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Autor Thema: Vorschriften bei Lebensmittel-Einfuhr  (Gelesen 14666 mal)

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heitzer

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Vorschriften bei Lebensmittel-Einfuhr
« am: 22. September 2011, 18:11:29 »

Da ich selber nur einige killo handgepaeck(netbock) habe und meine 30 kg freigepaeck nicht benoetige haben sich von bekannten in pattaya die wuenche gehauft kaese ect. mitzubringen. darf da alles mitgebracht werden? bei uns ist ja so das kaese wohl gar nicht geht. sind mitlerweile so viele bestellungen das 30 kg zusammenkommen.
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Bruno99

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Re: Vorschriften bei Lebensmittel-Einfuhr
« Antwort #1 am: 22. September 2011, 19:31:35 »

Also ich bekomme bei jedem Besuch aus der CH Kaese mitgebracht, manchmal nicht wenig davon.

Dieser ist sogar immer original Verpackung zusaetzlich noch in Alufolie eingewickelt, wird aber im eingecheckten Koffer und nicht im Handgepaeck geliefert.
Uebriges nicht nur der Kaese, auch alle anderen Lebensmittel (Trockenfleisch, Salami etc) haben Alufolie drum.

Bisher nie ein Problem, weder in ZRH noch in BKK
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dii

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Re: Vorschriften bei Lebensmittel-Einfuhr
« Antwort #2 am: 22. September 2011, 23:41:45 »

 {-- Link funzt nur in der Vorschau  {[
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...Alkohol macht langsam dumm - egal,wir haben Zeit... kein Sklave mehr  >:

Liggi

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Re: Vorschriften bei Lebensmittel-Einfuhr
« Antwort #3 am: 16. November 2011, 12:45:49 »

Die Einfuhr von Fleisch und Fleischprodukten wie z. B. Wurst usw. ist in Thailand verboten. Milchprodukte weiss ich nicht.
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Peter56

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Re: Vorschriften bei Lebensmittel-Einfuhr
« Antwort #4 am: 16. November 2011, 16:49:30 »

@Liggi

Gibt es hierfür einen offiziellen Link? Bisher ging alles gut auch mit Kontrolle. Danke.
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aod

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Re: Vorschriften bei Lebensmittel-Einfuhr
« Antwort #5 am: 16. November 2011, 17:37:59 »

Fleisch und Wurstwaren
Nach Auskunft der thailändischen Botschaft in der BRD ist die Einfuhr von Fleisch, Wurstwaren und Fleischprodukten nach Thailand seit der BSE-Krise strengstens untersagt und wird mit Gefängnisstrafen von bis zu 2 Jahren bestraft. Inwieweit Tierprodukte wie z.B. Gummibärchen unter diese Regelung fallen, konnte man uns nicht sagen.

Quelle: thailandsun.com

da hatte ich nochmal Glück {;
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Benno

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Re: Vorschriften bei Lebensmittel-Einfuhr
« Antwort #6 am: 16. November 2011, 18:39:37 »

In Malaysia sind fuer jeden Auslaender der dort an einem Immigration-Checkpoint ankommt die Customs-Regularien (Verbote von Lebensmitteln) selbst fuer Analphabeten klar zu erkennen:



Aber in Thailand ? :
 
Zitat
Section 8: Tourism in Thailand - 8.4.2     Customs regulations
Prohibited items: All kinds of narcotics (hemp, opium, cocaine, morphine, heroin), obscene literature, pictures or articles.
Firearms: Firearms and ammunition may not be imported unless a permit has been obtained from the Police Department or local Registration Office.
Personal  effects:  A  reasonable  amount  of  clothing  for  personal  use,  toilet  articles,  and professional instruments may be brought in free of duty.
Cameras: One still-camera or one movie camera can be brought in without duty. Five rolls of still-camera film or three rolls of eight or 16 mm movie-camera film may be brought in free of duty.
Tobacco, alcoholic beverages: Cigarettes, cigars or smoking tobacco each or in total must not exceed 250 grams in weight, excepting cigarettes which may not exceed 200 in quantity.
One litre each of wine or spirits may be brought in free of duty.
Household  effects:  A  reasonable  amount  of  used  household  effects,  accompanied  by  theowner are also free of duty.
Plants  and  animals:  Certain  species  of  fruit,  vegetables,  and  plants  are  prohibited.  Please contact the Agricultural Regulatory Division, Bangkhen, Bangkok Tel: 5791-581, 579-3576.
Authorisation  to  impor t  animals  arriving  by  air  can  be  obtained  at  the  airport.  If  by  sea, application must be made at the Department of Livestock Development, Bangkok Tel: 251-5136-8. Vaccination certificates are required.
Export of antiques and art objects

Quelle: http://www.mfa.go.th/internet/document/h_sec8fin.pdf

OB
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sam

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Re: Vorschriften bei Lebensmittel-Einfuhr
« Antwort #7 am: 16. November 2011, 21:23:29 »

Gesetz und Praxis sind hier nicht das selbe, ich Reise seit 7 Jahren nicht mehr, hatte nie Probleme bei Lebensmittel,
meine Schwägerin (Thai) kommt jedes Jahr bringt, Wurst und Schinken mit.
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Kern

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Re: Vorschriften bei Lebensmittel-Einfuhr
« Antwort #8 am: 16. November 2011, 21:46:36 »

Sam hat recht, aber wenn man für sich die Einfuhr von Fleisch- und Wurstwaren drakonische Strafen einhandeln kann, ist das nicht uninteressant.
Das Problem ist, dass in Thailand Behörden-Webseiten genauso clever und sorgfältig behandelt werden wie Khlongs.  :-)

..........

Auf den offiziellen Seiten findet man zu den Einfuhrbestimmungen von Lebensmitteln für Touristen nichts oder nichts gescheites.
http://www.thaigeneralkonsulat.de/   , die thailändische Tourismusbehörde http://www.tatnews.org/  ,  http://www.tourismthailand.org/campaign/en/  ,  http://www.customs.go.th/Customs-Eng/Traveller/TravelEng.jsp?menuNme=Travel   (Link kaputt  {+  ) usw.

Der Link  http://www.mfa.go.th/internet/document/h_sec8fin.pdf   , den Benno fand, wurde anscheinend seit 11 Jahren nicht mehr aktualisiert.
Bei aods Link http://www.thailandsun.com/reiseinformationen/visa_bestimmungen/zollvorschriften_visa_bestimmungen.html   handelt es sich um einen Online-Reiseführer, der aber seriös wirkt.

Zitat
 Einfuhr
Generelles Einfuhrverbot besteht für alle Arten von Narkotika, Feuerwaffen sowie pornographisches Schriftgut. Zollfrei können persönliche Güter wie Kleidung, Kosmetika etc. in angemessener Menge und zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden, darüber hinaus die übliche Menge an Zigaretten (200 Stück) und Tabak (250 g) sowie ein Liter Wein oder Spirituosen.
Aber Vorsicht, in Thailand ist Schaps mit mehr als 40% Alkohol verboten. Wer solchen Schnaps einführt ist schnell mal einige hundert Bath als Strafe los.

Bei der Einfuhr von Filmkameras, Fotoapparaten mit Filmmaterialien gelten folgende Vorschriften:
Pro Person können eine Filmkamera und/oder ein Fotoapparat sowie fünf Filmrollen pro Kamera/Apparat zollfrei eingeführt werden. Weitere Apparate müssen bei der Einreise deklariert werden; zusätzliches Filmmaterial wird mit einer Zollgebühr von 40% des Gesamtwertes belegt (nur unbelichtete Filme), was aber selten wirklich praktiziert wird. Medienvertreter können unter Umständen von den Zollgebühren befreit werden.

Fleisch und Wurstwaren
Nach Auskunft der thailändischen Botschaft in der BRD ist die Einfuhr von Fleisch, Wurstwaren und Fleischprodukten nach Thailand seit der BSE-Krise strengstens untersagt und wird mit Gefängnisstrafen von bis zu 2 Jahren bestraft. Inwieweit Tierprodukte wie z.B. Gummibärchen unter diese Regelung fallen, konnte man uns nicht sagen.
 
Diese Regelung soll nach dem Putsch eingeführt worden sein.

Hier http://www.ehow.com/list_6632292_thailand-customs-regulations-prohibited-goods.html   fand ich folgendes:
Zitat
Nothing to Declare
Travelers may bring into Thailand a reasonable amount of personal belongings for personal use that doesn't exceed 10,000 Thai baht (about US $308 as of June 2010)...

...

Restricted Items
... food and drugs require a permit from the Food and Drug Administration ...

 
Also: Angeblich darf man nur persönlichen Bedarf im Wert von bis zu 10.000 Baht einführen. Lebensmittel und Arzneien benötigen angeblich eine Erlaubnis der "Lebensmittel- und Arzneien-Behörde".

...........

Im Isaan-Forum fand ich in einem Beitrag von 2009 (xttp://isaan-forum.com/viewtopic.php?f=6&t=7989#p102857):

Zitat
Es wird z.B. bei THAI Flügen eine Durchsage gemacht, dass u.a. Fleisch und Fleischprodukte nicht eingeführt werden dürfen . Die Strafen sind laut dieser Ansage im Flieger 2 Jahre Gefängniss und/oder bis zu 40.000 THB.  

Kann einer von Euch solche Durchsagen bestätigen oder das Wurst-Einfuhrverbot mit offiziellem Link belegen?


Gruss   Achim



« Letzte Änderung: 16. November 2011, 21:50:18 von Kern »
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WaltiTH

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Re: Vorschriften bei Lebensmittel-Einfuhr
« Antwort #9 am: 16. November 2011, 22:13:13 »

2 Jahre oder 40000 Baht.... da is schon klar fuer was sich der Zoellner entscheidet
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Benno

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Re: Vorschriften bei Lebensmittel-Einfuhr
« Antwort #10 am: 16. November 2011, 22:17:38 »

Gesetz und Praxis sind tatsaechlich oftmals nicht dasselbe.
Zu Thailand und der dortigen Einfuhr von Lebensmitteln sind diese nicht als verbotene Waren eingestuft,sondern werden in den Zollbestimmungen Thailands als zur Einfuhr mit Einschraenkungen zugelassen.

Zitat
Prohibited Items

•Drugs, pornographic materials, protected wild animals or related products, etc.
•Violators of laws related to drugs, e.g., having and holding, holding for use, or being a producer, seller, or transporter are subject to the death penalty.

Restricted Items

The following items require a permit from the stated government agency in order to pass Customs formalities:
- <•Department of Agriculture - Plants and planting materials
•Department of Live Stock Development - Live animals and animal products
•Office of Food and Drugs Administration - Medicines and chemical products> -

Was diese Einschraenkungen bedeuten ist z.B. fuer Fleisch,Schinken und Wurst nicht eindeutig feststellbar.
Gegebenfalls wird wie @aod geschrieben hat - ist die Einfuhr von Fleisch, Wurstwaren und Fleischprodukten nach Thailand seit der BSE-Krise strengstens untersagt und wird mit Gefängnisstrafen von bis zu 2 Jahren bestraft - nach dem Gesetz richtig wird aber in der Praxis kaum angewandt.

Leider habe ich in meinen Visaunterlagen die "Customs Passenger Declaration Card" (Form No.211) ausser der ueblichen blauen Thai Arrival/Departure - Card nicht gefunden.
Ich nehme stark an,dass wie bei den Indonesiern und den Malaysiern bei diesem auszufuellenden Formular vor der Einreise ebenfalls folgende Fragen so oder so aehnlich gestellt wird:
Indonesien - DO YOU HAVE TO YOU: Animals,fish and plant include animals,fish and plant products ? -



Malaysia - PLANT QUARANTINE DECLARATION: Are you carying any plant materials and parts thereof or their products (e.g. fruits,flowers,seeds),live fish,fresh or frozen fish,and parts thereof or their products,animals and their products,organisms,insects,soil and biological cultures or their products -

 

Thailand - ? -

Wer dort mit NEIN antwortet und dann bei einer Kontrolle trotzdem mit Lebensmitteln pflanzlicher - und tierischer Art erwischt wird der kann gegebenfalls schon auf Grund dieser Urkundenfaelschung nach Recht und Gesetz bestraft werden.

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Re: Vorschriften bei Lebensmittel-Einfuhr
« Antwort #11 am: 16. November 2011, 22:50:44 »

Ein ähnliches Papier wie dieses

musste ich nur einmal 2006 (nach dem Putsch) bei einer sehr lässigen "Zollkontrolle" (geöffnet wurde keine einzige Tasche  :-)  ) am Flughafen Don Muang/Bangkok ausfüllen.
Ansonsten: vorher und nachher nie wieder gesehen.  ???

......


Zu Thailand und der dortigen Einfuhr von Lebensmitteln sind diese nicht als verbotene Waren eingestuft,sondern werden in den Zollbestimmungen Thailands als zur Einfuhr mit Einschraenkungen zugelassen.

"Prohibited Items"


Hallo Benno

Wo ist der Link?
« Letzte Änderung: 16. November 2011, 22:55:13 von Kern »
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Peter56

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Re: Vorschriften bei Lebensmittel-Einfuhr
« Antwort #12 am: 16. November 2011, 23:38:39 »

Danke für die sehr guten Inputs. Wenn ich dies alles so lese, ist wohl die gescheiteste Version, im Zweifel besser nichts.

Werde in Zukunft gewisse Sachen doch lieber sein lassen.  :-)
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Kern

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Re: Vorschriften bei Lebensmittel-Einfuhr
« Antwort #13 am: 16. November 2011, 23:46:10 »

Beim dänischen Thai Konsulat  http://www.thaiembassy.dk/webpages/webdocuments/consular_eng/customs_clearance.pdf     ist zu lesen:

Zitat
   
1. CUSTOMS CLEARANCE FOR PASSENGERS

...

1.2  Personal effects for personal or professional use which accompany passengers in an amount not
exceeding their needs with the total value not exceeding 10,000 baht, will be exempted from Customs
duties

...

3.1  Prohibited goods, restricted goods.

Restricted goods are goods the import and export of which is restricted by law and therefore require a
permit from the related government agencies.
The following Items require a permit from the government agency in order to lodge the Customs
formalities:
y  Firearms, ammunitions, explosive objects. (Office of National Police)
y  Buddha images, artifacts and antiques. (Fine Arts Department)
y  Radio Transceivers and telecommunications equipment. (Post & telegraph Dept.)
y  Plants and planting materials. (Department of Agriculture)
y  Live animals, and animal products. (Department of Live Stock Development)
y  Medicines and chemical products. (Office of Food and Drugs Administration)


 

Einerseits wird hier auch die 10.000 Baht Grenze für persönlichen Bedarf genannt.
Andererseits heisst es hier, dass man für lebende Tiere und Tierprodukte (wozu Wurst und Käse gehören) eine Genehmigung des Amtes für Viehwirtschaft benötigt.  {+

.......

Wenn wir nun thailändische Zollbeamte zum Wurst-Thema befragen, bringt das wahrscheinlich genauso viel, wie thailändische Verkehrspolizisten nach "links vor rechts oder wie?" zu fragen.  ;D
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sabeidi

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Re: Vorschriften bei Lebensmittel-Einfuhr
« Antwort #14 am: 16. November 2011, 23:53:00 »

da hatte ich ja bis jetzt Glück, wie es ausschaut. ;]
habe immer schon meine Ungarische Salami mit gebracht, und keiner hats bemerkt. Gottseidank. ;]
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