Bei der Botschaft zurückmelden muss man sich nur, wenn die Botschaft das bei Ausstellen des Visums so verlangt hat; das kommt gelegentlich vor, war z.B. bei der vietnamesischen Lebensgefährtin eines Freundes so, aber auch nur beim ersten Visum. Auch meine Schwägerin musste sich nach ihrem ersten Finnland-Trip bei der Botschaft zurückmelden. Wenn man es nicht tut, passiert zwar nix, aber die Chancen auf ein zuküftiges Visum gehen dann natürlich gegen Null...
@volkschoen: Das mit dem Scannen bei der Ausreise ist zwar richtig, aber die fristgemässe Ausreise stellt dabei nur der Beamte der Bundespolizei fest, gespeichert wird da NIX!
Ein Abgleich von VISA und Ausreisedaten findet im Schengen-Raum auch im Jahre 2013 nicht statt! (Aber was wundert einen das auch in einem Land, wo man bei der Beantragung des digitalen biometrischen Super-Reisepasses gedruckte Fotos auf Papier(!) mitbringen muss!)
Dieser fehlende Abgleich ist auch der Grund dafür, dass bei den Behörden absolut niemand weiss, wieviele Ausländer nach Abblauf des Visums illegal hiergeblieben sind. Bekannt sind nur die Fälle, in denen der Ausländer irgendwann aufgegriffen wird, und dann rechnet man eine Dunkelziffer hoch und schon werden weniger Visa ausgestellt, damit nicht so viele Illegale hier rumlaufen