@franzi
Der guten Ordnung halber haettest du aber schon anmerken
sollen,dass der Abgrund ein oesterreichischer ist.
So tief,dass man den Grund nicht sieht,was aber wiederum
den Schrecken nimmt.
Wenn der Gesetzgeber zu bloede ist,ein praktikabler Auszaehl-
ungsgesetz zu erlassen,darf man sich nicht wundern,wenn es
praktikabel umgesetzt wird.
Wir sind ja nicht auf der Nudelsuppe dahergeschwommen und
ausserdem wurde es immer schon so gemacht !
Wie der Gerichtshof entscheiden wird,ist offen,aber wenn er die(Stich)
Wahl wiederholen lassen will,taumeln wir erst recht am Rande des
Abgrunds.
Was ist,wenn Herr VdB,den man ohnehin wie einen Jagdhund zur
Jagd tragen musste,sagt : Habt mich gern,ich steige aus ?
Fuer so einen Schritt haben Verfassungsgeber keine Antwort parat,
denn Stichwahl ist Stichwahl und ein w.o. ist nicht vorgesehen.
Wahrscheinlich ist damit auch ein Verbot zum Versterben der Kanditaten
bis nach der Stichwahl inkludiert.
Dabei waere es so einfach und billiger gewesen,den neuen Praesidenten
zu bestimmen.
Die Stichwahlkanditaten treffen sich im Gasthof "Zum gruenen Baum"
und spielen sich 5 Bummerln mit den Schnapskarten aus.
Jock