Der Artikel im 20 Minuten über das Alkoholverbot in deutschen Bahnhöfen ist nicht ganz korrekt bzw. unvollständig:
Für Reisende gibt es wichtige Details und Ausnahmen zu beachten:
Der Transport von Alkohol ist erlaubt. Reisende dürfen verschlossene alkoholische Getränke (z. B. Einkäufe oder Bierflaschen im Rucksack) weiterhin problemlos durch den Bahnhof transportieren. Verboten ist lediglich das Trinken vor Ort, beispielsweise auf den Bahnsteigen oder in den Hallen.
Ausnahme Gastronomie: In den Restaurants, Bars und der Bahnhofsgastronomie innerhalb der Gebäude darf weiterhin Alkohol konsumiert werden, hier gibt es keine Einschränkungen.
Trinken von Alkohol im Zug: Das Verbot bezieht sich auf das Bahnhofsgelände. In den Zügen selbst – wie etwa im Bordbistro – bleibt der Konsum nach den aktuellen Bestimmungen erlaubt.
Was sind die Konsequenzen bei Verstössen? Die Deutsche Bahn setzt das Verbot über ihr Hausrecht durch. Wer beim Trinken erwischt wird, muss zunächst mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstössen kann auch ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.
Gruss, wasi-cnx