@Suksabai
Zum besseren Verstaendnis :
Im Bericht wird Visum und Aufenthaltsberechtigung vermischt.
Ein Visum zur Einreise und 90 taegigen Aufenthalt in der EU bekommt die gute Frau.
Das sogar 2 x im Jahr.
Hier geht es um die Aufenthaltsberechtigung ueber 90 Tage am Stueck,die an Be -
dingungen geknueft ist.
Eben ein bestimmtes Sprachniveau zu erreichen.
Dafuer ist erstens,eine Verpflichtungserklaerung von der "Zuagrasten" unterschrieben
worden und zweitens,ist ein ausreichender Zeitraum fuer die Erfuellung eingeraeumt.
Zudem gibt es sogar eine Erfolgspraemie fuer die,die es innerhalb der Frist schaffen.
Das alles sollte das angesprochene Ehepaar gewusst haben,also kein Verstaendnis fuer
die Maulerei.
Dass in Oesterreich Leute schon jahrzehntelang leben und kein Deutsch koennen,ist richtig,
denn bei Einreisen zum staendigen Aufenthalt vor 2000 galten andere Bestimmungen.
So wurde nach einer einjaehrigen Aufenthaltserlaubnis,quasi zwei weitere Jahre er-
laubt,die dann,nach 3 jaehrigen "Bestand" in eine unbegrenze Aufenthaltsgenehmigung
erweitert wurde.
Da eine verpflichtende "Integrationsvereinbarung" damals nicht existierte,wurde auch
niemand nach Sprachkenntnisse gefragt.
Jock