Wie schon angeschnitten,der Koenig kann nur reagieren,aber eine Abschaffung
des Majestaetsbeleidigungsgesetzes koennte nur das Parlament bewirken.
"Bewirken" kann das in erster Linie derjenige, zu dessen Gunsten dieses Gesetz überhaupt existiert. Dazu muss er kein "Dekret" erlassen, sondern nur ganz einfach das Parlament schriftlich "bitten", dieses antiquierte Heiligenschein-Bewahrungsgesetz mitsamt der darin enthaltenen Persilscheinfunktion zu streichen.
Das Gesetz ist ohnehin überflüssig wie ein Kropf, denn auch ohne dieses Gesetz hat der König ..genau wie jeder andere Staatsbürger auch.. die Möglichkeit, sich unter Anwendung der bestehenden, und für alle Bürger geltenden Gesetze gegen Beleidigungen zu wehren, indem er gerichtlich dagegen vorgeht.
Wie es aussieht, wird die Politik auf den Gummiparagraphen nicht verzichten wollen, da er ja sehr dehnbar ist und Unliebsame an der Kandare halten kann.
Lass dich allein vom "Aussehen" nicht täuschen. Auf den Paragraphen wollen sowohl der dadurch "Unfehlbare" als auch die Herren der Militärjunta nicht verzichten, weil er beiden eng verbandelten "Koalitionären" individuelle Vorteile bringt.
Es ist auch keine Loesung, dass der Koenig einen Verurteilten hinterher amnestiert.
Das soll auch keine Lösung sein, aber es wird gebraucht und genutzt als Bestätigung dafür, dass der König ein echt gnädiger und menschenfreundlicher Typ ist, welcher die Größe besitzt, auch seinen Gegnern zu verzeihen..
Auf diese gnädige Art und Weise hat er ja kürzlich auf einer Huldigungsveranstaltung der Gelbhemden auch eine Frage bezüglich der Demonstranten "universell" beantwortet : "Ich liebe sie alle..."

Auch eine sofortige Begnadigung eines Verurteilten, ist fuer den Koenig ein zweischneidiges Schwert.
Unnötige Überlegung, denn das bewährte System ist doch klar. Jeder Verurteilte soll erst einmal eine Zeitlang im Knast schmoren, damit er später nach seiner eventuell erfolgenden Begnadigung nicht auf die gefährliche Idee kommt, nochmals den dank § 112 Unfehlbaren öffentlich zu kritisieren, also zu beleidigen.
Das würde der Begnadigte nur noch riskieren, wenn er sowieso schon das Dissidententaxi ins Ausland bestellt hat. Aber auch im Ausland sind die völlig "Unbelehrbaren" immer noch den auch dort drohenden "Unfallgefahren" ausgesetzt.
In Oesterreich ist es so gestaltet,dass bei einer Beleidigung des Staatsoberhaupts, nur er alleine, eine Genugtuung anstreben kann, indem er klagt.
Behoerdlicherseits ist das nicht moeglich.
Beleidigung ist eben "nur" ein Antragsdelikt. Jedenfalls in demokratisch regierten Ländern.