Die Justiz sollte blind sein.
Auch im Fall des Red-Bull-Erben.
Daher darf es keine Rolle spielen,ob der Angeklagte aus einer reichen
Familie stammt,noch dass das Fahrzeug ein Ferrari war.
Bei dem Prozess spielt die Familie, die das Opfer zu beklagen hat keine Rolle.
Nicht sie tritt als Klaegerin auf,sondern der Staatsanwalt.
Die Staatsanwaltschaft klagt wegen fahrlaessiger Toetung an.Wie hoch der
Strafrahmen in Thailand dafuer bemessen ist,weiss ich nicht.In D betraegt er
bis zu 5 Jahre,in A 1 zwischen 1und 3 Jahren.
Erschwerend ist immer,wenn der Unfall durch Beeintraechtigung des Fahrers
(Alkohol,Drogen oder ueberhoehte Geschwindigkeit)verursacht wird.
Es obliegt dem Richter,ob er die ausgesprochene Strafe,bedingt,unbedingt,teil-
bedingt oder Strafzahlung verhaengt.
Im gegenstaendlichen Fall handelt es sich schlicht um einen Verkehrsunfall mit
Todesfolge.Also fahrlaessige Toetung.
Dem Angeklagten kann nicht Alkohol am Steuer oder Drogeneinfluss vorgeworfen
werden.
Bekanntlich gibt es dafuer keine Beweise.Daher ist die erhoehte Geschwindigkeit
und Fahrerflucht als Erschwernisgrund relevant.
Als Milderungsgrund wird gelten,dass keine Vorstrafen aufscheinen und dass er
in geordneten Verhaeltnisse lebt und gelebt hat.
Auch die Schadensabgeltung durch Zahlung einer hohen Geldsumme an die
Familie des Opfers wird seinen Niederschlag in der Urteilsfindung haben.
Man kann daher ausgehen,dass das Urteil nicht exorbitant hoch sein duerfte.
Warum also laesst der Angeklagte einen Gerichtstermin nach dem anderen platzen ?
Jock