Hallo,
meine thai Freundin (lebt in Udon Thani) und ich (lebe in Deutschland) sind im Moment dabei (nachdem die Botschaft in Bangkok ein Besuchsvisa meiner Freundin abgelehnt hat
) eine sehr gute Sprachschule möglichst im Isaan zu finden
. Da wir beide bald heiraten möchten benötigt sie um ein Familienzusammenführungsvisa zu bekommen ja dieses Deutsch Zertifikat A1 die sie ja letztentlich in Bangkok beim Goethe Institut machen muss machen.
Zum Thema Deutsch lernen, Sprachschulen,sowie das A1 Zertifikat habe ich natürlich im internet einen Haufen Informationen gefunden, nur bin ich mir nicht immer sicher das diese Informtionen auch in der Tat von Leuten kommen die Erfahrungen gesammelt haben. Man hört auch immer wieder das dubiose sowie unseriöse Sprachschulen aus dem Boden schiessen wie Pilze...daher bin ich da sehr vorsichtig und tu mir da schwer .
Immerhin möchten wir das meine Freundin auch möglichst schnell und qualitativ etwas lernt.
Meine Fragen sind:
Kennt jemand in Udon Thani eine gute Sprachschule die man wirklich empfehlen kann? Wenn ja....wäre ich für Kontaktaddresse,Telefon und eventuell eine Homepage dankbar.
Hat jemand mit der Sprachschule in Buriram www.deutschlernen.coolix.com Erfahrungen gesammelt? Hier habe ich gutes gelesen bin mir aber nicht sicher ob es stimmt.
Ist es vieleicht doch sinnvoll zum Goethe Institut in Bangkok zu gehen und dort die Sprachschule zu machen?
Gruß Wolfgang 

Ehegattennachzug
Informationen hinsichtlich des Ehegattennachzugs nach Deutschland
Am 28. August 2007 ist das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union) in Kraft getreten. Danach wird die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung oder Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft an Ehegatten von Deutschen oder Ausländern davon abhängig gemacht, dass der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Für Ausländer, die zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu ihrem deutschen oder ausländischen Ehegatten ins Bundesgebiet nachziehen möchten, bedeutet dies, dass sie vor der Einreise ins Bundesgebiet einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Damit möchte Deutschland sicherstellen, dass sich Ausländer im Bundesgebiet von Anfang an zumindest auf einfache Art in Alltagssituationen auf Deutsch verständigen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Nachziehende Ehegatten, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen, sind vom Sprachnachweis ausgenommen. Analphabetimus stellt keine Ausnahmetatbestand dar.
Was sind einfache deutsche Sprachkenntnisse?
Wenn der Ehepartner plant, nach Deutschland zu ziehen, muss er bereits bei der Beantragung des Visums nachweisen, dass er sich auf einfache Weise auf Deutsch verständigen kann. Unter einfachen Deutschkenntnissen werden Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Kompetenzstufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verstanden. Dazu gehört, dass er vertraute, alltägliche Ausdrücke und einfache Sätze verstehen und verwenden kann. Er sollte sich und andere vorstellen und Fragen zur Person stellen und beantworten können – z. B. wo er wohnt oder welche Leute er kennt. Auch sollte er um alltägliche Dinge bitten und sich dafür bedanken können. Das alles natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Gesprächspartner deutlich sprechen und bereit sind zu helfen. Besonders wichtig ist also, dass sich der antragstellende Ehepartner über vertraute Themen unterhalten kann, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen; er sollte aber auch schon ein wenig auf Deutsch schreiben können, z.B. auf Formularen in Hotels Name, Adresse, Nationalität usw. eintragen können.
Wie können einfache Deutschkenntnisse nachgewiesen werden?
Bei der Beantragung des Visums für den Ehegattennachzug in der deutschen Botschaft sind die Sprachkenntnisse grundsätzlich dadurch nachzuweisen, dass den Antragsunterlagen ein Zertifikat des Goethe-Instituts über die Sprachprüfung A1 “Start Deutsch1” beigefügt wird. Die Goethe-Institute sind die deutschen Kulturinstitute im Ausland, die auch Sprachunterricht und Sprachprüfungen anbieten.
Informationen zu den Anfängerkursen und der Prüfung „Start Deutsch1“ bietet das Goethe-Institut Bangkok auf seiner Homepage
Goethe-Institut Bangkok
Weitere Einzelheiten sowie Informationen zu Sonderregelungen finden Sie auch unter
www.integration-in-deutschland.deDie für die Ablegung der genannten Sprachprüfung erforderlichen Deutschkenntnisse können sowohl beim Goethe-Institut als auch bei anderen Sprachkursanbietern erworben werden. Das Bestehen der Prüfung „Start Deutsch 1“ ausschliesslich beim Goethe-Institut als Voraussetzung für die Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug soll sicherstellen, dass weltweit die gleichen Standards zur Anwendung kommen.
Bitte beachten Sie, dass die einfachen Deutschkenntnisse bei Beantragung nachgewiesen werden müssen. Falls ein Antrag trotz fehlendem Nachweis angenommen wird, kann der Antrag von der Botschaft in eigener Zuständigkeit oder auch nach entsprechender negativen Stellungnahme der Ausländebehörde jederzeit abgelehnt werden.