Nach deutschem Recht ist die Fehlernährung von Kindern keine Körperverletzung. Ebenso, wie die Verbreitung diverser heiliger Schriften nach deutschem Recht weder Gewaltverherrlichung noch Volksverhetzung ist.
Einzelne mögen das jeweils anders sehen, das ist aber völlig unerheblich.
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit steht unter Gesetzesvorbehalt. Danach stellt eine Impfung keine unerlaubte Körperverletzung dar.
Ich schlage einfach mal vor, die Begründung des Urteils des Landgerichts Köln zu lesen.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2012/151_Ns_169_11_Urteil_20120507.htmlRichter müssen entscheiden und man kann ihnen wohl kaum einen Vorwurf daraus machen, wenn sie sich dabei an den Wortlaut der Gesetze halten. Stehen mehrere Rechte miteinander in Konkurrenz, hat die Rechtsprechung in aller Regel Kriterien entwickelt, wie die Rechte gegeneinander abzugrenzen sind. Auch hier kann man den Richtern keinen Vorwurf machen, wenn sie sich daran halten. Im deutschen Recht gilt der Grundsatz, Kindeswohl bricht Elternrecht! Ich erinnere in diesem Zusammenhang mal an die Diskussion über die Prügelstrafe.
Natürlich geht es hier nicht um die Beschneidung selbst, vielmehr stehen zwei Weltanschauungen gegeneinander. Die Richter folgten der rechtspositivistischen Tradition, nach der als Grundlage ihrer Entscheidung nur dasjenige Recht gelten kann, das der Staat gesetzt hat. Darin wird der Schnitt mit dem Skalpell ohne medizinische Indikation zur Körperverletzung. Dem steht eine Jahrtausende alte gesellschaftliche Tradition gegenüber, nach der eben dieser Schnitt einen Jungen zum Teil einer religiösen Gemeinschaft macht und ihm damit, je nach Glauben, erst das Seelenheil verschafft. (Zeit Online vom 27.6.)
Das deutsche Recht erhebt weder den Anspruch, unfehlbar zu sein noch behauptet es von sich, unmittelbarer Ausfluss göttlichen Willens zu sein. Es ist deshalb relativ einfach änderbar. Die Verfahren dazu sind bekannt. Oder scheut man eine öffentliche Diskussion?