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Autor Thema: Condo kaufen / Abwicklung / Bankkonto eröffnen  (Gelesen 5046 mal)

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riklak

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Re: Condo kaufen / Abwicklung / Bankkonto eröffnen
« Antwort #15 am: 05. Januar 2012, 08:04:38 »

Vorratskonten........sind KEINE Anderkonten!!!

Er transferiert das Geld auf irgendein Konto (egal wie es genannt wird) und dann ??????

Mein Anwalt in Bangkok (Arthur Andersen)sehr renommierte Weltweit tätige Kanzlei  sagte mir seinerzeit !
Ich soll das Geld auf ein auf meinen  Namen laufendes Konto einzahlen,auf dem Überweisungsträger schreiben :
Zweckgebunden für  den kauf der Immobilie XXXXXX, und diesen Überweisungsträger dem Verkäufer vorlegen!

Wenn da nichts krumm ist wird er das akzeptieren!

MfG riklak
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Pattayaresident

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Re: Condo kaufen / Abwicklung / Bankkonto eröffnen
« Antwort #16 am: 13. Januar 2012, 20:24:05 »

Interessant wie hier die Meinungen auseinandergehen ohne das fuer den Anfragenden etwas wirklich brauchbares dabei ist.
Zuerst einmal das wichtigste: das Charnot! Es sollte dem Kaeufer eine Kopie vorliegen der Vorder und Rueckseite damit er ueberpruefen kann ob der Verkaeufer auch der Inhaber ist und ob ,- wie schon angesproechen andere Ansprueche von Dritten in das Charnot eingetragen sind. Achtung trotz allem kann sich das tagesweise aendern,- naeheres dazu spaeter!
Ein VERKAUF einer Immoblie (Condo) wenn der VERKAUFER nicht in Thailand ist geht so:
Vollmachstformular vom Landamt fuer CONDO Verkauf (es gibt auch Vollmacht fuer LANDverkauf!!!) kompelett in Thai ausgefuellt (!) mit den namen und einer genauen Anschrift sowie Passkopie des Bevollmaechtigten und natuerlich des Verkaeufers am "Besten" vom Notar, gebunden, unterzeihnen mit 2 Zeugen,- auch mit ID,- oder Passkopie. Eine Kopie des Charnots,- beide Seiten (!) sollte mit eingebunden werden.
Die "Unterschrift" des Notars wird dann von Thaikonsulat bestaetigt! Die Gebuehren sind in der Regel fuer Notar und Thaikonsulat ca. 100 Euro!
Der Verkauefer muss also zum NOTAR seiner Wahl,- am Besten im Bezirk wo auch ein Thaikonsulat ist, mit 2 Zeugen, beide , d.h. alle mit Paessen und dem Original Charnot sowie der in Thai ausgefuellten Verkaufsvollmacht und einer PASSKOPIE (bei Thais ID-Card und Tambian Baan -Hausbuch) Der in Thailand Bevollmaechtigte muss NICHT in Deutschland z.B. anwesend sein.
Der Notar beglaubigt die Unterschrift des Verkaeufers,- deren Zeugen und dass der mit eingebundene Charnot der originalen Vorlage (Kopie vom original) entspricht.
Damit kann man zumindest sicher sein dass an diesem Tag,- nach Uberpruefung,- keine Eintragung auf der Rueckseite mit Rechten von Dritten versehen ist. Siehe oben!

Beim Kaeufer ist es genau anderst herum bzw. gleich,- auch er bevollmaechtigt eine Person die in Thailand ist den Kauf abzuwickeln,- gleicher Vorgang ggf. sogar gleicher bzw. zeitgleicher Notar und Termin beim Thaikonsulat bzw. Thaibotschaft.
Also auch Landamtvollmacht fuer CONDO voll in Thai ausgefuellt neben allen Anlagen etc.!
Der Bevollmaechtigte des Verkaeufers und der Bevollmaechtigte des Verkaeufers koennen auch ein und die selbe Person, Farang oder Thai sein.

Soweit noch alles im gruenen Rahmen.
Jetzt geht es nur noch um 2 Dinge:
1) wer hat den originalen Charnot in den Haenden,- in der Regel der Bevollmaechtigte des VERKAUFERS und
2) Wie erfolgt der Zahlungsnachweis durch die Bank. Bei dieser Bankerklaerung bzgl. des Guthabens muss auch das Condo genau beschrieben sein, z.B. 123/567 Haus B im XT-Condo, Sai 3, usw.
Diese Bankerklaerung "muss" beim Landamt mit vorgelegt werden, eine Immigrationsbescheinigung wird bei Abwesenheit nicht verlangt. Ist jedoch der Kaeufer oder der Verkaeufer im Land wird diese von derjenigen Partei verlangt.

Was hier im Thread nicht hervorgeht wie den "tatsaechlich" die Bezahlung des Condos erfolgen soll,- bzw. ob der Verkaeufer hier einen Makler bereits damit beauftragt hat, bzw. welche Dokumente bereits vorliegen oder gezeichnet wurden.
Beispiel: erhaelt der Verkaeufer die Zahlung hier vor Ort in THB hat er ein Problem das Geld /THB ggf. wieder umzutauschen in Devisen z.B. Euro!
Wird in Deutschland bereits bezahlt hat der Verkaeufer das Problem sein transferiertes Geld,- jetzt in THB wieder umzutauschen bzw. hat sogar 2x den Kaufpreis bezahlt, einmal transferiert nach Thailand in THB ankommend und einmal beim Notar in Euro bei Kaufzeichnung "und" Vollmachtszeichnung in Deutschland!
Deshalb bitte hier den aktuellen Sachstand in den Thread mit reinschreiben damit auch zuverlaessige Antworten gegeben werden koennen.
Ich habe sowas schon als Kaeufer und als Verkaeufer abgewickelt und kenne mich da wirklich aus,- bin aber kein erfahrener Thread-Voll-Schreiber.
Gruessle aus Bad Taya



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malakor

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Re: Condo kaufen / Abwicklung / Bankkonto eröffnen
« Antwort #17 am: 14. Januar 2012, 07:27:24 »

Wo haste denn das Wort ChaRnot abgeschrieben ? :D
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Pattayaresident

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Re: Condo kaufen / Abwicklung / Bankkonto eröffnen
« Antwort #18 am: 14. Januar 2012, 08:11:26 »

Schreibfehler sind beabsichtigt. Nur wer Schreibfeheler erkennt hat auch den Thread gelesen. Diese Schreibfehler fuehren nur eine Kontrollfunktion aus ohne den eigentlichen Inhalt bzw. die Information zu verfaelschen. Wer einen Schreibfehler findet darf "Ihn" deshalb auch behalten! Leider hilft die Antwort im Thread bzw. der Hinweiss auf den Schreibfehler dem "Hilfesuchenden" NICHT weiter!
Gruessle
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malakor

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Re: Condo kaufen / Abwicklung / Bankkonto eröffnen
« Antwort #19 am: 14. Januar 2012, 08:19:11 »

Bist du Makler im Seebad ?
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donpedro

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Re: Condo kaufen / Abwicklung / Bankkonto eröffnen
« Antwort #20 am: 14. Januar 2012, 10:19:46 »

ich finde pattayaresidents beitrag aufschlussreich und fundiert. einen gruss an alle erbsenzähler...

a presto
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Re: Condo kaufen / Abwicklung / Bankkonto eröffnen
« Antwort #21 am: 14. Januar 2012, 14:22:51 »

komisch das  sich grad bei diesem thema soviele neulinge melden!
hab zufaelligerweise grad en freund  hier  der hat  sich  ier in chiangmai en condo gekauft (mussten beide < verkaufer und kaufer >  bei dem landamt  vortraben  bankbuch  des kaufers mit  bestaetigung das  das geld  von der schweiz kam !
ich sag einfach aufpassen von wegen betruegereien!
schnaeppchen wirds immer  wieder  geben  und  genau da sollte man selber da  sein und ja nicht 3 beiziehn !
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Mogadischa

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Re: Condo kaufen / Abwicklung / Bankkonto eröffnen
« Antwort #22 am: 14. Januar 2012, 23:56:44 »

... komisch das  sich grad bei diesem thema soviele neulinge melden! ..
Jup is mir auch aufgefallen ... auch so NETTE
Schreibfehler sind beabsichtigt. Nur wer Schreibfeheler erkennt hat auch den Thread gelesen. Diese Schreibfehler fuehren nur eine Kontrollfunktion aus ohne den eigentlichen Inhalt bzw. die Information zu verfaelschen. Wer einen Schreibfehler findet darf "Ihn" deshalb auch behalten! Leider hilft die Antwort im Thread bzw. der Hinweiss auf den Schreibfehler dem "Hilfesuchenden" NICHT weiter!
Gruessle

Schade das Diese Person nicht schon Vorher ein Wort gesagt hat ... So Bleibt die Glaubwürdigkeit derer Neulinge doch leicht im Dunkeln und ich Bezweifle das es ein und die selbe Person sind obwohl vom Schreib Stil her doch viele Auffälligkeiten zu verzeichenen sind ... ( Zwischen demn Zeilen Lesen ^^ )
Mal schauen wie sich dieses ( Da er ja schon FAST eine SUPER ANTWORT gegeben hat ) noch weiter entwickeln wird ...

und nun Back 2 Topic Please

mfg Moga
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callolo

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Re: Condo kaufen / Abwicklung / Bankkonto eröffnen
« Antwort #23 am: 15. Januar 2012, 03:53:59 »



Der Verkauefer muss also zum NOTAR seiner Wahl,- am Besten im Bezirk wo auch ein Thaikonsulat ist, mit 2 Zeugen, beide , d.h. alle mit Paessen und dem Original Charnot sowie der in Thai ausgefuellten Verkaufsvollmacht und einer PASSKOPIE (bei Thais ID-Card und Tambian Baan -Hausbuch)


Der Bevollmaechtigte des Verkaeufers und der Bevollmaechtigte des Verkaeufers koennen auch ein und die selbe Person, Farang oder Thai sein.

Beispiel: erhaelt der Verkaeufer die Zahlung hier vor Ort in THB hat er ein Problem das Geld /THB ggf. wieder umzutauschen in Devisen z.B. Euro!
Wird in Deutschland bereits bezahlt hat der Verkaeufer das Problem sein transferiertes Geld,- jetzt in THB wieder umzutauschen bzw. hat sogar 2x den Kaufpreis bezahlt, einmal transferiert nach Thailand in THB ankommend und einmal beim Notar in Euro bei Kaufzeichnung "und" Vollmachtszeichnung in Deutschland!


Erstmal vielen Dank für den ausführlichen Beitrag. Kann es sein, das Du manchmal Käufer mit Verkäufer verwechselt hast? Oder ist das auch eine Lese-Kontrolle.

Kann der deutsche Notar ein in Thai geschriebenes Chanot beglaubigen? Wir die deutsche Notarbeglaubigung der Unterschrift des Verkäufers + Zeugen ohne amtliche Übersetzung von der ThaiBotschaft überhaupt anerkannt?

Alles sehr kompliziert. Ich werde mir wohl ein Objekt suchen (müssen), wo der Verkäufer als auch ich selbst vor Ort das ganze Prozedere abwickeln können....

Wenn ich nicht den Kauf überhaupt verschiebe, wegen des aktuellen €-Kurses.
"
Der Verkäufer will den Kursverlust nämlich inzwischen ausgeglichen haben - und damit wird das bisherige  "Schnäppchen" zum Normalo. Und der Zeitdruck für den Kauf existiert nicht mehr wirklich.
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malakor

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Re: Condo kaufen / Abwicklung / Bankkonto eröffnen
« Antwort #24 am: 15. Januar 2012, 06:31:53 »

Die beste Idee von dir ist, das Ganze, wenn ueberhaupt, vor Ort abzuwickeln.

Bei der riesigen Anzahl von Condos im Seebad kommen doch Schnaeppchen immer wieder. Denk mal daran, wenn wg. des fallenden Euros etliche Farang die Flucht gen Westen ergreifen muessen.  :'(
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wolli

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Re: Condo kaufen / Abwicklung / Bankkonto eröffnen
« Antwort #25 am: 17. Januar 2012, 09:54:19 »

Hallo callolo,

das ist die beste Idee von dir, das du Abstand von dem angeblichen Schnäppchen gemacht hast, das der Verkäufer jetzt
auch noch den Kursverlust ausgeglichen haben will, ist mir natürlich auch klar, ich wundere mich aber, das er nicht noch
andere Kosten versucht hat dir in Rechnung zu stellen, so euphorisch wie du gewesen bist, ein Traum für jeden Verkäufer,
aber was mich immer noch wundert, sind die Farang Immobilien Spezialisten, die immer eine Lösung parat haben, ich hätte
dir als guter Berater, keine Möglichkeit aufgezeigt, sondern die abgeraten, eine Immobilie bei, der du nicht anwesend bist in Th., 
zu Kaufen, anders natürlich in Deutschland, da ist alles anders geregelt, und schon wie erwähnt , gehen die Zahlungen über ein
Notaranderkonto. Ich war 30 Jahre Anlageverkäufer für Wohnimmobilien (Bauträgerbereich).

Gruss Wolfgang
 
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Pattayaresident

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Re: Condo kaufen / Abwicklung / Bankkonto eröffnen
« Antwort #26 am: 22. Januar 2012, 09:53:49 »

Entschuldigung zusammen, war in den letzten Tagen nicht im Forum!
Zuerst: Ich bin kein Makler, habe aber schon fremde und eigene Propertys an,- und verkauft, bzw. dabei mitgeholfen in der Abwicklung auch aus Deutschland heraus,- deshalb die "Erfahrung".

Knapp jetzt 17 Jahre beruflich in Thailand,- wird man da noch als "Neuling" beschrieben? Denke jedoch es handelt sich um Bereitschaft im Tip-Forum mitzuschreiben,- ja da bin ich ein grosser Leser,- und ein schwacher Schreiber,- das stimmt!

In Deutschland muss der Verkaeufer die Verkaufsvollmacht,- welche fuer eine Person die in Thailand anwesend sein muss (!) vor dem Notar unterschreiben (Unterschriftsbeglaubigung) mit 2 Zeugen, die auch auf der Vollmacht unterschreiben und deren ID-Card, bzw. PA oder RP Lichtbildseite mit eingebunden werden. das Ganze wird dann vom thail.Konsulat bzw. von der thail. Botschaft beglaubigt.
Da der Kauefer auch nicht in Thailand anwesend ist braucht er die gleichen Dokumente,- in gleicher Abfolge, es kann auch der gleiche Notar und die gleichen Zeigen sowie der/die gleiche Bevollmaechtigte in Thailand benannt werden,- sind jedoch letzendlich 2 Dokumentensaetze.
Beide Vollmachten muessen jeweils mit dem gleichen Schreibstift, und ausschliesslich in thai ausgefuellt sein. Ein Ausfuellen in Thailand von einem Uebersetzer z.B. und dann als E-Scan nach Deutschland zur Unterschrift/en geht NICHT!
Der "jeweils" Bevollmaechtige sollte eine Passkopie mit beilegen, bei Thais auch eine Kopie der 1. Seite des Hausbuches und die Seite mit der Eintragung der Person.
Auch dieses wird in den jeweiligen Dokumentensatz mit eingebunden.

Der Carnot wird nicht abgestempelt (oh weh!) aber eine Lichtbildseite der 1. Seite, verkleinert auf A4 und der Rueckseite in A4 sollte mit eingebunden werden,- das sieht das Landamt gerne,- dann sind Verwechslungen ausgeschlossen.

In der Regel gehen die Dokumentensaetze, vorbereitet und ausgefuellt von Thailand aus per DHL oder Fedex zu dem Kauefer/Verkaeufer nach Deutschland der dann einen Notartermin / Konsulatstermin wahrnimmt.

Unbeantwortet bleibt immer noch die Frage wer hat das original Charnot in Haenden,- in der Regel der Bevollmaechtigte des Verkaeufers.
Wie erfolgt eine "tatsaechliche" Bezahlung?
Wie erfolgt der Nachweis der thail. Bank das der Verkaufspreis aus dem Ausland transveriert wurde,- wenn der Kaeufer kein Konto in Thailand hat und zudem nicht anwesend ist.
Wer veranlasst die Ausstellung einer Condobescheinigung die der Verkaeufer dem Landamt gegeneuber mit vorlegen muss?

Grundsaetzlich empfehle ich dass der Kaeufer vor Ort ist,- zu einem bzgl. einer Ortsbesichtigung sowie einer Einsicht und Ansicht der Anlage bzw.Vorsprache beim Condomanagement.
In Deutschland kann dann eine Auslandsueberweisung vorbereitet werden, inkl. Unterschrift, ohne Empfaenger Accountnummer und zu ueberweisende Betrag. Sofern man bei der dt. Hausbank bekannt ist reicht eine E-Mail an den Sachbearbeiter, er fuellt die fehlende Angaben aus und fuehrt die Ueberweisung,- auf das in der Zwischenzeit erstellte thail. Konto aus. Dauert in der Regel 48-72 Stunden bis der Kaufpreis fuer das Condo auf thail. Konto gutgeschrieben ist. Wichtig bei neuer Kontoeroeffnung in Thailand,- man hinterlaesst seine Mobilnummer und E-Mail Adresse und sagt bei Eroeffnung ausdruecklich das hier ein grosser Betrag fuer ein Condokauf eintrifft. Sonst kann sein dass das Geld in Bangkok bei der Money-Controll zwischengelagert wird.

Bzgl. eines "Schnaeppchen's", das Landamt legt die Verkaufspreise und damit alle anfallenden Gebuehren und Steuern fest anhand einer LISTE. Auch wenn man das Condo billiger kauft als in der Liste hat man den NACHWEIS dieser vom Landamt ermittelten untersten
Grenze des Verkaufspreises bzgl. der Bankbestaetigung nachzuweisen.

Abschliessend moechte ich mich noch anschliessen dass es wirklich viele "schwarze" Schafe gibt,- gleichzeitig stelle ich aber fest dass die Anzahl der "Unwissenden" stetig zunimmt,- was gerade den vorgenannten sehr entgegen kommt.
Ich habe diesen Thread nicht aufgemacht sondern nur geschrieben wie der richtige Weg ist "ohne" abgezockt oder benachteiligt" zu werden,- seitens des Kaeufers und/oder Verkaeufers,- und das ohne Eigennutz oder ein Vorteil,- egal welcher Art zu haben.

Es ist ein Teil meiner Erziehung, Bildung und Lebenserfahrung Gefahren zu erkennen und deshalb habe ich aktiv in diesen Thread eingegriffen damit es fuer die Vertragsparteien zu keinem Schaden kommt. An Threads wo es um die Freundin, die Lieblingsfarbe der Biermarke oder um politisches geht,- sofern es nicht mich oder Auslandsdeutsche in einer direkten Gefahrenlage betrifft, greife ich nicht ein.- versprochen!

Gruessle
Pattayresident
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callolo

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Re: Condo kaufen / Abwicklung / Bankkonto eröffnen
« Antwort #27 am: 25. Januar 2012, 07:37:53 »

Danke für die Info, @pattayaresident.
Das Thema ist für mich erstmal durch, nach grosser Anfangs-Euphorie........ C--
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