Entschuldigung zusammen, war in den letzten Tagen nicht im Forum!
Zuerst: Ich bin kein Makler, habe aber schon fremde und eigene Propertys an,- und verkauft, bzw. dabei mitgeholfen in der Abwicklung auch aus Deutschland heraus,- deshalb die "Erfahrung".
Knapp jetzt 17 Jahre beruflich in Thailand,- wird man da noch als "Neuling" beschrieben? Denke jedoch es handelt sich um Bereitschaft im Tip-Forum mitzuschreiben,- ja da bin ich ein grosser Leser,- und ein schwacher Schreiber,- das stimmt!
In Deutschland muss der Verkaeufer die Verkaufsvollmacht,- welche fuer eine Person die in Thailand anwesend sein muss (!) vor dem Notar unterschreiben (Unterschriftsbeglaubigung) mit 2 Zeugen, die auch auf der Vollmacht unterschreiben und deren ID-Card, bzw. PA oder RP Lichtbildseite mit eingebunden werden. das Ganze wird dann vom thail.Konsulat bzw. von der thail. Botschaft beglaubigt.
Da der Kauefer auch nicht in Thailand anwesend ist braucht er die gleichen Dokumente,- in gleicher Abfolge, es kann auch der gleiche Notar und die gleichen Zeigen sowie der/die gleiche Bevollmaechtigte in Thailand benannt werden,- sind jedoch letzendlich 2 Dokumentensaetze.
Beide Vollmachten muessen jeweils mit dem gleichen Schreibstift, und ausschliesslich in thai ausgefuellt sein. Ein Ausfuellen in Thailand von einem Uebersetzer z.B. und dann als E-Scan nach Deutschland zur Unterschrift/en geht NICHT!
Der "jeweils" Bevollmaechtige sollte eine Passkopie mit beilegen, bei Thais auch eine Kopie der 1. Seite des Hausbuches und die Seite mit der Eintragung der Person.
Auch dieses wird in den jeweiligen Dokumentensatz mit eingebunden.
Der Carnot wird nicht abgestempelt (oh weh!) aber eine Lichtbildseite der 1. Seite, verkleinert auf A4 und der Rueckseite in A4 sollte mit eingebunden werden,- das sieht das Landamt gerne,- dann sind Verwechslungen ausgeschlossen.
In der Regel gehen die Dokumentensaetze, vorbereitet und ausgefuellt von Thailand aus per DHL oder Fedex zu dem Kauefer/Verkaeufer nach Deutschland der dann einen Notartermin / Konsulatstermin wahrnimmt.
Unbeantwortet bleibt immer noch die Frage wer hat das original Charnot in Haenden,- in der Regel der Bevollmaechtigte des Verkaeufers.
Wie erfolgt eine "tatsaechliche" Bezahlung?
Wie erfolgt der Nachweis der thail. Bank das der Verkaufspreis aus dem Ausland transveriert wurde,- wenn der Kaeufer kein Konto in Thailand hat und zudem nicht anwesend ist.
Wer veranlasst die Ausstellung einer Condobescheinigung die der Verkaeufer dem Landamt gegeneuber mit vorlegen muss?
Grundsaetzlich empfehle ich dass der Kaeufer vor Ort ist,- zu einem bzgl. einer Ortsbesichtigung sowie einer Einsicht und Ansicht der Anlage bzw.Vorsprache beim Condomanagement.
In Deutschland kann dann eine Auslandsueberweisung vorbereitet werden, inkl. Unterschrift, ohne Empfaenger Accountnummer und zu ueberweisende Betrag. Sofern man bei der dt. Hausbank bekannt ist reicht eine E-Mail an den Sachbearbeiter, er fuellt die fehlende Angaben aus und fuehrt die Ueberweisung,- auf das in der Zwischenzeit erstellte thail. Konto aus. Dauert in der Regel 48-72 Stunden bis der Kaufpreis fuer das Condo auf thail. Konto gutgeschrieben ist. Wichtig bei neuer Kontoeroeffnung in Thailand,- man hinterlaesst seine Mobilnummer und E-Mail Adresse und sagt bei Eroeffnung ausdruecklich das hier ein grosser Betrag fuer ein Condokauf eintrifft. Sonst kann sein dass das Geld in Bangkok bei der Money-Controll zwischengelagert wird.
Bzgl. eines "Schnaeppchen's", das Landamt legt die Verkaufspreise und damit alle anfallenden Gebuehren und Steuern fest anhand einer LISTE. Auch wenn man das Condo billiger kauft als in der Liste hat man den NACHWEIS dieser vom Landamt ermittelten untersten
Grenze des Verkaufspreises bzgl. der Bankbestaetigung nachzuweisen.
Abschliessend moechte ich mich noch anschliessen dass es wirklich viele "schwarze" Schafe gibt,- gleichzeitig stelle ich aber fest dass die Anzahl der "Unwissenden" stetig zunimmt,- was gerade den vorgenannten sehr entgegen kommt.
Ich habe diesen Thread nicht aufgemacht sondern nur geschrieben wie der richtige Weg ist "ohne" abgezockt oder benachteiligt" zu werden,- seitens des Kaeufers und/oder Verkaeufers,- und das ohne Eigennutz oder ein Vorteil,- egal welcher Art zu haben.
Es ist ein Teil meiner Erziehung, Bildung und Lebenserfahrung Gefahren zu erkennen und deshalb habe ich aktiv in diesen Thread eingegriffen damit es fuer die Vertragsparteien zu keinem Schaden kommt. An Threads wo es um die Freundin, die Lieblingsfarbe der Biermarke oder um politisches geht,- sofern es nicht mich oder Auslandsdeutsche in einer direkten Gefahrenlage betrifft, greife ich nicht ein.- versprochen!
Gruessle
Pattayresident