73.000 Euro für zwölf Jahre UnrechtStraftäter, die rechtswidrig in Sicherungsverwahrung saßen, haben Anspruch auf Entschädigung. Dies hat das Landgericht Karlsruhe entschieden. Die Männer sollen 500 Euro pro Monat erhalten. Das Urteil könnte auch 70 bis 100 weitere Fälle betreffen.
500 Euro für einen Monat hinter Gittern
Die Richter in Karlsruhe entschieden: Für die unzulässige Zeit steht den Männern Entschädigung in Höhe von 500 Euro pro Monat zu. Damit stützte sich die Kammer auf gängige EGMR-Praxis und blieb deutlich unter den Forderungen der Kläger. Drei von ihnen hatten einen Tagessatz von 25 Euro gefordert, der laut Strafrechtsentschädigungsgesetz zu Unrecht Inhaftierten zusteht. Der vierte Kläger hatte 35 Euro pro Tag gefordert.
Günter G., 64, war zehn Jahre, zehn Monate und acht Tage unzulässig in Sicherungsverwahrung und bekommt dafür 65.000 Euro. Gefordert hatte er 95.000 Euro
Hans-Peter W., 54, war acht Jahre, zwei Monate und 13 Tage unzulässig in Sicherungsverwahrung und bekommt dafür 49.000 Euro. Gefordert hatte er 74.490 Euro.
Danny L., 61, war acht Jahre, neun Monate und 22 Tage unzulässig in Sicherungsverwahrung und bekommt dafür 53.000 Euro. Gefordert hatte er 86.950 Euro.
Hans-Peter W., 55, war zwölf Jahre, einen Monat und zwölf Tage unzulässig in Sicherungsverwahrung und bekommt dafür 73.000 Euro. Gefordert hatte er 154.910 Euro.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,829444,00.html