die Pension beziehen zu koennen.
Derzeit ist diese Bewilligung ohne weiteres zu bekommen,aber sie kann jeder-
zeit widerrrufen werden.
Und sie wird sicher widerrufen,wenn sich von den 2 Mio Pensionisten,1,5 Mio
ins aussereuropaeische Ausland verabschieden.
Hat man diese Bewilligung nicht,darf man,ohne dass die Pensionszahlung einge-
stellt wird,nur 2 Monate im Ausland verbringen.
Nebenbei bemerkt,wuerde jeder so handeln,wie du andeutest,waere dass das Ende
der Solitargemeinschaft.
Auch deine Feststellung,du schuldest dem Staat nichts,ist nicht ganz richtig.
Auf deinem Kopf,und auf die Koepfe aller andern,lastet eine Schuld von 31.000 Euro.
Gelder,die der Staat fuer dich ausgegeben hat und um rasche Rueckfuehrung er-
sucht.
Jock