Udo, selbstverständlich gibt es die...
Grundsätzlich ist ja nichts Verwerfliches dran, wenn ein Anwalt einen Straftäter
vertritt.
Aber nun hat ein Asylbewerber (offiziell) keinerlei finanzielle Mittel - die bleiben, sofern
überhaupt vorhanden, schön in Händen des Familienclans; oder sie gingen bereits drauf
beim Bezahlen der gewerblichen Schlepper...
Auch hier kann man noch akzeptieren, dass ein gewisser Rechtsbeistand (natürlich auf
des Steuerzahlers Kosten) gewährt wird.
Allerdings im Falle von Straf- bzw. Gewalttätern ist dies dem Einzahler in die Sozialkassen
wohl nicht mehr vermittelbar.
Hier hat doch der Straftäter ganz klar jegliche Rechte auf Aufenthalt und/oder Leistungen
verwirkt und gehört definitiv (bei klar erwiesener Täterschaft) auf dem allerschnellsten Wege
außer Landes und in sein Herkunftsland geschafft.
Im Falle von Schwarzafrikanern, die ja oft ihre Pässe wegwerfen (dies ist von Beginn an
eine zwar nicht nachzuweisende, aber dennoch arglistige Täuschung), um ihr Alter und ihre Herkunft zu verschleiern
-damit man sie bei Nichtanerkennung nicht so einfach wieder in ihre Heimat zurückschicken kann,
wird dies etwas schwieriger...
Jock,
das wird wohl so ähnlich sein - schwierig, da an der internationalen Lage was zu ändern...
Die Herkunftsländer haben wohl wenig Interesse, ihre "Problemfälle" und Straftäter wieder willkommen zu heißen.
Doch zumindest, wenn der einen Pass seines Herkunftslandes besitzt
-> dann sollen die ihren Bürger tunlichst wieder reinlassen

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