Vorkasse bei Gericht in der Schweiz. 
Oder soll das der Steuerzahler begleichen.
@sansamaki:
Ich hoffe, das soll kein "Schweizer Prinzip" darstellen- Geld steht vor Gerechtigkeit?!

Natürlich soll das der Steuerzahler begleichen, wer denn sonst, wenn der gute Mann kein Geld hat? Doch in aller Regel begleicht es ja der Steuerzahler sowieso nur temporär.
Am Ende holt sich der Staat das Geld vom "Prozess-Unterlegenen" wieder. Also, wo ist das Problem?
Und ohne stichhaltige Begründung, kommt es eh zu keinem Prozess, wird die Klage im Vorfeld abgewiesen.
Warum werden denn in der Schweiz die Arbeitsgerichte abgeschafft? Mal darüber nachgedacht?
Sie galten einst als hohe, demokratische Errungenschaft, weil der "kleine Mann" kostengünstig sein Recht gegen den Arbeitgeber einfordern konnte. Heute sagt man- zu teuer, zu unrentabel? Für wen bitte? Ist das der wahre Grund?
Und wenn ich dir sage, dass es genügend Fälle gibt, bei denen eine erhebliche "Vorkasse" verlangt wird, habe ich mir das sicher nicht ausgedacht. Sicherlich auch darum, wurde in der Schweiz die "UP", die unentgeltliche Prozessführung, eingeführt. Aber auch hier, ob diese "Einkommensschwachen" gewährt wird, entscheidet allein der Richter...und der hat da unendlich viel Spielraum, um das Wort Macht zu vermeiden.
Und wenn natürlich ein Staatsanwalt Anklage in einer Strafsache erhebt, woher und warum soll denn dann die Vorkasse kommen? Sorry, meintest du das ernst?
